Schlagwort-Archive: Gewohnheit

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 27, Absatz 27,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 27, Absatz 27,

Indeed education, custom and conversation have no small influence on the persuasions of men, and are usually by laws provided for, but these work not by violence, they insinuate only, not compel.

Und tatsächlich: Ausbildung, Gewohnheit und Gespräch haben keinen geringen Einfluss auf die Überzeugungen der Menschen und sind für gewöhnlich durch Gesetze in geeigneter Weise bestimmt. Dennoch wirken sie nicht durch physische Gewalt: Sie geben nur vor, ordnen an, und zwingen nicht.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 20, Absatz 20,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 20, Absatz 20,

Or, II., if the supreme authority and power of making laws be conferred on the magistrate by the consent of the people since ‚tis pleaded nature gives no superiority of dominion, but all men seem equal till someone’s eminent virtues, or any other advantages hath directed the choice of the people to advance him, or custom and the general agreement hath affixed the supremacy to a certain person, line or election then it is evident that they have resigned up the liberty of their actions into his disposure, and so all his commands are but their own votes, and his edicts their own injunctions made by proxy which by mutual contract they are bound to obey, whence it clearly follows, that whatever any man hath the liberty of doing himself, one may consent and compact that another should enjoin him.

Oder, zum Zweiten, falls die oberste Autorität und die Macht der Gesetzgebung durch das Einvernehmen der Bevölkerung übertragen wurde (seit dies gefordert wurde kann die Natur keine Überlegenheit zur Herrschaft mehr gewähren, da alle Menschen gleichgestellt scheinen, zumindest bis herausragende Tugenden eines Einzelnen oder irgendwelche anderen Vorzüge die Wahl der Bevölkerung dazu verleitet hat, ihn voran zu stellen, oder gar Gewohnheit und generelles Einvernehmen die Oberhoheit an eine bestimmte Person, Linie oder Art der Wahl zu binden. Seither ist unübersehbar, dass sie ihre Handlungsfreiheit seiner Verfügung überlassen hat und so alle seine Anordnungen direkt wie ihre eigenen Entscheidungen und seine Erlasse als ihre eigenen einstweiligen Verfügungen gelten. Geschaffen und in Kraft gesetzt durch einen Proxy, dem zu gehorchen sie sich durch gegenseitigen Vertrag gebunden hat. Daraus folgt klar: Was auch immer ein Mensch von Natur aus selbst zu tun das Recht hat, darüber darf er einwilligen und besiegeln, dass ein anderer es für ihn vereinbart.

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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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TToG II § 105

John Locke: Two Treatises of Government

§ 105. I will not deny that if we look back as far as history will direct us, towards the original of commonwealths, we shall generally find them under the government and administration of one man. And I am also apt to believe, that where a family was numerous enough to subsist by itself, and continued entire together, without mixing with others, as it often happens, where there is much land, and few people, the government commonly began in the father:

For the father having, by the law of nature, the same power with every man else to punish, as he thought fit, any offences against that law, might thereby punish his transgressing children, even when they were men, and out of their pupilage; and they were very likely to submit to his punishment, and all join with him against the offender, in their turns, giving him thereby power to execute his sentence against any transgression, and so in effect make him the law-maker, and governor over all that remained in conjunction with his family. He was fittest to be trusted; paternal affection secured their property and interest under his care; and the custom of obeying him, in their childhood, made it easier to submit to him, rather than to any other.

If therefore they must have one to rule them, as government is hardly to be avoided amongst men that live together; who so likely to be the man as he that was their common father; unless negligence, cruelty, or any other defect of mind or body made him unfit for it? But when either the father died, and left his next heir, for want of age, wisdom, courage, or any other qualities, less fit to rule; or where several families met, and consented to continue together; there, it is not to be doubted, but they used their natural freedom, to set up him, whom they judged the ablest, and most likely, to rule well over them.

Conformable hereunto we find the people of America, who (living out of the reach of the conquering swords, and spreading domination of the two great empires of Peru and Mexico) enjoyed their own natural freedom, though, ceteris paribus, they commonly prefer the heir of their deceased King; yet if they find him any way weak, or incapable, they pass him by, and set up the stoutest and bravest man for their ruler

§ 105. Ich streite es nicht ab. Wenn wir bei der Erforschung des Ursprungs von Staaten soweit zurückgehen, wie die Geschichte uns lässt, finden wir regelmäßig unter Regierung und Verwaltung eines Einzelnen. Ich bin auch in der Lage zu glauben, sofern eine Familie groß genug war, sich selbst zu versorgen und zusammenzubleiben ohne sich mit anderen zu vermischen, was dort oft vorkommt, wo es viel Land und wenig Leute gibt, das Regieren ging normalerweise vom Vater aus.

Da ein Vater gemäß Naturrecht dieselbe Macht hatte wie jeder andere, alle Verstöße gegen dieses Recht nach eigenem Ermessen zu bestrafen, so durfte er die Verstöße seiner Kinder strafen, selbst wenn diese bereits Männer und erwachsen waren. Sehr wahrscheinlich ordneten sich die Kinder seinen Strafen genau so unter und wie sie sich mit ihm gegen andere Übertreter verbündeten. Sie ermächtigten ihn damit sein Urteil bei jeder Übertretung zu vollstrecken und machten ihn so tatsächlich zum Gesetzgeber und Regenten aller, die Mitglied seiner Sippe blieben. Er war der Geeignetste für ihr Vertrauen. Väterliche Liebe bürgte für ihren Besitz und Interesse an seiner Obhut. Gewohnheit, ihm während der Kindheit zu gehorchen, machte es bequemer, sich ihm unterzuordnen als einem anderen.

Wenn sie schon jemand haben brauchten, der sie führte, Regierung unter Menschen, die zusammenleben ist schließlich kaum zu vermeiden, wer war dann wahrscheinlich der geeignetere Mann, wenn nicht der gemeinsame Vater? Es sein denn Vernachlässigung, Grausamkeit oder ein anderer geistiger oder körperlicher Defekt ließen ihn untauglich erscheinen. Was aber wenn der Vater starb und der nächste Erbe aus Mangel an Alter, Weisheit, Mut oder anderen Eigenschaften weniger geeignet als Regent war? Oder wenn einige Familien zusammentraten?

Sofern sie übereinkamen, zusammen zu bleiben, nutzten sie ohne jeden Zweifel ihre natürliche Freiheit dazu, denjenigen einzusetzen, welchen sie für den fähigsten hielten und von dem sie am ehesten eine gute Regierung erwarten konnten. Genau deshalb stellen wir bei den Völkern Amerikas fest, obwohl sie ceteris paribus (unter Gleichen) für gewöhnlich den Erben ihres verstorbenen Königs vorziehen, ihn dennoch übergehen, wenn sie ihn für schwach oder unfähig halten und den stärksten und tapfersten Mann zum Anführer einsetzen. Zumindest soweit sie sich außerhalb der Reichweite erobernder Schwerter und der ausgedehnten Herrschaft der beiden großen Reiche Peru und Mexiko leben und sich im Genuss ihrer eigenen natürlichen Freiheit befinden.

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