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John Locke, Two Tracts on Government, Intermediate Letter to unknown Recipient

John Locke, Two Tracts on Government,

Intermediate Letter to unknown Recipient

Sir

In obedience to your commands I here send you my thoughts of that treatise which we not long since discoursed of, which if they convince you of nothing else, yet I am confident will of this that I can refuse you nothing that is within the reach of my power. I know not what entertainment they will deserve from you, yet I am sure that you have this reason to use them favorably, that they owe their original to you. Let not the errors may appear to you in their perusal, meet with too severe a censure, since I was neither led to them by the beaten track of writers, nor the temptation of interest, but they are, if any, the wanderings of one in pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light win pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light which the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my hich the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my discourse from the supposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, and most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in indifferent things. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his head immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, it being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it.

Otherwise no doubt, those indifferent things that God doth not forbid or command his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz: the law of God. And it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the great sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another. But I shall stop here having taken already too tedious a way to tell you that I am

Sir,

Your most obedient servant

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dec. 1660

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Ein zwischenzeitlicher Brief von John Locke an einen unbekannten Adressaten oder Empfänger zum Thema der Two Tracts

Sir,

Eurer Anordnung folgend übersende ich Euch hiermit meine Gedanken betreffend diese Abhandlung, über die wir vor kurzem gesprochen haben. Selbst wenn diese Euch von rein gar nichts anderem zu überzeugen vermögen, bin ich dennoch zuversichtlich wenigstens im Hinblick darauf, dass ich Euch nichts verweigern könnte, was in meiner Macht für Euch zu tun steht. Auch wenn ich nicht weiß, welche Aufmerksamkeit sie Eurerseits erfahren werden, bin ich dennoch sicher, dass Ihr bestimmt Grund habt, sie bevorzugt zu studieren, wo sie doch ihre Entstehung Euch verdanken. Ich hoffe, dass augenfällige Irrtümer während Eurer Lektüre nicht zu einer allzu strengen Kritik führen, wo ich doch zu solchen weder durch mehrfach Wiedergekäutes anderer Autoren noch die Versuchung eigener Interessen verführt wurde. Sie sind im Gegenteil, wenn überhaupt etwas, Streifzüge eines Suchenden nach Wahrheit, dessen Fußspuren nicht immer so klar sind, als dass sie uns eine bestimmte Richtung vorgeben oder etwa unsere Irrtümer als unumkehrbar nachweisen, doch oft so schleierhaft und verworren, dass auch der schnellste Verstand sie nicht vor Irrwegen schützt. Diese Großzügigkeit darf ich gerechter Weise von Euch erwarten, wo ich doch niemals meinen Weg verlassen hätte, hättet Ihr mich nicht zu diesem Ausflug veranlasst. Was auch immer Ihr auf diesen Seiten zu entdecken vermögt, wurde von mir ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung verfasst. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, meine Gedanken von Büchern und den gängigen Phrasen der Zeit abzuschirmen, um sie ausschließlich auf jene Argumente zu konzentrieren, deren Gültigkeit uns die Vernunft gewährleistet, ohne irgendetwas vertrauensselig aus aktueller Mode und Stil heranzuziehen. Meine größte Sorge gilt den Fundstellen in der Heiligen Schrift, die möglicherweise meinen Weg der Erkenntnis kreuzen, welchen gegenüber ich äußerst vorsichtig darauf achte, kein allzu selbstsicherer Deuter zu sein. Andererseits halte ich es für übertrieben untertänig, meinen gesamten Glauben an den nicht selten windigen Ausdeutungen von Kommentatoren festzumachen, die zu hinterfragen ich, anlässlich der Eile mit der ich Euch zufriedenzustellen wünsche, mich nicht wirklich sehr bemüßigt fühle. Ich bin durchaus mit der Erhellung zufrieden, die die Bibel von ganz allein ausstrahlt. Schließlich ist sie für gewöhnlich ja der deutlichste Erklärer ihrer eigenen Bedeutung. Ich habe beschlossen, meine Argumentation auf der Annahme der rechtmäßigen Macht der Obrigkeit auszubauen, sei diese nun vom Einvernehmen der Bevölkerung abgeleitet oder durch diese übertragen. Ich halte das für den am besten geeigneten Weg gegenüber jenen Schutzheiligen der Freiheit, am wahrscheinlichsten deren Einwänden vorzubauen, wo doch die Grundlage derer Forderungen für gewöhnlich nur in einer Meinung über ihren natürlichen Freiraum besteht, über den zu denken sie in der Lage sind, er würde durch Verfügungen betreffend unbestimmter Dinge zu sehr festgelegt. Nicht, dass ich die Absicht hätte, mich in die Frage einzumischen, ob nun die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel kommend auf deren Haupt landet oder dort durch die vereinte Hand aller Untergeordneten aufgesetzt wird. Es genügt für meinen Zweck vollkommen, dass der oberste Magistrat einer jeden Nation, wie auch immer er erschaffen wird, notwendigerweise eine absolute und willkürliche Macht betreffend alle unbestimmten Handlungen seiner Bevölkerung hat. Und weil der Obrigkeit Autorität notwendiger Weise selbst bei geringfügigster und kleinteiligster Herkunft (die man sich vorstellen kann), indem sie von der spärlichen Gestattung durch die Bevölkerung abgeleitet wird, die schließlich niemals so weit geht, mehr von ihrer Freiheit abzutreten als unbedingt erforderlich, eine derart große Reichweite haben muss, selbst dann, so denke ich folgt daraus sonnenklar, dass auch im Fall einer unmittelbaren Beauftragung durch Gott die Bevölkerung dessentwegen wenig Grund haben wird, sich der Obrigkeit Macht als deutlicher beschränkt vorzustellen, als wenn die Autorität ihr von ihnen selbst gewährt worden wäre. Als bis jene Schutzheiligen es schaffen, die Charta ihrer eigenen Freiheit oder die Beschränkung der Autorität des Gesetzgebers vom selben Gott herzuleiten, der dies gewährt hat. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, dass für jene unbestimmten Dinge die Gott weder verboten noch angeordnet hat, sein Stellvertreter dies darf, wobei er keine andere Grundregel für seine Handlungen hat als jede andere Person: Das Gesetz Gottes. Und es wird versichert werden, dass die Bevölkerung nichts als eine armselige Vortäuschung von Freiheit bezüglich der unbestimmten Dinge haben kann, wo sie sich doch betreffend eben diese in einer Situation befindet, in der sie überhaupt keine Freiheit hat, sondern auf Grund ihrer Dorthinsetzung durch den großen Souverän des Himmels und der Erde als Untergebene des Willens und Gefallens eines anderen geboren werden. Doch ich muss hier einhalten, wo ich doch bereits einen zu ermüdenden Weg eingeschlagen habe, Euch Sir, meiner überaus gehorsamen Dienstbarkeit zu versichern.

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dez. 1660

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 64, Absatz 64,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 64, Absatz 64,

All that the author says in his third instance from Paul’s opposing the false brethren is no more than hath been urged and answered above in the same case of the Galatians130, only there it is brought as a precept, here as an example. From whence in the close he comes to lay down a very strange position, viz.:

“When any shall take upon them to make a thing indifferent necessary, then the thing so imposed presently loses not its liberty only, but likewise its lawfulness. And we may not without breach of the Apostle’s precept resist to it.”

A conclusion that by no means can be drawn from his instance, Gal.2, where those the Apostle disputes against were not any that pretended a power to make laws, or imposed those as their own injunctions, but urged them as necessary doctrines and the laws of God which obliged their consciences.

The Scripture, that almost everywhere commands Submission though contrary to the whole bent of our inclinations, could never be thought to teach us disobedience and that too contrary to our wills; this is an opinion so monstrous that it cannot without a very great injury be fathered upon the Apostles.

Who can believe that the magistrate’s authority should make anything unlawful by enjoining it; that if in those things we are cheerfully doing ourselves his command should come and encourage us we ought presently to stop, to turn about and resist him and at once oppose his and our own wills too, alone, as if a child going to church of his own accord being by the way commanded by his father to go on ought straight to return back again?

If this doctrine be true, I know not how any law can be established by the magistrate or obeyed by the subject, indifferent things of civil as well as religious concernment being of the same nature, and will always be so, till our author can show where God hath put a distinction between them, this I’m sure that according to his own rule the observation of a fast enjoined by the magistrate must needs be a sin, it being an imposition relating to the worship of God in indifferent things.

An anniversary Thanksgiving Day will be but an anniversary provocation, and those that assemble in obedience to such a command instead of returning a praise to God for a blessing, would call down on their heads a curse. This is truly to ensnare the consciences of men and put them under a necessary of sinning, a doctrine which strikes at the very root and foundation of allows and government and opens a gap so wide to disobedience and disorder as will quickly ruin the best founded societies.

Let the people (whose ears are always open to complaints against their governors, who greedily swallow all pleas for liberty) but once hear that the magistrate hath no authority to enjoin things indifferent in matters of religion, they will all of an instant be converts, conscience and religion shall presently mingle itself with all their actions and be spread over their whole lives to protect them from the reach of the magistrate, and they will quickly find the large extent of inordine ad spiritualia.

Let but the ruler’s power be excluded out of the sanctuary and it will prove an asylum for the greatest enormities, tithes will be as unlawful as sacrifice, and civil respect to a man as impious as if it were divine adoration, the stubborn servant will beard his master with a charter of freedom under Paul’s hand, “Be ye not the servants of men.” Nor will our author’s interpretation be able to prevent it.

Magistracy itself will at last be concluded anti-Christian, (as the author himself confesses many do, p. 1). Let the multitude be once persuaded that obedience to impositions in indifferent things is sin and it will not be long ere they find it their duty to pull down the imposer.

Do but once arm their consciences against the magistrate and their hands will not be long idle or innocent.

But of inconveniencies I shall have more occasion to speak in his next argument.

Alles was der Autor bei diesem dritten Beispiel für den Widerstand des Paulus gegen die falschen Glaubensbrüder vorbringt, ist kein Stück mehr als bereits zuvor aufgedrängt und zur Antwort gegeben wurde. Es ging dabei um die Angelegenheit der Galater130, nur wurde es dort als Gebot zitiert, hier als Beispiel. Da er schon mal dabei ist, bezieht er eine äußert merkwürdige Position:

„Sobald es jemandem einfällt, eine bislang unbestimmte Gegebenheit zur Notwendigkeit zu erklären, dann verliert diese Angelegenheit nicht nur ihre bisherige Unverbindlichkeit, sondern gleichermaßen ihre Rechtmäßigkeit. Weshalb wir keine Chance haben, dabei ohne Verletzung des Gebots der Apostel Widerstand leisten zu dürfen.“

Diese Schlussfolgerung kann er mit keinem Mittel oder Trick aus seinem Beispiel in Galater 2 ziehen, in welchem diejenigen, gegen deren Vorstellungen der Apostel argumentiert, weder irgendeine Macht zur Gesetzgebung für sich in Anspruch nahmen, noch solche Regeln als ihre eigenen Verfügungen aufstellten, sondern hartnäckig darauf beharrten, es seien notwendige Lehren und es sei das Gesetz Gottes, das ihr Gewissen verpflichtete.

Die Heilige Schrift, die nahezu in jeder Hinsicht Unterordnung anordnet, selbst wenn dies bis in die letzte Verästelung unserer persönlichen Vorlieben reicht, kann man sich unmöglich jemals als Lehrbuch vorstellen, welches uns Ungehorsam lehrt, und dann auch noch gegen unseren Willen. Eine solche Meinung ist derart abartig, dass sie jedenfalls keinesfalls ohne allergrößtes Unrecht zu begehen als Erzeugnis der Apostel verkauft werden kann.

Wer käme den auf die absurde Idee, eine Obrigkeit könne irgendetwas Unrechtmäßiges verkünden, nur weil sie es beschließt? Das wir etwa, wenn eine ihrer Anordnungen uns ereilte und uns augenblicklich sofortigen Einhalt geböte, während wir gerade fröhlich wie gewohnt unseren eigenen Angelegenheiten nachgehen, auf dem Absatz gegen sie kehrt machten, ihr umgehend Widerstand entgegensetzten und dadurch auch unseren eigenen Willen verwerfen würden? Geradeso als ginge ein Kind aus eigenem Antrieb zur Kirche und würde unterdessen von seinem Vater angewiesen das Vorhaben fortzuführen, indem es auf direktem Wege zurückzukehrt?

Entspräche diese Lehre der Wahrheit, wüsste ich nicht wie irgendein Gesetz durch eine Obrigkeit in Kraft gesetzt werden könnte oder verlässlich mit dem Gehorsam der Untergeordneten zu rechnen wäre. Wären die unbestimmten Gegebenheiten sowohl bürgerliche als auch religiöse Dinge betreffend gleicher Natur und wäre das stets so, als bis unser Autor beweisen kann, an welcher Stelle Gott eine Möglichkeit zur Unterscheidung zwischen ihnen geschaffen hat, dann wäre ich sicher, dass gemäß seiner eigenen Regel die Beachtung einer Fastenzeit, welche die Obrigkeit bestimmt hat, notwendigerweise eine Sünde darstellen würde, da es sich um eine Bestimmung in einem Bereich handelt, bei dem es um durch Gott unbestimmte Angelegenheiten zu dessen eigener Huldigung geht.

Alljährlich z. B. das Erntedankfest zu begehen wäre eine alljährliche Provokation und alle, die sich einfinden, um eine diesbezügliche Anordnung gesammelt auszuführen anstatt Gott für jede Segnung extra ein Gebet zu entrichten, würden sich dessen Fluch aufs Haupt laden. Hier handelt es sich in Wahrheit um einen Versuch, das Gewissen der Menschen zu umgarnen und einzuwickeln, indem man ihnen die Unvermeidbarkeit des Sündigens einredet. Eine Lehre, die Hand und Schlag an die tiefsten Wurzeln und Grundlagen aller Freiräume sowie der Regierung selbst legt und die eine so breite Bresche für Ungehorsam und Chaos öffnet, dass sie auf kürzestem Wege selbst die am besten organisierten Gesellschaften ruinieren wird.

Versetzt die Bevölkerung (deren Ohren stets für allerlei Beschwerden gegen ihre Regenten offen sind und die gierig jede Art Ruf nach Freiheit in sich aufsaugen) nur einmal in den Glauben, die Obrigkeit habe keinerlei Autorität in irgendwelchen religiösen Angelegenheiten irgendetwas betreffend die (seitens Gott) unbestimmten Gegebenheiten vorzuschreiben, dann werden sie alle augenblicklich zu Bekehrten, Gewissen und Religion werden sich unversehens von selbst bei allen ihren Aktivitäten vermengen und jeden Lebensbereich durchdringen, nur um sich dem Arm der Obrigkeit zu entziehen. Und sehr bald werden sie die gewaltigen Auswirkungen von inordine ad spiritualia (Unordnung bei spirituellen Fragen) kennen lernen.

Setzt die Macht der Regenten nur ruhig vor die Türe der Heiligtümer und diese werden sich als Zuflucht für die allergrößten Ungeheuerlichkeiten erweisen. Der Zehnt wird als unrechtmäßige Opfergabe an den Staat deklariert, staatbürgerlicher Respekt vor Menschen als Mangel an Frömmigkeit, da er als göttliche Verehrung von Amtspersonen ausgegeben wird, ein jeder halsstarrige, störrische Sklave oder Knecht wird seinem Herrn eine von Paulus höchstpersönlich signierte Charta der Freiheit unter die Nase halten: „Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen.“ Und schon gar nicht wird die Interpretation unseres Autors in der Lage sein, davor zu schützen.

Selbst staatliche Verwaltung wird schließlich als antichristlich bezeichnet werden, (gerade da der Autor selbst auf Seite 1 zugibt, dass viele es bereits so halten). Überzeugt die Menge nur einmal davon, dass Gehorsam gegenüber staatlichen Verfügungen über (von Gott) unbestimmte Dinge Sünde sei, und es wird nicht lange brauchen, bis Ihr seht, dass jene Menge es als ihre Pflicht ansieht, die Verfügenden zu stürzen.

Rüstet ihr Gewissen nur ein einziges Mal weidlich gegen die Obrigkeit aus und ihre Hände werden nicht mehr lange untätig und unschuldig bleiben.

Über die Unannehmbarkeiten zu sprechen werde ich indes mehr Gelegenheit bei seinem nächsten Argument haben.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 47, Absatz 47,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 47, Absatz 47,

„To those Scriptures which deny all imposition may be added all those texts which consequently do it, such as are ‚do to others as you would have others do to you‘. And who is there would have his conscience imposed upon?” (Quotation Bagshaw). If private men’s judgments were the moulds wherein laws were to be cast ‚tis a question whether we should have any at all.

If this be the rule that must measure the equity and obligation of all edicts I doubt whether any can challenge an universal obedience, when it is impossible that any law should be by human prudence so contrived which whilst it minds the good of the whole will not be inconvenient to several of the members, and wherein many will not think themselves hardly and unequally dealt with. The magistrate in his constitutions regards the public concernment and not private opinions which, biased by their own interest, or misled by their ignorance and indiscretion, are like to make them but ill judges of reasons of state or the equity of laws; and when we find the greatest part of men usually complaining, we may easily conclude, that they think that precept of ‚do as thou wouldst be done unto‘ but ill observed by their superiors. Were magistrates to gratify the desires of men in all things to which by a partial interpretation they would extend this rule, they would quickly stand in need of a power not to make laws but worlds, and provide enlargements not restraints for the liberty of their subjects. And hence rises one of those necessities of government that since men were not like (being favorable judges in their own cause131) to be well satisfied with the equity of others, and would be ready to judge that others made use of their liberty, to their prejudice with neglect of this rule of equity, it was requisite to settle a peace and society amongst men that they should mutually agree to give up the exercise of their native liberty to the disposure and prudence of some select person or number of men who should make laws for them which should be the rule of their actions one towards another and the measure of their enjoyments; but this by the by.

„Allen Sequenzen der Heiligen Schrift, die jegliche Form der Verfügung verneinen, seien alle Texte hinzugefügt, die sich konsequent so ausdrücken, wie beispielsweise: ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘. Und wer möchte schon seinem Gewissen Vorschriften gemacht wissen?“ (Zitat Bagshaw). Wären die Beurteilungen einzelner Privatleute die Gussformen, in denen Gesetze zu gießen wären, sollten wir uns fragen ob wir überhaupt welche haben sollten.
Wäre das die Regel, nach der die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit aller Erlasse zu bewerten wäre hätte ich Zweifel ob überhaupt irgendeiner zu erwartbarem Gehorsam führen würde, wo sie es doch verunmöglicht, dass irgendein Gesetz auf Basis menschlicher Klugheit so aufstellbar wäre, welches, während es das Wohl aller im Sinn hätte, dennoch für verschiedene Mitglieder kein bisschen unpassend wäre und durch welches viele sich selbst nicht zu hart und ungleich behandelt sehen. Die Obrigkeit berücksichtigt bei ihrer Rechtssetzung die öffentlichen Belange und keine privaten Meinungen, die, vereinnahmt durch das eigene Interesse oder durch Mangel an Bildung und Unreife, zu nicht mehr taugen, als die Menschen zu sehr schlechten Beurteilern der Vernunft, des Staates oder der Rechtmäßigkeit von Gesetzen machen. Wenn wir also den Großteil der Menschen so wahrnehmen, dass sie sich gewöhnlich nur beschweren, dann können wir dabei leicht erkennen, dass sie denken, der Vorsatz ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘ würde durch ihre Übergeordneten ausschließlich schlecht beachtet.

Wären Vertreter der Obrigkeit dazu da, den Begehren der Menschen in allen Angelegenheiten zu genügen, die deren spezifischer Interpretation entsprechen, fänden sie sich umgehend der Notwendigkeit ausgesetzt eine Macht zu benötigen, um Welten statt Gesetze zu erschaffen und für Ausweitungen statt Beschränkungen der Freiheit ihrer Untergeordneten zu sorgen. Und daraus entsteht eine dieser Notwendigkeiten für eine Regierung, zumal Menschen leider nicht derart beschaffen sind (da sie am liebsten in eigener Sache urteilen131), in gutem Einvernehmen mit der Rechtmäßigkeit anderer zufrieden zu sein, sondern stets bereit zu urteilen, andere hätten Gebrauch von der eigentlich ihnen selbst zustehenden Freiheit gemacht. Daher bestand das Erfordernis, für Frieden und Gesellschaft zwischen den Menschen zu sorgen, damit sie auf Gegenseitigkeit Einvernehmen darüber erzielen, die Ausübung ihrer angeborenen Freiheit der Verfügung und Klugheit einiger ausgewählter Personen abzutreten oder einer Anzahl Menschen, die Gesetze für sie schaffen würden, welche wiederum das Regelwerk ihrer Handlungen bildeten, des einen gegenüber dem anderen, sowie den Maßstab ihrer Genussrechte. Davon aber nach und nach mehr.

131Locke mentions here a little vers

131Locke zitiert hier einen kleinen Vers

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

“Never give sentence in thy proper cause,
In our own cause we all err easily,
Our interest our proper judgment draws,
And ever makes the balance hang awry.”

Niemals fälle in eigener Sache Dein Urteil,
In eigener Sache zu irren ist wohlfeil,
Unser Begehr das eigene Urteil meist lenkt,
Und schon ist Justitias Waage schief aufgehängt.“

Deutsch: Thomas Blechschmidt, 17.02.2017

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 11, Absatz 11

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 11, Absatz 11,

I have chose to draw a great part of my discourse from the opposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in things indifferent. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it. Otherwise no doubt, those indifferent things that God hath not forbid or commanded, his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz.: the law of God; and it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the Great Sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another.

Ich habe mich entschieden einen großen Teil meiner Abhandlung über das Widerstandsrecht gegenüber der Macht der Obrigkeit aus der Herleitung oder Übertragung an ihn durch das Einvernehmen der Bevölkerung zu ziehen, da dies den besten Ansatz gegenüber den Schutzheiligen der Freiheit bietet, um ihren Einwänden vorzubeugen, da die Grundlage ihres Plädoyers gewöhnlich in einer bloßen Meinung über ihre natürlich Freiheit besteht, von der sie zu denken belieben, sie sei durch Vorschriften die unbedeutenden Dinge betreffend zu sehr eingeschränkt. Nicht, dass ich mich hier mit der Frage zu befassen beabsichtige, ob die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel auf den Kopf gesetzt oder aus den Händen der Untergeordneten empfangen werde. Es ist für meinen Zweck vollkommen ausreichend zu zeigen, dass die Obrigkeit einer jeden Nation, wie auch immer sie entstanden sein mag, notwendigerweise eine absolute und durchaus willkürliche Macht über alle unwesentlichen Handlungen ihrer Bevölkerung haben muss. Sofern ihre Autorität also notwendigerweise von so großer Reichweite ist, sogar bei niedrigstem und eingeschränktestem Ursprung (der angenommen werden kann), sollte sie nämlich von der spärlichen Bewilligung der Bevölkerung stammen, die niemals so weit geht, mehr als unbedingt notwendig von ihrer Freiheit abzutreten, dann denke ich wird daraus klar zu folgern sein, dass im Fall der Gewähr dieses Auftrags an die Obrigkeit unmittelbar durch Gott die Bevölkerung kaum Grund dazu hat, sie als stärker begrenzt zu betrachten, als wenn die Macht aus ihrer Hand gewährt worden wäre. Es sei denn sie wäre in der Lage, die Charta ihrer Freiheit oder die Begrenzung der Autorität des Gesetzgebers von der Gewähr desselben Gottes her zu entwickeln, der jene Autorität erschuf. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, betreffend all der unbedeutenden Dinge die Gott weder erlaubt noch verboten hat, darf sein Stellvertreter, da er keine andere Regel zur Hand hat als jede andere einzelne Person sie für ihr Verhalten kennt: Das Gesetz Gottes. Und es steht fest, dass die Bevölkerung nichts als einen sehr armseligen Schein von Freiheit bezüglich dieser unbestimmten Dinge hat, da sie in dieser Angelegenheit doch in einer Lage sind, in der sie überhaupt keine Freiheit haben. Sie sind schlicht durch nichts anderes die Festlegung des Großen Souveräns des Himmels und der Erde die Untergebenen des Willens und Vergnügens eines anderen.

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TToG II § 203

John Locke: Two Treatises of Government

§ 203. May the commands then of a Prince be opposed? May he be resisted as often as anyone shall find himself aggrieved, and but imagine he has not right done him? This will unhinge and overturn all polities, and, instead of government and order, leave nothing but anarchy and confusion.

§ 203. Darf also den Anordnungen eines Fürsten Widerstand geleistet werden? Darf man sich ihm widersetzen, so oft sich einer über Gebühr belastet sieht und sich nur einbildet, man hätte ihm Unrecht angetan? Das würde jede Form von Regierung aus den Angeln heben und auf den Kopf stellen. An Stelle von Regierung und Ordnung bliebe nichts als Anarchie und Chaos übrig.

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TToG II § 202

John Locke: Two Treatises of Government

§ 202. Wherever law ends, tyranny begins, if the law be transgressed to another’s harm; and him whosoever in authority exceeds the power given him by the law, and makes use of the force he has under his command, to compass that upon the subject, which the law allows not, ceases in that to be a magistrate; and, acting without authority, may be opposed, as any other man, who by force invades the right of another. This is acknowledged in subordinate magistrates. He that hath authority to seize my person in the street, may be opposed as a thief and a robber, if he endeavors to break into my house to execute a writ, notwithstanding that I know he has such a warrant, and such a legal authority, as will empower him to arrest me abroad.

And why this should not hold in the highest, as well as in the most inferior magistrate, I would gladly be informed. Is it reasonable, that the eldest brother, because he has the greatest part of his father’s estate, should thereby have a right to take away any of his younger brothers portions? Or that a rich man, who possessed a whole country, should from thence have a right to seize, when he pleased, the cottage and garden of his poor neighbor?

The being rightfully possessed of great power and riches, exceedingly beyond the greatest part of the sons of Adam, is so far from being an excuse, much less a reason, for rapine and oppression, which the endamaging another without authority is, that it is a great aggravation of it:

For the exceeding the bounds of authority is no more a right in a great, than in a petty officer; no more justifiable in a King than a constable; but it is so much the worse in him, in that he has more trust put in him, has already a much greater share than the rest of his brethren, and is supposed, from the advantages of his education, employment, and counselors, to be more knowing in the measures of right and wrong.

§ 202. Wo auch immer Rechtmäßigkeit endet, fängt Tyrannei an, sobald das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Wer kraft Autorität über ihm gesetzlich gewährte Macht hinausgeht und die Macht, über die er verfügt, missbraucht, um Mitbürgern aufzuzwingen, was das Gesetz nicht gestattet, gibt seinen Status als Amtsperson auf. Da er ohne Autorität handelt, darf ihm wie jedem anderen, der mit nackter Gewalt in das Recht eines anderen eingreift, Widerstand geleistet werden. Bei untergeordneten Beamten wird dies als selbstverständlich angenommen. Jedem der ermächtigt ist, mich als Person auf der Straße zu verhaften, darf ich mich wie einem Dieb und Räuber widersetzen, sobald er versucht in mein Haus einzudringen, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Ungeachtet dessen ob mir bekannt wäre, er verfüge über einen Befehl und eine gesetzliche Ermächtigung, mich draußen festzunehmen.

Jetzt würde ich freundlicherweise erfahren, weshalb dies für den höchsten Beamten nicht ebenso gelten sollte wie für den niedrigsten?

Ist vernunftmäßig nachvollziehbar, der älteste Bruder sollte, weil er den größten Teil väterlichen Vermögens hat, deshalb ein Recht haben, etwas von dem Anteil seiner jüngeren Brüder zu nehmen? Oder ein reicher Mann, der ein ganzes Land besitzt, sollte deshalb ein Recht haben nach Belieben die Hütte und den Garten seines armen Nachbarn an sich zu reißen?

Rechtmäßiger Besitz von großer Macht und Reichtum, die weit über die größten Anteile der Söhne Adams hinausgehen, sind so wenig eine Entschuldigung, noch weniger eine Rechtfertigung für Ausplünderung und Unterdrückung, wie es unrechtmäßige Schädigung anderer wäre. Es sind vielmehr Verschlimmerungen:

Das Überschreiten von Grenzen der Autorität ist bei hohen Beamten kein bisschen mehr rechtmäßig als bei einem einfachen, keine bessere Rechtfertigung für einen König als für einen Wachtmeister. Es ist in des Königs Fall umso schlimmer, weil ihm mehr Vertrauen geschenkt wird, da er einen viel größeren Anteil an Macht und Gütern besitzt als seine Mitmenschen und weil man voraussetzt, ihm sei durch die Vorzüge seiner Ausbildung, seiner Stellung und seiner Berater der Maßstab für Recht und Unrecht umso besser bekannt.

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TToG II § 148

John Locke: Two Treatises of Government

§ 148. Though, as I said, the executive and federative power of every community be really distinct in themselves, yet they are hardly to be separated, and placed at the same time, in the hands of distinct persons: For both of them requiring the force of the society for their exercise, it is almost impracticable to place the force of the commonwealth in distinct, and not subordinate hands; or that the executive and federative power should be placed in persons, that might act separately, whereby the force of the public would be under different commands: Which would be apt some time or other to cause disorder and ruin.

§ 148. Obwohl, wie ich betone, die exekutive und föderative Macht jedes Staats in der Realität unterschiedlich sind, können sie doch kaum getrennt und gleichzeitig in die Hände verschiedener Personen gelegt werden. Da beide zu ihrer Ausübung die Macht der Gesellschaft erfordern, ist es fast unausführbar, die Macht des Staats verschiedenen, einander nicht untergeordneten Händen zu übergeben, oder die exekutive und föderative Macht Personen beizulegen, die getrennt voneinander handeln. Das würde die Macht der Öffentlichkeit unter verschiedene Befehlsgewalten stellen und geeignet sein, früher oder später Chaos und Untergang herbeizuführen.

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