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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 82, Absatz 82,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 82, Absatz 82,

“The last inconvenience is that by impositions, especially when the penalty is severe, we seem to lay as much weight and stress upon these indifferent things as upon any the most material parts of our religion.”
(Quotation Bagshaw)

If the magistrate employ his power only within those bounds that are set to his authority he doth not thereby slight or undervalue those things that are out of his reach. Were faith and repentance, the substantial parts of religion, entrusted to his jurisdiction and open to his knowledge we might possibly find his penalties severer in those things than in any other.

But God, the judge of hearts, hath reserved both the knowledge and censure of these internal acts to himself, and removed those actions from the judgment of any tribunal but his own. We may well spare the magistrate the exercise of his sovereignty in those things wherein God doth not allow it, and we have as little reason to accuse him of usurpation because he makes use of the authority that is put into his hands as of negligence and lukewarmness because he goes not beyond his commission.

Nor doth human impositions in indifferent things advance them above the more substantial and necessary which stand above them by the appointment of a superior law enjoined by divine authority, and therefore challenges the first and chiefest part of our homage and obedience, so that though he say

“that this rigid irrespective obtruding of small things makes no difference at all between ceremonies and substance”, (Quotation Bagshaw)

‚tis certain it puts as much difference as is acknowledged between an human and a divine law, as between the commands of God and the injunctions of man. The magistrate whilst he reverently forbears to interpose his authority in these things lays a greater stress upon them by acknowledging them to be above his authority, and he that in all other things stands above and commands his people, in these descends to their level and confesses himself their fellow subject.

“Die letze Unannehmbarkeit schließlich besteht darin, dass wir durch Verfügungen, besonders wenn sie mit strengen Strafen verknüpft sind, den Eindruck erwecken als legten wir gleichermaßen viel Gewicht und Nachdruck auf eben jene unbestimmten und eigentlich unbedeutenden Angelegenheiten, als auf irgendeinen substantiellen Bestandteil unserer Religion.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern die Obrigkeit ihre Macht lediglich innerhalb der Grenzen ihrer Autorität ausübt, diskriminiert oder entwertet sie dadurch jene Gegebenheiten nicht, die außerhalb ihrer Reichweite liegen. Wären Glaube und Reue, die wesentlichen Elemente der Religion, ihrer Rechtsprechung überantwortet und stünden ihrer Erkenntnis offen, dann empfänden wir möglicherweise ihre Bestrafungen bei diesen Gegebenheiten als schwerwiegender als bei irgendeiner anderen Angelegenheit.

Indessen aber hat Gott, der Richter aller Herzen, beide, die Erkenntnis und die Beurteilung all jener innerlichen Handlungen sich selbst vorbehalten und sie deshalb dem Urteil irgendeines anderen Tribunals entzogen. Wir dürfen der Obrigkeit getrost die Ausübung ihrer Souveränität bei diesen Angelegenheiten ersparen, bei welchen Gott sie ohnehin nicht erlaubt. Gleichzeitig haben wir genauso wenig Anlass ihn der Usurpation anzuklagen, sobald er Gebrauch von der Autorität macht, die in seinen Händen liegt, als wir hätten, ihn der Vernachlässigung oder Lauheit zu bezichtigen, weil er seinen Handlungsbereich nicht überschreitet.

Ebenso wenig erheben menschliche Verfügungen über unbestimmte Gegebenheiten solche über die essentielleren und notwendigeren, die doch auf Grund Berufung durch ein übergeordnetes Recht durch göttliche Autorität vorgeschrieben sind oder erfordern deshalb höchste und hauptsächlichste Huldigung und Gehorsam, wie es mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht werden soll:

“dass dieses unbeugsame, losgelöste Aufdrängen kleiner Dinge keinerlei Unterschied zwischen Zeremonien und Wesenskern ausmacht.“
(Zitat Bagshaw)

Sicher ist: Es verursacht genauso viel Unterschied, als zwischen einem menschlichen und einem göttlichen Gesetz anerkannt ist, oder zwischen einer Anordnung Gottes und einer Verfügung der Menschen. Indem die Obrigkeit angemessen ehrfürchtig Gottes Autorität über jene Gegebenheiten zu verfügen würdigt, verleiht sie ihnen größeren Nachdruck, da sie damit deren Überordnung über die eigene Autorität anerkennt. Sie, die in allen anderen Angelegenheiten über ihrer Bevölkerung steht und sie befehligt, steigt bei jenen Gegebenheiten Gottes auf den Rang des Volkes hinab und bekennt sich selbst, zu Gottes Gefolge zu gehören.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 61, Absatz 61,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 61, Absatz 61,

“Secondly from the things they impose:

1. They call them a weight which is not necessarily to be laid on the shoulders of any.” But the magistrate is the sole judge of that necessity.

2. “They forbid only those very necessary things, to show that necessary things only and not indifferent should be the matter of our imposition”

I answer:

1. That things may be necessary, (I) in their own nature and so are all comprehended within the law of God;

2. (II) ex suppositione, as being the means to some requisite end, so meat is necessary to him that would live etc., such were the things necessary here – and so things indifferent may become necessary before they are enjoined and oblige the Prince before they are commanded the people, and such a necessity (which I say still the magistrate is judge of) is sufficient for their imposition.

“An zweiter Stelle betreffend die Gegebenheiten, die sie bestimmen:

1. Sie nennen sie eine Last, die nicht unbedingt auf irgendjemandes Schultern gelegt werden sollte.“ Allerdings ist die Obrigkeit die einzig zuständige Stelle, das zu beurteilen.

2. „Sie verbieten lediglich gewisse, spezifisch notwendige Angelegenheiten, um klar zu demonstrieren, dass dies wirklich nur im Falle notwendiger Gegebenheiten geschieht und unbestimmte Angelegenheiten kein allgemeiner Gegenstand ihrer tatsächlichen Verfügung sind.“

Darauf bleibt mir zu antworten:

Einerseits mögen Gegebenheiten ihrer eigenen Natur nach notwendig erscheinen und dahingehend allesamt als Bestanteil von Gottes Gesetz gelten.

Andererseits, ex suppositione, (unter einer Voraussetzung), insoweit sie Mittel zu irgendeinem unabdingbar erforderlichen Zweck sind, so wie Essen lebensnotwendig ist, usw., uns um diese Art notwendiger Gegebenheiten ging es an dieser Stelle.

Auf diesem Weg werden unbestimmte Angelegenheiten zu notwendigen Angelegenheiten, noch bevor sie angeordnet werden, und sie verpflichten den Fürsten, noch bevor sie der Bevölkerung vorgeschrieben werden und diese Art von Notwendigkeit (von der ich nach wie vor behaupte, dies zu bewerten steht der Obrigkeit zu) genügt völlig, um sie verfügen zu dürfen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 55, Absatz 55,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 55, Absatz 55,

“Whilst to others that are more tender and scrupulous they make the sacrifice itself unpleasant, because they will not let it be what God would have it, a free will offering.” (Quotation Bagshaw)

The service of the inward man which God looks after and accepts may be a free will offering, a sincere and spiritual performance under what shape soever of outward indifferent circumstances, the heart may be lift up to heaven, whilst the body bows.

And I know not how any habit can lie heavier on the spirits of any man and hinder its free motion towards God, than the stocks did Paul and Silas, or why anyone should pray less fervently, or doubt more of being heard in a church, and near an organ than Daniel in the den amidst the roaring of the lions.

All that God looks for in his worship now under the gospel is the sacrifice of a broken and a contrite heart, which may be willingly and acceptably given to God in any place or posture, that he hath left it to the discretion of those who are entrusted with the care of the society to determine what shall be order and decency which depend wholly on the opinions and fancies of men, and ‚tis as impossible to fix any certain rule to them as to hope to cast all men’s minds and manners into one mould.

He that will open his eyes upon any country or age but his own will presently see that they are ready to light and venture their lives for that in some places which we should laugh at here. Our deformity is others‘ beauty, our rudeness others‘ civility, and there is nothing so uncouth and unhandsome to us which doth not somewhere or other find applause and approbation; and should the eastern and turbaned nations embrace Christianity ‚twould be as uncomely to them to be bare in the public worship of God as to us to be covered.

And this is so not only in different places but if we survey the several ages of the Church we shall find religion sometimes gay and glorious, beset with pomp and ceremony, sometimes plain and negligent, stripped of all show and outside, but always decent and in order because suited to the present opinion of the age; esteem in this as well as many purring all the difference of value, and why should not the magistrate’s stamp and allowance make the one current as well as the other, why should anyone complain his heart and affections (the only free will offering) were more taken off from God than his friend, by the circumstantial determinations of the magistrate?

What obedient son would less willingly (if it were so appointed him) meet his father in the church than in the chamber, or find his piety slacken by consideration of the place? Or what malefactor would complain of the injunction, or pretend that he could not as fervently beg his life of his Prince in a cassock as in a cloak, were that the habit wherein he were commanded to approach his presence?

‚Tis true ‚tis not unusual to fright the weak and scrupulous with the terrible name of superstition, to clap disgraceful appellations upon innocent actions to deter men from them, a practice (as a learned man says well) not unlike the cruelty of the barbarous heathens that covered the Christians with those skins they had taken off from ravenous beasts that under that disguise they might the better bait them.

But superstition if I understand it aright is a false apprehension of God, or of a false god, attended with a slavish fear of severity and cruelty in him, which they hope to mitigate by a worship of their own invention, and such sacrifices either of the lives of men or beasts or tortures on themselves, as their fears persuaded them are most like to expiate and satisfy the displeasure of the Deity. But that superstition in this sense cannot be applied to the limitation of indifferent things is clear; which are not understood to be designed for atonement.

Für andere hingegen, die zartfühlender, sensibler und gewissenhafter sind, verkehren sie die Heilige Messe in eine unheilige, abzulehnende, da sie diese nicht so durchzuführen erlauben, wie Gott es will: Freiwillig.“ (Zitat Bagshaw)

Ich sage: Gott achtet auf die innere Einstellung beim Gottesdienst und akzeptiert ihn als freiwilliges Angebot, als ernsthafte und seelische Leistung, ungeachtet der Fasson äußerlicher, seinerseits unbestimmter Umstände. Das Herz kann auch zum Himmel erhoben werden, während der Körper sich verbeugt.

Mir ist kein Gewand bekannt, welches schwerer auf den Seelen irgendeines Menschen lasten könnte und seine freie Hinwendung zu Gott stärker hindern könnte als der Pranger das bei Paulus und Silas tat. Oder warum irgendwer in der Kirche auch direkt neben einer Orgel weniger inbrünstig beten oder stärker daran zweifeln sollte, gehört zu werden, als Daniel in der Höhle inmitten des Gebrülls der Löwen.

Alles worauf Gott heute im Zeitalter des Evangeliums bei seiner Huldigung Wert legt, ist das Opfer eines gebrochenen und reuigen Herzens, welches ihm willentlich und annehmbar dargebracht wird. Ungeachtet aller Ortsbestimmung, Darstellungen und Haltungen, die er bewusst dem Ermessen jener überlassen hat, die mit der Sorge um die Gesellschaft betraut sind. Sie sollten entscheiden, was Vorgabe und was Schicklichkeit ist, die zunächst vollkommen von den Meinungen und Phantasien der Menschen abhängen, was es gleichermaßen unmöglich macht, irgendeine sichere Regelung für sie alle zu treffen, als die Hoffnung zu hegen, aller Menschen Vorstellungen und Lebensweisen in eine Form zu gießen.

Wer bereit ist, seine Augen zu öffnen und den Blick auf irgend ein Land zu irgendeiner Zeit zu richten, abgesehen von seinem eigenen, wird augenblicklich erkennen, dass deren Bewohner mancherorts bereit sind, ihre Gemüter für Dinge zu entflammen und ihre Leben zu riskieren, worüber wir hierzulande lauthals Lachen würden. Was wir als unförmig sehen, gilt anderen als Schönheit, was wir als rüpelhaft empfinden, betrachten andere als kultiviertes Verhalten. Es gibt rein gar nichts derart unfeines und unschönes für uns, was nicht irgendwo oder bei irgendwem Applaus und Zustimmung fände. Sollten daher die östlichen, Turbane tragenden Völker das Christentum mit offenen Armen empfangen, wäre es für sie ebenso unvertraut, öffentliche Huldigungen Gottes zu vollziehen, als wir es mit bedecktem Kopf empfinden würden.

Diese Gegebenheiten verhalten sich so nicht nur an unterschiedlichen Orten. Im Gegenteil, sobald wir uns die verschiedenen Zeiträume des Bestehens der Kirche in der Geschichte ansehen, werden wir unvermeidlich die Ausübung der Religion hin und wieder geckenhaft und prächtig vorfinden, behängt mit Pomp und Flitter, manchmal schlicht und bescheiden, beinahe lieblos und nachlässig, aller Demonstrativität und Äußerlichkeit entblättert. Aber dennoch stets schicklich und geordnet, da angepasst an die aktuellen Vorstellungen des jeweiligen Zeitalters. Bewertet das genauso gut als Grundrauschen vieler wie als Unterschiedlichkeit der Wertschätzung. Warum also sollten Siegel und Gewähr der Obrigkeit nicht das eine ebenso in Geltung setzen wie das andere? Warum sollte irgendwer sich beschweren, sein Herz und seine Hingabe (die einzigen Angebote, die er aus freiem Willen machen kann) würden Gott durch die sie begleitenden Bestimmungen der Obrigkeit stärker vorenthalten, als die seines Freundes?

Welcher gehorsame Sohn würde seinen Vater weniger bereitwillig zur Kirche begleiten (falls es ihm so vorgeschrieben wäre) als in den Sitzungssaal? Oder empfände seine Frömmigkeit durch örtliche Abwägungen verringert? Welcher Bösewicht könnte sich zu Recht über eine Verfügung beschweren, oder behaupten, dass er in einem Talar nicht so leidenschaftlich seinen Fürsten um sein Leben bitten könnte, als in einem Mantel, falls ersteres das Gewand wäre, in dem zu seinem Auftritt zu erscheinen ihm befohlen wurde?

Sicher trifft zu, dass es nicht unüblich ist, die Schwachen und Gewissenhaften mit dem schrecklichen Begriff des Aberglaubens zu verunsichern. Oder gar unschuldige Handlungen mit schändlichen Bezeichnungen zu betiteln, um Menschen von deren weiterer Ausübung abzuhalten. Eine Praxis (wie ein Gelehrter Mann zutreffend anmerkt) nicht unähnlich der Grausamkeit barbarischer Heiden, die die Christen in Felle hüllten, die sie zuvor reißenden Raubtieren abgezogen hatten, um sie in dieser Verkleidung als noch bessere Köder für die Hetzjagd verwenden zu können.

Aberglaube ist allerdings, falls ich das Wort richtig verstehe, eine verfälschte Vorstellung von Gott, oder eine Vorstellung von einem falschen Gott, angereichert mit einer sklavischen Angst vor in ihm vermuteter Strenge und Grausamkeit, die die Betroffenen durch eine selbst frei erfundene Huldigung zu mäßigen hoffen. Er bewirkt dementsprechend Opfergaben, seien es Menschenleben oder Tiere oder Foltern und Qualen, wie ihre Ängste sie überzeugt haben, dass sie am besten geeignet seien, Sühne und Befriedigung des Unwillens der Gottheit herbeizuführen. Es sollte allerdings klar sein, dass Aberglaube in diesem Sinn der Beschränkung unbestimmter Handlungen nicht in die Schuhe geschoben werden kann. Für diese sind keine Wiedergutmachungen beabsichtigt.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 52, Absatz 52,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 51, Absatz 51,

“The first shall be that of our Savior Christ who was of a most sweet and complying disposition, yet when his Christian liberty came once to be invaded he laid aside gentleness, and proved a stiff and peremptory assertor of it. To omit many passage of which his story is full, I shall mention but one and that was his refusing to wash his hands before meat. What Christ did here I know not how it could be said to be in defense of his Christian liberty.

Indeed he came to promulgate the great law of liberty to believers, to redeem men from the slavery of sin and Satan and subjection to the ceremonial law, but he himself was made under the law, lived under it, and fulfilled it, and therefore it appears to me rather a vindication of his national Jewish liberty which was very much encroached on by the traditions of the Pharisees, who though they sat in Moses‘ chair yet were beyond the bounds he had set them.

God had delivered to the Jews an entire and complete platform of worship, prescribed and limited, too, all the circumstances and ceremonies of it, and so strictly tied them to that rule he had given that Moses himself was not permitted to deviate in the least from it, Look that thou make them after te pattern that was showed thee in the mount.

It could not then but be a horrid impiety and presumption for the Pharisees not only to step into Moses chair but also to ascend into Mount Sinai, and dare to mingle their wisdom with God’s and take upon them to correct or perfect that frame which the great architect of heaven and earth had erected for his sanctuary.

This usurpation might well draw sharp rebukes from the meekest and most complying temper. Christ bore with the infirmities of the weak but not with the open rebellion of the haughty and obstinate; these were those who truly bound burdens on men’s consciences by stamping a divine impression on their own counterfeit inventions and traditions and enjoined them under the penalties of God’s displeasure and the curses of the law.

But I think it will be no very good consequence that because Christ opposed the usurpation of the Pharisees, therefore a Christian may dispute the dominion of his magistrate that because the traditions of the Elders (which were such too as made the commandment of God of none effect), were unlawful in a religion tied to a certain and set form which was to receive neither alteration nor addition, you shall not add unto the word that I command you neither shall you diminish aught from it, wherein God had left nothing arbitrary or indifferent, therefore all impositions are unlawful in a religion wherein almost all the outward actions are left undetermined and free; that because it was a part of the Jewish liberty not to be fettered with pharisaical traditions, therefore it is part of the Christian liberty not to submit to legal injunctions, and therefore it is no wonder that Christ should not prefer [arguments from decency] before those from duty, not wash his hands when he could not do it without contracting guilt, nor pay obedience to that law which God had condemned and provided against by a repeated prohibition such traditions as they delivered to the people not as their own injunctions but as part of the law of God, being properly additions to it and so of forbidden traditions, did not thereby destroy either the indifference of the action or the magistrate’s power of enjoining it, and had Caesar commanded washing of hands at any time of the day I have no reason to think that Christ would have denied him this any more than tribute.

Zunächst sollte über unseren Heiland, der einen reinen und fügsamen Charakter besaß, gesagt sein, dass er dennoch seine Freundlichkeit zur Seite legte, sobald seine christliche Freiheit bedroht wurde und er sich als ihr harter und gebieterischer Streiter erwies. Um den vielen Passagen, von denen seine Legende strotzt, Ehre zu erweisen, sollte ich nur eine anführen: Als er sich weigerte seine Hände vor dem Essen zu waschen. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie das, was er hier tat, als Verteidigung seiner christlichen Freiheit bezeichnet werden könnte.

Tatsächlich erschien er, um das große Gesetz der Freiheit für die Gläubigen zu verkünden, um Menschen aus der Sklaverei der Sünde zu retten, vor dem Teufel und vor der Unterjochung durch das Zeremonialrecht. Er selbst aber war unter diesem Recht geboren, lebte damit und erfüllte es. Eben deswegen kommt es mir eher wie eine Verteidigung seiner nationalen jüdischen Freiheit vor, die durch die Traditionen der Pharisäer ziemlich weitgehend vereinnahmt worden war, welche trotz, dass sie in Moses Stuhl saßen, dennoch außerhalb der Schranken waren, die es gesetzt hatte.

Gott hatte den Juden einen vollumfänglichen und kompletten Satz an kultischen Handlungen zu seiner Huldigung bereitgestellt, vorgeschrieben und auch begrenzt, inklusive aller dazugehörigen äußeren Umstände und Zeremonien, und sie derart fest an diese von ihm selbst erlassene Regel gebunden, dass es nicht einmal Moses erlaubt war, davon auch nur ein Jota abzuweichen: Sorge dafür dass Du sie nach dem Muster ausführst, das Dir auf dem Berg gegeben wurde!

Folglich konnte es nichts als eine schreckliche Pietätlosigkeit und Anmaßung durch die Pharisäer sein, nicht nur Moses Stelle einzunehmen, sondern auch auf den Berg Sinai zu steigen und es zu wagen, ihre Weisheit mit der Gottes zu verquicken und es zu unterfangen, den Ordnungsrahmen, den der große Architekt von Himmel und Erde für sein Heiligtum errichtet hatte, korrigieren oder perfektionieren zu wollen.

Diese Usurpation darf gut und gern scharfen Tadel selbst von den sanftmütigsten und fügsamsten Gemütern nach sich ziehen. Christus wurde mit den Nachteilen der Schwachen, nicht aber mit dem Geist offener Rebellion der Hochmütigen und Verbohrten geboren. Jene waren es, die dem Gewissen der Menschen in Wahrheit Bürden auferlegt haben, indem sie ihren eigenen gezinkten Erfindungen und getürkten Traditionen den Stempel der Göttlichkeit aufprägten und diese unter die Bestrafung durch Gottes Missfallen und die Vergeltung des Gesetzes mogelten.

Dennoch denke ich, es hätte wohl keine sehr positiven Konsequenzen, aus dem Umstand des Widerstands gegen die Usurpation der Pharisäer durch Christus abzuleiten, dass deswegen ein Christ die Herrschaft seiner Obrigkeit bestreiten dürfe. Nur weil die Traditionen der Ahnen (die ebenfalls so beschaffen waren, dass sie die Wirkung der Anordnungen Gottes auf Null setzten) unrechtmäßig gegenüber einer Religion waren, die fest an bestimmte und stehende Formen gebunden war, die keinerlei Veränderung oder Aufblähung duldete: ‚Du darfst meinem Wort, welches ich Dir verfügt habe, nichts hinzufügen und ebenso wenig darfst Du irgendetwas davon verringern.‘ Weil Gott nichts Willkür oder Unbestimmtheit überlassen hat, deshalb seien alle Verfügungen im Falle einer Religion, die nahezu alle äußerlichen unbestimmt und frei verfügbar gelassen hat? Weil es Teil der jüdischen Freiheit war, nicht durch die pharisäischen Traditionen gefesselt zu werden, deshalb sei es Teil der christlichen Freiheit, keinen legalen Verfügungen untergeordnet zu werden?

Und eben deswegen ist es kein Wunder, dass Christus die Pflicht der Schicklichkeit vorzog und seine Hände nicht gewaschen hat, wenn er das nicht tun konnte, ohne sich Schuld einzuhandeln. Indem er dem Gesetz, das Gott längst verurteilt hatte, keinen Gehorsam erwies, sorgte er durch sein wiederholtes Verbot dafür, dass derartige Traditionen, soweit sie der Bevölkerung aufgedrängt wurden, ohne deren eigene Verfügungen zu sein, sondern statt dessen als Teil von Gottes Gesetz deklariert wurden, als tatsächliche Aufblähungen zu diesem und als verbotene Traditionen erkennbar wurden. Doch dadurch zerstörte er weder die Unbestimmtheit von Handlungen noch die Macht der Obrigkeit, deren Bestimmung an sich zu ziehen. Hätte Cäsar persönlich befohlen, die Hände zu irgendeiner Zeit des Tages zu waschen, habe ich keinen Grund zu der Annahme, Jesus Christus hätte ihm das weitergehend verweigert als Tribut zu zahlen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

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Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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TToG II § 216

John Locke: Two Treatises of Government

§ 216. Thirdly: When, by the arbitrary power of the Prince, the electors, or ways of election are altered, without the consent, and contrary to the common interest of the people, there also the legislative is altered: For, if others than those whom the society hath authorized thereunto, do choose or in another way than
what the society hath prescribed, those chosen are not the legislative appointed by the people.

§ 216. Drittens: Sollten mittels willkürlicher Ausübung der Macht des Fürsten die Wähler oder die Art der Wahl manipuliert werden, ohne Zustimmung und gegen das gemeinsame Interesse der Bevölkerung, dann wird damit die Legislative verändert. Wenn andere wählen als die, welche die Gesellschaft dazu ermächtigt hat, oder nach einer anderen Art, als die Gesellschaft vorgeschrieben hat, bilden die Gewählten keine Legislative, die vom Volk bestimmt worden wäre.

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TToG II § 198

John Locke: Two Treatises of Government

§ 198. In all lawful governments, the designation of the persons, who are to bear rule, is as natural and necessary a part as the form of the government itself, and is that which had its establishment originally from the people; the anarchy64 being much alike, to have no form of government at all; or to agree, that it shall be monarchical, but to appoint no way to design the person that shall have the power, and be the monarch.

Hence all commonwealths with the form of government established have rules also of appointing those who are to have any share in the public authority, and settled methods of conveying the right to them: Whoever gets into the exercise of any part of the power, by other ways than what the laws of the community have prescribed, hath no right to be obeyed, though the form of the commonwealth be still preserved; since he is not the person the laws have appointed, and consequently not the person the people have consented to. Nor can such an usurper, or any deriving from him, ever have a title, till the people are both at liberty to consent, and have actually consented to allow, and confirm in him the power he hath till then usurped.

§ 198. Bei allen rechtmäßigen Regierungsformen ist die Bestimmung der Personen, welche die Regierung zu tragen haben, eine ebenso natürliche und notwendige Aufgabe, wie die der Form der Regierung selbst, und zwar diejenige, die ursprünglich vom Volk selbst festgelegt wurde. Die Anarchie64 gleicht ziemlich dem Zustand gar keine Regierung zu haben oder einer Übereinkunft, sie solle monarchisch sein ohne einen Weg zur Bestimmung der Person festzulegen, die Macht haben und Monarch sein soll.

Daher haben Staaten mit festgelegter Regierungsform auch Regeln, diejenigen zu bestimmen, die Anteil an der öffentlichen Autorität haben sollen und etablierte Methoden, ihnen die Berechtigung dazu zu übertragen. Wer auch immer zu Ausübung eines Teils der Macht auf andere Weise gelangt, als Gesetze der Gemeinschaft vorgeschrieben haben, hat kein Recht auf Gehorsam, selbst wenn die Form des Staats erhalten bleibt. Denn er ist nicht die vom Gesetz bestimmte Person und folglich genauso wenig diejenige, der das Volk seine Zustimmung gewährt hat.

So ein Usurpator oder irgendein Nachkomme kann auch niemals einen Anspruch haben, bevor das Volk sowohl die Freiheit hat ihn zu akzeptieren als auch tatsächlich zugestimmt hat, ihm Macht zu gewähren und zu bestätigen, die er bis dahin usurpiert hatte.

64https://en.wikipedia.org/wiki/Anarchy
64https://de.wikipedia.org/wiki/Anarchie

65Within the 1821 Edition is repeated a passage already given some lines above, I cutted off being unnecessary therefore:

For the anarchy64 is much alike, to have no form of government at all: Or to agree that it shall be monarchical, but to appoint no way to know or design the person that shall have the power, and be the monarch.

In this 1821 edition some liens of the text here are repeated, which I cut off for.
In der genutzten Ausgabe von 1821 wiederholt sich hier eine wenige Zeilen zuvor stehende Textpassage, die ich ausgeschnitten habe.

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