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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 26, Absatz 26,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 26, Absatz 26,

God in this wherein he hath a nearer communion with men retaining a more immediate dominion over their minds, which are brought to an assent to such truths proportionably as God either by the wise contrivance of his providence, or a more immediate operation of his spirit shall please to dispose or enlighten them and as Christ himself tells us, he reveals to babes what he hides from the wise and prudent, and therefore these discoveries and a consequent belief being not in their own power, ‚twould be as irrational for men to engage to be of the same religion or persuasion with their magistrate, as to promise to have the same looks or constitution.

Gott berichtet uns über alles, worin er eine engere Gemeinschaft mit Menschen unterhält, indem er eine klar unmittelbarere Herrschaft über deren Psyche zurückbehalten hat und die durch Gott entweder durch den weisen Beitrag seiner Vorsehung oder einen deutlich unverblümteren Eingriff des Heiligen Geistes nach Belieben erleuchtet oder zu Taten gedrängt werden. In Gestalt von Christus selbst sagt er uns, er offenbare kleinen Kindern was er vor Weisen und Klugen verborgen hält. Und aus diesem Grund unterlägen besagte Entdeckungen sowie ein konsequenter Glaube nicht ihrer eigenen Macht. Es wäre für Menschen gleichermaßen unvernünftig sich dafür einzusetzen, der gleichen Religion oder Überzeugung anzuhängen wie ihre jeweilige Obrigkeit, als es das Versprechen wäre, das gleiche Outfit oder die gleiche Verfassung zu haben.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 17, Absatz 17,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 17, Absatz 17,

IV. That all things not comprehended in that law are perfectly indifferent and as to them man is naturally free, but yet so much master of his own liberty, that he may by compact convey it over to another and invest him with a power over his actions, there being no law of God forbidding a man to dispose of his liberty and obey another. But on the other side, there being a law of God enforcing fidelity and truth in all lawful contracts, it obliges him after such a resignation and agreement to submit.

IV. Alle Angelegenheiten, die von diesem Recht nicht erfasst werden, sind vollkommen unbestimmt. In diesen ist der Mensch vollkommen frei, und auch dermaßen weitgehend Herr seiner eigenen Freiheit, dass er sie per Vertrag an einen anderen übertragen und jenen mit Macht über seine eigenen Handlungen ausstatten kann. Denn es existiert kein Gesetz Gottes, welches dem Menschen verbieten würde, über seine eigene Freiheit zu verfügen und einem anderen zu gehorchen. Andererseits dagegen existiert sehr wohl ein Gesetz Gottes, welches Treue und Wahrheit gegenüber allen rechtmäßigen Verträgen unterstreicht. Es verpflichtet den Menschen deshalb nach erfolgter Abtretung und Einwilligung sich unterzuordnen.

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TToG II § 194

John Locke: Two Treatises of Government

§ 194. Their persons are free by a native right, and their properties, be they more or less, are their own, and at their own dispose, and not at his; or else it is no property. Supposing the conqueror gives to one man a thousand acres38 to him and his heirs for ever; to another he lets a thousand acres38 for his life, under the rent of 50£ or 500£ per annum. Has not the one of these a right to his thousand acres38 forever, and the other, during his life, paying the said rent?

And hath not the tenant for life a property in all that he gets over and above his rent, by his labor and industry during the said term, supposing it be double the rent? Can anyone say, the King, or conqueror, after his grant, may by his power of conqueror take away all, or part of the land from the heirs of one, or from the other during his life, he paying the rent? Or can he take away from either the goods or money they have got upon the said land, at his pleasure? If he can, then all free and voluntary contracts cease, and are void in the world; there needs nothing to dissolve them at any time, but power enough:

And all the grants and promises of men in power are but mockery and collusion: For can there be anything more ridiculous than to say, I give you and yours this forever, and that in the surest and most solemn way of conveyance can be devised; and yet it is to be understood, that I have a right, if I please, to take it away from you again tomorrow?

§ 194. Ihre Personen sind frei durch angeborenes Recht und ihr Besitz, ob viel oder wenig, gehört ihnen zu ihrer eigenen Verfügung, nicht zu der seinigen. Sonst wäre es kein Besitz. Unterstellen wir, der Eroberer gäbe dem einen tausend acre38, ihm und dessen Erben auf ewig.
Dem Anderen verpachtet er tausend acre38 auf Lebenszeit zu einer Jahrespacht von 50£ oder 500£.

Hätte dann nicht der eine von diesen ein Recht auf seine tausend acres38 für immer, und der andere während seines Lebens, solange er die Pacht bezahlt? Hätte nicht der Pächter auf Lebenszeit Besitz an allem, was er durch Arbeit und seinen Fleiß über seine Pacht hinaus erschafft, auch wenn es das Doppelte der Pacht beträgt? Kann jemand behaupten, der König oder Eroberer dürfe nach seiner Gewähr, kraft seiner Macht als Eroberer, dem Erben des einen oder dem anderen bei Lebzeiten, solange er die Pacht bezahlt, alles oder einen Teil des Landes nehmen? Oder darf er einem von Beiden nach seinem Belieben das Gut oder das Geld wegnehmen, das sie auf diesem Land erwirtschaftet haben?

Wenn er es dürfte, hätten alle freien und freiwilligen Verträge ein Ende, und sind null und nichtig in den Augen der Welt. Es wäre nichts nötig als ausreichend Macht, sie jederzeit aufzulösen. Sämtliche Verleihungen und Versprechen der Mächtigen wären nur Spott und geheime Absprache. Könnte es etwas Lächerlicheres geben als zu verkünden:

Ich gewähre Dir und den Deinen dies für immer, in der sichersten und feierlichsten Weise der Übertragung, die man sich denken kann, und doch versteht es sich von selbst: Wenn ich will, habe ich das Recht, es dir morgen wieder wegzunehmen?

38 https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG II § 139

John Locke: Two Treatises of Government

§ 139. But government, into whatsoever hands it is put, being, as I have before showed, entrusted with this condition, and for this end, that men might have and secure their properties39; the Prince, or senate, however it may have power to make laws, for the regulating of property39 between the subjects one amongst another, yet can never have a power to take to themselves the whole, or any part of the subjects property without their own consent: For this would be in effect to leave them no property39 at all.

And to let us see, that even absolute power, where it is necessary, is not arbitrary by being absolute, but is still limited by that reason, and confined to those ends, which required it in some cases to be absolute, we need look no farther than the common practice of martial discipline: For the preservation of the army, and in it of the whole commonwealth, requires an absolute obedience to the command of every superior officer, and it is justly death to disobey or dispute the most dangerous or unreasonable of them;

but yet we see, that neither the sergeant, that could command a soldier to march up to the mouth of a cannon, or stand in a breach, where he is almost sure to perish, can command that soldier to give him one penny of his money; nor the general, that can condemn him to death for deserting his post, or for not obeying the most desperate orders, can yet, with all his absolute power of life and death, dispose of one farthing of that soldier’s estate, or seize one jot of his goods; whom yet he can command anything, and hang for the least disobedience; because such a blind obedience is necessary to that end, for which the commander has his power, viz. the preservation of the rest; but the disposing of his goods has nothing to do with it.

§ 139. Ich habe es oben aufgezeigt: In wessen Hände Regierung auch gelegt wird, sie wird unter der Voraussetzung und zu eben dem Zweck anvertraut, den Menschen die Möglichkeit zu geben, Eigentum39 zu haben und zu sichern. Ein Fürst oder Senat, so groß deren Macht auch sei Gesetze zur Regelung des Eigentums39 der Untertanen untereinander zu erlassen, haben nie die Macht, das einen Teil des Eigentums39 der Untertanen oder das Ganze ohne deren Zustimmung an sich zu nehmen. Denn das würde in Wahrheit bedeuten, ihnen überhaupt kein Eigentum39 zu lassen.

Um deutlich zu machen, dass selbst absolute Macht, falls überhaupt nötig, keine willkürliche weil absolute Macht ist, sondern noch immer durch den Grund begrenzt und auf die Zwecke beschränkt, die manche Fälle erfordern, um Macht absolut zu machen, müssen wir nur an die allgemeine Praxis militärischer Disziplin denken. Der Erhalt des Heeres und damit des gesamten Staats verlangt absoluten Gehorsam für den Befehl jedes höheren Offiziers. Mit Recht verdient es den Tod, selbst dem gefährlichsten oder unvernünftigsten Befehl den Gehorsam zu verweigern oder ihn zu bestreiten.

Trotzdem stellen wir fest: Kein Sergeant, der einem Soldaten befehlen kann auf die Mündung einer Kanone loszumarschieren oder in einer Bresche zu stehen, wobei dieser fast sicher sein kann zu sterben, darf diesem Soldaten befehlen, ihm einen Pfennig von seinem Geld zu geben; noch kann der General, der einen Soldaten verurteilen kann, weil er seinen Posten verlassen oder den absurdesten Befehlen nicht gehorcht hat, mit aller seiner absoluten Macht über Leben und Tod, über einen Heller des Vermögens dieses Soldaten verfügen oder das geringste von dem Besitz desjenigen an sich reißen, dem er alles befehlen und den er für den geringsten Ungehorsam aufhängen lassen kann. Solch blinder Gehorsam ist notwendig für den Zweck, für den der Befehlshaber seine Macht hat, nämlich der Erhalt der Übrigen. Die Verfügung über des Soldaten Besitz hat damit nichts zu tun.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 138

John Locke: Two Treatises of Government

§ 138. Thirdly: The supreme power cannot take from any man any part of his property39 without his own consent: For the preservation of property39 being the end of government, and that for which men enter into society, it necessarily supposes and requires, that the people should have property39, without which they must be supposed to lose that by entering into society, which was the end for which they entered into it; too gross an absurdity for any man to own. Men therefore in society having property39, they have such a right to the goods, which by the law of the community are theirs, that nobody hath a right to take their substance or any part of it from them, without their own consent: Without this they have no property39 at all;

for I have truly no property39 in that, which another can by right take from me, when he pleases, against my consent. Hence it is a mistake to think, that the supreme or legislative power of any commonwealth can do what it will, and dispose of the estates of the subject arbitrarily, or take any part of them at pleasure. This is not much to be feared in governments where the legislative consists, wholly or in part, in assemblies which are variable, whose members, upon the dissolution of the assembly, are subjects under the common laws of their country, equally with the rest.

But in governments, where the legislative is in one lasting assembly always in being, or in one man, as in absolute monarchies, there is danger still, that they will think themselves to have a distinct interest from the rest of the community; and so will be apt to increase their own riches and power, by taking what they think fit from the people: For a man’s property39 is not at all secure, though there be good and equitable laws to set the bounds of it between him and his fellow-subjects, if he who commands those subjects have power to take from any private man, what part he pleases of his property39, and use and dispose of it as he thinks good.

§ 138. Drittens: Selbst die höchste Macht kann keinem Menschen einen Teil seines Eigentums39 ohne seine persönliche Zustimmung entziehen. Da Erhalt des Eigentums39 Zweck der Regierung und Anlass sind, weswegen Menschen überhaupt einer Gesellschaft beitreten, stellt es notwendige Voraussetzung und Erfordernis dar, dass sie überhaupt Eigentum39 haben. Ohne dies müßte man annehmen, sie verlören durch Beitritt in eine Gesellschaft gerade das, was der Zweck des Beitritts war.

Das ergäbe für jeden Menschen eine zu große Unsinnigkeit, um ein derartiges Verhalten sein Eigen nennen zu können.

Da zu einer Gesellschaft gehörende Menschen nun einmal Eigentum39 besitzen, haben sie auf diese Güter, die nach Gesetzen der Gemeinschaft zu ihnen gehören, eben deshalb auch den Anspruch, dass niemand ohne ihre eigene Zustimmung das Ganze oder einen Teil davon nehmen darf. Ohne diesen hätten sie überhaupt kein Eigentum39 an sich. Mit Sicherheit habe ich keinerlei Eigentum39 an etwas, was ein anderer mir ohne meine Zustimmung rechtmäßig wegnehmen darf, wann er gerade will.

Es ist deshalb ein Trugschluss zu denken, die oberste oder legislative Macht eines Staats könne handeln, wie sie will und willkürlich über das Vermögen eines ihrer Angehörigen verfügen oder irgendeinen Teil davon nach Belieben wegnehmen. Das ist bei Regierungen kaum zu befürchten, deren Legislative ganz oder teilweise aus veränderlichen Versammlungen entsteht und deren Mitglieder bei Auflösung der Versammlung den gewöhnlichen Gesetze ihres Landes gleichberechtigt untergeordnet sind wie alle Übrigen.

Bei Regierungen dagegen, deren Legislative in einer ununterbrochenen, beständig tagenden Versammlung oder, wie bei absoluten Monarchien, bei einem einzigen Mann liegt, besteht immer Gefahr, sie denken ein von der übrigen Gemeinschaft verschiedenes Interesse zu haben und sie deshalb geneigt sind ihren eigenen Reichtum und ihre Macht zu vermehren, indem sie den Leuten wegnehmen was ihnen geeignet scheint.

Das Eigentum39 eines Menschen ist alles andere als sicher, sogar wenn es gute und faire Gesetze gibt, die Grenzen zwischen ihm und seinen Mitbürgern zu bestimmen, sobald der, der über diese Angehörigen bestimmt, die Macht hat, jeder privaten Person von deren Eigentum39 wegzunehmen, was er will, sowie es zu gebrauchen und darüber zu verfügen, wie er für gut hält.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 132

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER X

Of the Forms of a Commonwealth

§ 132. The majority having, as has been showed, upon men’s first uniting into society, the whole power of the community naturally in them, may employ all that power in making laws for the community from time to time, and executing those laws by officers of their own appointing:

And then the form of the government is a perfect democracy: Or else may put the power of making laws into the hands of a few select men, and their heirs or successors; and then it is an oligarchy:

Or else into the hands of one man, and then it is a monarchy: If to him and his heirs, it is an hereditary monarchy: If to him only for life, but upon his death the power only of nominating a successor to return to them an elective monarchy.

And so accordingly of these the community may make compounded and mixed forms of government, as they think good. And if the legislative power be at first given by the majority to one or more persons only for their lives, or any limited time, and then the supreme power to revert to them again;

when it is so reverted, the community may dispose of it again anew into what hands they please, and so constitute a new form of government:

For the form of government depending upon the placing the supreme power, which is the legislative, it being impossible to conceive that an inferior power should prescribe to a superior, or any but the supreme make laws, according as the power of making laws is placed, such is the form of the commonwealth.

Kapitel 10

Formen eines Staatswesens

§ 132. Weil die Mehrheit, wie bereits dargestellt, bei der ersten Vereinigung von Menschen zu einer Gesellschaft naturgemäß die gesamte Macht dieser Gemeinschaft in sich trägt, kann sie all diese Macht anwenden, um für die Gemeinschaft von Zeit zu Zeit Gesetze zu erlassen und diese durch Beamte eigener Wahl zu vollziehen.

In diesem Fall besteht die Form der Regierung in einer vollkommenen, perfekten Demokratie.

Oder sie kann die Macht zur Gesetzgebung in die Hände einiger weniger auserwählter Männer und ihrer Erben
oder Nachfolger legen. Dann handelt es sich um eine Oligarchie.

Oder in die Hände eines einzigen Manns. Dann handelt es sich um eine Monarchie.

Wird sie ihm und seinen Erben übertragen, handelt es sich um eine erbliche Monarchie.

Fällt bei Übertragung auf Lebenszeit im Todesfall die Macht einen Nachfolger zu ernennen an die Mehrheit zurück, handelt es sich um eine Wahlmonarchie.

Entsprechend kann die Gemeinschaft kombinierte oder gemischte Regierungsformen bestellen, wie sie es für richtig hält.

Sollte die legislative Macht von der Mehrheit anfangs einer oder mehreren Personen auf Lebenszeit oder beschränkte Zeit gewährt worden sein, fällt die wichtigste Macht danach an die Gemeinschaft zurück.

Geschieht das, kann die Gemeinschaft von neuem darüber verfügen, sie in Hände eigener Wahl legen und so eine neue Regierungsform erschaffen.

Da die Form der Regierung von der Art der Bestellung der wichtigsten Macht, der Legislative, abhängt, es ist ja unmöglich sich vorzustellen, eine untergeordnete Macht könnte einer übergeordneten Vorschriften machen oder irgendeine andere als die wichtigste Macht könnte Gesetze erlassen, so bestimmt sich, je nachdem wie die Macht Gesetze zu erlassen festgelegt ist, auch die Form des Gemeinwesens.

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TToG II § 65

John Locke: Two Treatises of Government

§ 65. Nay, this power so little belongs to the father by any peculiar right of nature, but only as he is guardian of his children, that when he quits his care of them, he loses his power over them, which goes along with their
nourishment and education, to which it is inseparably annexed; and it belongs as much to the foster-father of an exposed child, as to the natural father of another.

So little power does the bare act of begetting give a man over his issue; if all his care ends there, and this be all the title he hath to the name and authority of a father. And what will become of this paternal power in that part of the world, where one woman hath more than one husband at a time? Or in those parts of America, where, when the husband and wife part, which happens frequently, the children are all left to the mother, follow her, and are wholly under her care and provision? If the father dies whilst the children are young, do they not naturally everywhere owe the same provision to their mother, during their minority, as to their father were he alive? And will anyone say that the mother hath a legislative power over her children?

That she can make standing rules, which shall be of perpetual obligation, by which they ought to regulate all the concerns of their property, and bound their liberty all the course of their lives? Or can she enforce the observation of them with capital punishments? For this is the proper power of the magistrate, of which the father hath not so much as the shadow.

His command over his children is but temporary, and reaches not their life or property: It is but a help to the weakness and imperfection of their non-age, a discipline necessary to their education: And though a father may dispose of his own possessions as he pleases, when his children are out of danger of perishing for want, yet his power extends not to the lives or goods, which either their own industry, or another’s bounty has made theirs; nor to their liberty neither, when they are once arrived to the enfranchisement of the years of discretion.

The father’s empire then ceases, and he can from thence forwards no more dispose of the liberty of his son, than that of any other man: And it must be far from an absolute or perpetual jurisdiction, from which a man may withdraw himself, having license from divine authority to leave father and mother, and cleave to his wife.

§ 65. Nein! Diese Macht gebührt einem Vater so gar nicht durch ein spezielles Naturrecht, gerade mal in seiner Eigenschaft als Vormund seiner Kinder. Gibt er die Fürsorge für sie auf, verliert er auch die Macht über sie, die Hand in Hand mit Ernährung und Ausbildung der Kinder geht und untrennbar mit ihr verbunden ist. Die dem Pflegevater eines ausgesetzten Kindes ebenso sehr gehört, wie dem natürlichen Vater eines anderen.

Richtig. Der bloße Akt der Zeugung verleiht einem Mann kein bisschen mehr Macht über die Nachkommen, erst recht wenn damit all seine Fürsorge ein Ende hat und dies der ganze Anspruch ist, den er auf den Titel und die Autorität eines Vaters besitzt! Und was wird aus dieser väterlichen Macht in jenem Teil der Welt, wo eine Frau mehr Männer als einen auf einmal hat? Oder in jenen Gegenden Amerikas, wo die Kinder alle bei der Mutter bleiben, ihr folgen und gänzlich unter ihrer Obhut und Fürsorge stehen, wenn Mann und Frau sich wie dort so häufig trennen? Sollte der Vater sterben, solange die Kinder noch klein sind, dann wäre es doch natürlich, sie erwiesen während ihrer Minderjährigkeit der Mutter überall den gleichen Gehorsam wie dem Vater, wenn dieser am Leben wäre? Würde deswegen jemand behaupten, die Mutter habe legislative Macht über die Kinder?

Sie könnte stehende Gesetze geben, auf ewig verbindlich, für alle Fragen ihres Besitzes Vorschriften erlassen und ihre Freiheit das ganze Leben lang beschränken? Oder könnte sie die Befolgung ihrer Gesetze durch Todesstrafe erzwingen? Darin besteht die eigentliche Macht der Obrigkeit, von der ein Vater nicht einmal einen Schatten hat.

Seine Herrschaft über die Kinder ist nur vorübergehend und reicht nicht bis zu ihrem Leben oder Besitz. Sie ist nur Hilfe wegen Schwachheit und Unvollkommenheit während Minderjährigkeit, nützliche Disziplin für ihre Ausbildung. Selbst wenn ein Vater, sobald seine Kinder keine Gefahr mehr laufen aus Mangel umzukommen, über seinen eigenen Besitz verfügen darf, wie er will, so erstreckt sich seine Macht doch nicht bis zum Leben oder zu den Gütern, welche die Kinder durch eigenen Fleiß oder die Gunst anderer als Besitz erworben haben und ebenso wenig auf ihre Freiheit, sobald sie volljährig zu freien Bürgern geworden sind.

Das väterliche Reich endet und kann von da an über die Freiheit des Sohns nicht weiter verfügen, als über die irgendeines anderen Menschen. Väterliche Macht muss weit entfernt von absoluter, ewiger Rechtsprechung sein. Schließlich darf sich ein Mann ihr entziehen: Durch die ihm von göttlicher Autorität erteilte Erlaubnis, Vater und Mutter zu verlassen und an seiner Frau zu hängen.

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TToG II § 57

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§ 57. The law, that was to govern Adam, was the same that was to govern all his posterity, the law of reason. But his offspring having another way of entrance into the world, different from him, by a natural birth, that produced them ignorant and without the use of reason, they were not presently under that law; for nobody can be under a law, which is not promulgated to him;

and by this law being promulgated or made known by reason only, he that is not come to the use of his reason, cannot be said to be under this law; and Adam’s children, being not presently as soon as born under this law of reason, were not presently free: For law, in its true notion, is not so much the limitation as the direction of a free and intelligent agent to his proper interest, and prescribes no farther than is for the general good of those under that law:

Could they be happier without it, the law, as an useless thing, would of itself vanish; and that ill deserves the name of confinement which hedges us in only from bogs and precipices. So that, however it may be mistaken, the end of law is not to abolish or restrain, but to preserve and enlarge freedom: For in all the states of created beings capable of laws, where there is no law, there is no freedom:

For liberty is, to be free from restraint and violence from others; which cannot be, where there is no law: But freedom is not, as we are told, a liberty for every man to do what he lists (for who could be free, when every other mans humor might domineer over him?): But a liberty to dispose and order as he lists, his person, actions, possessions, and his whole property, within the allowance of those laws under which he is, and therein not to be subject to the arbitrary will of another, but freely follow his own.

§ 57. Das Gesetz, welches Adam Richtschnur sein sollte, ist dasselbe, nachdem sich alle Nachkommen zu richten haben: Das Gesetz der Vernunft. Nachkommen treten jedoch auf zu Adam verschiedene Weise in die Welt: Sie werden natürlich geboren.

Anfangs unwissend und unfähig, die Vernunft zu nutzen, stehen sie nicht sofort unter diesem Gesetz. Niemand kann unter einem Gesetz stehen, das ihm nicht bekanntgegeben wurde. Da dieses Gesetz allein durch Vernunft bekannt und verständlich wird, kann man niemanden, der den Gebrauch der Vernunft noch nicht erlernt hat, auch nicht verlangen, dass er unter diesem Gesetz steht.

Da Adams Kinder direkt nach der Geburt nicht sofort unter diesem Gesetz stehen können, sind sie auch nicht sofort frei. Denn Gesetz im eigentlichen Sinn bedeutet weit weniger Einschränkung als vielmehr Anleitung für freie und verständige Subjekte bei der Ausrichtung eigener Interessen. Seine Vorschriften reichen keinesfalls weiter als es zum allgemeinen Wohl aller dient, die dem Gesetz untergeordnet sind. Könnten diese ohne das Gesetz glücklicher sein, würde es mangels Nutzen von allein verschwinden. Wohl kaum verdient sich den Begriff Beschränkung, was uns nur gegen Sümpfe und Abgründe einhegt.

Wie oft es auch missverstanden werden mag: Ziel des Gesetzes ist nicht die Freiheit abzuschaffen oder einzuschränken, sondern diese zu erhalten und zu vergrößern. Unter welchen Umständen rechtsfähige Wesen aus leben mögen gilt: Wo kein Gesetz, da keine Freiheit.

Freiheit bedeutet Abwesenheit von Zwang und Gewaltausübung anderer, was dort unerreicht bleibt, wo es keine Gesetze gibt. Freiheit bedeutet nicht, wie uns weisgemacht wird, Freiheit für jeden, zu tun, was er will. (Wer könnte frei sein, wenn die Laune jedes anderen ihn tyrannisieren darf?) Sie ist nichts anderes als das Recht gemäß expliziter Erlaubnis der Gesetze, unter denen man steht, über seine Person, Handlungen, Besitz und gesamtes Eigentum zu verfügen und damit zu tun, was einem gefällt. Ohne der Willkür eines Anderen untergeordnet zu sein, sondern frei dem eigenen Willen zu folgen.

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