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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 53, Absatz 53,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 53, Absatz 53,

“And Christ leaves two unanswerable arguments which are of equal validity in things of the same nature as, first, that this was not a plant of his father’s planting and therefore it should be rooted up; from whence, I gather this rule, that when once human inventions become impositions and lay a necessary upon that which God hath left free, then may we lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.” (Quotation Bagshaw)

In arguments drawn from examples the condition of the persons and nature of things ought well to agree, but in this case they are all far different. The Elders, though perhaps as our author says the Sanhedrin126, 172 and so their rulers, yet did not impose these as lawmakers but pretended only to be the conveyors of the law of God by a tradition as sacred as any written precepts, whereas the magistrate urges his decrees in indifferent things as no otherwise binding than by virtue of his own authority as having the same original and obligation with all his other laws.

The things there were prohibited traditions, for to urge anything as the law of God and a divine rule of his worship was clear against those positive commands of God in Deuteronomy, but here they are things free and indifferent so that what Christ here so sharply reproves was the hypocrisy of the teachers not the authority of lawmakers their prohibited traditions not any impositions in indifferent things.

From whence may be gathered this rule and no other; that when human inventions are pretended to be of divine original and imposed as such contrary to the positive commands of God and lay a dogmatical and divine necessity upon that which God hath left free (his deductions must stand so or else they will be besides the premisses, and then he may infer that) then we may lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.

„So hinterlässt Jesus Christus zwei unbeantwortbare Argumente identischer Validität in Angelegenheiten gleicher Natur, erstens, es handelte sich um keine Pflanze aus den Pflanzungen seines Vaters und deshalb sei es zu entwurzeln. Aus diesem Umstand gewinne ich die Regel, sobald menschliche Erfindungen zu Verfügungen werden und als Notwendigkeit auferlegt werden, wo Gott freien Raum gelassen hat, dann dürfen wir rechtmäßig diese als Gewächse menschlicher Aussaat statt göttlicher Provenienz zurückweisen,“
(Zitat Bagshaw)

Bei Argumenten, die aus Beispielen gewonnen werden, sollten die Bedingungen für die Personen wie die Natur der Dinge gut übereinstimmen, was aber in diesem Fall vollkommen anders ist. Die Ahnen, die unser Autor vielleicht als Sanhedrin126, 172 und damit als ihre Herrscher bezeichnet, haben die strittigen Vorschriften dennoch nicht in ihrer Rolle als Gesetzgeber erlassen, sondern behaupteten lediglich, auf Grund einer Tradition, die ebenso heilig wäre wie irgendwelche schriftlichen Vorgaben, die Ausführenden des göttlichen Gesetzes zu sein, während die Obrigkeit ihre Dekrete bezüglich unbestimmter Dinge lediglich auf Grund ihrer eigenen Autorität als verbindlich ansieht, da sie den gleichen Ursprung und die gleiche Verpflichtungskraft gemeinsam mit allen anderen Gesetzen hätten.

Bei diesen Gegebenheiten handelte es sich um verbotene Traditionen, und dabei darauf zu drängen, es handle sich um das Gesetz Gottes und eine göttliche Regelung seiner Huldigung, verstieß eindeutig gegen eben die als verbindlich bekräftigten Anordnungen Gottes im Deuteronomium. Hier aber liegen freie und unbestimmte Gegebenheiten vor, weswegen das, was Christus hier so scharf maßregelt, die Scheinheiligkeit, Heuchelei und Verlogenheit der Gelehrten darstellte und gerade keine Autorität eines Gesetzgebers und ihre verbotenen Traditionen keineswegs irgendwelche Verfügungen über unbestimmte Dinge.

Daraus darf folgende Regel und keine andere abgeleitet werden: Wenn von menschlichen Erfindungen nachweisbar behauptet wird, sie wären göttlichen Ursprungs und als solche im Gegensatz zu den bestätigten Anordnungen Gottes verfügt, und wenn sie dabei dogmatische und göttliche Notwendigkeit in Bezug auf das vorspiegeln, was Gott frei verfügbar belassen hat (des Autors Schlussfolgerungen müssen dahin führen, andernfalls befänden sie sich außerhalb seiner eigenen Prämissen und dann müßte er eben darauf schließen), dann dürfen wir sie rechtmäßig als Blüten menschlicher Aussaat statt aus Gottes Garten zurückweisen

126https://en.wikipedia.org/wiki/Sanhedrin
127https://de.wikipedia.org/wiki/Synhedrion
127https://en.wikipedia.org/wiki/Synedrion

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 50, Absatz 50,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 50, Absatz 50,

“Decency and order when it is of constraint not of consent is nothing else but in the imposer tyranny, in the person imposed upon bondage, and makes him to be what in things appertaining to religion we are forbidden to be ‚the servants of another‘.” (Quotation Bagshaw)

Which text cannot without force be applied to any other but a civil bondage. The Apostle in that chapter gives them a resolution of some doubts which it seems they had proposed to him concerning the several relations and conditions of men, as the married and unmarried, the servant and the free and in general tells them, that conversion to Christianity did not dissolve any of those obligations they were tied in before but that the gospel continued them in the same condition and under the same civil obligations it found them.

The married were not to leave their consorts, nor the servant freed from his master, but because they were such as Christ had purchased with his blood and free men of his kingdom he thinks them fitter to be free, and advises them if they could to gain their liberty and not debase themselves to slavery and that too for the same reasons he counsels virgins to continue single, that they might the more freely attend the business of religion and not be entangled in the avocations and concernments of the world.

Nor can those words ‚be ye not the servants of men‘ be possibly understood of obedience to the injunctions of the magistrate in matters of religion or be any answer to their question, Christianity being scarce then known to the heathen magistrate, who was more likely to persecute the profession than prescribe forms of worship in a religion new and opposite to his own.

Nor could servant in this sense relate (as our author would have it) “to the master extending his rule over the conscience”, who, “if a heathen”, might possibly forbid, but would never fashion the worship of a Christian, “if a Christian”, the argument at best would be but against the master not against the magistrate in prescribing rules of worship.

Though it is very improbable that the Corinthians132 should at the very first approaches of this religion be so inquisitive after the smallest things of discipline, whereof all sects in their beginnings are not very curious as we find the first Christians were not, or that Paul in answer to their demands should provide against an evil wherewith they were not threatened, for who can think that masters that could not but know their servants‘ privileges and freedom in the gospel to be equal with their own should take upon them presently so magisterially to chalk out a way of worship to their servants, when yet they were scarcely acquainted with the particulars of the doctrine itself, and it is known that masters and servants, all the converts did usually assemble with their fellow Christians and join in the same worship with the church they were of; I shall not therefore fear to affirm the “be you not the servants of men”, is but repeating the advice he gave, “if thou mayst be made free use it rather”.

“Schicklichkeit und Ordnung aus Zwang statt aus Einvernehmen bedeuten nichts anderes als Tyrannei seitens dessen, der aufdrängt und Knechtschaft für den, dem derlei aufs Auge gedrückt wird. Es verwandelt letzteren, soweit es die religiösen Angelegenheiten betrifft, in eben den, der uns verboten wurde zu sein, ‚Sklave eines anderen‘.“ (Zitat Bagshaw)

Dieser Text kann sich ohne Einsatz verbaler Gewalt auf nichts anderes beziehen als staatliche Knechtschaft für die Bürger. Der Apostel gibt ihnen in diesem Kapitel eine erlösende Antwort bezüglich nagender Zweifel, die sie ihm offenbar vorgelegt hatten. Diese betrafen die verschiedenen Beziehungen und Bedingungen für Menschen, soweit es dabei um Verheiratete und Ledige oder Sklaven und Freie geht und er teilt ihnen in Form allgemeiner Begriffe mit, dass die Annahme des christlichen Glaubens keine dieser Pflichten auflöst, an die sie zuvor gebunden wurden, sondern dass das Evangelium diese unverändert und unter gleichen Bedingungen und bürgerlichen Pflichten, die sie beinhalten, fortgesetzt sehen will.

Verheiratete dürfen ihre Partner nicht verlassen, Sklaven werden nicht von ihrem Herrn befreit. Sondern weil sie zu denen gehören, die Jesus Christus durch sein Blut freigekauft hat und sie deshalb freie Menschen seines Königreichs sind, hält Paulus sie für geeigneter zur Freiheit und weist sie an, ihre Freiheit zu erwerben, falls sie können, und sich selbst niemals zur Sklaverei erniedrigen. Aus eben denselben Gründen rät er Jungfrauen ledig zu bleiben, damit sie sich dadurch umso freier der Religion widmen können und nicht in weltliche Attraktionen und Bedenklichkeiten verstrickt werden.

Ebenso wenig können besagte Worte ‘macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen’ irgendwie in Bezug auf die Verfügungen der Obrigkeit über Fragen, die religiöse Angelegenheiten berühren, verstanden werden oder gar eine Antwort auf ihre Frage geben, wo doch das Christentum den heidnischen Obrigkeiten seinerzeit kaum bekannt war, die ohnehin bevorzugten, das Bekenntnis zu verfolgen, als sich mit Vorschriften über die Formen der Huldigung einer neuen und ihrer eigenen entgegengesetzten Religion aufzuhalten.

Ferner kann sich der Begriff Sklave in diesem Sinne nicht auf (auch wenn unser Autor das gern so hätte) „des Herrn Zuständigkeit, dessen Gewissen zu bestimmen“ beziehen, der „falls es sich um einen Heiden handelt“ möglicherweise verbieten, aber niemals die Form der Huldigung eines Christen gestalten würde. „Aber, wäre er Christ“, würde das Argument bestenfalls gegen den Herrn und keinesfalls gegen eine Obrigkeit sprechen, die Regeln für die Huldigung vorschreibt.

Von daher ist die Vorstellung ziemlich unwahrscheinlich, die Korinther132 wären bei den ersten Anflügen dieser Religion so wissbegierig auf die allerkleinsten Details der inneren Disziplin gewesen. Ebenso wie alle Sekten in ihren Anfängen nicht vorwiegend neugierig diesbezüglich sind, nehmen wir das auch bei den ersten Christen nicht wahr. Oder gar, dass Paulus in seinen Antworten gegen ein Übel vorgesorgt haben sollte, von dem sie gar nicht bedroht wurden. Wer kommt denn auf die absurde Idee, Herren, die doch noch kaum Bekanntschaft mit den Einzelheiten der neuen Lehre selbst gemacht hatten und gerade mal wussten, dass die Privilegien und Freiheiten ihrer Sklaven im Evangelium ihren eigenen gleich waren, würden es augenblicklich auf sich nehmen, einem Oberlehrer gleich ihren Sklaven einen Weg zur Huldigung mit Kreide auf Tafeln vorzuzeichnen?

Es ist doch bekannt, dass sich Herren und Sklaven, alle Konvertiten gemeinsam, gewöhnlich mit ihren Glaubensgenossen zur gemeinsamen Huldigung in der Kirche zusammenfanden, zu der sie sich gesellt hatten. Deshalb muss ich mich davor nicht fürchten zu bestätigen, der Satz ‚Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen‘ bedeute etwas anderes als die Anweisung zu wiederholen, die Paulus bereits gegeben hatte: ‚Solltest Du befreit werden können, nutze das soweit möglich. ‘

132https://en.wikipedia.org/wiki/First_Epistle_to_the_Corinthians

132https://de.wikipedia.org/wiki/1._Brief_des_Paulus_an_die_Korinther

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 39, Absatz 39,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 39, Absatz 39,

And if we will observe these and other places where Christ speaks to and of the scribes and Pharisees, he levels his reproof against their hypocrisies, their affected outside worship, neglecting the inward and substantial (which nobody defends) and their usurping a liberty to mingle their traditions with the law of God, obtruding them as of equal authority with the divine injunctions and so binding burdens upon men’s consciences which could not but be extremely criminal in a worship which God himself had framed and that with so much caution against any innovation or addition, that he descended to the lowest actions and most trivial utensils, not leaving out the very snuffers and firepans of the sanctuary but of this I shall have occasion to speak hereafter. Though here we may observe concerning all those places relating to Christ and the Pharisees:

Sofern wir diese und andere Textstellen genau betrachten, an denen Christus zu und von den Schreibern und Pharisäern spricht, seinen Tadel gegen ihre Heucheleien richtet, gegen ihre affektierten äußeren Huldigungsformen, ihre Verneinung von Innerlichkeit und Substanz (was überhaupt niemand verteidigt), und gegenihre Erschleichung einer vermeintlichen Freiheit, ihre traditionellen Vorschriften mit dem Gesetz Gottes zu vermengen, gegen ihre Aufdringlichkeit, als hätten diese eine gleiche Autorität inne, wie die Verfügungen Gottes und dagegen, wie sie dem menschlichen Gewissen Bürden auferlegen, die nichts anderes sind, als äußerst kriminell angesichts einer Art der Huldigung, die Gott selbst zum Rahmen bestimmt hat, und das mit so viel Umsicht gegen jede Veränderung und Aufblähungen, dass er bis zu den einfachsten Handlungen herabgestiegen ist und sogar die trivialsten Utensilien bestimmt hat, nicht zu vergessen die Dochtscheren und Räucherschalen im Heiligtum. Doch von all dem werde ich später noch Gelegenheit haben zu sprechen. Denn hier wollen wir all den Textstellen Beachtung schenken, die sich auf Christus und die Pharisäer beziehen:

129https://en.wikipedia.org/wiki/Candle_snuffer
129https://de.wikipedia.org/wiki/Dochtschere

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 20, Absatz 20,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 20, Absatz 20,

Or, II., if the supreme authority and power of making laws be conferred on the magistrate by the consent of the people since ‚tis pleaded nature gives no superiority of dominion, but all men seem equal till someone’s eminent virtues, or any other advantages hath directed the choice of the people to advance him, or custom and the general agreement hath affixed the supremacy to a certain person, line or election then it is evident that they have resigned up the liberty of their actions into his disposure, and so all his commands are but their own votes, and his edicts their own injunctions made by proxy which by mutual contract they are bound to obey, whence it clearly follows, that whatever any man hath the liberty of doing himself, one may consent and compact that another should enjoin him.

Oder, zum Zweiten, falls die oberste Autorität und die Macht der Gesetzgebung durch das Einvernehmen der Bevölkerung übertragen wurde (seit dies gefordert wurde kann die Natur keine Überlegenheit zur Herrschaft mehr gewähren, da alle Menschen gleichgestellt scheinen, zumindest bis herausragende Tugenden eines Einzelnen oder irgendwelche anderen Vorzüge die Wahl der Bevölkerung dazu verleitet hat, ihn voran zu stellen, oder gar Gewohnheit und generelles Einvernehmen die Oberhoheit an eine bestimmte Person, Linie oder Art der Wahl zu binden. Seither ist unübersehbar, dass sie ihre Handlungsfreiheit seiner Verfügung überlassen hat und so alle seine Anordnungen direkt wie ihre eigenen Entscheidungen und seine Erlasse als ihre eigenen einstweiligen Verfügungen gelten. Geschaffen und in Kraft gesetzt durch einen Proxy, dem zu gehorchen sie sich durch gegenseitigen Vertrag gebunden hat. Daraus folgt klar: Was auch immer ein Mensch von Natur aus selbst zu tun das Recht hat, darüber darf er einwilligen und besiegeln, dass ein anderer es für ihn vereinbart.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

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Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 178

John Locke: Two Treatises of Government

§ 178. But supposing, which seldom happens, that the conquerors and conquered never incorporate into one people, under the same laws and freedom; let us see next what power a lawful conqueror has over the subdued: And that I say is purely despotical. He has an absolute power over the lives of those who by an unjust war have forfeited them; but not over the lives or fortunes of those who engaged not in the war, nor over the possessions even of those who were actually engaged in it.

§ 178. Unter der Annahme, was selten vorkommt, Sieger und Besiegte vereinigten sich nie zu einem einzigen Volk unter demselben Recht und derselben Freiheit, betrachten wir als nächstes, welche Macht ein rechtmäßiger Eroberer über die Unterworfenen hat:

Ich behaupte, diese Macht ist rein despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derer, die es durch einen ungerechten Krieg verwirken. Nicht aber über das Leben und Vermögen derer, die nicht in den Krieg verwickelt waren. Nicht einmal über das Vermögen derer, die tatsächlich beteiligt waren.

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TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

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TToG II § 176

John Locke: Two Treatises of Government

§ 176. That the aggressor, who puts himself into the state of war with another, and unjustly invades another man’s right, can, by such an unjust war, never come to have a right over the conquered, will be easily agreed by all men, who will not think, that robbers and pirates have a right of empire over whomsoever they have force enough to master; or that men are bound by promises, which unlawful force extorts from them.

Should a robber break into my house, and with a dagger at my throat make me seal deeds to convey my estate to him, would this give him any title. Just such a title, by his sword, has an unjust conqueror, who forces me into submission. The injury and the crime is equal, whether committed by the wearer of a crown, or some petty villain.

The title of the offender, and the number of his followers, make no difference in the offence, unless it be to aggravate it. The only difference is, great robbers punish little ones, to keep them in their obedience; but the great ones are rewarded with laurels and triumphs, because they are too big for the weak hands of justice in this world, and have the power in their own possession, which should punish offenders.

What is my remedy against a robber, that so broke into my house? Appeal to the law for justice. But perhaps justice is denied, or I am crippled and cannot stir, robbed and have not the means to do it. If God has taken away all means of seeking remedy, there is nothing left but patience. But my son, when able, may seek the relief of the law, which I am denied: He or his son may renew his appeal, till he recover his right. But the conquered, or their children, have no court, no arbitrator on earth to appeal to. Then they may appeal, as Jephtha did, to heaven, and repeat their appeal till they have recovered the native right of their ancestors, which was, to have such a legislative over them, as the majority should approve, and freely acquiesce in.

If it be objected, this would cause endless trouble; I answer, no more than justice does, where she lies open to all that appeal to her. He that troubles his neighbor without a cause, is punished for it by the justice of the court he appeals to: And he that appeals to heaven must be sure he has right on his side; and a right too, that is worth the trouble and cost of the appeal, as he will answer at a tribunal that cannot be deceived, and will be sure to retribute to everyone according to the mischiefs he hath created to his fellow-subjects; that is, any part of mankind: From whence it is plain, that he that conquers in an unjust war, can thereby have no title to the subjection and obedience of the conquered.

§ 176. Jedermann wird bereitwillig zugestehen: Angreifer, die anderen den Krieg erklären und unrechtmäßig in die Rechte eines anderen eingreifen, können durch einen unrechtmäßigen Krieg nie an ein Recht über den Besiegten gelangen. Es sei denn man denkt, Räuber und Piraten hätten ein Herrschaftsrecht über jeden, den sie durch Gewalt überwältigen konnten oder Menschen seien durch Versprechen gebunden, zu denen unrechtmäßige Gewalt sie foltert.

Sollte ein Räuber in mein Haus einbrechen und mich mit einem Dolch an meiner Kehle zwingen, Urkunden auszufertigen, die ihm mein Vermögen übertragen, würde ihm das irgendeinen Rechtsanspruch geben? Ein unrechtmäßiger Eroberer, der mich zur Unterordnung zwingt erwirbt durch sein Schwert den gleichen Anspruch. Unrecht und Verbrechen sind gleich, seien sie nun durch den Träger einer Krone oder durch einen Schurken aus der einfachen Bevölkerung begangen worden.

Der Titel des Angreifers und die Zahl seines Anhangs machen keinen Unterschied für das Verbrechen, höchstens den, es zu verschlimmern.

Der einzige Unterschied ist: Große Räuber strafen die Kleinen, um deren Gehorsam zu sichern. Die großen werden dafür mit Lorbeer und Siegeszeichen belohnt, weil sie zu weit über den schwachen Händen der Rechtmäßigkeit in dieser Welt stehen und weil sie die Macht, die Übeltäter strafen soll, in ihrem Besitz haben.

Worin besteht mein Heilmittel gegen einen Räuber, der so in mein Haus einbrach? In der Anrufung des Gesetzes um Rechtmäßigkeit. Vielleicht wird mir aber Rechtmäßigkeit verweigert oder ich wurde zum Krüppel geschlagen und kann mich nicht rühren, bin ausgeraubt und habe keine Mittel zu handeln. Wenn Gott alle Mittel Hilfe zu suchen genommen hat, bleibt nichts übrig als Geduld. Mein Sohn aber kann, wenn er dazu im Stande ist, die Hilfe des Gesetzes suchen, die mir verweigert wurde. Er oder sein Sohn können den Appell erneuern, bis sie ihr Recht wiedererlangen.

Besiegte oder ihre Kinder haben keinen Gerichtshof, keinen Schiedsrichter auf Erden, die sie anrufen könnten. Sie können wie Jephta nur die Hilfe des Himmels anrufen und ihre Klage wiederholen, bis sie das ursprüngliche Recht ihrer Vorfahren zurückerlangen: Das Recht eine Legislative zur Verfügung zu haben, der die Mehrheit aus freien Stücken zustimmt und sie akzeptiert.

Wenn dem entgegengehalten wird, das würde endlose Unruhe verursachen, dann lautet meine Antwort: Nicht mehr als Gerechtigkeit verursacht, die allen offen steht, die sie anrufen. Wer seinen Nachbarn grundlos bedrängt, wird dafür durch den Richter, den jener anruft, bestraft.

Wer den Himmel anruft, muss sicher sein, das Recht auf seiner Seite zu haben, und zwar ein Recht, das der Mühe und der Kosten der Berufung wert ist, da er sich vor einem Tribunal zu verantworten haben wird, das nicht getäuscht werden kann und mit Sicherheit jedem einzelnen das Unheil vergelten wird, das er seinen Mitmenschen, damit meine ich einem beliebigen Teil der Menschheit, angetan hat. Damit sollte klar sein:

Wer in einem unrechtmäßigen Krieg siegt, erwirbt dadurch keinen Rechtsanspruch auf die Unterordnung und den Gehorsam der Besiegten.

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TToG II § 158

John Locke: Two Treatises of Government

§ 158. Salus populi suprema lex, is certainly so just and fundamental a rule, that he, who sincerely follows it, cannot dangerously err. If therefore the executive, who has the power of convoking the legislative, observing rather the true proportion, than fashion of representation regulates, not by old custom, but true reason, the number of members, in all places that have a right to be distinctly represented, which no part of the people however incorporated can pretend to, but in proportion to the assistance which it affords to the public, it cannot be judged to have set up a new legislative, but to have restored the old and true one, and to have rectified the disorders which succession of time had insensibly, as well as inevitably introduced:

For it being the interest as well as intention of the people, to have a fair and equal representative; whoever brings it nearest to that, is an undoubted friend to, and establisher of the government, and cannot miss the consent and approbation of the community; prerogative being nothing but a power, in the hands of the Prince, to provide for the public good, in such cases, which depending upon unforeseen and
uncertain occurrences, certain and unalterable laws could not safely direct; whatsoever shall be done manifestly for the good of the people, and the establishing the government upon its true foundations, is and always will be, just prerogative.

The power of erecting new corporations, and there with new representatives, carries with it a supposition, that in time the measures of representation might vary, and those places have a just right to be represented which before had none; and by the same reason, those cease to have a right, and be too inconsiderable for such a privilege, which before had it.

This not a change from the present state, which perhaps corruption or decay has introduced, that makes an inroad upon the government, but the tendency of it to injure or oppress the people, and to set up one part or party, with a distinction from, and an unequal subjection of the rest. Whatsoever cannot but be acknowledged to be of advantage to the society, and people in general, upon just and lasting measures, will always, when done, justify itself; and whenever the people shall choose their representatives upon just and undeniably equal measures, suitable to the original frame of the government, it cannot be doubted to be the will and act of the society, whoever permitted or caused them so to do.

§ 158. Salus populi suprema lex ist mit Sicherheit eine so richtige und fundamentale Regel, dass niemand, der sie gewissenhaft befolgt, gefahrbringende Irrtümer begehen kann.

Die Exekutive hat, wegen der Macht zur Berufung der Legislative, die tatsächliche Verhältnismäßigkeit mehr zu beachten als die Form der Vertretung und statt nach alter Gewohnheit mittels offenkundiger Vernunft die Zahl der Mandate aus allen Orten zu regeln, die ein Recht auf eigenständige Vertretung haben. Kein Teil der Bevölkerung, unabhängig von der Art seiner Gemeindeverfassung, kann das auf anderer Art beanspruchen kann, als im Verhältnis zum Beitrag den er dem gesamten Gemeinwesen leistet. Dann kann das auch kaum als Einsetzung einer neuen Legislative beurteilt werden, sondern als Wiederherstellung der alten und wahren, sowie als Korrektur der Unregelmäßigkeiten, die sich mit der Zeit ebenso unmerklich wie unvermeidlich eingeschlichen haben.

Da es sowohl Interesse als auch Ziel der Bevölkerung ist, eine faire und ausgewogene Vertretung zu haben, ist jeder, der dieses Ziel am ehesten umsetzt, ohne Zweifel Freund und Stütze der Regierung, dem Beifall und Applaus der Gemeinschaft zustehen.

Das Vorbehaltsrecht ist nichts anderes als Macht in den Händen des Fürsten, für das öffentliche Wohl in solchen Fällen zu sorgen, welche von unvorhersehbaren und unsicheren Gegebenheiten abhängig, durch bestimmte, unveränderbare Gesetzen nicht zuverlässig geregelt werden können.

Alles was real zum Wohl der Bevölkerung und zur Stabilisierung der Regierung auf ihrer rechtmäßigen Grundlage geschieht, ist und wird immer gerechte Ausübung von Prärogative sein. Die Macht, neue Bürgerschaften und damit neue Vertretungen zu schaffen bringt es mit sich vorauszusetzen, dass sich Vertretungsverhältnisse mit der Zeit ändern und manche Orte einen gerechten Anspruch erwerben, vertreten zu werden, die ihn vorher nicht hatten. Wobei aus demselben Grund andere Orte, die es bislang hatten, dieses Recht verlieren können und zu unbedeutend für ein derartiges Vorrecht werden.

Das bedeutet keine eventuell durch Korruption oder Verfall herbeigeführte Änderung des aktuellen Zustands in Form eines Angriffs auf die Regierung, sondern es geht um die Tendenz, die Bevölkerung zu schädigen, zu unterdrücken und eine Schicht oder eine Partei an die Macht zubringen, die einen Unterschied zwischen sich und der übrigen Bevölkerung erschafft und es zu ungleichen Bedingungen unterordnet.

Alles das kann nur als Vorteil für die Gesellschaft, die Bevölkerung generell, anerkannt werden, wobei gerechte und zählebige Maßnahmen, sich immer selbst rechtfertigen, wenn sie erst einmal umgesetzt wurden. Wann immer die Bevölkerung ihre Vertreter nach gerechten und unbestreitbar gleichen Methoden, zur ursprünglichen Verfassung der Regierung passend, wählt, können Willen und der Handlung der Gesellschaft nicht angezweifelt werden. Egal wer gestattete oder die Bevölkerung veranlasste, so zu handeln.

58https://en.wikipedia.org/wiki/Salus_populi_suprema_lex_esto

Wörtlich: Wohlergehen des Volks sei oberstes Gesetz.
Literally: Let the weal/good/welfare of the people be the supreme Law.

Salus populi suprema lex esto. USA, Missouri state motto: Let the welfare of the people be the supreme law. / Motto des US-Staates Missouri: Das Wohl des Volkes sei höchstes Gesetz. pol.

124Cicero De Legibus Book III, Part III, Sub. VIII
124https://en.wikipedia.org/wiki/Cicero
124https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero
124https://es.wikipedia.org/wiki/Cicer%C3%B3n
124https://la.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero

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