Schlagwort-Archive: Mitwirkung

TToG II § 218

John Locke: Two Treatises of Government

§ 218. Why, in such a constitution as this, the dissolution of the government in these cases is to be imputed to the Prince, is evident; because he having the force, treasure and offices of the state to employ, and often persuading himself, or being flattered by others, that as supreme magistrate he is uncapable of control; he alone is in a condition to make great advances toward such changes, under pretence of lawful authority, and has it in his hands to terrify or suppress opposers, as factious, seditious, and enemies to the government:

Whereas no other part of the legislative, or people, is capable by themselves to attempt any alteration of the legislative, without open and visible rebellion, apt enough to be taken notice of, which, when it prevails, produces effects very little different from foreign conquest.

Besides, the Prince in such a form of government, having the power of dissolving the other parts of the legislative, and thereby rendering them private persons, they can never in opposition to him, or without his concurrence, alter the legislative by a law, his consent being necessary to give any of their decrees that sanction. But yet, so far as the other parts of the legislative any way contribute to any attempt upon the government, and do either promote, or not, what lies in them, hinder such designs, they are guilty, and partake in this, which is certainly the greatest crime men can be guilty of one towards another.

§ 218. Warum bei einer Verfassung wie dieser eine Auflösung der Regierung in solchen Fällen dem Fürsten auf den Deckel zu schreiben ist, liegt auf der Hand.

Da er die physische Gewalt, die finanziellen Mittel und die staatlichen Behörden einsetzen kann und sich oft einredet oder durch Schleimer in die Wahnvorstellung versetzt wird, er sei als oberster Beamter ungeeignet kontrolliert zu werden, so ist allein er in der Lage, solchen Manipulationen unter dem Schein rechtmäßiger
Autorität großen Vorschub zu leisten und hat es in seiner Hand, Opponenten als aufrührerisch, aufsässig und als Feinde der Regierung einzuschüchtern oder mundtot zu machen.

Demgegenüber ist kein anderer Teil der Legislative oder der Bevölkerung für sich in der Lage, spürbare Veränderungen der Legislative ohne offene und sichtbare Rebellion zu bewirken, die überdies, gewänne sie Oberhand, Wirkungen hervorriefe, die sich von fremder Eroberung nur wenig unterscheiden.

Abgesehen davon hat der Fürst bei einer solchen Regierungsform die Macht, die anderen Teile der Legislative aufzulösen, sie dadurch zu Privatpersonen zu machen. Deshalb können sie nie in Widerspruch gegen ihn oder ohne seine Mitwirkung die Legislative durch ein Gesetz ändern, zu dem seine Zustimmung notwendig ist, um jedem ihrer Beschlüsse Rechtskraft zu verschaffen.

Trotzdem sind die anderen Teile der Legislative, soweit sie auf irgendeine Weise zu einem Angriff auf die Regierung mitwirken und solche Anschläge entweder fördern oder nicht verhindern, (was an ihnen liegt,) mitschuldig und mitbeteiligt. Sicherlich das größte Verbrechen, dessen Menschen sich untereinander schuldig machen können.

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TToG II § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. Wherever therefore any number of men are so united into one society, as to quit everyone his executive power of the law of nature, and to resign it to the public, there and there only is a political or civil society. And this is done, wherever any number of men in the state of nature, enter into society to make one people, one body politic under one supreme government; or else when any one joins himself to, and incorporates with any government already made:

For hereby he authorizes the society, or which is all one, the legislative thereof, to make laws for him, as the public good of the society shall require: To the execution whereof, his own assistance (as to his own degrees) is due. And this puts men out of a state of nature into that of a commonwealth, by setting up a judge on earth, with authority to determine all the controversies, and redress the injuries that may happen to any member of the commonwealth; which judge is the legislative, or magistrates appointed by it. And wherever there are any number of men, however associated, that have no such decisive power to appeal to, there they are still in the state of nature.

§ 89. Wo immer irgendeine Anzahl von Menschen sich so zu einer Gesellschaft vereint, jeder einzelne seine exekutive naturrechtliche Macht suspendiert und an die Gemeinschaft abtritt, entsteht dort, und zwar nur dort, eine politische oder bürgerliche Gesellschaft. Das ist immer dort der Fall, wo eine Anzahl von Menschen im Naturzustand zu einer Gesellschaft zusammentritt, um ein Volk, einen politischen Körper unter einer obersten Regierung zu bilden. Alternativ wenn jemand einer schon bestehenden Gesellschaft beitritt und der Regierung unterordnet. Dadurch ermächtigt er die Gesellschaft oder, was dasselbe ist, ihre Legislative, auch für ihn Gesetze zu erlassen, so wie das öffentliche Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Er ist ab da zu deren Vollziehung, wie für eigene Beschlüsse, unter seiner eigenen Mitwirkung nach eigenem Ermessen, verpflichtet. Dieser Vorgang versetzt Menschen aus einem Naturzustand in ein Gemeinwesen, in welchem sie einen Richter auf Erden einsetzen und ihn mit der Autorität versehen, alle Streitigkeiten zu entscheiden und Schäden wiederherstellen zu lassen, die einem Mitglied des Gemeinwesens zugefügt werden. Dieser Richter ist die Legislative oder eine durch sie ernannte Obrigkeit.

Überall wo eine Anzahl verbundener Menschen eine derart entscheidungsbefähigte Macht, die sie anrufen können, nicht vorfinden, befinden sie sich, so verbunden sie sonst auch sein mögen, noch im Naturzustand.

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