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TToG II § 181

John Locke: Two Treatises of Government

§ 181. Though in all war there be usually a complication of force and damage, and the aggressor seldom fails to harm the estate, when he uses force against the persons of those he makes war upon, yet it is the use of force only that puts a man into the state of war: For whether by force he begins the injury, or else having quietly, and by fraud, done the injury, he refuses to make reparation, and by force maintains it, (which is the same thing, as at first to have done it by force) it is the unjust use of force, that makes the war:

For he that breaks open my house, and violently turns me out of doors; or having peaceably got in, by force keeps me out, does in effect the same thing; supposing we are in such a state, that we have no common judge on earth, whom I may appeal to, and to whom we are both obliged to submit: For of such I am now speaking. It is the unjust use of force, then, that puts a man into the state of war with another; and thereby he that is guilty of it makes a forfeiture of his life: For quitting reason, which is the rule given between man and man, and using force, the way of beasts, he becomes liable to be destroyed by him he uses force against, as any savage ravenous beast, that is dangerous to his being.

§ 181. Obwohl in jedem Krieg gewöhnlich eine Verstrickung von Gewalt und Schaden erfolgt und der Angreifende selten unterlässt, das Vermögen zu schädigen, wenn er gegen die Besitzer, die er mit Krieg überzieht, Gewalt einsetzt, so ist es doch allein der Einsatz von Gewalt, der Menschen in den Kriegszustand versetzt. Ob er das Unrecht durch offene Gewalt begeht, oder ob er sich weigert, falls er es heimlich und mit List getan, Entschädigung zu leisten und daran mit Gewalt festhält, es ist dasselbe, als ob er es von Anfang an Gewalt eingesetzt hätte. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt macht den Krieg.

Wer in mein Haus eindringt, mich gewaltsam rauswirft, oder wer zwar friedlich eingedrungen mich mit Gewalt draußen hält, macht im Endeffekt das gleiche. Nehmen wir an wir befänden uns in einem Zustand, keinen gemeinsamen Richter auf Erden zu haben, an den ich mich wenden könnte und dem gegenüber wir beide verpflichtet wären uns unterzuordnen. Von einem solchen Zustand spreche ich jetzt. Der unrechtmäßige Einsatz von Gewalt ist es, der einen Menschen in Kriegszustand mit dem anderen versetzt. Dadurch verwirkt der, der das verschuldet, sein Leben. Da er sich der Vernunft begibt, die zwischen Mensch und Mensch das die Regel bildet und stattdessen Gewalt, das Mittel der Tiere, anwendet, begibt er sich in Gefahr, durch den, gegen welchen er Gewalt einsetzt, vernichtet zu werden wie irgendein anderes wildes, reißendes Biest, das dessen Dasein gefährlich ist.

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TToG II § 163

John Locke: Two Treatises of Government

§ 163. And therefore they have a very wrong notion of government, who say, that the people have encroached upon the prerogative, when they have got any part of it to be defined by positive laws: For in so doing they have not pulled from the Prince anything that of right belonged to him, but only declared, that that power which they indefinitely left in his or his ancestors hands, to be exercised for their good, was not a thing which they intended him when he used it otherwise:

For the end of government being the good of the community, whatsoever alterations are made in it, tending to that end, cannot be an encroachment upon anybody, since nobody in government can have a right tending to any other end: And those only are encroachments which prejudice or hinder the public good. Those who say otherwise speak as if the Prince had a distinct and separate interest from the good of the community, and was not made for it; the root and source from which spring almost all those evils and disorders which happen in kingly governments.

And indeed, if that be so, the people under his government are not a society of rational creatures, entered into a community for their mutual good; they are not such as have set rulers over themselves, to guard, and promote that good; but are to be looked on as an herd of inferior creatures under the dominion of a master, who keeps them and works them for his own pleasure or profit.

If men were so void of reason, and brutish, as to enter into society upon such terms, prerogative might indeed be what some men would have it, an arbitrary power to do things hurtful to the people.

§ 163. Wer behauptet, das Volk habe in die Prärogative eingegriffen, wenn es einen Teil dieses Vorbehaltsrechts durch positive Gesetze bestimmte, hat einen ziemlich falschen Begriff von Regierung. Die Bevölkerung hat dem Fürsten nichts entrissen, was ihm rechtsmäßig zustünde. Sie erklärt lediglich, die Macht, die es ohne nähere Bestimmung seinen und seiner Vorfahren Hände überlassen hatte um sie zum Wohl des Volks zu nutzen, nicht für ihn bestimmt sei, wenn er einen abweichenden Gebrauch von ihr macht.

Da das Ziel von Regierung das Wohl der Gemeinschaft ist, können alle Änderungen, die beim Streben nach diesem Ziel von der Regierung vorgenommen werden, kein Eingriff in die Rechte von irgendjemand sein, weil niemand in der Regierung ein Recht haben kann, welches auf ein anderes Ziel gerichtet wäre. Eingriffe sind nur Maßnahmen, die das öffentliche Wohl schädigen oder behindern. Wer etwas anderes verkündet, behauptet, der Fürst hätte ein besonderes und vom Wohl der Gemeinschaft abweichendes Interesse und wäre nicht für diese geschaffen.

Hier liegen Wurzel und Quelle, aus der fast alle die Übel und die Chaos entspringen, die unter königlichen Regierungen bestehen. Verhielte es sich tatsächlich so, wäre keine Bevölkerung unter so einer Regierung eine Gesellschaft vernünftiger Wesen, die zu gegenseitigem Wohl einer Gemeinschaft beigetreten sind. Sie wären keine Wesen, die gegenseitig Herrschaft über sich eingesetzt haben, um dieses Wohl zu hüten und zu fördern, sondern sie als eine Herde untergeordneter Geschöpfe unter der Herrschaft eines Herrn zu betrachten, der sie bewacht und zu seinem eigenen Vergnügen und Profit ausbeutet.

Wären Leute so hohl bei Verstand und tierisch dumm, unter solchen Bedingungen einer Gesellschaft beizutreten, könnte die Prärogative in der Tat, wie mancher es gern hätte, eine willkürliche Macht sein, um die Bevölkerung leiden zu lassen.

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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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TToG II § 66

John Locke: Two Treatises of Government

§ 66. But though there be a time when a child comes to be as free from subjection to the will and command of his father, as the father himself is free from subjection to the will of anybody else, and they are each under no other restraint, but that which is common to them both, whether it be the law of nature, or municipal law of their country; yet this freedom exempts not a son from that honor which he ought, by the law of God and nature, to pay his parents. God having made the parents instruments in his great design of continuing the race of mankind, and the occasions of life to their children:

As he hath laid on them an obligation to nourish, preserve, and bring up their offspring; so he has laid on the children a perpetual obligation of honoring their parents, which containing in it an inward esteem and reverence to be shown by all outward expressions, ties up the child from anything that may ever injure or affront, disturb or endanger, the happiness or life of those from whom he received his; and engages him in all actions of defense, relief, assistance and comfort of those, by whose means he entered into being, and has been made capable of any enjoyments of life:

From this obligation no state, no freedom can absolve children. But this is very far from giving parents a power of command over their children, or an authority to make laws and dispose as they please of their lives or liberties. It is one thing to owe honor, respect, gratitude and assistance; another to require an absolute obedience and submission. The honor due to parents, a monarch in his throne owes his mother; and yet this lessens not his authority, nor subjects him to her government.

§ 66. Auch wenn eine Zeit kommt, zu der ein Kind von der Unterordnung unter Willen und Anordnungen seines Vaters ebenso frei wird, wie der Vater selbst frei ist von Unterordnung unter den Willen eines anderen, und beide unter keiner anderen Beschränkung stehen als den gemeinsamen, seien Naturgesetze oder Gesetz ihres Landes, so befreit diese Unabhängigkeit einen Sohn nicht von gottgewollter und naturgesetzlicher Ehrerbietung, die er seinen Eltern zu erweisen verpflichtet ist.

Gott hat die Eltern als Werkzeuge seines großen Plans, die Menschheit fortzuführen, geschaffen, hat ihnen die Pflicht auferlegt, ihre Nachkommen zu ernähren, zu erhalten und aufzuziehen. Ebenso hat er die Kinder auf ewig verpflichtet, ihre Eltern zu ehren. Was innere Wertschätzung und Verehrung beinhaltet, die in allen Äußerungen gezeigt werden soll. Die ein Kind abhält irgendetwas zu tun, was das Glück oder das Leben jener schädigen, verletzen, stören oder gefährden könnte, von welchen es das eigene Leben empfangen hat. Sowie es zu allen Handlungen verpflichtet, die zum Schutz, zur Unterstützung, Hilfe und Behaglichkeit des Lebens derjenigen dienen, durch deren Mittel es selbst ins Dasein getreten und befähigt worden ist, sich des Lebens zu erfreuen.

Von dieser Verpflichtung kann kein Stand, keine Freiheit die Kinder lossprechen. Allerdings ist das meilenweit davon entfernt, den Eltern Macht und Herrschaft über ihre Kinder zu verleihen, geschweige denn die Autorität, Gesetze zu erlassen und nach Gutdünken über ihr Leben und ihre Freiheiten zu verfügen. Ehrerbietung, Achtung, Dankbarkeit, Hilfe zu schulden ist eine Sache. Absoluten Gehorsam und Unterordnung fordern, eine andere. Die den Eltern gebührende Ehrerbietung schuldet seiner Mutter auch der Monarch auf dem Thron, ohne dadurch seine Autorität zu mindern oder gar ihrer Herrschaft untertan zu werden.

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TToG II § 36

John Locke: Two Treatises of Government

§ 36. The measure of property nature has well set by the extent of men’s labour and the conveniences of life: No man’s labor could subdue or appropriate all; nor could his enjoyment consume more than a small part; so that it was impossible for any man, this way, to entrench upon the right of another, or acquire to himself a property, to the prejudice of his neighbor, who would still have room for as good, and as large a possession (after the other had taken out his) as before it was appropriated.

This measure did confine every man’s possession to a very moderate proportion, and such as he might appropriate to himself, without injury to anybody, in the first ages of the world, when men were more in danger to be lost, by wandering from their company in the then vast wilderness of the earth, than to be straitened for want of room to plant in. And the same measure may be allowed still without prejudice to anybody, as full as the world seems:

For supposing a man, or family, in the state they were at first peopling of the world by the children of Adam, or Noah: Let him plant in some inland, vacant places of America, we shall find that the possessions he could make himself upon the measures we have given, would
not be very large, nor, even to this day, prejudice the rest of mankind, or give them reason to complain, or think themselves injured by this man’s encroachment, though the race of men have now spread themselves to all the corners of the world, and do infinitely exceed the small number which was at the beginning.

Nay, the extent of ground is of so little value, without labor, that I have heard it affirmed, that in Spain itself a man may be permitted to plough, sow and reap, without being disturbed, upon land he has no other title to, but only his making use of it. But, on the contrary, the inhabitants37 think themselves beholden to him, who, by his industry on neglected and consequently waste land, has increased the stock of corn, which they wanted.

But be this as it will, which I lay no stress on; this I dare boldly affirm, that the same rule of propriety, (viz.) that every man should have as much as he could make use of, would hold still in the world, without straitening anybody: Since there is land enough in the world to suffice double the inhabitants37, had not the invention of money, and the tacit agreement of men to put a value on it, introduced by consent, larger possessions, and a right to them; which, how it has done, I shall by and by show more at large.

§ 36. Das rechte Maß an Besitz hat die Natur durch Reichweite der menschlichen Arbeit und möglichst angenehme Lebensumstände bestimmt. Kein Mensch könnte alles durch Arbeit unterwerfen oder in Besitz nehmen. Noch könnte seine persönliche Nutzung mehr verbrauchen als einen kleinen Teil. Es war einem Menschen unmöglich, auf diesem Weg in die Rechte eines anderen einzugreifen oder sich selbst zum Schaden seines Nachbarn Besitz zu verschaffen. Der hätte immer noch (nachdem Ersterer sich in Besitz verschafft hat) Gelegenheit gehabt, einen ebenso großen Privatbesitz aus dem Gemeinbesitz zu erwerben als vor der Inbesitznahme des Ersten. Dieses Maß beschränkte den Besitz jedes Menschen auf einen sehr bescheidenen Anteil, geradeso groß wie er ihn in Besitz nehmen konnte ohne jemand zu schädigen.

So war es in jenen ersten Zeitaltern der Welt, als die Menschen schon dadurch, dass sie sich von ihren Begleitern weg in die weite Wildnis der Erde begaben, mehr Gefahr liefen zugrunde zu gehen, als durch Platzmangel zur Kultivierung der Erde in Not zu geraten. Denselben Maßstab kann man noch heute ohne Schaden für andere anlegen, so überfüllt die Welt auch zu sein scheint. Nehmen wir an, ein Mann oder
eine Familie in vergleichbarer Situation, in der sich die Menschen zu Zeiten Adams oder Noahs bei der Erstbesiedelung der Welt befanden, kultiviert im Innern Amerikas unbewohntes, herrenloses Land, so würde der Besitz, den er nach dem oben genannten Maßstab erwerben könnte, weder sehr groß sein, noch selbst heutzutage die übrige Menschheit benachteiligen.

Geschweige denn ihr einen Grund liefern sich zu beklagen oder sich durch das Handeln dieses Mannes geschädigt zu sehen, obwohl die menschliche Rasse sich jetzt bis in den letzen Winkel der Welt ausgebreitet hat und die kleine Zahl derer, die anfangs existierten, bei weitem übersteigt. Ganz im Gegenteil ist das Maß an unkultiviertem Grund und Boden von geringem Wert sehr groß, und ich habe bestätigten Bericht davon, dass sogar in Spanien ein Mensch, ohne gestört zu worden, auf einem Stück Land pflügen, säen und ernten darf, auf das er keinerlei Anspruch hat als durch dessen Nutzung. Vielmehr empfinden die Bewohner jedem gegenüber Dankbarkeit, der durch seinen Fleiß auf verödetem und brachliegendem Land den notwendigen Getreidevorrat vergrößert. Sei dem wie es wolle, ich sehe hier keinen Schwerpunkt.

Meine kühne Behauptung lautet:

Dieselbe Regel für Besitz, jeder soll so viel haben als er nutzen kann, würde sich noch heute in der Welt behaupten ohne jemand in Verlegenheit zu bringen. Es gäbe genug Land auf der Welt, um für die doppelte Anzahl von Bewohnern auszureichen, hätten nicht die Erfindung des Geldes und das widerspruchlose Einverständnis der Menschen, ihm einhellig einen Wert beizumessen, die Vermehrung von Besitz und einen Anspruch darauf beschert. Wie das geschehen ist, werde ich nach und nach ausführlich zeigen.

37http://www.dsw.org/unsere-themen/weltbevoelkerung/
The image shows the worldwide population at time of completion of TToG (~1680) can be esteemed around 190 million persons. Even if it in real has been the double: Compared to the worldwide population nowadays even John Locke can be supposed to consider his theory is not a little bit to simple thought in one or more aspects.

Die Grafik zeigt, dass die Weltbevölkerung zur Zeit der Niederschrift unter 190 Mio. Menschen gelegen haben dürfte. Selbst wenn es das Doppelte war: Angesichts der heutigen Anzahl an Menschen dürften John Locke Zweifel kommen, ob seine Theorie an der ein oder anderen Stelle nicht ein wenig zu unterkomplex gestrickt ist.

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