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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 58, Absatz 58,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 58, Absatz 58,

St Peter might well oppose the putting on this yoke on the necks of the disciples not only because it so galled the Jews, but also being taken off and broken by God himself was not to be renewed; but this will not concern other things of indifference. If we grant that things indifferent may be called yokes, it will follow from the metaphor that they are heavy perhaps but not unlawful, trouble-some not criminal, and so are taxes and tributes and all penal laws, which if yokes are not to be put upon the necks of Christians they may upon the same score plead for forbearance.

But who knows not that the stubborn necks of the people do often call for yokes and those strong and heavy without which it would be impossible they should be kept in order? But the yoke here spoken of is of far another nature than the imposition of indifferent things, the question was, as appears, whether the ceremonial law was still in force and obliged the converted Gentiles, whether circumcision were necessary to salvation.

This the believing Pharisees plead for, but St Peter opposes and confutes, showing that God put no difference between the circumcised and uncircumcised but that they equally believed and received the Holy Ghost; the synod therefore by a decree quits them from subjection to the ceremonial law, and only forbids them fornication (which was then generally in those countries esteemed a very trivial and almost indifferent thing and therefore might well be ranked amongst eating of things strangled which were thought to carry as much guilt in them) and some other things which were necessary (not in their own nature) for the better uniting believers, Jews and Gentiles, and to prevent scandal and offence between the strong and weak brethren.

All the inference that can be drawn from hence is, that though the ceremonial law was a heavy yoke and is not now to be put upon the necks of Christians, yet the exigencies of the Church and the condition of Christians may make the imposition of many things, (that are in their own nature indifferent) necessary.

Petrus konnte sich mit gutem Recht der Auferlegung dieses Jochs auf die Nacken der Schüler widersetzen. Nicht nur weil die Juden dadurch so sehr angekettet waren, sondern auch weil es höchstpersönlich durch Gott abgenommen und zerbrochen worden und seine Erneuerung nicht vorgesehen war. Doch dieser Fall kann anders gelagerte unbestimmte Angelegenheiten nicht betreffen.

Selbst wenn wir zugestehen, unbestimmte Dinge könnten mit dem Begriff Joch bezeichnet werden, dann muss schon aus der Metapher der Schluss zu ziehen sein, sie seien womöglich sehr schwer zu ertragen, nicht aber unrechtmäßig, vielleicht Quelle einer Menge Ärger, aber kein Verbrechen. Genauso verhält es sich mit Steuern und Abgaben, sowie allen Strafgesetzen, bezüglich derer, da Joche aller Art ja dem Nacken eines Christen nicht auferlegt werden dürfen, nach derselben Bewertung Enthaltung zu verlangen wäre.

Aber wem wäre entgangen, dass die störrischen Nacken der Bevölkerung sehr oft geradezu nach einem möglichst starken und schweren Joch schreien und, ohne welches es schier unmöglich wäre, sie zur Ordnung anzuhalten? Allerdings ist das zuletzt genannte Joch vollkommen anderer Natur, als jegliche Verfügung über unbestimmte und unwichtige Gegebenheiten. Die Frage war doch, unverkennbar, ob das Zeremonialrecht weiterhin in Kraft wäre, ob es auch die konvertierten Nichtjuden verpflichtete und ob die Beschneidung weiterhin zur Erlösung notwendig wäre.

Für diese Glaubenspflichten traten die Pharisäer ein. Petrus jedoch widersetzte sich und widerlegte dies, indem er nachwies, dass Gott keinen Unterschied zwischen Beschnittenen und Unbeschnittenen aufstellt, sondern, dass sie gleichermaßen glauben und den Heiligen Geist empfangen konnten. Aus diesem Grund entlässt die Synode sie aus der Unterordnung unter das zeremonielle Recht und verbat ihnen lediglich die Unzucht. (Welche seinerzeit in diesen Ländern als eine äußerst triviale und absolut nebensächliche Angelegenheit beurteilt wurde und von daher problemlos in eine Kategorie mit dem Verzehr erwürgter Lebewesen fiel, wobei man annahm, das eine trage genauso viel Schuld ein, wie das andere) Darüber hinaus regelten sie ein paar andere Gegebenheiten, die (nicht ihrer Natur nach) notwendig waren um die Gläubigen besser zusammenzuführen, Juden mit Nichtjuden, und um Skandale und Beleidigungen zwischen Starken und Schwachen zu verhüten.

Jegliche Schlussfolgerung die nun von daher gezogen werden kann, erschöpft sich darin, dass das Zeremonialrecht als schweres Joch empfunden wurde und nunmehr nicht weiter den Nacken der Christen auferlegt werden durfte. Das Erfordernis der Kirche und die Situation der Christenheit jedoch konnte die Verfügung über etliche, notwendige Gegebenheiten gestalten (die ihrer eigenen Natur nach ohne Bedeutung sind).

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 36, Absatz 36,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 36, Absatz 36,

I. That though Christ inveighed against the encroaching Pharisees when they joined their traditions to the law of God and pressed them as equally sacred and obliging, Math.15, as which was clearly contrary to the command of God, Deut. 4.2, Deut. 12, 32, therefore it follows not that he forbade the lawful magistrate to limit things indifferent. Christ might check those proud and meddling people who would be busy beyond their power, and though they took upon them to interpret the old law had no authority to add to it, and yet leave the magistrate free in the exercise of his power, it being no argument that because Christ condemned the impositions of the Pharisees on the Jewish Church to which God had set down an unalterable platform, and as our author confesses: In the minutest circumstances had provided for majority of worship, that therefore he prohibited the Christian magistrate to determine those things which now he had left indifferent, that so their uses might be suited to the several exigencies of times and tempers of people to whom the unchangeable and necessary doctrine of the Gospel should be revealed.

I. Aus der Schmähung Christi gegen die übergriffigen Pharisäer, durch deren Verknüpfung ihrer Traditionen mit dem Gesetz Gottes und der Aufoktroyierung als gleichermaßen heilig und verpflichtend, Math. 15, was eindeutig gegen die Anordnung Gottes, Deut. 4.2, 12, 32, verstieß, daraus folgt nicht, er habe einer rechtmäßigen Obrigkeit verboten unbestimmte Gegebenheiten zu regeln. Jesus durfte diesen stolzen und übergriffigen Leuten Einhalt gebieten, die sich über ihre Macht hinaus fleißig betätigten. Auch wenn diese es auf sich nahmen, das hergebrachte Recht auszulegen, hatten sie keine Autorität, ihm etwas hinzuzufügen. Trotzdem konnte er der Obrigkeit freie Hand gewähren, ihre Macht auszuüben. Es ist ein Scheinargument zu behaupten, da Christus die Anmaßungen der Pharisäer gegen die jüdische Religion verurteilte, der Gott selbst eine unveränderliche Grundlage gegeben hatte, geradeso wie es unser Autor selbst eingesteht, „bis in die minutiösesten Umstände hat er für die Mehrheit der Huldigungsformen gesorgt“, genau dadurch habe er jeglicher christlichen Obrigkeit verboten die Angelegenheiten zu bestimmen, die Gott dieses Mal unbestimmt gelassen hat. Geradeso als dass deren Ausübung den verschiedenen Erfordernissen der Zeit und dem Wesen der Menschen angepasst werden könne, denen die unveränderliche und notwendige Lehre des Evangeliums offenbart werden sollte.

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TToG II § 167

John Locke: Two Treatises of Government

§ 167. The power of calling parliaments in England, as to precise time, place, and duration, is certainly a prerogative of the King, but still with this trust, that it shall be made use of for the good of the nation, as the exigencies of the times, and variety of occasions, shall require; for it being impossible to foresee which should always be the fittest place for them to assemble in, and what the best season; the choice of these was left with the executive power, as might be most subservient to the public good, and best suit the ends of parliaments.

§ 167. Die Macht in England Parlamente einzuberufen, ist präzise betreffend Zeit, Ort und Dauer sicherlich eine Prärogative des Königs. Aber stets im Vertrauen, es werde zum Besten der Nation genutzt. Je nachdem wie aktueller Bedarf und Themenvielfalt es erfordern. Da man unmöglich vorhersehen kann, welches stets der geeignetste Versammlungsort und welches die beste Zeit sein dürfte, wurde diese Wahl der Exekutive überlassen. Damit es dem öffentlichen Wohl am dienlichsten sei und den Zwecken der Parlamente am besten entsprechen möge.

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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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TToG II § 157

John Locke: Two Treatises of Government

§ 157. Things of this world are in so constant a flux, that nothing remains long in the same state. Thus people, riches, trade, power, change their stations, flourishing mighty cities come to ruin, and prove in time neglected desolate corners, whilst other unfrequented places grow into populous countries, filled with wealth and inhabitants. But things not always changing equally, and private interest often keeping up customs and privileges, when the reasons of them are ceased, it often comes to pass, that in governments, where part of the legislative consists of representatives chosen by the people, that in tract of time this representation becomes very unequal and disproportionate to the reasons it was at first established upon.

To what gross absurdities the following of custom, when reason has left it, may lead, we may be satisfied, when we see the bare name of a town, of which there remains not so much as the ruins, where scarce so much housing as a sheepcote, or more inhabitants than a shepherd is to be found, sends as many representatives to the grand assembly of law-makers, as a whole county numerous in people, and powerful in riches. This strangers stand amazed at, and everyone must confess needs a remedy; though most think it hard to find one, because the constitution of the legislative being the original and supreme act of the society, antecedent to all positive laws in it, and depending wholly on the people, no inferior power can alter it. And therefore the people, when the legislative is once constituted, having, in such a government as we have been speaking of, no power to act as long as the government stands; this inconvenience is thought incapable of a remedy.

§ 157. Die Gegebenheiten dieser Welt sind in einem derart konstanten Fluss, dass nichts lange im selben Zustand bleibt. Menschen, Reiche, Handel, Macht verändern ihren Ort. Blühende, mächtige Städte geraten in Verfall und werden mit der Zeit zu vernachlässigten, verlassenen Winkeln, während andere einsame Gegenden sich zu besiedelten Ländern entwickeln, voll von Reichtum und Menschen.

Da die Dinge sich nicht immer in gleicher Weise verändern, und privates Interesse oft Gewohnheiten und Vorrechte am Leben erhält, während deren Grundlage längst jede Geltung verloren haben, entwickeln sich, sehr häufig bei Regierungssystemen, deren Legislative teilweise aus von der Bevölkerung gewählten Vertretern besteht, im Lauf der Zeit sehr starke Ungleichheiten bei diesen Vertretungen und sie verlieren jedes Verhältnis zu den Gründen, aus denen sie zuerst so geschaffen wurden. Zu welch großartigen Absurditäten das strikte Einhalten von Gewohnheiten führt, sobald deren Ursache vergangen ist, daran können wir uns satt sehen, wenn wir den bloßen Name einer Stadt vernehmen, von der kaum noch Ruinen geblieben sind. Wo von Behausungen kaum noch eine Schafhürde vorhanden ist oder mehr Einwohner zu finden sind als ein Schafhirt, dieser Ort ebenso viele Vertreter in die große Versammlung der Gesetzgeber entsendet, wie eine ganze Grafschaft mit zahlreicher Bevölkerung und mächtig an Reichtümern.

Fremde stehen starr vor Staunen und jeder muss bekennen: Hier ist Medizin von Nöten.

Die meisten halten es für schwer, eines zu finden, weil die Verfassung der Legislative der ursprüngliche und höchste, allen ihren positiven Gesetzen vorausgehende und ganz vom Volk abhängende Akt einer Gesellschaft ist und deshalb keine untergeordnete Gewalt sie ändern kann.

Das Volk hat deswegen keine Macht, gegen eine Regierung wie die, von welcher wir sprechen zu handeln, solange diese Regierung besteht, nachdem die Legislative einmal konstituiert ist.

Diese Unannehmbarkeit wird deshalb für unheilbar gehalten.

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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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TToG II § 155

John Locke: Two Treatises of Government

§ 155. It may be demanded here: What if the executive power, being possessed of the force of the commonwealth, shall make use of that force to hinder the meeting and acting of the legislative, when the original constitution or the public exigencies require it? I say, using force upon the people without authority, and contrary to the trust put in him that does so, is a state of war with the people, who have a right to reinstate their legislative in the exercise of their power:

For having erected a legislative, with an intent they should exercise the power of making laws, either at certain set times, or when there is need of it, when they are hindered by any force from what is so necessary to the society, and wherein the safety and
preservation of the people consists, the people have a right to remove it by force. In all state and conditions, the true remedy of force without authority, is to oppose force to it. The use of force without authority always puts him that uses it into a state of tear, as the aggressor, and renders him liable to be treated accordingly.

§ 155. Hier könnte man fragen:

Was geschieht, wenn die Exekutive, im Besitz der Macht des Gemeinwesens, diese Macht missbraucht, um Zusammentritt und Tätigkeit der Legislative in Fällen zu hindern, in denen die ursprüngliche Verfassung oder offenbare Dringlichkeiten es erfordern?

Meine Antwort: Missbrauch von Macht gegen die Bevölkerung ohne Vollmacht und im Gegensatz zu dem ihm gewährten Vertrauen? Wer so handelt befindet sich dem Volk gegenüber im Kriegszustand. Jenes hat das Recht, seiner Legislative wieder zur Ausübung ihrer Macht zu verhelfen. Da das Volk es eine Legislative in der Absicht errichtet hat, sie die gesetzgebende Macht entweder zu festgesetzten Zeiten oder bei Bedarf ausüben zu lassen, hat die Bevölkerung, wenn die Legislative durch irgendeine Macht daran gehindert wird zu tun was für den Staat notwendig ist und worauf final Sicherheit und Erhalt der Bevölkerung beruhen, ein Recht, die widrige Macht durch seine vereinte Macht zu beseitigen.

Unter allen Umständen und in allen Lagen besteht das richtige Heilmittel gegen ungesetzliche Macht darin, ihr Macht entgegenzustellen. Durch rechtswidrigen Missbrauch von Macht löst der, der sie missbraucht, als Angreifer immer in einen tränenreichen Zustand aus und verdient folglich eine entsprechende Behandlung.

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TToG II § 154

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§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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