Schlagwort-Archive: possessor

TToG II § 121

John Locke: Two Treatises of Government

§ 121. But since the government has a direct jurisdiction only over the land, and reaches the possessor of it, (before he has actually incorporated himself in the society) only as he dwells upon, and enjoys that; the obligation anyone is under, by virtue of such enjoyment, to submit to the government, begins and ends with the enjoyment; so that whenever the owner, who has given nothing but such a tacit consent to the government, will, by donation, sale or otherwise, quit the said possession, he is at liberty to go and incorporate himself into any other commonwealth;

or to agree with others to begin a new one, in vacuis locis, in any part of the world, they can find free and unpossessed: Whereas, he that has once, by actual agreement and any express declaration given his consent to be of any commonwealth, is perpetually and indispensably obliged to be, and remain unalterably a subject to it, and can never be again in the liberty of the state of nature; unless, by any calamity, the government he was under comes to be dissolved; or else by some public act cuts him off from being any longer a member of it.

§ 121. Weil eine Regierung eine direkte Jurisdiktion nur über den Boden hat, die den Besitzer, bevor er selbst der Gesellschaft beigetreten ist, nur dann erreicht, wenn er darauf lebt und den Ertrag nutzt, beginnt und endet die Pflicht unter der jemand auf Grund dieses Ertrags steht, sich der Regierung unterzuordnen, mit eben diesem Ertrag. Sobald der Besitzer, der lediglich stillschweigend die Regierung anerkannt hat, durch Schenkung, Verkauf oder wie auch sonst den genannten Besitz aufgibt, steht es ihm frei zu gehen, sich irgendeinem Staat anzuschließen oder sich mit anderen über die Gründung eines neuen vacuis locis (an unbesiedelten Orten) in irgendeinem Teil der Welt, den sie frei und herrenlos vorfinden, zu verständigen.

Demgegenüber hat jeder, der einmal durch tatsächliche Einwilligung und ausdrückliche Erklärung sein Einverständnis erklärt hat, einem Staat anzugehören, sich auf ewig und unwiderruflich verpflichtet, dessen Angehöriger zu sein und unabänderlich zu bleiben. Er kann nie wieder in die Freiheit des Naturzustandes zurückkehren, außer die Regierung, unter die er sich stellte käme durch eine Katastrophe zur Auflösung oder ein öffentlicher Rechtsakt schlösse ihn davon aus, länger Mitglied zu bleiben.

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TToG I § 122

John Locke: Two Treatises of Government

§ 122. To settle government in the world, and to lay obligations to obedience on any man’s conscience, it is necessary (supposing with our author that all power be nothing but the being possessed of Adams fatherhood) to satisfy him, who has a right to this power, this fatherhood, when the possessor dies without sons to succeed immediately to it, as it was to tell him, that upon the death of the father, the eldest son had a right to it:

For it is still to be remembered, that the great question is, (and that which our author would be thought to contend for, if he did not sometimes forget it) what persons have a right to be obeyed, and not whether there be a power in the world, which is to be called paternal, without knowing in whom it resides: For so it be a power, i. e. right to govern, it matters not, whether it be termed paternal or regal, natural or acquired; whether you call it supreme fatherhood, or supreme brotherhood, will be all one, provided we
know who has it.

§ 122. Um die Existenz von Regierung auf der Welt zu sichern und ins Gewissen jedes Einzelnen das Gebot zur Unterordnung einzupflanzen, wird es (wenn wir wie unser Autor unterstellen, für Macht genüge lediglich der Besitz von Adams Vaterschaftsprivilegien) notwendig, die Menschen davon zu überzeugen, wer ein Recht auf diese Macht, diese Vaterschaft, habe, falls der Besitzer stirbt ohne Söhne zu hinterlassen, die ihm unmittelbar folgen können.

So wie es notwendig war, ihnen weiszumachen, beim Tod des Vaters hätte der älteste Sohn ein Recht darauf. Wir müssen die große Frage im Auge behalten, (und zwar die Frage, für die, wie man glauben sollte, unser Autor kämpft, wenn er sie nicht zuweilen vergäße), welche Personen ein Recht auf Gehorsam haben. Statt nach einer Macht in der Welt zu suchen, väterlich genannt werden muss, ohne genau zu wissen, wem sie zusteht. Wenn es eine solche Macht gibt, d. h. ein Recht zu regieren, ist es vollkommen belanglos, ob sie väterlich oder königlich, natürlich oder erworben, höchste Vaterschaft oder höchste Bruderschaft genannt wird, solange wir wissen, wer diese Macht besitzt.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 44

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER V

Of Adam’s Title to sovereignty by the subjection of Eve.

§ 44. The next place of scripture we find our author builds his monarchy of Adam on, is, Gen.III.26. And thy desire shall be to thy husband, and he shall rule over thee. Here we have (says he) the original grant of government, from whence he concludes in the following part of the page, Observations 244., that the supreme power is settled in the fatherhood, and limited to one kind of government, that is, to monarchy.

For let his premises be what they will, this is always the conclusion; let rule, in any text, be but once named, and presently absolute monarchy is by divine right established. If anyone will but carefully read our author’s own reasoning from these words, Observations, 244, and consider, among other things, the line and posterity of Adam, as he there brings them in, he will find some difficulty to make sense of what he says; but we will allow this at present to his peculiar way of writing, and consider the force of the text in hand.

The words are the curse of God upon the woman for having been the first and forwardest in the disobedience; and if we will consider the occasion of what God says here to our first parents, that he was denouncing judgment, and declaring his wrath against them both, for their disobedience, we cannot suppose that this was the time, wherein God was granting Adam prerogatives and privileges, investing him with dignity and authority, elevating him to dominion and monarchy: For though, as a helper in the temptation, Eve was laid below him, and so he had accidentally a superiority over her, for her greater punishment; yet he too had his share in the fall, as well as the sin, and was laid lower, as may be seen in the following verses; and it would be hard to imagine, that God, in the same breath, should make him universal monarch over all mankind, and a day-labourer for his life; turn him out of paradise to till the ground, ver. 23, and at the same time advance him to a throne, and all the privileges and ease of absolute power.

Kapitel 5

Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Unterwerfung Evas

§ 44. Die nächste Schriftstelle, auf der unser Autor die Monarchie Adams gründet, finden wir Gen. III. 26. „Dein Wille soll deinem Mann unterworfen sein, er soll dein Herr sein.“ „Hier haben wir“, so seine Behauptung, „die ursprüngliche Gewähr der Regentschaft“, und schließt daraus im folgenden Teil der Seite O. 244: „die höchste Macht beruht auf der Vaterschaft und ist auf eine einzige Regierungsart beschränkt: Die Monarchie“.

Seine Prämissen seien welche sie sein wollen, es gibt nur einen Schluss: Sobald an irgendeiner Textstelle nur einmal das Wort „Herr oder herrschen“ laut ausgesprochen wird, steht unmittelbar die „absolute Monarchie“ durch göttliches Recht fest. Sollte jemand nur sorgfältig lesen, was unser Autor so alles aus diesen Worten ableitet O. 244, und dabei in Betracht zieht, wie unvermittelt er dort Linie und Nachkommen Adams unterbringt, wird er einige Schwierigkeiten haben, sich aus diesen Behauptungen etwas zusammen zu dichten. Doch lassen wir das vorläufig als eigentümlichen Schreibstil durchgehen und erwägen die Beweiskraft des vorliegenden Textes.

Die Worte betreffen den Fluch Gottes über das Weib, das Eva die Erste und Schnellste darin war, den Gehorsam zu verweigern. Bedenken, was und aus welchem Anlass Gott hier zu unseren ersten Eltern spricht, dass er sie aburteilt und sich sein Zorn über ihre Ungehörigkeit gegen beide wendet, dann können wir kaum annehmen, gerade dann wäre für Gott der Zeitpunkt gekommen, Adam Vorrechte und Privilegien zu gewähren, ihn mit Würde und Autorität auszustatten oder gar ihn mit Herrschaft und Monarchie zu belohnen. Obwohl Eva, als Helferin bei der Versuchung ihm untergeordnet wurde, und Adam dadurch per Zufall zu ihrer weiteren Bestrafung ihr übergeordnet wurde, hatte er genauso seinen Teil am Sündenfall.

In folgenden Versen sehen wir, er wurde erniedrigt. Gen.III.23. Sollte Gott ihn im gleichen Atemzug zum universalen Herrscher der Menschheit und zum lebenslangen Tagelöhner, ihn aus dem Paradies vertrieben und das Feld bebauen lassen und ihn gleichzeitig auf einen Thron mit allen Freiheiten und Vorrechten absoluter Macht ausgestattet haben, so wäre das kaum zu fassen.

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TToG I § 43

John Locke: Two Treatises of Government

§ 43. Should anyone make so perverse an use of God’s blessings poured on him with a liberal hand; should anyone be cruel and uncharitable to that extremity, yet all this would not prove that propriety in land, even in this case, gave any authority over the persons of men, but only that compact might; since the authority of the rich proprietor, and the subjection of the needy beggar, began not from the possession of the Lord, but the consent of the poor man, who preferred being his subject to starving.

And the man he thus submits to, can pretend to no more power over him, than he has consented to, upon compact. Upon this ground a man’s having his stores filled in a time of scarcity, having money in his pocket, being in a vessel at sea, being able to swim, & Co. may as well be the foundation of rule and dominion, as being possessor of all the land in the world; any of these being sufficient to enable me to save a man’s life, who would perish if such assistance were denied him; and anything, by this rule, that may be an occasion of working upon another’s necessity, to save his life, or anything dear to him, at the rate of his freedom, may be made a foundation of sovereignty, as well as property.

From all which it is clear, that though God should have given Adam private dominion, yet that private dominion could give him no sovereignty; but we have already sufficiently proved that God gave him no private dominion.

§ 43. Sollte jemand die Segnungen, die Gott mit freigebiger Hand über ihn ergossen äußerst schäbig ausnutzen; derart grausam und unbarmherzig sein, wäre noch immer nicht bewiesen, das Landbesitz, selbst im vorliegenden Fall, irgendwelche Macht über die Persönlichkeit eines Menschen verleiht. Die kann nur eine Macht, die aus einem Vertrag entstanden ist.

Die Autorität eines reichen Besitzers und die Unterordnung des bedürftigen Bettlers begannen nicht mit dem Besitz des Herrn, sondern mit dem Einverständnis des Armen, der vorzog, eher Knecht zu sein als zu verhungern. Der Mensch, dem er sich unterordnet, kann keinesfalls mehr Macht über ihn beanspruchen, als ihm vertraglich zusteht.

Lebensumstände eines Menschen wie, in gefüllte Speicher in Zeiten des Mangels, Geld in der Tasche haben, auf See an Bord eines Schiffs zu sein, zu schwimmen verstehen, usw. können daher ebenso gut Grundlage von Macht und Herrschaft sein, wie der Besitz allen Landes auf der Welt. Jeder einzelne dieser Umstände reicht aus, mich in die Lage zu versetzen, dass ich Leben eines Menschen rette kann, der umkommen müsste, wenn ihm Hilfe verweigert wird.

Alles was einen Weg eröffnet, die Not eines Menschen, sein Leben oder eine ihm am Herzen liegende Sache zu retten, um seine Freiheit zu rauben, könnte nach dieser Regel genauso zur Grundlage von Souveränität gemacht werden wie Besitz. Inzwischen ist es klar: Privater Besitz verschaffte Adam keine Souveränität, selbst wenn Gott Adam diese private Sachherrschaft verliehen hätte. Allerdings haben wir bereits zur Genüge nachgewiesen, das Gott ihm einen solchen Alleinbesitz nicht verliehen hat.

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