Schlagwort-Archive: Güte

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 88, Absatz 88,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 88, Absatz 88,

2. I answer that it is a very good way, for the Prince to teach the people the service of God by his own example and ‚tis very likely the paths of virtue and religion will be trodden by many when they lead to credit and preferment. And the Prince will be sure to have a large train of followers which way soever he goes. But all men live not within the influence of the court, nor if they did are all so ingenuous to be thus easily won over to goodness. This is one but not the only means of drawing men to their duty, nor doth it forbid the magistrate the rigor of laws, and the severer applications of his authority where the stubbornness and peevishness of the people will not be otherwise reclaimed.

FINIS TRACT ONE

2. Ich darf antworten, dass sich ein wirklich hervorragender Weg für einen Fürsten darin bietet, seiner Bevölkerung den Dienst an Gott durch eigenes Beispiel zu vermitteln und es ist ebenso sehr wahrscheinlich, dass die Pfade von Tugend und Religiosität durch viele weitere begangen werden, solange sie zu Glaubwürdigkeit und Akzeptanz führen. Der Fürst selbst kann dadurch sichergehen eine große Anzahl Gefolgsleute hinter sich zu scharen, welchen Weg auch immer er einschlägt. Allerdings leben ja nicht alle Menschen im Einflussbereich des Hofes, oder falls sie dort leben, sind sie nicht so Mir nichts Dir nichts derart einfach für die Güte zu vereinnahmen. Es handelt sich also um eines, aber nicht das einzige Mittel um Menschen zur Pflichterfüllung anzuhalten. Ebensowenig verbietet es der Obrigkeit die Strenge des Gesetzes oder etwa dessen strengere Anwendung durch ihre Autorität, falls die Bevölkerung gar nicht anders von ihrer Sturheit und Verdrießlichkeit abzubringen ist.

FINIS TRACT EINS

 

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 71, Absatz 71,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 71, Absatz 71,

But it is like to produce far different effects among a people that are ready to conclude God dishonored upon every small deviation from that way of his worship which either education or interest hath made sacred to them and that therefore they ought to vindicate the cause of God with swords in their hands, and rather to fight for this honor than their own; who are apt to judge every other exercise of religion as an affront to theirs, and branding all others with the odious names of idolatry, Superstition or will-worship, and so looking on both the persons and practices of others as condemned by God already, are forward to take commission from their own zeal to be their executioners, and so in the actions of the greatest cruelty applaud themselves as good Christians, and think with Paul they do God good service.

And here, should not the magistrate’s authority interpose itself and put a stop to the secret contrivances of deceivers and the passionate zeal of the deceived, he would certainly neglect his duty of being the great conservator pacis, and let the very foundations of government and the end of it lie neglected, and leave the peace of that society is committed to his care open to be torn and rent in pieces by everyone that could but pretend to conscience and draw a sword.

Sie taugt jedoch eher dazu, deutlich verschiedene Wirkungen bei einer Bevölkerung auszulösen, die bereitwillig schlussfolgert, Gott missbillige jede kleine Abweichung von der Art und Weise seiner Huldigung, die entweder Ausbildung oder Interesse ihnen heilig hat werden lassen und dass sie deshalb die Sache Gottes mit dem Schwert in der Hand verteidigen und dabei vielmehr für diese Ehre als ihre eigene kämpfen sollten. Alle die fähig sind jede andere Religionsausübung als Beleidigung der Ihrigen zu beurteilen und alle anderen mit den hässlichen Begriffen Götzendienst, Aberglaube oder willkürliche Huldigung brandmarken, und dessentwegen andere Personen und Praktiken als ohnehin bereits durch Gott verurteilt betrachten, sind bereits prädisponiert aus ihrem eigenen Eifer den Auftrag abzuleiten Vollstrecker in eigener Sache zu sein. So kommt es, dass sie sich selbst bei der Begehung grausamster Taten als gute Christen beglückwünschen und mit den Worten des Paulus denken, sie leisteten Gott einen guten Dienst.

Sollte die Obrigkeit nicht genau dann mit ihrer Autorität den unerkannten Täuschungen und ebenso dem leidenschaftlichen Treiben der Getäuschten ein Ende setzen, würde sie mit Sicherheit ihre Pflicht als der wichtigste Conservator Pacis (Bewahrer des Friedens) vernachlässigen und ließe damit auch die Grundlagen aller Regentschaft überhaupt und deren Zwecke und Ziel ebenso im Stich. Sie würde zulassen, dass der Frieden dieser Gesellschaft, der ihrer Fürsorge anvertraut war, durch jeden der unter Berufung auf sein Gewissen ein Schwert zieht, in Stücke gerissen und verschenkt würde.

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TToG II § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Such godlike Princes indeed had some title to arbitrary power by that argument, that would prove absolute monarchy the best government, as that which God himself governs the universe by; because such Kings partake of his wisdom and goodness. Upon this is founded that saying, that the reigns of good Princes have been always most dangerous to the liberties of their people: For when their successors, managing the government with different thoughts, would draw the actions of those good rulers into precedent, and make them the standard of their prerogative:

As if what had been done only for the good of the people was a right in them to do, for the harm of the people, if they so pleased; it has often occasioned contest, and sometimes public disorders, before the people could recover their original right, and get that to be declared not to be prerogative, which truly was never so; since it is impossible that anybody in the society should ever have a right to do the people harm; though it be very possible, and reasonable, that the people should not go about to set any bounds to the prerogative of those Kings, or rulers, who themselves transgressed not the bounds of the public good: For prerogative is nothing but the power of doing public good without a rule.

§ 166. Solch gottähnliche Fürsten hätten tatsächlich einen gewissen Anspruch auf willkürliche Macht folgt man dem Argument, das die absolute Monarchie als die beste Regierung beweisen möchte: Sie wäre als regiere Gott selbst das Universum, weil solche Könige an seiner Weisheit und Güte teilhaben. Darauf beruht das Märchen, Regierungen guter Fürsten seien für die Freiheit ihres Volks stets am gefährlichsten gewesen:

Sollten nämlich ihre Nachfolger die Regierung mit anderem Denken gehandhabt haben; sollten sie die Taten jener guten Herrscher zu Präzedenzfällen und Normen ihrer eigenen Prärogative erhoben haben, hat das oft Grund zu Streit, manchmal zu öffentlichen Unruhen gegeben, bevor die Bevölkerung ihr ursprüngliches Recht wieder erlangen und erreichen konnte, dass nicht zum normalen Gebrauch der Prärogative erklärt wurde, was in Wahrheit nie dazu bestimmt war.

Geradeso als ob genau das, was allein zum Wohl der Bevölkerung gewährt war, ihnen ein Recht gäbe, es zum Schaden der Bevölkerung zu nutzen, wenn es ihnen so passte.

Unmöglich kann irgendjemand in der Gesellschaft je ein Recht haben, der Bevölkerung Schaden zuzufügen. Trotzdem ist es sehr wohl möglich und verständlich, wenn ein Volk nichts unternimmt, der Prärogative von Königen Grenzen zu setzen, die selber die Grenzen des öffentlichen Wohls nicht überschreiten. Prärogative ist nichts als die Macht, für das Volk Gutes zu tun ohne eine Vorschrift dafür zu haben.

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TToG II § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. A man may owe honor and respect to an ancient, or wise man; defense to his child or friend; relief and support to the distressed; and gratitude to a benefactor, to such a degree, that all he has, all he can do, cannot sufficiently pay it: But all these give no authority, no right to anyone, of making laws over him from whom they are owing. And it is plain, all this is due not only to the bare title of father; not only because, as has been said, it is owing to the mother too; but because these obligations to parents, and degrees of what is required of children, may be varied by the different care and kindness, trouble and expense, which is often employed upon one child more than another.

§ 70. Vielleicht schuldet ein Mensch Alten oder Weisen Ehrerbietung und Achtung, Kind oder Freund Schutz, einem Pechvogel Hilfe und Unterstützung und einem Wohltäter Dankbarkeit in einem solchen Ausmaß, dass alles, was er hat oder je tun kann, niemals ausreicht um es auszugleichen. Doch all das verleiht niemandem Autorität oder gar ein Recht der Gesetzgebung über die Schuldner. Unzweifelhaft gebührt all das nicht nur dem bloßen Titel Vater. Nicht nur weil, wie gesagt, es der Mutter ebenso zusteht, sondern weil diese Pflichten gegen die Eltern und der Grad dessen, was Kindern abverlangt wird, sich unterscheiden können, je nach unterschiedlicher Sorgfalt und Güte, Mühe und Kosten, wovon häufig auf ein Kind mehr als auf das Andere verwandt wird.

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TToG II § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. The subjection of a minor places in the father a temporary government, which terminates with the minority of the child: And the honor due from a child places in the parents a perpetual right to respect, reverence, support and compliance too, more or less, as the father’s care, cost, and kindness in his education, has been more or less.

This ends not with minority but holds in all parts and conditions of a man’s life. The want of distinguishing these two powers, viz. that which the father hath in the right of tuition, during minority, and the right of honor all his life, may perhaps have caused a great part of the mistakes about this matter: For to speak properly of them, the first of these is rather the privilege of children, and duty of parents, than any prerogative of paternal power. The nourishment and education of their children is a charge so incumbent on parents for their children’s good, that nothing can absolve them from taking care of it:

And though the power of commanding and chastising them go along with it, yet God hath woven into the principles of human nature such a tenderness for their offspring, that there is little fear that parents should use their power with too much rigor the excess is seldom on the severe side, the strong bias of nature drawing the other way. And therefore God Almighty when he would express his gentle dealing with the Israelites, he tells them, that though he chastened them, he chastens them as a man chastens his son, Deut.VIII.5.I. e. with tenderness and affection, and kept them under no severer discipline than what was absolutely best for them, and had been less kindness to have slackened. This is that power to which children are commanded obedience, that the pains and care of their parents may not be increased, or ill rewarded.

§ 67. Die Unterordnung eines Minderjährigen verleiht dem Vater eine vorübergehende Herrschaft, die mit der Unmündigkeit des Kindes endet. Die schuldige Ehrerbietung eines Kindes verleiht den Eltern ein dauerhaftes Recht auf Achtung, Verehrung, Hilfe und Fügsamkeit, mehr oder weniger, je nachdem wie viel Aufwand an Mühe, Kosten und Güte der Vaters bei der Ausbildung eingesetzt hat. Es endet nicht bei Erreichen der Volljährigkeit, sondern dauert ein Leben lang in allen Lagen eines Menschen fort.

Das Bedürfnis die beiden Arten Macht voneinander zu unterscheiden, einerseits das väterliche Recht auf Vormundschaft während der Minderjährigkeit, andererseits das Recht auf lebenslange Ehrerweisung, mag vielleicht einen großen Teil der Fehlinterpretationen über diese Angelegenheit verursacht haben. Korrekt gedeutet besteht erstere von beiden in einem Vorrecht der Kinder, einer Pflicht der Eltern, als in einer Prärogative, einem Vorbestimmungsrecht der väterlichen Macht. Ernährung und Ausbildung ihrer Kinder obliegen den Eltern für das Wohl ihrer Kinder als Pflicht derart, dass nichts sie von dieser Fürsorge entbinden kann.

Gerade weil die Macht zu Anordnungen und Disziplinierung damit einhergeht, hat Gott mit den Grundbedingungen menschlicher Natur eine solche Zärtlichkeit für Kinder verwoben, dass kaum Gefahr besteht, die Eltern könnten ihre Macht mit zu großer Strenge gebrauchen. Übermaß liegt selten auf Seiten der Strenge. Der starke Hang der Natur drängt eher zum Entgegengesetzten.

Deshalb erklärte auch Gott den Israeliten, als er die Milde seiner Maßnahmen ausdrücken wollte, obwohl er sie diszipliniere, diszipliniere er sie wie ein Mann seinen Sohn diszipliniert. Deut. VIII.5. was bedeuten soll: Mit Sanftmut und Liebe. Er stellte sie unter keine strengere Disziplin, als für ihr Bestes unbedingt nötig war. Sie abzuschwächen wäre geringere Güte gewesen. Das ist die Macht, der Kinder zu gehorchen gehalten sind, damit Sorgen und Mühen der Eltern weder vermehrt noch schlecht gedankt werden.

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