Schlagwort-Archive: redress

TToG II § 240

John Locke: Two Treatises of Government

§ 240. Here, it is like, the common question will be made: Who shall be judge, whether the Prince or legislative act contrary to their trust? This, perhaps ill-affected and factious men may spread amongst the people, when the Prince only makes use of his due prerogative.

To this I reply: The people shall be judge; for who shall be judge whether his trustee or deputy acts well and according to the trust reposed in him, but he who deputes him and must, by having deputed him, have still a power to discard him, when he fails in his trust? If this be reasonable in particular cases of private
men, why should it be otherwise in that of the greatest moment, where the welfare of millions is concerned, and also where the evil, if not prevented, is greater, and the redress very difficult, dear, and dangerous?

§ 240. Hier wird womöglich eine ganz normale Frage gestellt werden:

Wer soll Richter sein, ob der Fürst oder die Legislative gegen das ihnen gegebene Vertrauen handeln? Diese Frage könnten manierierte und händelsüchtige Menschen unters Volk verbreiten, während der Fürst nur von seiner gebührenden Prärogative Gebrauch macht.

Darauf antworte ich: Das Volk soll Richter sein. Wer anders soll richten, ob seine Vertrauensperson oder Beauftragter gut und dem in ihn gesetzten Vertrauen gemäß handelt als der, der ihn bevollmächtigt und genau dadurch noch Macht zurückbehalten muss ihn abzusetzen, wenn sein Vertrauen getäuscht sieht?

Soweit dies bei den Fällen des Privatlebens folgerichtig ist, weshalb sollte es im Fall höchster Bedeutung anders sein, wo das Wohl von Millionen betroffen wird, und wo auch das Übel, sofern nicht verhütet, größer, die Abhilfe aber sehr schwierig, teuer und gefährlich wäre?

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TToG II § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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TToG II § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But though men, when they enter into society, give up the equality, liberty, and executive power they had in the state of nature, into the hands of the society, to be so far disposed of by the legislative, as the good of the society shall require; yet it being only with an intention in everyone the better to preserve himself, his liberty and property39; (for no rational creature can be supposed to change his condition with an intention to be worse) the power of the society, or legislative constituted by them, can never be supposed to extend farther than the common good; but is obliged to secure everyone’s property39, by providing against those three defects above mentioned, that made the state of nature so unsafe and uneasy. And so whoever has the legislative or supreme power of any commonwealth, is bound to govern by established standing laws, promulgated and known to the people, and not by extemporary decrees; by indifferent and upright judges, who are to decide controversies by those laws; and to employ the force of the community at home, only in the execution of such laws, or abroad to prevent or redress foreign injuries, and secure the community from inroads and invasion. And all this to be directed to no other end but the peace, safety and public good of the people.

§ 131. Selbst wenn Menschen mit Eintritt in eine Gesellschaft Gleichheit, Freiheit und exekutive Macht abgeben, die sie im Naturzustand hatten, zugunsten der Gesellschaft, die durch eine Legislative soweit darüber zu verfügen hat, als das Wohl der Gesellschaft es erfordert, dann geschieht das nur durch jedermanns Vorhaben sich selbst, seine Freiheit und sein Eigentum39 umso besser zu erhalten. Schließlich kann von keinem vernünftigen Wesen erwartet werden, es ändere seine Situation mit der Absicht, diese zu verschlechtern. Der Gesellschaft oder der durch sie eingesetzten Legislative darf daher nie unterstellt werden, ihre Macht erstrecke sich weiter als auf das gemeinsame Wohl. Im Gegenteil ist sie verpflichtet, das Eigentum39 eines jeden sicherzustellen. Und zwar durch sie Vorsorge gegen die drei beschriebenen Mängel, die den Naturzustand so unsicher und unbehaglich machen: Wer also die Legislative oder höchste Macht eines Staatswesens innehat, hat die Pflicht nach festen, stehenden, transparent bekannt gemachten und vom Volk bestätigten Gesetzen zu regieren und keinesfalls nach Beschlüssen des herrschenden Augenblicks. Dazu gehören unparteiische, rechtschaffene Richter, welche Auseinandersetzungen nach diesen Gesetzen zu entscheiden haben. Die Macht der Gemeinschaft darf im Inland nur zum Vollzug der Gesetze genutzt werden. Im Ausland, um fremdes Unrecht zu verhüten oder zu sühnen und die Gesellschaft gegen Überfälle und Invasionen sicher zu stellen. All das zu keinen anderen Zwecken als Frieden, Sicherheit und öffentlicher Wohlfahrt der gesamten Bevölkerung.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 94

John Locke: Two Treatises of Government

§ 94. But whatever flatterers may talk to amuse people’s understandings, it hinders not men from feeling; and when they perceive, that any man, in what station so ever, is out of the bounds of the civil society which they are of, and that they have no appeal on earth against any harm, they may receive from him, they are apt to think themselves in the state of nature, in respect of him whom they find to be so; and to take care, as soon as they can, to have that safety and security in civil society, for which it was first instituted, and for which only they entered into it.

And therefore, though perhaps at first, (as shall be showed more at large hereafter in the following part of this discourse) someone good and excellent man having got a pre-eminency amongst the rest, had this deference paid to his goodness and virtue, as to a kind of natural authority, that the chief rule, with arbitration of their differences, by a tacit consent devolved into his, without any other caution, but the assurance they had of his uprightness and wisdom; yet when time, giving authority, and (as some men would persuade us) sacredness of customs, which the negligent, and unforeseen innocence of the first ages began, had brought in successors of another stamp, the people finding their properties39 not secure under the government, as it then was, (whereas government has no other end but the preservation of property39, 44) could never be safe nor at rest, nor think themselves in civil society, till the legislature was placed in collective bodies of men, call them senate, parliament, or what you please.

By which means every single person became subject, equally with other the meanest men, to those laws, which he himself, as part of the legislative, had established; nor could anyone, by his own authority, avoid the force of the law, when once made; nor by any pretence of superiority plead exemption, thereby to license his own, or the miscarriages of any of his dependents. No man in civil society can be exempted from the laws of it45: For if any man may do what he thinks fit, and there be no appeal on earth, for redress or security against any harm he shall do; I ask, whether he be not perfectly still in the state of nature, and so can be no part or member of that civil society; unless anyone will say, the state of nature and civil society are one and the same thing, which I have never yet found anyone so great a patron of anarchy as to affirm.

§ 94. Was Schleimer auch erzählen um den Verstand des Volks zu amüsieren, es hindert keinen Menschen am Fühlen. Sobald sie bemerken, ein Mensch egal welchen Stands zerreißt die Bande der bürgerlichen Gesellschaft, welcher sie angehören, und sie finden auf der Erde keine Instanz gegen das Unrecht, das man Ihnen zufügt, sind sie fähig, sich als sich selbst im Naturzustand befindlich demjenigen gegenüber vorzustellen, dessen Verhalten sie so wahrnehmen. Sobald sie können sorgen sie dafür, sich genau die Sicherheit und Gewähr der bürgerlichen Gesellschaft zu verschaffen, für die sie gegründet wurde und weshalb sie überhaupt eintraten.

Wie im folgenden Teil dieser Abhandlung ausführlicher gezeigt werden wird, kann es zu Anfang der ein oder andere gute und hervorragende Mann gewesen sein, der allen Übrigen überlegen war, dem wegen seiner Fähigkeiten und Tugend Respekt in einer Art natürlicher Autorität erwiesen wurde. Es war sinnvoll durch stillschweigende Zustimmung das letzte Wort samt Schlichtung ihrer Zwistigkeiten ohne andere Bürgschaft in seine Hände zu legen, weil man von seiner Rechtschaffenheit und Weisheit überzeugt war. Die fahrlässige und unbedachte Harmlosigkeit der ersten Tage begann mit der Zeit zu Bräuchen zu werden und Nachfolger anderen Schlags traten auf, welche (wie manche uns einreden wollen) zu Autorität und Heiligkeit gelangten.

Die Bevölkerung hielt unter Regierungen, so wie die sich dann gestalteten, ihr Eigentum39 nicht mehr für sicher und konnte (weil Regierung keinen anderen Zweck hat als den Erhalt des Eigentums39, 44) sich weder in Sicherheit oder beruhigt fühlen, noch sich als bürgerliche Gesellschaft betrachten, bis die Gesetzgebung einem Kollektiv von Menschen, man nenne es Senat, Parlament oder sonst wie, in die Hände gelegt wurde. Auf diese Weise wurde jeder Einzelne in gleichwertig bis hin zum einfachsten Mann den Gesetzen untergeordnet, welche er selbst, als Teil der Legislative, erlassen hatte. Niemand konnte durch eigene Autorität die Kraft des Gesetzes vermeiden, wenn es einmal erlassen war. Oder gar unter dem billigen Vorwand angeblicher Oberhoheit Befreiung erlangen, um dadurch seine und seiner Anhänger Vergehen straffrei zu stellen45.

Niemand in der bürgerlichen Gesellschaft kann von ihren Gesetzen ausgenommen werden. Sobald ein Mensch tut, was er will, und gibt es auf Erden keine Berufungsinstanz zur Abhilfe und Sicherheit gegen einen Schaden, den er verübt, so frage ich: Ist er nicht noch völlig im Naturzustand und deshalb kein Teil oder Glied dieser bürgerlichen Gesellschaft? Es sei denn, man wolle behaupten will, Naturzustand und bürgerlichen Gesellschaft wären ein und dasselbe. Einen derart großen Oberhirten der Anarchie, der das behauptet hätte, habe ich noch nie gefunden.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

44At the first, when some certain kind of regiment was once appointed, it may be that nothing was then farther thought upon for the manner of governing, but all permitted unto their wisdom and discretion, which were to rule, till by experience they found this for all parts very inconvenient, so as the thing which they had devised for a remedy did indeed but increase the sore, which it would have cured. They saw, that to lice by one man’s will, became the cause of all men’s misery. This constrained them to come unto laws, wherein all men might see their duty beforehand, and know the penalties of transgressing them. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

44Es mag sein, anfangs wurde, nachdem einmal eine gewisse Art von Regierung eingesetzt worden war, über die Art zu regieren nicht weiter nachgedacht, sondern alles der Weisheit und Klugheit derer, die zu regieren hatten, überlassen wurde, bis man durch Erfahrung dies für alle Teile sehr nachteilig fand, indem das, was man als ein Hilfsmittel ersonnen hatte, in Wirklichkeit nur das Übel verschlimmerte, das es geheilt haben sollte. Man sah, nach dem Willen eines einzigen zu leben wurde die Ursache des Elends aller. Dies veranlasste die Menschen, in Gesetze einzuwilligen, in denen alle im Voraus ihre Pflicht und die Strafe für ihre Übertretungen erkennen konnten. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

45Civil law being the act of the whole body politic, doth therefore overrule each several part of the same body.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

45Da das bürgerliche Gesetz der Akt des gesamten politischen Körpers ist, beherrscht es jeden einzelnen Teil desselben Körpers. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

 

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TToG II § 91

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§ 91. For he being supposed to have all, both legislative and executive power in himself alone, there is no judge to be found, no appeal lies open to anyone, who may fairly, and indifferently, and with authority decide, and from whose decision relief and redress may be expected of any injury or inconveniency, that may be suffered from the Prince, or by his order: So that such a man, however entitled, Czar, Grand Seignior, or how you please, is as much in the state of nature, with all under his dominion, as he is with the rest of mankind:

For wherever any two men are, who have no standing rule, and common judge to appeal to on earth, for the determination of controversies of right betwixt them, there they are still in the state of nature43, and under all the inconveniencies of it, with only this woeful difference to the subject, or rather slave of an absolute Prince: That whereas, in the ordinary state of nature, he has a liberty to judge of his right, and according to the best of his power, to maintain it; now, whenever his property39 is invaded by the will and order of his monarch, he has not only to appeal, as those in society ought to have, but as if he were degraded from the common state of rational creatures, is denied a liberty to judge of, or to defend his right; and so is exposed to all the misery and inconveniencies, that a man can fear from one, who being in the unrestrained state of nature, is yet corrupted with flattery, and armed with power.

§ 91. Da man bei ihm unterstellt, er besäße alle Macht, legislative wie exekutive, ausschließlich und aus sich selbst heraus, ist kein Richter auffindbar, keine Berufung steht offen, niemand der ehrlich, unparteiisch und mit Machtbefugnis entscheidet, und von dessen Entscheidung Hilfe und Befreiung von Unrecht und Entschädigung für Unannehmbarkeit erwartet werden kann, die seitens des Fürsten oder auf seine Anordnung zu hinzunehmen wären. So eine Person, egal unter welchem Titel, ob Zar, Grandseigneur oder sonst wie, ist gegenüber allen, die unter seiner Herrschaft stehen, genauso im Naturzustand wie in Bezug auf den Rest Menschheit.

Überall, wo zwei Menschen existieren, die kein stehendes Gesetz und keinen gemeinsamen Richter auf Erden haben, den sie zur Entscheidung ihrer Rechtsstreitigkeiten anrufen können, befinden sich diese Menschen im Naturzustand. Mit all dessen Unannehmbarkeiten, nur mit dem bedauerlichen Unterschied für den Untertan oder vielmehr den
Sklaven eines absoluten Fürsten:

Während dieser nämlich im normalen Naturzustand die Freiheit hat über sein Recht zu urteilen und soweit seine Macht reicht, es zu durchzusetzen, hat er jetzt, sooft durch Willen oder auf Befehl des Monarchen sein Eigentum39 beeinträchtigt wird, weder keinerlei Berufung, wie sie die Mitglieder einer Gesellschaft hätten. Stattdessen wird ihm, als wäre er aus dem allgemeinen Zustand vernünftiger Wesen erniedrigt, die Freiheit verweigert, nach seinem Recht zu urteilen und es zu verteidigen.

Er wird selbst all dem Elend, allen den Nachteilen ausgesetzt, die der Mensch von einem anderen nur befürchten kann, welcher im unbeschränkten Naturzustand mit Macht ausgestattet und obendrein durch Schleimerei verdorben ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

43To take away all such mutual grievances, injuries and wrongs, I. e. such as attend men in the state of nature, there was no way but only by growing into composition and agreement amongst themselves, by ordaining some kind of government public, and by yielding themselves subject thereunto, that unto whom they granted authority to rule and govern, by them the peace, tranquility, and happy estate of the rest might be procured. Men always knew that where force and injury was offered, they might be defenders of themselves; they knew that however men may seek their own commodity, yet if this were done with injury unto others, it was not to be suffered, but by all men, and all good means to be withstood. Finally, they knew that no man might in reason take upon him to determine his own right, and according to his own determination proceed in maintenance thereof, in as much as every man is towards himself, and them whom he greatly affects partial; and therefore that strifes and troubles would be endless, except they gave their common consent, all to be ordered by some, whom they should agree upon, without which consent there would be no reason that one man should take upon him to be lord or judge over another, Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

43Um all diese gegenseitigen Beschwerden, Fehler und Schädigungen zu beseitigen, ich meine solche, die den Menschen im Naturzustand erwarten, gab es keinen anderen Weg, als untereinander zu einem Vertrag und Einigung zu gelangen, eine Art Regierung einzusetzen und sich dieser unterzuordnen, damit durch diejenigen, welchen sie Autorität verliehen zu herrschen und zu regieren, der Friede, die Ruhe und das Glück der Übrigen gesichert werden könnte. Die Menschen wussten immer: Wo Gewalt gebraucht und Unrecht verübt wurde, durften sie ihre eigenen Verteidiger sein. Allen war bewusst: So sehr Menschen auch berechtigt sind, ihr eigenes Wohlergehen anzustreben, es darf dennoch nicht akzeptiert werden, wenn das durch Schädigung anderer geschieht. Stattdessen müssen sich alle Menschen dem mit allen guten Mitteln widersetzen. Endlich wurde klar, vernünftigerweise dürfe sich kein Mensch anmaßen, nach seinem eigenen Recht zu entscheiden und gemäß seiner eigenen Entscheidung zu dessen Behauptung verfahren zu wollen, weil der Mensch für sich selbst und diejenigen, welche er sehr liebt, parteiisch ist. Streit und Unruhe wären deshalb endlos, sofern sie nicht gemeinschaftlich ihre Zustimmung gäben, alle durch einen regiert zu werden, über den sie sich verständigen würden. Ohne diese Zustimmung ist es schlicht unvernünftig, dass ein Mensch auf sich nähme, Herr oder Richter über einen anderen zu sein. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. Wherever therefore any number of men are so united into one society, as to quit everyone his executive power of the law of nature, and to resign it to the public, there and there only is a political or civil society. And this is done, wherever any number of men in the state of nature, enter into society to make one people, one body politic under one supreme government; or else when any one joins himself to, and incorporates with any government already made:

For hereby he authorizes the society, or which is all one, the legislative thereof, to make laws for him, as the public good of the society shall require: To the execution whereof, his own assistance (as to his own degrees) is due. And this puts men out of a state of nature into that of a commonwealth, by setting up a judge on earth, with authority to determine all the controversies, and redress the injuries that may happen to any member of the commonwealth; which judge is the legislative, or magistrates appointed by it. And wherever there are any number of men, however associated, that have no such decisive power to appeal to, there they are still in the state of nature.

§ 89. Wo immer irgendeine Anzahl von Menschen sich so zu einer Gesellschaft vereint, jeder einzelne seine exekutive naturrechtliche Macht suspendiert und an die Gemeinschaft abtritt, entsteht dort, und zwar nur dort, eine politische oder bürgerliche Gesellschaft. Das ist immer dort der Fall, wo eine Anzahl von Menschen im Naturzustand zu einer Gesellschaft zusammentritt, um ein Volk, einen politischen Körper unter einer obersten Regierung zu bilden. Alternativ wenn jemand einer schon bestehenden Gesellschaft beitritt und der Regierung unterordnet. Dadurch ermächtigt er die Gesellschaft oder, was dasselbe ist, ihre Legislative, auch für ihn Gesetze zu erlassen, so wie das öffentliche Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Er ist ab da zu deren Vollziehung, wie für eigene Beschlüsse, unter seiner eigenen Mitwirkung nach eigenem Ermessen, verpflichtet. Dieser Vorgang versetzt Menschen aus einem Naturzustand in ein Gemeinwesen, in welchem sie einen Richter auf Erden einsetzen und ihn mit der Autorität versehen, alle Streitigkeiten zu entscheiden und Schäden wiederherstellen zu lassen, die einem Mitglied des Gemeinwesens zugefügt werden. Dieser Richter ist die Legislative oder eine durch sie ernannte Obrigkeit.

Überall wo eine Anzahl verbundener Menschen eine derart entscheidungsbefähigte Macht, die sie anrufen können, nicht vorfinden, befinden sie sich, so verbunden sie sonst auch sein mögen, noch im Naturzustand.

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