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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 73, Absatz 73,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 73, Absatz 73,

“I know very well that the argument is specious and often urged why should men be so scrupulous? Most pleading for ceremonies as Lot did for Zoar, are not the little things? But I answer, 1. that a little thing unwarrantably done is a great sin.” (Quotation Bagshaw)

Unwarrantably against a positive precept, not unwarrantably without a special commission.

“2. that a little thing, unjustly gained makes way for a greater.”

Though little things make way for greater yet still they will be within the compass of indifferent, beyond that we plead for no allowance and whether a power to impose these be unjustly gained must be judged by the arguments already urged.

Ich weiß sehr gut: Das Argument, warum Menschen so gewissenhaft sein sollten ist fadenscheinig und oft betont. Betreffen nicht die meisten Bitten für Zeremonien wie es Lot für Zoar tat, lediglich kleine Gegebenheiten? Doch ich antworte: 1. Auch eine Kleinigkeit verantwortungslos ausgeführt ist eine große Sünde.“ (Zitat Bagshaw)

Verantwortungslos gegen eine gültige Vorschrift ist etwas anderes als verantwortungslos gegen „ohne“ besonderen Auftrag.

„2. Eine unrechtmäßig bewirkte Petitesse öffnet den Weg für Größeres.“

Selbst wenn Kleinigkeiten den Weg für Größeres frei machen, verbleiben sie noch immer im Bereich des Unbestimmten, außerhalb dessen wir um keine Gestattungen bitten. Ob nun Macht über diese zu verfügen unrechtmäßig erlangt wurde, ist an Hand der bereits angetragenen Argumente zu beurteilen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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TToG II § 200

John Locke: Two Treatises of Government

§ 200. If one can doubt this to be truth, or reason, because it comes from the obscure hand of a subject, I hope the authority of a King will make it pass with him:

King James the First in his speech to the parliament, 1603, tells them thus: I will ever prefer the weal of the public and of the whole commonwealth, in making of good laws and constitutions to any particular and private ends of mine; thinking ever the wealth and weal of the commonwealth to be my greatest weal and worldly felicity; a point wherein a lawful King doth directly differ from a Tyrant: For I do acknowledge, that the special and greatest point of difference that is between a rightful King and an usurping Tyrant, is this, that whereas the proud and ambitious Tyrant doth think his kingdom and people are only ordained for satisfaction of his desires and unreasonable appetites, the righteous and just thing doth by the contrary acknowledge himself to be ordained for the procuring of the wealth and property39 of his people. And again, in his speech to the parliament 1609 he hath these words:

The King binds himself by a double oath, to the observation of the fundamental laws of his kingdom; tacitly, as by being a King, and so bound to protect as well the people, as the laws of his kingdom; and expressly, by his oath at his coronation; so as every just King, in a settled kingdom, is bound to observe that paction to his people, by his laws, in framing his government agreeable thereunto, according to that paction which God made with Noah after the deluge.

Hereafter, seed-time and harvest, and cold and heat, and summer and winter, and day and night, shall not cease while the earth remaineth. And therefore a King governing in a settled kingdom, leaves to be a King, and degenerates into a Tyrant, as soon as he leaves off to rule according to his laws. And a little after:

Therefore all Kings that are not Tyrants, or perjured, will be glad to bound themselves within the limits of their laws; and they that persuade them the contrary, are vipers, and pests both against them and the commonwealth. Thus that learned King, who well understood the notion of things, makes the difference betwixt a King and a Tyrant to consist only in this, that one makes the laws the bounds of his power, and the good of the public, the end of his government; the other makes all give way to his own will and appetite.

§ 200. Sollte jemand bezweifeln dies sei Wahrheit oder Vernunft, weil es von der obskuren Hand eines Angehörigen kommt, so wird er es, hoffe ich, durch Autorität eines Königs akzeptieren.

König James I. verkündet in seiner Rede an das Parlament im Jahre 1603: Ich werde durch gute Gesetze und Verfassungen das Wohl des Volks und des ganzen Gemeinwesens stets meinen besonderen und privaten Interessen voranstellen. Ich werde Wohlstand und Wohlergehen des Gemeinwesens stets für mein größtes Heil und irdisches Glück halten. Ein Punkt, in dem ein rechtmäßiger König sich deutlich von einem Tyrannen unterscheidet.

Ich akzeptiere: Der besondere und wichtigste Unterschied zwischen einem rechtmäßigen König und einem usurpierenden Tyrann besteht darin: Während der hochmütige und ehrgeizige Tyrann glaubt, sein Königreich und sein Volk seien nur zur Befriedigung seiner Wünsche und irrationalen Begierden bestimmt, bekennt der rechtschaffene und gerechte König das Gegenteil: Er ist erhoben, um Wohlstand und Eigentum39 der Bevölkerung zu fördern.

Später gebraucht er in seiner Rede an das Parlament im Jahr 1609 folgende Worte: Der König verpflichtet sich durch zweifachen Eid zur Beachtung der grundlegenden Gesetze seines Reichs: Stillschweigend, insofern er ein König und dadurch verpflichtet ist, Volk und Recht seines Reichs zu schützen. Ausdrücklich durch seinen Krönungseid. Jeder gerechte König in einem stabilen Reich hat die Pflicht, den mit seinem Volk nach seinen Gesetzen geschlossenen Vertrag zu halten, indem er seine Regierung in annehmbarer Weise gestaltet, nach Vorlage des Vertrags, den Gott nach der Sintflut mit Noah einging: Solange die Erde besteht, sollen Saat und Ernte, Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht nicht aufhören. Deshalb hört ein König, der ein geordnetes Reich regiert auf, König zu sein und entartet zu einem Tyrannen, sobald er aufhört, nach seinen Gesetzen zu regieren.

Und etwas später: Deshalb werden alle Könige, die nicht Tyrannen oder meineidig sind, sich damit zufrieden geben, innerhalb der Grenzen ihrer Gesetze zu bleiben. Wer sie vom Gegenteil überzeugen will, ist eine Giftschlange und eine ansteckende Seuche für den Fürsten gleichermaßen wie für das Gemeinwesen.

Deshalb besteht laut diesem gebildeten König, der die Bedeutung der Dinge gut verstand, der Unterschied zwischen König und Tyrann allein darin, dass der eine die Gesetze zu den Grenzen seiner Macht und das Wohl des Volks zum Ziel seiner Regierung bestimmt, der andere alles für Willkür und Begierde hintenanstellt.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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