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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 53, Absatz 53,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 53, Absatz 53,

“And Christ leaves two unanswerable arguments which are of equal validity in things of the same nature as, first, that this was not a plant of his father’s planting and therefore it should be rooted up; from whence, I gather this rule, that when once human inventions become impositions and lay a necessary upon that which God hath left free, then may we lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.” (Quotation Bagshaw)

In arguments drawn from examples the condition of the persons and nature of things ought well to agree, but in this case they are all far different. The Elders, though perhaps as our author says the Sanhedrin126, 172 and so their rulers, yet did not impose these as lawmakers but pretended only to be the conveyors of the law of God by a tradition as sacred as any written precepts, whereas the magistrate urges his decrees in indifferent things as no otherwise binding than by virtue of his own authority as having the same original and obligation with all his other laws.

The things there were prohibited traditions, for to urge anything as the law of God and a divine rule of his worship was clear against those positive commands of God in Deuteronomy, but here they are things free and indifferent so that what Christ here so sharply reproves was the hypocrisy of the teachers not the authority of lawmakers their prohibited traditions not any impositions in indifferent things.

From whence may be gathered this rule and no other; that when human inventions are pretended to be of divine original and imposed as such contrary to the positive commands of God and lay a dogmatical and divine necessity upon that which God hath left free (his deductions must stand so or else they will be besides the premisses, and then he may infer that) then we may lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.

„So hinterlässt Jesus Christus zwei unbeantwortbare Argumente identischer Validität in Angelegenheiten gleicher Natur, erstens, es handelte sich um keine Pflanze aus den Pflanzungen seines Vaters und deshalb sei es zu entwurzeln. Aus diesem Umstand gewinne ich die Regel, sobald menschliche Erfindungen zu Verfügungen werden und als Notwendigkeit auferlegt werden, wo Gott freien Raum gelassen hat, dann dürfen wir rechtmäßig diese als Gewächse menschlicher Aussaat statt göttlicher Provenienz zurückweisen,“
(Zitat Bagshaw)

Bei Argumenten, die aus Beispielen gewonnen werden, sollten die Bedingungen für die Personen wie die Natur der Dinge gut übereinstimmen, was aber in diesem Fall vollkommen anders ist. Die Ahnen, die unser Autor vielleicht als Sanhedrin126, 172 und damit als ihre Herrscher bezeichnet, haben die strittigen Vorschriften dennoch nicht in ihrer Rolle als Gesetzgeber erlassen, sondern behaupteten lediglich, auf Grund einer Tradition, die ebenso heilig wäre wie irgendwelche schriftlichen Vorgaben, die Ausführenden des göttlichen Gesetzes zu sein, während die Obrigkeit ihre Dekrete bezüglich unbestimmter Dinge lediglich auf Grund ihrer eigenen Autorität als verbindlich ansieht, da sie den gleichen Ursprung und die gleiche Verpflichtungskraft gemeinsam mit allen anderen Gesetzen hätten.

Bei diesen Gegebenheiten handelte es sich um verbotene Traditionen, und dabei darauf zu drängen, es handle sich um das Gesetz Gottes und eine göttliche Regelung seiner Huldigung, verstieß eindeutig gegen eben die als verbindlich bekräftigten Anordnungen Gottes im Deuteronomium. Hier aber liegen freie und unbestimmte Gegebenheiten vor, weswegen das, was Christus hier so scharf maßregelt, die Scheinheiligkeit, Heuchelei und Verlogenheit der Gelehrten darstellte und gerade keine Autorität eines Gesetzgebers und ihre verbotenen Traditionen keineswegs irgendwelche Verfügungen über unbestimmte Dinge.

Daraus darf folgende Regel und keine andere abgeleitet werden: Wenn von menschlichen Erfindungen nachweisbar behauptet wird, sie wären göttlichen Ursprungs und als solche im Gegensatz zu den bestätigten Anordnungen Gottes verfügt, und wenn sie dabei dogmatische und göttliche Notwendigkeit in Bezug auf das vorspiegeln, was Gott frei verfügbar belassen hat (des Autors Schlussfolgerungen müssen dahin führen, andernfalls befänden sie sich außerhalb seiner eigenen Prämissen und dann müßte er eben darauf schließen), dann dürfen wir sie rechtmäßig als Blüten menschlicher Aussaat statt aus Gottes Garten zurückweisen

126https://en.wikipedia.org/wiki/Sanhedrin
127https://de.wikipedia.org/wiki/Synhedrion
127https://en.wikipedia.org/wiki/Synedrion

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

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