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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 77, Absatz 77,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 77, Absatz 77,

“But true religion like the spirits of wine or subtle essences whenever it comes to be opened and exposed to view runs the hazard of being presently dispirited and lost.”

Christ who best understood the nature of Christian religion hath fitted it with another simile, Math.5.25, he fears not to trust it to the open view, nor thinks that the profession of the Gospel would have less heat or light upon an hill than in a corner, and makes it a kind of absurdity to endeavor to conceal that which was to be a light to those that sit in darkness and was to shine over all the world, this would be to confine the sun to a cave, and not to light or set up a candle for fear it should go out, which runs a greater hazard in a close confinement.

“Wahre Religion jedoch, dem Geist des Weines oder dem Aroma feiner Essenzen gleich, läuft stets Gefahr, sowie geöffnet und den Blicken ausgesetzt, dass sich sofort der Geist verflüchtigt und das Aroma sich verliert.“

Jesus Christus, der die Natur der christlichen Religion am besten verstand, hat dies jedoch mit einem geeigneteren Vergleich beschrieben, Math.5.25. Er fürchtet weder, sie der öffentlichen Wahrnehmung anzuvertrauen, noch denkt er, das Bekenntnis zum Evangelium hätte weniger Wärme oder Erleuchtung auf einem Hügel als in einer Ecke. Er bezeichnet es als Absurdität, den Schluss zu wagen, etwas, das den in der Dunkelheit Sitzenden zur Erleuchtung dienen und über die ganze Welt strahlen sollte, dass dies genutzt werde, die Sonne in eine Höhle zu sperren, anstatt zu leuchten oder eine Kerze vor lauter Furcht, sie könne verlöschen, in einen geschlossenen Behälter zu sperren, in welchem sie einem größeren derartigen Risiko ausgesetzt wäre.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 55, Absatz 55,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 55, Absatz 55,

“Whilst to others that are more tender and scrupulous they make the sacrifice itself unpleasant, because they will not let it be what God would have it, a free will offering.” (Quotation Bagshaw)

The service of the inward man which God looks after and accepts may be a free will offering, a sincere and spiritual performance under what shape soever of outward indifferent circumstances, the heart may be lift up to heaven, whilst the body bows.

And I know not how any habit can lie heavier on the spirits of any man and hinder its free motion towards God, than the stocks did Paul and Silas, or why anyone should pray less fervently, or doubt more of being heard in a church, and near an organ than Daniel in the den amidst the roaring of the lions.

All that God looks for in his worship now under the gospel is the sacrifice of a broken and a contrite heart, which may be willingly and acceptably given to God in any place or posture, that he hath left it to the discretion of those who are entrusted with the care of the society to determine what shall be order and decency which depend wholly on the opinions and fancies of men, and ‚tis as impossible to fix any certain rule to them as to hope to cast all men’s minds and manners into one mould.

He that will open his eyes upon any country or age but his own will presently see that they are ready to light and venture their lives for that in some places which we should laugh at here. Our deformity is others‘ beauty, our rudeness others‘ civility, and there is nothing so uncouth and unhandsome to us which doth not somewhere or other find applause and approbation; and should the eastern and turbaned nations embrace Christianity ‚twould be as uncomely to them to be bare in the public worship of God as to us to be covered.

And this is so not only in different places but if we survey the several ages of the Church we shall find religion sometimes gay and glorious, beset with pomp and ceremony, sometimes plain and negligent, stripped of all show and outside, but always decent and in order because suited to the present opinion of the age; esteem in this as well as many purring all the difference of value, and why should not the magistrate’s stamp and allowance make the one current as well as the other, why should anyone complain his heart and affections (the only free will offering) were more taken off from God than his friend, by the circumstantial determinations of the magistrate?

What obedient son would less willingly (if it were so appointed him) meet his father in the church than in the chamber, or find his piety slacken by consideration of the place? Or what malefactor would complain of the injunction, or pretend that he could not as fervently beg his life of his Prince in a cassock as in a cloak, were that the habit wherein he were commanded to approach his presence?

‚Tis true ‚tis not unusual to fright the weak and scrupulous with the terrible name of superstition, to clap disgraceful appellations upon innocent actions to deter men from them, a practice (as a learned man says well) not unlike the cruelty of the barbarous heathens that covered the Christians with those skins they had taken off from ravenous beasts that under that disguise they might the better bait them.

But superstition if I understand it aright is a false apprehension of God, or of a false god, attended with a slavish fear of severity and cruelty in him, which they hope to mitigate by a worship of their own invention, and such sacrifices either of the lives of men or beasts or tortures on themselves, as their fears persuaded them are most like to expiate and satisfy the displeasure of the Deity. But that superstition in this sense cannot be applied to the limitation of indifferent things is clear; which are not understood to be designed for atonement.

Für andere hingegen, die zartfühlender, sensibler und gewissenhafter sind, verkehren sie die Heilige Messe in eine unheilige, abzulehnende, da sie diese nicht so durchzuführen erlauben, wie Gott es will: Freiwillig.“ (Zitat Bagshaw)

Ich sage: Gott achtet auf die innere Einstellung beim Gottesdienst und akzeptiert ihn als freiwilliges Angebot, als ernsthafte und seelische Leistung, ungeachtet der Fasson äußerlicher, seinerseits unbestimmter Umstände. Das Herz kann auch zum Himmel erhoben werden, während der Körper sich verbeugt.

Mir ist kein Gewand bekannt, welches schwerer auf den Seelen irgendeines Menschen lasten könnte und seine freie Hinwendung zu Gott stärker hindern könnte als der Pranger das bei Paulus und Silas tat. Oder warum irgendwer in der Kirche auch direkt neben einer Orgel weniger inbrünstig beten oder stärker daran zweifeln sollte, gehört zu werden, als Daniel in der Höhle inmitten des Gebrülls der Löwen.

Alles worauf Gott heute im Zeitalter des Evangeliums bei seiner Huldigung Wert legt, ist das Opfer eines gebrochenen und reuigen Herzens, welches ihm willentlich und annehmbar dargebracht wird. Ungeachtet aller Ortsbestimmung, Darstellungen und Haltungen, die er bewusst dem Ermessen jener überlassen hat, die mit der Sorge um die Gesellschaft betraut sind. Sie sollten entscheiden, was Vorgabe und was Schicklichkeit ist, die zunächst vollkommen von den Meinungen und Phantasien der Menschen abhängen, was es gleichermaßen unmöglich macht, irgendeine sichere Regelung für sie alle zu treffen, als die Hoffnung zu hegen, aller Menschen Vorstellungen und Lebensweisen in eine Form zu gießen.

Wer bereit ist, seine Augen zu öffnen und den Blick auf irgend ein Land zu irgendeiner Zeit zu richten, abgesehen von seinem eigenen, wird augenblicklich erkennen, dass deren Bewohner mancherorts bereit sind, ihre Gemüter für Dinge zu entflammen und ihre Leben zu riskieren, worüber wir hierzulande lauthals Lachen würden. Was wir als unförmig sehen, gilt anderen als Schönheit, was wir als rüpelhaft empfinden, betrachten andere als kultiviertes Verhalten. Es gibt rein gar nichts derart unfeines und unschönes für uns, was nicht irgendwo oder bei irgendwem Applaus und Zustimmung fände. Sollten daher die östlichen, Turbane tragenden Völker das Christentum mit offenen Armen empfangen, wäre es für sie ebenso unvertraut, öffentliche Huldigungen Gottes zu vollziehen, als wir es mit bedecktem Kopf empfinden würden.

Diese Gegebenheiten verhalten sich so nicht nur an unterschiedlichen Orten. Im Gegenteil, sobald wir uns die verschiedenen Zeiträume des Bestehens der Kirche in der Geschichte ansehen, werden wir unvermeidlich die Ausübung der Religion hin und wieder geckenhaft und prächtig vorfinden, behängt mit Pomp und Flitter, manchmal schlicht und bescheiden, beinahe lieblos und nachlässig, aller Demonstrativität und Äußerlichkeit entblättert. Aber dennoch stets schicklich und geordnet, da angepasst an die aktuellen Vorstellungen des jeweiligen Zeitalters. Bewertet das genauso gut als Grundrauschen vieler wie als Unterschiedlichkeit der Wertschätzung. Warum also sollten Siegel und Gewähr der Obrigkeit nicht das eine ebenso in Geltung setzen wie das andere? Warum sollte irgendwer sich beschweren, sein Herz und seine Hingabe (die einzigen Angebote, die er aus freiem Willen machen kann) würden Gott durch die sie begleitenden Bestimmungen der Obrigkeit stärker vorenthalten, als die seines Freundes?

Welcher gehorsame Sohn würde seinen Vater weniger bereitwillig zur Kirche begleiten (falls es ihm so vorgeschrieben wäre) als in den Sitzungssaal? Oder empfände seine Frömmigkeit durch örtliche Abwägungen verringert? Welcher Bösewicht könnte sich zu Recht über eine Verfügung beschweren, oder behaupten, dass er in einem Talar nicht so leidenschaftlich seinen Fürsten um sein Leben bitten könnte, als in einem Mantel, falls ersteres das Gewand wäre, in dem zu seinem Auftritt zu erscheinen ihm befohlen wurde?

Sicher trifft zu, dass es nicht unüblich ist, die Schwachen und Gewissenhaften mit dem schrecklichen Begriff des Aberglaubens zu verunsichern. Oder gar unschuldige Handlungen mit schändlichen Bezeichnungen zu betiteln, um Menschen von deren weiterer Ausübung abzuhalten. Eine Praxis (wie ein Gelehrter Mann zutreffend anmerkt) nicht unähnlich der Grausamkeit barbarischer Heiden, die die Christen in Felle hüllten, die sie zuvor reißenden Raubtieren abgezogen hatten, um sie in dieser Verkleidung als noch bessere Köder für die Hetzjagd verwenden zu können.

Aberglaube ist allerdings, falls ich das Wort richtig verstehe, eine verfälschte Vorstellung von Gott, oder eine Vorstellung von einem falschen Gott, angereichert mit einer sklavischen Angst vor in ihm vermuteter Strenge und Grausamkeit, die die Betroffenen durch eine selbst frei erfundene Huldigung zu mäßigen hoffen. Er bewirkt dementsprechend Opfergaben, seien es Menschenleben oder Tiere oder Foltern und Qualen, wie ihre Ängste sie überzeugt haben, dass sie am besten geeignet seien, Sühne und Befriedigung des Unwillens der Gottheit herbeizuführen. Es sollte allerdings klar sein, dass Aberglaube in diesem Sinn der Beschränkung unbestimmter Handlungen nicht in die Schuhe geschoben werden kann. Für diese sind keine Wiedergutmachungen beabsichtigt.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 50, Absatz 50,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 50, Absatz 50,

“Decency and order when it is of constraint not of consent is nothing else but in the imposer tyranny, in the person imposed upon bondage, and makes him to be what in things appertaining to religion we are forbidden to be ‚the servants of another‘.” (Quotation Bagshaw)

Which text cannot without force be applied to any other but a civil bondage. The Apostle in that chapter gives them a resolution of some doubts which it seems they had proposed to him concerning the several relations and conditions of men, as the married and unmarried, the servant and the free and in general tells them, that conversion to Christianity did not dissolve any of those obligations they were tied in before but that the gospel continued them in the same condition and under the same civil obligations it found them.

The married were not to leave their consorts, nor the servant freed from his master, but because they were such as Christ had purchased with his blood and free men of his kingdom he thinks them fitter to be free, and advises them if they could to gain their liberty and not debase themselves to slavery and that too for the same reasons he counsels virgins to continue single, that they might the more freely attend the business of religion and not be entangled in the avocations and concernments of the world.

Nor can those words ‚be ye not the servants of men‘ be possibly understood of obedience to the injunctions of the magistrate in matters of religion or be any answer to their question, Christianity being scarce then known to the heathen magistrate, who was more likely to persecute the profession than prescribe forms of worship in a religion new and opposite to his own.

Nor could servant in this sense relate (as our author would have it) “to the master extending his rule over the conscience”, who, “if a heathen”, might possibly forbid, but would never fashion the worship of a Christian, “if a Christian”, the argument at best would be but against the master not against the magistrate in prescribing rules of worship.

Though it is very improbable that the Corinthians132 should at the very first approaches of this religion be so inquisitive after the smallest things of discipline, whereof all sects in their beginnings are not very curious as we find the first Christians were not, or that Paul in answer to their demands should provide against an evil wherewith they were not threatened, for who can think that masters that could not but know their servants‘ privileges and freedom in the gospel to be equal with their own should take upon them presently so magisterially to chalk out a way of worship to their servants, when yet they were scarcely acquainted with the particulars of the doctrine itself, and it is known that masters and servants, all the converts did usually assemble with their fellow Christians and join in the same worship with the church they were of; I shall not therefore fear to affirm the “be you not the servants of men”, is but repeating the advice he gave, “if thou mayst be made free use it rather”.

“Schicklichkeit und Ordnung aus Zwang statt aus Einvernehmen bedeuten nichts anderes als Tyrannei seitens dessen, der aufdrängt und Knechtschaft für den, dem derlei aufs Auge gedrückt wird. Es verwandelt letzteren, soweit es die religiösen Angelegenheiten betrifft, in eben den, der uns verboten wurde zu sein, ‚Sklave eines anderen‘.“ (Zitat Bagshaw)

Dieser Text kann sich ohne Einsatz verbaler Gewalt auf nichts anderes beziehen als staatliche Knechtschaft für die Bürger. Der Apostel gibt ihnen in diesem Kapitel eine erlösende Antwort bezüglich nagender Zweifel, die sie ihm offenbar vorgelegt hatten. Diese betrafen die verschiedenen Beziehungen und Bedingungen für Menschen, soweit es dabei um Verheiratete und Ledige oder Sklaven und Freie geht und er teilt ihnen in Form allgemeiner Begriffe mit, dass die Annahme des christlichen Glaubens keine dieser Pflichten auflöst, an die sie zuvor gebunden wurden, sondern dass das Evangelium diese unverändert und unter gleichen Bedingungen und bürgerlichen Pflichten, die sie beinhalten, fortgesetzt sehen will.

Verheiratete dürfen ihre Partner nicht verlassen, Sklaven werden nicht von ihrem Herrn befreit. Sondern weil sie zu denen gehören, die Jesus Christus durch sein Blut freigekauft hat und sie deshalb freie Menschen seines Königreichs sind, hält Paulus sie für geeigneter zur Freiheit und weist sie an, ihre Freiheit zu erwerben, falls sie können, und sich selbst niemals zur Sklaverei erniedrigen. Aus eben denselben Gründen rät er Jungfrauen ledig zu bleiben, damit sie sich dadurch umso freier der Religion widmen können und nicht in weltliche Attraktionen und Bedenklichkeiten verstrickt werden.

Ebenso wenig können besagte Worte ‘macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen’ irgendwie in Bezug auf die Verfügungen der Obrigkeit über Fragen, die religiöse Angelegenheiten berühren, verstanden werden oder gar eine Antwort auf ihre Frage geben, wo doch das Christentum den heidnischen Obrigkeiten seinerzeit kaum bekannt war, die ohnehin bevorzugten, das Bekenntnis zu verfolgen, als sich mit Vorschriften über die Formen der Huldigung einer neuen und ihrer eigenen entgegengesetzten Religion aufzuhalten.

Ferner kann sich der Begriff Sklave in diesem Sinne nicht auf (auch wenn unser Autor das gern so hätte) „des Herrn Zuständigkeit, dessen Gewissen zu bestimmen“ beziehen, der „falls es sich um einen Heiden handelt“ möglicherweise verbieten, aber niemals die Form der Huldigung eines Christen gestalten würde. „Aber, wäre er Christ“, würde das Argument bestenfalls gegen den Herrn und keinesfalls gegen eine Obrigkeit sprechen, die Regeln für die Huldigung vorschreibt.

Von daher ist die Vorstellung ziemlich unwahrscheinlich, die Korinther132 wären bei den ersten Anflügen dieser Religion so wissbegierig auf die allerkleinsten Details der inneren Disziplin gewesen. Ebenso wie alle Sekten in ihren Anfängen nicht vorwiegend neugierig diesbezüglich sind, nehmen wir das auch bei den ersten Christen nicht wahr. Oder gar, dass Paulus in seinen Antworten gegen ein Übel vorgesorgt haben sollte, von dem sie gar nicht bedroht wurden. Wer kommt denn auf die absurde Idee, Herren, die doch noch kaum Bekanntschaft mit den Einzelheiten der neuen Lehre selbst gemacht hatten und gerade mal wussten, dass die Privilegien und Freiheiten ihrer Sklaven im Evangelium ihren eigenen gleich waren, würden es augenblicklich auf sich nehmen, einem Oberlehrer gleich ihren Sklaven einen Weg zur Huldigung mit Kreide auf Tafeln vorzuzeichnen?

Es ist doch bekannt, dass sich Herren und Sklaven, alle Konvertiten gemeinsam, gewöhnlich mit ihren Glaubensgenossen zur gemeinsamen Huldigung in der Kirche zusammenfanden, zu der sie sich gesellt hatten. Deshalb muss ich mich davor nicht fürchten zu bestätigen, der Satz ‚Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen‘ bedeute etwas anderes als die Anweisung zu wiederholen, die Paulus bereits gegeben hatte: ‚Solltest Du befreit werden können, nutze das soweit möglich. ‘

132https://en.wikipedia.org/wiki/First_Epistle_to_the_Corinthians

132https://de.wikipedia.org/wiki/1._Brief_des_Paulus_an_die_Korinther

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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Tract I, Section 41, Absatz 41,

That those places, Math. II; Joh.8.36, are to be understood of a freedom from sin and the devil and not from laws, the freedom of Christ’s subjects being of the same nature with the kingdom whereof they were subjects, that is, not of this world or of the outward but inward man, is clear not only from the general current of interpreters but the places themselves; for where Christ invites them to submit their necks to his yoke because it is easy he tells them what ease it is they must expect viz., rest to their souls, the whole antecedent discourse being of the internal work of the gospel upon the heart, of faith and repentance, and the happiness of those to whom God revealed the gospel and not relating at all to their outward privileges or in the last glancing at any exemption from the dominion and rule of the magistrate.

Besagte Textstellen des Evangeliums (Math. II, Joh. 8.36,) sind so zu verstehen, dass es sich um die Freiheit von Sünde und Teufel handelt, nicht um Freiheit von Recht und Gesetz. Die Freiheit der Untertanen Christi ist von gleicher Natur wie dessen Königreich, dem sie untergeordnet sind: Nicht von dieser Welt, nicht auf die Äußerlichkeit bezogen, sondern auf die Innerlichkeit des Menschen. Dies geht nicht nur aus dem Mainstream des Verständnisses aller Interpreten oder Interpretatoren, sondern auch klar aus den Textstellen selbst hervor. Denn dort fordert Christus sie auf, ihren Nacken unter sein Joch zu verfügen, von dem er behauptet es sei leicht und um zu erklären, worin die Leichtigkeit besteht, verweist er auf die Erwartung des Seelenheils. Der gesamte vorangehende Diskurs handelt von der inneren Wirkung des Evangeliums auf das Herz, von Glauben und Reue, von der Glückseligkeit derer, denen Gott das Evangelium offenbart hat und hat keinerlei Bezug zu äußerlichen Privilegien oder auch nur den Hauch irgendeiner Ausgenommenheit von der Regelungsbefugnis der Obrigkeit.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 34, Absatz 34,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 34, Absatz 34,

The texts produced inform Christians in general of the liberty purchased them by our Savior, and there appears not in one of them any precept to magistrates to forbid their imposing indifferent things. But whether that liberty be to be understood as an exemption from the magistrate’s injunctions in religious worship, the word being used indefinitely without application to things either religious or civil and so not to be limited by the fancy of every interpreter unless the scope of the place shall favor it, we shall see in their particular examination.

Diese Schriften und Texte informieren Christen ganz allgemein über die Freiheit, die Ihnen unser Heiland bereitet hat. Und in nicht einer einzigen erscheint irgendeine Regel für Obrigkeiten, die ihnen die Regelung unbestimmter Gegebenheiten verbietet. Ob aber diese Freiheit überhaupt als Ausnahme von der Regelungsbefugnis eines Magistrats in Fragen religiöser Huldigung und deren Formen verstanden werden kann: Der Begriff wird unbeschränkt ohne jede Bezugnahme auf Angelegenheiten benutzt, seien es nun religiöse oder staatsbürgerliche. Er kann daher nicht durch die Phantasterei eines x-beliebigen Interpreten definiert werden. Zumindest nicht solange bis der Anwendungsbereich dies zulässt, wie wir in seiner spezifischen Untersuchung sehen werden.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 4, Absatz 4

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 4, Absatz 4

I could heartily wish that all disputes of this nature would cease, that men would rather be content to enjoy the freedom they have, than by such questions increase at once their own suspicions and disquiets, and the magistrate’s trouble, such discourses, however cautiously proposed, with desire of search and satisfaction being understood usually rather to speak discontents than doubts and increase the one rather than remove the other. And however sincere the author may be, the interested and prejudiced reader not seldom greedily entertains them as the just reproaches of the State, and hence takes the boldness to censure the miscarriages of the magistrate and question the equity and obligation of all laws which have not the good luck to square with his private judgement.

Ich kann nur von Herzen wünschen, alle Dispute dieser Natur lösten sich in Wohlgefallen auf; Menschen wären eher damit zufrieden, sich der Freiheit, die sie haben, zu erfreuen, als ohne jeden Anlass ihren eigenen Argwohn, innere Unruhe sowie die Herausforderungen für die Staatsführung zu vergrößern. Derartige Diskurse, wie vorsichtig vorgetragen auch immer, bewirken normalerweise deutlicher, Unzufriedenheit zu formulieren als Zweifel und vergrößern eher das eine als das andere zu beseitigen. So ernsthaft der Verfasser auch vorgehen mag, der interessierte und voreingenommene Leser versteht das nicht selten mit größtem Eifer als rechtmäßige Vorwürfe des Staates und setzt daher auf Dreistigkeit um jegliches unerwünschte Verhalten der Obrigkeit anzugreifen sowie Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit von Gesetzen in Frage zu stellen, die nicht gerade zufällig das Glück haben mit seiner eigenen Beurteilung in Einklang zu stehen.

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TToG II § 200

John Locke: Two Treatises of Government

§ 200. If one can doubt this to be truth, or reason, because it comes from the obscure hand of a subject, I hope the authority of a King will make it pass with him:

King James the First in his speech to the parliament, 1603, tells them thus: I will ever prefer the weal of the public and of the whole commonwealth, in making of good laws and constitutions to any particular and private ends of mine; thinking ever the wealth and weal of the commonwealth to be my greatest weal and worldly felicity; a point wherein a lawful King doth directly differ from a Tyrant: For I do acknowledge, that the special and greatest point of difference that is between a rightful King and an usurping Tyrant, is this, that whereas the proud and ambitious Tyrant doth think his kingdom and people are only ordained for satisfaction of his desires and unreasonable appetites, the righteous and just thing doth by the contrary acknowledge himself to be ordained for the procuring of the wealth and property39 of his people. And again, in his speech to the parliament 1609 he hath these words:

The King binds himself by a double oath, to the observation of the fundamental laws of his kingdom; tacitly, as by being a King, and so bound to protect as well the people, as the laws of his kingdom; and expressly, by his oath at his coronation; so as every just King, in a settled kingdom, is bound to observe that paction to his people, by his laws, in framing his government agreeable thereunto, according to that paction which God made with Noah after the deluge.

Hereafter, seed-time and harvest, and cold and heat, and summer and winter, and day and night, shall not cease while the earth remaineth. And therefore a King governing in a settled kingdom, leaves to be a King, and degenerates into a Tyrant, as soon as he leaves off to rule according to his laws. And a little after:

Therefore all Kings that are not Tyrants, or perjured, will be glad to bound themselves within the limits of their laws; and they that persuade them the contrary, are vipers, and pests both against them and the commonwealth. Thus that learned King, who well understood the notion of things, makes the difference betwixt a King and a Tyrant to consist only in this, that one makes the laws the bounds of his power, and the good of the public, the end of his government; the other makes all give way to his own will and appetite.

§ 200. Sollte jemand bezweifeln dies sei Wahrheit oder Vernunft, weil es von der obskuren Hand eines Angehörigen kommt, so wird er es, hoffe ich, durch Autorität eines Königs akzeptieren.

König James I. verkündet in seiner Rede an das Parlament im Jahre 1603: Ich werde durch gute Gesetze und Verfassungen das Wohl des Volks und des ganzen Gemeinwesens stets meinen besonderen und privaten Interessen voranstellen. Ich werde Wohlstand und Wohlergehen des Gemeinwesens stets für mein größtes Heil und irdisches Glück halten. Ein Punkt, in dem ein rechtmäßiger König sich deutlich von einem Tyrannen unterscheidet.

Ich akzeptiere: Der besondere und wichtigste Unterschied zwischen einem rechtmäßigen König und einem usurpierenden Tyrann besteht darin: Während der hochmütige und ehrgeizige Tyrann glaubt, sein Königreich und sein Volk seien nur zur Befriedigung seiner Wünsche und irrationalen Begierden bestimmt, bekennt der rechtschaffene und gerechte König das Gegenteil: Er ist erhoben, um Wohlstand und Eigentum39 der Bevölkerung zu fördern.

Später gebraucht er in seiner Rede an das Parlament im Jahr 1609 folgende Worte: Der König verpflichtet sich durch zweifachen Eid zur Beachtung der grundlegenden Gesetze seines Reichs: Stillschweigend, insofern er ein König und dadurch verpflichtet ist, Volk und Recht seines Reichs zu schützen. Ausdrücklich durch seinen Krönungseid. Jeder gerechte König in einem stabilen Reich hat die Pflicht, den mit seinem Volk nach seinen Gesetzen geschlossenen Vertrag zu halten, indem er seine Regierung in annehmbarer Weise gestaltet, nach Vorlage des Vertrags, den Gott nach der Sintflut mit Noah einging: Solange die Erde besteht, sollen Saat und Ernte, Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht nicht aufhören. Deshalb hört ein König, der ein geordnetes Reich regiert auf, König zu sein und entartet zu einem Tyrannen, sobald er aufhört, nach seinen Gesetzen zu regieren.

Und etwas später: Deshalb werden alle Könige, die nicht Tyrannen oder meineidig sind, sich damit zufrieden geben, innerhalb der Grenzen ihrer Gesetze zu bleiben. Wer sie vom Gegenteil überzeugen will, ist eine Giftschlange und eine ansteckende Seuche für den Fürsten gleichermaßen wie für das Gemeinwesen.

Deshalb besteht laut diesem gebildeten König, der die Bedeutung der Dinge gut verstand, der Unterschied zwischen König und Tyrann allein darin, dass der eine die Gesetze zu den Grenzen seiner Macht und das Wohl des Volks zum Ziel seiner Regierung bestimmt, der andere alles für Willkür und Begierde hintenanstellt.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 194

John Locke: Two Treatises of Government

§ 194. Their persons are free by a native right, and their properties, be they more or less, are their own, and at their own dispose, and not at his; or else it is no property. Supposing the conqueror gives to one man a thousand acres38 to him and his heirs for ever; to another he lets a thousand acres38 for his life, under the rent of 50£ or 500£ per annum. Has not the one of these a right to his thousand acres38 forever, and the other, during his life, paying the said rent?

And hath not the tenant for life a property in all that he gets over and above his rent, by his labor and industry during the said term, supposing it be double the rent? Can anyone say, the King, or conqueror, after his grant, may by his power of conqueror take away all, or part of the land from the heirs of one, or from the other during his life, he paying the rent? Or can he take away from either the goods or money they have got upon the said land, at his pleasure? If he can, then all free and voluntary contracts cease, and are void in the world; there needs nothing to dissolve them at any time, but power enough:

And all the grants and promises of men in power are but mockery and collusion: For can there be anything more ridiculous than to say, I give you and yours this forever, and that in the surest and most solemn way of conveyance can be devised; and yet it is to be understood, that I have a right, if I please, to take it away from you again tomorrow?

§ 194. Ihre Personen sind frei durch angeborenes Recht und ihr Besitz, ob viel oder wenig, gehört ihnen zu ihrer eigenen Verfügung, nicht zu der seinigen. Sonst wäre es kein Besitz. Unterstellen wir, der Eroberer gäbe dem einen tausend acre38, ihm und dessen Erben auf ewig.
Dem Anderen verpachtet er tausend acre38 auf Lebenszeit zu einer Jahrespacht von 50£ oder 500£.

Hätte dann nicht der eine von diesen ein Recht auf seine tausend acres38 für immer, und der andere während seines Lebens, solange er die Pacht bezahlt? Hätte nicht der Pächter auf Lebenszeit Besitz an allem, was er durch Arbeit und seinen Fleiß über seine Pacht hinaus erschafft, auch wenn es das Doppelte der Pacht beträgt? Kann jemand behaupten, der König oder Eroberer dürfe nach seiner Gewähr, kraft seiner Macht als Eroberer, dem Erben des einen oder dem anderen bei Lebzeiten, solange er die Pacht bezahlt, alles oder einen Teil des Landes nehmen? Oder darf er einem von Beiden nach seinem Belieben das Gut oder das Geld wegnehmen, das sie auf diesem Land erwirtschaftet haben?

Wenn er es dürfte, hätten alle freien und freiwilligen Verträge ein Ende, und sind null und nichtig in den Augen der Welt. Es wäre nichts nötig als ausreichend Macht, sie jederzeit aufzulösen. Sämtliche Verleihungen und Versprechen der Mächtigen wären nur Spott und geheime Absprache. Könnte es etwas Lächerlicheres geben als zu verkünden:

Ich gewähre Dir und den Deinen dies für immer, in der sichersten und feierlichsten Weise der Übertragung, die man sich denken kann, und doch versteht es sich von selbst: Wenn ich will, habe ich das Recht, es dir morgen wieder wegzunehmen?

38 https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG II § 173

John Locke: Two Treatises of Government

§ 173. Nature gives the first of these, viz. paternal power to parents for the benefit of their children during their minority, to supply their want of ability, and understanding how to manage their property39. (By property39 I must be understood here, as in other places, to mean that property which men have in their persons as well as goods.) Voluntary agreement gives the second, viz. political power to governors for the benefit of their subjects, to secure them in the possession and use of their properties39. And forfeiture gives the third, despotical power to Lords for their own benefit, over those who are stripped of all property39.

§ 173. Natur verleiht die erste dieser Arten von Macht: Die väterliche Macht der Eltern zum Wohl ihrer Kinder, während deren Unmündigkeit den Mangel an Fähigkeit und Verstand im Umgang mit dem Eigentum39 zu ersetzen (Unter Eigentum39 verstehe ich hier, wie an anderen Stellen, das Eigentum39, das Menschen sowohl an ihren Personen wie an ihren Gütern haben).

Freiwillige Übereinkunft gewährt die zweite, die politische Macht der Regenten zum Wohl der Mitbürger deren Besitz und die Nutzung ihres Eigentums39 zu schützen.

Verwirkung gewährt die dritte, die despotische Macht, den Herren zu ihrem eigenen Nutzen über diejenigen zu verfügen, die blank jeglichen Eigentums39 sind.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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