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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 71, Absatz 71,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 71, Absatz 71,

But it is like to produce far different effects among a people that are ready to conclude God dishonored upon every small deviation from that way of his worship which either education or interest hath made sacred to them and that therefore they ought to vindicate the cause of God with swords in their hands, and rather to fight for this honor than their own; who are apt to judge every other exercise of religion as an affront to theirs, and branding all others with the odious names of idolatry, Superstition or will-worship, and so looking on both the persons and practices of others as condemned by God already, are forward to take commission from their own zeal to be their executioners, and so in the actions of the greatest cruelty applaud themselves as good Christians, and think with Paul they do God good service.

And here, should not the magistrate’s authority interpose itself and put a stop to the secret contrivances of deceivers and the passionate zeal of the deceived, he would certainly neglect his duty of being the great conservator pacis, and let the very foundations of government and the end of it lie neglected, and leave the peace of that society is committed to his care open to be torn and rent in pieces by everyone that could but pretend to conscience and draw a sword.

Sie taugt jedoch eher dazu, deutlich verschiedene Wirkungen bei einer Bevölkerung auszulösen, die bereitwillig schlussfolgert, Gott missbillige jede kleine Abweichung von der Art und Weise seiner Huldigung, die entweder Ausbildung oder Interesse ihnen heilig hat werden lassen und dass sie deshalb die Sache Gottes mit dem Schwert in der Hand verteidigen und dabei vielmehr für diese Ehre als ihre eigene kämpfen sollten. Alle die fähig sind jede andere Religionsausübung als Beleidigung der Ihrigen zu beurteilen und alle anderen mit den hässlichen Begriffen Götzendienst, Aberglaube oder willkürliche Huldigung brandmarken, und dessentwegen andere Personen und Praktiken als ohnehin bereits durch Gott verurteilt betrachten, sind bereits prädisponiert aus ihrem eigenen Eifer den Auftrag abzuleiten Vollstrecker in eigener Sache zu sein. So kommt es, dass sie sich selbst bei der Begehung grausamster Taten als gute Christen beglückwünschen und mit den Worten des Paulus denken, sie leisteten Gott einen guten Dienst.

Sollte die Obrigkeit nicht genau dann mit ihrer Autorität den unerkannten Täuschungen und ebenso dem leidenschaftlichen Treiben der Getäuschten ein Ende setzen, würde sie mit Sicherheit ihre Pflicht als der wichtigste Conservator Pacis (Bewahrer des Friedens) vernachlässigen und ließe damit auch die Grundlagen aller Regentschaft überhaupt und deren Zwecke und Ziel ebenso im Stich. Sie würde zulassen, dass der Frieden dieser Gesellschaft, der ihrer Fürsorge anvertraut war, durch jeden der unter Berufung auf sein Gewissen ein Schwert zieht, in Stücke gerissen und verschenkt würde.

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TToG II § 149

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIII

Of the Subordination of the Powers of the Commonwealth

§ 149. Though in a constituted commonwealth standing upon its own basis, and acting according to its own nature, that is, acting for the preservation of the community, there can be but one supreme power, which is the legislative, to which all the rest are and must be subordinate, yet the legislative being only a fiduciary power to act for certain ends, there remains still in the people a supreme power to remove or alter the legislative, when they find the legislative act contrary to the trust reposed in them:

For all power given with trust for the attaining an end, being limited by that end, whenever that end is manifestly neglected, or opposed, the trust must necessarily be forfeited, and the power devolve into the hands of those that gave it, who may place it anew where they shall think best for their safety and security. And thus the community perpetually retains a supreme power of saving themselves from the attempts and designs of anybody, even of their legislators, whenever they shall be so foolish, or so wicked, as to lay and carry on designs against the liberties and properties of the subject:

For no man or society of men, having a power to deliver up their preservation, or consequently the means of it, to the absolute will and arbitrary dominion of another; whenever anyone shall go about to bring them into such a slavish condition, they will always have a right to preserve what they have not a power to part with: And to rid themselves of those who invade this fundamental, sacred and unalterable law of self-preservation, for which they entered into society. And thus the community may be said in this respect to be always the supreme power, but not as considered under any form of government, because this power of the people can never take place till the government be dissolved.

Kapitel 13

Über- und Unterordnung verschiedener Arten von Macht im Staat

§ 149. Gerade in einem verfassten Staat, der auf eigener Grundlage steht und seiner eigenen Natur gemäß handelt, sprich zum Erhalt der Gemeinschaft, kann es nur eine oberste Macht geben. Das ist die Legislative, der alle übrigen untergeordnet sind und sein müssen. Gerade weil die Legislative eine ausschließlich auf Vertrauen beruhende Macht für bestimmte Zwecke und Ziele beinhaltet, verbleibt weiterhin der Bevölkerung allerhöchste Macht, die Legislative zu entfernen oder zu ändern, wenn es Zuwiderhandlungen der Legislative gegen das gewährte Vertrauen feststellt.

Alle Macht, die im Vertrauen einen definierten Zweck zu erfüllen gewährt wird, wird durch eben diesen Zweck begrenzt. Sollte dieser Zweck vernachlässigt oder gegen ihn verstoßen werden, wird dieses Vertrauen zwingend verwirkt und die Macht fällt in die Hände zurück, die sie gewährt hatten. Diese Hände können sie von Neuem gewähren, so wie sie es für ihre Sicherheit und Geborgenheit am besten einschätzen.

Auf diese Art bleibt der Gemeinschaft ständig eine höchste Macht vorbehalten, um sich vor Vorstößen und Absichten von wem auch immer abzusichern, selbst ihrer eigenen Gesetzgeber, wann immer diese so töricht oder so heimtückisch sind, Pläne gegen die Freiheiten und den Eigentumsbestand der Angehörigen zu schmieden und zu verfolgen. Kein Mensch und keine menschliche Gesellschaft hat Macht auf den eigenen Erhalt und folglich auf die Mittel dazu zu Gunsten absoluten Willens und willkürlicher Herrschaft eines anderen zu verzichten.

Wann immer jemand es unternimmt sie in eine solche sklavische Lage zu bringen, haben sie stets das Recht all das zu beschützen, was sie mit keiner Macht der Welt abtreten können und sich von allen denen zu befreien, die gegen dieses grundlegende, heilige und unabänderliche Gesetz der Selbsterhaltung verstoßen, wegen gerade dem sie überhaupt in eine Gesellschaft eintraten. Aus diesem Grund könnte die Gemeinschaft selbst stets als die oberste Macht bezeichnet werden. Allerdings nicht als bestimmte Regierungsform, denn diese Macht kann nie wirksam werden, bevor die Regierung aufgelöst ist.

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TToG II § 123

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IX

Of the Ends of Political Society and Government

§ 123. If man in the state of nature be so free, as has been said; if he be absolute Lord of his own person and possessions, equal to the greatest, and subject to no body, why will he part with his freedom? Why will he give up this empire, and subject himself to the dominion and control of any other power? To which it is obvious to answer, that though in the state of nature he hath such a right, yet the enjoyment of it is very uncertain, and constantly exposed to the invasion of others: For all being Kings as much as he, every man his equal, and the greater part no strict observers of equity and justice, the enjoyment of the property39 he has in this state is very unsafe, very unsecure. This makes him willing to quit a condition, which, however free, is full of fears and continual dangers: And it is not
without reason, that he seeks out, and is willing to join in society with others, who are already united, to have a mind to unite, for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property39.

Kapitel 9

Zwecke und Ziele politischer Gesellschaft und Regierung

§ 123. Was bedeutet es, wenn der Mensch im Naturzustand so frei ist, wie vorgetragen worden ist? Wenn er absoluter Herr seiner Person und ihres Besitzes ist, auch dem Größten gegenüber gleich und niemandem untergeordnet, warum sollte er sich dann von seiner Freiheit trennen? Weshalb sollte er die Macht über sich aufgeben und sich Herrschaft und Kontrolle einer anderen Macht unterwerfen?

Darauf gibt es eine evidente Antwort: Zwar hat er im Naturzustand derlei Rechte, doch ist der Nutzen dieser Rechte sehr unsicher und permanent den Eingriffen anderer ausgesetzt. Da jeder genauso viel wie er ein König ist, jeder ihm gleichsteht, aber der größere Teil von Allen Gleichheit und Recht nicht strikt achtet, sind Nutzen und Freude am Eigentum39 mit denen er in dieser Lage Zustand rechnen kann, äußerst ungewiss und unsicher. Das erweckt in ihm den Wunsch, eine Situation zu verlassen, die bei aller Freiheit voller Ängste und beständiger Gefahr ist. Nicht ohne Grund sucht er einen Ausweg und willigt ein, sich mit anderen zu einer Gesellschaft zu verbinden, die bereits vereinigt sind oder im Sinn haben, sich zu vereinigen, für gegenseitigen Erhalt ihres Lebens, ihrer Freiheiten und ihres Vermögens, was ich generell unter dem Begriff Eigentum39 benenne.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 99

John Locke: Two Treatises of Government

§ 99. Whosoever therefore out of a state of nature unite into a community, must be understood to give up all the power, necessary to the ends for which they unite into society, to the majority of the community, unless they expressly agreed in any number greater than the majority. And this is done by barely agreeing to unite into one political society, which is all the compact that is, or needs be, between the individuals, that enter into, or make up a commonwealth. And thus that, which begins and actually constitutes any political society, is nothing but the consent of any number of free men capable of a majority to unite and incorporate into such a society. And this is that, and that only, which did, or could give beginning to any lawful government in the world.

§ 99. Von wem auch immer, der sich aus dem Naturzustand in eine Gemeinschaft begibt muss verstanden werden: Er tritt alle persönliche Macht, die für Zwecke wegen derer sie sich zu einer Gesellschaft vereinigen notwendig ist, an die Mehrheit der Gemeinschaft ab, es sei denn sie wären ausdrücklich über eine bestimmte Zahl übereinkommen, die größer als die Mehrheit ist. Das geschieht durch nichts mehr als bloße Übereinkunft, sich zu einer politischen Gesellschaft zu vereinigen. Das ist der ganze Vertrag ist, der zwischen den Individuen, die in ein Staatswesen eintreten oder es bilden, besteht oder zu bestehen braucht. So ist das, was den Anfang jeder politischen Gesellschaft bildet und sie in Wirklichkeit konstituiert, nichts anderes als die Übereinkunft einer der Mehrheit fähigen Anzahl freier Menschen, sich zu einer solchen Gesellschaft zu vereinigen und zu einem einzigen Körper zu verbinden. Das ist es, und zwar allein das, was jeder rechtmäßigen Regierung in der Welt den Anfang wirklich gegeben hat oder je geben konnte.

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TToG II § 77

CHAPTER VII

Of Political or Civil Society

§ 77. God having made man such a creature, that in his own judgment, it was not good for him to be alone, put him under strong obligations of necessity, convenience, and inclination to drive him into society, as well as fitted him with understanding and language to continue and enjoy it. The first society was between man and wife, which gave beginning to that between parents and children; to which, in time, that between master and servant came to be added: And though all these might, and commonly did meet together, and make up but one family, wherein the master or mistress of it had some sort of rule proper to a family; each of these, or all together, came short of political society, as we shall see, if we consider the different ends, ties, and bounds of each of these.

Kapitel 7

Politische oder bürgerliche Gesellschaft

§77. Nachdem Gott den Menschen als eine Kreatur geschaffen hatte, der es nach seinem eigenen Urteil nicht gut tun würde, allein zu sein, stellte er ihn unter starkes Bedürfnis nach Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Neigung, ihn zur Geselligkeit zu treiben und gab ihm Verständigkeit und Sprache, in ihr zu bleiben und sich dabei zu freuen. Die erste Gesellschaft war die zwischen Mann und Frau. Sie bildete den Anfang der Nächsten: Eltern und Kinder. Mit der Zeit kam dazu die Gesellschaft zwischen Herrn und Knecht. Selbst wenn sie alle aufeinander treffen konnten, was in der Regel zumeist wirklich eintrat und nur eine einzige Sippe bildeten, in welcher der Herr oder die Herrin eine gewisse, der Sippe oder Familie angemessene Herrschaft ausübte, so erreichte doch keine von ihnen, auch nicht alle zusammen, einen Grad der einer politischen Gesellschaft entsprach. Wir werden das sehen, wenn wir die verschiedenen Zwecke, Bande und Grenzen einer jeden von ihnen betrachten.

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