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TToG II § 93

John Locke: Two Treatises of Government

§ 93. In absolute monarchies indeed, as well as other governments of the world, the subjects have an appeal to the law, and judges to decide any controversies, and restrain any violence that may happen betwixt the subjects themselves, one amongst another. This everyone thinks necessary, and believes he deserves to be thought a declared enemy to society and mankind, who should go about to take it away. But whether this be from a true love of mankind and society, and such a charity as we owe all one to another, there is reason to doubt:

For this is no more than what every man, who loves his own power, profit, or greatness, may, and naturally must do, keep those animals from hurting, or destroying one another, who labor and drudge only for his pleasure and advantage; and so are taken care of, not out of any love the master has for them, but love of himself, and the profit they bring him: For if it be asked, what security, what fence is there, in such a state, against the violence and oppression of this absolute ruler? The very question can scarce be borne.

They are ready to tell you, that it deserves death only to ask after safety. Betwixt subject and subject, they will grant, there must be measures, laws and judges, for their mutual peace and security: But as for the ruler, he ought to be absolute, and is above all such circumstances; because he has power to do more hurt and wrong, it is right when he does it. To ask how you may be guarded from harm, or injury, on that side here the strongest hand is to do it, is presently the voice of faction and rebellion: As if when men quitting the state of nature entered into society, they agreed that all of them but one should be under the restraint of laws, but that he should still retain all the liberty of the state of nature, increased with power, and made licentious by impunity. This is to think, that men are so foolish, that they take care to avoid what mischiefs may be done them by polecats, or foxes; but are content, nay, think it safety, to be devoured by lions.

§ 93. Wahrlich, selbst in absoluten Monarchien haben Untertanen, ebenso wie unter anderen Regierungen der Welt, eine Berufung auf das Gesetz. Sogar Richter, Streitigkeiten zu entscheiden und jede Gewalttat zu unterbinden, wie sie bei den Untertanen von einem gegen den anderen ausgehen. Jeder hält das für notwendig, und glaubt, als erklärter Feind der Gesellschaft und Menschheit müsse angesehen werden, wer es unternehme, diese zu beseitigen. Ob das aber aus wahrer Liebe zur Menschheit und Gesellschaft, und aus solcher Menschenfreundlichkeit geschieht, wie wir sie alle einander schulden, darf mit gutem Grund zu angezweifelt werden. Es ist kein Stück mehr als jeder Mensch, der seine Macht, seinen Vorteil und seine eigene Großartigkeit liebt, tun wird und von Natur aus tun muss, um alle Arbeitstiere, die sich nur zu seiner Erbauung und für seinen Vorteil schinden und quälen, davon abzuhalten, sich gegenseitig zu schaden und zu vernichten. Für diese wird deshalb gesorgt, nicht etwa aus irgendeiner Art Liebe, die ihr Meister für sie hätte, sondern wegen seiner Liebe zu sich selbst und wegen des Profits, den sie ihm einbringen.

Sollte man wagen nur einmal zu fragen:

Welche Sicherheit, welchen Schutz gibt es in einem solchen Staat gegen Gewalttätigkeit und Unterdrückung durch diesen absoluten Herrscher?

Allein schon die Frage sollte besser nicht gestellt werden. Man hätte sofort die Antwort, es verdiene den Tod, nach Sicherheit auch nur zu fragen. Zwischen Untertan und Untertan, so viel wird zugestanden, muss es Vorschriften, Gesetze und Richter geben. Zu deren gegenseitigem Frieden und zur Sicherheit. Der Herrschende aber muss absolut sein, über alle Umstände erhaben. Es ist rechtmäßig für ihn, mehr Schaden und Unrecht anzurichten, weil er die Macht hat, das zu verursachen. Bereits die Frage nach Schutz und Sicherheit vor Schaden und Unrecht von der Seite, bei der die stärkste Handhabe liegt, wird sofort als eine Stimme für Aufruhr und Rebellion ausgelegt.

Gerade als wären die Menschen, als sie den Naturzustand verließen und zu einer Gesellschaft zusammentraten, vereinbart hätten, alle mit Ausnahme eines einzigen sollten unter den Regelungen von Gesetzen stehen, nur dieser eine dürfe jede Freiheit des Naturzustands behalten, noch vergrößert durch Macht und durch Straflosigkeit zügellos gemacht!

Das hieße die Menschen für solche Narren zu halten, dass sie sich zwar bemühen, Schaden zu verhüten, der ihnen durch Iltisse und Füchse verursacht werden kann, sich aber zufrieden zu geben, nein, es geradezu für Sicherheit halten, von Löwen verschlungen zu werden.

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