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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 31, Absatz 31,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 31, Absatz 31,

‚Tis strange that that doctrine that enjoins submission to a Nero, should be thought to free us from subjection to a Constantine, that that which doth advance the throne and establish the authority of a heathen and a tyrant should weaken and pull down that of a good man and a good Christian. Had that monster commanded the Christians either out of prudence or peevishness, either to distinguish or expose that sect, to have worn white or black garments in the time of worship, to have assembled in this or that place, how would his injunctions have been unlawful, any more than for a Christian magistrate to prescribe either time or place or habit to a Mahometan for his worship if his Quran hath left them undetermined; indeed in those that are determined he ought not to be forced as being made by the doctrine of his religion no longer indifferent. Had the first Christians received such commands from Nero, who can think they would have scrupled at his orders and by disobedience in these indifferent things disturbed their own quiet and the progress of the Gospel?

Genauso seltsam ist, dass diese Lehre, die zur Unterwerfung unter einem Nero drängt, als zur Befreiung von der Unterordnung unter einen Konstantin vorstellbar sein würde. Dass ausgerechnet etwas, was Thron und Autorität eines Heiden und Tyrannen fördert und stabilisiert, dies bei einem guten Mann und guten Christen schwächen und niederreißen könnte. Hätte dieses Ungeheuer den Christen befohlen, sei es aus Klugheit oder aus Verdrießlichkeit, entweder um diese Sekte abzuheben oder sie öffentlich erkennbar zu machen, weiße oder schwarze Kleidung zu den Zeiten der Huldigung zu tragen, oder ihnen diesen oder jenen Ort zu Versammlung bestimmt: Wie könnten seine Übergriffe denn dann jemals unrechtmäßiger gewesen sein, als in irgendeiner Art die einer christlichen Obrigkeit, die einem Muslim sei es Ort, Zeit oder Outfit für dessen Huldigung vorschreibt, wenn dessen Koran diese Dinge unbestimmt gelassen hat? In der Tat: Bei Gegebenheiten, die bestimmt sind, sollte niemand zu mehr gezwungen werden als zu dem, was durch die Lehre seines Bekenntnisses bereits bestimmt wurde. Hätten die ersten Christen derartige Anordnungen von Nero auferlegt bekommen, wer denkt ernsthaft, sie hätten seinem Befehl widerstrebt und durch Ungehorsam in diesen unbestimmten und unbedeutenden Angelegenheiten ihren eigenen Frieden und die Ausbreitung des Evangeliums gestört?

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 7, Absatz 7

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 7, Absatz 7,

Besides the submission I have for authority I have no less of liberty without which a man shall find himself less happy than a beast. Slavery being a condition that robs us of all the benefits of life, and embitters the greatest blessings, reason itself in slaves (which is the grand privilege of other men) increasing the weight of their chains and joining with their oppressions to torment them. But since I find that a general freedom is but a general bondage, that the popular assertors of public of public liberty are the greatest engrossers of it too and not unfitly called its keepers and I Know not whether experience (if it may be credited) would not give us some reason to think that were this part of freedom contended for here by our author generally indulged in England it would prove only a liberty for contention, censure and persecution and turn us loose to the tyranny of a religious rage; were every indifferent thing left unlimited nothing would be lawful and ‘twould quickly be found that the practice of indifferent things not approved by dissenting parties, would then be judged as anti-Christian and unlawful as their injunction is now, and engage the heads and hands of the zealous partisans in the necessary duty of reformation, and it may well be feared by any that the several bands of Saints would not want their Venners125 to animate and lead them on the work of the Lord:

“74Summus utrimque inde furor vulgo, quod numina vicinorum odit uterque locus, quum solos credat habendos esse deos, quos ipse colit

Each party is filled with fury against the other because each hates its neighbors‘ gods, believing that none can be holy but those it worships itself“

Juvenal, Roman Satires

Abgesehen von meiner klaren Unterordnung unter die Autorität verfüge ich dennoch um keinen Deut weniger über Freiheit, ohne die jeder Mensch sich selbst als unglücklicher empfinden muss als irgendein Tier. Sklaverei ist eine Situation, die uns aller Annehmlichkeiten des Lebens beraubt, ja sogar die allergrößten Segnungen verbittert, da gerade die Vernunft (die der größte Vorzug des Menschen ist) auch für Sklaven das Gewicht derer Ketten und derer Unterdrückung verstärkt, um sie leiden zu lassen. Allerdings habe ich mittlerweile festgestellt, dass generelle, allgemeine Freiheit sich kein bisschen anders auswirkt als generelle, allgemeine Fesselung. Gerade die populistischsten, öffentlichen Verfechter allgemeiner öffentlicher Freiheit erweisen sich zugleich als deren größte Hamsterer und es wäre nichts weniger als unpassend, diese dementsprechend als deren Oberaufseher zu bezeichnen. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht unsere Erfahrung (falls man ihr trauen kann) uns einigen Grund zur Vermutung gewährt, es endete in nichts anderem als dem Nachweis einer Freiheit zu Streit, Meinungsverbot und Verfolgung, die ein weiteres Mal Tyrannei und religiöse Raserei von der Leine ließen, sobald wir diese Art Freiheit zuließen, für die unser Autor sich in die Schlacht wirft. Dort, wo gerade jede Kleinigkeit grundsätzlich schrankenloser Eigenmächtigkeit überlassen bleibt kann am Ende gar nichts mehr rechtmäßig sein. Es wäre im Gegenteil umgehend festzustellen, dass Ausübung und Einführung im Grunde unwesentlicher religiöser Praktiken unter den sich gegenseitig nicht akzeptierenden Bekenntnissen direkt zum Vorwurf anti-christlicher Ketzerei oder unrechtmäßiger Häresie führen würden. Führende Köpfe und willige Helfer ließen sich sofort vor den Karren der Pflicht zur Reformation wetteifernder Parteien spannen. Gleichermaßen wäre zu befürchten, die verschiedenen Kohorten von Heiligen bedürften gar nicht erst eines Venner125, um jene im Sinne des göttlichen Werks anzuspornen und anzuführen:

“74Summus utrimque inde furor vulgo, quod numina vicinorum odit uterque locus, quum solos credat habendos esse deos, quos ipse colit”

“Die Orte der Bewohner zeigen so grimmige Wut weil gegen die Götter der Nachbarn Abscheu beide gefasst und die nur jeder für wahr hält, die er selber verehrt“

Juvenal, Römische Satiren

125https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Venner

125https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Venner

74https://en.wikipedia.org/wiki/Juvenal
74https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal

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TToG II § 221

John Locke: Two Treatises of Government

§ 221. There is therefore, secondly, another way whereby governments are dissolved, and that is, when the legislative, or the Prince, either of them, act contrary to their trust.

First: The legislative acts against the trust reposed in them, when they endeavor to invade the property39 of the subject, and to make themselves, or any part of the community, masters, or arbitrary disposers of the lives, liberties, or fortunes of the people.

§ 221. Deshalb gibt es, zum Zweiten, einen anderen Weg, wie Regierungen aufgelöst werden. Dann, wenn die Legislative oder der Fürst dem in sie gesetzten
Vertrauen entgegen handeln.

Erstens: Die Legislative handelt gegen das in sie gesetzte Vertrauen, wenn sie versucht, in das Eigentum39 der Angehörigen einzugreifen und sich selbst oder einen Teil der Gemeinschaft zum Herrn oder willkürlichen Gebieter über Leben, Freiheit und Vermögen des Volks zu machen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 220

John Locke: Two Treatises of Government

§ 220. In these and the like cases, when the government is dissolved, the people are at liberty to provide for themselves, by erecting a new legislative, differing from the other, by the change of persons, or form, or both, as they shall find it most for their safety and good: For the society can never, by the fault of another, lose the native and original right it has to preserve itself, which can only be done by a settled legislative, and a fair and impartial execution of the laws made by it.

But the state of mankind is not so miserable that they are not capable of using this remedy, till it be too late to look for any. To tell people they may provide for themselves, by erecting a new legislative, when by oppression, artifice, or being delivered over to a foreign power, their old one is gone, is only to tell them, they may expect relief when it is too late, and the evil is past cure.

This is in effect no more than to bid them first be slaves, and then to take care of their liberty; and when their chains are on, tell them, they may act like freemen.

This, if barely so, is rather mockery than relief; and men can never be secure from tyranny, if there be no means to escape it till they are perfectly under it: And therefore it is that they have not only a right to get out of it, but to prevent it.

§ 220. In diesen und ähnlichen Fällen, wenn die Regierung aufgelöst wird, hat die Bevölkerung die Freiheit, für sich selbst zu sorgen, indem es eine neue
Legislative errichtet, die sich von der anderen durch Wechsel der Personen oder Form oder von beidem unterscheidet, wie es für seine Wohlfahrt und seinen Sicherheit am besten gehalten wird.

Die Gesellschaft kann niemals durch Schuld eines anderen ihr angeborenes und ursprüngliches Recht einbüßen, sich selbst zu erhalten, was nur durch eine geordnete Legislative und fairen, unparteiischen Vollzug der von ihr erlassenen Gesetze geschehen kann. Doch der Status der Menschheit ist nicht so minderwertig, dass sie nicht im Stande wäre, dieses Hilfsmittel anzuwenden, ehe es zu spät ist sich nach Hilfe umzusehen.

Einem Volk zu sagen, es dürfe durch Errichtung einer neuen Legislative für sich selbst sorgen, nachdem durch Unterdrückung, List oder Auslieferung an eine fremde Macht seine alte Legislative abhanden gekommen ist, heißt nur ihm zu sagen, es dürfe Hilfe erwarten, wenn es zu spät und das Übel nicht mehr zu heilen ist.

Das wäre in der Tat nichts anderes als anzuordnen, zunächst Sklaven zu werden und dann für die Freiheit zu sorgen und nachdem die Ketten angelegt sind, ihm zu sagen, es dürfe wie freie Menschen handeln.

Verhielte es sich wirklich so, wäre es eher Spott als Hilfe. Menschen könnten nie vor Tyrannei sicher sein, wenn es keine Mittel gibt ihr zu entrinnen, bevor sie völlig unter ihr stehen. Darum haben sie ein Recht, sich nicht nur zu befreien, sondern auch vorzubeugen.

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TToG II § 219

John Locke: Two Treatises of Government

§ 219. There is one way more whereby such a government may be dissolved, and that is, when he who has the supreme executive power neglects and abandons that charge, so that the laws already made can no longer be put in execution.

This is demonstratively to reduce all to anarchy, and so effectually to dissolve the government: For laws not being made for themselves, but to be, by their execution, the bonds of the society, to keep every part of the body politic in its due place and function; when that totally ceases, the government visibly ceases, and the people become a confused multitude, without order or connexion.

Where there is no longer the administration of justice, for the securing of men’s rights, nor any remaining power within the community to direct the force, or provide for the necessities of the public, there certainly is no government left. Where the laws cannot be executed, it is all one as if there were no laws; and a government without laws is, I suppose, a mystery in politics, unconceivable to human capacity, and inconsistent with human society.

§ 219. Es gibt noch eine weitere Art, wie eine solche Regierung aufgelöst werden kann: Falls der, welcher die höchste exekutive Macht hat, dieses Amt dermaßen außer Acht lässt und vernachlässigt, dass bereits gegebene Gesetze nicht länger vollzogen werden können. Das bedeutet offenkundig alles in Anarchie zu versetzen und die Regierung womöglich tatsächlich aufzulösen.

Da Gesetze nicht um ihrer selbst Willen erlassen werden, sondern durch ihren Vollzug die Bande der Gesellschaft bilden, um jeden einzelnen Teil des politischen Körpers an seinem rechten Platz und bei seiner Aufgabe zu halten, dann endet, wenn die Exekutive komplett versagt, auch die Regierung offen sichtbar und die Bevölkerung wird zu einer chaotischen, wilden, Menge ohne Ordnung und Zusammenhalt. Wo es weder Verwaltung der Justiz gibt, um die Rechte der Menschen zu sichern, noch irgendeine Macht innerhalb des Gemeinwesens bestehen bleibt, die nackte Gewaltbereitschaft der Bevölkerung zu leiten oder für deren Bedürfnisse zu sorgen, da ist offenbar keine Regierung mehr vorhanden.

Wo Gesetze nicht mehr vollzogen werden können, ist es dasselbe. Als ob es überhaupt keine Gesetze gäbe. Eine Regierung ohne Gesetze ist, ich unterstelle das, ein Mysterium in der Politik, unbegreiflich für den Verstand und unvereinbar mit menschlicher Gesellschaft.

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TToG II § 218

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§ 218. Why, in such a constitution as this, the dissolution of the government in these cases is to be imputed to the Prince, is evident; because he having the force, treasure and offices of the state to employ, and often persuading himself, or being flattered by others, that as supreme magistrate he is uncapable of control; he alone is in a condition to make great advances toward such changes, under pretence of lawful authority, and has it in his hands to terrify or suppress opposers, as factious, seditious, and enemies to the government:

Whereas no other part of the legislative, or people, is capable by themselves to attempt any alteration of the legislative, without open and visible rebellion, apt enough to be taken notice of, which, when it prevails, produces effects very little different from foreign conquest.

Besides, the Prince in such a form of government, having the power of dissolving the other parts of the legislative, and thereby rendering them private persons, they can never in opposition to him, or without his concurrence, alter the legislative by a law, his consent being necessary to give any of their decrees that sanction. But yet, so far as the other parts of the legislative any way contribute to any attempt upon the government, and do either promote, or not, what lies in them, hinder such designs, they are guilty, and partake in this, which is certainly the greatest crime men can be guilty of one towards another.

§ 218. Warum bei einer Verfassung wie dieser eine Auflösung der Regierung in solchen Fällen dem Fürsten auf den Deckel zu schreiben ist, liegt auf der Hand.

Da er die physische Gewalt, die finanziellen Mittel und die staatlichen Behörden einsetzen kann und sich oft einredet oder durch Schleimer in die Wahnvorstellung versetzt wird, er sei als oberster Beamter ungeeignet kontrolliert zu werden, so ist allein er in der Lage, solchen Manipulationen unter dem Schein rechtmäßiger
Autorität großen Vorschub zu leisten und hat es in seiner Hand, Opponenten als aufrührerisch, aufsässig und als Feinde der Regierung einzuschüchtern oder mundtot zu machen.

Demgegenüber ist kein anderer Teil der Legislative oder der Bevölkerung für sich in der Lage, spürbare Veränderungen der Legislative ohne offene und sichtbare Rebellion zu bewirken, die überdies, gewänne sie Oberhand, Wirkungen hervorriefe, die sich von fremder Eroberung nur wenig unterscheiden.

Abgesehen davon hat der Fürst bei einer solchen Regierungsform die Macht, die anderen Teile der Legislative aufzulösen, sie dadurch zu Privatpersonen zu machen. Deshalb können sie nie in Widerspruch gegen ihn oder ohne seine Mitwirkung die Legislative durch ein Gesetz ändern, zu dem seine Zustimmung notwendig ist, um jedem ihrer Beschlüsse Rechtskraft zu verschaffen.

Trotzdem sind die anderen Teile der Legislative, soweit sie auf irgendeine Weise zu einem Angriff auf die Regierung mitwirken und solche Anschläge entweder fördern oder nicht verhindern, (was an ihnen liegt,) mitschuldig und mitbeteiligt. Sicherlich das größte Verbrechen, dessen Menschen sich untereinander schuldig machen können.

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TToG II § 217

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§ 217. Fourthly: The delivery also of the people into subjection of a foreign power, either by the Prince, or by the legislative, is certainly a change of the legislative, and so a dissolution of the government: For the end why people entered into society being to be preserved one entire, free, independent society, to be governed by its own laws; this is lost, whenever they are given up into the power of another.

§ 217. Viertens: Die Auslieferung der Bevölkerung unter die Ordnung einer fremden Macht, sei es durch den Fürsten oder durch die Legislative, ist sicherlich
eine Manipulation der Legislative und deshalb eine Auflösung der Regierung: Denn das Ziel zu dem die Leute in eine Gesellschaft eintraten, ist als eine umfassende, freie, unabhängige Gesellschaft erhalten und nach eigenen Gesetzen regiert zu werden. Dieses geht verloren, sobald das Volk der Macht eines anderen ausgesetzt wird.

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TToG II § 216

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§ 216. Thirdly: When, by the arbitrary power of the Prince, the electors, or ways of election are altered, without the consent, and contrary to the common interest of the people, there also the legislative is altered: For, if others than those whom the society hath authorized thereunto, do choose or in another way than
what the society hath prescribed, those chosen are not the legislative appointed by the people.

§ 216. Drittens: Sollten mittels willkürlicher Ausübung der Macht des Fürsten die Wähler oder die Art der Wahl manipuliert werden, ohne Zustimmung und gegen das gemeinsame Interesse der Bevölkerung, dann wird damit die Legislative verändert. Wenn andere wählen als die, welche die Gesellschaft dazu ermächtigt hat, oder nach einer anderen Art, als die Gesellschaft vorgeschrieben hat, bilden die Gewählten keine Legislative, die vom Volk bestimmt worden wäre.

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TToG II § 215

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§ 215. Secondly: When the Prince hinders the legislative from assembling in its due time, or from acting freely, pursuant to those ends for which it was constituted, the legislative is altered: For it is not a certain number of men, no, nor their meeting, unless they have also freedom of debating, and leisure of perfecting, what is for the good of the society, wherein the legislative consists:

When these are taken away or altered, so as to deprive the society of the due exercise of their power, the legislative is truly altered; for it is not names that constitute governments, but the use and exercise of those powers that were intended to accompany them; so that he, who takes away the freedom, or hinders the acting of the legislative in its due seasons, in effect takes away the legislative, and puts an end to the government.

§ 215. Zweitens: Sollte der Fürst die Legislative hindern sich zur rechten Zeit zu versammeln oder frei und den Zielen gemäß zu handeln, für welche sie eingesetzt wurde, so wird mit Sicherheit die Legislative verändert. Es ist keine festgelegte Anzahl Menschen, nein, auch nicht deren Versammlung, nicht einmal wenn sie Freiheit der Rede und Muse genug hätten, auszudiskutieren, was zum Wohl der Gesellschaft dient, worin die Legislative tatsächlich besteht.

Sobald das entzogen oder verändert, die Gesellschaft der angemessenen Ausübung ihrer Macht beraubt wird, wird die Legislative real verändert. Es sind keine Begriffe, die Regierungen ausmachen, sondern tatsächliche Nutzung und Ausübung aller Arten Macht, die ihnen verliehen wurde. Wer der Tätigkeit der Legislative die Freiheit nimmt oder sie zu ihrer rechten Zeit hindert, beseitigt die Legislative tatsächlich und setzt der Regierung ein Ende.

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