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TToG II § 193

John Locke: Two Treatises of Government

§ 193. But granting that the conqueror in a just war has a right to the estates, as well as power over the persons, of the conquered; which, it is plain, he hath not: Nothing of absolute power will follow from hence, in the continuance of the government; because the
descendants of these being all freemen, if he grants them estates and possessions to inhabit his country, (without which it would be worth nothing) whatsoever he grants them, they have, so far as it is granted, property in. The nature whereof is, that without a man’s own consent, it cannot be taken from him.

§ 193. Dem Eroberer in einem rechtmäßigen Krieg sei ein Recht sowohl auf den Besitz als auf die Personen der Besiegten gewährt. Auch wenn er das klar sichtbar nicht hat: Dann leitet sich daraus keine absolute Macht für die Fortführung der Regierung ab, da deren Nachkommen freie Menschen sind. Falls er ihnen Vermögen und Besitz gewährt, um das Land zu besiedeln, ohne was das Land wertlos sein würde, dann haben sie an dem, was er ihnen verleiht, soweit es eben verliehen ist, den Besitz daran. Die Natur dieses Besitzes ist, dass er ihm ohne seine Zustimmung eines Menschen nicht genommen werden darf.

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TToG II § 192

John Locke: Two Treatises of Government

§ 192. By the second, the inhabitants of any country, who are descended, and derive a title to their estates from those who are subdued, and had a government forced upon them against their free consent, retain a right to the possession of their ancestors, though they
consent not freely to the government, whose hard conditions were by force imposed on the possessors of that country: For the first conqueror never having had a title to the land of that country, the people who are the descendents of, or claim under those who were forced to submit to the yoke of a government by constraint, have always a right to shake it off, and free themselves from the usurpation or tyranny which the sword hath brought in upon them, till their rulers put them under such a frame of government, as they willingly and of choice consent to.

Who doubts but the Grecian Christians, descendents of the ancient possessors of that country, may justly cast off the Turkish yoke, which they have so long groaned under, whenever they have an opportunity to do it? For no government can have a right to obedience from a people who have not freely consented to it; which they can never be supposed to do, till either they are put in a full state of liberty to choose their government and governors, or at least till they have such standing laws, to which they have by themselves or their representatives given their free consent, and also till they are allowed their due property, which is so to be proprietors of what they have, that nobody can take away any part of it without their own consent, without which, men under any government are not in the state of freemen, but are direct slaves under the force of war.

§ 192. Durch das zweite behalten nachfolgende Bewohner eines Landes, deren Ahnen eine Regierung gegen ihr freies Einvernehmen aufgezwungen wurde, und die von diesen auch Anspruch auf Landbesitz herleiten, das Recht auf diesen Besitz ihrer Vorfahren. Vor allem, wenn sie der Regierung nicht frei zustimmen, deren harte Bedingungen den Besitzern des Landes mit Gewalt auferlegt wurden. Da der erste Eroberer nie Anspruch auf Grund und Boden des Landes haben konnte, hat das Volk, das seine Abstammung oder sonstige Ansprüche von jenen herleitet, die sich dem Joch einer gewaltsam aufgezwungenen Regierung beugen mussten, immer ein Recht es abzuschütteln.
Sie dürfen sich von Usurpation und Tyrannei, die das Schwert über die Ahnen gebracht hatte, befreien, bis ihre Anführer ihnen eine Regierungsform aufstellen, der sie willig und aus freier Wahl zustimmen.

Wer bezweifelt, dass die Griechischen Christen, Nachkommen der alten Besitzer jenes Landes, mit vollem Recht das türkische Joch, unter dem sie schon lange stöhnen, abwerfen dürfen, sobald sie Gelegenheit dazu finden? Keine Regierung kann ein Recht auf Gehorsam von Seiten einer Bevölkerung haben, die ihr nicht frei zugestimmt hat.

Man darf keinesfalls annehmen, es stimme jemals zu, solange sie weder den Zustand völliger Freiheit erreichen, ihre Regierung und Regenten zu wählen, noch solange sie nicht mindestens stehende Gesetze haben, denen sie selbst oder durch Vertreter seine freie Einvernehmen gegeben haben. Gleiches gilt, bis ihnen ihr fälliges Eigentum zuerkannt wird, das darin besteht, in der Weise Eigentümer ihres Besitzes zu sein, dass niemand ohne ihre Einvernehmen einen Teil davon nehmen darf. Ohne das haben Menschen unter keiner Regierung den Status freier Menschen, sondern sind geradezu Sklaven unter der rohen Gewalt des Kriegs.

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TToG II § 191

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§ 191. By the first of these, a man is naturally free from subjection to any government, though he be born in a place under its jurisdiction; but if he disclaim the lawful government of the country he was born in, he must also quit the right that belonged to him by the laws of it, and the possessions there descending to him from his ancestors, if it were a government made by their consent.

§ 191. Durch das erstere ist ein Mensch von Natur aus frei von Unterordnung unter jede Regierung, selbst wenn er an einem Ort geboren ist, der unter derer Rechtsprechung steht. Verwirft er aber die rechtmäßige Regierung des Landes, in dem er geboren wurde, verliert er notwendig auch jedes Recht, das ihm nach dessen Gesetzen zusteht und ebenso den von seinen Vorfahren auf ihn übergehenden Besitz, falls es sich um eine Regierung handelt, die mit deren Einvernehmen errichtet wurde.

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TToG II § 115

John Locke: Two Treatises of Government

§ 115. For there are no examples so frequent in history, both sacred and profane, as those of men withdrawing themselves, and their obedience from the jurisdiction they were born under, and the family or community they were bred up in, and setting up new governments in other places; from whence sprang all that number of petty commonwealths in the beginning of ages, and which always multiplied, as long as there was room enough, till the stronger, or more fortunate, swallowed the weaker; and those great ones again breaking to pieces, dissolved into lesser dominions.

All which are so many testimonies against paternal sovereignty, and plainly prove, that it was not the natural right of the father descending to his heirs, that made governments in the beginning, since it was impossible, upon that ground, there should have been so many little Kingdoms; all must have been but only one universal monarchy, if men had not been at liberty to separate themselves from their families, and the government, be it what it will, that was set up in it, and go and make distinct commonwealths and other governments as they thought fit.

§ 115. Keine Beispiele der Geschichte, ob heilig oder profan, treten so häufig auf wie die von Menschen, die sich dem Gehorsam der Gesetzgebung, unter der sie zur Welt kamen oder der Familie und der Gemeinschaft in der sie aufwuchsen, entzogen und neue Regierungen an anderen Stellen errichteten. Daraus entsprang seit Beginn der Zeiten die Unzahl kleiner Staatswesen, die sich ohne Unterlass vervielfältigte, solange genug Platz vorhanden war, bis die Stärkeren oder Glücklicheren die Schwächeren verschluckten. Die entstandenen Großen zerbrachen wieder und lösten sich in kleinere Herrschaftsbereiche auf.

Alles das bietet so viele Beweise gegen väterliche Souveränität und beweist eindeutig klar, es gab kein natürliches auf die Erben übergehendes Recht des Vaters, welches anfangs Regierungen schuf, da es auf dieser Basis unmöglich so viele Königreiche hätten existieren können.

Sofern Menschen keine Freiheit besessen hätten, sich von der Sippe und der Regierung, von welcher Art auch immer, zu trennen und andere ihnen zu Pass kommende Staatswesen, andere Regierungen zu erschaffen, hätten alle zusammen nur eine einzige universale Monarchie gebildet.

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TToG I § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Before I leave this, I must ask how our author knows that whensoever God makes choice of any special person to be King, he intends that the issue should have the benefit thereof? Does God by the law of nature or revelation say so? By the same law also he must say, which of his issue must enjoy the crown in succession, and so point out the heir, or else leave his issue to divide or scramble for the government: Both alike absurd, and such as will destroy the benefit of such grant to the issue. When any such declaration of Gods intention is produced, it will be our duty to believe God intends it so; but till that be done, our author must show us some better warrant, before we shall be obliged to receive him as the authentic revealer of God’s intentions.

§ 166. Bevor ich dieses Thema beende, bleibt zu fragen, woher unser Autor die Gewissheit nimmt, Gott beabsichtige, sobald er irgendeine besondere Person zum König erhebt, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteil zu bringen? Hat Gott das als Naturgesetz oder durch Offenbarung verkündet? Durch dasselbe Gesetz müsste Gott auch bestimmen, welcher Nachkomme im Besitz der Krone folgen soll und so den Erben bezeichnen. Oder den Nachkommen überlassen, die Regentschaft zu teilen oder sich darum zu balgen: Beides ist gleichermaßen absurd und vernichtet jeden Vorteil einer solchen Gewähr an die Nachkommen. Sobald eine entsprechende Erklärung über Gottes Willen vorliegt, wird es unsere Pflicht sein zu glauben, er habe das in der Tat so gewollt. Bis dahin muss unser Autor uns eine bessere Vollmacht zeigen, ehe wir uns verpflichten, ihn als den authentischen Offenbarer von Gottes Absichten anzunehmen.

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TToG I § 165

John Locke: Two Treatises of Government

§ 165. To be satisfied of this, he need but read the story of the Levite, and the war thereupon with the Benjamites, in the three last chapters of Judges: And when he finds, that the Levite appeals to the people for justice that it was the tribes and the congregation, that debated, resolved, and directed all that was done on that occasion; he must conclude, either that God was not careful to preserve the fatherly authority amongst his own chosen people; or else that the fatherly authority may be preserved, where there is no monarchical government; if the latter, then it will follow, that though fatherly authority be never so well proved, yet it will not infer a necessity of monarchical government; if the former, it will seem very strange and improbable, that God should ordain fatherly authority to be so sacred amongst the sons of men, that there could be no power, or government without it, and yet that amongst his own people, even whilst he is providing a government for them, and therein prescribes rules to the several states and relations of men, this great and fundamental one, this most material and necessary of all the rest, should be concealed, and lie neglected for four hundred years after.

§ 165. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur die Geschichte von dem Leviten und dem darauf folgenden Krieg mit den Benjaminitern in den letzten drei Kapiteln des Buchs der Richter zu lesen. Wenn er dort hinsieht, als der Levit sich an das Volk um Gerechtigkeit wendet, waren es die Stämme und die Versammlung, die berieten, entschieden und alles leiteten, was bei jener Gelegenheit geschah. Er kann nur zu den Schlüssen gelangen, entweder Gott sorgte nicht dafür, die väterliche Macht in seinem eigenen, auserwählten Volk aufrechtzuerhalten, oder die väterliche Macht kann auch dort aufrechterhalten werden, wo keine monarchische Regierung vorhanden ist.

Im letzteren Fall folgt daraus, väterliche Autorität, selbst noch so bewiesen, schließt keine Notwendigkeit einer monarchischen Regierung mit ein. Im ersten Fall, scheint es überaus seltsam und unwahrscheinlich, Gott heiligte die väterliche Autorität unter den Menschensöhnen derart, dass es keine Macht, keine Regierung ohne sie geben kann. Und er zudem zu einer Zeit, in der er seinem eigenen Volk eine Regierung verschafft, für die einzelnen Staaten und Beziehungen der Menschen Vorschriften erlässt, diese große und grundlegende, diese wichtigste und notwendigste von allen, vierhundert Jahre lang der im Verborgenen und in Vergessenheit belässt.

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TToG I § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. It is in vain then to say, that whensoever God chooses any special person to have the exercise of paternal authority, (for if that be not to be King, I desire to know the difference between a King and one having the exercise of paternal authority) he intends the issue also should have the benefit of it, since we find the authority, the judges had, ended with them, and descended not to their issue; and if the judges had not paternal authority, I fear it will trouble our author, or any of the friends to his principles, to tell who had then the paternal authority, that is, the government and supreme power amongst the Israelites; and I suspect they must confess that the chosen people of God continued a people several hundreds of years, without any knowledge or thought of this paternal authority, or any appearance of monarchical government at all.

§ 164. Die Behauptung, wenn Gott eine besondere Person erwählt, die väterliche Autorität auszuüben, (wenn das dann nicht bedeutet König zu sein, möchte ich gern den Unterschied zwischen einem König und einem, der die Ausübung der väterlichen Autorität hat, erfahren) beabsichtigt er, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteils daraus zu setzen, ist eine hohle Leerformel. Wir haben festgestellt: Die Autorität der Richter endete mit ihnen und vererbte sich nicht auf ihre Nachkommen. Ich fürchte also, wenn die Richter keine väterliche Autorität besaßen, wird es unserem Autor und den Freunden seiner Lehre einige Mühe bereiten mitzuteilen, wer dann die väterliche Autorität, d. h. die Regierung und die höchste Macht unter den Israeliten innehatte. Ich vermute, sie werden zugeben müssen: Das auserwählte Volk Gottes blieb etliche hundert Jahre ein Volk ohne Kenntnis oder Gedanken zu dieser väterliche Autorität, oder einen Schein von monarchischer Regierung überhaupt.

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TToG I § 163

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§ 163. But how will our author prove that whensoever God made choice of any special person to be a King, he intended that the (I suppose he means his) issue also should have benefit thereof? Has he so soon forgot Moses and Joshua, whom in this very section, he says, God out of a special care chose to govern as Princes, and the judges that God raised up? Had not these princes, having the authority of the supreme fatherhood, the same power that the Kings had; and being specially chosen by God himself, should not their issue have the benefit of that choice, as well as David’s or Solomons?

If these had the paternal authority put into their hands immediately by God, why had not their issue the benefit of this grant in a succession to this power? Or if they had it as Adams heirs, why did not their heirs enjoy it after them by right descending to them? For they could not be heirs to one another. Was the power the same, and from the same original, in Moses, Joshua and the Judges, as it was in David and the Kings; and was it inheritable in one, and not in the other?

If it was not paternal authority, then God’s own people were governed by those that had not paternal authority, and those governors did well enough without it: If it were paternal authority, and God chose the persons that were to exercise it, our author’s ride fails, that whensoever God makes choice of any person to be supreme ruler (for I suppose the name King has no spell in it, it is not the title, but the power makes the difference) he intends that the issue should have the benefit of it, since from their coming out of Egypt to Davids time, four hundred years, the issue was never so sufficiently comprehended in the person of the father as that any son after the death of his father, succeeded to the government amongst all those judges that judged Israel.

If, to avoid this, it be said, God always chose the person of the successor, and so, transferring the fatherly authority to him, excluded his issue from succeeding to it, that is manifestly not so in the story of Jephtha, where he articled with the people, and they made him judge over them, as is plain, Judges XI.

§ 163. Wie will unser Autor denn beweisen, Gott beabsichtigte, jedes Mal wenn er eine bestimmte Person zum König erhob, sollten auch die Nachkommen (ich nehme an, er meint dessen) den Vorteil davon haben? Hat er so schnell Moses und Joshua vergessen, von denen er in eben diesem Abschnitt behauptet, Gott erwählte sie aus besonderer Fürsorge als Fürsten zu Regieren? Was ist mit den Richtern, die Gott erhob? Hatten nicht diese Fürsten, welche dieselbe Autorität der höchsten Vaterschaft besaßen, dieselbe Macht wie die Könige? Und da sie speziell und von Gott selbst erwählt waren, sollten nicht ihre Nachkommen den Vorteil jener Auswahl gleichermaßen genießen, wie die Davids und Salomons?

Sofern ihnen die väterliche Autorität unmittelbar durch Gott in die Hände gelegt wurde, warum hatten dann ihre Nachkommen keinen Vorteil von der Gewähr bei der Erbfolge dieser Macht?

Oder falls sie Anspruch auf Macht als Adams Erben hatten, warum besaßen diesen durch auf sie vererbtes Recht nicht auch ihre Erben nach ihnen? Sie konnten ja kaum Erben untereinander sein.

War die Macht bei Moses, Joshua und den Richtern, dieselbe und von dem gleichen Ursprung wie bei David und den Königen? War sie bei den einen vererbbar und bei den anderen nicht?

Wenn es keine väterliche Autorität war, dann wurde Gottes eigenes Volk durch Leute regiert, die keine väterliche Autorität besaßen und diese Regenten machten es auch ohne gut genug. Wenn es aber väterliche Autorität war und Gott die Personen erhob, welche sie auszuüben hatten, dann lässt uns unseres Autors Regel im Stich, die lautet:

Wenn Gott eine spezielle Person zum Herrscher erhob, – wobei ich davon ausgehe, der Titel König ist kein magischer, weil es nicht der Titel ist, sondern die Macht, die den Unterschied macht – beabsichtigt er, auch den Nachkommen den Vorteil daraus zu gewähren. Denn seit dem Auszug aus Ägypten bis zum Ära Davids, glatt 400 Jahre, waren die Nachkommen nie so weitgehend in die Persönlichkeit des Vaters einbezogen, dass unter all den Richtern, die in Israel gerichtet haben, je ein Sohn nach dem Tod des Vaters diesem in die Regierung folgte.

Wird behauptet, Gott wählte, um dies zu vermeiden, stets die Person des Nachfolgers aus und schloss durch Übertragung der väterlichen Macht auf diesen die übrigen Nachkommen von der Erbfolge aus, dann, Ri. XI, blicke man in die Geschichte Jephtas, in der Gott erst mit dem Volk verhandelte und dieses jenen dann zum Richter einsetzte.

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TToG I § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. And methinks he should have let Homer and his wars of Troy alone, since his great zeal to truth or monarchy carried him to such a pitch of transport against philosophers and poets, that he tells us in his preface, that there are too many in these days, who please themselves in running after the opinions of philosophers and poets, to find out such an original of government, as might promise them some title to liberty, to the great scandal of Christianity, and bringing in of atheism.

And yet these heathens, philosopher Aristotle, and poet Homer, are not rejected by our zealous Christian politician, whenever they offer any thing that seems to serve his turn; whether to the great scandal of Christianity and bringing in of atheism, let him look.

This I cannot but observe, in authors who it is visible write not for truth, how ready zeal for interest and party is to entitle Christianity to their designs, and to charge atheism on those who will not without examining submit to their doctrines, and blindly swallow their nonsense. But to return to his scripture history, our author farther tells us, p. 18, that after the return of the Israelites out of bondage, God, out of a special care of them, chose Moses and Joshua successively to govern as Princes in the place and stead of the supreme fathers.

If it be true, that they returned out of bondage, it must be into a state of freedom, and must imply that both before and after this bondage they were free, unless our author will say, that changing of masters is returning out of bondage; or that a slave returns out of bondage, when he is removed from one galley to another.

If then they returned out of bondage, it is plain that in those days, whatever our author in his preface says to the contrary, there were difference between a son, a subject and a slave; and that neither the patriarchs before, nor their rulers after this Egyptian bondage, numbered their sons or subjects amongst their possessions, and disposed of them with as absolute a dominion as they did their other goods.

§ 154. Mir drängt sich in mein Denken, er hätte besser Homer und dessen trojanischen Krieg im Regal gelassen, nachdem ihn sein flammender Eifer für Wahrheit oder Monarchie zu einem derartigen Wutausbruch gegen Philosophen und Dichter hingerissen hatte, das er in seinem Vorwort kaum an sich halten kann: In unseren Tagen gibt es zu viele, die sich darin gefallen, den Ansichten von Philosophen und Dichtern nachzulaufen, um einen Ursprung für Regentschaft ausfindig zu machen, der ihnen einen Anspruch auf Freiheit versprechen könnte. Zum großen
Ärgernis der Christenheit und zur Verbreitung von Atheismus. Und doch bedient er sich freizügig bei diesen Heiden, Aristoteles der Philosoph und Homer der Dichter. Von unserem eifrigen christlichen Politiker niemals verworfen, sobald sie etwas bieten, was ihm für seine Ziele nützlich scheint. Ob nun zum großen Ärgernis der Christenheit oder um den Atheismus zu verbreiten, soll er selber verstehen.

Unvermeidlicherweise nehme ich es wahr und kann mir die Bemerkung nicht verkneifen: Es sind Autoren wie er, die sichtlich nicht für die Wahrheit schreiben, deren Interesse und Parteilichkeit stets bereit ist, Christentum groß in Titel und Text ihrer Werke zu schreiben und alle der Gottlosigkeit bezichtigen, die sich ihren Lehren nicht ohne Prüfung unterwerfen und ihren Unsinn nicht blind und stumm schlucken wollen.

Um wieder zur biblischen Geschichte zurückzukehren:
Unser Autor schildert S. 18: Nach der Rückkehr der Israeliten aus der Knechtschaft wählte Gott aus besonderer Fürsorge Moses und nach diesem Josua aus, um als Fürsten anstelle der ältesten Väter zu regieren. Sollten sie tatsächlich aus einer Knechtschaft zurückgekehrt sein, muss es in einen Zustand von Freiheit erfolgt sein. Das beinhaltet, sie waren sowohl vor als nach dieser Knechtschaft ein freies Volk. Es sei denn, unser Autor will zum Ausdruck bringen, den Herrn wechseln hieße aus Knechtschaft zurückkehren.

Oder ein Sklave kehre aus seiner Knechtschaft zurück, wenn er von einer Galeere auf die andere gebracht wird. Kehrten sie also aus Knechtschaft zurück, ist klar: In jenen Tagen bestand, was auch unser Autor in seinem Vorwort dagegen sagen mag, ein Unterschied zwischen einem Sohn, einem Untertan und einem Sklaven. Weder die Patriarchen vor, noch die Herrscher nach dieser ägyptischen Knechtschaft rechneten ihre Söhne oder Untertanen zu ihrem Besitz oder verfügten gar mit ebenso absoluter Herrschaft über diese wie über ihre anderen Güter.

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