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TToG I § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. The three sons of Noah had the world, says our author, divided amongst them by their father, for of them was the whole world overspread, p. 14. The world might be overspread by the offspring of Noah’s sons, though he never divided the world amongst them; for the earth might be replenished without being divided:

So that all our author’s argument here proves no such division. However, I allow it to him, and then ask, the world being divided amongst them, which of the three was Adams heir of Adams lordship, Adam’s monarchy, by right descended only to the eldest, then the other two could be but his subjects, his slaves: If by right it descended to all three brothers, by the same right, it will descend to all mankind; and then it will be impossible what he says, p. 19, that heirs are Lords of their brethren, should be true;

but all brothers, and consequently all men, will be equal and independent, all heirs to Adam’s monarchy, and consequently all monarchs too, one as much as another. But it will be said, Noah their father divided the world amongst them; so that our author will allow more to Noah, than he will to God Almighty, for Observations, 211, he thought it hard, that God himself should give the world to Noah and his sons, to the prejudice of Noah’s birthright:

His words are, Noah was left sole heir to the world: Why should it be thought that God would disinherit him of his birth-right, and make him, of all men in the world, the only tenant in common with his children? And yet here he thinks it fit that Noah should disinherit Shem of his birth-right, and divide the world betwixt him and his brethren; so that this birth-right, when our author pleases, must, and when he pleases must not, be sacred and inviolable.

§ 139. Unser Autor behauptet: Die ganze Welt wurde von Noah an seine drei Söhne, denn über die ganze Welt breiteten sie sich aus. S.14. Noahs Nachkommen hätten sich auch über die Welt verbreiten können, wenn er sie nicht an seine Söhne verteilt hätte. Die gesamte
Erde konnte ohne Aufteilung bevölkert werden. Dieses Argument unseres Autors beweist keine solche Teilung.

Aber lassen wir ihm das zugestanden und fragen: Wenn also die Welt unter sie geteilt wurde, wer von den dreien war der Erbe Adams? Wenn Adams Herrschaft, Adams Monarchie rechtmäßig nur auf den Ältesten überginge, könnten die beiden anderen nur seine
Untertanen, seine Sklaven sein.

Wenn sie aber rechtmäßig auf alle drei Brüder überging, muss sie nach demselben Recht auch auf die ganze Menschheit übergehen. Dann kann seine Aussage von S. 19, Erben seien Herren ihrer Brüder unmöglich wahr sein. Im Gegenteil müssen alle Brüder und folglich alle Menschen gleich und unabhängig, sämtlich Erben der Monarchie Adams und folglich sämtlich Monarchen sein. Einer so gut wie der andere. Trotzdem wird der Einwand auftauchen: Noah, ihr Vater, teilte die Welt unter sie!

Dann gesteht unser Autor Noah mehr als dem Allmächtigen zu, denn in O. 211 hielt er es für ungerecht, das Gott selbst die Welt, zum Nachteil von Noahs Erstgeburtsrecht, Noah und seinen Söhnen gäbe. Seine Worte lauten: Noah blieb einziger Erbe der Welt.

Weshalb soll man annehmen, dass Gott ihm sein Erstgeburtsrecht nehmen und ihn allein von allen Menschen der Welt zu einem Besitzer machen wollte, der das Land in Gemeinschaft mit seinen Kindern besäße? Nichtsdestotrotz hält er es für passend, dass Noah Shem seines Erstgeburtsrechts beraubt und die Welt zwischen ihm und seinen Brüdern aufteilt. Dieses Geburtsrecht ist also immer heilig und unverletzlich. Je nachdem ob es unserem Autors gefällt, zwingend heilig und unverletzlich, und falls es ihm nicht gefällt, keinesfalls heilig und unverletzlich.

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TToG I § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. The instance of Esau joined with this of Abraham, to prove that the lordship which Adam had over the whole world, by right descending from him, the patriarchs did enjoy, is yet more pleasant than the former. Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: He therefore was a King by right of heir to Adam. Four hundred armed men then, however got together, are enough to prove him that leads them, to be a King and Adams heir.

There have been Tories in Ireland, (whatever there are in other countries) who would have thanked our author for so honorable an opinion of them, especially if there had been nobody near with a better title of five hundred armed men, to question their royal authority of four hundred. It is a shame for men to trifle so, to say no worse of it, in so serious an argument.

Here Esau is brought as a proof that Adams lordship, Adams absolute dominion, as huge as that of any monarch, descended by right to the patriarchs, and in this very chap. p. 19. Jacob is brought as an instance of one that by birth-right was Lord over his brethren. So we have here two brothers absolute monarchs by the same title, and at the same time heirs to Adam, the eldest, heir to Adam, because he met his brother with four hundred men; and the youngest, heir to Adam by birth-right.

Esau enjoyed the lordship which Adam had over the whole world by right descending to him in as large and ample manner, as the absolutest dominion of any monarch; and at the same time Jacob Lord over him, by the right heirs have to be Lords over their brethren.

Risum teneatis? I never, I confess, met with any man of parts so dexterous as Sir Robert at this way of arguing: But it was his misfortune to light upon an hypothesis, that could not be accommodated to the nature of things, and human affairs; his principles could not be made to agree with that constitution and order, which God had settled in the world, and therefore must needs often clash with common sense and experience.

§ 137. Noch lustiger als das erste, ist das Beispiel Esaus, welches mit diesem von Abraham verbunden ist, um weiterhin zu beweisen, die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, wurde durch von ihm stammendes Recht von den Patriarchen ausgeübt: Esau zog seinem Bruder mit vierhundert Bewaffneten entgegen. Sein Königtum beruhte auf dem Erbrecht seit Adam. Vierhundert Bewaffnete also, wie auch immer versammelt, genügen um zu beweisen, dass deren Anführer ein König und Adams Erbe ist.

In Irland hat es Räuberhauptmänner gegeben, (wie es sie auch in anderen Ländern geben mag) die unserem Autor für so viel Ehre gedankt haben würden, besonders solange niemand mit einem noch besseren Titel von fünfhundert Mann in der Nähe gewesen wäre, ihre königliche Autorität mit nur vierhundert in Frage zu stellen. Welch eine, um auf Bosheit zu verzichten, Schande für einen Menschen, bei einem so ernsten Argument derart zu kokettieren!

Esau wird als Beweis vorgeschoben, dass Adams Herrschaft, eine absolute Herrschaft, die so groß war, wie die irgendeines Monarchen, durch von ihm stammendes Recht auf die Patriarchen überging. Im selben Kapitel, S. 19, wird Jakob als Beispiel für jemanden missbraucht, der durch Erstgeburtsrecht Herr über seine Brüder war. Jetzt haben wir hier zwei Brüder, die durch denselben Anspruch absolute Monarchen und gleichzeitig Erben Adams sind:

Der älteste ist Erbe Adams, weil er seinem Bruder mit vierhundert Mann entgegen zog und der jüngste ist Erbe Adams durch Erstgeburtsrecht: Esau übte die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, durch von diesem stammendes Recht in einem so großen und weitreichenden Umfang aus, wie die jemals absoluteste Herrschaft eines Monarchen!

Und gleichzeitig: Jakob war durch das Recht der Erben, Herren über ihre Brüder zu sein Herr über ihn!

Risum teneatis! (Bitte nicht Lachen!) Ich bekenne, nie einem Mann von Talent begegnet zu sein, der in dieser Art zu argumentieren so gewandt gewesen wäre wie Sir Robert. Es war sein Pech, sich auf eine Hypothese einzulassen, die sich der Natur der Dinge und den menschlichen Angelegenheiten nicht anpassen lässt. Seine Lehrsätze können mit Gottes Fügung der Welt nicht in Einklang gebracht werden und müssen deshalb notwendigerweise oft Erfahrung und rationaler Vernunft widersprechen.

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 117

John Locke: Two Treatises of Government

§ 117. 2. Because this place, Gen.XXVII.29., brought by our author, concerns not at all the dominion of one brother over the other, nor the subjection of Esau to Jacob: For it is plain in the history, that Esau was never subject to Jacob, but lived apart in mount Seir, where he founded a distinct people and government, and was himself prince over them, as much as Jacob was in his own family.

This text, if considered, can never be understood of Esau himself, or the personal dominion of Jacob over him: For the words brethren and sons of thy mother, could not be used literally by Isaac, who knew Jacob had only one brother; and these words are so far from being true in a literal sense, or establishing any dominion in Jacob over Esau, that in the story we find the quite contrary, for Gen. XXXII Jacob several times calls Esau Lord, and himself his servant; and Gen.XXXIII he bowed himself seven times to the ground to Esau.

Whether Esau then were a subject and vassal (nay, as our author tells us, all subjects are slaves) to Jacob, and Jacob his sovereign prince by birth-right, I leave the reader to judge; and to believe if he ran, that these words of Isaac, be Lord over thy brethren, and let thy mother’s sons bow down to thee, confirmed Jacob in a sovereignty over Esau, upon the account of the birth-right he had got from him.

§ 117. …Zweitens betrifft die durch unseren Autor zitierte Stelle in Gen. XXVII.29. weder die volle Herrschaft des einen Bruders über den anderen, noch die Unterordnung Esaus unter Jakob. Aus der Geschichte ergibt sich klar: Esau war nie Jakob untergeordnet, sondern lebte abseits im Land Seir, wo er ein eigenes Volk und eine eigene Regierung gründete und dort ebenso Fürst war, wie Jakob in seiner Familie.

Der Text kann bei näherer Betrachtung nie auf Esau selbst oder auf die persönliche Herrschaft Jakobs über ihn bezogen werden. Die Worte Brüder und Deiner Mutter Kinder konnten von Isaak kaum buchstäblich gebraucht worden sein, der wusste, dass Jakob nur einen Bruder hatte. Zudem sind diese Worte im buchstäblichen Sinn so weit entfernt davon wahr zu sein, geschweige denn Jakob die Herrschaft über Esau zu gewähren, dass wir in der Erzählung genau Gegenteil finden. In Gen. XXXII nennt Jakob den Esau verschiedene Male Herr und sich selbst seinen Knecht.

In Gen. XXXIII neigte er sich vor ihm siebenmal zur Erde. Ob also Esau Untertan und Vasall Jakobs war, unser Autor behauptet ja alle Untertanen seien Sklaven, und Jakob ein souveräner Fürst durch das Geburtsrecht, überlasse ich dem Leser zu beurteilen.

Sofern er es kann soll er glauben, die Worte Isaaks: Sei Herr über Deine Brüder und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füssen fallen, hätte Jakob durch den Kauf des Geburtsrechts von Esau erlangt und ihn in der Souveränität über diesen bestätigt.

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TToG I § 116

John Locke: Two Treatises of Government

§ 116. 1. Because it will be but an ill example to prove, that dominion by God’s ordination belonged to the eldest son, because Jacob the youngest here had it, let him come by it how he would: For if it prove anything, it can only prove, against our author, that the assignment of dominion to the eldest is not by divine institution, which would then be unalterable: For if by the law of God, or nature, absolute power and empire belongs to the eldest son and his heirs, so that they are supreme monarchs, and all the rest of their brethren slaves, our author gives us reason to doubt whether the eldest son has a power to part with it, to the prejudice of his posterity, since he tells us, Observations, 158., that in grants and gifts that have their original from God or nature, no inferior power of man can limit or make any law of prescription against them.

§ 116. …erstens liefert dies nur ein schlechtes Beispiel für den Beweis, durch Gottes Anordnung gehöre Die Herrschaft dem ältesten Sohn, eben weil sie hier Jakob, dem Jüngstem, zufiel, unabhängig davon wie er dazu gekommen war. Wenn das Beispiel überhaupt etwas beweist, dann nur das Gegenteil der Behauptung unseres Autors: Die Gewähr von Herrschaft an den ältesten Sohn geschieht eben nicht durch göttliche Institution, die dann auch unwiderruflich wäre. Wenn durch Gesetz Gottes oder der Natur absolute Macht und Herrschaft dem ältesten Sohn und dessen Erben zusteht, sie damit zu höchste Monarchen erhoben und ihre Brüder sämtlich zu Sklaven gemacht werden, so gibt unser Autor uns allen Grund anzuzweifeln, der älteste Sohn hätte dann auch die Macht, zum Nachteil seiner Nachkommen darauf zu verzichten. Schließlich behauptet er, O. 158: Verleihungen und Schenkungen, die ihren Ursprung bei Gott oder der Natur haben, kann keine untergeordnete menschliche Macht beschränken, noch kann es eine Verjährung gegen sie geben.

 

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TToG I § 115

§ 115. Thus, as under the law, the privilege of birth-right was nothing but a double portion: So we see that before Moses, in the patriarchs time, from whence our author pretends to take his model, there was no knowledge, no thought, that birth-right gave rule or empire, paternal or kingly authority, to anyone over his brethren. If this be not plain enough in the story of Isaac and Ishmael, he that will look into I.Chron.V.12., may read these words;

Reuben was the first-born; but forasmuch as he defiled his father’s bed, his birth-right, was given unto the sons of Joseph, the son of Israel: And the genealogy is not to be reckoned after the birth-right; for Judah prevailed above his brethren, and of him came the chief ruler; but the birth-right was Joseph’s. What this births-right was, Jacob blessing Joseph, Gen.XLVIII.22. telleth us in these words:

Moreover I have given thee one portion above thy brethren which I took out of the hand of the s with my sword and with my bow. Whereby it is not only plain, that the birthright was nothing but a double portion; but the text in Chronicles is express against our author’s doctrine, and shows that dominion was no part of the birth-right; for it tells us, that Joseph had the birth-right, but Judah the dominion. One would think our author were very fond of the very name of birth-right, when he brings this instance of Jacob and Esau, to prove that dominion belongs to the heir over his brethren.

§ 115. Das Privileg des Geburtsrechts bedeutete, wie das Gesetz es vorgab, nichts weiter als einen doppelten Anteil am Erbe. Vor Moses, in der Zeit der Patriarchen, von der unser Autor sein Modell zu nehmen vorgibt, wusste und dachte man nicht, Geburtsrecht könne irgendwem Regierungsmacht, Herrschaft, väterliche oder königliche Autorität über seine Brüder verleihen.

Wer das an Hand der Geschichte von Isaak und Jakob noch immer nicht verstanden hat, der möge I.Chr.V.12 zur Hand nehmen. Dort kann er folgendes lesen: Ruben war der erste Sohn, da er aber das Bett seines Vaters Bett entweihte, wurde sein Geburtsrecht den Kindern Josephs, des Sohnes Israels übertragen und er war nicht mehr durch Geburtsrecht privilegiert, da ein Stammbaum nicht nach Geburtsrecht geregelt werden muss. Juda, mächtigste seiner Brüder, erhielt die Herrschaft und Joseph fiel das Geburtsrecht zu.

Woraus dieses Geburtsrecht bestand, sagt uns der Segen Jakobs über Joseph Gen.XLVIII.22 in folgenden Worten: Ich habe Dir unter Ausschluss Deiner Brüder ein Stück Land gegeben, das ich mit meinem Schwert und Bogen den Amoritern aus der Hand genommen habe“. Daraus ergeben sich zwei Umstände: Das Geburtsrecht besteht im doppelten Anteil und der Text der Chroniken drückt gerade das Gegenteil von der
Lehre unseres Autors aus was beweist: Herrschaft bildet keinen Teil des Geburtsrechts.

Denn er berichtet uns, dass Joseph das Geburtsrecht, Juda aber die Herrschaft hatte. Man möchte meinen, unser Autor sei schon allein in den Begriff Geburtsrecht vernarrt gewesen, wenn er dieses Beispiel von Jakob und Esau anführt und damit beweisen will, Herrschaft über seine Brüder falle dem Erben zu, denn…

 

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TToG I § 114

John Locke: Two Treatises of Government

§ 114. And that in those days of the patriarchs, dominion was not understood to be the right of the heir, but only a greater portion of goods, is plain from Gen.XXI.10. for Sarah, taking Isaac to be heir, says, cast out this bondwoman and her son, for the son of this bondwoman shall not be heir with my son: Whereby could be meant nothing, but that he should not have a pretence to an equal share of his father’s estate after his death, but should have his portion presently, and be gone. Accordingly we read, Gen. XXV. 5, 6., hat Abraham gave all he had unto Isaac, but unto the sons of the concubines which Abraham had, Abraham gave gifts, and sent them away from Isaac his son, while he yet lived. That is, Abraham having given portions to all his other sons, and sent them away, that which he had reserved, being the greatest part of his substance, Isaac as heir possessed after his death: But by being heir, he had no right to be Lord over his brethren; for if he had, why should Sarah endeavour to rob him of one of his subjects, or lessen the number of his slaves, by desiring to have Ishmael sent away?

§ 114. Zur Zeit der Patriarchen verstand man als Recht des Erben nicht die Herrschaft, sondern nur einen größeren Teil der fahrenden Habe, wie sich aus Gen.XXI.10 ergibt: Sarah, die Isaaks Erbschaft sichern wollte, verlangte mit den Worten: Treibe diese Magd mit ihrem Sohn aus dem Haus. Der Sohn dieser Magd soll nicht erben mit meinem Sohn Isaak. Darunter konnte nur gemeint sein, er sollte nach dem Tod seines Vaters keinen Anspruch auf einen gleichen Teil von dessen Besitz haben, sondern seinen Teil sofort erhalten und vertrieben werden. Entsprechend lesen wir in Gen.XXV.5 & 6: Abraham gab all seine Habe Isaak.

Den Kindern, die er mit den Nebenfrauen hatte, gab er Geschenke und ließ sie von seinem Sohn Isaak weggehen, noch während er lebte. Das heißt: Nachdem Abraham allen seinen anderen Söhnen ihren Teil gegeben und sie in die Ferne geschickt hatte, blieb nach seinem Tod der größte Teil seines Besitzes, den er behalten hatte, für Isaak als Erbe. Diese Eigenschaft als Erbe gab ihm kein Recht, Herr seiner Brüder zu sein.

Hätte er es erhalten, warum hätte Sarah sich die Mühe machen sollen, durch ihre Forderung Ismael zu vertreiben? Abraham dadurch eines Untertanen zu berauben und die Zahl seiner Sklaven zu vermindern?

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TToG I § 113

John Locke: Two Treatises of Government

§ 113. It follows, p. 19., accordingly when Jacob bought his brothers birth-right, Isaac blessed him thus; Be Lord over thy brethren, and let the sons of thy mother bow before thee. Another instance, I take it, brought by our author to evince dominion due to birth-right, and an admirable one it is: For it must be no ordinary way of reasoning in a man, that is pleading for the natural power of Kings, and against all compact, to bring for proof of it, an example, where his own account of it founds all the right upon compact, and settles empire in the younger brother, unless buying and selling be no compact; for he tells us, when Jacob bought his brothers birth-right. But passing by that, let us consider the history itself, what use our author makes of it, and we shall find these following mistakes about it.

1. That our author reports this, as if Isaac had given Jacob this blessing, immediately upon his purchasing the birth-right; for he says, when Jacob bought, Isaac blessed him; which is plainly otherwise in the scripture: For it appears, there was a distance of time between, and if we will take the story in the order it lies, it must be no small distance; all Isaac’s sojourning in Gerar, and transactions with Abimelech, Gen.XXVI., coming between; Rebecca being then beautiful, and consequently young; but Isaac, when he blessed Jacob, was old and decrepit; and Esau also complains of Jacob, Gen.XXVII.36., that two times he had supplanted him; He took away my birth-right, says he, and behold now he hath taken away my blessing; words, that I think signify distance of time and difference of action.

2. Another mistake of our author’s is, that he supposes Isaac gave Jacob the blessing, and bid him be Lord over his brethren, because he had the birth-right; for our author brings this example to prove, that he that has the birthright, has thereby a right to be lord over his brethren. But it is also manifest by the text, that Isaac had no consideration of Jacob’s having bought the birth-right; for when he blessed him, he considered him not as Jacob, but took him for Esau. Nor did Esau understand any such connection between birth-right and the blessing; for he says: He hath supplanted me these two times, he took away my birth-right, and behold now he hath taken away my blessing: Whereas had the blessing, which was to be Lord over his brethren, belonged to the birth-right, Esau could not have complained of this second, as a cheat, Jacob having got nothing but what Esau had sold him, when he sold him his birth-right; so that it is plain, dominion, if these words signify it, was not understood to belong to the birth-right.

§ 113. Es folgt S. 19: Nachdem Jakob seines Bruders Erstgeborenenrecht gekauft hatte, segnete ihn Isaak und sprach: Sei ein Herr über Deine Brüder, und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füßen fallen. Ich nehme and, das soll ein weiteres Beispiel sein, welches unser Autor anführt, um die Herrschaft als aus Geburtsrecht hervorgehend zu beweisen. Ein herausragendes Beispiel! Für einen Mann, der für die naturgesetzliche Macht der Könige und jede Art von Vertrag hinter die Schranken verweist, ist es eine wahrhaft ungewöhnliche Art zu folgern: Indem er als Beweis ein Beispiel anführt, in welchem sein eigener Bericht das gesamte behandelte Recht auf einen Vertrag zurückführt und die Herrschaft auf den jüngeren Bruder überträgt. Es sei denn Kauf und Verkauf seinen kein Vertrag, wenn er uns wissen lässt: Als Jakob seines Bruders Geburtsrecht kaufte.

Das aber nur am Rande. Betrachten wir die Geschichte selbst und wie unser Autor sie interpretiert, werden uns folgende Irrtümer auffallen:

1. Unser Autor stellt die Sache dar, als hätte Isaak Jakob diesen Segen unmittelbar nach seinem Kauf des Geburtsrechts gegeben. Er schreibt: Als Jakob gekauft, segnete ihn Isaak. In der Bibel verhält sich das offenkundig anders. Aus dem Text geht klar hervor, dass eine Zeitspanne dazwischen lag.

Halten wir uns an den Verlauf der Erzählung, wie er überliefert ist, kann das kein kurzer Zeitraum gewesen sein. Der gesamte Aufenthalt Isaaks in Gerar und die Verhandlungen mit Abimelech, Gen.XXVI, fallen in diese Zeit; Rebekka war damals schön und musste folglich noch jung gewesen sein. Isaak aber war alt und gebrechlich, als er Jakob segnete. Esau beklagt sich, Jakob ihn zweimal betrogen: Meine Geburtsrecht hat er schon. Und jetzt, schau an, nimmt er auch meinen Segen. Gen.XXVII.36. Ich glaube diese Worte deuten zeitlichen Abstand und Verschiedenheit der Handlungen an.

2. Irrtum Nr. Zwei unseres Autors besteht in der Annahme, Isaak habe Jakob seinen Segen gegeben und ihm aufgetragen, Herr zu sein über seine Brüder zu sein, da er das Geburtsrecht erworben hatte. Für unseren Autor beweist dieses Beispiel: Wer das Geburtsrecht hat, sei dadurch automatisch berechtigt Herr über sein Brüder zu sein. Aus dem Text aber geht klar hervor, dass Isaak auf Jakobs Kauf des Geburtsrechts keine Rücksicht nahm. Als er ihn segnete, merkte er nicht, es war Jakob, sondern er hielt ihn für Esau. Auch Esau dachte nicht an einen Zusammenhang zwischen Geburtsrecht und Segen. Er sagt: Er hat mich nun zweimal hintergangen. Mein Geburtsrecht hat er schon. Schau, jetzt stiehlt mir noch meinen Segen. War der Segen Herr über seine Brüder zu sein, Teil des Geburtsrechts, hätte Esau keinen Anlass gehabt, sich über den zweiten Betrug zu beklagen. Jakob hätte sich dadurch nichts anderes unter den Nagel gerissen, als was Esau ohnehin an ihn veräußert hatte, als er ihm das Geburtsrecht verkaufte. Damit muss klar sein, falls diese Worte überhaupt so gemeint waren: Herrschaft kann kein Bestandteil des Geburtsrechts sein.

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