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TToG II § 220

John Locke: Two Treatises of Government

§ 220. In these and the like cases, when the government is dissolved, the people are at liberty to provide for themselves, by erecting a new legislative, differing from the other, by the change of persons, or form, or both, as they shall find it most for their safety and good: For the society can never, by the fault of another, lose the native and original right it has to preserve itself, which can only be done by a settled legislative, and a fair and impartial execution of the laws made by it.

But the state of mankind is not so miserable that they are not capable of using this remedy, till it be too late to look for any. To tell people they may provide for themselves, by erecting a new legislative, when by oppression, artifice, or being delivered over to a foreign power, their old one is gone, is only to tell them, they may expect relief when it is too late, and the evil is past cure.

This is in effect no more than to bid them first be slaves, and then to take care of their liberty; and when their chains are on, tell them, they may act like freemen.

This, if barely so, is rather mockery than relief; and men can never be secure from tyranny, if there be no means to escape it till they are perfectly under it: And therefore it is that they have not only a right to get out of it, but to prevent it.

§ 220. In diesen und ähnlichen Fällen, wenn die Regierung aufgelöst wird, hat die Bevölkerung die Freiheit, für sich selbst zu sorgen, indem es eine neue
Legislative errichtet, die sich von der anderen durch Wechsel der Personen oder Form oder von beidem unterscheidet, wie es für seine Wohlfahrt und seinen Sicherheit am besten gehalten wird.

Die Gesellschaft kann niemals durch Schuld eines anderen ihr angeborenes und ursprüngliches Recht einbüßen, sich selbst zu erhalten, was nur durch eine geordnete Legislative und fairen, unparteiischen Vollzug der von ihr erlassenen Gesetze geschehen kann. Doch der Status der Menschheit ist nicht so minderwertig, dass sie nicht im Stande wäre, dieses Hilfsmittel anzuwenden, ehe es zu spät ist sich nach Hilfe umzusehen.

Einem Volk zu sagen, es dürfe durch Errichtung einer neuen Legislative für sich selbst sorgen, nachdem durch Unterdrückung, List oder Auslieferung an eine fremde Macht seine alte Legislative abhanden gekommen ist, heißt nur ihm zu sagen, es dürfe Hilfe erwarten, wenn es zu spät und das Übel nicht mehr zu heilen ist.

Das wäre in der Tat nichts anderes als anzuordnen, zunächst Sklaven zu werden und dann für die Freiheit zu sorgen und nachdem die Ketten angelegt sind, ihm zu sagen, es dürfe wie freie Menschen handeln.

Verhielte es sich wirklich so, wäre es eher Spott als Hilfe. Menschen könnten nie vor Tyrannei sicher sein, wenn es keine Mittel gibt ihr zu entrinnen, bevor sie völlig unter ihr stehen. Darum haben sie ein Recht, sich nicht nur zu befreien, sondern auch vorzubeugen.

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TToG II § 166

John Locke: Two Treatises of Government

§ 166. Such godlike Princes indeed had some title to arbitrary power by that argument, that would prove absolute monarchy the best government, as that which God himself governs the universe by; because such Kings partake of his wisdom and goodness. Upon this is founded that saying, that the reigns of good Princes have been always most dangerous to the liberties of their people: For when their successors, managing the government with different thoughts, would draw the actions of those good rulers into precedent, and make them the standard of their prerogative:

As if what had been done only for the good of the people was a right in them to do, for the harm of the people, if they so pleased; it has often occasioned contest, and sometimes public disorders, before the people could recover their original right, and get that to be declared not to be prerogative, which truly was never so; since it is impossible that anybody in the society should ever have a right to do the people harm; though it be very possible, and reasonable, that the people should not go about to set any bounds to the prerogative of those Kings, or rulers, who themselves transgressed not the bounds of the public good: For prerogative is nothing but the power of doing public good without a rule.

§ 166. Solch gottähnliche Fürsten hätten tatsächlich einen gewissen Anspruch auf willkürliche Macht folgt man dem Argument, das die absolute Monarchie als die beste Regierung beweisen möchte: Sie wäre als regiere Gott selbst das Universum, weil solche Könige an seiner Weisheit und Güte teilhaben. Darauf beruht das Märchen, Regierungen guter Fürsten seien für die Freiheit ihres Volks stets am gefährlichsten gewesen:

Sollten nämlich ihre Nachfolger die Regierung mit anderem Denken gehandhabt haben; sollten sie die Taten jener guten Herrscher zu Präzedenzfällen und Normen ihrer eigenen Prärogative erhoben haben, hat das oft Grund zu Streit, manchmal zu öffentlichen Unruhen gegeben, bevor die Bevölkerung ihr ursprüngliches Recht wieder erlangen und erreichen konnte, dass nicht zum normalen Gebrauch der Prärogative erklärt wurde, was in Wahrheit nie dazu bestimmt war.

Geradeso als ob genau das, was allein zum Wohl der Bevölkerung gewährt war, ihnen ein Recht gäbe, es zum Schaden der Bevölkerung zu nutzen, wenn es ihnen so passte.

Unmöglich kann irgendjemand in der Gesellschaft je ein Recht haben, der Bevölkerung Schaden zuzufügen. Trotzdem ist es sehr wohl möglich und verständlich, wenn ein Volk nichts unternimmt, der Prärogative von Königen Grenzen zu setzen, die selber die Grenzen des öffentlichen Wohls nicht überschreiten. Prärogative ist nichts als die Macht, für das Volk Gutes zu tun ohne eine Vorschrift dafür zu haben.

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