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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 69, Absatz 69,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 69, Absatz 69,

But to my author’s inconvenience I shall oppose another I think greater, I’m sure more to be provided against because more pressing and oftener occurring. Grant the people once free and unlimited in the exercise of their religion and where will they stop, where will they themselves bound it, and will it not be religion to destroy all that are not of their profession?

And will they not think they do God good service to take vengeance on those that they have voted his enemies? Shall not this be the land of promise, and those that join not with them be the Canaanites to be rooted out? Must not Christ reign and they prepare for his coming by cutting off the wicked? Shall we not be all taught of God and the ministry cast off as needless?

They that have got the right use of Scripture and the knack of applying it with advantage, who can bring God’s word in defense of those practices which his soul abhors and do already tell us we are returning to Egypt, would, were they permitted, as easily find us Egyptians and think it their right to despoil us.

Though I can believe that our author would not make this large use of his liberty; yet if he thinks others would not so far improve his principles, let him look some years back he will find that a liberty for render consciences was the first inlet to all those confusions and unheard of and destructive opinions that overspread this nation.

The same hearts are still in men as liable to zealous mistakes and religious furies, there wants but leave for crafty men to inspirit and fire them with such doctrines.

I cannot deny but that the sincere and tender-hearted Christians should be gently dealt with and much might be indulged them, but who shall be able to distinguish them, and if a toleration be allowed as their right who shall hinder others who shall be ready enough to lay hold on the same plea?

Doch zusätzlich zu meines Autors Unannehmbarkeit werde ich eine weitere und wie ich denke größere anführen, von der ich überzeugt bin, ihr muss entschiedener begegnet werden, da sie dringlicher ist und auch deutlich öfter auftritt. Gesetzt den Fall der Bevölkerung wäre erst einmal beliebig freie und unbeschränkte Religionsausübung gestattet, ja wo würden sie dann selbst einhalten, an welche Grenze würde sie sich selbst binden, ja wäre das dann nicht umgehend eine Religionsausübung mit dem Recht, alle anderen zu vernichten, die ihr Bekenntnis nicht teilen?

Würden sie nicht denken, sie dienten Gott, indem sie Rache an allen nähmen, die sie als dessen Feinde betrachten? Wäre dann nicht unser Land das Versprochene Land und diejenigen, die sich ihnen nicht beigesellen wären die Kanaaniter, die es auszurotten gälte? Ginge es nicht um ihre Vorbereitung des Reichs Christi und sie müssten für sein Kommen das Böse mit Stumpf und Stiel ausreißen? Wären wir nicht alle durch Gott alleinzu belehren und die Geistlichkeit als nutzlos zu entsorgen sein?

Gerade die, die den korrekten Gebrauch der Heiligen Schrift zu haben behaupten und die Tricks beherrschen, sie vorteilhaft auszulegen, jene, die das Wort Gottes zur Rechtfertigung all der Machenschaften zu verwenden wissen, die dessen Seele zutiefst verabscheut, und die uns gerade weismachen wollen, wir kehrten in die Knechtschaft nach Ägypten zurück, würden, sofern man sie gewähren ließe, uns als die Ägypter bezeichnen und es für ihr Recht halten, uns auszuplündern.

Ich will gern glauben, dass unser Autor keinen derart großzügigen Gebrauch von seiner Freiheit zu machen beabsichtigt. Wenn er jedoch tatsächlich glaubt, dass andere wohl kaum seine Prinzipen soweit entfalten würden, dann lasst ihn einige Jahre zurückblicken und er wird feststellen, dass es ausgerechnet eine Freiheit des offenen Gewissens war, die die Initialzündung zu all dem Chaos, den bis dahin nie gehörten und zerstörerischen Meinungen gab, die diese Nation überrannten.

Keine anderen Herzen schlagen heute in der Menschen Brust, noch genauso anfällig für eifernde Täuschung und religiöse Raserei. Es bedarf nur ein paar übrig gebliebener starker Männer, um sie zu inspirieren und sie mit derlei Lehren anzuheizen.

Natürlich kann ich nicht bestreiten, dass alle ernsthaften und zartbesaiteten Christen respektvoll und höflich zu behandeln sind und man in vielem mit ihnen nachsichtig sein sollte, aber wer wäre in der Lage, sie zu unterscheiden und falls ihnen eine solche Toleranz als Recht zugestanden wird, wer könnte andere daran hindern, die mehr als nur darauf vorbereitet sind, auf der gleichen Forderung zu bestehen?

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 21, Absatz 21,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 21, Absatz 21,

And here I cannot but wonder how indifferent things relating to religion should be excluded more than any other, which though they relate to the worship of God are still but indifferent and a man hath as free a disposure of his liberty in these as any other civil actions till some law of God can be produced, that so annexes this freedom to every single Christian that it puts it beyond his power to part with it; which how much those places urged by our author do, will be considered in their order. I shall in the way only take notice of his distinction of indifferent things into such “as are purely so viz.: time and place of meeting for religious worship, and other things that are commonly supposed indifferent but by abuse have become occasions of superstition such as are bowing at the name of Jesus, the cross in baptism, surplice in preaching, kneeling at the sacrament, set forms of prayer and the like.” (Quotation Bagshaw). But how time and place are more purely indifferent, how less liable to superstitious abuse, and how the magistrate comes by a power over them more than the other, the law of God determining neither, they all equally relating to religious worship, and being equally obnoxious to superstition, I cannot possibly see.

Gerade hier bleibt mir nichts als Verwunderung, weswegen ausgerechnet die unbestimmten Gegebenheiten in Sachen Religion stärker ausgenommen sein sollten als irgendwelche anderen. Selbst wenn sie sich auf die Huldigung Gottes beziehen, sind sie noch immer unbestimmt, und ein jeder Mensch hat diesbezüglich ebenso die freie Verfügung, als betreffend anderer Handlungen in seiner Eigenschaft als Bürger. Solange als bis irgendein Gesetz Gottes vorliegt, welches diese Freiheit jedes einzelnen Christen dergestalt vereinnahmt, dass es sie hinter dessen Macht zurückstellt, sie abzutreten. Wie weit die von unserem Autor angeführten Stellen das belegen, wird in der gegebenen Reihenfolge untersucht. Auf dem Weg dorthin möchte ich lediglich auf seine Unterscheidung bei unbestimmten Dingen das Augenmerk lenken, die in etwa so lautet: „…die es in engerem Sinn sind: Zeit und Ort der Versammlung zur Huldigung, und andere Gegebenheiten, die gemeinhin zwar als unerheblich betrachtet, aber durch Missbrauch zu Auswüchsen des Aberglaubens entartet sind. So wie die Verbeugung beim Namen Jesus, das Kreuzzeichen bei der Taufe, das Chorhemd bei der Predigt, der Kniefall bei den Sakramenten, vorgeschriebene Formen des Gebets und derlei.“ (Zitat Bagshaw). In welcher Hinsicht aber Zeit und Ort deutlich klarer unbestimmt sind, wie viel weniger anfällig für abergläubischen Firlefanz und wie die Obrigkeit an irgendeine Macht darüber gelangen soll, bei der einen Gegebenheit größer als bei der anderen, wo doch Gottes Gesetz keine von beiden bestimmt, wo sie sich gemeinsam auf den Gottesdienst beziehen und gleichermaßen widerspenstig gegen Aberglaube sind, kann ich unmöglich erkennen.

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TToG II § 229

John Locke: Two Treatises of Government

§ 229. The end of government is the good of mankind; and which is best for mankind, that the people should be always exposed to the boundless will of tyranny, or that the rulers should be sometimes liable to be opposed, when they grow exorbitant in the use of their power, and employ it for the destruction, and not the preservation of the properties39 of their people?

§ 229. Der Zweck von Regierung ist das Wohl der Menschheit. Ist es denn am besten für die Menschheit, die Bevölkerung dauerhaft dem schrankenlosen Willen der Tyrannei preiszugeben oder Herrschenden hin und wieder Widerstand auszusetzen, wenn sie bei Anwendung ihrer Macht deutlich Grenzen überschreiten und sie zum Verderben statt zur Bewahrung des Eigentums39 der Bevölkerung einsetzen?

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 205

John Locke: Two Treatises of Government

§ 205. First: As, in some countries, the person of the Prince by the law is sacred; and so, whatever he commands or does, his person is still free from all question or violence, not liable to force, or any judicial censure or condemnation. But yet opposition may be made to the illegal acts of any inferior officer, or other commissioned by him; unless he will, by actually putting himself into a state of war with his people, dissolve the government, and leave them to that defense which belongs to everyone in the state of nature:

For of such things who can tell what the end will be? And a neighbor kingdom has showed the world an odd example. In all other cases the sacredness of the person exempts him from all inconveniences, whereby he is secure, whilst the government stands, from all violence and harm, whatsoever; than which there cannot be a wiser constitution:

For the harm he can do in his own person not being likely to happen often, nor to extend itself far; nor being able by his single strength to subvert the laws, nor oppress the body of the people, should any Prince have so much weakness, and ill-nature, as to be willing to do it, the inconveniency of some particular mischiefs, that may happen sometimes, when a heady Prince comes to the throne, are well recompensed by the peace of the public, and security of the government, in the person of the chief magistrate, thus set out of the reach of danger: It being safer for the body, that some few private men should be sometimes in danger to suffer, than that the head of the republic should be easily, and upon slight occasions, exposed.

§ 205. Erstens: In einigen Ländern ist die Person des Fürsten durch Gesetz sakrosankt. Ebenso alles, was er anordnet oder tut. Deshalb bleibt seine Person stets außer jeder Verantwortung oder roher Gewalt, keinem Zwang unterworfen, weder richterlicher Rüge noch Urteil. Trotzdem darf gesetzwidrigen Akten eines subalternen Beamten oder eines durch den Fürsten Beauftragten Widerstand entgegengesetzt werden. Es sei denn man will sich tatsächlich mit dem Volk in einen Kriegszustand versetzen, die Regierung auflösen und dem Volk jene Verteidigung überlassen, die einem jeden im Naturzustand gehört.

Wer könnte vorhersagen, wie das Ende solcher Spiele aussehen wird? Ein benachbartes Königreich hat der Welt ein übles Beispiel beschert.

In allen anderen Fällen nimmt die Heiligkeit der Person Fürsten von allen Unannehmbarkeiten aus, wodurch er solange die Regierung besteht, sicher ist vor Gewalttat und Verletzung, welcher Art sie auch sei. Es kann keine weisere Verfassung geben als diese. Der Schaden, den er in Person anrichten könnte, wird gewöhnlich weder sehr oft auftreten noch sich weit erstrecken. Er ist genauswenig im Stande, allein durch seinen Einfluss Gesetze zu untergraben oder die Gesamtheit des Volks zu unterdrücken. Sollte wirklich ein Fürst von einer solchen Schwäche oder Böswilligkeit auftauchen derlei tun zu wollen. Der Nachteil vereinzelten Unheils, das hin und wieder eintreten kann, wenn ein unbesonnener Fürst auf den Thron kommt, wird durch Frieden für die Bevölkerung und Sicherheit für die Regierung reichlich ausgeglichen. Dies erfolgt in der Person des höchsten Beamten, die auf diese Weise außerhalb aller Gefahr steht. Es ist besser für die Wohlfahrt der Gesamtheit,
wenn einige wenige Privatpersonen zuweilen Gefahr laufen, leiden zu müssen, als das Haupt der Republik leichthin und aus kleinen Anlässen preiszugeben.

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TToG II § 201

John Locke: Two Treatises of Government

§ 201. It is a mistake, to think this fault is proper only to monarchies: Other forms of government are liable to it, as well as that: For wherever the power that is put in any hands for the government of the people, and the preservation of their properties39, is applied to other ends, and made use of to impoverish, harass, or subdue them to the arbitrary and irregular commands of those that have it; there it presently becomes tyranny, whether those that thus use it are one or many. Thus we read of the thirty Tyrants at Athens, as well as one at Syracuse; and the intolerable dominion of the decemviri67 at Rome was nothing better.

§ 201. Es wäre ein Missverständnis zu denken, dieser Fehler sei allein eine Eigentümlichkeit von Monarchien. Andere Regierungsformen sind ihm ebenso ausgesetzt. Wo auch immer Macht, die in irgendwelche Hände zum Regieren der Bevölkerung und Erhalt ihres Eigentums39 gelegt wurde, für andere Ziele verwendet und nur genutzt wird, die Bevölkerung zu prekarisieren68, zu schikanieren und willkürlichen, illegitimen Anordnungen derjenigen zu auszusetzen, die sie besitzen, dort wird sie sofort zur Tyrannei. Vollkommen gleich ob es sich um einen handelt, der sie so missbraucht, oder viele.

Das können wir über Dreißig Tyrannen in Athen genau wie von einem in Syrakus lesen. Auch die unerträgliche Herrschaft der decemviri67 in Rom war um keinen Deut besser.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

67https://en.wikipedia.org/wiki/Decemviri
67http://www.imperiumromanum.com/staat/magistrat/magistrat_16.htm
67https://de.wikipedia.org/wiki/Decemviri
68http://www.ak-gewerkschafter.de/service/informationen-zu-prekaren-arbeitsverhaltnissen/was-ist-prekarisierung/

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TToG II § 181

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§ 181. Though in all war there be usually a complication of force and damage, and the aggressor seldom fails to harm the estate, when he uses force against the persons of those he makes war upon, yet it is the use of force only that puts a man into the state of war: For whether by force he begins the injury, or else having quietly, and by fraud, done the injury, he refuses to make reparation, and by force maintains it, (which is the same thing, as at first to have done it by force) it is the unjust use of force, that makes the war:

For he that breaks open my house, and violently turns me out of doors; or having peaceably got in, by force keeps me out, does in effect the same thing; supposing we are in such a state, that we have no common judge on earth, whom I may appeal to, and to whom we are both obliged to submit: For of such I am now speaking. It is the unjust use of force, then, that puts a man into the state of war with another; and thereby he that is guilty of it makes a forfeiture of his life: For quitting reason, which is the rule given between man and man, and using force, the way of beasts, he becomes liable to be destroyed by him he uses force against, as any savage ravenous beast, that is dangerous to his being.

§ 181. Obwohl in jedem Krieg gewöhnlich eine Verstrickung von Gewalt und Schaden erfolgt und der Angreifende selten unterlässt, das Vermögen zu schädigen, wenn er gegen die Besitzer, die er mit Krieg überzieht, Gewalt einsetzt, so ist es doch allein der Einsatz von Gewalt, der Menschen in den Kriegszustand versetzt. Ob er das Unrecht durch offene Gewalt begeht, oder ob er sich weigert, falls er es heimlich und mit List getan, Entschädigung zu leisten und daran mit Gewalt festhält, es ist dasselbe, als ob er es von Anfang an Gewalt eingesetzt hätte. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt macht den Krieg.

Wer in mein Haus eindringt, mich gewaltsam rauswirft, oder wer zwar friedlich eingedrungen mich mit Gewalt draußen hält, macht im Endeffekt das gleiche. Nehmen wir an wir befänden uns in einem Zustand, keinen gemeinsamen Richter auf Erden zu haben, an den ich mich wenden könnte und dem gegenüber wir beide verpflichtet wären uns unterzuordnen. Von einem solchen Zustand spreche ich jetzt. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt ist es, der einen Menschen in Kriegszustand mit dem anderen versetzt. Dadurch verwirkt der, der das verschuldet, sein Leben. Da er sich der Vernunft begibt, die zwischen Mensch und Mensch das die Regel bildet und stattdessen Gewalt, das Mittel der Tiere, anwendet, begibt er sich in Gefahr, durch den, gegen welchen er Gewalt einsetzt, vernichtet zu werden wie irgendein anderes wildes, reißendes Biest, das dessen Dasein gefährlich ist.

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TToG II § 172

John Locke: Two Treatises of Government

§ 172. Thirdly, despotical power is an absolute, arbitrary power one man has over another, to take away his life, whenever he pleases. This is a power, which neither nature gives, for it has made no such distinction between one man and another; nor compact can convey: For man not having such an arbitrary power over his own life, cannot give another man such a power over it; but it is the effect only of forfeiture, which the aggressor makes of his own life, when he puts himself into the state of war with another:

For having quitted reason, which God hath given to be the rule betwixt man and man, and the common bond whereby human kind is united into one fellowship and society; and having renounced the way of peace which that teaches, and made use of the force of war, to compass his unjust ends upon another, where he has no right; and so revolting from his own kind to that of beasts, by making force, which is theirs, to be his rule of right, he renders himself liable to be destroyed by the injured person, and the rest of mankind that will join with him in the execution of justice, as any other wild beast, or noxious brute, with whom mankind can have neither society nor security59.

And thus captives, taken in a just and lawful war, and such only, are subject to a despotical power, which, as it arises not from compact, so neither is it capable of any, but is the state of war continued: For what compact can be made with a man that is not master of his own life? What condition can he perform? And if he be once allowed to be master of his own life, the despotical, arbitrary power of his master ceases. He that is master of himself, and his own life, has a right too to the means of preserving it; so that as soon as compact enters, slavery ceases, and he so far quits his absolute power, and puts an end to the state of war, who enters into conditions with his captive.

§ 172. Zum Dritten: Despotische Macht ist absolute, willkürliche Macht, die ein Mensch über einen anderen hat ihm sein Leben zu nehmen, wenn es ihm beliebt. Diese Macht kann weder das Naturrecht gewähren, weil es keinen entsprechenden Unterschied zwischen dem einem und dem anderen Menschen macht, noch kann sie einen Vertrag übertragen. Da der Mensch keine solche willkürliche Macht über sein eigenes Leben hat, kann er sie auch keinem anderen Menschen einräumen. Sie ist lediglich Folge der Verwirkung des eigenen Lebens, welche ein Angreifer riskiert, wenn er gegen andere den Krieg erklärt.

Denn er legt damit die Vernunft ab, die Gott gewährt hat, um die Angelegenheiten zwischen den Menschen zu regeln und um das gemeinsame Band zu bilden, das Menschengeschlecht zu einer einzigen Gemeinschaft und Gesellschaft zu vereinigen. Er verzichtet auf den Pfad des Friedens, den die Vernunft lehrt, und nutzt die Macht des Kriegs um seine unrechtmäßigen Absichten anderen dort aufzuzwingen, wo er keinerlei Recht hat.

Sobald er rohe Gewalt, das Mittel der Tiere, zu seiner Rechtsregel macht, sich dadurch von seiner eigenen Art zu einer tierischen verwandelt, geht er das Risiko ein, durch den Geschädigten und die übrige Menschheit, die sich mit jenem zum Vollzug des Rechts vereinen wird, vernichtet zu werden. Genau jedes andere wilde Tier oder jede schädliche Bestie, mit dem der Mensch weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben kann59.

Daher sind Gefangene aus einem gerechten und rechtmäßigen Krieg, und nur solche, einer despotischen Macht unterworfen, die, weil sie nicht aus einem Vertrag entsteht, auch kein vertraglich regelbarer sondern fortgesetzter Kriegszustand ist. Welcher Vertrag könnte auch mit einem Menschen geschlossen werden, der nicht Herr seines eigenen Lebens ist? Welche Bedingung könnte er erfüllen? Wird ihm einmal gewährt, Herr seines eigenen Lebens zu sein, hört die despotische, willkürliche Macht seines Herrn auf. Wer Herr seiner selbst und seines eigenen Lebens ist, hat auch ein Recht auf die Mittel es zu erhalten. Sobald ein Vertrag eingegangen wird, hört die Sklaverei auf. Wer Bedingungen mit seinem Gefangenen vereinbart, legt seine absolute Macht nieder und setzt dem Kriegszustand ein Ende.

59Another copy corrected by Mr. Locke, has it thus: Noxious brute that is destructive to their being.

Eine weitere Kopie, korrigiert durch John Locke selbst, drückt es so aus: Schädliche Bestie, die deren Existenz zerstört.

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TToG II § 155

John Locke: Two Treatises of Government

§ 155. It may be demanded here: What if the executive power, being possessed of the force of the commonwealth, shall make use of that force to hinder the meeting and acting of the legislative, when the original constitution or the public exigencies require it? I say, using force upon the people without authority, and contrary to the trust put in him that does so, is a state of war with the people, who have a right to reinstate their legislative in the exercise of their power:

For having erected a legislative, with an intent they should exercise the power of making laws, either at certain set times, or when there is need of it, when they are hindered by any force from what is so necessary to the society, and wherein the safety and
preservation of the people consists, the people have a right to remove it by force. In all state and conditions, the true remedy of force without authority, is to oppose force to it. The use of force without authority always puts him that uses it into a state of tear, as the aggressor, and renders him liable to be treated accordingly.

§ 155. Hier könnte man fragen:

Was geschieht, wenn die Exekutive, im Besitz der Macht des Gemeinwesens, diese Macht missbraucht, um Zusammentritt und Tätigkeit der Legislative in Fällen zu hindern, in denen die ursprüngliche Verfassung oder offenbare Dringlichkeiten es erfordern?

Meine Antwort: Missbrauch von Macht gegen die Bevölkerung ohne Vollmacht und im Gegensatz zu dem ihm gewährten Vertrauen? Wer so handelt befindet sich dem Volk gegenüber im Kriegszustand. Jenes hat das Recht, seiner Legislative wieder zur Ausübung ihrer Macht zu verhelfen. Da das Volk es eine Legislative in der Absicht errichtet hat, sie die gesetzgebende Macht entweder zu festgesetzten Zeiten oder bei Bedarf ausüben zu lassen, hat die Bevölkerung, wenn die Legislative durch irgendeine Macht daran gehindert wird zu tun was für den Staat notwendig ist und worauf final Sicherheit und Erhalt der Bevölkerung beruhen, ein Recht, die widrige Macht durch seine vereinte Macht zu beseitigen.

Unter allen Umständen und in allen Lagen besteht das richtige Heilmittel gegen ungesetzliche Macht darin, ihr Macht entgegenzustellen. Durch rechtswidrigen Missbrauch von Macht löst der, der sie missbraucht, als Angreifer immer in einen tränenreichen Zustand aus und verdient folglich eine entsprechende Behandlung.

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