Schlagwort-Archive: assisted

TToG II § 183

John Locke: Two Treatises of Government

§ 183. Let the conqueror have as much justice on his side, as could be supposed, he has no right to seize more than the vanquished could forfeit: His life is at the victor’s mercy; and his service and goods he may appropriate, to make himself reparation; but he cannot
take the goods of his wife and children; they too had a title to the goods he enjoyed, and their shares in the estate he possessed: For example, in the state of nature (and all commonwealths are in the state of nature one with another) have injured another man, and refusing to give satisfaction, it conies to a state of war, wherein my defending by force what I had gotten unjustly, makes me the aggressor.

I am conquered: My life, it is true, as forfeit, is at mercy, but not my wife’s and children’s. They made not war, nor assisted in it. I could not forfeit their lives; they were not mine to forfeit. My wife had a share in my estate; that neither could I forfeit. And my children also, being born of me, had a right to be maintained out of my labor or substance. Here then is the case: The conqueror has a title to reparation for damages received, and the children have a title to their fathers estate for their subsistence: For as to the wife’s share, whether her own labor or compact, gave her a title to it, it is plain, her husband could not forfeit what was hers. What must be done in the case? I answer; the fundamental law of nature being, that all, as much as may be, should be preserved, it follows, that if there be not enough fully to satisfy both, viz., for the conquerors losses, and children’s maintenance, he that hath, and to spare, must remit something of his full satisfaction, and give way to the pressing and preferable title of those who are in danger to perish without it.

§ 183. Mag der Eroberer so viel Recht auf seiner Seite haben, wie unterstellbar ist. Er hat kein Recht, mehr in seinen Besitz zu nehmen, als der Besiegte verwirken konnte: Das Leben des Besiegten steht unter der Gnade des Siegers. Der Eroberer kann sich dessen Dienste und Besitz aneignen, um sich zu entschädigen. Er darf sich aber keinesfalls des Besitzes dessen Ehefrau und Kinder bemächtigen. Diese haben ebenfalls Anspruch auf die Güter, die jener besaß und Anteil an dessen Vermögen.

Beispiel: Ich habe im Naturzustand, wohlgemerkt befinden sich alle Staaten im Naturzustand, einen anderen geschädigt. Weil ich mich weigere, ihm Ausgleich zu verschaffen, kommt es zu einem Krieg, in dem ich mit Gewalt verteidige, was ich unrechtmäßig erlangt habe. Dadurch werde ich zum Angreifer. Ich werde besiegt: Mein Leben ist verfallen und steht unter seiner Macht, nicht aber das meiner Frau und meiner Kinder. Sie führten keinen Krieg, noch unterstützten sie ihn. Ich konnte ihr Leben nicht verwirken. Ihr Leben war nicht das meinige, das ich verwirken konnte. Meine Frau hat Anteil an meinem Vermögen. Auch den kann ich nicht verwirken. Und ebenso haben meine Kinder, die von mir abstammen, ein Recht, aus meiner Arbeit oder meinem Besitz unterhalten zu werden.

Hier liegt der Fall so: Der Sieger hat Anspruch auf Entschädigung für erlittenen Schaden. Die Kinder haben Anspruch auf ihres Vaters Besitz für ihren Unterhalt. Was den Anteil der Frau betrifft, egal ob eigene Arbeit oder Vertrag ihr einen Anspruch darauf verschaffen, so ist es klar: Der Ehegatte kann nicht verwirken, was ihr gehört. Was hat in diesem Fall zu geschehen?

Meine Antwort: Das grundlegende Gesetz der Natur verlangt, alles so weit als möglich zu erhalten. Daraus folgt: Wenn nicht genug vorhanden ist um beides, den Schaden des Siegers und den Erhalt der Kinder völlig zu bedienen, muss er, der genügend hat und noch übrig behält, etwas von seiner vollen Satisfaktion nachlassen und dem dringenden und vorzuziehenden Anspruch derer entgegen kommen, die sonst Gefahr laufen würden umzukommen.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 179

John Locke: Two Treatises of Government

§ 179. Secondly, I say then the conqueror gets no power but only over those who have actually assisted, concurred, or consented to that unjust force that is used against him: For the people having given to their governors no power to do an unjust thing, such as is to
make an unjust war, (for they never had such a power in themselves) they ought not to be charged as guilty of the violence and injustice that is committed in an unjust war, any farther than they actually abet it; no more than they are to be thought guilty of any violence or oppression their governors should use upon the people themselves, or any part of their fellow-subjects, they having empowered them no more to the one than to the other. Conquerors, it is true, seldom trouble themselves to make the distinction, but they willingly permit the confusion of war to sweep all together:

But yet this alters not the right; for the conqueror’s power over the lives of the conquered, being only because they have used force to do, or maintain an injustice, he can have that power only over those who have concurred in that force; all the rest are innocent; and he has no more title over the people of that country, who have done him no injury, and so have made no forfeiture of their lives, than he has over any other, who, without any injuries or provocations, have lived upon fair terms with him.

§ 179. Zweitens behaupte ich, erlangt der Sieger keine Macht außer über diejenigen, welche die gegen ihn angewandte unrechtmäßige Macht unterstützt, ihr geholfen und zugestimmt haben. Da die Bevölkerung ihren Regierenden keine Macht gewährt, Unrecht zu tun, was einen unrechtmäßigen Krieg zu führen beinhaltet – eine Bevölkerung selbst besitzt nie eine solche Macht – so dürfen ihm weder Gewalt noch Unrecht, die ein unrechtmäßiger Krieg mit sich bringt, jemals weiter angerechnet werden, als sie das tatsächlich unterstützt hat. Jedenfalls nicht weiter als dem Volk Gewalt und Unrecht als Schuld angerechnet werden kann, welche Regenten gegen die Bevölkerung selbst oder einen Teil dessen Angehöriger gebrauchen, da es jene weder zum einen noch zum anderen ermächtigt hat. Eroberer scheren sich tatsächlich selten um den Unterschied, sondern lassen es willig zu, dass die Kriegswirren alle gleichermaßen eintauchen.

Das ändert allerdings kein Recht. Da die Macht eines Eroberers über das Leben der Besiegten nur auf deren Missbrauch von Macht beruht, Unrecht zu tun oder aufrecht zu erhalten, kann er entsprechend nur Macht über die haben, die sich an der Gewalt beteiligt haben.

Alle übrigen sind unschuldig. Er hat an das Volk dieses Landes, soweit es ihm kein Unrecht getan und deshalb das Leben nicht verwirkt hat, keinen anderen Anspruch als über irgendein anderes, das ohne jede Beleidigung oder Herausforderung in gutem Einvernehmen mit ihm gelebt hat.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt