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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 76, Absatz 76,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 76, Absatz 76,

“Whereas the doctrine of impositions places it in such things in the observance of which superstition will be sure to outdo devotion.” (Quotation Bagshaw)

This doctrine that the magistrate hath power to impose indifferent things places it in none, but leaves it to his arbitrary and uncertain determination, and should the magistrate prescribe such a form wherein superstition, (a word always sounding ill and not seldom applied to very innocent actions) would perhaps outdo devotion, yet this would be no better an argument against such injunction than if he should endeavor to prove that the magistrate should not command truth and justice because they are things wherein Turks will be sure to outdo Christians. That the superstitious should be more zealous than the devout or a Turk honester than a Christian might indeed well shame the professors but could not at all discredit the doctrine of either.

“Wo auch immer die Lehre der Verfügungsbefugnis über jene Gegebenheiten insoweit verfügt, würde bei deren Beachtung der Aberglaube mit Sicherheit die Hingabe übertrumpfen.“ (Zitat Bagshaw)

Die Lehre, die Obrigkeit habe Macht über unbestimmte Dinge zu verfügen platziert gar nichts, sondern überlässt dies seiner willkürlichen und ungewissen Entscheidung. Sollte die Obrigkeit eine derartige Form vorschreiben, durch die der Aberglaube (ein stets übel klingendes Wort, nicht selten völlig harmlosen Handlungen angedichtet) möglicherweise die Hingabe übertrumpft, dann wäre das dennoch kein besseres Argument gegen derlei Eingriffe, als wenn der Autor versuchen würde zu beweisen, dass die Obrigkeit Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit nicht anordnen könne, weil es sich um Gegebenheiten handelt, bezüglich derer die Türken sich sicher sein werden, darin sämtliche Christen zu übertreffen. Die Behauptung, dass Abergläubische eifernder seien als Hingebungsvolle oder ein Türke ehrlicher als ein Christ, vermag tatsächlich die Bekenntnisse zu beschämen, kann aber keinesfalls ihre Lehren entwerten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 50, Absatz 50,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 50, Absatz 50,

“Decency and order when it is of constraint not of consent is nothing else but in the imposer tyranny, in the person imposed upon bondage, and makes him to be what in things appertaining to religion we are forbidden to be ‚the servants of another‘.” (Quotation Bagshaw)

Which text cannot without force be applied to any other but a civil bondage. The Apostle in that chapter gives them a resolution of some doubts which it seems they had proposed to him concerning the several relations and conditions of men, as the married and unmarried, the servant and the free and in general tells them, that conversion to Christianity did not dissolve any of those obligations they were tied in before but that the gospel continued them in the same condition and under the same civil obligations it found them.

The married were not to leave their consorts, nor the servant freed from his master, but because they were such as Christ had purchased with his blood and free men of his kingdom he thinks them fitter to be free, and advises them if they could to gain their liberty and not debase themselves to slavery and that too for the same reasons he counsels virgins to continue single, that they might the more freely attend the business of religion and not be entangled in the avocations and concernments of the world.

Nor can those words ‚be ye not the servants of men‘ be possibly understood of obedience to the injunctions of the magistrate in matters of religion or be any answer to their question, Christianity being scarce then known to the heathen magistrate, who was more likely to persecute the profession than prescribe forms of worship in a religion new and opposite to his own.

Nor could servant in this sense relate (as our author would have it) “to the master extending his rule over the conscience”, who, “if a heathen”, might possibly forbid, but would never fashion the worship of a Christian, “if a Christian”, the argument at best would be but against the master not against the magistrate in prescribing rules of worship.

Though it is very improbable that the Corinthians132 should at the very first approaches of this religion be so inquisitive after the smallest things of discipline, whereof all sects in their beginnings are not very curious as we find the first Christians were not, or that Paul in answer to their demands should provide against an evil wherewith they were not threatened, for who can think that masters that could not but know their servants‘ privileges and freedom in the gospel to be equal with their own should take upon them presently so magisterially to chalk out a way of worship to their servants, when yet they were scarcely acquainted with the particulars of the doctrine itself, and it is known that masters and servants, all the converts did usually assemble with their fellow Christians and join in the same worship with the church they were of; I shall not therefore fear to affirm the “be you not the servants of men”, is but repeating the advice he gave, “if thou mayst be made free use it rather”.

“Schicklichkeit und Ordnung aus Zwang statt aus Einvernehmen bedeuten nichts anderes als Tyrannei seitens dessen, der aufdrängt und Knechtschaft für den, dem derlei aufs Auge gedrückt wird. Es verwandelt letzteren, soweit es die religiösen Angelegenheiten betrifft, in eben den, der uns verboten wurde zu sein, ‚Sklave eines anderen‘.“ (Zitat Bagshaw)

Dieser Text kann sich ohne Einsatz verbaler Gewalt auf nichts anderes beziehen als staatliche Knechtschaft für die Bürger. Der Apostel gibt ihnen in diesem Kapitel eine erlösende Antwort bezüglich nagender Zweifel, die sie ihm offenbar vorgelegt hatten. Diese betrafen die verschiedenen Beziehungen und Bedingungen für Menschen, soweit es dabei um Verheiratete und Ledige oder Sklaven und Freie geht und er teilt ihnen in Form allgemeiner Begriffe mit, dass die Annahme des christlichen Glaubens keine dieser Pflichten auflöst, an die sie zuvor gebunden wurden, sondern dass das Evangelium diese unverändert und unter gleichen Bedingungen und bürgerlichen Pflichten, die sie beinhalten, fortgesetzt sehen will.

Verheiratete dürfen ihre Partner nicht verlassen, Sklaven werden nicht von ihrem Herrn befreit. Sondern weil sie zu denen gehören, die Jesus Christus durch sein Blut freigekauft hat und sie deshalb freie Menschen seines Königreichs sind, hält Paulus sie für geeigneter zur Freiheit und weist sie an, ihre Freiheit zu erwerben, falls sie können, und sich selbst niemals zur Sklaverei erniedrigen. Aus eben denselben Gründen rät er Jungfrauen ledig zu bleiben, damit sie sich dadurch umso freier der Religion widmen können und nicht in weltliche Attraktionen und Bedenklichkeiten verstrickt werden.

Ebenso wenig können besagte Worte ‘macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen’ irgendwie in Bezug auf die Verfügungen der Obrigkeit über Fragen, die religiöse Angelegenheiten berühren, verstanden werden oder gar eine Antwort auf ihre Frage geben, wo doch das Christentum den heidnischen Obrigkeiten seinerzeit kaum bekannt war, die ohnehin bevorzugten, das Bekenntnis zu verfolgen, als sich mit Vorschriften über die Formen der Huldigung einer neuen und ihrer eigenen entgegengesetzten Religion aufzuhalten.

Ferner kann sich der Begriff Sklave in diesem Sinne nicht auf (auch wenn unser Autor das gern so hätte) „des Herrn Zuständigkeit, dessen Gewissen zu bestimmen“ beziehen, der „falls es sich um einen Heiden handelt“ möglicherweise verbieten, aber niemals die Form der Huldigung eines Christen gestalten würde. „Aber, wäre er Christ“, würde das Argument bestenfalls gegen den Herrn und keinesfalls gegen eine Obrigkeit sprechen, die Regeln für die Huldigung vorschreibt.

Von daher ist die Vorstellung ziemlich unwahrscheinlich, die Korinther132 wären bei den ersten Anflügen dieser Religion so wissbegierig auf die allerkleinsten Details der inneren Disziplin gewesen. Ebenso wie alle Sekten in ihren Anfängen nicht vorwiegend neugierig diesbezüglich sind, nehmen wir das auch bei den ersten Christen nicht wahr. Oder gar, dass Paulus in seinen Antworten gegen ein Übel vorgesorgt haben sollte, von dem sie gar nicht bedroht wurden. Wer kommt denn auf die absurde Idee, Herren, die doch noch kaum Bekanntschaft mit den Einzelheiten der neuen Lehre selbst gemacht hatten und gerade mal wussten, dass die Privilegien und Freiheiten ihrer Sklaven im Evangelium ihren eigenen gleich waren, würden es augenblicklich auf sich nehmen, einem Oberlehrer gleich ihren Sklaven einen Weg zur Huldigung mit Kreide auf Tafeln vorzuzeichnen?

Es ist doch bekannt, dass sich Herren und Sklaven, alle Konvertiten gemeinsam, gewöhnlich mit ihren Glaubensgenossen zur gemeinsamen Huldigung in der Kirche zusammenfanden, zu der sie sich gesellt hatten. Deshalb muss ich mich davor nicht fürchten zu bestätigen, der Satz ‚Macht Euch nicht zu Sklaven von Menschen‘ bedeute etwas anderes als die Anweisung zu wiederholen, die Paulus bereits gegeben hatte: ‚Solltest Du befreit werden können, nutze das soweit möglich. ‘

132https://en.wikipedia.org/wiki/First_Epistle_to_the_Corinthians

132https://de.wikipedia.org/wiki/1._Brief_des_Paulus_an_die_Korinther

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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TToG II § 160

John Locke: Two Treatises of Government

§ 160. This power to act according to discretion, for the public good, without the prescription of the law, and sometimes even against it, is that which is called prerogative: For since in some governments the law-making power is not always in being, and is usually too numerous, and so too slow, for the dispatch requisite to execution; and because also it is impossible to foresee, and so by laws to provide for, all accidents and necessities that may concern the public, or to make such laws as will do no harm, if they are executed with an inflexible rigor on all occasions and upon all persons that may come in their way; therefore there is a latitude left to the executive power, to do many things of choice which the laws do not prescribe.

§ 160. Die Macht nach Ermessen für das öffentliche Wohl ohne Vorschrift des Gesetzes und zuweilen gegen das Gesetz zu handeln, wird Prärogative genannt. Da bei manchen Regierungsformen die gesetzgebende Macht nicht ständig tagt ist sie üblicherweise auch zu umfangreich und deshalb für das notwendige Tempo der Umsetzung zu langsam. Zudem ist es unmöglich, alle Eventualitäten und Notwendigkeiten, die das Volk betreffen könnten, im Voraus zu erahnen, dafür gesetzlich Vorsorge zu treffen oder gar Gesetze zu erlassen, die garantiert keinen Schaden anrichten, wenn sie mit unbeugsamer Härte bei jedem Anlass und gegen alle Personen vollstreckt werden, die ihnen in den Weg kommen.

Deshalb wird exekutiver Macht Ermessensspielraum gelassen, nach eigenem Ermessen viele Entscheidungen zu treffen, für die das Gesetz nichts vorschreibt.

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TToG II § 132

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER X

Of the Forms of a Commonwealth

§ 132. The majority having, as has been showed, upon men’s first uniting into society, the whole power of the community naturally in them, may employ all that power in making laws for the community from time to time, and executing those laws by officers of their own appointing:

And then the form of the government is a perfect democracy: Or else may put the power of making laws into the hands of a few select men, and their heirs or successors; and then it is an oligarchy:

Or else into the hands of one man, and then it is a monarchy: If to him and his heirs, it is an hereditary monarchy: If to him only for life, but upon his death the power only of nominating a successor to return to them an elective monarchy.

And so accordingly of these the community may make compounded and mixed forms of government, as they think good. And if the legislative power be at first given by the majority to one or more persons only for their lives, or any limited time, and then the supreme power to revert to them again;

when it is so reverted, the community may dispose of it again anew into what hands they please, and so constitute a new form of government:

For the form of government depending upon the placing the supreme power, which is the legislative, it being impossible to conceive that an inferior power should prescribe to a superior, or any but the supreme make laws, according as the power of making laws is placed, such is the form of the commonwealth.

Kapitel 10

Formen eines Staatswesens

§ 132. Weil die Mehrheit, wie bereits dargestellt, bei der ersten Vereinigung von Menschen zu einer Gesellschaft naturgemäß die gesamte Macht dieser Gemeinschaft in sich trägt, kann sie all diese Macht anwenden, um für die Gemeinschaft von Zeit zu Zeit Gesetze zu erlassen und diese durch Beamte eigener Wahl zu vollziehen.

In diesem Fall besteht die Form der Regierung in einer vollkommenen, perfekten Demokratie.

Oder sie kann die Macht zur Gesetzgebung in die Hände einiger weniger auserwählter Männer und ihrer Erben
oder Nachfolger legen. Dann handelt es sich um eine Oligarchie.

Oder in die Hände eines einzigen Manns. Dann handelt es sich um eine Monarchie.

Wird sie ihm und seinen Erben übertragen, handelt es sich um eine erbliche Monarchie.

Fällt bei Übertragung auf Lebenszeit im Todesfall die Macht einen Nachfolger zu ernennen an die Mehrheit zurück, handelt es sich um eine Wahlmonarchie.

Entsprechend kann die Gemeinschaft kombinierte oder gemischte Regierungsformen bestellen, wie sie es für richtig hält.

Sollte die legislative Macht von der Mehrheit anfangs einer oder mehreren Personen auf Lebenszeit oder beschränkte Zeit gewährt worden sein, fällt die wichtigste Macht danach an die Gemeinschaft zurück.

Geschieht das, kann die Gemeinschaft von neuem darüber verfügen, sie in Hände eigener Wahl legen und so eine neue Regierungsform erschaffen.

Da die Form der Regierung von der Art der Bestellung der wichtigsten Macht, der Legislative, abhängt, es ist ja unmöglich sich vorzustellen, eine untergeordnete Macht könnte einer übergeordneten Vorschriften machen oder irgendeine andere als die wichtigste Macht könnte Gesetze erlassen, so bestimmt sich, je nachdem wie die Macht Gesetze zu erlassen festgelegt ist, auch die Form des Gemeinwesens.

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TToG II § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. The first part then of paternal power, or rather duty, which is education, belongs so to the father, that it terminates at a certain season; when the business of education is over, it ceases of itself, and is also alienable before: For a man may put the tuition of his son in other hands; and he that has made his son an apprentice to another, has discharged him, during that time, of a great part of his obedience both to himself and to his mother.

But all the duty of honor, the other part, remains nevertheless entire to them; nothing can cancel that: It is so inseparable from them both, that the father’s authority cannot dispossess the mother of this right, nor can any man discharge his son from honoring her that bore him. But both these are very far from a power to make laws and enforcing them with penalties that may reach estate, liberty, limbs and life. The power of commanding ends with non-age; and though, after that, honor and respect, support and defense, and whatsoever gratitude can oblige a man to, for the highest benefits he is naturally capable of, be always due from a son to his parents;

yet all this puts no scepter into the father’s hand, no sovereign power of commanding. He has no dominion over his son’s property39, or actions; nor any right, that his will should prescribe to his son’s in all things; however it may become his son in many things, not very inconvenient to him and his family, to pay a deference to it.

§ 69. Der erste Teil der väterlichen Macht, exakter der Pflicht, die Ausbildung betrifft den Vater in der Weise, dass sie zu einer gewissen Zeit endet. Ist die Aufgabe der Ausbildung erledigt, endet dieser Teil der Macht von Selbst, bzw. ist auch vorher an Fremde übertragbar. Ein Mann kann die Unterrichtung seines Sohns in fremde Hände legen.

Wer seinen Sohn bei einem Anderen in eine Lehre gibt, stellt ihn während dieser Zeit von einem großen Teil des Gehorsams frei, den dieser ihm und seiner Mutter schuldet. Die andere Seite, die Pflicht zu Ehrerweisung, bleibt nichtsdestoweniger komplett bei Beiden. Nichts kann sie aufheben. Sie ist bei Beiden unabtrennbar.

Weder kann die Autorität des Vaters die Mutter dieses Rechts berauben, noch ein Mann seinen Sohn davon entbinden diejenige zu ehren, die ihn geboren hat. Beide Rechte sind sehr weit entfernt von einer Macht, Gesetze zu geben und sie durch Strafen zu erzwingen, die sich auf Besitz, Freiheit, Glieder und Leben erstrecken. Die Macht zu bestimmen endet mit der Minderjährigkeit.

Selbst wenn später Ehrerweisung, Achtung, Unterstützung und Schutz zu jeder Zeit den Eltern geschuldet werden, kurz alles, wozu Dankbarkeit für erhaltene größte Vorteile, zu denen ein Mensch von Natur aus fähig ist, den Sohn verpflichten können, so gewährt das einem Vater doch kein Zepter, keine souveräne Herrschaftsmacht in die Hand. Er hat weder Herrschaft über das Eigentum39 oder die Handlungen seines Sohns, noch irgendein Recht, seinen Willen in allen Angelegenheiten demjenigen seines Sohns vorzuschreiben. Selbst wenn es in noch so vielen Angelegenheiten seinem Sohn und dessen Familie keinerlei Beschwerlichkeiten bereiten sollte, Respekt zu erweisen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): …for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123

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TToG II § 58

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§ 58. The power then that parents have over their children arises from that duty which is incumbent on them, to take care of their offspring, during the imperfect state of childhood. To inform the mind, and govern the actions of their yet ignorant non-age, till reason shall take its place, and ease them of that trouble, is what the children want, and the parents are bound to; for God having given man an understanding to direct his actions, has allowed him a freedom of will, and liberty of acting, as properly belonging thereunto,
within the bounds of that law he is under.

But whilst he is in an estate, wherein he has not understanding of his own to direct his will, he is not to have any will of his own to follow: He that understands for him, must will for him too; he must prescribe to his will, and regulate his actions; but when he comes to the estate that made his father a free man, the son is a free man too.

§ 58. Die Macht, die Eltern gegenüber Kindern haben, entspringt der ihnen obliegenden Pflicht, für ihre Nachkommen zu sorgen, solange diese sich im wenig vollkommenen Zustand der Kindheit befinden. Kinder benötigen Heranbildung des Verstands und Anleitung bei Handlungen während der Zeit ihrer Unwissenheit und Unreife. Eltern haben das zu leisten, bis die Vernunft ihre vorgesehene Stelle einnimmt und sie von dieser Mühe befreit. Gott hat dem Menschen Verstand verliehen, um seine Handlungen recht zu leiten. Er hat ihm, gebunden an das Gesetz unter dem er steht, auch Freiheit des Willens und Handelns als Zubehör gewährt.

So lange jener sich aber in einem Zustand befindet, indem er keinen eigenen Verstand besitzt um seinen Willen zu lenken, kann er auch keinen eigenen Willen haben, dem er folgen könnte. Wer für jenen versteht, liefert für jenen auch den Willen. Er hat dessen Willen Vorgaben zu machen und dessen Handeln anzuleiten. Wenn er den Zustand erreicht, der seinen Vater zum freien Mann machte, wird der Sohn ebenfalls ein freier Mann.

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TToG I § 81

CHAPTER IX

Monarchy by Inheritance from Adam

§ 81. Though it be never so plain, that there ought to be government in the world, nay, should all men be of our author’s mind, that divine appointment had ordained it to be monarchical; yet, since men cannot obey anything, that cannot command; and ideas of government in the fancy, though never so perfect, though never so right, cannot give laws, nor prescribe rules to the actions of men; it would be of no behoof for the settling of order, and establishing of government in its exercise and use amongst men, unless there were a way also taught how to know the person, to whom it belonged to have this power, and exercise this dominion over others.

It is in vain then to talk of subjection and obedience without telling us whom we are to obey: For were I never so fully persuaded that there ought to be magistracy and rule in the world; yet I am nevertheless at liberty still, till it appears who is the person that hath right to my obedience; since, if there be no marks to know him by, and distinguish him that hath right to rule from other men, it may be myself, as well as any other.

And therefore, though submission to government be every one’s duty, yet since that signifies nothing but submitting to the direction and laws of such men as have authority to command, it is not enough to make a man a subject, to convince him that there is a regal power in the world; but there must be ways of designing, and knowing the person to whom this regal power of right belongs:

And a man can never be obliged in conscience to submit to any power, unless he can be satisfied who is the person who has a right to exercise that power over him. If this were not so, there would be no distinction between pirates and lawful princes; he that has force is without any more ado to be obeyed, and crowns and scepters would become the inheritance only of violence and rapine. Men too might as often and as innocently change their governors, as they do their physicians, if the person cannot be known who has a right to direct me, and whose prescriptions I am bound to follow.

To settle therefore men’s consciences, under an obligation to obedience, it is necessary that they know not only, that there is a power somewhere in the world, but the person who by right is vested with this power over them.

Kapitel 9

Monarchie als Erbfolge seit Adam

John Locke: Two Treatises of Government

§ 81. Wenn es auch noch so klar ist, das es eine Regierung in der Welt geben muss, selbst wenn alle Menschen der Vorstellung unseres Autors beipflichten, das göttliche Anordnung bestimmt hat, einer Monarchie anzugehören, so können Menschen doch nicht einer Sache gehorchen, die nicht befehlen kann.

Vorstellungen von einer Regierung in der Phantasie, mögen sie noch so vollkommen, noch so richtig sein, können weder Gesetze erlassen, noch den Handlungen der Menschen Regeln vorschreiben. Deshalb kann auch keine Erkenntnis über Ordnung und Einsetzung einer Regierung betreffend deren Ausübung und Anwendung unter den Menschen, je von Nutzen sein, wenn nicht auch der Weg gezeigt wurde, die Person zu erkennen, der es zukommt dieses Recht zu besitzen und diese Herrschaft über andere auszuüben.

Es ist deshalb sinnfrei von Unterordnung und Gehorsam zu reden, ohne uns denjenigen zu benennen, dem wir zu gehorchen haben. Selbst wenn ich auch noch so fest überzeugt bin, das es Obrigkeit und Regierung in der Welt geben muss, so bin ich doch nichtsdestoweniger in Freiheit, bis geklärt ist, wer die Person ist, die das Recht auf meinen Gehorsam hat.

Solange es keine Merkmale gibt, an denen wir einen rechtmäßig Herrschenden erkennen und von anderen eindeutig unterscheiden können, kann ich selbst dieses für mich behaupten wie jeder andere. Gehorsam gegen die Regierung ist jedermanns Pflicht; da das aber nichts anderes bedeutet als Unterordnung unter die Leitung und Gesetzgebung derjenigen Menschen, denen die Macht zugestanden wurde Gefolgschaft zu verlangen, reicht es noch lange nicht, um einen Menschen zum Untertanen zu erklären oder ihm nachhaltig einzureden, es gebe eine königliche Macht in der Welt.

Nein, es muss auch Wege geben, die Person, welcher diese angeblich königliche Macht rechtmäßig gehört, zu bestimmen und zu erkennen. Das Gewissen kann nie gezwungen werden, sich einer Macht zu unterwerfen, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, wer die Person ist, die ein Recht hat, diese Macht auszuüben.

Wäre dies anders, so gäbe es keinen Unterschied zwischen Räubern, Piraten und rechtmäßigen Fürsten.

Den Stärkeren müsste ohne Widerspruch gehorcht werden. Sämtliche Kronen und Zepter wären ein Erbe allein von Macht und Raub. Die Menschen könnten die Regierenden ebenso oft und vollkommen ungestraft austauschen, wie man den Arzt wechselt, wenn niemand die Person kennt, die ein Recht hat ihn zu leiten und deren Vorschriften zu befolgen man bestens beraten ist. Um deshalb das Gewissen der Menschen bei der Verpflichtung zum Gehorsam zu beruhigen, müssen sie in jedem Fall beides wissen: Dass es irgendwo in der Welt eine Macht gibt sowie die Person bekannt sein muss, die rechtmäßig mit dieser Macht über sie bekleidet ist.

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Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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