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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 50, Absatz 50,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 50, Absatz 50,

“Decency and order when it is of constraint not of consent is nothing else but in the imposer tyranny, in the person imposed upon bondage, and makes him to be what in things appertaining to religion we are forbidden to be ‚the servants of another‘.” (Quotation Bagshaw)

Which text cannot without force be applied to any other but a civil bondage. The Apostle in that chapter gives them a resolution of some doubts which it seems they had proposed to him concerning the several relations and conditions of men, as the married and unmarried, the servant and the free and in general tells them, that conversion to Christianity did not dissolve any of those obligations they were tied in before but that the gospel continued them in the same condition and under the same civil obligations it found them.

The married were not to leave their consorts, nor the servant freed from his master, but because they were such as Christ had purchased with his blood and free men of his kingdom he thinks them fitter to be free, and advises them if they could to gain their liberty and not debase themselves to slavery and that too for the same reasons he counsels virgins to continue single, that they might the more freely attend the business of religion and not be entangled in the avocations and concernments of the world.

Nor can those words ‚be ye not the servants of men‘ be possibly understood of obedience to the injunctions of the magistrate in matters of religion or be any answer to their question, Christianity being scarce then known to the heathen magistrate, who was more likely to persecute the profession than prescribe forms of worship in a religion new and opposite to his own.

Nor could servant in this sense relate (as our author would have it) “to the master extending his rule over the conscience”, who, “if a heathen”, might possibly forbid, but would never fashion the worship of a Christian, “if a Christian”, the argument at best would be but against the master not against the magistrate in prescribing rules of worship.

Though it is very improbable that the Corinthians132 should at the very first approaches of this religion be so inquisitive after the smallest things of discipline, whereof all sects in their beginnings are not very curious as we find the first Christians were not, or that Paul in answer to their demands should provide against an evil wherewith they were not threatened, for who can think that masters that could not but know their servants‘ privileges and freedom in the gospel to be equal with their own should take upon them presently so magisterially to chalk out a way of worship to their servants, when yet they were scarcely acquainted with the particulars of the doctrine itself, and it is known that masters and servants, all the converts did usually assemble with their fellow Christians and join in the same worship with the church they were of; I shall not therefore fear to affirm the “be you not the servants of men”, is but repeating the advice he gave, “if thou mayst be made free use it rather”.

“Schicklichkeit und Ordnung aus Zwang statt aus Einvernehmen bedeuten nichts anderes als Tyrannei seitens dessen, der aufdrängt und Knechtschaft für den, dem derlei aufs Auge gedrückt wird. Es verwandelt letzteren, soweit es die religiösen Angelegenheiten betrifft, in eben den, der uns verboten wurde zu sein, ‚Sklave eines anderen‘.“ (Zitat Bagshaw)

Dieser Text kann sich ohne Einsatz verbaler Gewalt auf nichts anderes beziehen als staatliche Knechtschaft für die Bürger. Der Apostel gibt ihnen in diesem Kapitel eine erlösende Antwort bezüglich nagender Zweifel, die sie ihm offenbar vorgelegt hatten. Diese betrafen die verschiedenen Beziehungen und Bedingungen für Menschen, soweit es dabei um Verheiratete und Ledige oder Sklaven und Freie geht und er teilt ihnen in Form allgemeiner Begriffe mit, dass die Annahme des christlichen Glaubens keine dieser Pflichten auflöst, an die sie zuvor gebunden wurden, sondern dass das Evangelium diese unverändert und unter gleichen Bedingungen und bürgerlichen Pflichten, die sie beinhalten, fortgesetzt sehen will.

Verheiratete dürfen ihre Partner nicht verlassen, Sklaven werden nicht von ihrem Herrn befreit. Sondern weil sie zu denen gehören, die Jesus Christus durch sein Blut freigekauft hat und sie deshalb freie Menschen seines Königreichs sind, hält Paulus sie für geeigneter zur Freiheit und weist sie an, ihre Freiheit zu erwerben, falls sie können, und sich selbst niemals zur Sklaverei erniedrigen. Aus eben denselben Gründen rät er Jungfrauen ledig zu bleiben, damit sie sich dadurch umso freier der Religion widmen können und nicht in weltliche Attraktionen und Bedenklichkeiten verstrickt werden.

Ebenso wenig können besagte Worte ‘macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen’ irgendwie in Bezug auf die Verfügungen der Obrigkeit über Fragen, die religiöse Angelegenheiten berühren, verstanden werden oder gar eine Antwort auf ihre Frage geben, wo doch das Christentum den heidnischen Obrigkeiten seinerzeit kaum bekannt war, die ohnehin bevorzugten, das Bekenntnis zu verfolgen, als sich mit Vorschriften über die Formen der Huldigung einer neuen und ihrer eigenen entgegengesetzten Religion aufzuhalten.

Ferner kann sich der Begriff Sklave in diesem Sinne nicht auf (auch wenn unser Autor das gern so hätte) „des Herrn Zuständigkeit, dessen Gewissen zu bestimmen“ beziehen, der „falls es sich um einen Heiden handelt“ möglicherweise verbieten, aber niemals die Form der Huldigung eines Christen gestalten würde. „Aber, wäre er Christ“, würde das Argument bestenfalls gegen den Herrn und keinesfalls gegen eine Obrigkeit sprechen, die Regeln für die Huldigung vorschreibt.

Von daher ist die Vorstellung ziemlich unwahrscheinlich, die Korinther132 wären bei den ersten Anflügen dieser Religion so wissbegierig auf die allerkleinsten Details der inneren Disziplin gewesen. Ebenso wie alle Sekten in ihren Anfängen nicht vorwiegend neugierig diesbezüglich sind, nehmen wir das auch bei den ersten Christen nicht wahr. Oder gar, dass Paulus in seinen Antworten gegen ein Übel vorgesorgt haben sollte, von dem sie gar nicht bedroht wurden. Wer kommt denn auf die absurde Idee, Herren, die doch noch kaum Bekanntschaft mit den Einzelheiten der neuen Lehre selbst gemacht hatten und gerade mal wussten, dass die Privilegien und Freiheiten ihrer Sklaven im Evangelium ihren eigenen gleich waren, würden es augenblicklich auf sich nehmen, einem Oberlehrer gleich ihren Sklaven einen Weg zur Huldigung mit Kreide auf Tafeln vorzuzeichnen?

Es ist doch bekannt, dass sich Herren und Sklaven, alle Konvertiten gemeinsam, gewöhnlich mit ihren Glaubensgenossen zur gemeinsamen Huldigung in der Kirche zusammenfanden, zu der sie sich gesellt hatten. Deshalb muss ich mich davor nicht fürchten zu bestätigen, der Satz ‚Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen‘ bedeute etwas anderes als die Anweisung zu wiederholen, die Paulus bereits gegeben hatte: ‚Solltest Du befreit werden können, nutze das soweit möglich. ‘

132https://en.wikipedia.org/wiki/First_Epistle_to_the_Corinthians

132https://de.wikipedia.org/wiki/1._Brief_des_Paulus_an_die_Korinther

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Such godlike Princes indeed had some title to arbitrary power by that argument, that would prove absolute monarchy the best government, as that which God himself governs the universe by; because such Kings partake of his wisdom and goodness. Upon this is founded that saying, that the reigns of good Princes have been always most dangerous to the liberties of their people: For when their successors, managing the government with different thoughts, would draw the actions of those good rulers into precedent, and make them the standard of their prerogative:

As if what had been done only for the good of the people was a right in them to do, for the harm of the people, if they so pleased; it has often occasioned contest, and sometimes public disorders, before the people could recover their original right, and get that to be declared not to be prerogative, which truly was never so; since it is impossible that anybody in the society should ever have a right to do the people harm; though it be very possible, and reasonable, that the people should not go about to set any bounds to the prerogative of those Kings, or rulers, who themselves transgressed not the bounds of the public good: For prerogative is nothing but the power of doing public good without a rule.

§ 166. Solch gottähnliche Fürsten hätten tatsächlich einen gewissen Anspruch auf willkürliche Macht folgt man dem Argument, das die absolute Monarchie als die beste Regierung beweisen möchte: Sie wäre als regiere Gott selbst das Universum, weil solche Könige an seiner Weisheit und Güte teilhaben. Darauf beruht das Märchen, Regierungen guter Fürsten seien für die Freiheit ihres Volks stets am gefährlichsten gewesen:

Sollten nämlich ihre Nachfolger die Regierung mit anderem Denken gehandhabt haben; sollten sie die Taten jener guten Herrscher zu Präzedenzfällen und Normen ihrer eigenen Prärogative erhoben haben, hat das oft Grund zu Streit, manchmal zu öffentlichen Unruhen gegeben, bevor die Bevölkerung ihr ursprüngliches Recht wieder erlangen und erreichen konnte, dass nicht zum normalen Gebrauch der Prärogative erklärt wurde, was in Wahrheit nie dazu bestimmt war.

Geradeso als ob genau das, was allein zum Wohl der Bevölkerung gewährt war, ihnen ein Recht gäbe, es zum Schaden der Bevölkerung zu nutzen, wenn es ihnen so passte.

Unmöglich kann irgendjemand in der Gesellschaft je ein Recht haben, der Bevölkerung Schaden zuzufügen. Trotzdem ist es sehr wohl möglich und verständlich, wenn ein Volk nichts unternimmt, der Prärogative von Königen Grenzen zu setzen, die selber die Grenzen des öffentlichen Wohls nicht überschreiten. Prärogative ist nichts als die Macht, für das Volk Gutes zu tun ohne eine Vorschrift dafür zu haben.

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TToG II § 149

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIII

Of the Subordination of the Powers of the Commonwealth

§ 149. Though in a constituted commonwealth standing upon its own basis, and acting according to its own nature, that is, acting for the preservation of the community, there can be but one supreme power, which is the legislative, to which all the rest are and must be subordinate, yet the legislative being only a fiduciary power to act for certain ends, there remains still in the people a supreme power to remove or alter the legislative, when they find the legislative act contrary to the trust reposed in them:

For all power given with trust for the attaining an end, being limited by that end, whenever that end is manifestly neglected, or opposed, the trust must necessarily be forfeited, and the power devolve into the hands of those that gave it, who may place it anew where they shall think best for their safety and security. And thus the community perpetually retains a supreme power of saving themselves from the attempts and designs of anybody, even of their legislators, whenever they shall be so foolish, or so wicked, as to lay and carry on designs against the liberties and properties of the subject:

For no man or society of men, having a power to deliver up their preservation, or consequently the means of it, to the absolute will and arbitrary dominion of another; whenever anyone shall go about to bring them into such a slavish condition, they will always have a right to preserve what they have not a power to part with: And to rid themselves of those who invade this fundamental, sacred and unalterable law of self-preservation, for which they entered into society. And thus the community may be said in this respect to be always the supreme power, but not as considered under any form of government, because this power of the people can never take place till the government be dissolved.

Kapitel 13

Über- und Unterordnung verschiedener Arten von Macht im Staat

§ 149. Gerade in einem verfassten Staat, der auf eigener Grundlage steht und seiner eigenen Natur gemäß handelt, sprich zum Erhalt der Gemeinschaft, kann es nur eine oberste Macht geben. Das ist die Legislative, der alle übrigen untergeordnet sind und sein müssen. Gerade weil die Legislative eine ausschließlich auf Vertrauen beruhende Macht für bestimmte Zwecke und Ziele beinhaltet, verbleibt weiterhin der Bevölkerung allerhöchste Macht, die Legislative zu entfernen oder zu ändern, wenn es Zuwiderhandlungen der Legislative gegen das gewährte Vertrauen feststellt.

Alle Macht, die im Vertrauen einen definierten Zweck zu erfüllen gewährt wird, wird durch eben diesen Zweck begrenzt. Sollte dieser Zweck vernachlässigt oder gegen ihn verstoßen werden, wird dieses Vertrauen zwingend verwirkt und die Macht fällt in die Hände zurück, die sie gewährt hatten. Diese Hände können sie von Neuem gewähren, so wie sie es für ihre Sicherheit und Geborgenheit am besten einschätzen.

Auf diese Art bleibt der Gemeinschaft ständig eine höchste Macht vorbehalten, um sich vor Vorstößen und Absichten von wem auch immer abzusichern, selbst ihrer eigenen Gesetzgeber, wann immer diese so töricht oder so heimtückisch sind, Pläne gegen die Freiheiten und den Eigentumsbestand der Angehörigen zu schmieden und zu verfolgen. Kein Mensch und keine menschliche Gesellschaft hat Macht auf den eigenen Erhalt und folglich auf die Mittel dazu zu Gunsten absoluten Willens und willkürlicher Herrschaft eines anderen zu verzichten.

Wann immer jemand es unternimmt sie in eine solche sklavische Lage zu bringen, haben sie stets das Recht all das zu beschützen, was sie mit keiner Macht der Welt abtreten können und sich von allen denen zu befreien, die gegen dieses grundlegende, heilige und unabänderliche Gesetz der Selbsterhaltung verstoßen, wegen gerade dem sie überhaupt in eine Gesellschaft eintraten. Aus diesem Grund könnte die Gemeinschaft selbst stets als die oberste Macht bezeichnet werden. Allerdings nicht als bestimmte Regierungsform, denn diese Macht kann nie wirksam werden, bevor die Regierung aufgelöst ist.

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 123

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IX

Of the Ends of Political Society and Government

§ 123. If man in the state of nature be so free, as has been said; if he be absolute Lord of his own person and possessions, equal to the greatest, and subject to no body, why will he part with his freedom? Why will he give up this empire, and subject himself to the dominion and control of any other power? To which it is obvious to answer, that though in the state of nature he hath such a right, yet the enjoyment of it is very uncertain, and constantly exposed to the invasion of others: For all being Kings as much as he, every man his equal, and the greater part no strict observers of equity and justice, the enjoyment of the property39 he has in this state is very unsafe, very unsecure. This makes him willing to quit a condition, which, however free, is full of fears and continual dangers: And it is not
without reason, that he seeks out, and is willing to join in society with others, who are already united, to have a mind to unite, for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property39.

Kapitel 9

Zwecke und Ziele politischer Gesellschaft und Regierung

§ 123. Was bedeutet es, wenn der Mensch im Naturzustand so frei ist, wie vorgetragen worden ist? Wenn er absoluter Herr seiner Person und ihres Besitzes ist, auch dem Größten gegenüber gleich und niemandem untergeordnet, warum sollte er sich dann von seiner Freiheit trennen? Weshalb sollte er die Macht über sich aufgeben und sich Herrschaft und Kontrolle einer anderen Macht unterwerfen?

Darauf gibt es eine evidente Antwort: Zwar hat er im Naturzustand derlei Rechte, doch ist der Nutzen dieser Rechte sehr unsicher und permanent den Eingriffen anderer ausgesetzt. Da jeder genauso viel wie er ein König ist, jeder ihm gleichsteht, aber der größere Teil von Allen Gleichheit und Recht nicht strikt achtet, sind Nutzen und Freude am Eigentum39 mit denen er in dieser Lage Zustand rechnen kann, äußerst ungewiss und unsicher. Das erweckt in ihm den Wunsch, eine Situation zu verlassen, die bei aller Freiheit voller Ängste und beständiger Gefahr ist. Nicht ohne Grund sucht er einen Ausweg und willigt ein, sich mit anderen zu einer Gesellschaft zu verbinden, die bereits vereinigt sind oder im Sinn haben, sich zu vereinigen, für gegenseitigen Erhalt ihres Lebens, ihrer Freiheiten und ihres Vermögens, was ich generell unter dem Begriff Eigentum39 benenne.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 85

John Locke: Two Treatises of Government

§ 85. Master and servant are names as old as history, but given to those of far different condition; for a free man makes himself a servant to another, by selling him, for a certain time, the service he undertakes to do, in exchange for wages he is to receive: And though this commonly puts him into the family of his master, and under the ordinary discipline thereof; yet it gives the master but a temporary power over him, and no greater than what is contained in the contract between them.

But there is another sort of servants, which by a peculiar name we call slaves, who, being captives taken in a just war, are by the right of nature subjected to the absolute dominion and arbitrary power of their masters. These men having, as I say, forfeited their lives, and with it their liberties, and lost their estates; and being in the state of slavery, not capable of any property39 cannot in that state be considered as any part of civil society; the chief end whereof is the preservation of property39.

§ 85. Herr und Diener sind Bezeichnungen so alt wie die Geschichte, werden auf beide unter komplett unterschiedlichen Bedingungen angewandt.

Ein freier Mann macht sich selbst zum Diener eines anderen, indem er ihm gegen Lohn, den er dafür zu bekommen hat, für eine gewisse Zeit die Dienstleistung seiner Arbeitskraft verkauft, den zu verrichten er unternimmt. Obwohl er dadurch der Regel in die Sippe des Herrn und unter die dort gewohnte Disziplin eintritt, verleiht es dem Herrn doch nur eine zeitweilige Macht über ihn, die vor allem keinesfalls größer ist, als in dem Vertrag zwischen ihnen festgehalten wurde.

Es gibt aber eine andere Art von Dienern, die wir unter dem speziellen Begriff Sklaven bezeichnen. Menschen, die in einem rechtmäßigen Krieg zu Gefangenen und so durch Naturrecht absoluter Herrschaft und willkürlicher Macht ihrer Herren unterworfen wurden. Da diese Menschen, wie beschrieben, ihr Leben und mit diesem ihre Freiheiten verwirkt und ihre Habe verloren haben und im Zustand der Sklaverei jedes Eigentums39 unfähig sind, so können sie in diesem Stand nicht als ein Teil einer bürgerlichen Gesellschaft betrachtet werden, deren Hauptzweck der Erhalt des Eigentums39 ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123

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