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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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TToG II § 198

John Locke: Two Treatises of Government

§ 198. In all lawful governments, the designation of the persons, who are to bear rule, is as natural and necessary a part as the form of the government itself, and is that which had its establishment originally from the people; the anarchy64 being much alike, to have no form of government at all; or to agree, that it shall be monarchical, but to appoint no way to design the person that shall have the power, and be the monarch.

Hence all commonwealths with the form of government established have rules also of appointing those who are to have any share in the public authority, and settled methods of conveying the right to them: Whoever gets into the exercise of any part of the power, by other ways than what the laws of the community have prescribed, hath no right to be obeyed, though the form of the commonwealth be still preserved; since he is not the person the laws have appointed, and consequently not the person the people have consented to. Nor can such an usurper, or any deriving from him, ever have a title, till the people are both at liberty to consent, and have actually consented to allow, and confirm in him the power he hath till then usurped.

§ 198. Bei allen rechtmäßigen Regierungsformen ist die Bestimmung der Personen, welche die Regierung zu tragen haben, eine ebenso natürliche und notwendige Aufgabe, wie die der Form der Regierung selbst, und zwar diejenige, die ursprünglich vom Volk selbst festgelegt wurde. Die Anarchie64 gleicht ziemlich dem Zustand gar keine Regierung zu haben oder einer Übereinkunft, sie solle monarchisch sein ohne einen Weg zur Bestimmung der Person festzulegen, die Macht haben und Monarch sein soll.

Daher haben Staaten mit festgelegter Regierungsform auch Regeln, diejenigen zu bestimmen, die Anteil an der öffentlichen Autorität haben sollen und etablierte Methoden, ihnen die Berechtigung dazu zu übertragen. Wer auch immer zu Ausübung eines Teils der Macht auf andere Weise gelangt, als Gesetze der Gemeinschaft vorgeschrieben haben, hat kein Recht auf Gehorsam, selbst wenn die Form des Staats erhalten bleibt. Denn er ist nicht die vom Gesetz bestimmte Person und folglich genauso wenig diejenige, der das Volk seine Zustimmung gewährt hat.

So ein Usurpator oder irgendein Nachkomme kann auch niemals einen Anspruch haben, bevor das Volk sowohl die Freiheit hat ihn zu akzeptieren als auch tatsächlich zugestimmt hat, ihm Macht zu gewähren und zu bestätigen, die er bis dahin usurpiert hatte.

64https://en.wikipedia.org/wiki/Anarchy
64https://de.wikipedia.org/wiki/Anarchie

65Within the 1821 Edition is repeated a passage already given some lines above, I cutted off being unnecessary therefore:

For the anarchy64 is much alike, to have no form of government at all: Or to agree that it shall be monarchical, but to appoint no way to know or design the person that shall have the power, and be the monarch.

In this 1821 edition some liens of the text here are repeated, which I cut off for.
In der genutzten Ausgabe von 1821 wiederholt sich hier eine wenige Zeilen zuvor stehende Textpassage, die ich ausgeschnitten habe.

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TToG II § 141

§ 141. Fourthly: The legislative cannot transfer the power of making laws to any other hands: For it being but a delegated power from the people, they who have it cannot pass it over to others.

The people alone can appoint the form of the commonwealth, which is by constituting the legislative, and appointing in whose hands that shall be. And when the people have said, we will submit to rules and be governed by laws made by such men and in such forms, nobody else can say other men shall make laws for them;

nor can the people be bound by any laws, but such as are enacted by those whom they have chosen, and authorized to make laws for them. The power of the legislative, being derived from the people by a positive voluntary grant and institution, can be no other than what that positive grant conveyed, which being only to make laws, and not to make legislators, the legislative can have no power to transfer their authority of making laws, and place it in other hands.

§ 141. Viertens: Die Legislative kann die Macht Gesetze zu erlassen nicht anderen Händen übertragen. Da es nur eine vom Volk verliehene Macht ist, können die, welche sie inne haben, sie nicht an andere abgeben.

Die Bevölkerung allein kann die Form des Staats festsetzen. Das geschieht durch Verfassen der Legislative und durch Festlegung, in wessen Händen sie sein soll.

Hat das Volk zugestanden: Wir wollen uns Regeln unterordnen und nach Gesetzen regiert werden, die von diesen und jenen Männern und nach diesen und jenen Formen erlassen wurden, dann kann niemand anders verlangen, andere Männer sollten Gesetze für das Volk erlassen, noch kann es durch andere Gesetze gebunden werden, außer denen die von eben diesen und jenen beschlossen werden, die es gewählt und ermächtigt hat, Gesetze zu erlassen. Da die Macht der Legislative durch eine positive, freiwillige Verleihung und Verordnung des Volkes gewährt wird, kann sie keine andere Macht als die sein, die in dieser positiven Verleihung ausgedrückt steht. Da sie nur ermächtigt, Gesetze zu erlassen, nicht aber Gesetzgeber zu bestellen, kann die Legislative keine weitere Macht haben, die ihr zugestandene Macht, Gesetze zu erlassen zu übertragen und in andere Hände zu legen.

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TToG I § 128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. If God had given the land of Canaan to Abraham, and in general terms to somebody after him, without naming his seed, whereby it might be known who that somebody was, it would have been as good and useful an assignment, to determine the right to the land of Canaan, as it would be the determining the right of crowns, to give empire to Adam and his successive heirs after him, without telling who his heir is: For the word heir, without a rule to know who it is, signifies no more than somebody, I know not whom.

God making it a divine institution, that men should not marry those who were near of kin, thinks it not enough to say, none of you shall approach to any that is near of kin to him, to uncover their nakedness; but moreover, gives rules to know who are those near of kin, forbidden by divine institution; or else that law would have been of no use, it being to no purpose to lay restraint, or give privileges to men, in such general terms, as the particular person concerned cannot be known by.

But God not having any where said, the next heir shall inherit all his father’s estate or dominion, we are not to wonder, that he hath no where appointed who that heir should be; for never having intended any such thing, never designed any heir in that sense, we cannot expect he should anywhere nominate, or appoint any person to it, as we might, had it been otherwise. And therefore in scripture, though the word heir occurs, yet there is no such thing as heir in our author’s sense, one that was by right of nature to inherit all that his father had, exclusive of his brethren.

Hence Sarah supposes, that if Ishmael staid in the house, to share in Abrahams estate after his death, this son of a bond-woman might be heir with Isaac; and therefore, says she, cast out this bond-woman and her son, for the son of this bond-woman shall not be heir with my son:

But this cannot excuse our author, who telling us there is, in every number of men, one who is right and next heir to Adam, ought to have told us what the laws of descent are; but he having been so sparing to instruct us by rules, how to know who is heir, let us see in the next, place, what his history out of scripture, on which he pretends wholly to build his government, give us in this necessary and fundamental point.

§ 128. Hätte Gott das Land Kanaan dem Abraham zugewiesen und außerdem mit unbestimmten Worten einem Nachfolger, ohne jedoch dessen Herkunft zu erläutern, wodurch bekannt geworden wäre, wer dieser Jemand sein solle, wäre es gut und nützlich gewesen, über das Recht auf das Land Kanaan zu bestimmen, wie es bei der Entscheidung über das Recht auf Kronen gelten soll, die Herrschaft an Adam und seine ihm folgenden Erben nach ihm zu gewähren ohne zu festzulegen, wer der Erbe ist. Ohne eine Regel zur Erkenntnis, um wen es sich handelt, bedeutet das Wort Erbe nicht mehr als Irgendjemand, ich weiß nicht wer.

Gott, der es als göttliche Institution eingerichtet hat, dass nahe Verwandte untereinander nicht heiraten sollten, hält es für unzureichend zu bestimmen: Niemand soll seine nächsten Blutsverwandten angehen um ihre Nacktheit zu entblößen. Gott gab genaue Vorschriften um zu wissen, welche durch göttliche Institution geschützten nahe Verwandte sind. Sonst wäre das Gesetz nutzlos, weil es keinen Sinn ergibt, Menschen mit so allgemeinen Worten Beschränkungen aufzuerlegen oder Privilegien zu erteilen, dass genau die davon betroffene Person nicht erkannt werden kann.

Da Gott nirgends bestimmt hat, dass der nächste Erbe den ganzen Besitz oder den Herrschaftsbereich des Vaters erben soll, brauchen wir uns nicht wundern, dass er nirgends bestimmt hat, wer dieser Erbe ist. Da er derlei nie beabsichtigt, nie einen Erben in diesem Verständnis bezeichnet hat, können wir nicht erwarten, er würde ihn irgendwo benennen oder irgendeine Person dazu bestimmen, wie es hätte erwartet dürfen, sofern es anders gewesen wäre. Aus diesem Grund war in der Bibel, auch wenn der Begriff Erbe vorkommt, nie ein Erbe in unseres Autors Sinn gemeint.

Keiner, der unter Ausschluss seiner Brüder durch Naturgesetz dazu bestimmt war, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben. Deshalb geht Sarah davon, falls Ismael im Haus bliebe um an Abrahams Besitz nach dessen Tod teilzunehmen, dieser Sohn einer Sklavin zusammen mit Isaak erben werde und fordert: Treibe diese Magd und ihren Sohn hinaus, denn der Sohn dieser Magd soll nicht zusammen mit meinem Sohn Isaak erben. Das kann unmöglich eine Entschuldigung für unseren Autor sein, der uns hätte mitteilen müssen, wie die Gesetze für Abstammung lauten, sobald er verkündet, dass in jeder Anzahl von Menschen rechtmäßiger und nächster Erbe Adams steckt.

Da er uns so sparsam mit Regeln versehen hat, mit denen wir den Erben erkennen könnten, wollen wir zunächst untersuchen, was seine Geschichte aus der Heiligen Schrift, auf der er seine Regierung gänzlich aufzubauen vorgibt, uns in Bezug auf diesen notwendigen und grundlegenden Punkt liefert.

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