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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 66, Absatz 66,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 66, Absatz 66,

“In principles on which moral actions are grounded the inconveniencies do use to be weighed, and that doctrine for the most part seems most true, at least most plausible which is attended by fewest inconveniencies”.

Principles ought to be of unalterable verity and therefore are not to be established upon our uncertain and commonly partial judgment of their consequences, which are usually so many, so various and cross, that nothing then could stand firm, if every little inconvenience could shake it.

The question being or lawful or unlawful; we are to be judged by some law and not by supposed inconveniencies which nobody can miss of, that will seek to discredit and dissuade any constitution, and study as he says to render the contrary doctrine plausible.

If popular arguments were proofs I know no principles could stand secure, and the Gospel itself would not be free from question, in which the heathens found inconveniencies and arguments enough to render it less plausible than their own absurdities and irrational superstitions.

Who might not this way declaim government itself out of the world and quickly insinuate into the multitude that it is beneath the dignity of a man to enslave his understanding and subject his will to another’s pleasure, to think himself so ignorant or imprudent as to stand in need of a guardian, and not to be as God and nature made him, the free disposer of his own actions?

To fight to support greatness and a dominion over himself, and rob his own necessities to maintain the pomp and pleasure of one that regards him not, to hold his life as a tenant at will and to be ready to part with his head when it shall be demanded, these and many more such are the disadvantages of government, yet far less than are to be found in its absence as no peace, no security, no enjoyments, enmity with all men and safe possession of nothing, and those stinging swarms of miseries that attend anarchy and rebellion.

This I grant is a ready but not a fair way to decry any doctrine, to point out all the dangers that may follow from it and not at all to touch its advantages or obligation, and by showing only the black side of the cloud persuade the beholder that even the Israelites are in darkness and error whereas a better prospect would discover them guided by a brighter illumination.

‚Tis true everyone in those things that fall under his choice ought well to balance the conveniences and inconveniencies on both sides, and to be poised on that side on which the weightier consequences shall hang, and he sins at least against discretion that shall do otherwise.

And thus the magistrate is to consider the consequences of those things which God hath left free before he determine them by his public decrees, and the subject to consider the consequences of those things which the magistrate hath left free before he determine them by his private resolution; and would all men thus limit their motions within their own sphere they would not be so turbulent and troublesome.

“Bei allen Prinzipien, auf denen moralische Handlungen beruhen, werden die Unannehmbarkeiten für gewöhnlich abgewogen, wobei der Lehrsatz größtenteils zutrifft, oder wenigstens höchst plausibel ist, der die wenigsten Unannehmbarkeiten in sich trägt.“

Prinzipien sollten unveränderbare Wahrheit aufweisen und deshalb keinesfalls auf unseren ungesicherten und gewöhnlich auf Grund eigenen Interesses parteiischen Beurteilungen ihrer Folgewirkung beruhen, deren es normalerweise so viele gibt, so unterschiedliche und gegensätzliche, dass rein gar nichts soliden Bestand aufweist und jede kleine Unannehmbarkeit das Ganze erschüttern kann.

Was die Frage rechtmäßig oder unrechtmäßig angeht, haben wir anhand von Recht und Gesetz zu urteilen und nicht auf Grund unterstellter Unannehmbarkeit, die keiner zu nutzen auslässt, der ständig derlei Gegebenheiten sucht, um jede Art Verfassung zu diskreditieren und in Verruf zu bringen und der danach strebt, eine gegensätzliche Lehre zu beweisen.

Wären populistische Argumente Beweise, würde mir kein einziges Prinzip einfallen, welches sicher stehen könnte, ja selbst das Evangelium wäre nicht mehr frei von Infragestellung, da sämtliche Heiden darin ausreichend Unannehmbarkeiten und Argumente fänden um es als weniger plausibel nachzuweisen, als deren eigene Absurditäten und vernunftloser Aberglaube.

Wer wäre auf diese Art nicht in der Lage, das Prinzip des Regierens an sich aus der Welt zu schaffen und auf direktem Weg der Menge einzuflüstern, es wäre unter der Würde des Menschen den Gebrauch seiner Vernunft an eine Leine legen zu lassen und seinen Willen dem Belieben eines anderen unterzuordnen? Wer würde sich selbst als dermaßen unwissend und unklug betrachten, dass er einen Wächter nötig hätte, anstatt so wie Gott und Natur ihn geschaffen haben, der frei verfügende über seine eigenen Handlungen zu sein.

Einen Kampf zur Unterstützung von Großartigkeit, Herrlichkeit und Herrschaft über sich selbst zu fördern, sich der eigenen Bedürfnisse berauben, um Glanz und Vergnügen eines Einzelnen willen, der ihn nicht mal beachtet, das eigene Leben als Leihgabe dessen Beliebens zu betrachten und auf Verlangen den eigenen Kopf für jenen hinzuhalten, das alles und noch viel mehr dieser Art umfasst die Nachteile einer Regierung und ist dennoch weit mehr als was man vorfinden würde, falls eine solche fehlt, wenn deswegen kein Frieden, keine Sicherheit, keine Zufriedenheit, Feindschaft unter allen Menschen und der absolut sichere Besitz von gar nichts und all die stechenden Schwärme von Elend vorhanden wären, die Anarchie und Rebellion begleiten.

Ich versichere Euch: Es ist zwar ein verlockend gut vorbereiteter, aber keinesfalls ein fairer Weg eine jede Lehre zu verunglimpfen. Auf alle denkbaren vermuteten Gefahren hinzuweisen, die sie möglicherweise mit sich bringen könnte und dabei ausschließlich auf die dunkle Seite der Wolke zu deuten, um die Gebannten zu überzeugen, dass selbst die Israeliten sich in Dunkelheit und Verirrung befanden, wo doch eine bessere Verheißung ihnen mittels hellerer Erleuchtung enthüllt wurde.

In Wahrheit sollte jeder bei allen Angelegenheiten, die unter seine freie Wahl fallen, auf beiden Seiten die Annehmbarkeiten und Unannehmbarkeiten gut abwägen und sich auf die Seite stellen, auf der die gewichtigeren Folgen sich befinden, denn er würde sich letzten Endes versündigen, wenn er es anders hielte.

Davon ausgehend hat auch die Obrigkeit die Folgen aller Gegebenheiten zu erwägen, die Gott offen gelassen hat, bevor sie diese in Form öffentlicher Dekrete bestimmt. Ferner hat der Bürger die Konsequenzen betreffend die Angelegenheiten, die dann auch die Obrigkeit noch offen gelassen hat, zu erwägen, bevor er selbst diesbezüglich auf Grund privater Entschlusskraft entscheidet. Sollten also aus dieser Überlegung heraus alle Menschen ihre Ansprüche auf ihre eigene Sphäre beschränken, so wären sie nicht so aufgewühlt und unangenehm.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 20, Absatz 20,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 20, Absatz 20,

Or, II., if the supreme authority and power of making laws be conferred on the magistrate by the consent of the people since ‚tis pleaded nature gives no superiority of dominion, but all men seem equal till someone’s eminent virtues, or any other advantages hath directed the choice of the people to advance him, or custom and the general agreement hath affixed the supremacy to a certain person, line or election then it is evident that they have resigned up the liberty of their actions into his disposure, and so all his commands are but their own votes, and his edicts their own injunctions made by proxy which by mutual contract they are bound to obey, whence it clearly follows, that whatever any man hath the liberty of doing himself, one may consent and compact that another should enjoin him.

Oder, zum Zweiten, falls die oberste Autorität und die Macht der Gesetzgebung durch das Einvernehmen der Bevölkerung übertragen wurde (seit dies gefordert wurde kann die Natur keine Überlegenheit zur Herrschaft mehr gewähren, da alle Menschen gleichgestellt scheinen, zumindest bis herausragende Tugenden eines Einzelnen oder irgendwelche anderen Vorzüge die Wahl der Bevölkerung dazu verleitet hat, ihn voran zu stellen, oder gar Gewohnheit und generelles Einvernehmen die Oberhoheit an eine bestimmte Person, Linie oder Art der Wahl zu binden. Seither ist unübersehbar, dass sie ihre Handlungsfreiheit seiner Verfügung überlassen hat und so alle seine Anordnungen direkt wie ihre eigenen Entscheidungen und seine Erlasse als ihre eigenen einstweiligen Verfügungen gelten. Geschaffen und in Kraft gesetzt durch einen Proxy, dem zu gehorchen sie sich durch gegenseitigen Vertrag gebunden hat. Daraus folgt klar: Was auch immer ein Mensch von Natur aus selbst zu tun das Recht hat, darüber darf er einwilligen und besiegeln, dass ein anderer es für ihn vereinbart.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 230

John Locke: Two Treatises of Government

§ 230. Nor let anyone say, that mischief can arise from hence as often as it shall please a busy head or turbulent spirit, to desire the alteration of the government. It is true, such men may stir, whenever they please; but it will be only to their own just ruin and perdition: For till the mischief be grown general and the ill designs of the rulers become visible or their attempts sensible to the greater part, the people, who are more disposed to suffer than right themselves by resistance, are not apt to stir.

The examples of particular injustice or oppression of here and there an unfortunate man moves them not. But if they universally have a persuasion, grounded upon manifest evidence that designs are carrying on against their liberties and the general course and tendency of things cannot but give them strong suspicions of the evil intention of their governors, who is to be blamed for it? Who can help it, if they, who might avoid it, bring themselves into this suspicion?

Are the people to be blamed, if they have the sense of rational creatures and can think of things no otherwise than as they find and feel them? And is it not rather their fault, who put things into such a posture, that they would not have them thought to be as they are?

I grant, that the pride, ambition, and turbulence of private men have sometimes caused great disorders in commonwealths and factions have been fatal to states
and kingdoms. But whether the mischief hath oftener begun in the people’s wantonness and a desire to cast off the lawful authority of their rulers or in the rulers insolence and endeavors to get and exercise an arbitrary power over their people; whether oppression or disobedience gave the first rise to the disorder, I leave it to impartial history to determine.

This I am sure, whoever, either ruler or subject, by force goes about to invade the rights of either Prince or people, and lays the foundation for overturning the constitution and frame of any just government, is highly guilty of the greatest crime, I think, a man is capable of, being to answer for all those mischiefs of blood, rapine, and desolation, which the breaking to pieces of governments bring on a country. And he who does it, is justly to be esteemed the common enemy and pest of mankind, and is to be treated accordingly.

§ 230. Niemand soll behaupten, es entstünde jedes Mal ein Unheil, wenn es einem umtriebigen Kopf oder unsteten Geist beliebt, eine Änderung der Regierung zu verlangen. Es trifft zu, solche Menschen können sich erregen, so oft sie wollen, es wird aber nur zu ihrem eigenen Verderben und Untergang sein. Bis der Missstand die Allgemeinheit erreicht, die perversen Absichten der Herrscher sichtbar und ihre Versuche für eine Mehrheit spürbar werden, ist die Bevölkerung, die stets mehr zur Duldung bereit ist als sich durch Widerstand Recht zu verschaffen, zu Aufruhr unfähig.

Beispiele einzelnen Unrechts und Unterdrückung oder hier und da eines unglückseligen Menschen berühren sie nicht. Wenn die Bevölkerung aber durchweg die auf klare Beweise begründete Überzeugung hat, es seien Anschläge gegen seine Freiheiten im Gang und der allgemeine Lauf sowie der Trend der Gegebenheiten ihm starken Verdacht gegen schlimme Absichten der Regierung einflössen, wer wäre dafür zu kritisieren? Wer könnte es verhindern, wenn jene, die es vermeiden könnten, sich selbst in diesen Verdacht bringen?

Ist einer Bevölkerung als Vorwurf zu machen, es habe den Verstand vernünftiger Wesen und könne von Gegebenheiten nicht anders denken kann, als es sie sieht und fühlt? Ist es nicht vielmehr Schuld derer, welche die Dinge so präsentiert haben, dass die Bevölkerung sie nicht als das erkennt, was sie in Wirklichkeit sind?

Ich gebe zu: Stolz, Ehrgeiz und Unstetigkeit einzelner Menschen haben oft großes Chaos in Gemeinwesen angerichtet und Aufruhr war für Staaten und Königreiche verhängnisvoll. Ob das Unglück häufiger aus Mutwilligkeit der Bevölkerung und dem Verlangen, die rechtmäßige Autorität seiner Regenten abzuwerfen begonnen hat oder durch Anmaßung der Regenten und den Versuchen willkürliche Macht über die Bevölkerung zu erlangen und auszuüben; ob Unterdrückung oder Ungehorsam Anstoß für Unordnung gegeben haben, überlasse ich der unparteiischen Geschichte zu entscheiden.

Dessen aber bin ich sicher: Wer auch immer, ob Regent oder Bürger, es unternimmt mit physischer Gewalt in die Rechte des anderen, Fürst oder Volk, einzugreifen und den Grund für Umsturz der Verfassung und des gesamten Aufbaus einer rechtmäßigen Regierung zu legen, sich in hohem Grad des größten Verbrechens schuldig macht, dessen, nach meinem Gefühl ein Mensch fähig ist. Er hat all das Unglück, Blutvergießen, Raub und Verwüstung zu verantworten, die Zerstörung der Regierung über ein Land bringt. Wer so handelt, ist mit Recht als gemeinsamer Feind, als Plage der Menschheit zu betrachten und demgemäß zu behandeln.

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TToG II § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. Man being born, as has been proved, with a title to perfect freedom, and an uncontrolled enjoyment of all the rights and privileges of the law of nature, equally with any other man, or number of men in the world, hath by nature a power, not only to preserve his property39, that is, his life, liberty and estate, against the injuries and attempts of other men:

But to judge of, and punish the breaches of that law in others, as he is persuaded the offence deserves, even with death itself, in crimes where the heinousness of the fact, in his opinion, requires it. But because no political society can be, nor subsist, without having in itself the power to preserve the property39, and in order thereunto, punish the offences of all those of that society:

There, and there only is political society, where every one of the members hath quitted this natural power, resigned it up into the hands of the community in all cases that exclude him not from appealing for protection to the law established by it. And thus all private judgment of every particular member being excluded, the community comes to be umpire, by settled standing rules, indifferent, and the same to all parties; and by men having authority from the community, for the execution of those rules, decides all the differences that may happen between any members of that society concerning any matter of right; and punishes those offences which any member hath committed against the society, with such penalties as the law has established:

Whereby it is easy to discern, who are, and who are not, in political society together. Those who are united into one body, and have a common established law and judicature to appeal to, with authority to decide controversies between them, and punish offenders, are in civil society one with another: But those who have no such common people, I mean on earth, are still in the state of nature, each being, where there is no other, judge for himself, and executioner; which is, as I have before showed it, the perfect state of nature.

§ 87. Ein Mensch, geboren, wie klar nachgewiesen wurde, mit einem naturrechtlichen Anspruch auf vollkommene Freiheit und überwachungsfreie Freude an allen Rechten und Vorteilen aus diesem Naturrecht, gleichberechtigt mit einem beliebigen oder auch der gesamten Zahl aller Menschen, hat von Natur aus die Macht, nicht nur sein Eigentum39, das bedeutet Leben, Freiheit und Vermögen gegen Beeinträchtigungen und Bestrebungen anderer zu schützen.

Darüber hinaus auch über jede Verletzung dieses Rechtes durch Andere zu richten und sie so zu bestrafen, wie es nach seinem Gewissen das Vergehen verdient, sogar mit dem Tod, wenn es sich um Verbrechen handelt, deren Abscheulichkeit nach seiner Meinung die Todesstrafe erfordert.

Da aber keine politische Gesellschaft bestehen kann, ohne für sich selbst die Macht zu besitzen, das Eigentum39 zu schützen und zu diesem Zweck die Übertretungen aller zu bestrafen, die Teil dieser Gesellschaft sind, gibt es dort, und nur dort, eine politische Gesellschaft, wo jedes einzelne Mitglied seine natürliche Macht ruhen lässt und zu Gunsten der Gesellschaft auf deren Ausübung verzichtet. Zumindest für allen die Fälle, die einen Menschen nicht davon ausschließen, das durch die Gesellschaft geschaffene Gesetz um Schutz anzurufen.

Auf diese Weise wird die private Rechtsprechung jedes einzelnen Mitglieds beseitigt und die Gesellschaft zum Schiedsrichter nach festgesetzten, stehenden Regeln, unparteiisch und gleichermaßen für alle. In Gestalt von Menschen, die von der Gesellschaft mit Autorität zur Vollziehung dieser Regeln bekleidet sind, entscheidet sie alle Streitigkeiten und Rechtsfragen, die zwischen den Mitgliedern dieser Gesellschaft auftreten und bestraft die Vergehen, die von irgendeinem der Mitglieder gegen die Gesellschaft begangen werden, mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen.

Dadurch ist leicht zu unterscheiden, welche Menschen in einer politischen Gesellschaft zusammenleben und welche nicht. Alle in einem einzigen politischen Körper vereinigten, die eine gemeinsame, feststehende Gesetzgebung haben und einen Justizapparat, an den sie sich wenden können, versehen mit der Macht Streit unter ihnen zu entscheiden und Verbrechen zu bestrafen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft.

Alle die dagegen, die keine solche gemeinsame Instanz besitzen, auf Erden will ich betonen, leben sich noch im Naturzustand. Jeder für sich mangels Alternative Richter und Vollstrecker zugleich. Der vollkommene Naturzustand eben wie ich oben gezeigt habe.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

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TToG II § 26

John Locke: Two Treatises of Government

§ 26. God, who hath given the world to men in common, hath also given them reason to make use of it to the best advantage of life, and convenience. The earth, and all that is therein, is given to men for the support and comfort of their being. And though all the
fruits it naturally produces, and beasts it feeds, belong to mankind in common, as they are produced by the spontaneous hand of nature; and nobody has originally a private dominion, exclusive of the rest of mankind, in any of them, as they are thus in their natural state: yet being given for the use of men, there must of necessity be a means to appropriate them some way or other, before they can be of any use, or at all beneficial to any particular man. The fruit, or venison, which nourishes the wild Indian, who knows no enclosure, and is still a tenant in common, must be his, and so his, i. e. a part of him, that another can no longer have any right to it, before it can do him any good for the support of his life.

§ 26. Gott, der die Welt den Menschen gemeinschaftlich gegeben hat, hat ihnen auch Vernunft verliehen, sie zum größten Vorteil und zu angenehmer Lebensführung zu nutzen. Die Erde und alles was sich auf ihr befindet, wurde den Menschen für den Unterhalt und Genuss ihres Daseins gewährt. Alle Früchte, die die Natur hervorbringt, alle Tiere, die sie ernährt, gehören der Menschheit gemeinsam. Sie werden bedingungslos von der Hand der Natur erzeugt. Obwohl niemand von Beginn an private Herrschaft unter Ausschluss der übrigen Menschheit hatte, weder über die einen noch über die anderen, die sich in ihrem natürlichen Zustand befinden, so muss es, da sie den Menschen zum Gebrauch überlassen wurden, notwendigerweise ein Mittel geben, sie auf die eine oder andere Weise in Besitz zu nehmen, bevor sie dem einzelnen Menschen zu irgendwelchem Nutzen oder überhaupt zu einem Vorteil gereichen können. Die Frucht oder die Jagdbeute, die den wilden Indianer ernährt, der keine Einzäunung kennt und alles als Gemeingut besitzt, müssen die seinigen werden. Und zwar derart eindeutig, d. h. ein Teil von ihm, dass kein anderer länger ein Recht darauf beanspruchen kann, bevor sie ihm für den Unterhalt seines Lebens irgendeinen Nutzen bringen.

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