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John Locke, Two Tracts on Government, Intermediate Letter to unknown Recipient

John Locke, Two Tracts on Government,

Intermediate Letter to unknown Recipient

Sir

In obedience to your commands I here send you my thoughts of that treatise which we not long since discoursed of, which if they convince you of nothing else, yet I am confident will of this that I can refuse you nothing that is within the reach of my power. I know not what entertainment they will deserve from you, yet I am sure that you have this reason to use them favorably, that they owe their original to you. Let not the errors may appear to you in their perusal, meet with too severe a censure, since I was neither led to them by the beaten track of writers, nor the temptation of interest, but they are, if any, the wanderings of one in pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light win pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light which the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my hich the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my discourse from the supposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, and most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in indifferent things. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his head immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, it being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it.

Otherwise no doubt, those indifferent things that God doth not forbid or command his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz: the law of God. And it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the great sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another. But I shall stop here having taken already too tedious a way to tell you that I am

Sir,

Your most obedient servant

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dec. 1660

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Ein zwischenzeitlicher Brief von John Locke an einen unbekannten Adressaten oder Empfänger zum Thema der Two Tracts

Sir,

Eurer Anordnung folgend übersende ich Euch hiermit meine Gedanken betreffend diese Abhandlung, über die wir vor kurzem gesprochen haben. Selbst wenn diese Euch von rein gar nichts anderem zu überzeugen vermögen, bin ich dennoch zuversichtlich wenigstens im Hinblick darauf, dass ich Euch nichts verweigern könnte, was in meiner Macht für Euch zu tun steht. Auch wenn ich nicht weiß, welche Aufmerksamkeit sie Eurerseits erfahren werden, bin ich dennoch sicher, dass Ihr bestimmt Grund habt, sie bevorzugt zu studieren, wo sie doch ihre Entstehung Euch verdanken. Ich hoffe, dass augenfällige Irrtümer während Eurer Lektüre nicht zu einer allzu strengen Kritik führen, wo ich doch zu solchen weder durch mehrfach Wiedergekäutes anderer Autoren noch die Versuchung eigener Interessen verführt wurde. Sie sind im Gegenteil, wenn überhaupt etwas, Streifzüge eines Suchenden nach Wahrheit, dessen Fußspuren nicht immer so klar sind, als dass sie uns eine bestimmte Richtung vorgeben oder etwa unsere Irrtümer als unumkehrbar nachweisen, doch oft so schleierhaft und verworren, dass auch der schnellste Verstand sie nicht vor Irrwegen schützt. Diese Großzügigkeit darf ich gerechter Weise von Euch erwarten, wo ich doch niemals meinen Weg verlassen hätte, hättet Ihr mich nicht zu diesem Ausflug veranlasst. Was auch immer Ihr auf diesen Seiten zu entdecken vermögt, wurde von mir ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung verfasst. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, meine Gedanken von Büchern und den gängigen Phrasen der Zeit abzuschirmen, um sie ausschließlich auf jene Argumente zu konzentrieren, deren Gültigkeit uns die Vernunft gewährleistet, ohne irgendetwas vertrauensselig aus aktueller Mode und Stil heranzuziehen. Meine größte Sorge gilt den Fundstellen in der Heiligen Schrift, die möglicherweise meinen Weg der Erkenntnis kreuzen, welchen gegenüber ich äußerst vorsichtig darauf achte, kein allzu selbstsicherer Deuter zu sein. Andererseits halte ich es für übertrieben untertänig, meinen gesamten Glauben an den nicht selten windigen Ausdeutungen von Kommentatoren festzumachen, die zu hinterfragen ich, anlässlich der Eile mit der ich Euch zufriedenzustellen wünsche, mich nicht wirklich sehr bemüßigt fühle. Ich bin durchaus mit der Erhellung zufrieden, die die Bibel von ganz allein ausstrahlt. Schließlich ist sie für gewöhnlich ja der deutlichste Erklärer ihrer eigenen Bedeutung. Ich habe beschlossen, meine Argumentation auf der Annahme der rechtmäßigen Macht der Obrigkeit auszubauen, sei diese nun vom Einvernehmen der Bevölkerung abgeleitet oder durch diese übertragen. Ich halte das für den am besten geeigneten Weg gegenüber jenen Schutzheiligen der Freiheit, am wahrscheinlichsten deren Einwänden vorzubauen, wo doch die Grundlage derer Forderungen für gewöhnlich nur in einer Meinung über ihren natürlichen Freiraum besteht, über den zu denken sie in der Lage sind, er würde durch Verfügungen betreffend unbestimmter Dinge zu sehr festgelegt. Nicht, dass ich die Absicht hätte, mich in die Frage einzumischen, ob nun die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel kommend auf deren Haupt landet oder dort durch die vereinte Hand aller Untergeordneten aufgesetzt wird. Es genügt für meinen Zweck vollkommen, dass der oberste Magistrat einer jeden Nation, wie auch immer er erschaffen wird, notwendigerweise eine absolute und willkürliche Macht betreffend alle unbestimmten Handlungen seiner Bevölkerung hat. Und weil der Obrigkeit Autorität notwendiger Weise selbst bei geringfügigster und kleinteiligster Herkunft (die man sich vorstellen kann), indem sie von der spärlichen Gestattung durch die Bevölkerung abgeleitet wird, die schließlich niemals so weit geht, mehr von ihrer Freiheit abzutreten als unbedingt erforderlich, eine derart große Reichweite haben muss, selbst dann, so denke ich folgt daraus sonnenklar, dass auch im Fall einer unmittelbaren Beauftragung durch Gott die Bevölkerung dessentwegen wenig Grund haben wird, sich der Obrigkeit Macht als deutlicher beschränkt vorzustellen, als wenn die Autorität ihr von ihnen selbst gewährt worden wäre. Als bis jene Schutzheiligen es schaffen, die Charta ihrer eigenen Freiheit oder die Beschränkung der Autorität des Gesetzgebers vom selben Gott herzuleiten, der dies gewährt hat. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, dass für jene unbestimmten Dinge die Gott weder verboten noch angeordnet hat, sein Stellvertreter dies darf, wobei er keine andere Grundregel für seine Handlungen hat als jede andere Person: Das Gesetz Gottes. Und es wird versichert werden, dass die Bevölkerung nichts als eine armselige Vortäuschung von Freiheit bezüglich der unbestimmten Dinge haben kann, wo sie sich doch betreffend eben diese in einer Situation befindet, in der sie überhaupt keine Freiheit hat, sondern auf Grund ihrer Dorthinsetzung durch den großen Souverän des Himmels und der Erde als Untergebene des Willens und Gefallens eines anderen geboren werden. Doch ich muss hier einhalten, wo ich doch bereits einen zu ermüdenden Weg eingeschlagen habe, Euch Sir, meiner überaus gehorsamen Dienstbarkeit zu versichern.

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dez. 1660

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 87, Absatz 87,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 87, Absatz 87,

His second answer is no more but an affirmation that things indifferent cannot be determined which is the question between us and no proofs of it.

“Lastly it is much more suited to the nature of the Gospel that Christian Princes should reform religion rather by the example of their life than the severity of their laws.” (Quotation Bagshaw)

1. I answer that it is not easy to be guessed what our author means here by “reformation of religion”. The outward moral acts of virtue and obedience to the second table he makes no part of religion, at least in the sense we dispute of, which is the worship of God. Or if he will grant them to be religion and within the compass of our question he will not, I believe, deny the magistrate a power of making laws concerning them, unless instead of pleading for render consciences he become a patron of hardened and deboshed offenders.

And as for the observance of outward ceremonies in the worship (they being in his opinion either unlawful or useless), he will readily exclude them from reformation, and how the magistrate’s example of life can any way reform except in one of these two is beyond my apprehension.

Since true religion, i.e. the internal acts of faith and dependence on God, love of him and sorrow for sin, etc. are (as our author says) “like the spirits of wine or subtle essences” I’m sure in this that they cannot be seen and therefore cannot be an example to others.

Seine zweite Antwort besteht lediglich darin, zu bekräftigen, dass unbestimmte Gegebenheiten nicht bestimmt werden dürfen. Genau darin besteht allerdings die Frage zwischen uns und ist deshalb kein Beweis.

“Schlussendlich passt es wesentlich besser zur Natur des Evangeliums, dass christliche Fürsten die Religion eher durch das Beispiel vorzüglicher Lebensführung reformieren, als durch die Strenge ihrer Gesetze.“ (Zitat Bagshaw)

1. Darauf antworte ich, dass es alles andere als einfach ist zu erraten, was unser Autor unter „Reformation der Religion“ versteht. Sämtliche äußerlichen moralgebundenen Akte von Tugend und Gehorsam der zweiten Kategorie lässt er nicht als Bestandteil der Religion gelten. Zumindest nicht in dem Sinne, dem unsere Auseinandersetzung folgt, nämlich zur Huldigung Gottes. Will er aber dennoch zugestehen, sie gehörten zur Religionsausübung, was er nun einmal im Rahmen unserer Fragestellung nicht tun wird, dann, so glaube ich, wandelt er sich, indem er der Obrigkeit die Macht verweigert, diese betreffende Gesetze zu erlassen, zu einem Schutzherrn hartgesottener und geschwätziger Sünder, anstatt sich für reine und offene Gewissen einzusetzen.

Soweit es die Einhaltung äußerlicher Zeremonien der Huldigung betrifft (die seiner Meinung nach sowieso entweder unrechtmäßig oder nutzlos sind) ist er bereit diese eilfertig aus der Reformation auszuschließen. Wie nun aber die Lebensführung der Obrigkeit eigentlich irgendwie ein Beispiel für religiöse Reformen liefern kann, abgesehen durch eben diese beiden Möglichkeiten, liegt außerhalb meiner Verständigkeit.

Seit wahre Religionsausübung, damit sind alle innerlichen Handlungen der Gläubigkeit und Hingabe an Gott gemeint, die Liebe zu ihm und die Reue über die eigenen Sünden, in, (wie unser Autor es beschreibt) „dem Geist des Weines und dem Aroma feiner Essenzen gleich“, besteht, bin ich mir dessen sicher, dass man sie nicht sehen kann und deshalb kann sie nicht als Beispiel für Andere dienen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 82, Absatz 82,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 82, Absatz 82,

“The last inconvenience is that by impositions, especially when the penalty is severe, we seem to lay as much weight and stress upon these indifferent things as upon any the most material parts of our religion.”
(Quotation Bagshaw)

If the magistrate employ his power only within those bounds that are set to his authority he doth not thereby slight or undervalue those things that are out of his reach. Were faith and repentance, the substantial parts of religion, entrusted to his jurisdiction and open to his knowledge we might possibly find his penalties severer in those things than in any other.

But God, the judge of hearts, hath reserved both the knowledge and censure of these internal acts to himself, and removed those actions from the judgment of any tribunal but his own. We may well spare the magistrate the exercise of his sovereignty in those things wherein God doth not allow it, and we have as little reason to accuse him of usurpation because he makes use of the authority that is put into his hands as of negligence and lukewarmness because he goes not beyond his commission.

Nor doth human impositions in indifferent things advance them above the more substantial and necessary which stand above them by the appointment of a superior law enjoined by divine authority, and therefore challenges the first and chiefest part of our homage and obedience, so that though he say

“that this rigid irrespective obtruding of small things makes no difference at all between ceremonies and substance”, (Quotation Bagshaw)

‚tis certain it puts as much difference as is acknowledged between an human and a divine law, as between the commands of God and the injunctions of man. The magistrate whilst he reverently forbears to interpose his authority in these things lays a greater stress upon them by acknowledging them to be above his authority, and he that in all other things stands above and commands his people, in these descends to their level and confesses himself their fellow subject.

“Die letze Unannehmbarkeit schließlich besteht darin, dass wir durch Verfügungen, besonders wenn sie mit strengen Strafen verknüpft sind, den Eindruck erwecken als legten wir gleichermaßen viel Gewicht und Nachdruck auf eben jene unbestimmten und eigentlich unbedeutenden Angelegenheiten, als auf irgendeinen substantiellen Bestandteil unserer Religion.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern die Obrigkeit ihre Macht lediglich innerhalb der Grenzen ihrer Autorität ausübt, diskriminiert oder entwertet sie dadurch jene Gegebenheiten nicht, die außerhalb ihrer Reichweite liegen. Wären Glaube und Reue, die wesentlichen Elemente der Religion, ihrer Rechtsprechung überantwortet und stünden ihrer Erkenntnis offen, dann empfänden wir möglicherweise ihre Bestrafungen bei diesen Gegebenheiten als schwerwiegender als bei irgendeiner anderen Angelegenheit.

Indessen aber hat Gott, der Richter aller Herzen, beide, die Erkenntnis und die Beurteilung all jener innerlichen Handlungen sich selbst vorbehalten und sie deshalb dem Urteil irgendeines anderen Tribunals entzogen. Wir dürfen der Obrigkeit getrost die Ausübung ihrer Souveränität bei diesen Angelegenheiten ersparen, bei welchen Gott sie ohnehin nicht erlaubt. Gleichzeitig haben wir genauso wenig Anlass ihn der Usurpation anzuklagen, sobald er Gebrauch von der Autorität macht, die in seinen Händen liegt, als wir hätten, ihn der Vernachlässigung oder Lauheit zu bezichtigen, weil er seinen Handlungsbereich nicht überschreitet.

Ebenso wenig erheben menschliche Verfügungen über unbestimmte Gegebenheiten solche über die essentielleren und notwendigeren, die doch auf Grund Berufung durch ein übergeordnetes Recht durch göttliche Autorität vorgeschrieben sind oder erfordern deshalb höchste und hauptsächlichste Huldigung und Gehorsam, wie es mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht werden soll:

“dass dieses unbeugsame, losgelöste Aufdrängen kleiner Dinge keinerlei Unterschied zwischen Zeremonien und Wesenskern ausmacht.“
(Zitat Bagshaw)

Sicher ist: Es verursacht genauso viel Unterschied, als zwischen einem menschlichen und einem göttlichen Gesetz anerkannt ist, oder zwischen einer Anordnung Gottes und einer Verfügung der Menschen. Indem die Obrigkeit angemessen ehrfürchtig Gottes Autorität über jene Gegebenheiten zu verfügen würdigt, verleiht sie ihnen größeren Nachdruck, da sie damit deren Überordnung über die eigene Autorität anerkennt. Sie, die in allen anderen Angelegenheiten über ihrer Bevölkerung steht und sie befehligt, steigt bei jenen Gegebenheiten Gottes auf den Rang des Volkes hinab und bekennt sich selbst, zu Gottes Gefolge zu gehören.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 78, Absatz 78,

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Tract I, Section 78, Absatz 78,

“There is a vast difference between purity and pomp, between spirit and splendor.” (Quotation Bagshaw)

Not so vast a distance but that they may meet. The priest’s robes many and specious did not make Aaron guilty, nor the whiteness of his garment diminish the innocence of his heart. Spirit and splendor are as far different as life and clothes, yet no man is persuaded to strip himself naked because his life consists in the inward motion of his heart and not the outward fashion of his habit, and those Ornaments that make not a man more strong and vigorous in himself may render him more comely and acceptable to others.

“Zwischen Reinheit und Pomp, zwischen Geist und Pracht, besteht eine weite Kluft.“ (Zitat Bagshaw)

Kein so großer Abstand, dass sie nicht zusammentreffen könnten. Die Roben der Priester, so vielfältig und oberflächlich sie waren, belasteten weder Aaron mit Schuld, noch verringerte die Reinheit seines Gewandes die Unschuld seines Herzens. Geist und Blendwerk sind ebenso unterschiedlich wie Leben und Kleidung. Dennoch ist kein Mensch davon überzeugt, sich selbst nackt ausziehen zu müssen, weil sein Leben nur in einer inneren Bewegtheit seines Herzens stattfindet und nicht in der äußerlichen Mode seiner Kleidung. Zudem vermögen die Verzierungen, die einen Menschen nicht stärker und lebendiger in sich selbst machen, ihn für andere entgegenkommender und akzeptabler machen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 74, Absatz 74,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 74, Absatz 74,

“The second inconvenience is that it quite inverts the nature of Christian religion not only by taking away its freedom but likewise its spirituality.” (Quotation Bagshaw)

Our author here had forgot that rule, what God hath joined let no man put asunder. That an outward set form of worship should necessarily take away the spirituality of religion I cannot think, since God himself that did then demand the worship of the heart and spirit no less than now and made that the only way to please him, did once erect an outward form of worship cumbered with more ceremonies and circumstances than I believe ever any in the world besides, which could yet no way shut out or clog the operations of his spirit where he pleased to enter and enliven any soul.

“Die zweite Unannehmbarkeit besteht darin, dass dies das Wesen der christlichen Religion geradezu auf den Kopf stellen würde. Nicht durch die Wegnahme des Freiraums, sondern gar der Spiritualität.“ (Zitat Bagshaw)

Unser Autor scheint die Regel vergessen zu haben, nach der der Mensch nicht trennen darf, was Gott gefügt hat. Ich halte es für unvorstellbar, dass eine für die äußere Huldigung vorgeschriebene Form notwendigerweise die Spiritualität der Religion wegnehmen sollte, wo es doch Gott selbst war, der schon damals und heute nicht weniger eine Huldigung im Herzen und im Geiste verlangte und dies zum einzigen ihm wohlgefälligen Weg bestimmte. Oder dass eine einst errichtete äußerliche Form der Huldigung, sei sie auch mit noch mehr Zeremonien und Gewese gerüstet, als ich mir je eine in der restlichen Welt vorstellen könnte, in der Lage wäre das wirken seines Geistes auszusperren oder zu verstopfen, wo immer es ihm in irgendeine Seele zu bringen und beleben gefiel.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 72, Absatz 72,

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Tract I, Section 72, Absatz 72,

After some enlargement and an innumeration of certain particulars and ceremonies of the Church of Rome, which whether indifferent or no concerns not our question, he comes to make the imposing of indifferent things the mark of Antichrist:

“If I understand anything of Antichrist his nature seems to me to consist in this, that he acts in a way contrary to Christ, instead of a spiritual he brings in a devised worship, and instead of freedom lays a constraint even upon our devotion, so that as John in his Revelation says of him, ‚Man shall neither buy nor sell which have not his mark‘, i.e. who do not serve God in that outward way which he commands.” (Quotation Bagshaw)

St John who alone names and more than once describes Antichrist gives another character of him, and if we will take his authority we shall find his nature to consist in denying Jesus to be the Christ, I.John2.18,22; I.John.4.3; II.John.7. And here would we content ourselves with those discoveries the Scripture allows us, we should not grope for Antichrist in the dark prophesies of the revelations, nor found arguments upon our own interpretation wherein the mistakes of eminent men might teach us to be wary and not over-peremptory in our guesses.

Nach einiger Ausbreitung und einer Aufzählung gewisser Einzelheiten und Zeremonien der Römischen Kirche, die entweder unbestimmt und nebensächlich sind oder unsere Frage gar nicht betreffen, kommt er auf die Idee das Verfügen über unbestimmte Gegebenheiten als Zeichen des Wirkens des Antichristen zu erklären.

“Soweit ich über den Antichristen irgendetwas verstanden habe, dann scheint mir dessen Natur so ausgeprägt zu sein, dass er gegen den Weg Christi arbeitet, denn an Stelle geistiger Huldigung bringt er frei erfundene Formen der Huldigung in die Welt. Anstatt Freiheit legt er eine Beschränkung sogar auf unsere Ergebenheit, weshalb Johannes in seiner Offenbarung von ihm sagt ‚Kein Mensch soll jemals Kaufen und Verkaufen dürfen, der nicht sein Zeichen trägt‘, womit gemeint ist, das gelte für alle, die Gott nicht in der äußerlichen Art und Weise dienen, die er (der Antichrist) angeordnet hat.“ Zitat Bagshaw)

St. Johannes, der als einziger den Antichristen beim Namen nennt und mehrfach beschreibt, bescheinigt diesem einen anderen Charakter. Sofern wir seiner Autorität Genüge tun, werden wir sehen, dass seine Natur darin besteht, Jesus zu verweigern, Christus zu sein. I.John2.18,22; I.John.4.3; II.John.7. Damit sollten wir uns mit den Enthüllungen zufrieden geben, die die Heilige Schrift uns gestattet. Wir sollten weder in obskuren Prophezeiungen der verschiedenen Offenbarungen nach dem Teufel stochern, noch Argumente aus unserer eigenen Interpretation konstruieren, solange die Fehldeutungen bedeutender Männer uns lehren, achtsam und nicht übertrieben gebieterisch bei unseren Einschätzungen zu sein.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 67, Absatz 67,

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Tract I, Section 67, Absatz 67,

“The opposers of liberty have very little else to urge for themselves besides inconveniencies.”

But the defenders of the magistrate’s power offer something more when they tell you that a man cannot part with his liberty and have it too, convey it by compact to the magistrate and retain it himself:

“The first inconvenience is the impossibility to fix a point where the imposer will stop. For do but once grant that the magistrate hath a power to impose, and then we lie at his mercy how far he will go.”

An inconvenience as strong against civil as ecclesiastical jurisdiction:

Do but once grant the magistrate a power to impose taxes and we then lie at his mercy whether he will leave us anything.

Grant him a power to confine anyone, and we cannot be long secure of any liberty: Who knows how soon he will make our houses our prisons.

Grant him a power to forbid assemblies and conventions, and who knows how long he will allow us the company of our friends, or permit us to enjoy the conversation of our relations.

A practice not unknown to the Presbytery of Scotland, who took on them at pleasure to forbid the civil and innocent meeting of friends in any place but the church or market, under pretence to prevent evil and scandal.

So far will religious and spiritual jurisdiction be extended even to the most indifferent of common actions when it falls into busy and unskillful hands.

Grant once that the magistrate hath a power to command the subject to work, and limit his wages too, and who can secure us that he will not prove rather an Egyptian taskmaster than a Christian ruler, and enforce us to make brick without straw to erect monuments of his rigor and our slavery.

“Die Gegner der Freiheit haben wenig mehr anzumahnen, als deren Unannehmbarkeiten.”

Allerdings bieten die Verteidiger der Macht der Obrigkeit einiges mehr, wenn sie Euch darauf hinweisen, dass ein Mensch unmöglich seine Freiheit abtreten und sie gleichzeitig in vollem Umfang behalten kann, sie also vertraglich der Obrigkeit zu übertragen und dennoch alles selbst zu bestimmen:

“Die erste Unannehmbarkeit besteht in der Unmöglichkeit, den Punkt festzulegen, an dem jegliches Verfügen zu stoppen hat. Denn gewähre der Obrigkeit nur ein einziges Mal eine Macht, Verfügungen zu erlassen und ab dann wird es ausschließlich in ihrem gnädigen Ermessen liegen, wie weit sie dabei geht.“

Das ist eine Unannehmbarkeit mit ebenso starker Wirkung gegen bürgerlich wie kirchliche Rechtsprechung:

Gewähre der Obrigkeit nur einmal die Macht, Steuern zu erheben und schon wird es ihrem Ermessen unterliegen, uns überhaupt irgendwas zu belassen.

Gewähre ihr die Macht, einen jeden zu bestrafen und wir können uns unserer Freiheit nicht mehr lange sicher sein. Wer weiß schon, wie lange es dauert, bis sie aus unseren Häusern unsere Gefängnisse macht?

Gewähre ihr die Macht, Versammlungen und Treffen zu verbieten, und wer weiß wie lange sie uns noch die Gesellschaft unserer Freunde erlauben wird oder uns gestattet, uns mit dem Gespräch über unsere gegenseitigen Beziehungen zu befassen?

Dieses Vorgehen ist den Presbytern in Schottland nicht unbekannt, wo es deren Führung aus Willkür unternahm, bürgerliche und friedliche Treffen von Freunden an allen Orten außer Kirche und Marktplatz unter dem Vorwand, Böses und Skandale zu verhindern, zu verbieten.

Ebenso weit wird religiöse und geistliche Rechtsprechung gehen, sogar bis zu den unbedeutendsten aller allgemeinen Handlungen, sofern sie in eifernde und untaugliche Hände fällt.

Gewährt der Obrigkeit nur einmal, sie habe die Macht den Untergeordneten zu arbeiten zu befehlen und auch deren Löhne zu begrenzen, und wer könnte uns dann versichern, sie würde nicht unter Beweis stellen, eher ein ägyptischer Oberaufseher als ein christlicher Regent zu sein und uns zwingen Ziegelsteine ohne Stroh zu produzieren, um Monumente für ihre Strenge und unser Sklaventum zu errichten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 54, Absatz 54,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 54, Absatz 54,

“The second argument our Savior uses is that those things did not defile a man, from whence I infer that in the worship of God we are chiefly to look after the substance of things, and as for circumstances they are not worth our notice.”
(Quotation Bagshaw)

Which possibly is true of those that are left by the magistrate to our choice and not those which cannot be disregarded without disobedience to him and affront to his authority.

“They, who press outward conformity in divine worship, endeavor to serve God the wrong way, and often times do only force carnal and hypocritical then to present God a sacrifice which his soul abhors.” (Quotation Bagshaw)

The magistrate’s laws make none carnal and hypocrites but find them so. He hath no commission to examine the hearts, but to take care of the actions of his subjects and though possibly he may increase their sin, whilst he endeavors to amend their lives, (an inconvenience which he must not hope to avoid since Christ’s own sermons and edicts were not exempt from it, which as much increased the damnation of the obstinate made thereby the more odious in the sight of God, as they advanced the happiness and privileges of the obedient)

yet the same God that abhors the sacrifice of the hypocritical compliant, would not approve the magistrate’s neglect of duty, should he by too much forbearance indulge the growth of contention and disorder, where a restraint in things indifferent might prevent it, the consequential miscarriages of others not at all lessening the obligation of his duty which is a care of the public quiet.

“Das zweite Argument, das unser Erlöser nutzt, lautet, dass derlei Gegebenheiten einen Menschen nicht beflecken. Woraus ich schließe, dass wir uns bei der Huldigung Gottes vornehmlich nach der Substanz der Angelegenheiten zu fragen haben und dass die Umstände keine besondere Beachtung verdienen.“ (Zitat Bagshaw)

Was möglicher Weise für alle die Umstände zutrifft, die durch die Obrigkeit unserem Belieben überlassen sind, aber keinesfalls für die, die im Falle des Ignorierens direkt zu Ungehorsam der Obrigkeit gegenüber führen und eine Infragestellung ihrer Autorität bedeuten.

“Jene, die äußerliche Konformität durchdrücken wollen, riskieren Gott in irreführender Weise zu dienen und forcieren sehr oft nur körperliche, oberflächliche, scheinheilige und heuchlerische Huldigung, um ihm ein Opfer darzubringen, welches seine Seele verabscheut.“ (Zitat Bagshaw)

Gesetze der Obrigkeit fordern keine körperlichen, oberflächlichen, scheinheiligen und heuchlerischen Opfer, sondern finden diese Bräuche so vor. Sie hat keinerlei Auftrag, die Seelen ihrer Schutzbefohlenen zu prüfen. Sie hat sich um deren Handlungen zu kümmern und könnte möglicherweise deren Sündhaftigkeit vergrößern, indem sie bemüht ist, deren Lebensstandard zu verbessern. (Eine Unannehmbarkeit, die zu vermeiden sie nicht erwarten darf, wo sie doch laut Jesu Christi eigenen Predigten und Erlassen vor all dem gleichermaßen sicher schützt, was die Verdammung der Starrköpfe umso mehr vergrößert, je hassenswerter deren Verhalten aus Gottes Sicht ist, als sie Glückseligkeit und Bevorzugung der Gehorsamen damit fördert.)

Während doch ein und derselbe Gott, der das Opfer kriecherischer Konformisten verabscheut, niemals eine Pflichtverweigerung der Obrigkeit gutheißen würde, sollte sie durch zu übertriebene Nachsichtigkeit das Anwachsen von Streit und Chaos begünstigen, wo eine klare Reglementierung der unbestimmten Angelegenheiten verhindern könnte, dass das folgenschwere Fehlverhalten anderer in keiner Weise die Verbindlichkeit ihrer Pflichten verringert, die schlicht in der Sorge um Ruhe und Frieden besteht.

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