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TToG II § 241

John Locke: Two Treatises of Government

§ 241. But farther, this question (Who shall be judge?) cannot mean, that there is no judge at all: For where there is no judicature on earth, to decide controversies amongst men, God in heaven is judge. He alone, it is true, is judge of the right. But every man is judge for himself, as in all other cases, so in this, whether another hath put himself into a state of war with him, and whether he should appeal to the supreme Judge, as Jephtha did.

§ 241. Ferner kann diese Frage, wer soll Richter sein? nicht bedeuten, es gebe überhaupt keinen Richter: Wenn auf Erden keine richterliche Macht vorhanden ist, Streit unter Menschen zu entscheiden, ist Gott im Himmel Richter. Er allein ist in Wahrheit Richter über das Recht. Jeder Mensch ist wie in allen anderen Fällen so auch in diesem Richter für sich selbst darüber, ob ein anderer sich in Kriegszustand mit ihm gesetzt hat, und ob er, wie Jephta es tat, den allerhöchsten Richter anrufen soll.

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TToG II § 207

John Locke: Two Treatises of Government

§ 207. Thirdly: Supposing a government wherein the person of the chief magistrate is not thus sacred; yet this doctrine of the lawfulness of resisting all unlawful exercises of his power, will not upon every slight occasion endanger him, or embroil the government:

For where the injured party may be relieved, and his damages repaired by appeal to the law, there can be no pretence for force, which is only to be used where a man is intercepted from appealing to the law: For nothing is to be accounted hostile force, but where it leaves not the remedy of such an appeal; and it is such force alone, that puts him that uses it into a state of war, and makes it lawful to resist him. A man with a sword in his hand demands my purse in the highway, when perhaps I have not twelve pence in my pocket:

This man I may lawfully kill. To another I deliver 100£ to hold only whilst I alight, which he refuses to restore me, when I am got up again, but draws his sword to defend the possession of it by force, if I endeavor to retake it. The mischief this man does me is a hundred, or possibly a thousand times more than the other perhaps intended me (whom I killed before he really did me any) and yet I might lawfully kill the one, and cannot so much as hurt the other lawfully.

The reason whereof is plain; because the one using force, which threatened my life, I could not have time to appeal to the law to secure it: And when it was gone, it was too late to appeal. The law could not restore life to my dead carcass: The loss was irreparable; which to prevent, the law of nature gave me a right to destroy him, who had put himself into a state of war with me, and threatened my destruction. But in the other case, my life not being in danger, I may have the benefit of appealing to the law, and have reparation for my 100£ that way.

§ 207. Drittens: Davon ausgehend bei einer Regierung ist die Person des obersten Beamten nicht unantastbar, wird die Lehre von der Rechtmäßigkeit des Widerstands gegen ungesetzliche Ausübung von Macht ihn kaum bei jedem unbedeutenden Anlass in Gefahr oder die Regierung in Wallung bringen.

Wo durch Anrufen des Gesetzes dem Geschädigten geholfen und sein Schaden wiedergutgemacht werden kann, kann es keinen Vorwand für physische Gewalt geben. Die darf nur angewendet werden, wo einem Menschen Berufung auf das Gesetz verwehrt ist. Nur was die Hilfe einer Berufung ausschließt, kann als feindselige Gewalt betrachtet werden. Es ist allein diese Gewalt, die den, der sie anwendet, in den Kriegszustand versetzt und Widerstand gegen ihn rechtmäßig werden lässt.

Ein Mensch mit dem Schwert in der Hand verlangt auf der Landstraße meine Börse, wenn ich vielleicht keine zwölf Cent in der Tasche habe: Diesen Menschen darf ich rechtmäßig töten.

Einem anderen übergebe ich 100£ zur Aufbewahrung, während vom Pferd steige. Er weigert sich diese mir zurückzugeben, wenn ich wieder aufsitze. Stattdessen zieht er sein Schwert, um den Besitz des Geldes mit Gewalt zu verteidigen, sobald ich versuche, es ihm wieder abzunehmen. Der Schaden den dieser Mann mir zufügt ist hundert-, vielleicht tausendmal größer als das, was der andere möglicherweise gegen mich im Schilde führte. Den ich tötete, bevor er es wirklich getan haben konnte. Trotzdem tötete ich rechtmäßig, darf den anderen aber rechtmäßig nicht einmal verletzen.

Der Grund ist eindeutig: Der eine wandte Gewalt an, bedrohte mein Leben, also blieb mir keine Zeit das Gesetz zum Schutz meines Lebens anzurufen. Das Gesetz könnte meinem toten Leichnam kein Leben zurückgeben. Der Verlust wäre unersetzbar. Um das zu verhüten gibt mir das Naturrecht jede Berechtigung einen zu töten, der sich gegen mich in Kriegszustand versetzt und mich mit Vernichtung bedroht hatte.

Im anderen Fall könnte ich, da mein Leben nicht bedroht war, den Vorteil der Inanspruchnahme des Rechts nutzen und den Ersatz meiner 100£ auf diese Weise erlangen.

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TToG II § 90

John Locke: Two Treatises of Government

§ 90. Hence it is evident, that absolute monarchy, which by some men is counted the only government in the world, is indeed inconsistent with civil society, and so can be no form of civil government at all: For the end of civil society, being to avoid, and remedy those inconveniencies of the state of nature, which necessarily follow from every man’s being judge in his own case, by setting up a known authority, to which everyone of that society may appeal upon any injury received, or controversy that may arise, and which everyone of the42 society ought to obey; wherever any persons are, who have not such an authority to appeal to, for the decision of any difference between them, there those persons are still in the state of nature; and so is every absolute Prince, in respect of those who are under his dominion.

§ 90. Das ist der Beweis: Absolute Monarchie, die von manchen Menschen als einzige Form von Regierung in der Welt angesehen wird, ist mit der bürgerlichen Gesellschaft in der Tat unverträglich und kann überhaupt keine Form von staatlicher Regierung sein.

Der Zweck bürgerlicher Gesellschaft ist es, alle die Unannehmbarkeiten des Naturzustands zu vermeiden und zu heilen, die sich notwendigerweise einstellen, wenn jedermann Richter in eigener Sache ist. Der Weg dazu ist die Bestellung einer allen bekannten Autorität, die jeder bei erlittenem Unrecht oder bei entstandenem Streit anrufen kann und der jeder sich einzelne der Gesellschaft unterordnen muß42. Wo es Menschen gibt, die über keine solche Autorität verfügen, welche sie zur Entscheidung allen Streits anrufen könnten, leben diese Menschen weiterhin im Naturzustand. Genauso verhält sich das mit jedem absoluten Fürsten in Bezug auf alle, die unter dessen Herrschaft stehen…

42The public power of all society is above every soul contained in the same society; and the principal use of that power is, to give laws unto all that are under it, which laws in such cases we must obey, unless there be reason showed which may necessarily enforce, that the law of reason, or of God, doth enjoin the contrary, Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

42Die öffentliche Macht jeder Gesellschaft steht über jeder in derselben Gesellschaft enthaltenen Seele. Der grundlegende Nutzen dieser Macht besteht darin, für alle die unter ihr stehen, Gesetze zu erlassen, denen wir in solchen Fällen gehorchen müssen. Es sei denn ein Grund würde beigebracht, der zwingend beweist, dass das Gesetz der Vernunft oder Gottes das Gegenteil beinhaltet. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. Wherever therefore any number of men are so united into one society, as to quit everyone his executive power of the law of nature, and to resign it to the public, there and there only is a political or civil society. And this is done, wherever any number of men in the state of nature, enter into society to make one people, one body politic under one supreme government; or else when any one joins himself to, and incorporates with any government already made:

For hereby he authorizes the society, or which is all one, the legislative thereof, to make laws for him, as the public good of the society shall require: To the execution whereof, his own assistance (as to his own degrees) is due. And this puts men out of a state of nature into that of a commonwealth, by setting up a judge on earth, with authority to determine all the controversies, and redress the injuries that may happen to any member of the commonwealth; which judge is the legislative, or magistrates appointed by it. And wherever there are any number of men, however associated, that have no such decisive power to appeal to, there they are still in the state of nature.

§ 89. Wo immer irgendeine Anzahl von Menschen sich so zu einer Gesellschaft vereint, jeder einzelne seine exekutive naturrechtliche Macht suspendiert und an die Gemeinschaft abtritt, entsteht dort, und zwar nur dort, eine politische oder bürgerliche Gesellschaft. Das ist immer dort der Fall, wo eine Anzahl von Menschen im Naturzustand zu einer Gesellschaft zusammentritt, um ein Volk, einen politischen Körper unter einer obersten Regierung zu bilden. Alternativ wenn jemand einer schon bestehenden Gesellschaft beitritt und der Regierung unterordnet. Dadurch ermächtigt er die Gesellschaft oder, was dasselbe ist, ihre Legislative, auch für ihn Gesetze zu erlassen, so wie das öffentliche Wohl der Gesellschaft es erfordert.

Er ist ab da zu deren Vollziehung, wie für eigene Beschlüsse, unter seiner eigenen Mitwirkung nach eigenem Ermessen, verpflichtet. Dieser Vorgang versetzt Menschen aus einem Naturzustand in ein Gemeinwesen, in welchem sie einen Richter auf Erden einsetzen und ihn mit der Autorität versehen, alle Streitigkeiten zu entscheiden und Schäden wiederherstellen zu lassen, die einem Mitglied des Gemeinwesens zugefügt werden. Dieser Richter ist die Legislative oder eine durch sie ernannte Obrigkeit.

Überall wo eine Anzahl verbundener Menschen eine derart entscheidungsbefähigte Macht, die sie anrufen können, nicht vorfinden, befinden sie sich, so verbunden sie sonst auch sein mögen, noch im Naturzustand.

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TToG II § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. And thus the commonwealth comes by a power to set down what punishment shall belong to the several transgressions which they think worthy of it, committed amongst the members of that society, (which is the power of making laws) as well as it has the power to punish any injury done unto any of its members, by anyone that is not of it (which is the power of war and peace) and all this for the preservation of the property39 of all the members of that society, as far as is possible.

But though every man who has entered into civil society, and is become a member of any commonwealth, has thereby quitted his power to punish offences, against the law of nature, in prosecution of his own private judgment, yet with the judgment of offences, which he has given up to the legislative in all cases, where he can appeal to the magistrate, he has given a right to the commonwealth to employ his force, for the execution of the judgments of the commonwealth, whenever he shall be called to it; which indeed are his own judgments, they being made by himself, or his representative.

And herein we have the original of the legislative and executive power of civil society, which is to judge by standing laws, how far offences are to be punished, when committed within the commonwealth; and also to determine, by occasional judgments founded on the present circumstances of the fact, how far injuries from without are to be vindicated; and in both these to employ all the force of all the members, when there shall be no need.

§ 88. Nur auf diesem Weg gelangt das Gemeinwesen zur Macht festzusetzen, welche Strafe für verschiedene Übertretungen angemessen sein soll, die es einer Bestrafung wert erachtet. Es verfügt über die Macht Gesetze zu erlassen und Unrecht zu strafen, soweit es von Mitgliedern derselben Gesellschaft begangen wird und ebenso das einem seiner Mitglieder von einem Fremden zugefügten, der nicht Teil dieser Gesellschaft ist. Das ist die Macht über Krieg und Frieden.

All das soweit möglich zum Erhalt des Eigentums39 aller Mitglieder dieser Gesellschaft.

Obwohl jeder der in eine staatliche Gesellschaft eingetreten und Mitglied eines Gemeinwesens geworden ist, dadurch seine Macht, Vergehen gegen das Naturrecht nach seinem eigenen privaten Urteil zu bestrafen, suspendiert hat, hat er doch mit der Überlassung der Urteilsberechtigung über Vergehen an die Legislative für alle die Fälle übertragen, in denen er die Obrigkeit um Schutz anrufen kann, und dem Gemeinwesen das Recht gewährt, zur Vollstreckung der Urteile seine Kräfte in Anspruch zu nehmen, so oft er dazu berufen wird. Es handelt sich in der Tat um seine eigenen Urteile, die durch seinen Vertreter quasi wie ihn selbst gefällt werden.

Hier liegt der Ursprung legislativer und exekutiver Macht einer staatlichen Gesellschaft. Sie hat nach stehenden Gesetzen zu urteilen, wie schwer innerhalb des Gemeinwesens begangene Vergehen zu bestrafen sind. In gleichem Sinn hat sie fallweise zu beurteilen und begründet auf die jeweiligen Umstände der Angelegenheit zu entscheiden, in wie weit für Schädigungen von außen Entschädigung gefordert werden sollen. In beiden Fällen darf sie wenn nötig die gesamte Kraft ihrer Mitglieder nutzen.

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