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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 66, Absatz 66,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 66, Absatz 66,

“In principles on which moral actions are grounded the inconveniencies do use to be weighed, and that doctrine for the most part seems most true, at least most plausible which is attended by fewest inconveniencies”.

Principles ought to be of unalterable verity and therefore are not to be established upon our uncertain and commonly partial judgment of their consequences, which are usually so many, so various and cross, that nothing then could stand firm, if every little inconvenience could shake it.

The question being or lawful or unlawful; we are to be judged by some law and not by supposed inconveniencies which nobody can miss of, that will seek to discredit and dissuade any constitution, and study as he says to render the contrary doctrine plausible.

If popular arguments were proofs I know no principles could stand secure, and the Gospel itself would not be free from question, in which the heathens found inconveniencies and arguments enough to render it less plausible than their own absurdities and irrational superstitions.

Who might not this way declaim government itself out of the world and quickly insinuate into the multitude that it is beneath the dignity of a man to enslave his understanding and subject his will to another’s pleasure, to think himself so ignorant or imprudent as to stand in need of a guardian, and not to be as God and nature made him, the free disposer of his own actions?

To fight to support greatness and a dominion over himself, and rob his own necessities to maintain the pomp and pleasure of one that regards him not, to hold his life as a tenant at will and to be ready to part with his head when it shall be demanded, these and many more such are the disadvantages of government, yet far less than are to be found in its absence as no peace, no security, no enjoyments, enmity with all men and safe possession of nothing, and those stinging swarms of miseries that attend anarchy and rebellion.

This I grant is a ready but not a fair way to decry any doctrine, to point out all the dangers that may follow from it and not at all to touch its advantages or obligation, and by showing only the black side of the cloud persuade the beholder that even the Israelites are in darkness and error whereas a better prospect would discover them guided by a brighter illumination.

‚Tis true everyone in those things that fall under his choice ought well to balance the conveniences and inconveniencies on both sides, and to be poised on that side on which the weightier consequences shall hang, and he sins at least against discretion that shall do otherwise.

And thus the magistrate is to consider the consequences of those things which God hath left free before he determine them by his public decrees, and the subject to consider the consequences of those things which the magistrate hath left free before he determine them by his private resolution; and would all men thus limit their motions within their own sphere they would not be so turbulent and troublesome.

“Bei allen Prinzipien, auf denen moralische Handlungen beruhen, werden die Unannehmbarkeiten für gewöhnlich abgewogen, wobei der Lehrsatz größtenteils zutrifft, oder wenigstens höchst plausibel ist, der die wenigsten Unannehmbarkeiten in sich trägt.“

Prinzipien sollten unveränderbare Wahrheit aufweisen und deshalb keinesfalls auf unseren ungesicherten und gewöhnlich auf Grund eigenen Interesses parteiischen Beurteilungen ihrer Folgewirkung beruhen, deren es normalerweise so viele gibt, so unterschiedliche und gegensätzliche, dass rein gar nichts soliden Bestand aufweist und jede kleine Unannehmbarkeit das Ganze erschüttern kann.

Was die Frage rechtmäßig oder unrechtmäßig angeht, haben wir anhand von Recht und Gesetz zu urteilen und nicht auf Grund unterstellter Unannehmbarkeit, die keiner zu nutzen auslässt, der ständig derlei Gegebenheiten sucht, um jede Art Verfassung zu diskreditieren und in Verruf zu bringen und der danach strebt, eine gegensätzliche Lehre zu beweisen.

Wären populistische Argumente Beweise, würde mir kein einziges Prinzip einfallen, welches sicher stehen könnte, ja selbst das Evangelium wäre nicht mehr frei von Infragestellung, da sämtliche Heiden darin ausreichend Unannehmbarkeiten und Argumente fänden um es als weniger plausibel nachzuweisen, als deren eigene Absurditäten und vernunftloser Aberglaube.

Wer wäre auf diese Art nicht in der Lage, das Prinzip des Regierens an sich aus der Welt zu schaffen und auf direktem Weg der Menge einzuflüstern, es wäre unter der Würde des Menschen den Gebrauch seiner Vernunft an eine Leine legen zu lassen und seinen Willen dem Belieben eines anderen unterzuordnen? Wer würde sich selbst als dermaßen unwissend und unklug betrachten, dass er einen Wächter nötig hätte, anstatt so wie Gott und Natur ihn geschaffen haben, der frei verfügende über seine eigenen Handlungen zu sein.

Einen Kampf zur Unterstützung von Großartigkeit, Herrlichkeit und Herrschaft über sich selbst zu fördern, sich der eigenen Bedürfnisse berauben, um Glanz und Vergnügen eines Einzelnen willen, der ihn nicht mal beachtet, das eigene Leben als Leihgabe dessen Beliebens zu betrachten und auf Verlangen den eigenen Kopf für jenen hinzuhalten, das alles und noch viel mehr dieser Art umfasst die Nachteile einer Regierung und ist dennoch weit mehr als was man vorfinden würde, falls eine solche fehlt, wenn deswegen kein Frieden, keine Sicherheit, keine Zufriedenheit, Feindschaft unter allen Menschen und der absolut sichere Besitz von gar nichts und all die stechenden Schwärme von Elend vorhanden wären, die Anarchie und Rebellion begleiten.

Ich versichere Euch: Es ist zwar ein verlockend gut vorbereiteter, aber keinesfalls ein fairer Weg eine jede Lehre zu verunglimpfen. Auf alle denkbaren vermuteten Gefahren hinzuweisen, die sie möglicherweise mit sich bringen könnte und dabei ausschließlich auf die dunkle Seite der Wolke zu deuten, um die Gebannten zu überzeugen, dass selbst die Israeliten sich in Dunkelheit und Verirrung befanden, wo doch eine bessere Verheißung ihnen mittels hellerer Erleuchtung enthüllt wurde.

In Wahrheit sollte jeder bei allen Angelegenheiten, die unter seine freie Wahl fallen, auf beiden Seiten die Annehmbarkeiten und Unannehmbarkeiten gut abwägen und sich auf die Seite stellen, auf der die gewichtigeren Folgen sich befinden, denn er würde sich letzten Endes versündigen, wenn er es anders hielte.

Davon ausgehend hat auch die Obrigkeit die Folgen aller Gegebenheiten zu erwägen, die Gott offen gelassen hat, bevor sie diese in Form öffentlicher Dekrete bestimmt. Ferner hat der Bürger die Konsequenzen betreffend die Angelegenheiten, die dann auch die Obrigkeit noch offen gelassen hat, zu erwägen, bevor er selbst diesbezüglich auf Grund privater Entschlusskraft entscheidet. Sollten also aus dieser Überlegung heraus alle Menschen ihre Ansprüche auf ihre eigene Sphäre beschränken, so wären sie nicht so aufgewühlt und unangenehm.

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TToG II § 211

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIX

Of the Dissolution of Government

§ 211. He that will with any clearness speak of the dissolution of government, ought in the first place to distinguish between the dissolution of the society and the dissolution of the government. That which makes the community, and brings men out of the loose state of nature, into one politic society, is the agreement which everyone has with the rest to incorporate, and act as one body, and so be one distinct commonwealth.

The usual, and almost only way whereby this union is dissolved, is the inroad of foreign force making a conquest upon them: For in that case, (not being able to maintain and support themselves, as one entire and independent body) the union belonging to that body which consisted therein, must necessarily cease, and so everyone return to the state he was in before, with a liberty to shift for himself, and provide for his own safety, as he thinks fit, in some other society.

Whenever the society is dissolved, it is certain the government of that society cannot remain. Thus conquerors swords often cut up governments by the roots, and mangle societies to pieces, separating the subdued or scattered multitude from the protection of and dependence on that society, which ought to have preserved them from violence.

The world is too well instructed in and too forward to allow of, this way of dissolving of governments, to need any more to be said of it; and there wants not much argument to prove, that where the society is dissolved, the government cannot remain; that being as impossible, as for the frame of an house to subsist when the materials of it are scattered and dissipated by a whirlwind, or jumbled into a confused heap by an earthquake.

Kapitel 19

Auflösung der Regierung

§ 211. Wer einigermaßen klar über die Auflösung der Regierung sprechen will, hat an erster Stelle einen Unterschied zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Auflösung der Regierung klar zu machen.

Was das Gemeinwesen bildet, und Menschen aus dem losen Naturzustand in politische Gesellschaft bringt, ist die Übereinkunft, die jeder einzelne mit allen Übrigen getroffen hat, sich zu einem Körper zu vereinigen, wie ein Körper zu handeln und so ein eigenständiges Gemeinwesen zu bilden.

Der gewöhnliche und fast einzige Weg, wie diese Vereinigung aufgelöst wird, ist der Einmarsch einer fremden Macht, die sie unterwirft. In diesem Fall ist sie nicht im Stande, sich länger als vollständiger und unabhängiger Körper zu behaupten und zu erhalten. Daher endet die zu diesem Körper gehörende Vereinigung notwendigerweise und jeder kehrt in den Zustand zurück, in dem er vorher war: In die Freiheit, sich selbst zu helfen und nach eigenem Dafürhalten für seine Sicherheit in einer anderen Gesellschaft zu sorgen.

Wird die Gesellschaft aufgelöst, kann die Regierung dieser Gesellschaft kaum bestehen bleiben. So schlägt das Schwert des Eroberers häufig die Regierungen an der Wurzel ab und zerstückelt Gesellschaften, indem es die unterworfene und zerstreute Menge vom Schutz und der Abhängigkeit der Gesellschaft trennt, die sie
vor Gewalt schützen sollte. Die Welt ist mit dieser Art Regierungen aufzulösen zu gut vertraut und allzu bereit, sie zuzulassen, als dass mehr darüber gesagt werden müsste. Es bedarf weniger Argumente um zu beweisen, wo eine Gesellschaft aufgelöst ist, kann Regierung nicht weiter bestehen. Das wäre ebenso unmöglich, wie der Rohbau eines Hauses stehen bliebe, wenn die Materialien durch einen Wirbelwind zerstreut, oder durch ein Erdbeben in einen chaotischen Haufen zusammengeworfen werden.

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TToG II § 170

John Locke: Two Treatises of Government

§ 170. First, then, paternal or parental power is nothing but that which parents have over their children, to govern them for the children’s good, till they come to the use of reason, or a state of knowledge, wherein they may be supposed capable to understand that rule, whether it be the law of nature, or the municipal law of their country, they are to govern themselves by:

Capable, I say, to know it, as well as several others, who live as freemen under that law. The affection and tenderness which God hath planted in the breast of parents towards their children, makes it evident, that this is not intended to be a severe arbitrary government, but only for the help, instruction, and preservation of their offspring. But happen it as it will, there is, as I have proved, no reason why it should be thought to extend to life and death, at any time, over their children, more than over anybody else; neither can there be any pretence why this parental power should keep the child, when grown to a man, in subjection to the will of his parents, any farther than having received life and education from his parents, obliges him to respect, honor, gratitude, assistance and support, all his life, to both father and mother.

And thus, ‚tis true, the paternal is a natural government, but not at all extending itself to the ends and jurisdictions of that which is political. The power of the father doth not reach at all to the property39 of the child, which is only in his own disposing.

§ 170. Erstens also: Väterliche oder elterliche Macht ist nichts anderes als Macht, die Eltern über ihre Kinder haben, um sie zu deren Besten zu leiten, bis sie den Gebrauch ihrer Vernunft oder zu einen Wissensstand erreichen, ab dem sie für fähig gehalten werden können, die jeweilige Regel zu verstehen. Handle es sich um Naturrecht oder das lokale Recht ihres Landes, an das sie sich halten sollen.

Fähig, betone ich, es ebenso gut zu verstehen, wie verschiedene andere, die als freie Menschen unter diesem Recht leben. Die Liebe und Zärtlichkeit für die Kinder, die Gott in die Brust der Eltern gepflanzt hat, offenbart deutlich: Es handelt sich um keine Leitung im Sinne einer strengen, willkürlichen Herrschaft, sondern um Hilfe, Ausbildung und Erhalt der Nachkommen. Mag das sein, wie es wolle: Wie ich längst bewiesen habe, es gibt keinen Grund zur Vorstellung, die Macht über Leben und Tod sollte sich jemals eher auf ihre Kinder erstrecken, als auf irgendeinen anderen. Es kann auch keinen Vorwand dafür geben, diese elterliche Macht könnte das Kind, wenn es zum Mann herangewachsen ist, in größerem Maß zur Unterordnung unter den Willen der Eltern nötigen, als der Umstand, Leben und Ausbildung von den Eltern erhalten zu haben, es während des ganzen Lebens zu Achtung, Ehrerbietung, Dankbarkeit, Beistand und Unterstützung für Vater und Mutter verpflichtet.

In diesem Sinn trifft es zu: Die väterliche Regierung ist naturgemäß. Sie reicht aber ganz und gar nicht bis zu den Zwecken, Zielen und der Rechtsprechungsbefugnis der politischen. Die Macht des Vaters reicht noch nicht einmal bis zum Eigentum39 des Kinds, der allein zu dessen eigener Verfügung bleibt.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TTog II §126

John Locke: Two Treatises of Government

§ 126. Thirdly: In the state of nature there often wants power to back and support the sentence when right, and to give it due execution. They who by any injustice offended, will seldom fail, where they are able, by force to make good their injustice; such resistance many times makes the punishment dangerous, and frequently destructive, to those who attempt it.

§ 126. Drittens: Im Naturzustand bedarf es oft Macht um rechtmäßigen Urteilen Tragfähigkeit und Rückhalt zu gewähren und die Vollstreckung zu sichern. Menschen, die sich durch irgendein Unrecht vergehen, werden selten damit scheitern, wenn sie in der Lage sind, mit Gewalt ihr Unrecht durchzusetzen. Derlei Widerstand macht Bestrafung gefährlich und häufig für die zerstörerisch, die eine Vollstreckung versuchen.

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TToG II § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. For all the ends of marriage being to be obtained under politic government, as well as in the state of nature, the civil magistrate doth not abridge the right or power of either naturally necessary to those ends, viz. procreation and mutual support and assistance whilst they are together; but only decides any controversy that may arise between man and wife about them. If it were otherwise, and that absolute sovereignty and power of life and death naturally belonged to the husband, and were necessary to the society between man and wife, there could be no matrimony in any of those countries where the husband is allowed no such absolute authority.

But the ends of matrimony requiring no such power in the husband, the condition of conjugal society put it not in him, it being not at all necessary to that state. Conjugal society could subsist and attain its ends without it; nay, community of goods, and the power over them, mutual assistance and maintenance, and other things belonging to conjugal society, might be varied and regulated by that contract which unites man and wife in that society, as far as may consist with procreation and the bringing up of children till they could shift for themselves; nothing being necessary to any society, that is not necessary to the ends for which it is made.

§ 83. Da alle Zwecke einer Ehe unter politischer Regierung ebenso erreichbar sein müssen wie im Naturzustand, verkürzt die staatliche Verwaltung keinem von beiden das Recht oder die Macht, die für diese Zwecke von Natur notwendig sind: Ich rede von Vermehrung, Erhalt und Beistand auf Gegenseitigkeit. Sie entscheidet nur die Streitfälle, die zwischen Mann und Frau darüber entstehen könnten. Wäre es anders, gehörten absolute Souveränität und Macht über Leben und Tod von Natur aus dem Gatten und wären für die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau notwendig, könnte es in keinem der Länder eine Ehe geben, in denen dem Gatten eine solche absolute Autorität nicht zugestanden wird.

Da aber die Zwecke der Ehe keineswegs solche Macht beim Gatten erfordern, wird sie im Stand ehelicher Gemeinschaft nicht gewährt. Sie ist für diesen Stand überhaupt nicht notwendig. Eheliche Gemeinschaft kann ohne sie bestehen und ihre Zwecke erreichen. Noch besser: Gemeinschaft der Güter und Verfügung über sie, gegenseitige Hilfe und Erhalt und andere zur ehelichen Gemeinschaft gehörende Dinge, können durch einen Vertrag, der Mann und Frau in dieser Gemeinschaft verbindet, soweit verändert und geregelt werden, wie es zur Zeugung von Kindern und ihrer Ausbildung passt, bis sie für sich selbst zu sorgen imstande sind. Nichts ist für eine Gesellschaft notwendig, was nicht für die Zwecke notwendig ist, für die sie gebildet wird.

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TToG II § 80

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§ 80. And herein I think lies the chief, if not the only reason, why the male and female in mankind are tied to a longer conjunction than other creatures, viz. because the female is capable of conceiving, and de facto is commonly with child again, and brings forth to a new birth, long before the former is out of a dependency for support on his parents help, and able to shift for himself, and has all the assistance that is due to him from his parents: Whereby the father, who is bound to take care for those he hath begot, is under an obligation to continue in conjugal society with the same woman longer than other creatures, whose young being able to subsist of themselves, before the time of procreation returns again, the conjugal bond dissolves of itself, and they are at liberty, till Hymen41 at his usual anniversary season summons them again to choose new mates.

Wherein one cannot but admire the wisdom of the great Creator, who having given to man foresight, and an ability to lay up for the future, as well as to supply the present necessity, hath made it necessary, that society of man and wife should be more lasting, than of male and female among other creatures; that so their industry might be encouraged, and their interest better united, to make provision and lay up goods for their common issue, with uncertain mixture, or easy and frequent solutions of conjugal society would mightily disturb.

§ 80. Ich denke hier liegt der wichtigste, wenn nicht einzige Grund, weshalb Mann und Frau der Menschheit eine längere Verbindung eingehen als andere Geschöpfe: Weil die Frau fähig ist zu empfangen, und de facto in der Regel von neuem schwanger wird und niederkommt, lange bevor das vorherige Kind für seinen Erhalt auf elterliche Hilfe verzichten kann oder imstande ist sich selbst zu helfen und deshalb noch den Beistand nötig hat, den es von den Eltern erhält.

Das drängt den Vater, der verpflichtet ist für die zu sorgen die er gezeugt hat, mit derselben Frau länger in ehelicher Gemeinschaft zu bleiben als andere Geschöpfe. Da ihre Jungen rasch die Fähigkeit haben, sich selbst zu erhalten sind jene gehalten, sich neue Partner zu suchen, weil das eheliche Band, noch ehe die Zeit der Zeugung wiederkehrt, sich von selbst löst und sie deshalb frei sind, bis Hymenaios41 sie zur meist jährlich wiederkehrenden Brunftzeit einlädt.

Man kann die Weisheit des großen Schöpfers nur bewundern. Mit Verleihung den Fähigkeiten des Vorausschauens, des Bevorratens für die Zukunft und des Befriedigens aktueller Bedürfnisse, hat er den Menschen in die Notwendigkeit einer länger dauernden Gemeinschaft von Mann und Frau versetzt als andere Spezies. Er hat auf diese Weise ihre Aktivität angeregt und ihr Interesse, den gemeinsamen Nachwuchs zu versorgen und Güter für ihn zurückzulegen besser vereinigt. Das würde durch wechselhaftes Paarungsverhalten, unsichere Vaterschaft oder leichtfertige und häufige Auflösung der ehelichen Gesellschaft erheblich gestört werde.

41https://en.wikipedia.org/wiki/Hymen_(god)
41http://www.enzyklo.de/Begriff/Hymenaios%20(Hymen)

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TToG II § 79

John Locke: Two Treatises of Government

§ 79. For the end of conjunction between male and female, being not barely procreation, but the continuation of the species; this conjunction betwixt male and female ought to last, even after procreation, so long as is necessary to the nourishment and support of the young ones, who are to be sustained by those that begot them, till they are able to shift and provide for themselves. This rule, which the infinite wise maker hath set to the works of his hands, we find the inferior creatures steadily obey.

In those viviparous animals which feed on grass, the conjunction between male and female lasts no longer than the very act of copulation: Because the teat of the dam being sufficient to nourish the young, till it be able to feed on grass, the male only begets, but concerns not himself for the female or young, to whose sustenance he can contribute nothing.

But in beasts of prey the conjunction lasts longer: Because the dam not being able well to subsist herself, and nourish her numerous off-spring by her own prey alone, a more laborious, as well as more dangerous way of living, than by feeding on grass, the assistance of the male is necessary to the maintenance of their common family, which cannot subsist till they are able to prey for themselves, but by the joint care of male and female.

The same is to be observed in all birds, (except some domestic ones, where plenty of food excuses the cock from feeding, and taking care of the young brood) whose young needing food in the nest, the cock and hen continue mates, till the young are able to use their wing, and provide for themselves.

§ 79. Da Zweck der Vereinigung von Mann und Frau nicht nur die Zeugung ist, sondern auch die Fortführung der Art, sollte diese Vereinigung des Mannes mit der Frau, selbst nach der Zeugung, so lange dauern, wie für Ernährung und Erhalt der Kinder notwendig ist. Sie müssen von denen, die sie zeugen, versorgt werden, bis sie fähig sind, das selber zu tun. Diese Regel, die ein unendlich weiser Schöpfer seiner Hände Werken gegeben hat, sehen wir die niederen Geschöpfe stets befolgen.

Bei von Gras lebenden Säugetieren dauert die Vereinigung des Männchens mit dem Weibchen nicht länger als der eigentliche Akt der Paarung, weil die Zitzen der Mutter ausreichen, die Jungen zu ernähren, bis sie imstande sind, selbst genug Gras zu fressen. Das Männchen zeugt, kümmert sich aber nicht um das Weibchen oder die Jungen, zu deren Erhalt es nichts weiter beitragen kann.

Bei den Raubtieren dagegen dauert die Vereinigung länger. Da bei einer derart mühsameren und gefährlicheren Lebensweise als Gras zu fressen, die Mutter von der eigenen Beute allein selbst nicht gut leben und ihre vielen Nachkommen ernähren kann, ist der Beistand des Männchens zum Erhalt der gemeinsamen Familie notwendig. Da der Nachwuchs ohne Fähigkeit, selbst Beute zu machen, nicht anders als durch die gemeinsame Fürsorge von Männchen und Weibchen bestehen kann.

Dasselbe kann bei allen Vögeln beobachtet werden. Abgesehen von einigen Haustieren, wo vor Fülle an Nahrung der Hahn der Mühe enthoben ist, die junge Brut zu füttern und für sie zu sorgen. Bei jenen bleiben Männchen und Weibchen zusammen, da die Jungen Nahrung ans Nest gebracht benötigen, bis sie imstande sind, die Flügel zu nutzen und sich selbst zu erhalten.

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TToG II § 78

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§ 78. Conjugal society is made by a voluntary compact between man and woman: And though it consist chiefly in such a communion and right in one another’s bodies as is necessary to its chief end, procreation; yet it draws with it mutual support and assistance, and a communion of interests too, as necessary not only to unite their care and affection, but also necessary to their common offspring, who have a right to be nourished, and maintained by them till they are able to provide for themselves.

§ 78. Die eheliche Gesellschaft wird durch einen freiwilligen Vertrag zwischen Mann und Frau geschlossen. Obwohl sie hauptsächlich in einer solchen Gemeinschaftlichkeit und gegenseitigen Berechtigung auf den Körper besteht, wie sie zur Erfüllung ihres wichtigsten Zwecks, der Zeugung, notwendig sind, so zieht sie doch gegenseitigen Unterhalt, Beistand und eine Gemeinsamkeit der Interessen nach sich. Nicht nur als Erfordernis für die Vereinigung ihrer Sorge und Zuneigung, sondern auch für die gemeinsamen Nachkommen, die ein Recht haben, von ihnen ernährt und versorgt zu werden, bis sie imstande sind, für sich selbst zu sorgen.

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TToG II § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. To conclude then, though the fathers power of commanding extends no farther than the minority of his children, and to a degree only fit for the discipline and government of that age; and though that honor and respect, and all that which the Latins called piety, which they indispensably owe to their parents all their life time, and in all estates, with all that support and defense is due to them, gives the father no power of governing, i. e. making laws and enacting penalties on his children; though by all this he has no dominion over the property or actions of his son:

Yet it is obvious to conceive how easy it was, in the first ages of the world, and in places still, where the thinness of people gives families leave to separate into unpossessed quarters, and they have room to remove or plant themselves in yet vacant habitations, for the father of the family to become the Prince of it;* he had been a ruler from the beginning of the infancy of his children: And since without some government it would be hard for them to live together, it was likeliest it should, by the express or tacit consent of the children when they were grown up, be in the father, where it seemed without any change barely to continue;

when indeed nothing more was required to it, than the permitting the father to exercise alone, in his family that executive power of the law of nature, which every free man naturally hath, and by that permission resigning up to him a monarchical power, whilst they remained in it. But that this was not by any paternal right, but only by the consent of his children, is evident from hence, that nobody doubts, but if a stranger, whom chance or business had brought to his family, had there killed any of his children, or committed any other fact, he might condemn and put him to death, or otherwise have punished him, as well as any of his children;

which it was impossible he should do by virtue of any paternal authority over one who was not his child, but by virtue of that executive power of the law of nature, which, as a man, he had a right to: And he alone could punish him in his family, where the respect of his children had laid by the exercise of such a power, to give way to the dignity and authority they were willing should remain in him, above the rest of his family.

§ 74. Um also zu schließen: Die Macht des Vaters für Anordnungen reicht nicht weiter als die Minderjährigkeit seiner Kinder und nur bis zu einem für Disziplin und Anleitung jenes Alters angemessenen Grad. Selbst Ehrerweisung und Achtung, und alles, was der Römer unter Pietät verstand, was Kinder ein Leben lang und in allen Lagen unabweisbar ihren Eltern schulden, zu all der Hilfe und dem Schutz, der ihnen gebührt, gewähren einem Vater keine Macht zu herrschen, sprich Gesetze zu erlassen und Strafen über die Kinder zu verhängen. Trotz all dem hat er keine Herrschaft über den Besitz oder die Handlungsweise seines Sohns.

Freilich kann man sich vorstellen wie einfach es für einen Vater zu Anfang der Welt war ein Fürst der Seinen zu werden40. Wie es heute in Gegenden ist, in denen geringe Bevölkerungsdichte Familien gestattet, sich in herrenlose Gebiete abzusondern, wo sie Raum haben um fortzuziehen und sich an noch unbesetzten Wohnstätten niederzulassen. Vom Beginn der Kindheit seiner Sprösslinge an war er deren Leiter gewesen. Als sie erwachsen waren, wäre es ohne jede Regierung schwer für sie gewesen zusammenzuleben. Es lag schlicht am nächsten, diese mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung der Kinder dem Vater zu überlassen. Bei ihm schien sie ohne jedwede Änderung lediglich fortzudauern, und in der Tat war nichts weiter erforderlich, als dem Vater zu gestatten, in seiner Familie jene vollziehende Macht des Naturrechts auszuüben, die jeder freie Mensch von Natur besitzt und ihm mit dieser Erlaubnis monarchische Macht zu übertragen, solange sie in der Familie verblieben.

Dies aber geschah nicht durch irgendein väterliches Recht, sondern nur durch Übereinkunft der Kinder. Man erkennt dies an dem niemals angezweifelten Recht, einen Fremden, den Zufall oder Geschäft in die Familie geführt und der dort eines der Kinder getötet oder sonst etwas verbrochen hatte, verurteilen, gleichfalls töten, oder auf andere Weise, wie eines seiner Kinder strafen zu dürfen. Das hätte er Kraft einer väterlichen Autorität unmöglich an jemand tun können, der nicht sein Kind war, sondern nur kraft der vollziehenden Gewalt des Naturrechts, zu der er als Mensch berechtigt ist. Dabei konnte er diesen allein seine Familie betreffend strafen, wo die Achtung der Kinder auf die Ausübung dieser Gewalt verzichtet hatte, um der Würde und Autorität Platz zu machen, die sie in ihm über die übrige Familie gewahrt zu sehen wollten.

40It is no improbable opinion therefore, which the arch philosopher (Aristotle) was of, that the chief person in every household was always, as it were, a King: So when numbers of households joined themselves in civil societies together, Kings were the first kind of governors amongst them, which is also, as it seemed, the reason why the name of fathers continued still in them, who, of fathers, were made rulers; as also the ancient custom of governors to do as Melchisedech, and being Kings, to exercise the office of Priests, which fathers did at the first, grew perhaps by the same occasion. How be it, this is not the only kind of regiment that has been received in the world. The inconveniences of one kind have caused sundry others to be devised; so that in a word, all public regiment, of what kind sever, seemed evidently to have risen from the deliberate advice, consultation and composition between men, judging it convenient and behoveful; there being no impossibility in nature considered by itself, but that man might have lived without any public regiment. Hookers Eccl.P.lib.I.Sect.10.

40Es ist keine unvorstellbare Ansicht, die der Erz-Philosoph (Aristoteles) vertrat: Jeder Haushaltsvorstand war sozusagen König. Sobald sich mehrere Haushalte (Sippen/Clans) zu bürgerlichen Gesellschaften vereinigten, waren Könige der erste Typ Regierender unter ihnen. Scheinbar ist das der Grund, weshalb der Name Vater bei jenen weiterverwendet wurde, die von Vätern zu Herrschern erhoben wurden. Die antike Gewohnheit der Regenten es wie Melchisedech, Gen.I.18, zu halten, und als Könige das Priesteramt auszuüben, wie es anfangs die Vätern taten, mag vielleicht bei selbiger Gelegenheit entstanden sein. Wie dem auch sei, es handelt sich nicht um die einzige Art von Regierung, die in der Welt entstanden ist. Die Mängel der einen Art waren Anlass genug, um sich verschiedene andere Auszudenken. Mit einem Wort: Jede Form öffentliche Regierung ist augenscheinlich aus wohldurchdachter Überlegung und Beratung der Menschen hervorgegangen. Je nachdem ob sie als angemessen und hilfreich eingeschätzt wurden. Es ist nicht unmöglich anzunehmen, im Naturzustand an sich betrachtet, könnten die Menschen auch ohne jegliche öffentliche Regierung gelebt haben. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.sect.10.

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TToG II § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. A man may owe honor and respect to an ancient, or wise man; defense to his child or friend; relief and support to the distressed; and gratitude to a benefactor, to such a degree, that all he has, all he can do, cannot sufficiently pay it: But all these give no authority, no right to anyone, of making laws over him from whom they are owing. And it is plain, all this is due not only to the bare title of father; not only because, as has been said, it is owing to the mother too; but because these obligations to parents, and degrees of what is required of children, may be varied by the different care and kindness, trouble and expense, which is often employed upon one child more than another.

§ 70. Vielleicht schuldet ein Mensch Alten oder Weisen Ehrerbietung und Achtung, Kind oder Freund Schutz, einem Pechvogel Hilfe und Unterstützung und einem Wohltäter Dankbarkeit in einem solchen Ausmaß, dass alles, was er hat oder je tun kann, niemals ausreicht um es auszugleichen. Doch all das verleiht niemandem Autorität oder gar ein Recht der Gesetzgebung über die Schuldner. Unzweifelhaft gebührt all das nicht nur dem bloßen Titel Vater. Nicht nur weil, wie gesagt, es der Mutter ebenso zusteht, sondern weil diese Pflichten gegen die Eltern und der Grad dessen, was Kindern abverlangt wird, sich unterscheiden können, je nach unterschiedlicher Sorgfalt und Güte, Mühe und Kosten, wovon häufig auf ein Kind mehr als auf das Andere verwandt wird.

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