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TToG II § 212

John Locke: Two Treatises of Government

§ 212. Besides this overturning from without, governments are dissolved from within:

First, when the legislative is altered. Civil society being a state of peace, amongst those who are of it, from whom the state of war is excluded by the umpirage which they have provided in their legislative, for the ending all differences that may arise amongst any of them, it is in their legislative, that the members of a commonwealth are united, and combined together into one coherent living body.

This is the soul that gives form, life, and unity, to the commonwealth: From hence the several members have their mutual influence, sympathy and connexion: And therefore, when the legislative is broken, or dissolved, dissolution and death follows: For the essence and unity of the society consisting in having one will, the legislative, when once established by the majority, has the declaring, and as it were keeping of that will.

The constitution of the legislative is the first and fundamental act of society, whereby provision is made for the continuation of their union, under the direction of persons, and bonds of laws, made by persons authorized thereunto, by the consent and appointment of the people, without which no one man, or number of men, amongst them, can have authority of making laws that shall be binding to the rest.

When anyone or more, shall take upon them to make laws, whom the people have not appointed so to do, they make laws without authority, which the people are not therefore bound to obey; by which means they come again to be out of subjection, and may constitute to themselves a new legislative, as they think best, being in full liberty to resist the force of those, who without authority would impose any thing upon them.

Everyone is at the disposure of his own will, when those who had, by the delegation of the society, the declaring of the public will, are excluded from it, and others usurp the place, who have no such authority or delegation.

§ 212. Abgesehen vom Umsturz von außen werden Regierungen auch von innen aufgelöst:

Erstens: Durch Änderung der Legislative. Bürgerliche Gesellschaft ist ein Zustand des Friedens unter denen, die ihr angehören und der Kriegszustand ist durch die Macht eines Schiedsrichters ausgeschlossen, wie sie ihn in ihrer Legislative vorgesehen haben, um allen Streit, der unter ihnen entsteht, zu entscheiden. Deshalb ist es die Legislative, die alle Mitglieder des Gemeinwesens vereint und zu einem zusammenhängenden, lebenden Körper verbindet. Sie bildet die Seele, die einem Gemeinwesen Form, Leben und Einheit gibt. Durch sie erhalten die verschiedenen Mitglieder wechselseitigen Einfluss, Gleichrangigkeit der Interessen und die innere Verbindung. Deshalb folgen, wenn die Legislative zertrümmert oder aufgelöst wird Auflösung und Tod.

Da das Wesen und die Einigkeit der Gesellschaft darin bestehen, einen Willen zu haben, ist es Aufgabe der Legislative, sobald sie mit die Mehrheit konstituiert ist, diesen Willen zu verkünden und zugleich zu bewahren. Die Konstituierung der Legislative ist der erste und grundlegende Akt jeder Gesellschaft, durch den für die Fortdauer ihrer Vereinigung Vorsorge getroffen wird. Er steht unter der Leitung von Personen und dem Band von Gesetzen, von Personen erlassen, die durch Zustimmung und Ernennung der Bevölkerung dazu ermächtigt wurden.

Ohne diese beiden Akte kann weder ein Mensch noch eine Anzahl, Macht haben Gesetze zu erlassen, die auch für alle übrigen bindend sind. Falls einer oder mehrere, die das Volk nicht dazu bestimmt hat, sich einfallen lassen Gesetze zu erlassen, handelt es sich um Gesetzgebung ohne Befugnis, der die Bevölkerung deshalb nicht zur Beachtung verpflichtet ist.

In dem Fall wird sie erneut frei von Unterordnung und darf eine neue Legislative einsetzen, wie es ihr am besten scheint. Ihr völlig frei steht, sich der Gewalt derjenigen zu widersetzen, die ihr ohne Befugnis etwas auferlegen wollen. Jeder hat die Verfügung seines eigenen Willens, sobald diejenigen, die durch Vollmacht der Gesellschaft die Aufgabe hatten, den öffentlichen Willen zu verkünden, davon ausgeschlossen werden, und andere, die keine solche Befugnis oder Vollmacht besitzen, die Stelle usurpieren.

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TToG II § 143

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XII

Of the Legislative, Executive, and Federative
Power of the Commonwealth

§ 143. The legislative power is that, which has a right to direct how the force of the commonwealth shall be employed for preserving the community and members of it. But because those laws which are constantly to be executed, and whose force is always to continue, may be made in a little time; therefore there is no need, that the legislative should be always in being, not having always business to do. And because it may be too great a temptation to human frailty, apt to grasp at power, for the same persons, who have the power of making laws, to have also in their hands the power to execute them, whereby they may exempt themselves from obedience to the laws they make, and suit the law, both in its making, and execution, to their own private advantage, and thereby come to have a distinct interest from the rest of the community, contrary to the end of society and government: Therefore in well ordered commonwealths, where the good of the whole is so considered, as it ought, the legislative power is put into the hands of divers persons who duly assembled, have by themselves, or jointly with others, a power to make laws, which when they have done, being separated again, they are themselves subject to the laws they have made; which is a new and near tie upon them, to take care, that they make them for the public good.

Kapitel 12

Legislative, exekutive und föderative Macht des Staats

§143. Die legislative Macht hat das Recht zu bestimmen, wie die gesamte Macht des Staats zum Erhalt der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder
eingesetzt werden soll. Da aber die Gesetze, die beständig vollzogen und deren Kraft fortdauernd sein soll, in kurzer Zeit ausgefertigt und erlassen werden können, gibt es keinen Bedarf, die Legislative permanent zu installieren, da sie nicht immer konkret beschäftigt sein würde.

Angesichts der Schwäche der menschlichen Natur, stets bereit nach Macht zu greifen, wäre für die Personen, die Macht besitzen Gesetze zu erlassen, die Versuchung zu groß, auch die Macht zum Vollzug in die Hand zu bekommen. Sie könnten sich selbst dadurch von der Beachtung der Gesetz, die sie erlassen ausnehmen. Sogar das Gesetz hinsichtlich Gestaltung wie Vollzug ihrem eigenen privaten Vorteil anpassen und dazu kommen, von der übrigen Gemeinschaft abweichende, dem Zweck von Gesellschaft und Regierung entgegen gesetzte Interessen zu verfolgen.

Deshalb wird in gut organisierten Staaten, wo das Wohl des Ganzen wie vorgesehen berücksichtigt wird, die legislative Macht in die Hände verschiedener Personen gelegt, die ordnungsgemäß versammelt entweder durch sich selbst oder im Verein mit anderen die Macht haben, Gesetze zu erlassen. Sowie sich sobald dies geschehen ist wieder trennen und selber denselben Gesetzen untergeordnet sind, die sie verfasst haben. Deshalb haben sie ein weiteres starkes Motiv, darauf bedacht zu sein, sie auf das öffentliche Wohl auszurichten.

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TToG II § 142

John Locke: Two Treatises of Government

§ 142. These are the bounds, which the trust that is put in them by the society and the law of God and nature, have set to the legislative power of every commonwealth, in all forms of government.

First, they are to govern by promulgated established laws, not to be varied in particular cases, but to have one rule for rich and poor, for the favorite at court, and the country man at plough.

Secondly, these laws also ought to be designed for no other end ultimately, but the good of the people.

Thirdly, they must not raise taxes on the property of the people, without the consent of the people, given by themselves, or their deputies. And this properly concerns only such governments, where the legislative is always in being, or at least where the people have not reserved any part of the legislative to deputies, to be from time to time chosen by themselves.

Fourthly, the legislative neither must nor can transfer the power of making laws to anybody else, or place it anywhere, but where the people have.

§ 142. Folgendes sind die Bande, an die legislative Macht jedes Landes, allen Formen vom Regierung, durch das Vertrauen, das die Gesellschaft in sie setzt, durch das Gesetz Gottes und der Natur geknüpft sind:

Erstens: Sie darf nur nach veröffentlichten, fest stehenden Gesetzen regieren, für die es keine Ausnahme bei besonderen Fällen geben darf, sondern nur ein Maß für Reiche wie Arme, für Günstlinge des Hofes wie Bauern am Pflug.

Zweitens: Diese Gesetze haben das Ziel keinem anderen Zweck zu dienen als dem Wohl der Bevölkerung.

Drittens: Sie, die Legislative, darf keine Steuern auf das Eigentum39 der Bevölkerung ohne dessen Zustimmung erheben. Solche gewährt nur es selbst oder seine Abgeordneten. Dies betrifft eigentlich nur Regierungen, die vermittels einer ständigen Legislative bestehen oder wenigstens dort, wo das Volk keinen Teil der Legislative für Vertreter vorbehalten hat, die von Zeit zu Zeit von ihm selbst gewählt werden.

Viertens: Weder darf noch kann die Legislative die Macht der Gesetzgebung auf irgendeinen anderen übertragen oder sie einem anderen gewähren, als es durch das Volk geschehen ist.

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TToG II § 132

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER X

Of the Forms of a Commonwealth

§ 132. The majority having, as has been showed, upon men’s first uniting into society, the whole power of the community naturally in them, may employ all that power in making laws for the community from time to time, and executing those laws by officers of their own appointing:

And then the form of the government is a perfect democracy: Or else may put the power of making laws into the hands of a few select men, and their heirs or successors; and then it is an oligarchy:

Or else into the hands of one man, and then it is a monarchy: If to him and his heirs, it is an hereditary monarchy: If to him only for life, but upon his death the power only of nominating a successor to return to them an elective monarchy.

And so accordingly of these the community may make compounded and mixed forms of government, as they think good. And if the legislative power be at first given by the majority to one or more persons only for their lives, or any limited time, and then the supreme power to revert to them again;

when it is so reverted, the community may dispose of it again anew into what hands they please, and so constitute a new form of government:

For the form of government depending upon the placing the supreme power, which is the legislative, it being impossible to conceive that an inferior power should prescribe to a superior, or any but the supreme make laws, according as the power of making laws is placed, such is the form of the commonwealth.

Kapitel 10

Formen eines Staatswesens

§ 132. Weil die Mehrheit, wie bereits dargestellt, bei der ersten Vereinigung von Menschen zu einer Gesellschaft naturgemäß die gesamte Macht dieser Gemeinschaft in sich trägt, kann sie all diese Macht anwenden, um für die Gemeinschaft von Zeit zu Zeit Gesetze zu erlassen und diese durch Beamte eigener Wahl zu vollziehen.

In diesem Fall besteht die Form der Regierung in einer vollkommenen, perfekten Demokratie.

Oder sie kann die Macht zur Gesetzgebung in die Hände einiger weniger auserwählter Männer und ihrer Erben
oder Nachfolger legen. Dann handelt es sich um eine Oligarchie.

Oder in die Hände eines einzigen Manns. Dann handelt es sich um eine Monarchie.

Wird sie ihm und seinen Erben übertragen, handelt es sich um eine erbliche Monarchie.

Fällt bei Übertragung auf Lebenszeit im Todesfall die Macht einen Nachfolger zu ernennen an die Mehrheit zurück, handelt es sich um eine Wahlmonarchie.

Entsprechend kann die Gemeinschaft kombinierte oder gemischte Regierungsformen bestellen, wie sie es für richtig hält.

Sollte die legislative Macht von der Mehrheit anfangs einer oder mehreren Personen auf Lebenszeit oder beschränkte Zeit gewährt worden sein, fällt die wichtigste Macht danach an die Gemeinschaft zurück.

Geschieht das, kann die Gemeinschaft von neuem darüber verfügen, sie in Hände eigener Wahl legen und so eine neue Regierungsform erschaffen.

Da die Form der Regierung von der Art der Bestellung der wichtigsten Macht, der Legislative, abhängt, es ist ja unmöglich sich vorzustellen, eine untergeordnete Macht könnte einer übergeordneten Vorschriften machen oder irgendeine andere als die wichtigste Macht könnte Gesetze erlassen, so bestimmt sich, je nachdem wie die Macht Gesetze zu erlassen festgelegt ist, auch die Form des Gemeinwesens.

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TToG II § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. And thus the commonwealth comes by a power to set down what punishment shall belong to the several transgressions which they think worthy of it, committed amongst the members of that society, (which is the power of making laws) as well as it has the power to punish any injury done unto any of its members, by anyone that is not of it (which is the power of war and peace) and all this for the preservation of the property39 of all the members of that society, as far as is possible.

But though every man who has entered into civil society, and is become a member of any commonwealth, has thereby quitted his power to punish offences, against the law of nature, in prosecution of his own private judgment, yet with the judgment of offences, which he has given up to the legislative in all cases, where he can appeal to the magistrate, he has given a right to the commonwealth to employ his force, for the execution of the judgments of the commonwealth, whenever he shall be called to it; which indeed are his own judgments, they being made by himself, or his representative.

And herein we have the original of the legislative and executive power of civil society, which is to judge by standing laws, how far offences are to be punished, when committed within the commonwealth; and also to determine, by occasional judgments founded on the present circumstances of the fact, how far injuries from without are to be vindicated; and in both these to employ all the force of all the members, when there shall be no need.

§ 88. Nur auf diesem Weg gelangt das Gemeinwesen zur Macht festzusetzen, welche Strafe für verschiedene Übertretungen angemessen sein soll, die es einer Bestrafung wert erachtet. Es verfügt über die Macht Gesetze zu erlassen und Unrecht zu strafen, soweit es von Mitgliedern derselben Gesellschaft begangen wird und ebenso das einem seiner Mitglieder von einem Fremden zugefügten, der nicht Teil dieser Gesellschaft ist. Das ist die Macht über Krieg und Frieden.

All das soweit möglich zum Erhalt des Eigentums39 aller Mitglieder dieser Gesellschaft.

Obwohl jeder der in eine staatliche Gesellschaft eingetreten und Mitglied eines Gemeinwesens geworden ist, dadurch seine Macht, Vergehen gegen das Naturrecht nach seinem eigenen privaten Urteil zu bestrafen, suspendiert hat, hat er doch mit der Überlassung der Urteilsberechtigung über Vergehen an die Legislative für alle die Fälle übertragen, in denen er die Obrigkeit um Schutz anrufen kann, und dem Gemeinwesen das Recht gewährt, zur Vollstreckung der Urteile seine Kräfte in Anspruch zu nehmen, so oft er dazu berufen wird. Es handelt sich in der Tat um seine eigenen Urteile, die durch seinen Vertreter quasi wie ihn selbst gefällt werden.

Hier liegt der Ursprung legislativer und exekutiver Macht einer staatlichen Gesellschaft. Sie hat nach stehenden Gesetzen zu urteilen, wie schwer innerhalb des Gemeinwesens begangene Vergehen zu bestrafen sind. In gleichem Sinn hat sie fallweise zu beurteilen und begründet auf die jeweiligen Umstände der Angelegenheit zu entscheiden, in wie weit für Schädigungen von außen Entschädigung gefordert werden sollen. In beiden Fällen darf sie wenn nötig die gesamte Kraft ihrer Mitglieder nutzen.

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TToG II § 70

John Locke: Two Treatises of Government

§ 70. A man may owe honor and respect to an ancient, or wise man; defense to his child or friend; relief and support to the distressed; and gratitude to a benefactor, to such a degree, that all he has, all he can do, cannot sufficiently pay it: But all these give no authority, no right to anyone, of making laws over him from whom they are owing. And it is plain, all this is due not only to the bare title of father; not only because, as has been said, it is owing to the mother too; but because these obligations to parents, and degrees of what is required of children, may be varied by the different care and kindness, trouble and expense, which is often employed upon one child more than another.

§ 70. Vielleicht schuldet ein Mensch Alten oder Weisen Ehrerbietung und Achtung, Kind oder Freund Schutz, einem Pechvogel Hilfe und Unterstützung und einem Wohltäter Dankbarkeit in einem solchen Ausmaß, dass alles, was er hat oder je tun kann, niemals ausreicht um es auszugleichen. Doch all das verleiht niemandem Autorität oder gar ein Recht der Gesetzgebung über die Schuldner. Unzweifelhaft gebührt all das nicht nur dem bloßen Titel Vater. Nicht nur weil, wie gesagt, es der Mutter ebenso zusteht, sondern weil diese Pflichten gegen die Eltern und der Grad dessen, was Kindern abverlangt wird, sich unterscheiden können, je nach unterschiedlicher Sorgfalt und Güte, Mühe und Kosten, wovon häufig auf ein Kind mehr als auf das Andere verwandt wird.

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