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TToG II § 207

John Locke: Two Treatises of Government

§ 207. Thirdly: Supposing a government wherein the person of the chief magistrate is not thus sacred; yet this doctrine of the lawfulness of resisting all unlawful exercises of his power, will not upon every slight occasion endanger him, or embroil the government:

For where the injured party may be relieved, and his damages repaired by appeal to the law, there can be no pretence for force, which is only to be used where a man is intercepted from appealing to the law: For nothing is to be accounted hostile force, but where it leaves not the remedy of such an appeal; and it is such force alone, that puts him that uses it into a state of war, and makes it lawful to resist him. A man with a sword in his hand demands my purse in the highway, when perhaps I have not twelve pence in my pocket:

This man I may lawfully kill. To another I deliver 100£ to hold only whilst I alight, which he refuses to restore me, when I am got up again, but draws his sword to defend the possession of it by force, if I endeavor to retake it. The mischief this man does me is a hundred, or possibly a thousand times more than the other perhaps intended me (whom I killed before he really did me any) and yet I might lawfully kill the one, and cannot so much as hurt the other lawfully.

The reason whereof is plain; because the one using force, which threatened my life, I could not have time to appeal to the law to secure it: And when it was gone, it was too late to appeal. The law could not restore life to my dead carcass: The loss was irreparable; which to prevent, the law of nature gave me a right to destroy him, who had put himself into a state of war with me, and threatened my destruction. But in the other case, my life not being in danger, I may have the benefit of appealing to the law, and have reparation for my 100£ that way.

§ 207. Drittens: Davon ausgehend bei einer Regierung ist die Person des obersten Beamten nicht unantastbar, wird die Lehre von der Rechtmäßigkeit des Widerstands gegen ungesetzliche Ausübung von Macht ihn kaum bei jedem unbedeutenden Anlass in Gefahr oder die Regierung in Wallung bringen.

Wo durch Anrufen des Gesetzes dem Geschädigten geholfen und sein Schaden wiedergutgemacht werden kann, kann es keinen Vorwand für physische Gewalt geben. Die darf nur angewendet werden, wo einem Menschen Berufung auf das Gesetz verwehrt ist. Nur was die Hilfe einer Berufung ausschließt, kann als feindselige Gewalt betrachtet werden. Es ist allein diese Gewalt, die den, der sie anwendet, in den Kriegszustand versetzt und Widerstand gegen ihn rechtmäßig werden lässt.

Ein Mensch mit dem Schwert in der Hand verlangt auf der Landstraße meine Börse, wenn ich vielleicht keine zwölf Cent in der Tasche habe: Diesen Menschen darf ich rechtmäßig töten.

Einem anderen übergebe ich 100£ zur Aufbewahrung, während vom Pferd steige. Er weigert sich diese mir zurückzugeben, wenn ich wieder aufsitze. Stattdessen zieht er sein Schwert, um den Besitz des Geldes mit Gewalt zu verteidigen, sobald ich versuche, es ihm wieder abzunehmen. Der Schaden den dieser Mann mir zufügt ist hundert-, vielleicht tausendmal größer als das, was der andere möglicherweise gegen mich im Schilde führte. Den ich tötete, bevor er es wirklich getan haben konnte. Trotzdem tötete ich rechtmäßig, darf den anderen aber rechtmäßig nicht einmal verletzen.

Der Grund ist eindeutig: Der eine wandte Gewalt an, bedrohte mein Leben, also blieb mir keine Zeit das Gesetz zum Schutz meines Lebens anzurufen. Das Gesetz könnte meinem toten Leichnam kein Leben zurückgeben. Der Verlust wäre unersetzbar. Um das zu verhüten gibt mir das Naturrecht jede Berechtigung einen zu töten, der sich gegen mich in Kriegszustand versetzt und mich mit Vernichtung bedroht hatte.

Im anderen Fall könnte ich, da mein Leben nicht bedroht war, den Vorteil der Inanspruchnahme des Rechts nutzen und den Ersatz meiner 100£ auf diese Weise erlangen.

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TToG II § 183

John Locke: Two Treatises of Government

§ 183. Let the conqueror have as much justice on his side, as could be supposed, he has no right to seize more than the vanquished could forfeit: His life is at the victor’s mercy; and his service and goods he may appropriate, to make himself reparation; but he cannot
take the goods of his wife and children; they too had a title to the goods he enjoyed, and their shares in the estate he possessed: For example, in the state of nature (and all commonwealths are in the state of nature one with another) have injured another man, and refusing to give satisfaction, it conies to a state of war, wherein my defending by force what I had gotten unjustly, makes me the aggressor.

I am conquered: My life, it is true, as forfeit, is at mercy, but not my wife’s and children’s. They made not war, nor assisted in it. I could not forfeit their lives; they were not mine to forfeit. My wife had a share in my estate; that neither could I forfeit. And my children also, being born of me, had a right to be maintained out of my labor or substance. Here then is the case: The conqueror has a title to reparation for damages received, and the children have a title to their fathers estate for their subsistence: For as to the wife’s share, whether her own labor or compact, gave her a title to it, it is plain, her husband could not forfeit what was hers. What must be done in the case? I answer; the fundamental law of nature being, that all, as much as may be, should be preserved, it follows, that if there be not enough fully to satisfy both, viz., for the conquerors losses, and children’s maintenance, he that hath, and to spare, must remit something of his full satisfaction, and give way to the pressing and preferable title of those who are in danger to perish without it.

§ 183. Mag der Eroberer so viel Recht auf seiner Seite haben, wie unterstellbar ist. Er hat kein Recht, mehr in seinen Besitz zu nehmen, als der Besiegte verwirken konnte: Das Leben des Besiegten steht unter der Gnade des Siegers. Der Eroberer kann sich dessen Dienste und Besitz aneignen, um sich zu entschädigen. Er darf sich aber keinesfalls des Besitzes dessen Ehefrau und Kinder bemächtigen. Diese haben ebenfalls Anspruch auf die Güter, die jener besaß und Anteil an dessen Vermögen.

Beispiel: Ich habe im Naturzustand, wohlgemerkt befinden sich alle Staaten im Naturzustand, einen anderen geschädigt. Weil ich mich weigere, ihm Ausgleich zu verschaffen, kommt es zu einem Krieg, in dem ich mit Gewalt verteidige, was ich unrechtmäßig erlangt habe. Dadurch werde ich zum Angreifer. Ich werde besiegt: Mein Leben ist verfallen und steht unter seiner Macht, nicht aber das meiner Frau und meiner Kinder. Sie führten keinen Krieg, noch unterstützten sie ihn. Ich konnte ihr Leben nicht verwirken. Ihr Leben war nicht das meinige, das ich verwirken konnte. Meine Frau hat Anteil an meinem Vermögen. Auch den kann ich nicht verwirken. Und ebenso haben meine Kinder, die von mir abstammen, ein Recht, aus meiner Arbeit oder meinem Besitz unterhalten zu werden.

Hier liegt der Fall so: Der Sieger hat Anspruch auf Entschädigung für erlittenen Schaden. Die Kinder haben Anspruch auf ihres Vaters Besitz für ihren Unterhalt. Was den Anteil der Frau betrifft, egal ob eigene Arbeit oder Vertrag ihr einen Anspruch darauf verschaffen, so ist es klar: Der Ehegatte kann nicht verwirken, was ihr gehört. Was hat in diesem Fall zu geschehen?

Meine Antwort: Das grundlegende Gesetz der Natur verlangt, alles so weit als möglich zu erhalten. Daraus folgt: Wenn nicht genug vorhanden ist um beides, den Schaden des Siegers und den Erhalt der Kinder völlig zu bedienen, muss er, der genügend hat und noch übrig behält, etwas von seiner vollen Satisfaktion nachlassen und dem dringenden und vorzuziehenden Anspruch derer entgegen kommen, die sonst Gefahr laufen würden umzukommen.

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TToG II § 182

John Locke: Two Treatises of Government

§ 182. But because the miscarriages of the father are no faults of the children, and they may be rational and peaceable, notwithstanding the brutishness and injustice of the father; the father, by his miscarriages and violence, can forfeit but his own life, but involves not his children in his guilt or destruction. His goods, which nature, that willeth the preservation of all mankind as much as is possible, hath made to belong to the children to keep them from perishing, do still continue to belong to his children:

For supposing them not to have joined in the war, either through infancy, absence, or choice, they have done nothing to forfeit them: Nor has the conqueror any right to take them away, by the bare title of having subdued him that by force attempted his destruction; though perhaps he may have some right to them, to repair the damages he has sustained by the war, and the defense of his own right; which how far it reaches to the possessions of the conquered, we shall see by and by. So that he that by conquest has a right over a man’s person to destroy him if he pleases, has not thereby a right over his estate to possess and enjoy it:

For it is the brutal force the aggressor has used, that gives his adversary a right to take away his life, and destroy him if he pleases, as a noxious creature; but it is damage sustained that alone gives him title to another man’s goods:

For though I may kill a thief that sets on me in the highway, yet I may not (which seems less) take away his money, and let him go: This would be robbery on my side. His force, and the state of war he puts himself in, made him forfeit his life, but gave me no title to his goods. The right then of conquest extends only to the lives of those who joined in the war, not to their estates, but only in order to make reparation for the damages received, and the charges of the war, and that too with reservation of the right of the innocent wife and children.

§ 182. Da aber Fehlverhalten eines Vaters nicht Schuld der Kinder ist, können diese verständig und friedlich sein, der Rohheit und Ungerechtigkeit des Vaters zum Trotz. Ein Vater kann durch seine Fehlverhalten und Gewalttaten nur sein eigenes Leben verwirken, verstrickt aber seine Kinder nicht in seine Schuld oder Vernichtung. Sein Besitz, den die Natur, da sie ja soweit wie möglich den Erhalt der ganzen Menschheit will, zum Besitz der Kinder bestimmt hat um sie vor Untergang zu bewahren, gehört weiter den Kindern. Nehmen wir an sie hätten am Krieg wegen ihrer Unmündigkeit, Abwesenheit oder aus freier Wahl, nicht teilgenommen, dann haben sie nichts getan um den Besitz zu verwirken.

Ein Eroberer hat kein Recht, ihn wegzunehmen, auch nicht wegen dem blanken Titel aus der Überwältigung dessen, der mit Gewalt seinen Untergang herbeizuführen versuchte. Vielleicht kann er ein gewisses Recht darauf haben, um den Schaden auszugleichen, den er durch Krieg und Verteidigung seines eigenen Rechts erlitten hat. Wie weit sich das auf den Besitz des Besiegten erstreckt, werden wir gleich sehen.

Wer durch Eroberung ein Recht über die Person eines Menschen erwirbt, diese nach Gefallen zu töten, erwirbt dadurch noch kein Recht, sein Vermögen in Besitz zu nehmen und zu nutzen. Es ist die rohe Gewalt, die der Angreifer gebraucht hat, was seinem Gegner ein Recht gibt, sein Leben zu nehmen und ihn, wenn er will, wie ein schädliches Geschöpf zu töten. Dagegen gewährt allein erlittener Schaden Anspruch auf den Besitz eines anderen Menschen.

Selbst wenn ich einen Räuber, der mich auf offener Landstraße überfällt, töten darf, so darf ich ihm keineswegs, auch wenn das geringfügiger scheint, sein Geld wegnehmen und ihn laufen lassen. Das wäre ein Raub meinerseits. Seine Gewalt und der Kriegszustand, in den er sich brachte, ließen ihn das Leben verwirken, aber gewähren mir keinen Anspruch auf seinen Besitz.

Das Recht der Eroberung erstreckt sich also nur auf das Leben derer, welche am Krieg teilnahmen, nicht aber auf ihren Besitz. Letzteres nur so weit, um für erlittenen Schaden Entschädigung zu erhalten und das ebenfalls nur unter Vorbehalt der Rechte der unschuldigen Frau und Kinder.

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TToG II § 181

John Locke: Two Treatises of Government

§ 181. Though in all war there be usually a complication of force and damage, and the aggressor seldom fails to harm the estate, when he uses force against the persons of those he makes war upon, yet it is the use of force only that puts a man into the state of war: For whether by force he begins the injury, or else having quietly, and by fraud, done the injury, he refuses to make reparation, and by force maintains it, (which is the same thing, as at first to have done it by force) it is the unjust use of force, that makes the war:

For he that breaks open my house, and violently turns me out of doors; or having peaceably got in, by force keeps me out, does in effect the same thing; supposing we are in such a state, that we have no common judge on earth, whom I may appeal to, and to whom we are both obliged to submit: For of such I am now speaking. It is the unjust use of force, then, that puts a man into the state of war with another; and thereby he that is guilty of it makes a forfeiture of his life: For quitting reason, which is the rule given between man and man, and using force, the way of beasts, he becomes liable to be destroyed by him he uses force against, as any savage ravenous beast, that is dangerous to his being.

§ 181. Obwohl in jedem Krieg gewöhnlich eine Verstrickung von Gewalt und Schaden erfolgt und der Angreifende selten unterlässt, das Vermögen zu schädigen, wenn er gegen die Besitzer, die er mit Krieg überzieht, Gewalt einsetzt, so ist es doch allein der Einsatz von Gewalt, der Menschen in den Kriegszustand versetzt. Ob er das Unrecht durch offene Gewalt begeht, oder ob er sich weigert, falls er es heimlich und mit List getan, Entschädigung zu leisten und daran mit Gewalt festhält, es ist dasselbe, als ob er es von Anfang an Gewalt eingesetzt hätte. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt macht den Krieg.

Wer in mein Haus eindringt, mich gewaltsam rauswirft, oder wer zwar friedlich eingedrungen mich mit Gewalt draußen hält, macht im Endeffekt das gleiche. Nehmen wir an wir befänden uns in einem Zustand, keinen gemeinsamen Richter auf Erden zu haben, an den ich mich wenden könnte und dem gegenüber wir beide verpflichtet wären uns unterzuordnen. Von einem solchen Zustand spreche ich jetzt. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt ist es, der einen Menschen in Kriegszustand mit dem anderen versetzt. Dadurch verwirkt der, der das verschuldet, sein Leben. Da er sich der Vernunft begibt, die zwischen Mensch und Mensch das die Regel bildet und stattdessen Gewalt, das Mittel der Tiere, anwendet, begibt er sich in Gefahr, durch den, gegen welchen er Gewalt einsetzt, vernichtet zu werden wie irgendein anderes wildes, reißendes Biest, das dessen Dasein gefährlich ist.

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TToG II § 145

John Locke: Two Treatises of Government

§ 145. There is another power in every commonwealth which one may call natural, because it is that which answers to the power every man naturally had before he entered into society: For though in a commonwealth the members of it are distinct persons still in reference
to one another, and as such are governed by the laws of the society; yet in reference to the rest of mankind, they make one body, which is, as every member of it before was, still in the state of nature with the rest of mankind. Hence it is, that the controversies that happen between any man of the society with those that are out of it, are managed by the public; and an injury done to a member of their body, engages the whole in the reparation of it. So that under this consideration the whole community is one body in the state of nature, in respect of all other states or persons out of its community.

§ 145. In jedem Staat existiert eine weitere Macht, die man als natürliche bezeichnen kann. Sie entspricht der Macht entspricht, welche jeder Mensch von Natur aus hat, bevor er einer Gesellschaft beitritt. Obwohl in einem Staat die Mitglieder in ihrem gegenseitigen Verhältnis stets verschiedene Personen sind und als solche durch die Gesetze der Gesellschaft regiert werden, bilden sie gegenüber dem Rest der Menschheit nur einen Körper, der wie zuvor jedes seiner Glieder, sich gegenüber dem Rest der Menschheit noch immer im Naturzustand befindet. Deshalb wird Streit zwischen einem Mitglied der Gesellschaft und Außenstehenden von der öffentlichen Hand gehandhabt. Ein Schaden, der einem ihrer Mitglieder zugefügt wird verpflichtet die Gesamtheit zum Ausgleich. Unter dieser Erwägung bildet die gesamte Gemeinschaft gegenüber allen anderen Staaten und Personen außerhalb ihrer selbst ein einziger Körper im Naturzustand.

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TToG II § 11

John Locke: Two Treatises of Government

§ 11. From these two distinct rights, the one of punishing the crime for restraint, and preventing the like offence, which right of punishing is in everybody; the other of taking reparation, which belongs only to the injured party, comes it to pass that the magistrate, who by being magistrate hath the common right of punishing put into his hands, can often, where the public good demands not the execution of the law, remit the punishment of criminal offences by his own authority, but yet cannot remit the satisfaction due to any private man for the damage he has received.

That, he who has suffered the damage has a right to demand in his own name, and he alone can remit: The damnified person has this power of appropriating to himself the goods or service of the offender, by right of self-preservation, as every man has a power to punish the crime, to prevent it being committed again, by the right he has of preserving all mankind, and doing all reasonable things he can in order to that end: And thus it is, that every man, in the state of nature, has a power to kill a murderer, both to deter others from doing the like injury, which no reparation can compensate, by the example of the punishment that attends it from everybody, and also to secure men from the attempts of a criminal, who having renounced reason, the common rule and measure God hath given to mankind, hath, by the unjust violence and slaughter he hath committed upon one, declared war against all mankind, and therefore may be destroyed as a Lion or a Tiger, one of those wild savage beasts, with whom men can have no society nor security:

And upon this is grounded that great law of nature, Who so sheddeth man’s blood, by man shall his blood be shed. And Cain was so fully convinced, that everyone had a right to destroy such a criminal, that after the murder of his brother, he cries out, Everyone that findeth me shall slay me; so plain was it writ in the hearts of all mankind.

§ 11. Hier liegen zwei unterschiedlich Rechte vor. Eines, Verbrechen zu bestrafen um abzuschrecken und gleichen Verbrechen vorzubeugen. Ein Recht, das einem jeden zusteht. Ein anderes, Entschädigung zu fordern, steht nur dem Geschädigten zu. Es kommt oft vor, dass bei kriminellen Handlungen die Obrigkeit, in ihrer Eigenschaft als Obrigkeit für Strafen zuständig zu sein, aus eigener Befugnis auf die Bestrafung verzichtet, wenn das öffentliche Wohl die Vollstreckung des Gesetzes nicht erfordert.

Von der Entschädigung zu Gunsten eines privaten Geschädigten kann sie allerdings nicht freisprechen.
Der Geschädigte hat das Recht diese in seinem eigenen Namen zu fordern und er allein kann sie erlassen. Diese Befugnis, sich Güter oder Dienste des Schädigers anzueignen, hat der Geschädigte auf Grund des Rechts zum Selbsterhalt. Gleichermaßen wie jeder Mensch durch das Recht, die Menschheit zu erhalten und alles zu tun, was vernünftigerweise zu diesem Ziel führt, die Macht hat, das Verbrechen zu bestrafen, und dessen Wiederholung zu verhüten. Darauf beruht im Naturzustand die Macht jedes Menschen, einen Mörder zu töten.

Einerseits um durch das Beispiel der Bestrafung, die jedem von jedem droht, andere von der Begehung dieses durch keine Entschädigung wieder gut zu machenden Verbrechens abzuschrecken. Andererseits um die Menschen vor weitere Angriffen eines Verbrechers zu schützen, der die Vernunft, die gottgegebene gemeinsame Regel und Richtschnur der Menschheit, verleugnet hat. Der durch seine unrechtmäßige Gewalt- und Bluttat, die er an einem Menschen beging, der gesamten Menschheit den Krieg erklärt hat und deshalb getötet werden darf wie Löwe oder Tiger, wilde, reißende Tiere, mit denen Menschen weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben können.

Das große Gesetz der Natur gründet sich darauf:

Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden.

Kain war so vollkommen überzeugt, dass jeder ein Recht habe, einen solchen Verbrecher zu töten, dass er nach der Ermordung seines Bruders laut klagt: Wer mich findet, wird mich totschlagen.

So klar war dies den Menschen ins Herz geschrieben.

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TToG II § 10

John Locke: Two Treatises of Government

§ 10. Besides the crime which consists in violating the law, and varying from the right rule of reason, whereby a man so far becomes degenerate, and declares himself to quit the principles of human nature, and to be a noxious creature, there is commonly injury done to some person or other, and some other man receives damage by his transgression; in which case he who hath received any damage, has, besides the right of punishment common to him with other men, a particular right to seek reparation from him that has done it: And any other person, who finds it just, may also join with him that is injured, and assist him in recovering from the offender so much as may make satisfaction for the harm he has suffered.

§ 10. Vom Verbrechen in Form Gesetzesübertretung und von der Abkehr von den Regeln der Vernunft abgesehen, wodurch der Mensch entartet und selbst erklärt, die Prinzipien der menschlichen Natur hinter sich zu lassen und ein Schädling zu werden, wird normalerweise nur dem einen oder anderen Unrecht angetan oder ein anderer Mensch nimmt wegen einer Gesetzesübertretung Schaden. Dann hat jeder, der Schaden erlitten hat, außer einem ihm und anderen gemeinsam zustehenden Recht zur Bestrafung, ein besonderes Recht, Entschädigung vom Schädiger zu verlangen. Jeder andere, der es für rechtmäßig hält, darf sich mit dem Geschädigten verbinden, um vom Übeltäter so viel zu erlangen, wie zum Ausgleich des Schadens erforderlich ist.

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TToG II § 8

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§ 8. And thus, in the state of nature, one man comes by a power over another; but yet no absolute or arbitrary power, to use a criminal, when he has got him in his hands, according to the passionate heats, or boundless extravagancy of his own will; but only to retribute to him, so far as calm reason and conscience dictate, what is proportionate to his transgression, which is so much as may serve for reparation and restraint: For these two are the only reasons, why one man may lawfully do harm to another, which is that we
call punishment.

In transgressing the law of nature, the offender declares himself to live by another rule than that of reason and common equity, which is that measure God has set to the actions of men, for their mutual security; and so he becomes dangerous to mankind, the tye, which is to secure them from injury and violence, being slighted and broken by him. Which being a trespass against the whole species, and the peace and safety of it, provided for by the law of nature, every man upon this score, by the right he hath to preserve mankind in general, may restrain, or where it is necessary, destroy things noxious to them, and so may bring such evil on any one, who hath transgressed that law, as may make him repent the doing of it, and thereby deter him, and by his example others, from doing the like mischief.

And in this case, and upon this ground, every man hath a right to punish the offender, and be executioner of the law of nature.

§ 8. Auf diese Art kommt im Naturzustand ein einzelner Mensch zu Macht über einen Anderen. Allerdings nicht zu einer dermaßen absoluten oder willkürlichen Macht, einen Verbrecher, den er in seine Hände bekommt, aus der Hitze des Gefechts oder ungebremster, willentlicher Maßlosigkeit heraus zu behandeln. Sondern nur zu vergelten, was ruhiges Nachdenken und rechtschaffenes Gewissen als der Rechtsverletzung angemessen zulassen und auch nur so viel wie zu Entschädigung und Abschreckung dienlich ist. Diese beiden sind die einzigen Gründe, aus welchen ein Mensch einem Anderen gerechterweise Schaden zufügen darf. Das bezeichnen wir als Strafe.

Wer die Naturgesetze bricht, erklärt damit, nach einer anderen Vorschrift als der von der Vernunft und allgemeiner Gleichheit zu leben. Diese aber sind der Maßstab, den Gott für die Handlungsweise der Menschen zur gegenseitigen Gewähr von Sicherheit festgesetzt hat. Der Verbrecher wird zur Gefahr für Menschen, denn das Band, das sie vor Schädigung und Gewalt schützen soll, wird durch ihn gelockert und zerrissen.

Da hier ein Vergehen gegen die gesamte Menschheit und die durch Naturgesetze gesetzten Ziele Frieden und Sicherheit vorliegt, darf deshalb jeder Mensch kraft seines Rechts, die Menschheit im Allgemeinen schützen und alles was ihnen schadet abwehren oder nötigenfalls vernichten. Selbst dadurch, demjenigen, welcher jenes Recht brach, soviel Leid zu verpassen als notwendig, ihn zur Reue zu bringen und dadurch ihn — und durch sein Beispiel andere — davon abzuhalten, das gleiche Unrecht zu begehen. In diesem Fall und aus diesem Grund ist jedermann berechtigt, jeden Übertreter zu bestrafen und Vollstrecker des Naturrechtes zu sein.

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TToG I § 130

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§ 130. Touching war, we see that Abraham commanded an army of three hundred and eighteen soldiers of his own family, and Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: For matter of peace, Abraham made a league with Abimelech, &Co. p. 13. Is it not
possible for a man to have three hundred and eighteen men in his family, without being heir to Adam?

A planter in the West Indies has more, and might, if he pleased, (who doubts?) muster them up and lead them out against the Indians, to seek reparation upon any injury received from them; and all this without the absolute dominion of a monarch, descending to him from Adam. Would it not be an admirable argument to prove, that all power by God’s institution descended from Adam by inheritance, and that the very person and power of this planter were the ordinance of God, because he had power in his family over servants, born in his house, and bought with his money?

For this was just Abraham’s case; Those who were rich in the patriarch’s days, as in the West Indies now, bought men and maid servants, and by their increase, as well as purchasing of new, came to have large and numerous families, which though they made use of in war or peace, can it be thought the power they had over them was an inheritance descended from Adam, when it was the purchase of their money?

A man’s riding in an expedition against an enemy, his horse bought in a fair would be as good a proof that the owner enjoyed the lordship which Adam by command had over the whole world, by right of descending to him, as Abrahams leading out the servants of his family is, that the patriarchs enjoyed this lordship by descent from Adam: Since the title to the power, the master had in both cases, whether over slaves or horses, was only from his purchase; and the getting a dominion over anything by bargain and money, is a new way of proving one had it by descent and inheritance.

§ 130. Soweit es Krieg betrifft lesen wir, dass Abraham ein Heer von 318 Soldaten seines eigenen Hauses befehligte und das Esau seinem Bruder Jakob mit 400 Bewaffneten entgegen zog. In Sachen Frieden, das Abraham ein Bündnis mit Abimelech schloss, usw. S. 13. Wäre es ausgeschlossen, ein Mensch hätte 318 Mann in seinem Hausstand ohne Erbe von Adam zu
sein?

Ein Pflanzer in Westindien hat mehr und konnte, wenn er wollte, – wer wollte daran zweifeln? – diese ausrüsten und gegen Indianer führen, um für einen durch sie erlittenen Schaden Entschädigung zu fordern. All das ohne irgendeine von Adam abstammende, absolute Herrschaft eines Monarchen. Wäre das nicht ein wundervolles Argument für den Beweis, alle Macht stammte durch Gottes Institution mittels Erbschaft von Adam her?

Sogar Person und Macht dieses Pflanzers beruhten auf Anordnung Gottes, weil er in seinem Clan Macht über Sklaven hatte, die in seinem Haus geboren und mit seinem Geld gekauft waren? Genau das war bei Abraham der Fall: Wer zur Zeit der Patriarchen reich war, kaufte sich männliche und weibliche Sklaven wie heutzutage in Westindien und gelangte durch deren Vermehrung und durch Zukäufe zu einem großen, vielköpfigen Familienverband. Selbst wenn sie diese in Krieg und Frieden einsetzten? Wie könnte man glauben, die Macht, welche sie über diese hatten, wäre eine auf Adam zurückgehende Erbschaft, wo sie doch aus dem Kauf mit ihrem Geld beruhte?

Wenn sich ein Mann an einer an einer berittenen Strafexpedition gegen einen Feind beteiligt, würde sein auf dem Markt gekauftes Pferd ebenso gut beweisen, er übe als Besitzer ein von Adam stammendes Recht gottgegebener Herrschaft über die Welt aus, wie die Tatsache, dass Abraham die Knechte in seinem Clan ins Feld führte, beweisen kann, die Patriarchen hätten ihre Herrschaft durch Erbschaft von Adam inne gehabt: Der Anspruch auf Macht, die der jeweilige Herr in beiden Fällen hat, egal ob über Sklaven oder Pferde, geht allein auf den Kauf zurück. Der Erwerb von Herrschaft über was auch immer durch Handel oder Geld liefert eine neue Art von Beweis für den Erwerb durch Abstammung und Erbschaft!

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