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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 50, Absatz 50,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 50, Absatz 50,

“Decency and order when it is of constraint not of consent is nothing else but in the imposer tyranny, in the person imposed upon bondage, and makes him to be what in things appertaining to religion we are forbidden to be ‚the servants of another‘.” (Quotation Bagshaw)

Which text cannot without force be applied to any other but a civil bondage. The Apostle in that chapter gives them a resolution of some doubts which it seems they had proposed to him concerning the several relations and conditions of men, as the married and unmarried, the servant and the free and in general tells them, that conversion to Christianity did not dissolve any of those obligations they were tied in before but that the gospel continued them in the same condition and under the same civil obligations it found them.

The married were not to leave their consorts, nor the servant freed from his master, but because they were such as Christ had purchased with his blood and free men of his kingdom he thinks them fitter to be free, and advises them if they could to gain their liberty and not debase themselves to slavery and that too for the same reasons he counsels virgins to continue single, that they might the more freely attend the business of religion and not be entangled in the avocations and concernments of the world.

Nor can those words ‚be ye not the servants of men‘ be possibly understood of obedience to the injunctions of the magistrate in matters of religion or be any answer to their question, Christianity being scarce then known to the heathen magistrate, who was more likely to persecute the profession than prescribe forms of worship in a religion new and opposite to his own.

Nor could servant in this sense relate (as our author would have it) “to the master extending his rule over the conscience”, who, “if a heathen”, might possibly forbid, but would never fashion the worship of a Christian, “if a Christian”, the argument at best would be but against the master not against the magistrate in prescribing rules of worship.

Though it is very improbable that the Corinthians132 should at the very first approaches of this religion be so inquisitive after the smallest things of discipline, whereof all sects in their beginnings are not very curious as we find the first Christians were not, or that Paul in answer to their demands should provide against an evil wherewith they were not threatened, for who can think that masters that could not but know their servants‘ privileges and freedom in the gospel to be equal with their own should take upon them presently so magisterially to chalk out a way of worship to their servants, when yet they were scarcely acquainted with the particulars of the doctrine itself, and it is known that masters and servants, all the converts did usually assemble with their fellow Christians and join in the same worship with the church they were of; I shall not therefore fear to affirm the “be you not the servants of men”, is but repeating the advice he gave, “if thou mayst be made free use it rather”.

“Schicklichkeit und Ordnung aus Zwang statt aus Einvernehmen bedeuten nichts anderes als Tyrannei seitens dessen, der aufdrängt und Knechtschaft für den, dem derlei aufs Auge gedrückt wird. Es verwandelt letzteren, soweit es die religiösen Angelegenheiten betrifft, in eben den, der uns verboten wurde zu sein, ‚Sklave eines anderen‘.“ (Zitat Bagshaw)

Dieser Text kann sich ohne Einsatz verbaler Gewalt auf nichts anderes beziehen als staatliche Knechtschaft für die Bürger. Der Apostel gibt ihnen in diesem Kapitel eine erlösende Antwort bezüglich nagender Zweifel, die sie ihm offenbar vorgelegt hatten. Diese betrafen die verschiedenen Beziehungen und Bedingungen für Menschen, soweit es dabei um Verheiratete und Ledige oder Sklaven und Freie geht und er teilt ihnen in Form allgemeiner Begriffe mit, dass die Annahme des christlichen Glaubens keine dieser Pflichten auflöst, an die sie zuvor gebunden wurden, sondern dass das Evangelium diese unverändert und unter gleichen Bedingungen und bürgerlichen Pflichten, die sie beinhalten, fortgesetzt sehen will.

Verheiratete dürfen ihre Partner nicht verlassen, Sklaven werden nicht von ihrem Herrn befreit. Sondern weil sie zu denen gehören, die Jesus Christus durch sein Blut freigekauft hat und sie deshalb freie Menschen seines Königreichs sind, hält Paulus sie für geeigneter zur Freiheit und weist sie an, ihre Freiheit zu erwerben, falls sie können, und sich selbst niemals zur Sklaverei erniedrigen. Aus eben denselben Gründen rät er Jungfrauen ledig zu bleiben, damit sie sich dadurch umso freier der Religion widmen können und nicht in weltliche Attraktionen und Bedenklichkeiten verstrickt werden.

Ebenso wenig können besagte Worte ‘macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen’ irgendwie in Bezug auf die Verfügungen der Obrigkeit über Fragen, die religiöse Angelegenheiten berühren, verstanden werden oder gar eine Antwort auf ihre Frage geben, wo doch das Christentum den heidnischen Obrigkeiten seinerzeit kaum bekannt war, die ohnehin bevorzugten, das Bekenntnis zu verfolgen, als sich mit Vorschriften über die Formen der Huldigung einer neuen und ihrer eigenen entgegengesetzten Religion aufzuhalten.

Ferner kann sich der Begriff Sklave in diesem Sinne nicht auf (auch wenn unser Autor das gern so hätte) „des Herrn Zuständigkeit, dessen Gewissen zu bestimmen“ beziehen, der „falls es sich um einen Heiden handelt“ möglicherweise verbieten, aber niemals die Form der Huldigung eines Christen gestalten würde. „Aber, wäre er Christ“, würde das Argument bestenfalls gegen den Herrn und keinesfalls gegen eine Obrigkeit sprechen, die Regeln für die Huldigung vorschreibt.

Von daher ist die Vorstellung ziemlich unwahrscheinlich, die Korinther132 wären bei den ersten Anflügen dieser Religion so wissbegierig auf die allerkleinsten Details der inneren Disziplin gewesen. Ebenso wie alle Sekten in ihren Anfängen nicht vorwiegend neugierig diesbezüglich sind, nehmen wir das auch bei den ersten Christen nicht wahr. Oder gar, dass Paulus in seinen Antworten gegen ein Übel vorgesorgt haben sollte, von dem sie gar nicht bedroht wurden. Wer kommt denn auf die absurde Idee, Herren, die doch noch kaum Bekanntschaft mit den Einzelheiten der neuen Lehre selbst gemacht hatten und gerade mal wussten, dass die Privilegien und Freiheiten ihrer Sklaven im Evangelium ihren eigenen gleich waren, würden es augenblicklich auf sich nehmen, einem Oberlehrer gleich ihren Sklaven einen Weg zur Huldigung mit Kreide auf Tafeln vorzuzeichnen?

Es ist doch bekannt, dass sich Herren und Sklaven, alle Konvertiten gemeinsam, gewöhnlich mit ihren Glaubensgenossen zur gemeinsamen Huldigung in der Kirche zusammenfanden, zu der sie sich gesellt hatten. Deshalb muss ich mich davor nicht fürchten zu bestätigen, der Satz ‚Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen‘ bedeute etwas anderes als die Anweisung zu wiederholen, die Paulus bereits gegeben hatte: ‚Solltest Du befreit werden können, nutze das soweit möglich. ‘

132https://en.wikipedia.org/wiki/First_Epistle_to_the_Corinthians

132https://de.wikipedia.org/wiki/1._Brief_des_Paulus_an_die_Korinther

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 16, Absatz 16,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 16, Absatz 16,

III. That wherever God hath made known his will either by the discoveries of reason, usually called the law of nature, or the revelations of his word, there nothing is left man but submission and obedience, and all things within the compass of this law are necessarily and indispensably good or evil.

III. Worin auch immer Gott seinen Willen erkennbar gemacht hat, wäre es durch Entdeckungen mittels Verstand, üblicherweise Naturrecht oder Naturgesetz genannt, oder durch Offenbarung seines Wortes, an diesen Stellen bleibt nichts als Unterordnung und Gehorsam. Durch diese Auslegung des Rechts werden alle Angelegenheiten notwendigerweise und unabwendbar Gut oder Böse.

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TToG II § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But though men, when they enter into society, give up the equality, liberty, and executive power they had in the state of nature, into the hands of the society, to be so far disposed of by the legislative, as the good of the society shall require; yet it being only with an intention in everyone the better to preserve himself, his liberty and property39; (for no rational creature can be supposed to change his condition with an intention to be worse) the power of the society, or legislative constituted by them, can never be supposed to extend farther than the common good; but is obliged to secure everyone’s property39, by providing against those three defects above mentioned, that made the state of nature so unsafe and uneasy. And so whoever has the legislative or supreme power of any commonwealth, is bound to govern by established standing laws, promulgated and known to the people, and not by extemporary decrees; by indifferent and upright judges, who are to decide controversies by those laws; and to employ the force of the community at home, only in the execution of such laws, or abroad to prevent or redress foreign injuries, and secure the community from inroads and invasion. And all this to be directed to no other end but the peace, safety and public good of the people.

§ 131. Selbst wenn Menschen mit Eintritt in eine Gesellschaft Gleichheit, Freiheit und exekutive Macht abgeben, die sie im Naturzustand hatten, zugunsten der Gesellschaft, die durch eine Legislative soweit darüber zu verfügen hat, als das Wohl der Gesellschaft es erfordert, dann geschieht das nur durch jedermanns Vorhaben sich selbst, seine Freiheit und sein Eigentum39 umso besser zu erhalten. Schließlich kann von keinem vernünftigen Wesen erwartet werden, es ändere seine Situation mit der Absicht, diese zu verschlechtern. Der Gesellschaft oder der durch sie eingesetzten Legislative darf daher nie unterstellt werden, ihre Macht erstrecke sich weiter als auf das gemeinsame Wohl. Im Gegenteil ist sie verpflichtet, das Eigentum39 eines jeden sicherzustellen. Und zwar durch sie Vorsorge gegen die drei beschriebenen Mängel, die den Naturzustand so unsicher und unbehaglich machen: Wer also die Legislative oder höchste Macht eines Staatswesens innehat, hat die Pflicht nach festen, stehenden, transparent bekannt gemachten und vom Volk bestätigten Gesetzen zu regieren und keinesfalls nach Beschlüssen des herrschenden Augenblicks. Dazu gehören unparteiische, rechtschaffene Richter, welche Auseinandersetzungen nach diesen Gesetzen zu entscheiden haben. Die Macht der Gemeinschaft darf im Inland nur zum Vollzug der Gesetze genutzt werden. Im Ausland, um fremdes Unrecht zu verhüten oder zu sühnen und die Gesellschaft gegen Überfälle und Invasionen sicher zu stellen. All das zu keinen anderen Zwecken als Frieden, Sicherheit und öffentlicher Wohlfahrt der gesamten Bevölkerung.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TTog II §125

John Locke: Two Treatises of Government

§ 125. Secondly: In the state of nature there wants a known and indifferent judge, with authority to determine all differences according to the established law: For everyone in that state being both judge and executioner of the law of nature, men being partial to themselves, passion and revenge is very apt to carry them too far, and with too much heat, in their own cases; as well as negligence, and unconcernedness, to make them to remiss in other men’s.

§ 125. Zweitens: Im Naturzustand bedarf es eines bekannten und unparteiischen Richters mit Autorität, alle Auseinandersetzungen gemäß bestehendem Recht zu entscheiden. Da im Naturzustand jeder sowohl Richter als auch Vollstrecker des Naturrechts ist, da Menschen parteiisch für ihre eigenen Anliegen sind, Leidenschaft und Rachsucht sehr geeignet sind sie zu weit zu treiben und ihre Angelegenheiten mit zu heißem Blut verfolgen. Geradeso wie sie bei Anderen Fahrlässigkeit und Unbekümmertheit zu nachlässig sein werden.

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TToG II § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. The great and chief end, therefore, of men’s uniting into commonwealths, and putting themselves under government, is the preservation of their property39. To which in the state of nature there are many things wanting.

First: There wants an established, settled, known law, received and allowed by common consent to be the standard of right and wrong, and the common measure to decide all controversies between them: For though the law of nature be plain and intelligible to all rational
creatures; yet men being biased by their interest, as well as ignorant for want of study of it, are not apt to allow of it as a law binding to them in the application of it to their particular cases.

§ 124. Der große Hauptzweck, weshalb Menschen sich zu einem Staatswesen vereinigen und sich unter eine Regierung stellen, ist der Erhalt ihres Eigentums39. Dazu bestehen im Naturzustand eine Menge Bedürfnisse:

Erstens: Es bedarf eines stehenden, gesetzten, bekannten Rechts, empfangen und bestätigt durch allgemeines Einvernehmen, Standard für Richtig und Falsch und der allgemeine Maßstab nach dem jeder Streit unter ihnen zu entscheiden ist. Obwohl das Naturrecht für alle vernünftigen Geschöpfe klar und verständlich ist, sind Menschen trotzdem durch ihr Interesse voreingenommen. Da sie sich darüber hinaus
für zu erhaben halten, um sich damit zu beschäftigen und infolgedessen völlig unwissend sind, sind sie völlig unfähig es als für sie verbindliches Recht bei der Anwendung auf ihre persönlichen Angelegenheiten zuzulassen.

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