Schlagwort-Archive: Streitigkeiten

TToG II § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. In absolute monarchies indeed, as well as other governments of the world, the subjects have an appeal to the law, and judges to decide any controversies, and restrain any violence that may happen betwixt the subjects themselves, one amongst another. This everyone thinks necessary, and believes he deserves to be thought a declared enemy to society and mankind, who should go about to take it away. But whether this be from a true love of mankind and society, and such a charity as we owe all one to another, there is reason to doubt:

For this is no more than what every man, who loves his own power, profit, or greatness, may, and naturally must do, keep those animals from hurting, or destroying one another, who labor and drudge only for his pleasure and advantage; and so are taken care of, not out of any love the master has for them, but love of himself, and the profit they bring him: For if it be asked, what security, what fence is there, in such a state, against the violence and oppression of this absolute ruler? The very question can scarce be borne.

They are ready to tell you, that it deserves death only to ask after safety. Betwixt subject and subject, they will grant, there must be measures, laws and judges, for their mutual peace and security: But as for the ruler, he ought to be absolute, and is above all such circumstances; because he has power to do more hurt and wrong, it is right when he does it. To ask how you may be guarded from harm, or injury, on that side here the strongest hand is to do it, is presently the voice of faction and rebellion: As if when men quitting the state of nature entered into society, they agreed that all of them but one should be under the restraint of laws, but that he should still retain all the liberty of the state of nature, increased with power, and made licentious by impunity. This is to think, that men are so foolish, that they take care to avoid what mischiefs may be done them by polecats, or foxes; but are content, nay, think it safety, to be devoured by lions.

§ 93. Wahrlich, selbst in absoluten Monarchien haben Untertanen, ebenso wie unter anderen Regierungen der Welt, eine Berufung auf das Gesetz. Sogar Richter, Streitigkeiten zu entscheiden und jede Gewalttat zu unterbinden, wie sie bei den Untertanen von einem gegen den anderen ausgehen. Jeder hält das für notwendig, und glaubt, als erklärter Feind der Gesellschaft und Menschheit müsse angesehen werden, wer es unternehme, diese zu beseitigen. Ob das aber aus wahrer Liebe zur Menschheit und Gesellschaft, und aus solcher Menschenfreundlichkeit geschieht, wie wir sie alle einander schulden, darf mit gutem Grund zu angezweifelt werden. Es ist kein Stück mehr als jeder Mensch, der seine Macht, seinen Vorteil und seine eigene Großartigkeit liebt, tun wird und von Natur aus tun muss, um alle Arbeitstiere, die sich nur zu seiner Erbauung und für seinen Vorteil schinden und quälen, davon abzuhalten, sich gegenseitig zu schaden und zu vernichten. Für diese wird deshalb gesorgt, nicht etwa aus irgendeiner Art Liebe, die ihr Meister für sie hätte, sondern wegen seiner Liebe zu sich selbst und wegen des Profits, den sie ihm einbringen.

Sollte man wagen nur einmal zu fragen:

Welche Sicherheit, welchen Schutz gibt es in einem solchen Staat gegen Gewalttätigkeit und Unterdrückung durch diesen absoluten Herrscher?

Allein schon die Frage sollte besser nicht gestellt werden. Man hätte sofort die Antwort, es verdiene den Tod, nach Sicherheit auch nur zu fragen. Zwischen Untertan und Untertan, so viel wird zugestanden, muss es Vorschriften, Gesetze und Richter geben. Zu deren gegenseitigem Frieden und zur Sicherheit. Der Herrschende aber muss absolut sein, über alle Umstände erhaben. Es ist rechtmäßig für ihn, mehr Schaden und Unrecht anzurichten, weil er die Macht hat, das zu verursachen. Bereits die Frage nach Schutz und Sicherheit vor Schaden und Unrecht von der Seite, bei der die stärkste Handhabe liegt, wird sofort als eine Stimme für Aufruhr und Rebellion ausgelegt.

Gerade als wären die Menschen, als sie den Naturzustand verließen und zu einer Gesellschaft zusammentraten, vereinbart hätten, alle mit Ausnahme eines einzigen sollten unter den Regelungen von Gesetzen stehen, nur dieser eine dürfe jede Freiheit des Naturzustands behalten, noch vergrößert durch Macht und durch Straflosigkeit zügellos gemacht!

Das hieße die Menschen für solche Narren zu halten, dass sie sich zwar bemühen, Schaden zu verhüten, der ihnen durch Iltisse und Füchse verursacht werden kann, sich aber zufrieden zu geben, nein, es geradezu für Sicherheit halten, von Löwen verschlungen zu werden.

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TToG II § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. Wherever therefore any number of men are so united into one society, as to quit everyone his executive power of the law of nature, and to resign it to the public, there and there only is a political or civil society. And this is done, wherever any number of men in the state of nature, enter into society to make one people, one body politic under one supreme government; or else when any one joins himself to, and incorporates with any government already made:

For hereby he authorizes the society, or which is all one, the legislative thereof, to make laws for him, as the public good of the society shall require: To the execution whereof, his own assistance (as to his own degrees) is due. And this puts men out of a state of nature into that of a commonwealth, by setting up a judge on earth, with authority to determine all the controversies, and redress the injuries that may happen to any member of the commonwealth; which judge is the legislative, or magistrates appointed by it. And wherever there are any number of men, however associated, that have no such decisive power to appeal to, there they are still in the state of nature.

§ 89. Wo immer irgendeine Anzahl von Menschen sich so zu einer Gesellschaft vereint, jeder einzelne seine exekutive naturrechtliche Macht suspendiert und an die Gemeinschaft abtritt, entsteht dort, und zwar nur dort, eine politische oder bürgerliche Gesellschaft. Das ist immer dort der Fall, wo eine Anzahl von Menschen im Naturzustand zu einer Gesellschaft zusammentritt, um ein Volk, einen politischen Körper unter einer obersten Regierung zu bilden. Alternativ wenn jemand einer schon bestehenden Gesellschaft beitritt und der Regierung unterordnet. Dadurch ermächtigt er die Gesellschaft oder, was dasselbe ist, ihre Legislative, auch für ihn Gesetze zu erlassen, so wie das öffentliche Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Er ist ab da zu deren Vollziehung, wie für eigene Beschlüsse, unter seiner eigenen Mitwirkung nach eigenem Ermessen, verpflichtet. Dieser Vorgang versetzt Menschen aus einem Naturzustand in ein Gemeinwesen, in welchem sie einen Richter auf Erden einsetzen und ihn mit der Autorität versehen, alle Streitigkeiten zu entscheiden und Schäden wiederherstellen zu lassen, die einem Mitglied des Gemeinwesens zugefügt werden. Dieser Richter ist die Legislative oder eine durch sie ernannte Obrigkeit.

Überall wo eine Anzahl verbundener Menschen eine derart entscheidungsbefähigte Macht, die sie anrufen können, nicht vorfinden, befinden sie sich, so verbunden sie sonst auch sein mögen, noch im Naturzustand.

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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TToG II § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. And thus, I think, it is very easy to conceive, without any difficulty, how labor could at first begin a title to property in the common things of nature, and how the spending it upon our uses bounded it, so that there could then be no reason of quarrelling about title, nor any doubt about the largeness of possession it gave. Right and convenience went together; for as a man had a right to all he could employ his labor upon, so he had no temptation to labor for more than he could make use of. This left no room for controversy about the title, nor for encroachment on the right of others; what portion a man carved to himself was easily seen; and it was useless, as well as dishonest, to carve himself too much, or take more than he needed.

§ 51. Deshalb bin ich sicher es ist leicht verständlich wie erst Arbeit einen Anspruch auf Privatbesitz am naturgegebenen Gemeinbesitz zu Grunde legen konnte. Und wie dessen Verwendung zu unserem Nutzen den Besitz band, wodurch damals weder Streit über den Anspruch noch irgendein Zweifel über die Reichweite des Besitzes auftreten konnte.

Recht und Zweckmäßigkeit trafen zusammen:

Wie der Mensch ein Recht auf alles hatte, worin er seine Arbeit investieren konnte, so entfiel jede Versuchung, mehr zu produzieren als er nutzen konnte. Es verblieb weder Raum für Streitigkeiten über Ansprüche noch für einen Übergriffe in die Rechte anderer. Welche Portion man sich herausschnitt war leicht zu erkennen, während es unnütz und unredlich war, sich zu viel abzutrennen oder mehr zu nehmen als man brauchte.

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TToG II § 39

John Locke: Two Treatises of Government

§ 39. And thus, without supposing any private dominion, and property in Adam, over all the world, exclusive of all other men, which can no way be proved, nor any ones property be made out from it; but supposing the world given, as it was, to the children of men in common, we see how labor could make men distinct titles to several parcels of it, for their private uses; wherein there could be no doubt of right, no room for quarrel.

§ 39. Ohne bei Adam private Gebrauchsherrschaft und Eigentum an der gesamten Welt unter Ausschluss aller anderen Menschen zu unterstellen, was weder wie auch immer bewiesen werden noch dazu dienen kann, irgendeines Menschen Besitz nachzuweisen, sondern schlicht unter der Annahme, die Welt wie sie war, wäre allen Menschenkindern gemeinsam bereit gestellt, können wir nachvollziehen, wie Arbeit den Menschen verschiedene Ansprüche auf einzelne ihrer Bestandteile für ihren persönlichen Nutzen verschafft und darin weder ein Zweifel an der Berechtigung noch ein Anlass zu Streitigkeiten zu finden ist.

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TToG II § 21

John Locke: Two Treatises of Government

§ 21. To avoid this state of tear (wherein there is no appeal but to heaven, and wherein every the least difference is apt to end, where there is no authority to decide between the contenders) is one great reason of men’s putting themselves into society, and quitting the
state of nature: For where there is an authority, a power on earth, from which relief can be had by appeal, there the continuance of the state of war is excluded, and the controversy is decided by that power.

Had there been any such court, any superior jurisdiction on earth, to determine the right between Jephtha and the Ammonites, they had never come to a state of war: But we see he was forced to appeal to heaven. The Lord the judge (says he) be judge this day between the children of Israel and the children of Ammon, Judg. XI. 27., and then prosecuting, and relying on his appeal, he leads out his army to battle.

And therefore in such controversies, where the question is put, who shall be judge! It cannot be meant, who shall decide the controversy; everyone knows what Jephtha here tells us, that the Lord the judge shall judge. Where there is no judge on earth, the appeal lies to God in heaven. That question then cannot mean, who shall judge, whether another hath put himself in a state of war with me, and whether I may, as Jephtha did, appeal to heaven in it? Of that I myself can only be judge in my own conscience, as I will answer it, at the great day, to the supreme judge of all men.

§ 21. Der Kriegszustand ist ein beweinenswerter Zustand, ein Tal der Tränen, in dem es nur die Berufung auf den Himmel gibt und am Ende auch der geringfügigsten Streiterei steht, solange es keine Instanz gibt, die zwischen streitenden Parteien entscheidet. Der wichtigste Grund, weshalb die Menschen den Naturzustand verlassen und sich zu einer Gesellschaft zusammen zu tun, ist diesen Kriegszustand zu vermeiden. Denn solange es eine Autorität, eine Macht auf dem Planeten gibt, die Hilfe leistet, wenn man sie bittet, ist ein fortwährender Kriegszustand ausgeschlossen und jede Streitfrage wird durch jene Macht entschieden. Hätte es einen solchen Gerichtshof, irgendeine höhere Rechtsprechung auf der Erde gegeben, die Rechtsauslegung zwischen Jephta und den Ammonitern zu bestimmen, würden sie nie einen Krieg begonnen haben. Aber wir sehen, dass ihm nichts übrig blieb, als den Himmel anzurufen: Der Herr fälle heute ein Urteil zwischen Israel und den Kindern Ammons Rich. XI.27, um dann im Vertrauen auf diese Erhörung mit seinem Heer in die Schlacht zu ziehen.

Deshalb kann in solchen Streitigkeiten, wenn die Frage: Wer soll Richter sein? aufgeworfen wird, unmöglich gemeint sein: Wer soll den Streit entscheiden? Jeder kann nachlesen, was Jephta uns berichtet: Dass der Herr, der Richter, richten wird.

Wo es überhaupt keinen Richter auf Erden gibt, bleibt nur die Berufung auf Gott und den Himmel.

Diese Frage kann auch nicht nach der Antwort verlangen, wer darüber richten soll, ob ein anderer den Krieg gegen mich erklärt hat oder ob ich, wie Jephta, den Himmel anrufen darf? Das muss ich ausschließlich mit meinem eigenen Gewissen ausmachen, da ich es am Tage des Jüngsten Gerichts vor dem höchsten Richter aller Menschen zu verantworten haben werde.

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