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TToG II § 167

John Locke: Two Treatises of Government

§ 167. The power of calling parliaments in England, as to precise time, place, and duration, is certainly a prerogative of the King, but still with this trust, that it shall be made use of for the good of the nation, as the exigencies of the times, and variety of occasions, shall require; for it being impossible to foresee which should always be the fittest place for them to assemble in, and what the best season; the choice of these was left with the executive power, as might be most subservient to the public good, and best suit the ends of parliaments.

§ 167. Die Macht in England Parlamente einzuberufen, ist präzise betreffend Zeit, Ort und Dauer sicherlich eine Prärogative des Königs. Aber stets im Vertrauen, es werde zum Besten der Nation genutzt. Je nachdem wie aktueller Bedarf und Themenvielfalt es erfordern. Da man unmöglich vorhersehen kann, welches stets der geeignetste Versammlungsort und welches die beste Zeit sein dürfte, wurde diese Wahl der Exekutive überlassen. Damit es dem öffentlichen Wohl am dienlichsten sei und den Zwecken der Parlamente am besten entsprechen möge.

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TToG II § 164

John Locke: Two Treatises of Government

§ 164. But since a rational creature cannot be supposed, when free, to put himself into subjection to another, for his own harm; (though, where he finds a good and wise ruler, he may not perhaps think it either necessary or useful to set precise bounds to his power in all things) prerogative can be nothing but the peoples permitting their rulers to do several things, of their own free choice, where the law was silent, and sometimes too against the direct letter of the law, for the public good and their acquiescing in it when so done: For as a good Prince, who is mindful of the trust put into his hands and careful of the good of his people, cannot have too much prerogative, that is, power to do good; so a weak and ill Prince, who would claim that power which his predecessors exercised without the direction of the law, as a prerogative belonging to him by right of his office, which he may exercise at his pleasure, to make or promote an interest distinct from that of the public, gives the people an occasion to claim their right, and limit that power, which, whilst it was exercised for their good, they were content should be tacitly allowed.

§ 164. Einer vernünftigen Kreatur kann man wohl kaum unterstellen, sie würde sich zu eigenen Schaden jemandem unterordnen, solange sie frei ist. Selbst wenn sie es, falls sie einen guten und weisen Herrscher findet, es vielleicht weder für notwendig noch nützlich hielte, dessen Macht in allen Angelegenheiten genaue Grenzen zu setzen.

Prärogative kann nichts anderes sein als die Erlaubnis, die eine Bevölkerung einem Herrscher gewährt, verschiedene Angelegenheiten nach eigener freier Wahl zu behandeln, falls das Gesetz schweigt. Manchmal sogar gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes, wenn es dem öffentlichen Wohl dient und nach der Tat die Zustimmung des Volks erfolgt.

Ein guter Fürst, der an das Vertrauen in seinen Händen denkt und für das Wohl seines Volks sorgt, kann kaum zu viel Prärogative haben, ist sie doch die Macht Gutes zu tun.

Ein schwacher und schlechter Fürst dagegen, der die von seinen Vorgängern ohne Vorgabe der Gesetze ausgeübte Macht in Anspruch nehmen wollte, als wäre sie ein ihm Kraft seines Amtes zustehendes Vorrecht, welches er willkürlich ausüben darf, um so ein vom öffentlichen Wohl abweichendes Interesse zu schaffen oder zu fördern, gibt der Bevölkerung Anlass ihr Recht zu fordern und diese Macht zu beschränken, der es, solange sie zu seinem Wohl ausgeübt wurde, sein stillschweigendes Einverständnis gewährt hatte.

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