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TToG II § 173

John Locke: Two Treatises of Government

§ 173. Nature gives the first of these, viz. paternal power to parents for the benefit of their children during their minority, to supply their want of ability, and understanding how to manage their property39. (By property39 I must be understood here, as in other places, to mean that property which men have in their persons as well as goods.) Voluntary agreement gives the second, viz. political power to governors for the benefit of their subjects, to secure them in the possession and use of their properties39. And forfeiture gives the third, despotical power to Lords for their own benefit, over those who are stripped of all property39.

§ 173. Natur verleiht die erste dieser Arten von Macht: Die väterliche Macht der Eltern zum Wohl ihrer Kinder, während deren Unmündigkeit den Mangel an Fähigkeit und Verstand im Umgang mit dem Eigentum39 zu ersetzen (Unter Eigentum39 verstehe ich hier, wie an anderen Stellen, das Eigentum39, das Menschen sowohl an ihren Personen wie an ihren Gütern haben).

Freiwillige Übereinkunft gewährt die zweite, die politische Macht der Regenten zum Wohl der Mitbürger deren Besitz und die Nutzung ihres Eigentums39 zu schützen.

Verwirkung gewährt die dritte, die despotische Macht, den Herren zu ihrem eigenen Nutzen über diejenigen zu verfügen, die blank jeglichen Eigentums39 sind.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 171

John Locke: Two Treatises of Government

§ 171. Secondly, political power is that power, which every man having in the state of nature, has given up into the hands of the society, and therein to the governors, whom the society hath set over itself, with this express or tacit trust, that it shall be employed for their good, and the preservation of their property39:

Now this power, which every man has in the state of nature, and which he parts with to the society in all such cases where the society can secure him, is to use such means, for the preserving of his own property39, as he thinks good, and nature allows him; and to punish the breach of the law of nature in others, so as (according to the best of his reason) may most conduce to the preservation of himself, and the rest of mankind.

So that the end and measure of this power, when in every man’s hands in the state of nature, being the preservation of all of his society, that is, all mankind in general, it can have no other end or measure, when in the hands of the magistrate, but to preserve the members of that society in their lives, liberties, and possessions39; and so cannot be an absolute, arbitrary power over their lives and fortunes, which are as much as possible to be preserved; but a power to make laws, and annex such penalties to them, as may tend to the preservation of the whole, by cutting off those parts and those only, which are so corrupt, that they threaten the sound and healthy, without which no severity is lawful. And this power has its original only from compact and agreement, and the mutual consent of those who make up the community.

§ 171. Zum Zweiten: Politische Macht ist eine Macht, die jeder Mensch im Naturzustand hat, zu Gunsten der Gesellschaft und in dieser zu Gunsten der Regenten, die von der Gesellschaft erhoben werden, abgibt. Und zwar im ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrauen, sie werde zu seinem Wohl und zum Erhalt seines Eigentums39 angewandt.

Nun darf diese Macht, die jeder im Naturzustand hat und auf die er zu Gunsten der Gesellschaft in all den Fällen verzichtet, in denen die Gesellschaft ihn sichern kann, ausschließlich solche Mittel zum Erhalt seines Eigentums39 nutzen, die er für geeignet hält und die die Natur auch ihm gestattet. Ferner darf sie jeden Bruch des Naturrechts an Anderen nur so bestrafen, wie es (nach bestem Ermessen der Vernunft) am ehesten zu seinem Erhalt und dem der übrigen Menschheit führt.

Da Zweck und Maß dieser Macht, wie im Naturzustand in jedermanns Hand liegend, der Erhalt aller Mitglieder der Gesellschaft, was allgemein gesamte Menschheit bedeutet, so kann sie auch, sobald sie in den Händen einer Obrigkeit liegt keinen anderen Zweck und kein anderes Maß haben, als Leben, Freiheit und Besitz39 der Mitglieder dieser Gesellschaft zu bewahren. Daher kann sie nie absolute, willkürliche Macht über Leben und Vermögen39 beinhalten, weil diese soweit als möglich erhalten werden müssen. Sie ist eine Macht, Gesetze zu erlassen und solche Strafen damit zu verbinden, die zu Erhalt des Ganzen dienen, indem sie diejenigen Teile, und nur diese, beseitigen, die durch ausufernde Korruption den Wohlklang und die Heilkraft bedrohen, ohne die keine rechtmäßig Strenge existiert.

Diese Macht hat ihre Quelle ausschließlich in Vertrag, Übereinkunft und in der gegenseitigen Einvernehmen derjenigen, welche die Gemeinschaft bilden.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 170

John Locke: Two Treatises of Government

§ 170. First, then, paternal or parental power is nothing but that which parents have over their children, to govern them for the children’s good, till they come to the use of reason, or a state of knowledge, wherein they may be supposed capable to understand that rule, whether it be the law of nature, or the municipal law of their country, they are to govern themselves by:

Capable, I say, to know it, as well as several others, who live as freemen under that law. The affection and tenderness which God hath planted in the breast of parents towards their children, makes it evident, that this is not intended to be a severe arbitrary government, but only for the help, instruction, and preservation of their offspring. But happen it as it will, there is, as I have proved, no reason why it should be thought to extend to life and death, at any time, over their children, more than over anybody else; neither can there be any pretence why this parental power should keep the child, when grown to a man, in subjection to the will of his parents, any farther than having received life and education from his parents, obliges him to respect, honor, gratitude, assistance and support, all his life, to both father and mother.

And thus, ‚tis true, the paternal is a natural government, but not at all extending itself to the ends and jurisdictions of that which is political. The power of the father doth not reach at all to the property39 of the child, which is only in his own disposing.

§ 170. Erstens also: Väterliche oder elterliche Macht ist nichts anderes als Macht, die Eltern über ihre Kinder haben, um sie zu deren Besten zu leiten, bis sie den Gebrauch ihrer Vernunft oder zu einen Wissensstand erreichen, ab dem sie für fähig gehalten werden können, die jeweilige Regel zu verstehen. Handle es sich um Naturrecht oder das lokale Recht ihres Landes, an das sie sich halten sollen.

Fähig, betone ich, es ebenso gut zu verstehen, wie verschiedene andere, die als freie Menschen unter diesem Recht leben. Die Liebe und Zärtlichkeit für die Kinder, die Gott in die Brust der Eltern gepflanzt hat, offenbart deutlich: Es handelt sich um keine Leitung im Sinne einer strengen, willkürlichen Herrschaft, sondern um Hilfe, Ausbildung und Erhalt der Nachkommen. Mag das sein, wie es wolle: Wie ich längst bewiesen habe, es gibt keinen Grund zur Vorstellung, die Macht über Leben und Tod sollte sich jemals eher auf ihre Kinder erstrecken, als auf irgendeinen anderen. Es kann auch keinen Vorwand dafür geben, diese elterliche Macht könnte das Kind, wenn es zum Mann herangewachsen ist, in größerem Maß zur Unterordnung unter den Willen der Eltern nötigen, als der Umstand, Leben und Ausbildung von den Eltern erhalten zu haben, es während des ganzen Lebens zu Achtung, Ehrerbietung, Dankbarkeit, Beistand und Unterstützung für Vater und Mutter verpflichtet.

In diesem Sinn trifft es zu: Die väterliche Regierung ist naturgemäß. Sie reicht aber ganz und gar nicht bis zu den Zwecken, Zielen und der Rechtsprechungsbefugnis der politischen. Die Macht des Vaters reicht noch nicht einmal bis zum Eigentum39 des Kinds, der allein zu dessen eigener Verfügung bleibt.

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TToG II § 84

John Locke: Two Treatises of Government

§ 84. The society betwixt parents and children, and the distinct rights and powers belonging respectively to them, I have treated of so largely in the foregoing chapter, that I shall not here need to say anything of it. And I think it is plain, that it is far different from a politic society.

84. Die Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern und die verschiedenen Rechte und Arten von Macht, welche ihnen diesbezüglich jeweils zustehen habe ich im vorhergehenden Kapitel so ausführlich behandelt, das ich hier nichts weiter dazu sagen muss. Ich denke, es dürfte klar sein: Sie unterscheiden sich deutlich von einer politischen Gesellschaft.

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TToG II § 80

John Locke: Two Treatises of Government

§ 80. And herein I think lies the chief, if not the only reason, why the male and female in mankind are tied to a longer conjunction than other creatures, viz. because the female is capable of conceiving, and de facto is commonly with child again, and brings forth to a new birth, long before the former is out of a dependency for support on his parents help, and able to shift for himself, and has all the assistance that is due to him from his parents: Whereby the father, who is bound to take care for those he hath begot, is under an obligation to continue in conjugal society with the same woman longer than other creatures, whose young being able to subsist of themselves, before the time of procreation returns again, the conjugal bond dissolves of itself, and they are at liberty, till Hymen41 at his usual anniversary season summons them again to choose new mates.

Wherein one cannot but admire the wisdom of the great Creator, who having given to man foresight, and an ability to lay up for the future, as well as to supply the present necessity, hath made it necessary, that society of man and wife should be more lasting, than of male and female among other creatures; that so their industry might be encouraged, and their interest better united, to make provision and lay up goods for their common issue, with uncertain mixture, or easy and frequent solutions of conjugal society would mightily disturb.

§ 80. Ich denke hier liegt der wichtigste, wenn nicht einzige Grund, weshalb Mann und Frau der Menschheit eine längere Verbindung eingehen als andere Geschöpfe: Weil die Frau fähig ist zu empfangen, und de facto in der Regel von neuem schwanger wird und niederkommt, lange bevor das vorherige Kind für seinen Erhalt auf elterliche Hilfe verzichten kann oder imstande ist sich selbst zu helfen und deshalb noch den Beistand nötig hat, den es von den Eltern erhält.

Das drängt den Vater, der verpflichtet ist für die zu sorgen die er gezeugt hat, mit derselben Frau länger in ehelicher Gemeinschaft zu bleiben als andere Geschöpfe. Da ihre Jungen rasch die Fähigkeit haben, sich selbst zu erhalten sind jene gehalten, sich neue Partner zu suchen, weil das eheliche Band, noch ehe die Zeit der Zeugung wiederkehrt, sich von selbst löst und sie deshalb frei sind, bis Hymenaios41 sie zur meist jährlich wiederkehrenden Brunftzeit einlädt.

Man kann die Weisheit des großen Schöpfers nur bewundern. Mit Verleihung den Fähigkeiten des Vorausschauens, des Bevorratens für die Zukunft und des Befriedigens aktueller Bedürfnisse, hat er den Menschen in die Notwendigkeit einer länger dauernden Gemeinschaft von Mann und Frau versetzt als andere Spezies. Er hat auf diese Weise ihre Aktivität angeregt und ihr Interesse, den gemeinsamen Nachwuchs zu versorgen und Güter für ihn zurückzulegen besser vereinigt. Das würde durch wechselhaftes Paarungsverhalten, unsichere Vaterschaft oder leichtfertige und häufige Auflösung der ehelichen Gesellschaft erheblich gestört werde.

41https://en.wikipedia.org/wiki/Hymen_(god)
41http://www.enzyklo.de/Begriff/Hymenaios%20(Hymen)

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TToG II § 77

CHAPTER VII

Of Political or Civil Society

§ 77. God having made man such a creature, that in his own judgment, it was not good for him to be alone, put him under strong obligations of necessity, convenience, and inclination to drive him into society, as well as fitted him with understanding and language to continue and enjoy it. The first society was between man and wife, which gave beginning to that between parents and children; to which, in time, that between master and servant came to be added: And though all these might, and commonly did meet together, and make up but one family, wherein the master or mistress of it had some sort of rule proper to a family; each of these, or all together, came short of political society, as we shall see, if we consider the different ends, ties, and bounds of each of these.

Kapitel 7

Politische oder bürgerliche Gesellschaft

§77. Nachdem Gott den Menschen als eine Kreatur geschaffen hatte, der es nach seinem eigenen Urteil nicht gut tun würde, allein zu sein, stellte er ihn unter starkes Bedürfnis nach Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Neigung, ihn zur Geselligkeit zu treiben und gab ihm Verständigkeit und Sprache, in ihr zu bleiben und sich dabei zu freuen. Die erste Gesellschaft war die zwischen Mann und Frau. Sie bildete den Anfang der Nächsten: Eltern und Kinder. Mit der Zeit kam dazu die Gesellschaft zwischen Herrn und Knecht. Selbst wenn sie alle aufeinander treffen konnten, was in der Regel zumeist wirklich eintrat und nur eine einzige Sippe bildeten, in welcher der Herr oder die Herrin eine gewisse, der Sippe oder Familie angemessene Herrschaft ausübte, so erreichte doch keine von ihnen, auch nicht alle zusammen, einen Grad der einer politischen Gesellschaft entsprach. Wir werden das sehen, wenn wir die verschiedenen Zwecke, Bande und Grenzen einer jeden von ihnen betrachten.

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TToG II § 72

John Locke: Two Treatises of Government

§ 72. Though the obligation on the parents to bring up their children, and the obligation on children to honor their parents, contain all the power on the one hand, and submission on the other, which are proper to this relation, yet there is another power ordinarily in the
father, whereby he has a tie on the obedience of his children; which though it be common to him with other men, yet the occasions of showing it, almost constantly happening to fathers in their private families and the instances of it elsewhere being rare, and less taken notice of, it passes in the world for a part of paternal jurisdiction. And this is the power men generally have to bestow their estates on those who please them best; the possession of the father being the expectation and inheritance of the children, ordinarily in certain proportions, according to the law and custom of each country; yet it is commonly in the father’s power to bestow it with a more sparing or liberal hand, according as the behavior of this or that child hath comported with his will and humor.

§ 72. Selbst wenn die Pflicht von Eltern, ihre Kinder aufzuziehen und die Pflicht von Kindern, ihre Eltern zu ehren in die eine Hand alle Macht und in die andere alle Unterordnung legt, die dieser Beziehung eigen sind, so gibt es noch weitere Macht, in der Regel beim Vater,
durch welche er den Gehorsam der Kinder an sich bindet. Auch wenn diese Macht ein gemeinsames Merkmal mit anderen Vätern ist, tritt sie fast immer nur bei internen, familiären Gelegenheiten in Erscheinung. Da es andernorts selten Beispiele gibt oder diese weniger beachtet werden, wird sie in der Welt als Teil väterlicher Rechtsbefugnis angesehen. Genau das ist die Macht, welche Menschen haben, ihr Vermögen denen zu übergeben, die sie für die Geeignetsten halten. Der Besitz des Vaters ist Erwartung und Erbe der Kinder, normalerweise in einem bestimmten Verhältnis, je nach Gesetz und Sitte jedes Landes. Es liegt im Allgemeinen in der Macht des Vaters, ihn mit spärlicher oder freigiebiger Hand zu verteilen, je nachdem das Verhalten dieses oder jenes Kinds sich seinem Willen und seinem Gemüt entsprochen hat.

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TToG II § 71

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§71. This shows the reason how it comes to pass, that parents in societies, where they themselves are subjects, retain a power over their children, and have as much right to their subjection, as those who are in a state of nature. Which could not possibly be, if all political power were only paternal, and that in truth they were one and the same thing: For then, all paternal power being in the Prince, the subject could naturally have none of it. But these two powers, political and paternal, are so perfectly distinct and separate; are built upon so different foundations, and given to so different ends, that every subject, that is a father, has as much a paternal power over his children, as the prince has over his: And every Prince, that has parents, owes them as much filial duty and obedience, as the meanest of his subjects do theirs; and can therefore contain not any part or degree of that kind of dominion, which a Prince or magistrate has over his subject.

§ 71. Hier erkennen wir den Grund wie es dazu kommt, dass Eltern in Gemeinwesen, in denen sie selbst Untergeordnete sind, Macht über ihre Kinder behalten und ebenso viel Recht auf deren Unterordnung haben, wie die, welche sich im Naturzustand befinden. Das könnte unmöglich der Fall sein, wäre alle politische Macht nur väterlich und in Wahrheit ein und dieselbe, denn da dann alle väterliche Macht im Fürsten läge, könnte natürlich ein Untertan keine Macht haben. Diese beiden Arten Macht, die politische und die väterliche, sind vollkommen unterschiedlich und getrennt, beruhen auf derart unterschiedlichen Grundlagen und werden zu verschiedenen Zielen gewährt. Daher hat jeder Untertan, der auch Vater ist, genau so viel Macht über eigene Kinder wie ein Fürst über seinige. Jeder Fürst, der Eltern hat, schuldet diesen genauso viel kindliche Pflicht und Gehorsam, wie der geringste seiner Untertanen den seinigen. Deshalb kann väterliche Macht auch weder den mindesten Anteil oder Grad an jener Art von Herrschaft enthalten, welche ein Fürst oder die Obrigkeit über die Untertanen haben.

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TToG II § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. A man may owe honor and respect to an ancient, or wise man; defense to his child or friend; relief and support to the distressed; and gratitude to a benefactor, to such a degree, that all he has, all he can do, cannot sufficiently pay it: But all these give no authority, no right to anyone, of making laws over him from whom they are owing. And it is plain, all this is due not only to the bare title of father; not only because, as has been said, it is owing to the mother too; but because these obligations to parents, and degrees of what is required of children, may be varied by the different care and kindness, trouble and expense, which is often employed upon one child more than another.

§ 70. Vielleicht schuldet ein Mensch Alten oder Weisen Ehrerbietung und Achtung, Kind oder Freund Schutz, einem Pechvogel Hilfe und Unterstützung und einem Wohltäter Dankbarkeit in einem solchen Ausmaß, dass alles, was er hat oder je tun kann, niemals ausreicht um es auszugleichen. Doch all das verleiht niemandem Autorität oder gar ein Recht der Gesetzgebung über die Schuldner. Unzweifelhaft gebührt all das nicht nur dem bloßen Titel Vater. Nicht nur weil, wie gesagt, es der Mutter ebenso zusteht, sondern weil diese Pflichten gegen die Eltern und der Grad dessen, was Kindern abverlangt wird, sich unterscheiden können, je nach unterschiedlicher Sorgfalt und Güte, Mühe und Kosten, wovon häufig auf ein Kind mehr als auf das Andere verwandt wird.

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TToG II § 68

John Locke: Two Treatises of Government

§ 68. On the other side, honor and support, all that which gratitude requires to return for the benefits received by and from them, is the indispensible duty of the child, and the proper privilege of the parents. This is intended for the parent’s advantage, as the other is for the child’s; though education, the parent’s duty, seems to have most power, because the ignorance and infirmities of childhood stand in need of restraint and correction; which is a visible exercise of rule, and a kind of dominion. And that duty which is comprehended in the word honor requires less obedience, though the obligation be stronger on grown, than younger children: For who can think the command, Children obey your parents, requires in a man, that has children of his own, the same submission to his father, as it does in his yet young children to him; and that by this precept he were bound to obey all his father’s commands, if, out of a conceit of authority, he should have the indiscretion to treat him still as a boy?

§ 68. Andererseits sind Ehre und Unterstützung, alles was Dankbarkeit zur Vergeltung der erhaltenen elterlichen Wohltaten verlangt, unabdingbare Pflicht des Kindes und ureigenes Vorrecht der Eltern. Dieses soll den Eltern ebenso Vorteile bieten, wie das andere den
Kindern. Ausbildung, eine Pflicht der Eltern, scheint eine größere Macht zu gewähren, da Unwissenheit und Schwächen in der Kindheit Beschränkung und Berichtigung erfordern und sie zugleich eine sichtbare Ausübung von Regelung, eine Art Herrschaft darstellt. Jene Pflicht, die im Wort Ehrerbietung liegt, erfordert weniger Gehorsam und tatsächlich: Die Verpflichtung erwachsener Kinder ist größer als der jüngeren. Wer könnte denken, die Anordnung Kinder sollten auf die Eltern hören, fordere von einem Mann, der eigene Kinder hat, dieselbe Unterordnung unter seinen Vater wie von seinen noch kleinen Kindern unter ihn? Oder er sei nach dieser Vorgabe gehalten sei, allen Anordnungen seines Vaters zu gehorchen, wenn dieser in eingebildeter Autorität die Unreife zeigen sollte, ihn weiterhin wie einen Knaben zu behandeln.

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