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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 70, Absatz 70,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 70, Absatz 70,

Indeed I have observed that almost all those tragical revolutions which have exercised Christendom these many years have turned upon this hinge, that there hath been no design so wicked which hath not worn the vizor of religion, nor rebellion which hath not been so kind to itself as to assume the specious name of reformation, proclaiming a design either to supply the defects or correct the errors of religion, that none ever went about to ruin the state but with pretence to build the temple, all those disturbers of public quiet being wise enough to lay hold on religion as a shield which if it could not defend their cause was best like to secure their credit, and gain as well pity to their ruin as partisans to their success, men finding no cause that can so rationally draw them to hazard this life, or compound for the dangers of a war as that which promises them a better, all other arguments, of liberty, country, relations, glory being to be enjoyed only in this life can give but small encouragements to a man to endanger that and to improve their present enjoyments a little, run themselves into the danger of an irreparable loss of all.

Hence have the cunning and malice of men taken occasion to pervert the doctrine of peace and charity into a perpetual foundation of war and contention, all those flames that have made such havoc and desolation in Europe, and have not been quenched but with the blood of so many millions, have been at first kindled with coals from the altar, and too much blown with the breath of those that attend the altar, who, forgetting their calling which is to promote peace and meekness, have proved the trumpeters of strife and sounded a charge with a ‚curse ye Meros’133.

I know not therefore how much it might conduce to the peace and security of mankind if religion were banished the camp and forbid to take arms, at least to use no other sword but that of the word and spirit, if ambition and revenge were disrobed of that so specious outside of reformation and the cause of God, were forced to appear in their own native ugliness and lie open to the eyes and contempt of all the world, if the believer and unbeliever could be content as Paul advises to live together, and use no other weapons to conquer each other’s opinions but pity and persuasion, if men would suffer one another to go to heaven everyone his one way, and not out of a fond conceit of themselves pretend to greater knowledge and care of another’s soul and eternal concernments than he himself, how much I say if such a temper and tenderness were wrought in the hearts of men our author’s doctrine of toleration might promote a quiet in the world, and at last bring those glorious days that men have a great while sought after the wrong way, I shall leave everyone to judge.

In der Realität dagegen habe ich beobachtet, dass im Grunde alle jene leidvollen Revolutionen, die das Christentum in diesen vielen Jahren durchexerzierte sich über jene Angeln durch die Türrahmen geschwungen haben, dass weder eine noch so bösartige Absicht in Erscheinung trat, die nicht religiöse Verblendung vor sich hergetragen hätte, noch eine Rebellion angezettelt wurde, die nicht so liebevoll zu sich selbst gewesen wäre, den höchst besonderen Titel der Reformation für sich in Anspruch zu nehmen.

Ob sie nun eine Absicht verkündeten, entweder Mängeln abzuhelfen oder religiöse Irrtümer zu korrigieren, natürlich musste keiner jemals den Staat zu einem anderen Zweck ruinieren, als Gottes wahren Tempel zu errichten. Alle jene Unruhestifter und Störer des öffentlichen Friedens waren wahrhaft weise genug um sich auf die Religion zu berufen, als einem Schild, der, wenn er schon ihre Sache nicht verteidigen konnte, wenigstens bestens geeignet war, ihre Glaubwürdigkeit sicherzustellen. Um nun gleichermaßen Mitgefühl im Falle ihrer Niederlage und weitere Parteigänger im Falle des Erfolgs zu gewinnen, können Menschen keine Begründung finden, die sie derart vernunftbehaftet dazu bringt, ihr diesseitiges Leben zu riskieren oder die Gefahren eines Krieges mit den Versprechungen eines besseren zu vergleichen. Sämtliche anderen Argumente wie Freiheit, Land, Nation, Beziehungen, Ruhm und Ehre, die nur für dieses Leben Bedeutung haben, können Menschen bestenfalls ein klein wenig Ermutigung liefern, sein hiesiges Leben aufs Spiel zu setzen und um aktuelle Lebensumstände ein wenig zu verbessern, rennen sie blind in das Risiko alles zu verlieren.

Daher haben Gerissenheit und Niederträchtigkeit einiger Menschen sogleich die Möglichkeit ergriffen, die Lehre von Frieden und Barmherzigkeit in einen immerwährenden Anlass zu Krieg und Streit zu pervertieren, haben alle jene Flammen entfacht, die in Europa derart viel Chaos und Verwüstung anrichteten und mit nichts weniger als dem Blut von Millionen gestillt werden konnten. All das wurde zu Beginn mit den glühenden Kohlen der Altäre entzündet, angefacht mit dem Atem derer, die sich zum Altar hinwandten, die dabei vergaßen, dass es ihre Berufung war, Frieden und Sanftmut zu predigen, sich statt dessen als Trompeter zur Attacke erwiesen und das Angriffssignal mit dem Fluch von Meros133 gaben.

Ich vermag daher nicht zu wissen, wie viel es zu Frieden und Sicherheit der Menschheit hätte beitragen können, wenn die Religion des Feldes verwiesen und es ihr verboten worden wäre, zu den Waffen zu greifen, mit dem Zweck, kein anderes Schwert als das von Wort und Geist zu benutzen.

Was, wenn Ehrgeiz und Rachelust all derer so deutlich außerhalb von Reformationsbedarf und Anliegen Gottes gelegenen Mittel beraubt worden wären? Sie wären gezwungen gewesen, in ihrer eigenen, angeborenen Widerwärtigkeit zu erscheinen, offen sichtbar für die Augen und die Verachtung aller Welt. Wenn Glaubende und Nichtglaubende zufrieden wären, so zusammen zu leben wie es Paulus ihnen geraten hatte und keine andere Waffe nutzten, um sich gegenseitig durch nichts anderes für sich einzunehmen, als durch Mitgefühl und Überzeugung? Wenn Menschen es gegenseitig dulden könnten, dass jeder seinem eigenen Weg zum Himmel folgt, statt aus tief verwurzelter Eitelkeit von sich selbst weiter reichende Kenntnis, wirksamere Fürsorge für die Seelen anderer und eine noch ewigere Bekümmerung als Gott höchstpersönlich zu behaupten? Was auch immer ich aufzähle: Wäre diese Art Gemütsverfassung und Zartheit in den Herzen der Menschen vorgezeichnet, dann könnte die Lehre der Toleranz unseres Autors die Ruhe auf der Welt fördern und schließlich jene ruhmreichenTage herbeiführen, nach denen die Menschen seit langem auf falschen Wegen gesucht haben. Das zu beurteilen überlasse ich jedem selbst.

133https://en.wikipedia.org/wiki/Meroz

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TToG II § 207

John Locke: Two Treatises of Government

§ 207. Thirdly: Supposing a government wherein the person of the chief magistrate is not thus sacred; yet this doctrine of the lawfulness of resisting all unlawful exercises of his power, will not upon every slight occasion endanger him, or embroil the government:

For where the injured party may be relieved, and his damages repaired by appeal to the law, there can be no pretence for force, which is only to be used where a man is intercepted from appealing to the law: For nothing is to be accounted hostile force, but where it leaves not the remedy of such an appeal; and it is such force alone, that puts him that uses it into a state of war, and makes it lawful to resist him. A man with a sword in his hand demands my purse in the highway, when perhaps I have not twelve pence in my pocket:

This man I may lawfully kill. To another I deliver 100£ to hold only whilst I alight, which he refuses to restore me, when I am got up again, but draws his sword to defend the possession of it by force, if I endeavor to retake it. The mischief this man does me is a hundred, or possibly a thousand times more than the other perhaps intended me (whom I killed before he really did me any) and yet I might lawfully kill the one, and cannot so much as hurt the other lawfully.

The reason whereof is plain; because the one using force, which threatened my life, I could not have time to appeal to the law to secure it: And when it was gone, it was too late to appeal. The law could not restore life to my dead carcass: The loss was irreparable; which to prevent, the law of nature gave me a right to destroy him, who had put himself into a state of war with me, and threatened my destruction. But in the other case, my life not being in danger, I may have the benefit of appealing to the law, and have reparation for my 100£ that way.

§ 207. Drittens: Davon ausgehend bei einer Regierung ist die Person des obersten Beamten nicht unantastbar, wird die Lehre von der Rechtmäßigkeit des Widerstands gegen ungesetzliche Ausübung von Macht ihn kaum bei jedem unbedeutenden Anlass in Gefahr oder die Regierung in Wallung bringen.

Wo durch Anrufen des Gesetzes dem Geschädigten geholfen und sein Schaden wiedergutgemacht werden kann, kann es keinen Vorwand für physische Gewalt geben. Die darf nur angewendet werden, wo einem Menschen Berufung auf das Gesetz verwehrt ist. Nur was die Hilfe einer Berufung ausschließt, kann als feindselige Gewalt betrachtet werden. Es ist allein diese Gewalt, die den, der sie anwendet, in den Kriegszustand versetzt und Widerstand gegen ihn rechtmäßig werden lässt.

Ein Mensch mit dem Schwert in der Hand verlangt auf der Landstraße meine Börse, wenn ich vielleicht keine zwölf Cent in der Tasche habe: Diesen Menschen darf ich rechtmäßig töten.

Einem anderen übergebe ich 100£ zur Aufbewahrung, während vom Pferd steige. Er weigert sich diese mir zurückzugeben, wenn ich wieder aufsitze. Stattdessen zieht er sein Schwert, um den Besitz des Geldes mit Gewalt zu verteidigen, sobald ich versuche, es ihm wieder abzunehmen. Der Schaden den dieser Mann mir zufügt ist hundert-, vielleicht tausendmal größer als das, was der andere möglicherweise gegen mich im Schilde führte. Den ich tötete, bevor er es wirklich getan haben konnte. Trotzdem tötete ich rechtmäßig, darf den anderen aber rechtmäßig nicht einmal verletzen.

Der Grund ist eindeutig: Der eine wandte Gewalt an, bedrohte mein Leben, also blieb mir keine Zeit das Gesetz zum Schutz meines Lebens anzurufen. Das Gesetz könnte meinem toten Leichnam kein Leben zurückgeben. Der Verlust wäre unersetzbar. Um das zu verhüten gibt mir das Naturrecht jede Berechtigung einen zu töten, der sich gegen mich in Kriegszustand versetzt und mich mit Vernichtung bedroht hatte.

Im anderen Fall könnte ich, da mein Leben nicht bedroht war, den Vorteil der Inanspruchnahme des Rechts nutzen und den Ersatz meiner 100£ auf diese Weise erlangen.

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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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TToG II § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. But though there be a time when a child comes to be as free from subjection to the will and command of his father, as the father himself is free from subjection to the will of anybody else, and they are each under no other restraint, but that which is common to them both, whether it be the law of nature, or municipal law of their country; yet this freedom exempts not a son from that honor which he ought, by the law of God and nature, to pay his parents. God having made the parents instruments in his great design of continuing the race of mankind, and the occasions of life to their children:

As he hath laid on them an obligation to nourish, preserve, and bring up their offspring; so he has laid on the children a perpetual obligation of honoring their parents, which containing in it an inward esteem and reverence to be shown by all outward expressions, ties up the child from anything that may ever injure or affront, disturb or endanger, the happiness or life of those from whom he received his; and engages him in all actions of defense, relief, assistance and comfort of those, by whose means he entered into being, and has been made capable of any enjoyments of life:

From this obligation no state, no freedom can absolve children. But this is very far from giving parents a power of command over their children, or an authority to make laws and dispose as they please of their lives or liberties. It is one thing to owe honor, respect, gratitude and assistance; another to require an absolute obedience and submission. The honor due to parents, a monarch in his throne owes his mother; and yet this lessens not his authority, nor subjects him to her government.

§ 66. Auch wenn eine Zeit kommt, zu der ein Kind von der Unterordnung unter Willen und Anordnungen seines Vaters ebenso frei wird, wie der Vater selbst frei ist von Unterordnung unter den Willen eines anderen, und beide unter keiner anderen Beschränkung stehen als den gemeinsamen, seien Naturgesetze oder Gesetz ihres Landes, so befreit diese Unabhängigkeit einen Sohn nicht von gottgewollter und naturgesetzlicher Ehrerbietung, die er seinen Eltern zu erweisen verpflichtet ist.

Gott hat die Eltern als Werkzeuge seines großen Plans, die Menschheit fortzuführen, geschaffen, hat ihnen die Pflicht auferlegt, ihre Nachkommen zu ernähren, zu erhalten und aufzuziehen. Ebenso hat er die Kinder auf ewig verpflichtet, ihre Eltern zu ehren. Was innere Wertschätzung und Verehrung beinhaltet, die in allen Äußerungen gezeigt werden soll. Die ein Kind abhält irgendetwas zu tun, was das Glück oder das Leben jener schädigen, verletzen, stören oder gefährden könnte, von welchen es das eigene Leben empfangen hat. Sowie es zu allen Handlungen verpflichtet, die zum Schutz, zur Unterstützung, Hilfe und Behaglichkeit des Lebens derjenigen dienen, durch deren Mittel es selbst ins Dasein getreten und befähigt worden ist, sich des Lebens zu erfreuen.

Von dieser Verpflichtung kann kein Stand, keine Freiheit die Kinder lossprechen. Allerdings ist das meilenweit davon entfernt, den Eltern Macht und Herrschaft über ihre Kinder zu verleihen, geschweige denn die Autorität, Gesetze zu erlassen und nach Gutdünken über ihr Leben und ihre Freiheiten zu verfügen. Ehrerbietung, Achtung, Dankbarkeit, Hilfe zu schulden ist eine Sache. Absoluten Gehorsam und Unterordnung fordern, eine andere. Die den Eltern gebührende Ehrerbietung schuldet seiner Mutter auch der Monarch auf dem Thron, ohne dadurch seine Autorität zu mindern oder gar ihrer Herrschaft untertan zu werden.

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