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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 66, Absatz 66,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 66, Absatz 66,

“In principles on which moral actions are grounded the inconveniencies do use to be weighed, and that doctrine for the most part seems most true, at least most plausible which is attended by fewest inconveniencies”.

Principles ought to be of unalterable verity and therefore are not to be established upon our uncertain and commonly partial judgment of their consequences, which are usually so many, so various and cross, that nothing then could stand firm, if every little inconvenience could shake it.

The question being or lawful or unlawful; we are to be judged by some law and not by supposed inconveniencies which nobody can miss of, that will seek to discredit and dissuade any constitution, and study as he says to render the contrary doctrine plausible.

If popular arguments were proofs I know no principles could stand secure, and the Gospel itself would not be free from question, in which the heathens found inconveniencies and arguments enough to render it less plausible than their own absurdities and irrational superstitions.

Who might not this way declaim government itself out of the world and quickly insinuate into the multitude that it is beneath the dignity of a man to enslave his understanding and subject his will to another’s pleasure, to think himself so ignorant or imprudent as to stand in need of a guardian, and not to be as God and nature made him, the free disposer of his own actions?

To fight to support greatness and a dominion over himself, and rob his own necessities to maintain the pomp and pleasure of one that regards him not, to hold his life as a tenant at will and to be ready to part with his head when it shall be demanded, these and many more such are the disadvantages of government, yet far less than are to be found in its absence as no peace, no security, no enjoyments, enmity with all men and safe possession of nothing, and those stinging swarms of miseries that attend anarchy and rebellion.

This I grant is a ready but not a fair way to decry any doctrine, to point out all the dangers that may follow from it and not at all to touch its advantages or obligation, and by showing only the black side of the cloud persuade the beholder that even the Israelites are in darkness and error whereas a better prospect would discover them guided by a brighter illumination.

‚Tis true everyone in those things that fall under his choice ought well to balance the conveniences and inconveniencies on both sides, and to be poised on that side on which the weightier consequences shall hang, and he sins at least against discretion that shall do otherwise.

And thus the magistrate is to consider the consequences of those things which God hath left free before he determine them by his public decrees, and the subject to consider the consequences of those things which the magistrate hath left free before he determine them by his private resolution; and would all men thus limit their motions within their own sphere they would not be so turbulent and troublesome.

“Bei allen Prinzipien, auf denen moralische Handlungen beruhen, werden die Unannehmbarkeiten für gewöhnlich abgewogen, wobei der Lehrsatz größtenteils zutrifft, oder wenigstens höchst plausibel ist, der die wenigsten Unannehmbarkeiten in sich trägt.“

Prinzipien sollten unveränderbare Wahrheit aufweisen und deshalb keinesfalls auf unseren ungesicherten und gewöhnlich auf Grund eigenen Interesses parteiischen Beurteilungen ihrer Folgewirkung beruhen, deren es normalerweise so viele gibt, so unterschiedliche und gegensätzliche, dass rein gar nichts soliden Bestand aufweist und jede kleine Unannehmbarkeit das Ganze erschüttern kann.

Was die Frage rechtmäßig oder unrechtmäßig angeht, haben wir anhand von Recht und Gesetz zu urteilen und nicht auf Grund unterstellter Unannehmbarkeit, die keiner zu nutzen auslässt, der ständig derlei Gegebenheiten sucht, um jede Art Verfassung zu diskreditieren und in Verruf zu bringen und der danach strebt, eine gegensätzliche Lehre zu beweisen.

Wären populistische Argumente Beweise, würde mir kein einziges Prinzip einfallen, welches sicher stehen könnte, ja selbst das Evangelium wäre nicht mehr frei von Infragestellung, da sämtliche Heiden darin ausreichend Unannehmbarkeiten und Argumente fänden um es als weniger plausibel nachzuweisen, als deren eigene Absurditäten und vernunftloser Aberglaube.

Wer wäre auf diese Art nicht in der Lage, das Prinzip des Regierens an sich aus der Welt zu schaffen und auf direktem Weg der Menge einzuflüstern, es wäre unter der Würde des Menschen den Gebrauch seiner Vernunft an eine Leine legen zu lassen und seinen Willen dem Belieben eines anderen unterzuordnen? Wer würde sich selbst als dermaßen unwissend und unklug betrachten, dass er einen Wächter nötig hätte, anstatt so wie Gott und Natur ihn geschaffen haben, der frei verfügende über seine eigenen Handlungen zu sein.

Einen Kampf zur Unterstützung von Großartigkeit, Herrlichkeit und Herrschaft über sich selbst zu fördern, sich der eigenen Bedürfnisse berauben, um Glanz und Vergnügen eines Einzelnen willen, der ihn nicht mal beachtet, das eigene Leben als Leihgabe dessen Beliebens zu betrachten und auf Verlangen den eigenen Kopf für jenen hinzuhalten, das alles und noch viel mehr dieser Art umfasst die Nachteile einer Regierung und ist dennoch weit mehr als was man vorfinden würde, falls eine solche fehlt, wenn deswegen kein Frieden, keine Sicherheit, keine Zufriedenheit, Feindschaft unter allen Menschen und der absolut sichere Besitz von gar nichts und all die stechenden Schwärme von Elend vorhanden wären, die Anarchie und Rebellion begleiten.

Ich versichere Euch: Es ist zwar ein verlockend gut vorbereiteter, aber keinesfalls ein fairer Weg eine jede Lehre zu verunglimpfen. Auf alle denkbaren vermuteten Gefahren hinzuweisen, die sie möglicherweise mit sich bringen könnte und dabei ausschließlich auf die dunkle Seite der Wolke zu deuten, um die Gebannten zu überzeugen, dass selbst die Israeliten sich in Dunkelheit und Verirrung befanden, wo doch eine bessere Verheißung ihnen mittels hellerer Erleuchtung enthüllt wurde.

In Wahrheit sollte jeder bei allen Angelegenheiten, die unter seine freie Wahl fallen, auf beiden Seiten die Annehmbarkeiten und Unannehmbarkeiten gut abwägen und sich auf die Seite stellen, auf der die gewichtigeren Folgen sich befinden, denn er würde sich letzten Endes versündigen, wenn er es anders hielte.

Davon ausgehend hat auch die Obrigkeit die Folgen aller Gegebenheiten zu erwägen, die Gott offen gelassen hat, bevor sie diese in Form öffentlicher Dekrete bestimmt. Ferner hat der Bürger die Konsequenzen betreffend die Angelegenheiten, die dann auch die Obrigkeit noch offen gelassen hat, zu erwägen, bevor er selbst diesbezüglich auf Grund privater Entschlusskraft entscheidet. Sollten also aus dieser Überlegung heraus alle Menschen ihre Ansprüche auf ihre eigene Sphäre beschränken, so wären sie nicht so aufgewühlt und unangenehm.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 60, Absatz 60,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 60, Absatz 60,

“Upon the hearing of those two the result of the synod is very observable. First from the style they use,‘ It seems good to the Holy Ghost and to us‘, so that whoever exercises the same imposing power had need be sure he hath the same divine authority for fear he only rashly assumes what was never granted him.”

The magistrates now as the Apostles then have an authority though far different. Those gave rules that obliged the conscience only by the dictates and inspirations of the holy spirit of God, having no secular authority and so were only deliverers not makers of those laws which they themselves could not alter. Whereas the magistrate commands the obedience of the outward man by an authority settled on him by God and the people, wherein he is not to expect immediate inspirations but is to follow the dictates of his own understanding, and establish or alter all indifferent things as he shall judge them conducing to the good of the public.

“Nach Anhörung dieser beiden ist das Ergebnis der Synode klar wahrnehmbar. Zum einen aus dem Stil, dessen sie sich befleißigen: ‚Es scheint gut für den Heiligen Geist und für uns‘ weshalb, wer auch immer die gleiche Verfügungsmacht ausübt, notwendigerweise sicher sein muss, die gleiche göttliche Autorität zu haben, da er sonst fürchten musste, er habe sich lediglich überstürzt angemaßt, was ihm niemals gewährt worden war.“

Die Obrigkeit hat heute wie die Apostel damals eine diesbezüglich sehr verschiedene Autorität. Jene erließen Regeln, die ausschließlich das Gewissen verpflichteten, gegründet auf strikte Vorgaben und Eingebungen des Heiligen Geistes und somit direkt von Gott, hatten keinerlei säkulare Autorität und hatten lediglich die Rolle von Herolden, nicht Schöpfern der Gesetze, die sie selbst nicht verändern durften. Währenddessen die Obrigkeit Gehorsam im Äußeren und Öffentlichen für den Menschen anordnet, mittels einer Autorität, die von Gott und der Bevölkerung her stammt. Darin hat sie keinerlei unmittelbare Inspiration zu erwarten, sondern ist darauf angewiesen, strikt den Vorgaben eigenen Verständnisses zu folgen und demzufolge auch alle Vorschriften bezüglich der unbestimmten Gegebenheiten festzusetzen oder zu verändern, so wie sie es für das öffentliche Wohl als zuträglich bewertet.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 10, Absatz 10

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 10, Absatz 10,

‚Tis therefore in defense of the authority of these laws that against many reasons I am drawn to appear in public, the preservation whereof as the only security I can yet find of this nation’s settlement I think myself concerned in, till I can find other reasons than I have yet met with to show their non-obligation as long as unrepealed, and dispense with my obedience. After this I hope I need not assure thee that neither vanity nor any pique against the author put the pen into my hand, the concealment we both lie under having sufficiently provided against that suspicion. l dare say could his opinion have ever won upon me, it would have been in that handsome dress and many ornaments his pen hath bestowed upon it with all the advantages it was capable of. But I cannot relinquish the contrary persuasion whilst truth (at least in my apprehension) so strongly declares for it, and I believe he cannot take it ill that whilst he pleads so earnestly for liberty in actions I should be unwilling to have my understanding, the noblest part, imposed on, and will nor be so forgetful of his own principles as to deny me the liberty of dissenting and if he will permit himself to peruse these answers with the same desire of satisfaction where with he professes himself to have proposed his doubts, and I assure him I read them, it may be hoped he will be persuaded if not to alter his judgment yet at least not to think them blind who cannot see in his spectacles or cannot find themselves by his arguments freed from that obedience to the civil magistrate in all things indifferent, which obedience God in his infinite wisdom hath made necessary and therefore not left free.

Da mich nun die Verteidigung der Autorität gerade von diesem bestehenden Recht und Gesetz entgegen einiger Vernunft in die Öffentlichkeit treibt, in deren Aufrechterhaltung ich derzeit die einzige Sicherheit für die Stabilität dieser Nation entdecken kann, werde ich mich weiter darauf berufen, als bis ich endlich vernünftigere Gründe wahrnehme als die, die mir bislang bekannt gemacht wurden und die deren Ungültigkeit zeigen sollen: Solange sie nicht aufgehoben werden und ich von meinem Gehorsam entbunden wurde. Nunmehr so hoffe ich, ist es nicht notwendig Euch zu versichern, dass mich weder Eitelkeit noch Groll auf den Verfasser zur Feder greifen ließen, wo doch unsere beiderseitige Anonymität ausreichend deutlich gegen derartigen Verdacht spricht. Vielmehr möchte ich erwähnen, falls mich etwas von seiner Meinung hätte überzeugen können, so wäre dies nicht zuletzt dem schönen Maßanzug und dem schmucken, blumenreichen Stil geschuldet, den seine Feder seiner Mühe hat zu Teil werden lassen. Allerdings kann ich unmöglich meine gegenteilige Überzeugung verwerfen, solange die Wahrheit (zumindest gemäß meiner Erkenntnis) so unvermindert deutlich für sie spricht. Indessen glaube ich, er kann es mir unmöglich übelnehmen, solange er so ernsthaft für diese Art Handlungsfreiheit plädiert, wenn ich mich als unwillig erweise, meinem Verstand, meiner nobelsten Fähigkeit, dies aufzwingen zu lassen. Ebenso möge er nicht so selbstvergessen gegenüber seinen eigenen Prinzipien sein, mir die Freiheit abweichenden Denkens zu verweigern, sondern möge er sich selbst erlauben, meine Antworten mit dem gleichen Verlangen nach Befriedigung zu verarbeiten, mit dem er seine Zweifel vorgetragen zu haben verkündet. So will ich ihm versichern: Ich werde sie lesen. Es bleibt zu hoffen, er werde dann, wenn schon nicht davon überzeugt, sein Urteil zu ändern, zumindest nicht jene als verblendet zu betrachten, die seinen Blickwinkel nicht einnehmen und die sich durch seine Argumente ebenfalls nicht von jeglichem Gehorsam gegenüber der bürgerlichen Regierung befreit fühlen, soweit es sich um Dinge nachrangiger Bedeutung geht. Eben diesen Gehorsam hat Gott in seiner unendlichen Weisheit als unabweisbar geschaffen und diesen Punkt nicht offen gelassen.

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TToG II § 173

John Locke: Two Treatises of Government

§ 173. Nature gives the first of these, viz. paternal power to parents for the benefit of their children during their minority, to supply their want of ability, and understanding how to manage their property39. (By property39 I must be understood here, as in other places, to mean that property which men have in their persons as well as goods.) Voluntary agreement gives the second, viz. political power to governors for the benefit of their subjects, to secure them in the possession and use of their properties39. And forfeiture gives the third, despotical power to Lords for their own benefit, over those who are stripped of all property39.

§ 173. Natur verleiht die erste dieser Arten von Macht: Die väterliche Macht der Eltern zum Wohl ihrer Kinder, während deren Unmündigkeit den Mangel an Fähigkeit und Verstand im Umgang mit dem Eigentum39 zu ersetzen (Unter Eigentum39 verstehe ich hier, wie an anderen Stellen, das Eigentum39, das Menschen sowohl an ihren Personen wie an ihren Gütern haben).

Freiwillige Übereinkunft gewährt die zweite, die politische Macht der Regenten zum Wohl der Mitbürger deren Besitz und die Nutzung ihres Eigentums39 zu schützen.

Verwirkung gewährt die dritte, die despotische Macht, den Herren zu ihrem eigenen Nutzen über diejenigen zu verfügen, die blank jeglichen Eigentums39 sind.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 77

CHAPTER VII

Of Political or Civil Society

§ 77. God having made man such a creature, that in his own judgment, it was not good for him to be alone, put him under strong obligations of necessity, convenience, and inclination to drive him into society, as well as fitted him with understanding and language to continue and enjoy it. The first society was between man and wife, which gave beginning to that between parents and children; to which, in time, that between master and servant came to be added: And though all these might, and commonly did meet together, and make up but one family, wherein the master or mistress of it had some sort of rule proper to a family; each of these, or all together, came short of political society, as we shall see, if we consider the different ends, ties, and bounds of each of these.

Kapitel 7

Politische oder bürgerliche Gesellschaft

§77. Nachdem Gott den Menschen als eine Kreatur geschaffen hatte, der es nach seinem eigenen Urteil nicht gut tun würde, allein zu sein, stellte er ihn unter starkes Bedürfnis nach Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Neigung, ihn zur Geselligkeit zu treiben und gab ihm Verständigkeit und Sprache, in ihr zu bleiben und sich dabei zu freuen. Die erste Gesellschaft war die zwischen Mann und Frau. Sie bildete den Anfang der Nächsten: Eltern und Kinder. Mit der Zeit kam dazu die Gesellschaft zwischen Herrn und Knecht. Selbst wenn sie alle aufeinander treffen konnten, was in der Regel zumeist wirklich eintrat und nur eine einzige Sippe bildeten, in welcher der Herr oder die Herrin eine gewisse, der Sippe oder Familie angemessene Herrschaft ausübte, so erreichte doch keine von ihnen, auch nicht alle zusammen, einen Grad der einer politischen Gesellschaft entsprach. Wir werden das sehen, wenn wir die verschiedenen Zwecke, Bande und Grenzen einer jeden von ihnen betrachten.

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TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG II § 60

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§ 60. But if, through defects that may happen out of the ordinary course of nature, anyone comes not to such a degree of reason, wherein he might be supposed capable of knowing the law, and so living within the rules of it, he is never capable of being a free man, he is never let loose to the disposure of his own will (because he knows no bounds to it, has not understanding, its proper guide) but is continued under the tuition and government of others, all the time his own understanding is incapable of that charge.

And so lunatics and idiots are never set free from the government of their parents; children, who are not as yet come unto those years whereat they may have; and innocents which are excluded by a natural defect from, ever having; thirdly, madmen, which for the present cannot possibly have the use of right reason to guide themselves, have for their guide, the reason that guideth other men which are tutors over them, to seek and procure their good for them, says Hooker34, Eccl.Pol.Lib.I.Sect.7.

All which seems no more than that duty, which God and nature has laid on man, as well as other creatures, to preserve their off-spring, till they can be able to shift for themselves, and will scarce amount to an instance or proof of parents regal authority.

§ 60. Wenn jemand wegen Krankheiten, wie sie entgegen dem gewöhnlichen Lauf der Natur manchmal vorkommen, nicht so viel Vernunft entwickelt um für fähig gehalten zu werden, das Gesetz zu verstehen und innerhalb seiner Vorschriften zu leben, so wird er auch nie fähig ein freier Mensch zu sein. Man wird ihm nie die Freiheit gewähren, nach seinem eigenen Willen zu leben. Er kennt keine seiner Grenzen und der
eigentliche Führer, sein Verstand, fehlt ihm. Er wird weiter unter Vormundschaft und Leitung anderer bleiben, solange sein eigener Verstand dieser Aufgabe nicht gewachsen ist.

Verrückte und Idioten werden nie aus Vormundschuft ihrer Eltern entlassen. Kinder, die noch nicht das Alter erreicht haben, ab dem sie Vernunft haben; Unschuldige, die durch natürlichen Defekt daran verhindert sind, sie je zu erhalten; Drittens Verrückte, die für den Augenblick ihre Vernunft nicht richtig nutzen können um den rechten Weg zu erkennen, erhalten zur Führung die Vernunft anderer Menschen, welche Vormünder über sie sind, um für sie zu sorgen und ihr Bestes anzustreben, sagt Hooker34, Eccl. Pol. Lib. I. Sect. 7.

All das scheint nichts mehr als jene Pflicht zu sein, die Gott und Natur den Menschen, genau wie anderen Geschöpfen, auferlegt haben, ihre Nachkommen zu erhalten, bis diese imstande sind, für sich selbst zu sorgen. Das reicht wohl kaum aus, ein Beispiel oder einen Beweis für königliche Autorität der Eltern zu liefern.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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TToG II § 58

John Locke: Two Treatises of Government

§ 58. The power then that parents have over their children arises from that duty which is incumbent on them, to take care of their offspring, during the imperfect state of childhood. To inform the mind, and govern the actions of their yet ignorant non-age, till reason shall take its place, and ease them of that trouble, is what the children want, and the parents are bound to; for God having given man an understanding to direct his actions, has allowed him a freedom of will, and liberty of acting, as properly belonging thereunto,
within the bounds of that law he is under.

But whilst he is in an estate, wherein he has not understanding of his own to direct his will, he is not to have any will of his own to follow: He that understands for him, must will for him too; he must prescribe to his will, and regulate his actions; but when he comes to the estate that made his father a free man, the son is a free man too.

§ 58. Die Macht, die Eltern gegenüber Kindern haben, entspringt der ihnen obliegenden Pflicht, für ihre Nachkommen zu sorgen, solange diese sich im wenig vollkommenen Zustand der Kindheit befinden. Kinder benötigen Heranbildung des Verstands und Anleitung bei Handlungen während der Zeit ihrer Unwissenheit und Unreife. Eltern haben das zu leisten, bis die Vernunft ihre vorgesehene Stelle einnimmt und sie von dieser Mühe befreit. Gott hat dem Menschen Verstand verliehen, um seine Handlungen recht zu leiten. Er hat ihm, gebunden an das Gesetz unter dem er steht, auch Freiheit des Willens und Handelns als Zubehör gewährt.

So lange jener sich aber in einem Zustand befindet, indem er keinen eigenen Verstand besitzt um seinen Willen zu lenken, kann er auch keinen eigenen Willen haben, dem er folgen könnte. Wer für jenen versteht, liefert für jenen auch den Willen. Er hat dessen Willen Vorgaben zu machen und dessen Handeln anzuleiten. Wenn er den Zustand erreicht, der seinen Vater zum freien Mann machte, wird der Sohn ebenfalls ein freier Mann.

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TToG II § 56

John Locke: Two Treatises of Government

§ 56. Adam was created a perfect man, his body and mind in full possession of their strength and reason, and so was capable, from the first instant of his being to provide for his own support and preservation, and govern his actions according to the dictates of the law of reason which God had implanted in him. From him the world is peopled with his descendants, who are all born infants, weak and helpless, without knowledge or understanding: But to supply the defects of this imperfect state, till the improvement of growth and age hath removed them, Adam and Eve, and after them all parents were, by the law of nature, tinder an obligation to preserve, nourish, and educate the children they had begotten; not as their own workmanship, but the workmanship of their own maker, the Almighty, to whom they were to be accountable for them.

§ 56. Adam wurde als vollkommener Mensch geschaffen, Körper und Geist in vollem Besitz von Kraft und Vernunft. Er war er vom ersten Augenblick seines Daseins an fähig für seine Versorgung und seinen Erhalt zu sorgen, sowie seine Handlungen mit Mitteln der gottgegebenen Vernunft zu lenken. Seit ihm bevölkern seine Nachkommen die Welt. Alle werden unmündig geboren, schwach und hilflos, ohne Wissen und Verstand. Um den Mängeln dieses unvollkommenen Zustands abzuhelfen, bis Wachstum und Alter sie nach und nach beseitigten, standen Adam und Eva und alle Eltern danach angefacht durch Naturgesetz, in der Pflicht, ihre gezeugten Kinder zu bewahren, zu versorgen und auszubilden. Und zwar nicht als ihr eigenes, sondern als Werk ihres Schöpfers, des Allmächtigen, dem sie Rechenschaft schulden.

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