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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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TToG II § 224

John Locke: Two Treatises of Government

§ 224. But it will be said, this hypothesis lays ferment for frequent rebellion. To which I answer:

First: No more than any other hypothesis: For when the people are made miserable, and find themselves exposed to the ill usage of arbitrary power, cry up their governors, as much as you will, for sons of Jupiter; let them be sacred and divine, descended, or authorized from heaven: Give them out for whom or what you please, the same will happen. The people generally ill treated, and contrary to right, will be ready upon any occasion to ease themselves of a burden that sits heavy upon them. They will wish and seek for the opportunity, which in the change, weakness and accidents of human affairs, seldom delays long to offer itself. He must have lived but a little while in the world, who has not seen examples of this in his time: And he must have read very little, who cannot produce examples of it in all sorts of governments in the world.

§ 224. Natürlich wird behauptet werden, diese Hypothese enthalte den Gärstoff häufiger Rebellion. Darauf antworte ich:

Erstens: Keinen Deut mehr als irgendeine andere Hypothese. Fühlt sich die Bevölkerung erst mal elend und sieht sich dem Missbrauch willkürlicher Macht ausgesetzt, dann ruft eure Regenten als Söhne Jupiters aus, so viel ihr wollt. Nennt sie heilig oder göttlich, vom Himmel abstammend oder vom Himmel bevollmächtigt, gebt sie aus, für wen oder für was ihr wollt:

Am Ergebnis wird das nichts Ändern.

Eine Bevölkerung, andauernd und überall unrechtmäßig behandelt, wird bei jedem Anlass bereit sein, sich von schwer auf ihr lastenden Bürden zu befreien. Sie wird die Gelegenheit herbeisehnen und nach ihr suchen. Angesichts des Wechsels, der Schwäche und der Zufälligkeit menschlicher Angelegenheiten dauert es selten lange, dass sie sich darbietet. Wer kein Beispiel davon zu seiner eigenen Zeit kennen gelernt hat, kann nur eine kurze Zeit auf der Welt gelebt haben und es muss sehr wenig gelesen haben, wer keinen Bericht darüber zu allen Arten von Regierung in der Welt zitieren kann.

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TToG I § 140

John Locke: Two Treatises of Government

§ 140. If Noah did divide the world between his sons, and his assignment of dominions to them were good, there is an end of divine institution; all our author’s discourse of Adam’s heir, with whatsoever he builds on
it, is quite out of doors; the natural power of Kings falls to the ground; and then the form of the power governing, and the person having that power, will not be (as he says they are, Observations, 254) the ordinance of God, but they will be ordinances of man: For if the right of the heir be the ordinance of God, a divine right, no man, father or not father, can alter it:

If it be not a divine right, it is only human, depending on the will of man: And so where human institution gives it not, the first-born has no right at all above his brethren; and men may put government into what hands, and under what form, they please.

§ 140. Hätte Noah in der Tat die Welt unter seine drei Söhne verteilt und die Übertragung der father auf sie wäre gültig, dann muss „Gottes Institution“ ein Ende haben und die ganze Abhandlung unseres Autors über Adams Erbe mit allem, was er darauf gründet, fällt aus diesem Rahmen heraus: Die natürliche Macht der Könige stürzt in sich zusammen, und die Form der Regierungsgewalt sowie die Person, welche diese Macht besitzt, werden nicht (wie Filmer O. 254 behauptet) eine Anordnung Gottes sein, sondern Verordnungen der Menschen. Denn wenn das Recht des Erben eine Anordnung Gottes, ein göttliches Recht ist, kann kein Mensch, Vater oder nicht Vater, etwas daran ändern. Wenn es aber kein göttliches Recht ist, so ist es nur ein menschliches und vom menschlichen Willen abhängig. Wo also keinerlei menschliche Institution dieses Recht gewährt, hat der Erstgeborene gar kein Recht über seine Brüder. Die Menschen dagegen können die Regierung in die Hände legen und ihr die Form geben, welche ihnen zu Pass kommt.

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TToG I § 128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. If God had given the land of Canaan to Abraham, and in general terms to somebody after him, without naming his seed, whereby it might be known who that somebody was, it would have been as good and useful an assignment, to determine the right to the land of Canaan, as it would be the determining the right of crowns, to give empire to Adam and his successive heirs after him, without telling who his heir is: For the word heir, without a rule to know who it is, signifies no more than somebody, I know not whom.

God making it a divine institution, that men should not marry those who were near of kin, thinks it not enough to say, none of you shall approach to any that is near of kin to him, to uncover their nakedness; but moreover, gives rules to know who are those near of kin, forbidden by divine institution; or else that law would have been of no use, it being to no purpose to lay restraint, or give privileges to men, in such general terms, as the particular person concerned cannot be known by.

But God not having any where said, the next heir shall inherit all his father’s estate or dominion, we are not to wonder, that he hath no where appointed who that heir should be; for never having intended any such thing, never designed any heir in that sense, we cannot expect he should anywhere nominate, or appoint any person to it, as we might, had it been otherwise. And therefore in scripture, though the word heir occurs, yet there is no such thing as heir in our author’s sense, one that was by right of nature to inherit all that his father had, exclusive of his brethren.

Hence Sarah supposes, that if Ishmael staid in the house, to share in Abrahams estate after his death, this son of a bond-woman might be heir with Isaac; and therefore, says she, cast out this bond-woman and her son, for the son of this bond-woman shall not be heir with my son:

But this cannot excuse our author, who telling us there is, in every number of men, one who is right and next heir to Adam, ought to have told us what the laws of descent are; but he having been so sparing to instruct us by rules, how to know who is heir, let us see in the next, place, what his history out of scripture, on which he pretends wholly to build his government, give us in this necessary and fundamental point.

§ 128. Hätte Gott das Land Kanaan dem Abraham zugewiesen und außerdem mit unbestimmten Worten einem Nachfolger, ohne jedoch dessen Herkunft zu erläutern, wodurch bekannt geworden wäre, wer dieser Jemand sein solle, wäre es gut und nützlich gewesen, über das Recht auf das Land Kanaan zu bestimmen, wie es bei der Entscheidung über das Recht auf Kronen gelten soll, die Herrschaft an Adam und seine ihm folgenden Erben nach ihm zu gewähren ohne zu festzulegen, wer der Erbe ist. Ohne eine Regel zur Erkenntnis, um wen es sich handelt, bedeutet das Wort Erbe nicht mehr als Irgendjemand, ich weiß nicht wer.

Gott, der es als göttliche Institution eingerichtet hat, dass nahe Verwandte untereinander nicht heiraten sollten, hält es für unzureichend zu bestimmen: Niemand soll seine nächsten Blutsverwandten angehen um ihre Nacktheit zu entblößen. Gott gab genaue Vorschriften um zu wissen, welche durch göttliche Institution geschützten nahe Verwandte sind. Sonst wäre das Gesetz nutzlos, weil es keinen Sinn ergibt, Menschen mit so allgemeinen Worten Beschränkungen aufzuerlegen oder Privilegien zu erteilen, dass genau die davon betroffene Person nicht erkannt werden kann.

Da Gott nirgends bestimmt hat, dass der nächste Erbe den ganzen Besitz oder den Herrschaftsbereich des Vaters erben soll, brauchen wir uns nicht wundern, dass er nirgends bestimmt hat, wer dieser Erbe ist. Da er derlei nie beabsichtigt, nie einen Erben in diesem Verständnis bezeichnet hat, können wir nicht erwarten, er würde ihn irgendwo benennen oder irgendeine Person dazu bestimmen, wie es hätte erwartet dürfen, sofern es anders gewesen wäre. Aus diesem Grund war in der Bibel, auch wenn der Begriff Erbe vorkommt, nie ein Erbe in unseres Autors Sinn gemeint.

Keiner, der unter Ausschluss seiner Brüder durch Naturgesetz dazu bestimmt war, den gesamten Besitz seines Vaters zu erben. Deshalb geht Sarah davon, falls Ismael im Haus bliebe um an Abrahams Besitz nach dessen Tod teilzunehmen, dieser Sohn einer Sklavin zusammen mit Isaak erben werde und fordert: Treibe diese Magd und ihren Sohn hinaus, denn der Sohn dieser Magd soll nicht zusammen mit meinem Sohn Isaak erben. Das kann unmöglich eine Entschuldigung für unseren Autor sein, der uns hätte mitteilen müssen, wie die Gesetze für Abstammung lauten, sobald er verkündet, dass in jeder Anzahl von Menschen rechtmäßiger und nächster Erbe Adams steckt.

Da er uns so sparsam mit Regeln versehen hat, mit denen wir den Erben erkennen könnten, wollen wir zunächst untersuchen, was seine Geschichte aus der Heiligen Schrift, auf der er seine Regierung gänzlich aufzubauen vorgibt, uns in Bezug auf diesen notwendigen und grundlegenden Punkt liefert.

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TToG I § 127

John Locke: Two Treatises of Government

§ 127. Thus we see how our author, laying it for a sure foundation, that the very person that is to rule, is the ordinance of God, and by divine institution, tells us at large, only that this person is the heir, but who this heir is, he leaves us to guess; and so this divine institution, which assigns it to a person whom we have no rule to know, is just as good as an assignment to nobody at all. But, whatever our author does, divine institution makes no such ridiculous assignments: Nor can God be supposed to make it a sacred law, that one certain person should have a right to something, and yet not give rules to mark out, and know that person by, or give an heir a divine right to power, and yet not point out who that heir is. It is rather to be thought, that an heir had no such right by divine institution, than that God should give such a right to the heir, but yet leave it doubtful and undeterminable who such heir is.

§ 127. Nachdem unser Autor als sichere Grundlage angibt, genau die Person, die herrschen soll, herrsche durch Anordnung Gottes und durch göttliche Institution, erklärt er uns beiläufig, diese Person sei der Erbe Adams. Wer aber dieser Erbe ist, lässt er uns raten. Diese göttliche Institution, welche die Herrschaft einer Person überträgt, die zu erkennen wir keine Regel besitzen, ist ebenso wertvoll wie überhaupt keine Übertragung. Unser Autor mag erzählen was er will. Derart lächerliche Übertragungen geschehen weder auf Grund göttlicher Institution noch darf man annehmen, Gott habe es zu einem heiligen Gesetz gemacht, dass eine einzige und bestimmte Person ein Recht auf etwas haben sollte und dennoch keine Regeln aufgestellt, wie diese Person gekennzeichnet und erkannt wird. Oder er gäbe einem Erben göttliches Recht auf Macht und doch unterließ es zu bestimmen, wer diese Person ist. Eher darf man davon ausgehen, kein Erbe besäße solch ein Recht durch göttliche Institution, als dass Gott diesem Erben ein solches Recht verliehen und trotzdem zweifelhaft und unbestimmbar gelassen habe, wer dieser Erbe ist.

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TToG I § 126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. It is true, the civil lawyers have pretended to determine some of these cases concerning the succession of princes; but by our authors principles, they have meddled in a matter that belongs not to them: For if all political power be derived only from Adam, and be to descend only to his successive heirs, by the ordinance of God and divine institution, this is a right antecedent and paramount to all government; and therefore the positive laws of men cannot determine that which is itself the foundation of all law and government, and is to receive its rule only from the law of God and nature.

And that being silent in the case, I am apt to think there is no such right to be conveyed this way: I am sure it would be to no purpose if there were, and men would be more at a loss concerning government, and obedience to governors, than if there were no such right; since by positive laws and compact, which divine institution (if there be any) shuts out, all these endless inextricable doubts can be safely provided against: But it can never be understood, how a divine natural right, and that of such moment as is all order and peace in the world, should be conveyed down to posterity, without any plain natural or divine rule concerning it.

And there would be an end of all civil government, if the assignment of civil power were by divine institution to the heir, and yet by that divine institution the person of the heir could not be known. This paternal regal power being by divine right only his, it leaves no room for human prudence, or consent, to place it anywhere else; for if only one man hath a divine right to the obedience of mankind nobody can claim that obedience but he that can show that right; nor can men’s consciences by any other pretence be obliged to it. And thus this doctrine cuts up all government by the roots.

§ 126. Es ist trifft zu: Gelehrte des bürgerlichen Rechts haben sich daran versucht, einige dieser Thronfolgen betreffenden Fälle zu entscheiden. Den Grundsätzen unseres Autors zufolge sich damit aber in eine Sache gemischt, die sie nichts angeht. Sofern alle politische Macht allein von Adam stammt und auf Anordnung Gottes und göttliche Institution nur auf seine nachfolgenden Erben übergeht, so geht dieses Recht, jeder Regierung klar voraus und ist weit über sie erhaben.

Positive menschliche Gesetze können nicht über das bestimmen, was selbst ultimative Grundlage jedes Gesetzes und jeder Regierung ist und seine Vorgabe allein vom Gesetz Gottes und der Natur zu empfangen hat. Da dieses im vorliegenden Fall aber schweigt, gehe ich davon aus, es gibt überhaupt kein solches Recht, welches auf diese Weise übertragen werden könnte.

Sollte es eines geben, wäre ich überzeugt, es würde nichts nützen und die Menschen hätten die Regierung und Gehorsam gegen die Regierenden betreffend noch mehr Verunsicherung hinzunehmen, als wenn es kein solches Recht gäbe. Durch positive Gesetze und Verträge, die durch diese göttliche Institution, (falls es die überhaupt gibt), ausgeschlossen sind, könnten gegen diese endlosen, unentwirrbaren Zweifel sichere Vorkehrungen getroffen werden.

Es ist dagegen gänzlich unbegreiflich, wie ein göttliches, natürliches Recht, ein Recht von solcher Tragweite, das die gesamte Ordnung und den Frieden der Welt betrifft, ohne eine klare natürliche oder göttliche Vorschrift über die Art und Weise auf die Nachkommen vererbt werden sollte. Mit aller staatlichen Regierung hätte es ein Ende, sollte sich die Weitergabe staatlicher Macht auf den Erben durch göttliche Institution vollziehen und könnte durch jene göttliche Institution die Person des Erben nicht erkannt werden.

Da diese väterliche, königliche Macht auf Grund göttlichen Rechts allein die des Erben ist, bleibt keinerlei Möglichkeit für menschliche Klugheit oder Übereinkunft, sie irgendwo anders einzusetzen. Solange nur ein einziger Mensch gottgegebenes Recht auf den Gehorsam der Menschheit hat, darf niemand außer dem den Gehorsam beanspruchen, welcher dieses Recht beweisen kann. Erst recht nicht darf das menschliche Verantwortungsgefühl unter irgendeinem anderen Vorwand zu Gehorsam gezwungen werden. Dergestalt kappt diese Lehre jede Regierung schon bei der Wurzel.

 

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TToG I § 125

John Locke: Two Treatises of Government

§ 125. And therefore all this ado about Adam’s fatherhood, the greatness of its power, and the necessity of its supposal, helps nothing to establish the power of those that govern, or to determine the obedience of subjects who are to obey, if they cannot tell whom they are to obey, or it cannot be known who are to govern, and who to obey. In the state the world is now, it is irrecoverably ignorant, who is Adams heir.

This fatherhood, this monarchical power of Adam, descending to his heirs, would be of no more use to the government of mankind, than it would be to the quieting of men’s consciences, or securing their health, if our author had assured them, that Adam had a power to forgive sins, or cure diseases, which by divine institution descended to his heir, whilst this heir is impossible to be known.

And should not he do as rationally, who upon this assurance of our author went and confessed his sins, and expected a good absolution; or took physic with expectation of health, from anyone who had taken on himself the name of priest or physician, or thrust himself into those employments, saying, I acquiesce in the absolving power descending from Adam, or I shall be cured by the medicinal power descending from Adam; as he who says, I submit to and obey the paternal power descending from Adam, when it is confessed all these powers descend only to his single heir and that heir is unknown.

§ 125. All das Gewese um Adams Vaterschaft, die Größe ihrer Macht, ihre notwendige Unterstellung nützen rein gar nichts, um die Macht derjenigen, welche regieren, zu bestimmen, oder über den Gehorsam der Untertanen, die gehorchen sollen zu befinden, wenn man nicht sagen kann, wem sie gehorchen sollen oder nicht in Erfahrung bringen kann, wer zu regieren und wer zu gehorchen hat.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Kenntnis von Adams Erben unwiederbringlich verloren. Diese Vaterschaft, diese auf seine Erben übergehende königliche Macht Adams hat zum Regieren der Menschheit keinen größeren Wert, als es der Beruhigung menschlichen Gewissens oder ihrer Gesundheit dienen würde, hätte unser Autor ihnen zugesichert, dass Adam die Macht besaß, Sünden zu vergeben oder Krankheiten zu heilen.

Ferner dass diese Macht durch göttliche Institution auf seinen Erben überging, während es nicht mehr möglich ist, diesen Erben ausfindig zu machen.

Würde nicht ebenso vernünftig handeln, wer auf diese Versicherung unseres Autors hinginge, seine Sünden beichtete und eine gute Absolution erwartete oder wer von irgendeinem, der den Titel Priester oder Arzt angenommen und sich in diese Berufe eingeschlichen hat, Medizin annähme in der Erwartung gesund zu werden, und dabei sagte: Die erlösende Macht beruhigt mich, weil die von Adam stammt. Oder auch: Ich werde durch die medizinische Macht, die von Adam stammt, gesund. Würde der nicht ebenso vernünftig handeln wie einer, der freudig sagt: Ich gehorche der väterlichen Macht, die von Adam stammt und ordne mich unter!

Wobei bekannt und bestätigt ist, dass alle diese Arten Macht nur auf einen einzigen Erben übergingen und dieser Erbe unbekannt ist?

 

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TToG I § 121

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§ 121. And hence not being able to make out any princes title to government, as heir to Adam, which therefore is of no use, and had been better let alone, he is fain to resolve all into present possession, and make civil obedience as due to an usurper, as to a lawful king; and thereby the usurper’s title as good. His words are, Observations, 253., and they deserve to be remembered: If an usurper dispossess the true heir, the subjects obedience to the fatherly power must go along, and wait upon God’s providence.

But I shall leave his title of usurpers to be examined in its due place, and desire my sober reader to consider what thanks princes owe such politics as this, which can suppose paternal power (i. e.) a right to government in the hands of a Cade27, or a Cromwell23; and so all obedience being due to paternal power, the obedience of subjects will be due to them, by the same right, and upon as good grounds, as it is to lawful princes;

And yet this, as dangerous a doctrine as it is, must necessarily follow from making all political power to be nothing else, but Adam’s paternal power by right and divine institution, descending from him without being able to show to whom it descended, or who is heir to it.

§ 121. Da er nicht wirklich im Stande ist, den Rechtsanspruch eines Fürsten auf Regentschaft auf der Basis „Adams Erbe“ nachzuweisen, weshalb dieser unnütz ist und besser unberührt geblieben wäre, möchte er gern alles auf gegenwärtigen Besitz zurückfuhren. Damit macht er den Gehorsam des Bürgers gegen einen Usurpator gleichermaßen zur Pflicht wie gegen einen gesetzmäßigen König und legitimiert damit auch noch den Anspruch des Usurpators.

Seine Worte O. 253 verdienen in Erinnerung gebracht zu werden. Er verkündet: Wenn ein Usurpator den rechtmäßigen Erben verjagt, muss der Gehorsam der Untertanen gegen die väterliche Macht fortbestehen und der Vorsehung Gottes harren.

Ich behalte mir vor, den Anspruch der Usurpatoren am richtigen Ort zu untersuchen. Hier bitte ich den verständigen Leser zu erwägen, welchen Dank Fürsten einer Staatskunst wie dieser schulden, die es zu Wege bringt, väterliche Macht als Recht auf Regentschaft bei einem Cade27 oder Cromwell23 zu unterstellen?

Wenn dieser väterlichen Macht umfassender Gehorsam zukäme, würde der Gehorsam der Untertanen sogar diesen beiden zukommen. Gemäß demselben Recht und aus demselben Grund wie rechtmäßigen Fürsten.

So gefährlich diese Lehre auch ist, muss sich dies notwendigerweise ergeben, wenn alle politische Macht nichts anderes sein soll, als die nach Recht und durch göttliche Institution Adam zustehende und von ihm vererbte väterliche Macht, ohne jeden Nachweis, auf wen sie überging oder wer ihr Erbe ist.

27https://en.wikipedia.org/wiki/Jack_Cade’s_Rebellion
27https://de.wikipedia.org/wiki/Jack_Cade
23https://en.wikipedia.org/wiki/Oliver_Cromwell
23https://de.wikipedia.org/wiki/Oliver_Cromwell

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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