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TToG II § 242

John Locke: Two Treatises of Government

§ 242. If a controversy arise betwixt a Prince and some of the people, in a matter where the law is silent, or doubtful, and the thing be of great consequence, I should think the proper umpire, in such a case, should be the body of the people: For in cases where the Prince hath a trust reposed in him and is dispensed from the common ordinary rules of the law; there, if any men find themselves aggrieved and think the Prince acts contrary to or beyond that trust, who so proper to judge as the body of the people, (who, at first, lodged that trust in him) how far they meant it should extend?

But if the Prince, or whoever they be in the administration, decline that way of determination, the appeal then lies no where but to heaven; force between either persons, who have no known superior on earth, or which permits no appeal to a judge on earth, being properly a state of war, wherein the appeal lies only to heaven; and in that state the injured party must judge for himself, when he will think fit to make use of that appeal, and put himself upon it.

§ 242. Wenn ein Streit zwischen dem Fürsten und jemand aus der Bevölkerung in einer Sache entsteht, in der das Gesetz schweigt oder Zweifel offen lässt und die eine große Bedeutung besitzt, sollte in einem solchen Fall, wie mir scheint, die Gesamtheit des Volks der eigentliche Schiedsrichter sein. Denn in Fällen, in denen dem Fürst Macht anvertraut worden und dieser von den allgemeinen gewöhnlichen Vorschriften des Gesetzes befreit ist: Wer könnte, wenn jemand sich belastet fühlt und glaubt, der Fürst handle gegen oder über die ihm anvertraute Macht hinaus, so geeignet sein zu urteilen, wie die Gesamtheit der Bevölkerung, die ihm schließlich anfangs diese Macht anvertraute und weiß, wie weit es beabsichtigte, dass die Macht reichen sollte?

Wenn aber der Fürst, oder wer sonst die Regierung bildet, diesen Weg zur Entscheidung ablehnt, dann liegt die Berufung nirgends anders als beim Himmel. Denn nackte Gewalt zwischen zwei Personen die keinen anerkannten Übergeordneten auf Erden besitzen oder die keine Berufung an einen irdischen Richter zulässt, ist im eigentlichen Sinn ein Kriegszustand, in dem jede Berufung allein beim Himmel liegt. In dieser Lage muss die geschädigte Partei selbst beurteilen, wann sie es für geeignet hält, von dieser Berufung Gebrauch zu machen und sie auf sich zu nehmen.

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TToG II § 241

John Locke: Two Treatises of Government

§ 241. But farther, this question (Who shall be judge?) cannot mean, that there is no judge at all: For where there is no judicature on earth, to decide controversies amongst men, God in heaven is judge. He alone, it is true, is judge of the right. But every man is judge for himself, as in all other cases, so in this, whether another hath put himself into a state of war with him, and whether he should appeal to the supreme Judge, as Jephtha did.

§ 241. Ferner kann diese Frage, wer soll Richter sein? nicht bedeuten, es gebe überhaupt keinen Richter: Wenn auf Erden keine richterliche Macht vorhanden ist, Streit unter Menschen zu entscheiden, ist Gott im Himmel Richter. Er allein ist in Wahrheit Richter über das Recht. Jeder Mensch ist wie in allen anderen Fällen so auch in diesem Richter für sich selbst darüber, ob ein anderer sich in Kriegszustand mit ihm gesetzt hat, und ob er, wie Jephta es tat, den allerhöchsten Richter anrufen soll.

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TToG II § 240

John Locke: Two Treatises of Government

§ 240. Here, it is like, the common question will be made: Who shall be judge, whether the Prince or legislative act contrary to their trust? This, perhaps ill-affected and factious men may spread amongst the people, when the Prince only makes use of his due prerogative.

To this I reply: The people shall be judge; for who shall be judge whether his trustee or deputy acts well and according to the trust reposed in him, but he who deputes him and must, by having deputed him, have still a power to discard him, when he fails in his trust? If this be reasonable in particular cases of private
men, why should it be otherwise in that of the greatest moment, where the welfare of millions is concerned, and also where the evil, if not prevented, is greater, and the redress very difficult, dear, and dangerous?

§ 240. Hier wird womöglich eine ganz normale Frage gestellt werden:

Wer soll Richter sein, ob der Fürst oder die Legislative gegen das ihnen gegebene Vertrauen handeln? Diese Frage könnten manierierte und händelsüchtige Menschen unters Volk verbreiten, während der Fürst nur von seiner gebührenden Prärogative Gebrauch macht.

Darauf antworte ich: Das Volk soll Richter sein. Wer anders soll richten, ob seine Vertrauensperson oder Beauftragter gut und dem in ihn gesetzten Vertrauen gemäß handelt als der, der ihn bevollmächtigt und genau dadurch noch Macht zurückbehalten muss ihn abzusetzen, wenn sein Vertrauen getäuscht sieht?

Soweit dies bei den Fällen des Privatlebens folgerichtig ist, weshalb sollte es im Fall höchster Bedeutung anders sein, wo das Wohl von Millionen betroffen wird, und wo auch das Übel, sofern nicht verhütet, größer, die Abhilfe aber sehr schwierig, teuer und gefährlich wäre?

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TToG II § 228

John Locke: Two Treatises of Government

§ 228. But if they, who say it lays a foundation for rebellion, mean that it may occasion civil wars, or intestine broils, to tell the people they are absolved from obedience when illegal attempts are made upon their liberties or properties39, and may oppose the unlawful violence of those who were their magistrates, when they invade their properties39 contrary to the trust put in them; and that therefore this doctrine is not to be allowed, being so destructive to the peace of the world: They may as well say, upon the same ground, that honest men may not oppose robbers or pirates, because this may occasion disorder or bloodshed.

If any mischief come in such cases, it is not to be charged upon him who defends his own right, but on him that invades his neighbours. If the innocent honest man must quietly quit all he has, for peace sake, to him who will lay violent hands upon it, I desire it may be considered, what a kind of peace there will be in the world, which consists only in violence and rapine; and which is to be maintained only for the benefit of robbers and oppressors. Who would not think it an admirable peace betwixt the mighty and the mean, when the lamb, without resistance, yielded his throat to be torn by the imperious wolf?

Polyphemus71 den gives us a perfect pattern of such a peace, and such a government, wherein Ulysses and his companions had nothing to do, but quietly to suffer themselves to be devoured. And no doubt Ulysses, who was a prudent man preached up passive obedience and exhorted them to a quiet submission by representing to them of what concernment peace was to mankind; and by showing the inconveniencies might happen, if they should offer to resist Polyphemus71, who had now the power over them.

§ 228. Falls jene, die behaupten meine Hypothese gewähre Gelegenheiten zur Rebellion, damit meinen, es könne Bürgerkriege oder inneres Brodeln verursachen, dem Volk zu sagen, es sei vom Gehorsam entbunden, wenn unrechtmäßige Angriffe auf seine Freiheiten oder sein Eigentum39 erfolgen; es dürfe sich gesetzwidriger Gewaltanwendung derer, die seine Obrigkeit waren, widersetzen, wenn diese entgegen dem in sie gesetzten Vertrauen in sein Eigentum39 eingreife; wenn deshalb diese Lehre, so verderblich für den Frieden in der Welt, nicht zulässig sei:

Dann können sie genauso gut und mit demselben Recht behaupten, ehrliche Menschen dürften sich Räubern und Banditen nicht widersetzen, weil es Chaos oder Blutvergießen verursachen könnte.

Tritt in solchen Fällen Unheil ein, fällt es nicht dem zur Last, der sein eigenes Recht verteidigt, sondern dem, der in das Recht seines Nachbarn eingreift. Wenn
der unschuldige, ehrliche Mensch um des Friedens willen alles was er hat, demjenigen, der gewaltsam Hand anlegt ruhig überlassen muss, dann bitte ich zu bedenken, welch eine Art von Frieden in der Welt sein wird, der nur aus Gewalttat und Raub besteht und nur zum Vorteil von Räubern und Unterdrückern erhalten werden soll. Wer würde es nicht für der Bewunderung würdigen Frieden zwischen dem Mächtigen und dem Schwachen halten, wenn das Lamm ohne Widerstand seine Kehle darböte, um vom mächtigen Wolf zerrissen zu werden?

Die Höhle des Polyphem71 gibt uns eine perfekte Vorlage eines solchen Friedens und einer solchen Regentschaft. Dort hatten Odysseus und Gefährten auch nichts weiter zu tun, als sich ruhig fressen zu lassen. Odysseus, der ein kluger Mann war, predigte ihnen zweifellos passiven Gehorsam und ermahnte sie zu ruhiger Fügung in ihr Schicksal, indem er ihnen schilderte, wie wichtig Frieden für die Menschheit sei und ihnen die Unannehmbarkeiten klar machte, die eintreten würden, wenn ihnen in den Sinn käme, sich Polyphem71 zu widersetzen, der jetzt die Macht über sie habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

71https://en.wikipedia.org/wiki/Polyphemus
71https://de.wikipedia.org/wiki/Polyphem

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TToG II § 227

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§ 227. In both the forementioned cases, when either the legislative is changed or the legislators act contrary to the end for which they were constituted; those who are guilty are guilty of rebellion: For if anyone by force takes away the established legislative of any society, and the laws by them made, pursuant to their trust, he thereby takes away the umpirage, which everyone had consented to, for a peaceable decision of all their controversies, and a bar to the state of war amongst them.

They, who remove or change the legislative, take away this decisive power which no body can have, but by the appointment and consent of the people; and so destroying the authority which the people did, and nobody else can set up, and introducing a power which the people hath not authorized, they actually introduce
a state of war, which is that of force without authority:

And thus, by removing the legislative established by the society, (in whose decisions the people acquiesced and united, as to that of their own will) they untie the knot, and expose the people anew to the state of war.

And if those, who by force take away the legislative, are rebels, the legislators themselves, as has been shown, can be no less esteemed so; when they, who were set up for the protection and preservation of the people, their liberties and properties39, shall by force invade and endeavor to take them away; and so they
putting themselves into a state of war with those who made them the protectors and guardians of their peace, are properly, and with the greatest aggravation, rebellantes, rebels.

§ 227. In beiden vorgenannten Fällen, wenn entweder die Legislative verändert wird oder die Gesetzgeber entgegen dem Ziel handeln, für das sie eingesetzt wurden, lautet der Schuldspruch: Schuldig der Rebellion. Sobald jemand mit Gewalt die eingesetzte Legislative einer Gesellschaft und die Gesetze beseitigt, die von ihr kraft des ihr anvertrauten Amts erlassen worden sind, beseitigt er damit die schiedsrichterliche Macht, der jeder einzelne zugestimmt hatte, um friedliche Entscheidung aller Auseinandersetzungen und eine Schranke gegen den Kriegszustand zu bezwecken.

Wer die Legislative absetzt oder verändert, beseitigt die entscheidende Macht, die niemandem ohne Ernennung und Zustimmung der Bevölkerung zusteht. Durch die Vernichtung der Autorität, die das Volk einsetzte und niemand anders einsetzen kann und durch Einsetzung einer Macht, die das Volk nicht autorisiert hat, führen sie tatsächlich einen Kriegszustand herbei, welcher schlicht Macht ohne Autorität ist. Durch Absetzung der von der Gesellschaft eingesetzten Legislative, in deren Entscheidungen sich die Bevölkerung wie in eigene Willensäußerungen einfügt und einwilligt, lösen sie die Verknüpfung und setzen das Volk erneut dem Kriegszustand aus.

Wenn alle, die mit physischer Gewalt die Legislative beseitigen, Rebellen sind, so können auch Gesetzgeber, wie nachgewiesen, nicht weniger als solche betrachtet werden, sobald sie, die zu Schutz und Erhalt der Bevölkerung, ihrer Freiheiten und ihres Eigentums39 eingesetzt wurden, mit roher Gewalt in diese eingreifen und sie zu entziehen versuchen. Sie versetzen sich dann in einen Kriegszustand mit denen, die sie zu Beschützern und Hütern ihres Friedens machten, und sind so im eigentlichen Sinn und in schwerwiegendster Bedeutung des Begriffs „rebellantes“, Rebellen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 209

John Locke: Two Treatises of Government

§ 209. But if either these illegal acts have extended to the majority of the people; or if the mischief and oppression has lighted only on some few, but in such cases, as the precedent, and consequences seem to threaten all; and they are persuaded in their consciences, that their laws, and with them their estates, liberties, and lives are in danger, and perhaps their religion too; how they will be hindered from resisting illegal force, used against them, I cannot tell.

This is an inconvenience, I confess, that attends all governments whatsoever, when the governors have brought it to this pass, to be generally suspected of their people; the most dangerous state which they can possibly put themselves in; wherein they are the less to be pitied, because it is so easy to be avoided; it being as impossible for a governor, if he really means the good of his people, and the preservation of them, and their laws together, not to make them see and feel it, as it is for the father of a family, not to let his children see he loves, and takes care of them.

§ 209. Erstrecken sich entweder diese unrechtmäßigen Akte auf die Mehrheit des Volks oder waren von Schaden und Unterdrückung zwar nur einige wenige, aber in derartigen Fällen betroffen, die als Präzedenzfall mit Folgen die Allgemeinheit zu bedrohen scheinen, sobald diese im Gewissen davon überzeugt sind, ihre Gesetze und mit ihnen ihr Vermögen, ihre Freiheiten und Leben wären in Gefahr, vielleicht sogar ihre Religion:

Wie man sie dann hindern wollte, sich unrechtmäßig gegen sie eingesetzter Gewalt zu widersetzen, vermag ich nicht zu sagen. Ich gestehe: Hier liegt eine Schwierigkeit vor, die jede Regierung welcher Art sie auch sei zu erwarten hat. Jedes Mal wenn Regierende es so weit gebracht haben, generell dem Argwohn der Bevölkerung ausgesetzt zu sein, die gefährlichste Lage übrigens, in die sie sich selbst bringen können, und in der sie umso weniger zu bemitleiden sind, als sie so leicht zu vermeiden ist.

Es ist für einen Regenten genauso ausgeschlossen, sofern er wirklich das Wohl und den Erhalt der Bevölkerung und der Gesetze beabsichtigt, diese Bevölkerung das nicht nachprüfbar erkennen und fühlen zu lassen, wie es für einen Familienvater ausgeschlossen ist, den Kindern nicht zum Bewusstsein zu bringen, dass er sie liebt und für sie sorgt.

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TToG II § 208

John Locke: Two Treatises of Government

§ 208. Fourthly: But if the unlawful acts done by the magistrate be maintained (by the power he has got) and the remedy which is due by law be by the same power obstructed; yet the right of resisting, even in such manifest acts of tyranny, will not suddenly, or on slight occasions, disturb the government:

For if it reach no farther than some private men’s cases, though they have a right to defend themselves, and to recover by force what by unlawful force is taken from them; yet the right to do so will not easily engage them in a contest, wherein they are sure to perish; it being as impossible for one, or a few oppressed men to disturb the government, where the body of the people do not think themselves concerned in it, as for a raving madman, or heady malcontent to overturn a well-settled state; the people being as little apt to follow the one, as the other.

§ 208. Viertens: Sollten unrechtmäßige Handlungen der Obrigkeit durch deren Macht aufrechterhalten und die nach das gesetzlich geschuldete Heilmittel von selbiger Macht gehindert werden, dann wird das Recht des Widerstands selbst bei derart offenkundigen Akten der Tyrannei, die Regierung nicht unverhofft oder aus nichtigen Anlässen stören. Soweit es sich nur um Angelegenheiten einiger Privatpersonen dreht, werden diese sich trotz dieser Handlungsfreiheit kaum leichtfertig in einen Kampf verstricken, in dem sie mit Sicherheit zugrunde gehen würden. Auch wenn sie das Recht haben, sich zu verteidigen und mit Gewalt wieder an sich zu bringen, was ihnen durch unrechtmäßige Gewalt genommen worden ist.

Für einen oder einige wenige Unterdrückte ist es, solange die Gesamtheit des Volks nicht davon betroffen ist, nahezu unmöglich, die Regierung zu stören, Genauso wenig schafft es ein rasender Verrückter oder hitzköpfiger Unzufriedener einen gut organisierten Staat umzustürzen. Die Bevölkerung ist ebenso wenig geneigt, dem einen zu folgen wie dem anderen.

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TToG II § 171

John Locke: Two Treatises of Government

§ 171. Secondly, political power is that power, which every man having in the state of nature, has given up into the hands of the society, and therein to the governors, whom the society hath set over itself, with this express or tacit trust, that it shall be employed for their good, and the preservation of their property39:

Now this power, which every man has in the state of nature, and which he parts with to the society in all such cases where the society can secure him, is to use such means, for the preserving of his own property39, as he thinks good, and nature allows him; and to punish the breach of the law of nature in others, so as (according to the best of his reason) may most conduce to the preservation of himself, and the rest of mankind.

So that the end and measure of this power, when in every man’s hands in the state of nature, being the preservation of all of his society, that is, all mankind in general, it can have no other end or measure, when in the hands of the magistrate, but to preserve the members of that society in their lives, liberties, and possessions39; and so cannot be an absolute, arbitrary power over their lives and fortunes, which are as much as possible to be preserved; but a power to make laws, and annex such penalties to them, as may tend to the preservation of the whole, by cutting off those parts and those only, which are so corrupt, that they threaten the sound and healthy, without which no severity is lawful. And this power has its original only from compact and agreement, and the mutual consent of those who make up the community.

§ 171. Zum Zweiten: Politische Macht ist eine Macht, die jeder Mensch im Naturzustand hat, zu Gunsten der Gesellschaft und in dieser zu Gunsten der Regenten, die von der Gesellschaft erhoben werden, abgibt. Und zwar im ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrauen, sie werde zu seinem Wohl und zum Erhalt seines Eigentums39 angewandt.

Nun darf diese Macht, die jeder im Naturzustand hat und auf die er zu Gunsten der Gesellschaft in all den Fällen verzichtet, in denen die Gesellschaft ihn sichern kann, ausschließlich solche Mittel zum Erhalt seines Eigentums39 nutzen, die er für geeignet hält und die die Natur auch ihm gestattet. Ferner darf sie jeden Bruch des Naturrechts an Anderen nur so bestrafen, wie es (nach bestem Ermessen der Vernunft) am ehesten zu seinem Erhalt und dem der übrigen Menschheit führt.

Da Zweck und Maß dieser Macht, wie im Naturzustand in jedermanns Hand liegend, der Erhalt aller Mitglieder der Gesellschaft, was allgemein gesamte Menschheit bedeutet, so kann sie auch, sobald sie in den Händen einer Obrigkeit liegt keinen anderen Zweck und kein anderes Maß haben, als Leben, Freiheit und Besitz39 der Mitglieder dieser Gesellschaft zu bewahren. Daher kann sie nie absolute, willkürliche Macht über Leben und Vermögen39 beinhalten, weil diese soweit als möglich erhalten werden müssen. Sie ist eine Macht, Gesetze zu erlassen und solche Strafen damit zu verbinden, die zu Erhalt des Ganzen dienen, indem sie diejenigen Teile, und nur diese, beseitigen, die durch ausufernde Korruption den Wohlklang und die Heilkraft bedrohen, ohne die keine rechtmäßig Strenge existiert.

Diese Macht hat ihre Quelle ausschließlich in Vertrag, Übereinkunft und in der gegenseitigen Einvernehmen derjenigen, welche die Gemeinschaft bilden.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 168

John Locke: Two Treatises of Government

§ 168. The old question will be asked in this matter of prerogative: But who shall be judge when this power is made a right use of?

I answer: Between an executive power in being, with such a prerogative and a legislative that depends upon his will for their convening, there can be no judge on earth; as there can be none between the legislative and the people, should either the executive or the legislative, when they have got the power in their hands, design, or go about to enslave or destroy them.

The people have no other remedy in this, as in all other cases where they have no judge on earth, but to appeal to heaven: For the rulers, in such attempts, exercising a power the people never put into their hands, (who can never be supposed to consent that anybody should rule over them for their harm) do that which they have not a right to do. And where the body of the people, or any single man, is deprived of their right, or is under the exercise of a power without right, and have no appeal on earth, then they have a liberty to appeal to heaven, whenever they judge the cause of sufficient moment.

And therefore, though the people cannot be judge, so as to have, by the constitution of that society, any superior power, to determine and give effective sentence in the case; yet they have, by a law antecedent and paramount to all positive laws of men, reserved that ultimate determination to themselves which belongs to all mankind, where there lies no appeal on earth, viz. to judge, whether they have just cause to make their appeal to heaven. And this judgment they cannot part with, it being out of a man’s power so to submit himself to another, as to give him a liberty to destroy him;

God and nature never allowing a man so to abandon himself, as to neglect his own preservation: And since he cannot take away his own life, neither can he give another power to take it.

Nor let anyone think, this lays a perpetual foundation for disorder: For this operates not, till the inconveniency is so great, that the majority feel it, and are weary of it, and find a necessity to have it amended. But this the executive power, or wise Princes, never need come in the danger of: And it is the thing, of all others, they have most need to avoid, as of all others the most perilous.

§ 168. Beim Thema Prärogative wird die traditionelle Frage gestellt werden: Wer soll Richter darüber sein, ob diese Macht korrekt genutzt wird?

Ich antworte: Zwischen ständiger exekutiver Macht im Besitz einer solchen Prärogative und einer Legislative, die für ihren Zusammentritt vom Willen der Exekutive abhängig ist, kann es auf Erden keinen Richter geben.

Wie es auch zwischen der Legislative und dem Volk keinen Richter geben kann, falls Exekutive oder Legislative, nach Erlangen der Macht planen oder sich einfallen lassen sollten, das Volk zu versklaven oder zu Grunde gehen zu lassen. Wie in allen anderen Fällen ohne irdischen Richter, bleibt jenem auch in diesem kein anderes Heilmittel, als den Himmel anzurufen.

Regenten üben bei solchen Versuchen keine Macht aus, die das Volk je in ihre Hände gelegt hätte und tun, wozu sie kein Recht haben es zu tun. Es ist schließlich undenkbar dem Volk zu unterstellen, es willige ein von jemandem zu seinem Schaden regiert zu werden. Sollte die gesamte Bevölkerung oder ein einzelner Mensch seines Rechts beraubt sein oder unter der Ausübung unrechtmäßiger Macht stehen und keine Berufung auf Erden haben, bleibt die Freiheit an den Himmel zu appellieren, sobald sie die Angelegenheit für dringlich genug halten.

Deshalb und obwohl das Volk nicht auf die Art Richter sein kann, nach der Verfassung der Gesellschaft über eine höhere Macht zu verfügen, um die Angelegenheit zu entscheiden und ein wirksames Urteil zu fällen, so hat es doch nach einem Gesetz, das allen positiven Gesetzen vorausgegangen und weit über diese erhaben ist, sobald es keine Berufung auf Erden gibt, diese letzte, der ganzen Menschheit zustehende Entscheidung sich selbst vorbehalten:

Zu urteilen ob es einen rechtmäßigen Grund hat, die Entscheidung des Himmels für sich anzurufen.

Auf dieses Urteil kann die Bevölkerung nie verzichten, da es außerhalb der Macht eines Menschen liegt, sich einem anderen derart zu unterwerfen, dass er ihm Freiheit zu seiner Vernichtung gewährt.

Gott und die Natur erlauben einem Mensch niemals. sich so weit zu vergessen seinen Selbsterhalt zu vernachlässigen. Weil er sich selbst das Leben nicht nehmen darf, kann er auch keinem anderen die Macht gewähren, es zu nehmen.

Man darf nicht glauben, dies lege eine immerwährende Ursache für Chaos und Unruhe. Es wird nicht wirksam bevor der Schaden so groß ist, dass die Mehrheit ihn fühlt, seiner überdrüssig wird und die Notwendigkeit einsieht ihm abzuhelfen. Dieser Gefahr dürfen exekutive Macht oder weise Fürsten nie in die Falle gehen. Es ist die Gegebenheit, die sie als das gefährlichste von allen am meisten zu vermeiden haben.

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TToG II § 162

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§ 162. It is easy to conceive, that in the infancy of governments, when commonwealths differed little from families in number of people, they differed from them too but little in number of laws: And the governors, being as the fathers of them, watching over them for their good, the government was almost all prerogative. A few established laws served the turn, and the discretion and care of the ruler supplied the rest. But when mistake or flattery prevailed with weak Princes to make use of this power for private ends of their own, and not for the public good, the people were fain by express laws to get prerogative determined in those points wherein they found disadvantage from it: And thus declared limitations of prerogative were by the people found necessary in cases which they and their ancestors had left, in the utmost latitude, to the wisdom of those Princes who made no other but a right use of it, that is, for the good of their people.

§ 162. Es ist leicht zu verstehen: Während der Kindheit von Regierungen, als Gemeinwesen von Clans kaum an Mitgliederzahl zu unterscheiden waren, unterschieden sie sich kaum weniger durch die Anzahl ihrer Gesetze. Da Regenten gleichsam wie Väter waren und zu ihrem Vorteil über sie wachten, erfolgte Regierung fast immer prärogativ. Einige wenige stehende Regeln genügten. Ermessen und Fürsorge des Regenten taten das Übrige. Sobald Fehldeutung und Schleimerei schwache Fürsten verleiteten, die Macht für private Ziele zu missbrauchen statt zum öffentlichen Wohl, sah die Bevölkerung sich gedrängt, die Prärogative in den Punkten, in denen es Nachteil durch sie erfuhr, durch ausdrückliche Gesetze einzuschränken. Erklärte Grenzen für Prärogative wurden von der Bevölkerung für notwendig erachtet, für alle jene Situationen, die sie selbst und ihre Ahnen im zu weitem Umfang der Weisheit solcher Fürsten überlassen hatten, die damals davon keinen anderen als rechtmäßigen Gebrauch machten, welcher im Wohl ihres Volks besteht.

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