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John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

An indeed besides the reasons that persuaded my author to conceal himself there be many other more strongly oblige me to it. Amongst others I should be sure to incur the censure of many of my acquaintance. For having always professed myself an enemy to the scribbling of this age and often accused the pens of Englishmen of as much guilt as their swords judging that the issue of blood from whence such an inundation hath flowed had scarce been opened, or at least not so long unstopped had men been more sparing of their ink and that these Furies, War, Cruelty, Rapine, Confusion, etc., which have so wearied and wasted this poor nation have been conjured up in private studies and from thence sent abroad to disturb the quiet we enjoyed. This objection then will lie against me, that I now run upon the same guilt I condemned in others, disturbing the beginnings of our happy settlement by engaging in a quarrel, and bandying a question which it would be well if it were quite forgotten, and hath been but too loudly disputed already. But I hope I shall deserve no more blame than he that takes arms only to keep the peace and draws his sword in the same side with the magistrate, with a design to suppress, not begin a quarrel.

Und wahrlich, abgesehen von den Gründen die meinen Autor überzeugt haben sich selbst zu anonymisieren, gibt es etliche weitere, noch handfestere, die mich verpflichten, so zu handeln. Unter anderem muss ich gewärtigen, von vielen meiner Bekannten getadelt zu werden. Gerade weil ich stets mich selbst als Feind des Geschreibsels dieser Zeit gebärdet und die Federn etlicher Engländer als ebenso schuldig beurteilt habe, wie deren Schwerter, den Blutzoll, von dem eine gewaltige Springflut sich ergossen hat, kaum dass er erhoben wurde, oder zumindest viel zu lange Zeit nicht gestoppt wurde, wären diese Männer nur sparsamer mit ihrer Tinte umgegangen, statt diese Rasereien, Krieg, Grausamkeit, Gewaltexzesse, Chaos, usw., die dieses arme Land geschunden und verwüstet haben, hinter verschlossenen Türen in gelehrter Erwägung entworfen und von dort ausgesandt zu haben, um die Ruhe, die wir genossen hatten zu vernichten. Dieser Einwand wird gegen mich sprechen, der ich mich jetzt genau derselben Schuldigkeit aussetze, die ich bei anderen verflucht habe, den Neubeginn unserer glücklichen inneren Festigung durch Eingreifen in eine Streiterei störend und eine Frage wiederzukäuen, die besser getrost vergessen worden wäre und die bereits viel zu laut über die Märkte geschrien wurde. Aber ich hoffe nicht mehr Tadel und Rüge zu erleiden als jeder, der zu den Waffen greift, nur um den Frieden zu bewahren oder der das Schwert zieht, parteiergreifend für die Obrigkeit, und nicht in der puren Absicht der Unterdrückung einen Streit anfängt.

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TToG II § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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TToG II § 80

John Locke: Two Treatises of Government

§ 80. And herein I think lies the chief, if not the only reason, why the male and female in mankind are tied to a longer conjunction than other creatures, viz. because the female is capable of conceiving, and de facto is commonly with child again, and brings forth to a new birth, long before the former is out of a dependency for support on his parents help, and able to shift for himself, and has all the assistance that is due to him from his parents: Whereby the father, who is bound to take care for those he hath begot, is under an obligation to continue in conjugal society with the same woman longer than other creatures, whose young being able to subsist of themselves, before the time of procreation returns again, the conjugal bond dissolves of itself, and they are at liberty, till Hymen41 at his usual anniversary season summons them again to choose new mates.

Wherein one cannot but admire the wisdom of the great Creator, who having given to man foresight, and an ability to lay up for the future, as well as to supply the present necessity, hath made it necessary, that society of man and wife should be more lasting, than of male and female among other creatures; that so their industry might be encouraged, and their interest better united, to make provision and lay up goods for their common issue, with uncertain mixture, or easy and frequent solutions of conjugal society would mightily disturb.

§ 80. Ich denke hier liegt der wichtigste, wenn nicht einzige Grund, weshalb Mann und Frau der Menschheit eine längere Verbindung eingehen als andere Geschöpfe: Weil die Frau fähig ist zu empfangen, und de facto in der Regel von neuem schwanger wird und niederkommt, lange bevor das vorherige Kind für seinen Erhalt auf elterliche Hilfe verzichten kann oder imstande ist sich selbst zu helfen und deshalb noch den Beistand nötig hat, den es von den Eltern erhält.

Das drängt den Vater, der verpflichtet ist für die zu sorgen die er gezeugt hat, mit derselben Frau länger in ehelicher Gemeinschaft zu bleiben als andere Geschöpfe. Da ihre Jungen rasch die Fähigkeit haben, sich selbst zu erhalten sind jene gehalten, sich neue Partner zu suchen, weil das eheliche Band, noch ehe die Zeit der Zeugung wiederkehrt, sich von selbst löst und sie deshalb frei sind, bis Hymenaios41 sie zur meist jährlich wiederkehrenden Brunftzeit einlädt.

Man kann die Weisheit des großen Schöpfers nur bewundern. Mit Verleihung den Fähigkeiten des Vorausschauens, des Bevorratens für die Zukunft und des Befriedigens aktueller Bedürfnisse, hat er den Menschen in die Notwendigkeit einer länger dauernden Gemeinschaft von Mann und Frau versetzt als andere Spezies. Er hat auf diese Weise ihre Aktivität angeregt und ihr Interesse, den gemeinsamen Nachwuchs zu versorgen und Güter für ihn zurückzulegen besser vereinigt. Das würde durch wechselhaftes Paarungsverhalten, unsichere Vaterschaft oder leichtfertige und häufige Auflösung der ehelichen Gesellschaft erheblich gestört werde.

41https://en.wikipedia.org/wiki/Hymen_(god)
41http://www.enzyklo.de/Begriff/Hymenaios%20(Hymen)

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TToG II § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Nay, this power so little belongs to the father by any peculiar right of nature, but only as he is guardian of his children, that when he quits his care of them, he loses his power over them, which goes along with their
nourishment and education, to which it is inseparably annexed; and it belongs as much to the foster-father of an exposed child, as to the natural father of another.

So little power does the bare act of begetting give a man over his issue; if all his care ends there, and this be all the title he hath to the name and authority of a father. And what will become of this paternal power in that part of the world, where one woman hath more than one husband at a time? Or in those parts of America, where, when the husband and wife part, which happens frequently, the children are all left to the mother, follow her, and are wholly under her care and provision? If the father dies whilst the children are young, do they not naturally everywhere owe the same provision to their mother, during their minority, as to their father were he alive? And will anyone say that the mother hath a legislative power over her children?

That she can make standing rules, which shall be of perpetual obligation, by which they ought to regulate all the concerns of their property, and bound their liberty all the course of their lives? Or can she enforce the observation of them with capital punishments? For this is the proper power of the magistrate, of which the father hath not so much as the shadow.

His command over his children is but temporary, and reaches not their life or property: It is but a help to the weakness and imperfection of their non-age, a discipline necessary to their education: And though a father may dispose of his own possessions as he pleases, when his children are out of danger of perishing for want, yet his power extends not to the lives or goods, which either their own industry, or another’s bounty has made theirs; nor to their liberty neither, when they are once arrived to the enfranchisement of the years of discretion.

The father’s empire then ceases, and he can from thence forwards no more dispose of the liberty of his son, than that of any other man: And it must be far from an absolute or perpetual jurisdiction, from which a man may withdraw himself, having license from divine authority to leave father and mother, and cleave to his wife.

§ 65. Nein! Diese Macht gebührt einem Vater so gar nicht durch ein spezielles Naturrecht, gerade mal in seiner Eigenschaft als Vormund seiner Kinder. Gibt er die Fürsorge für sie auf, verliert er auch die Macht über sie, die Hand in Hand mit Ernährung und Ausbildung der Kinder geht und untrennbar mit ihr verbunden ist. Die dem Pflegevater eines ausgesetzten Kindes ebenso sehr gehört, wie dem natürlichen Vater eines anderen.

Richtig. Der bloße Akt der Zeugung verleiht einem Mann kein bisschen mehr Macht über die Nachkommen, erst recht wenn damit all seine Fürsorge ein Ende hat und dies der ganze Anspruch ist, den er auf den Titel und die Autorität eines Vaters besitzt! Und was wird aus dieser väterlichen Macht in jenem Teil der Welt, wo eine Frau mehr Männer als einen auf einmal hat? Oder in jenen Gegenden Amerikas, wo die Kinder alle bei der Mutter bleiben, ihr folgen und gänzlich unter ihrer Obhut und Fürsorge stehen, wenn Mann und Frau sich wie dort so häufig trennen? Sollte der Vater sterben, solange die Kinder noch klein sind, dann wäre es doch natürlich, sie erwiesen während ihrer Minderjährigkeit der Mutter überall den gleichen Gehorsam wie dem Vater, wenn dieser am Leben wäre? Würde deswegen jemand behaupten, die Mutter habe legislative Macht über die Kinder?

Sie könnte stehende Gesetze geben, auf ewig verbindlich, für alle Fragen ihres Besitzes Vorschriften erlassen und ihre Freiheit das ganze Leben lang beschränken? Oder könnte sie die Befolgung ihrer Gesetze durch Todesstrafe erzwingen? Darin besteht die eigentliche Macht der Obrigkeit, von der ein Vater nicht einmal einen Schatten hat.

Seine Herrschaft über die Kinder ist nur vorübergehend und reicht nicht bis zu ihrem Leben oder Besitz. Sie ist nur Hilfe wegen Schwachheit und Unvollkommenheit während Minderjährigkeit, nützliche Disziplin für ihre Ausbildung. Selbst wenn ein Vater, sobald seine Kinder keine Gefahr mehr laufen aus Mangel umzukommen, über seinen eigenen Besitz verfügen darf, wie er will, so erstreckt sich seine Macht doch nicht bis zum Leben oder zu den Gütern, welche die Kinder durch eigenen Fleiß oder die Gunst anderer als Besitz erworben haben und ebenso wenig auf ihre Freiheit, sobald sie volljährig zu freien Bürgern geworden sind.

Das väterliche Reich endet und kann von da an über die Freiheit des Sohns nicht weiter verfügen, als über die irgendeines anderen Menschen. Väterliche Macht muss weit entfernt von absoluter, ewiger Rechtsprechung sein. Schließlich darf sich ein Mann ihr entziehen: Durch die ihm von göttlicher Autorität erteilte Erlaubnis, Vater und Mutter zu verlassen und an seiner Frau zu hängen.

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TToG I § 169

John Locke: Two Treatises of Government

§ 169. What a lineal succession to paternal government was then established, we have already seen. I only now consider how long this lasted, and that was to their captivity, about five hundred years: From thence to their destruction by the Romans, above six hundred
and fifty years after, the ancient and prime right of lineal succession to paternal government was again lost, and they continued a people in the promised land without it. So that of one thousand, seven hundred and fifty years that they were Gods peculiar people, they had hereditary kingly government amongst them not one third of the time; and of that time there is not the least footstep of one moment of paternal government, nor the re-establishment of the ancient and prime right of lineal succession to it, whether we suppose it to be derived as from its fountain, from David, Saul, Abraham, or, which upon our author’s principles, is the only true, from Adam.

§ 169. Welche Qualität linearer Nachfolge bei der väterliche Regierung damals etabliert wurde, haben wir bereits gesehen. Ich will nur noch betrachten, wie lange diese gedauert hat. Das waren bis zur Gefangenschaft etwa 500 Jahre. Von da an bis zu ihrer staatlichen Vernichtung durch die Römer, rund 650 Jahre später, ging das alte und ursprüngliche Recht der linearen Nachfolge bei der väterlichen Regierung wiederum verloren und sie blieben ein Volk im Gelobten Land ohne diese. Von insgesamt 1.75033 Jahren die sie ein Volk und Gottes auserwähltes Eigentum waren, hatten sie kaum ein Drittel der Zeit eine erbliche, königliche Regierung. In dieser ganzen Zeit findet sich weder die mindeste Spur von väterlicher Regierung, noch von der Wiederherstellung des alten und ursprünglichen Rechts linearer Nachfolge bei ihr.

Völlig egal, ob wir unterstellen, sie sei von David, Saul oder Abraham als ihrer Quelle oder, was nach unseres Autors Lehre die einzig wahre ist, von Adam herzuleiten.

33The obvious difference off 600 years may be explained by Locke having calculated from the return of Egyptian slavery since which Canaan figured als promised land. Finesse of language: promised land ≠ praised land, how it is wrongly translated into German. But we have to realize, that the First Treatise suddenly stops in the middle of a phrase. Probably just where a page ended. Locke seems to have lost the voluminous middle part of the whole Treatises somewhere or somehow during his voyages. It remains missed and the existing opus continues directly with the Second Treatise.

33Hier ergibt sich scheinbar eine Diskrepanz von 600 Jahren. Gerechnet hat Locke wohl seit dem Auszug aus der ägyptischen Knechtschaft, ab der Kanaan dann als das versprochene Land galt. Sprachliche Finesse: promised land ≠ gelobtes Land, wie es im Deutschen falscherweise bezeichnet wird. Allerdings bricht Buch I im Original mitten im Satz ab. Womöglich dort, wo das Ende einer Seite erreicht war. Locke hat den umfangreichen Mittelteil des gesamten Werk irgendwo auf seinen Reisen verloren. Der fehlt und das vorhandene Werk setzt sich deshalb mit Buch II fort.

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TToG I § 167

John Locke: Two Treatises of Government

§ 167. The issue, says our author, is comprehended sufficiently in the person of the father, although the father only was named in the grant: And yet God, when he gave the land of Canaan to Abraham, Gen.XIII.15., thought fit to put his seed into the grant too: So the priesthood was given to Aaron and his seed; and the crown God gave not only to David, but his seed also:

And however our author assures us that God intends, that the issue should have the benefit of it, when he chooses any person to be King, yet we see that the Kingdom which he gave to Saul, without mentioning his seed after him, never came to any of his issue: And why, when God chose a person to be King, he should intend, that his issue should have the benefit of it, more than when he chose one to be judge in Israel, I would fain know a reason; or why does a grant of fatherly authority to a King more comprehend the issue, than when a like grant is made to a judge? Is paternal authority by right to descend to the issue of one, and not of the other? There will need some reason to be shown of this difference, more than the name, when the thing given is the same fatherly authority, and the manner of giving it, God’s choice of the person, the same too; for I suppose our author, when he says, God raised up judges, will by no means allow, they were chosen by the people.

§ 167. Unser Autor behauptet, die Nachkommen seien ausreichend in die Person des Vaters einbezogen, auch wenn nur der Vater in der Gewähr genannt wurde. Trotzdem hielt Gott es für angebracht, als er in Gen. XIII.15, Abraham das Land Kanaan gewährte dessen Ableger ebenfalls in die Gewähr mit aufzunehmen. So wäre auch die Priesterwürde, Aaron und dessen Ablegern gegeben und die Königskrone gab Gott nicht David allein, sondern auch dessen Ablegern. Wie sehr unser Autor uns auch versichert, Gott beabsichtige, das, wenn er irgend eine besondere Person zum König erhebt, die Nachkommen den Vorteil davon haben, sehen wir daran, wie das Königreich, welches er Saul gab ohne dessen Ableger zu erwähnen, niemals auf einen dessen Nachkommen übergegangen ist.

Ich möchte gern erfahren: Wenn Gott jemanden zum König erhebt er mehr Interesse daran haben sollte, dass dessen Nachkommen in den Genuss des Vorteil davon kämen, als wenn er jemand in Israel zum Richter einsetzt?

Warum bezieht die Gewähr väterlicher Autorität an einen König dessen Nachkommen eher mit in, als die gleiche Verleihung an einen Richter?

Sollte die väterliche Autorität tatsächlich rechtmäßig auf die Nachkommen des Einen übergehen und nicht auf die des Anderen? Hier muss er notwendigerweise einen besseren Grund für den Unterschied liefern, als ihn der bloße Titel darstellt, solange das gewährte Privileg einer zwingend gleichen väterlichen Autorität und die Art der Gewähr durch Gottes Wahl der Person, ebenfalls identisch sind ist.

Bis dahin unterstelle ich unser Autor wolle, wenn er verkündet Gott erhebe Richter, keinesfalls zulassen, dass sie vom Volk gewählt werden.

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TToG I § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Before I leave this, I must ask how our author knows that whensoever God makes choice of any special person to be King, he intends that the issue should have the benefit thereof? Does God by the law of nature or revelation say so? By the same law also he must say, which of his issue must enjoy the crown in succession, and so point out the heir, or else leave his issue to divide or scramble for the government: Both alike absurd, and such as will destroy the benefit of such grant to the issue. When any such declaration of Gods intention is produced, it will be our duty to believe God intends it so; but till that be done, our author must show us some better warrant, before we shall be obliged to receive him as the authentic revealer of God’s intentions.

§ 166. Bevor ich dieses Thema beende, bleibt zu fragen, woher unser Autor die Gewissheit nimmt, Gott beabsichtige, sobald er irgendeine besondere Person zum König erhebt, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteil zu bringen? Hat Gott das als Naturgesetz oder durch Offenbarung verkündet? Durch dasselbe Gesetz müsste Gott auch bestimmen, welcher Nachkomme im Besitz der Krone folgen soll und so den Erben bezeichnen. Oder den Nachkommen überlassen, die Regentschaft zu teilen oder sich darum zu balgen: Beides ist gleichermaßen absurd und vernichtet jeden Vorteil einer solchen Gewähr an die Nachkommen. Sobald eine entsprechende Erklärung über Gottes Willen vorliegt, wird es unsere Pflicht sein zu glauben, er habe das in der Tat so gewollt. Bis dahin muss unser Autor uns eine bessere Vollmacht zeigen, ehe wir uns verpflichten, ihn als den authentischen Offenbarer von Gottes Absichten anzunehmen.

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TToG I § 165

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§ 165. To be satisfied of this, he need but read the story of the Levite, and the war thereupon with the Benjamites, in the three last chapters of Judges: And when he finds, that the Levite appeals to the people for justice that it was the tribes and the congregation, that debated, resolved, and directed all that was done on that occasion; he must conclude, either that God was not careful to preserve the fatherly authority amongst his own chosen people; or else that the fatherly authority may be preserved, where there is no monarchical government; if the latter, then it will follow, that though fatherly authority be never so well proved, yet it will not infer a necessity of monarchical government; if the former, it will seem very strange and improbable, that God should ordain fatherly authority to be so sacred amongst the sons of men, that there could be no power, or government without it, and yet that amongst his own people, even whilst he is providing a government for them, and therein prescribes rules to the several states and relations of men, this great and fundamental one, this most material and necessary of all the rest, should be concealed, and lie neglected for four hundred years after.

§ 165. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur die Geschichte von dem Leviten und dem darauf folgenden Krieg mit den Benjaminitern in den letzten drei Kapiteln des Buchs der Richter zu lesen. Wenn er dort hinsieht, als der Levit sich an das Volk um Gerechtigkeit wendet, waren es die Stämme und die Versammlung, die berieten, entschieden und alles leiteten, was bei jener Gelegenheit geschah. Er kann nur zu den Schlüssen gelangen, entweder Gott sorgte nicht dafür, die väterliche Macht in seinem eigenen, auserwählten Volk aufrechtzuerhalten, oder die väterliche Macht kann auch dort aufrechterhalten werden, wo keine monarchische Regierung vorhanden ist.

Im letzteren Fall folgt daraus, väterliche Autorität, selbst noch so bewiesen, schließt keine Notwendigkeit einer monarchischen Regierung mit ein. Im ersten Fall, scheint es überaus seltsam und unwahrscheinlich, Gott heiligte die väterliche Autorität unter den Menschensöhnen derart, dass es keine Macht, keine Regierung ohne sie geben kann. Und er zudem zu einer Zeit, in der er seinem eigenen Volk eine Regierung verschafft, für die einzelnen Staaten und Beziehungen der Menschen Vorschriften erlässt, diese große und grundlegende, diese wichtigste und notwendigste von allen, vierhundert Jahre lang der im Verborgenen und in Vergessenheit belässt.

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TToG I § 164

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§ 164. It is in vain then to say, that whensoever God chooses any special person to have the exercise of paternal authority, (for if that be not to be King, I desire to know the difference between a King and one having the exercise of paternal authority) he intends the issue also should have the benefit of it, since we find the authority, the judges had, ended with them, and descended not to their issue; and if the judges had not paternal authority, I fear it will trouble our author, or any of the friends to his principles, to tell who had then the paternal authority, that is, the government and supreme power amongst the Israelites; and I suspect they must confess that the chosen people of God continued a people several hundreds of years, without any knowledge or thought of this paternal authority, or any appearance of monarchical government at all.

§ 164. Die Behauptung, wenn Gott eine besondere Person erwählt, die väterliche Autorität auszuüben, (wenn das dann nicht bedeutet König zu sein, möchte ich gern den Unterschied zwischen einem König und einem, der die Ausübung der väterlichen Autorität hat, erfahren) beabsichtigt er, auch die Nachkommen in den Genuss des Vorteils daraus zu setzen, ist eine hohle Leerformel. Wir haben festgestellt: Die Autorität der Richter endete mit ihnen und vererbte sich nicht auf ihre Nachkommen. Ich fürchte also, wenn die Richter keine väterliche Autorität besaßen, wird es unserem Autor und den Freunden seiner Lehre einige Mühe bereiten mitzuteilen, wer dann die väterliche Autorität, d. h. die Regierung und die höchste Macht unter den Israeliten innehatte. Ich vermute, sie werden zugeben müssen: Das auserwählte Volk Gottes blieb etliche hundert Jahre ein Volk ohne Kenntnis oder Gedanken zu dieser väterliche Autorität, oder einen Schein von monarchischer Regierung überhaupt.

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