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TToG II § 226

John Locke: Two Treatises of Government

§ 226. Thirdly: I answer, that this doctrine of a power in the people of providing for their safety anew, by a new legislative, when their legislators have acted contrary to their trust, by invading their property39, is the best fence against rebellion, and the probablest means to hinder it: For rebellion being an opposition, not to persons, but authority, which is founded only in the constitutions and laws of the government;

those, whoever they be, who by force break through, and by force justify their violation of them, are truly and properly rebels: for when men, by entering into society and civil government, have excluded force, and introduced laws for the preservation of property39, peace, and unity amongst themselves, those who set up force again in opposition to the laws, do rebellare, that is, bring back again the state of war and are properly rebels:

Which they who are in power, (by the pretence they have to authority, the temptation of force they have in their hands, and the flattery of those about them) being likeliest to do; the properest way to prevent the evil, is to show them the danger and injustice of it, who are under the greatest temptation to run into it.

§ 226. Drittens antworte ich: Diese Lehre von der Macht, die vom Volk ausgeht, durch eine neu gewählte Legislative von Neuem für Sicherheit zu sorgen, wenn die Gesetzgeber durch Eingriffe in das Eigentum39 dem Vertrauen zuwider gehandelt haben, ist der beste Schutzwall gegen Rebellion und das wahrscheinlichste Mittel, sie zu verhindern. Da Rebellion kein Widerstand gegen Personen, sondern gegen eine Autorität ist, die allein auf der Verfassung und Gesetzen der Regierung beruht, so sind alle, die dieses Recht mit nackter Gewalt brechen und mit Gewalt deren Verletzung rechtfertigen, wer sie auch seien, im wahren und im eigentlichen Sinn die Rebellen. Wenn Menschen durch Bildung von Gesellschaft und bürgerlicher Regierung Gewalt ausgeschlossen und Gesetze zum Erhalt von Eigentum39, Frieden und Einigkeit unter sich in Kraft gesetzt haben, so agieren alle, die im Widerspruch zu den Gesetzen erneut physische Gewalt einsetzen mittels rebellare (Gegenkrieg betreiben).

Das bedeutet: Sie bringen den Kriegszustand wieder zurück, und sind die eigentümlichen Rebellen (Rebellenstatus ist ihr Eigentum!). Da diejenigen, die die Macht haben, durch Anspruch auf Autorität, Versuchung durch die Macht in ihrer Hand und durch die Schleimerei ihrer Umgebung, am ehesten verführt werden so zu Handeln, besteht der geeignetste Weg, dem Übel vorzubeugen darin, Gefahr und Unrechtmäßigkeit denjenigen aufzuzeigen, die in der stärksten Verlockung stehen, in sie hineinzurennen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 206

John Locke: Two Treatises of Government

§ 206. Secondly: But this privilege, belonging only to the King’s person, hinders not, but they may be questioned, opposed, and resisted, who use unjust force, though they pretend a commission from him, which the law authorizes not; as is plain in the case of him that has the King’s writ to arrest a man, which is a full commission from the King; and yet he that has it cannot break open a man’s house to do it, nor execute this command of the King upon certain days, nor in certain places, though this commission have no such exception in it;

but they are the limitations of the law, which if anyone transgress, the King’s commission excuses him not: For the King’s authority being given him only by the law, he cannot empower any one to act against the law, or justify him, by his commission, in so doing; the commission, or command of any magistrate, where he has no authority, being as void and insignificant, as that of any private man; the difference between the one and the other being that the magistrate has some authority so far, and to such ends, and the private man has none at all:

For it is not the commission, but the authority, that gives the right of acting; and against the laws there can be no authority. But, notwithstanding such resistance, the king’s person and authority are still both secured, and so no danger to governor or government.

§ 206. Zweitens: Selbst wenn dieses Vorrecht allein der Person des Königs zusteht, ist es kein Hindernis dafür, die zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen Widerstand entgegen zu setzen, die unter Vortäuschung königlicher Beauftragung unrechtmäßig physisch Gewalt einsetzen, die das Gesetz nicht zulässt. Das wird im Fall dessen, der einen schriftlichen Befehl des Königs hat, einen Mann zu verhaften, besonders klar, da das ein förmlicher Auftrag des Königs ist:

Trotzdem darf dieser Beauftragte weder ins Haus eines Menschen eindringen um ihn auszuführen, noch diesen Befehl des Königs an gewissen Tagen und an gewissen Orten vollstrecken, wenn dieser Auftrag keine entsprechende Ausnahme enthält. Denn es sind gesetzliche Beschränkungen, deren Überschreitung durch keinen Auftrag des Königs entschuldigt wird. Da dem König Autorität nur gemäß Gesetz zusteht, kann er niemanden ermächtigen gegen das Gesetz zu handeln. Ebenso wenig gesetzeswidrige Handlungen Beauftragter mit seinem königlichen Auftrag rechtfertigen, da der Auftrag oder Befehl einer Obrigkeit die keine Befugnis besitzt, ebenso nichtig und bedeutungslos ist, wie der irgendeines Privatmannes.

Der Unterschied zwischen dem Einen und dem Anderen besteht darin: Die Obrigkeit hat eine gewisse Befugnis so weit und zu solchen Zielen, der Privatmann aber hat überhaupt keine Befugnis. Es ist nicht der Auftrag, der das Recht zu handeln gewährt, sondern die Befugnis.

Gegen Gesetze kann es aber keine Befugnis geben. Ungeachtet eines solchen Widerstands bleiben eines Königs Person und Autorität gesichert. Damit besteht weder Gefahr für den Regenten noch für die Regierung.

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TToG II § 186

John Locke: Two Treatises of Government

§ 186. The conqueror, it is true, usually by the force he has over them, compels them, with a sword at their breasts, to stoop to his conditions, and submit to such a government as he pleases to afford them; but the enquiry is, what right he has to do so? If it be said they submit by their own consent, then this allows their own consent to be necessary to give the conqueror a title to rule over them. It remains only to be considered, whether promises extorted by force, without right, can be thought consent, and how far they bind. To which I shall say, they bind not at all; because whatsoever another gets from me by force, I still retain the right of, and he is obliged presently to restore.

He that forces my horse from me ought presently to restore him and I have still a right to retake him. By the same reason, he that forced a promise from me, ought presently to restore it, I. e. quit me of the obligation of it; or I may resume it myself, I. e. choose whether I will perform it: For the law of nature laying an obligation on me only by the rules she prescribes, cannot oblige me by the violation of her rules: Such is the extorting any thing from me by force.

Nor does it at all alter the case to say, I gave my promise, no more than it excuses the force, and passes the right, when I put my hand in my pocket, and deliver my purse myself to a thief, who demands it with a pistol at my breast.

§ 186. In der Regel allerdings zwingt der Eroberer jene durch nackte Gewalt, die er mit dem Schwert vor der Brust gegen sie ausübt, sich seinen Bedingungen zu beugen und sich einer Regierung unterzuordnen, wie es ihm beliebt, sie ihnen vorzusetzen. Doch der Untersuchungsgegenstand dabei ist: Welches Recht hat er dazu?

Behauptet man, sie unterwarfen sich mit ihrer eigenen Zustimmung, so wird damit die Notwendigkeit eigener Zustimmung zugestanden, um einem Eroberer Anspruch zu verschaffen über sie zu herrschen. Es bliebe zu erwägen, ob Versprechungen, die durch nackte Gewalt unrechtmäßig abgerungen werden, als Zustimmung betrachtet werden können und inwieweit sie bindend sind.

Darauf antwortete ich: Sie verpflichten überhaupt nicht, weil ich auf alles mein Recht behalte, was ein anderer durch Gewalt von mir erlangt. Er ist verpflichtet, es mir alsbald zurückzuerstatten. Wer mir ein Pferd abzwingt, sollte es mir sofort wiedergeben und ich habe ein Recht es ihm wieder abzunehmen. Aus gleichem Grund müßte einer, der ein Versprechen von mir erpresst, es mir sofort zurückgeben, mich also von meiner Verpflichtung befreien. Oder ich darf es selber zurücknehmen, also selbst entscheiden, ob ich es erfüllen will oder nicht.

Das Naturrecht verpflichtet mich nur durch Regeln die es vorschreibt, kann mich aber nicht durch Verletzung seiner Regeln verpflichten und eine solche wäre die Erpressung einer Sache durch Gewalt. Es ändert auch nichts an dem Fall, festzustellen, ich hätte mein Versprechen gegeben. Auch nicht mehr, als es nackte Gewalt entschuldigen und rechtfertigen könnte, wenn ich meine Hand in die Tasche stecke und selber dem Räuber meine Börse ausliefere, die er mir mit einer Pistole vor meiner Brust abfordert.

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 92

John Locke: Two Treatises of Government

§ 92. For he that thinks absolute power purifies men’s blood, and corrects the baseness of human nature, need read but the history of this, or any other age, to be convinced of the contrary. He that would have been insolent and injurious in the woods of America, would not probably be much better in a throne; where perhaps learning and religion shall be found out to justify all that he shall do to his subjects, and the sword presently silence all those that dare question it: For what the protection of absolute monarchy is, what kind of fathers of their countries it makes Princes to be, and to what a degree of happiness and security it carries civil society, where this sort of government is grown to perfection, he, that will look into the late relation of Ceylon, may easily see.

§ 92. Wer denkt, absolute Macht reinige das Blut der Menschen und verbessere die Grundlagen menschlicher Natur, braucht nur die Geschichte dieses oder eines anderen Zeitalters zu lesen, um sich vom Gegenteil zu überzeugen. Wer in den Wäldern Amerikas unverschämt und schädlich wäre, wäre nicht nur wahrscheinlich auf einem Thron nicht viel besser. Wenn sich dort womöglich Gelehrigkeit und Religion bereitfinden alles zu rechtfertigen, was er seinen Untertanen zufügt und wo durch das Schwert sofort zum Schweigen gebracht wird, wer das in Frage zu
stellen wagt. Was der Schutz absoluter Monarchen bedeutet, welche Art von Landesvätern sie aus Fürsten macht, und zu welchem Grad von Glück und Wohlergehen die bürgerliche Gesellschaft gelangt, wenn diese Art von Regierung zur Vollendung gebracht ist, kann jeder leicht sehen, der einen Blick in die letzten Berichte aus Ceylon wirft.

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