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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 66, Absatz 66,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 66, Absatz 66,

“In principles on which moral actions are grounded the inconveniencies do use to be weighed, and that doctrine for the most part seems most true, at least most plausible which is attended by fewest inconveniencies”.

Principles ought to be of unalterable verity and therefore are not to be established upon our uncertain and commonly partial judgment of their consequences, which are usually so many, so various and cross, that nothing then could stand firm, if every little inconvenience could shake it.

The question being or lawful or unlawful; we are to be judged by some law and not by supposed inconveniencies which nobody can miss of, that will seek to discredit and dissuade any constitution, and study as he says to render the contrary doctrine plausible.

If popular arguments were proofs I know no principles could stand secure, and the Gospel itself would not be free from question, in which the heathens found inconveniencies and arguments enough to render it less plausible than their own absurdities and irrational superstitions.

Who might not this way declaim government itself out of the world and quickly insinuate into the multitude that it is beneath the dignity of a man to enslave his understanding and subject his will to another’s pleasure, to think himself so ignorant or imprudent as to stand in need of a guardian, and not to be as God and nature made him, the free disposer of his own actions?

To fight to support greatness and a dominion over himself, and rob his own necessities to maintain the pomp and pleasure of one that regards him not, to hold his life as a tenant at will and to be ready to part with his head when it shall be demanded, these and many more such are the disadvantages of government, yet far less than are to be found in its absence as no peace, no security, no enjoyments, enmity with all men and safe possession of nothing, and those stinging swarms of miseries that attend anarchy and rebellion.

This I grant is a ready but not a fair way to decry any doctrine, to point out all the dangers that may follow from it and not at all to touch its advantages or obligation, and by showing only the black side of the cloud persuade the beholder that even the Israelites are in darkness and error whereas a better prospect would discover them guided by a brighter illumination.

‚Tis true everyone in those things that fall under his choice ought well to balance the conveniences and inconveniencies on both sides, and to be poised on that side on which the weightier consequences shall hang, and he sins at least against discretion that shall do otherwise.

And thus the magistrate is to consider the consequences of those things which God hath left free before he determine them by his public decrees, and the subject to consider the consequences of those things which the magistrate hath left free before he determine them by his private resolution; and would all men thus limit their motions within their own sphere they would not be so turbulent and troublesome.

“Bei allen Prinzipien, auf denen moralische Handlungen beruhen, werden die Unannehmbarkeiten für gewöhnlich abgewogen, wobei der Lehrsatz größtenteils zutrifft, oder wenigstens höchst plausibel ist, der die wenigsten Unannehmbarkeiten in sich trägt.“

Prinzipien sollten unveränderbare Wahrheit aufweisen und deshalb keinesfalls auf unseren ungesicherten und gewöhnlich auf Grund eigenen Interesses parteiischen Beurteilungen ihrer Folgewirkung beruhen, deren es normalerweise so viele gibt, so unterschiedliche und gegensätzliche, dass rein gar nichts soliden Bestand aufweist und jede kleine Unannehmbarkeit das Ganze erschüttern kann.

Was die Frage rechtmäßig oder unrechtmäßig angeht, haben wir anhand von Recht und Gesetz zu urteilen und nicht auf Grund unterstellter Unannehmbarkeit, die keiner zu nutzen auslässt, der ständig derlei Gegebenheiten sucht, um jede Art Verfassung zu diskreditieren und in Verruf zu bringen und der danach strebt, eine gegensätzliche Lehre zu beweisen.

Wären populistische Argumente Beweise, würde mir kein einziges Prinzip einfallen, welches sicher stehen könnte, ja selbst das Evangelium wäre nicht mehr frei von Infragestellung, da sämtliche Heiden darin ausreichend Unannehmbarkeiten und Argumente fänden um es als weniger plausibel nachzuweisen, als deren eigene Absurditäten und vernunftloser Aberglaube.

Wer wäre auf diese Art nicht in der Lage, das Prinzip des Regierens an sich aus der Welt zu schaffen und auf direktem Weg der Menge einzuflüstern, es wäre unter der Würde des Menschen den Gebrauch seiner Vernunft an eine Leine legen zu lassen und seinen Willen dem Belieben eines anderen unterzuordnen? Wer würde sich selbst als dermaßen unwissend und unklug betrachten, dass er einen Wächter nötig hätte, anstatt so wie Gott und Natur ihn geschaffen haben, der frei verfügende über seine eigenen Handlungen zu sein.

Einen Kampf zur Unterstützung von Großartigkeit, Herrlichkeit und Herrschaft über sich selbst zu fördern, sich der eigenen Bedürfnisse berauben, um Glanz und Vergnügen eines Einzelnen willen, der ihn nicht mal beachtet, das eigene Leben als Leihgabe dessen Beliebens zu betrachten und auf Verlangen den eigenen Kopf für jenen hinzuhalten, das alles und noch viel mehr dieser Art umfasst die Nachteile einer Regierung und ist dennoch weit mehr als was man vorfinden würde, falls eine solche fehlt, wenn deswegen kein Frieden, keine Sicherheit, keine Zufriedenheit, Feindschaft unter allen Menschen und der absolut sichere Besitz von gar nichts und all die stechenden Schwärme von Elend vorhanden wären, die Anarchie und Rebellion begleiten.

Ich versichere Euch: Es ist zwar ein verlockend gut vorbereiteter, aber keinesfalls ein fairer Weg eine jede Lehre zu verunglimpfen. Auf alle denkbaren vermuteten Gefahren hinzuweisen, die sie möglicherweise mit sich bringen könnte und dabei ausschließlich auf die dunkle Seite der Wolke zu deuten, um die Gebannten zu überzeugen, dass selbst die Israeliten sich in Dunkelheit und Verirrung befanden, wo doch eine bessere Verheißung ihnen mittels hellerer Erleuchtung enthüllt wurde.

In Wahrheit sollte jeder bei allen Angelegenheiten, die unter seine freie Wahl fallen, auf beiden Seiten die Annehmbarkeiten und Unannehmbarkeiten gut abwägen und sich auf die Seite stellen, auf der die gewichtigeren Folgen sich befinden, denn er würde sich letzten Endes versündigen, wenn er es anders hielte.

Davon ausgehend hat auch die Obrigkeit die Folgen aller Gegebenheiten zu erwägen, die Gott offen gelassen hat, bevor sie diese in Form öffentlicher Dekrete bestimmt. Ferner hat der Bürger die Konsequenzen betreffend die Angelegenheiten, die dann auch die Obrigkeit noch offen gelassen hat, zu erwägen, bevor er selbst diesbezüglich auf Grund privater Entschlusskraft entscheidet. Sollten also aus dieser Überlegung heraus alle Menschen ihre Ansprüche auf ihre eigene Sphäre beschränken, so wären sie nicht so aufgewühlt und unangenehm.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 53, Absatz 53,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 53, Absatz 53,

“And Christ leaves two unanswerable arguments which are of equal validity in things of the same nature as, first, that this was not a plant of his father’s planting and therefore it should be rooted up; from whence, I gather this rule, that when once human inventions become impositions and lay a necessary upon that which God hath left free, then may we lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.” (Quotation Bagshaw)

In arguments drawn from examples the condition of the persons and nature of things ought well to agree, but in this case they are all far different. The Elders, though perhaps as our author says the Sanhedrin126, 172 and so their rulers, yet did not impose these as lawmakers but pretended only to be the conveyors of the law of God by a tradition as sacred as any written precepts, whereas the magistrate urges his decrees in indifferent things as no otherwise binding than by virtue of his own authority as having the same original and obligation with all his other laws.

The things there were prohibited traditions, for to urge anything as the law of God and a divine rule of his worship was clear against those positive commands of God in Deuteronomy, but here they are things free and indifferent so that what Christ here so sharply reproves was the hypocrisy of the teachers not the authority of lawmakers their prohibited traditions not any impositions in indifferent things.

From whence may be gathered this rule and no other; that when human inventions are pretended to be of divine original and imposed as such contrary to the positive commands of God and lay a dogmatical and divine necessity upon that which God hath left free (his deductions must stand so or else they will be besides the premisses, and then he may infer that) then we may lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.

„So hinterlässt Jesus Christus zwei unbeantwortbare Argumente identischer Validität in Angelegenheiten gleicher Natur, erstens, es handelte sich um keine Pflanze aus den Pflanzungen seines Vaters und deshalb sei es zu entwurzeln. Aus diesem Umstand gewinne ich die Regel, sobald menschliche Erfindungen zu Verfügungen werden und als Notwendigkeit auferlegt werden, wo Gott freien Raum gelassen hat, dann dürfen wir rechtmäßig diese als Gewächse menschlicher Aussaat statt göttlicher Provenienz zurückweisen,“
(Zitat Bagshaw)

Bei Argumenten, die aus Beispielen gewonnen werden, sollten die Bedingungen für die Personen wie die Natur der Dinge gut übereinstimmen, was aber in diesem Fall vollkommen anders ist. Die Ahnen, die unser Autor vielleicht als Sanhedrin126, 172 und damit als ihre Herrscher bezeichnet, haben die strittigen Vorschriften dennoch nicht in ihrer Rolle als Gesetzgeber erlassen, sondern behaupteten lediglich, auf Grund einer Tradition, die ebenso heilig wäre wie irgendwelche schriftlichen Vorgaben, die Ausführenden des göttlichen Gesetzes zu sein, während die Obrigkeit ihre Dekrete bezüglich unbestimmter Dinge lediglich auf Grund ihrer eigenen Autorität als verbindlich ansieht, da sie den gleichen Ursprung und die gleiche Verpflichtungskraft gemeinsam mit allen anderen Gesetzen hätten.

Bei diesen Gegebenheiten handelte es sich um verbotene Traditionen, und dabei darauf zu drängen, es handle sich um das Gesetz Gottes und eine göttliche Regelung seiner Huldigung, verstieß eindeutig gegen eben die als verbindlich bekräftigten Anordnungen Gottes im Deuteronomium. Hier aber liegen freie und unbestimmte Gegebenheiten vor, weswegen das, was Christus hier so scharf maßregelt, die Scheinheiligkeit, Heuchelei und Verlogenheit der Gelehrten darstellte und gerade keine Autorität eines Gesetzgebers und ihre verbotenen Traditionen keineswegs irgendwelche Verfügungen über unbestimmte Dinge.

Daraus darf folgende Regel und keine andere abgeleitet werden: Wenn von menschlichen Erfindungen nachweisbar behauptet wird, sie wären göttlichen Ursprungs und als solche im Gegensatz zu den bestätigten Anordnungen Gottes verfügt, und wenn sie dabei dogmatische und göttliche Notwendigkeit in Bezug auf das vorspiegeln, was Gott frei verfügbar belassen hat (des Autors Schlussfolgerungen müssen dahin führen, andernfalls befänden sie sich außerhalb seiner eigenen Prämissen und dann müßte er eben darauf schließen), dann dürfen wir sie rechtmäßig als Blüten menschlicher Aussaat statt aus Gottes Garten zurückweisen

126https://en.wikipedia.org/wiki/Sanhedrin
127https://de.wikipedia.org/wiki/Synhedrion
127https://en.wikipedia.org/wiki/Synedrion

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TToG II § 218

John Locke: Two Treatises of Government

§ 218. Why, in such a constitution as this, the dissolution of the government in these cases is to be imputed to the Prince, is evident; because he having the force, treasure and offices of the state to employ, and often persuading himself, or being flattered by others, that as supreme magistrate he is uncapable of control; he alone is in a condition to make great advances toward such changes, under pretence of lawful authority, and has it in his hands to terrify or suppress opposers, as factious, seditious, and enemies to the government:

Whereas no other part of the legislative, or people, is capable by themselves to attempt any alteration of the legislative, without open and visible rebellion, apt enough to be taken notice of, which, when it prevails, produces effects very little different from foreign conquest.

Besides, the Prince in such a form of government, having the power of dissolving the other parts of the legislative, and thereby rendering them private persons, they can never in opposition to him, or without his concurrence, alter the legislative by a law, his consent being necessary to give any of their decrees that sanction. But yet, so far as the other parts of the legislative any way contribute to any attempt upon the government, and do either promote, or not, what lies in them, hinder such designs, they are guilty, and partake in this, which is certainly the greatest crime men can be guilty of one towards another.

§ 218. Warum bei einer Verfassung wie dieser eine Auflösung der Regierung in solchen Fällen dem Fürsten auf den Deckel zu schreiben ist, liegt auf der Hand.

Da er die physische Gewalt, die finanziellen Mittel und die staatlichen Behörden einsetzen kann und sich oft einredet oder durch Schleimer in die Wahnvorstellung versetzt wird, er sei als oberster Beamter ungeeignet kontrolliert zu werden, so ist allein er in der Lage, solchen Manipulationen unter dem Schein rechtmäßiger
Autorität großen Vorschub zu leisten und hat es in seiner Hand, Opponenten als aufrührerisch, aufsässig und als Feinde der Regierung einzuschüchtern oder mundtot zu machen.

Demgegenüber ist kein anderer Teil der Legislative oder der Bevölkerung für sich in der Lage, spürbare Veränderungen der Legislative ohne offene und sichtbare Rebellion zu bewirken, die überdies, gewänne sie Oberhand, Wirkungen hervorriefe, die sich von fremder Eroberung nur wenig unterscheiden.

Abgesehen davon hat der Fürst bei einer solchen Regierungsform die Macht, die anderen Teile der Legislative aufzulösen, sie dadurch zu Privatpersonen zu machen. Deshalb können sie nie in Widerspruch gegen ihn oder ohne seine Mitwirkung die Legislative durch ein Gesetz ändern, zu dem seine Zustimmung notwendig ist, um jedem ihrer Beschlüsse Rechtskraft zu verschaffen.

Trotzdem sind die anderen Teile der Legislative, soweit sie auf irgendeine Weise zu einem Angriff auf die Regierung mitwirken und solche Anschläge entweder fördern oder nicht verhindern, (was an ihnen liegt,) mitschuldig und mitbeteiligt. Sicherlich das größte Verbrechen, dessen Menschen sich untereinander schuldig machen können.

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 136

John Locke: Two Treatises of Government

§ 136. Secondly56: The legislative, or supreme authority, cannot assume to itself a power to rule by extemporary arbitrary decrees, but is bound to dispense justice, and decide the rights of the subject by promulgated standing laws, and known authorized judges: For the law of nature being unwritten, and so no where to be found but in the minds of men, they who through passion or interest shall miscite, or misapply it, cannot so easily be convinced of their mistake where there is no established judge: And so it serves not, as it ought, to determine the rights, and fence the properties of those that live under it, especially where everyone is judge, interpreter, and executioner of it too, and that in his own case:

And he that has right on his side, having ordinarily but his own single strength, hath not force enough to defend himself from injuries, or to punish delinquents. To avoid these inconveniencies, which disorder men’s properties in the state of nature, men unite into societies, that they may have the united strength of the whole society to secure and defend their properties, and may have standing rules to bound it, by which everyone may know what is his. To this end it is that men give up all their natural power to the society which they enter into, and the community put the legislative power into such hands as they think fit, with this trust, that they shall be governed by declared laws, or else their peace, quiet, and property will still be at the same uncertainty, as it was in the state of nature.

§ 136. Zweitens56: Die Legislative oder oberste Autorität darf sich keine Macht anmaßen, spontan per willkürlichen Dekreten zu regieren, sondern sie hat Rechtmäßigkeit zu verbreiten und über die Ansprüche der Mitglieder nach veröffentlichten, stehenden Gesetzen und durch autorisierte Richter zu entscheiden. Da das Naturrecht ungeschrieben und deshalb nirgends außer in der Seele des Menschen zu finden ist, können jene, die es aus Leidenschaft oder Eigeninteresse fälschen oder falsch interpretieren nur schwer von ihrem Irrtum überzeugt werden, solange es keinen fest eingesetzten Richter gibt.

Daher versagt es entgegen seiner Bestimmung dabei, über die Ansprüche seiner Subjekte zu entscheiden und deren Besitz zu schützen. Vor allem wo jeder Richter, Interpret und Vollstrecker zugleich und das auch noch in eigener Sache ist. Wer dort das Recht auf seiner Seite hat, ist in der Regel auf seine eigene Kraft angewiesen ist und hat deshalb nicht Macht genug, sich vor Schädigung zu schützen oder die Verbrecher zu bestrafen.

Um diese Unannehmbarkeiten zu vermeiden, die die Nutzung menschlichen Besitzes im Naturzustand stören, verbinden sich Menschen zu Gesellschaften, um über die vereinte Stärke der gesamten Gesellschaft zu verfügen, ihren Besitz zu sichern und zu schützen, stehende Regeln zu haben, ihn zu definieren, damit jeder versteht, was ihm zusteht.

Zu diesem Zweck verzichten Menschen auf natürliche Macht zugunsten der Gesellschaft, der sie beitreten und die Gemeinschaft legt die legislative Macht in die Hände legt, welche sie für geeignet hält, im Vertrauen darauf nach verkündeten Gesetzen regiert zu werden.

Ansonsten wären Frieden, Ruhe und Besitz nach wie vor derselben Unsicherheit ausgesetzt wie im Naturzustand.

56Human laws are measures in respect of men whose actions they must direct, howbeit such measures they are as have also their higher rules to be measured by, which rules are two, the law of God, and the law of nature; so that laws human must be made according to the general laws of nature and without contradiction to any positive law of scripture, otherwise they are ill made. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

To constrain men to anything inconvenient doth seem
unreasonable. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

56Menschliche Gesetze sind Maßstäbe, die sich auf Menschen beziehen, deren Handlungen sie Richtung geben sollen; dennoch sind es Maßstäbe, die noch ihre höheren Maßstäbe besitzen, nach denen sie zu bemessen sind, und dieser Maßstäbe gibt es zwei:
Das Gesetz Gottes und das Gesetz der Natur; Deshalb müssen menschliche Gesetze in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gesetzen der Natur erlassen werden und zwar ohne Widerspruch gegen irgendein positives Gesetz der Bibel. Anderenfalls sind sie schlecht. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.9.

Menschen zu irgendetwas Unbequemen zu zwingen, tritt als unvernünftig hervor. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 131

John Locke: Two Treatises of Government

§ 131. But though men, when they enter into society, give up the equality, liberty, and executive power they had in the state of nature, into the hands of the society, to be so far disposed of by the legislative, as the good of the society shall require; yet it being only with an intention in everyone the better to preserve himself, his liberty and property39; (for no rational creature can be supposed to change his condition with an intention to be worse) the power of the society, or legislative constituted by them, can never be supposed to extend farther than the common good; but is obliged to secure everyone’s property39, by providing against those three defects above mentioned, that made the state of nature so unsafe and uneasy. And so whoever has the legislative or supreme power of any commonwealth, is bound to govern by established standing laws, promulgated and known to the people, and not by extemporary decrees; by indifferent and upright judges, who are to decide controversies by those laws; and to employ the force of the community at home, only in the execution of such laws, or abroad to prevent or redress foreign injuries, and secure the community from inroads and invasion. And all this to be directed to no other end but the peace, safety and public good of the people.

§ 131. Selbst wenn Menschen mit Eintritt in eine Gesellschaft Gleichheit, Freiheit und exekutive Macht abgeben, die sie im Naturzustand hatten, zugunsten der Gesellschaft, die durch eine Legislative soweit darüber zu verfügen hat, als das Wohl der Gesellschaft es erfordert, dann geschieht das nur durch jedermanns Vorhaben sich selbst, seine Freiheit und sein Eigentum39 umso besser zu erhalten. Schließlich kann von keinem vernünftigen Wesen erwartet werden, es ändere seine Situation mit der Absicht, diese zu verschlechtern. Der Gesellschaft oder der durch sie eingesetzten Legislative darf daher nie unterstellt werden, ihre Macht erstrecke sich weiter als auf das gemeinsame Wohl. Im Gegenteil ist sie verpflichtet, das Eigentum39 eines jeden sicherzustellen. Und zwar durch sie Vorsorge gegen die drei beschriebenen Mängel, die den Naturzustand so unsicher und unbehaglich machen: Wer also die Legislative oder höchste Macht eines Staatswesens innehat, hat die Pflicht nach festen, stehenden, transparent bekannt gemachten und vom Volk bestätigten Gesetzen zu regieren und keinesfalls nach Beschlüssen des herrschenden Augenblicks. Dazu gehören unparteiische, rechtschaffene Richter, welche Auseinandersetzungen nach diesen Gesetzen zu entscheiden haben. Die Macht der Gemeinschaft darf im Inland nur zum Vollzug der Gesetze genutzt werden. Im Ausland, um fremdes Unrecht zu verhüten oder zu sühnen und die Gesellschaft gegen Überfälle und Invasionen sicher zu stellen. All das zu keinen anderen Zwecken als Frieden, Sicherheit und öffentlicher Wohlfahrt der gesamten Bevölkerung.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 97

John Locke: Two Treatises of Government

§ 97. And thus every man, by consenting with others to make one body politic under one government, puts himself under an obligation to everyone of that society, to submit to the determination of the majority, and to be concluded by it; or else this original compact, whereby he with others incorporates into one society, would signify nothing, and be no compact, if he be left free, and under no other ties than he was in before in the state of nature. For what appearance would there be of any compact? What new engagement if he were no farther tied by any decrees of the society, than he himself thought fit, and did actually consent to? This would be still as great a liberty, as he himself had before his compact, or anyone else in the state of nature hath, who may submit himself, and consent to any acts of it if he thinks fit.

§ 97. Jeder Mensch also, der mit anderen vereinbart, einen einzigen politischen Körper unter einer Regierung zu bilden, stellt sich jedem einzelnen dieser Gesellschaft gegenüber unter eine Verpflichtung, sich dem Beschluss der Mehrheit unterzuordnen und ihn zu achten. Oder dieser ursprüngliche Vertrag, durch den er sich mit anderen zu einer Gesellschaft vereinigt, würde nichts bedeuten und kein Vertrag sein, wenn er frei und unter keinen anderen Verpflichtungen als vorher im Naturzustand bliebe. Welcher Schein eines Vertrags würde dort noch vorhanden sein? Was wäre neuartig an der Verpflichtung, wenn er durch Beschlüsse der Gesellschaft nicht weiter gebunden wäre, als er selbst für passend hielte und wie weit er wirklich seine Zustimmung gäbe? Das wäre noch eine ebenso große Freiheit sein, als er selbst vor seinem Vertrag hatte, oder irgendein anderer im Naturzustand hat, der sich unterordnet und Entscheidungen zustimmt, falls es ihm angebracht scheint.

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