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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 82, Absatz 82,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 82, Absatz 82,

“The last inconvenience is that by impositions, especially when the penalty is severe, we seem to lay as much weight and stress upon these indifferent things as upon any the most material parts of our religion.”
(Quotation Bagshaw)

If the magistrate employ his power only within those bounds that are set to his authority he doth not thereby slight or undervalue those things that are out of his reach. Were faith and repentance, the substantial parts of religion, entrusted to his jurisdiction and open to his knowledge we might possibly find his penalties severer in those things than in any other.

But God, the judge of hearts, hath reserved both the knowledge and censure of these internal acts to himself, and removed those actions from the judgment of any tribunal but his own. We may well spare the magistrate the exercise of his sovereignty in those things wherein God doth not allow it, and we have as little reason to accuse him of usurpation because he makes use of the authority that is put into his hands as of negligence and lukewarmness because he goes not beyond his commission.

Nor doth human impositions in indifferent things advance them above the more substantial and necessary which stand above them by the appointment of a superior law enjoined by divine authority, and therefore challenges the first and chiefest part of our homage and obedience, so that though he say

“that this rigid irrespective obtruding of small things makes no difference at all between ceremonies and substance”, (Quotation Bagshaw)

‚tis certain it puts as much difference as is acknowledged between an human and a divine law, as between the commands of God and the injunctions of man. The magistrate whilst he reverently forbears to interpose his authority in these things lays a greater stress upon them by acknowledging them to be above his authority, and he that in all other things stands above and commands his people, in these descends to their level and confesses himself their fellow subject.

“Die letze Unannehmbarkeit schließlich besteht darin, dass wir durch Verfügungen, besonders wenn sie mit strengen Strafen verknüpft sind, den Eindruck erwecken als legten wir gleichermaßen viel Gewicht und Nachdruck auf eben jene unbestimmten und eigentlich unbedeutenden Angelegenheiten, als auf irgendeinen substantiellen Bestandteil unserer Religion.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern die Obrigkeit ihre Macht lediglich innerhalb der Grenzen ihrer Autorität ausübt, diskriminiert oder entwertet sie dadurch jene Gegebenheiten nicht, die außerhalb ihrer Reichweite liegen. Wären Glaube und Reue, die wesentlichen Elemente der Religion, ihrer Rechtsprechung überantwortet und stünden ihrer Erkenntnis offen, dann empfänden wir möglicherweise ihre Bestrafungen bei diesen Gegebenheiten als schwerwiegender als bei irgendeiner anderen Angelegenheit.

Indessen aber hat Gott, der Richter aller Herzen, beide, die Erkenntnis und die Beurteilung all jener innerlichen Handlungen sich selbst vorbehalten und sie deshalb dem Urteil irgendeines anderen Tribunals entzogen. Wir dürfen der Obrigkeit getrost die Ausübung ihrer Souveränität bei diesen Angelegenheiten ersparen, bei welchen Gott sie ohnehin nicht erlaubt. Gleichzeitig haben wir genauso wenig Anlass ihn der Usurpation anzuklagen, sobald er Gebrauch von der Autorität macht, die in seinen Händen liegt, als wir hätten, ihn der Vernachlässigung oder Lauheit zu bezichtigen, weil er seinen Handlungsbereich nicht überschreitet.

Ebenso wenig erheben menschliche Verfügungen über unbestimmte Gegebenheiten solche über die essentielleren und notwendigeren, die doch auf Grund Berufung durch ein übergeordnetes Recht durch göttliche Autorität vorgeschrieben sind oder erfordern deshalb höchste und hauptsächlichste Huldigung und Gehorsam, wie es mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht werden soll:

“dass dieses unbeugsame, losgelöste Aufdrängen kleiner Dinge keinerlei Unterschied zwischen Zeremonien und Wesenskern ausmacht.“
(Zitat Bagshaw)

Sicher ist: Es verursacht genauso viel Unterschied, als zwischen einem menschlichen und einem göttlichen Gesetz anerkannt ist, oder zwischen einer Anordnung Gottes und einer Verfügung der Menschen. Indem die Obrigkeit angemessen ehrfürchtig Gottes Autorität über jene Gegebenheiten zu verfügen würdigt, verleiht sie ihnen größeren Nachdruck, da sie damit deren Überordnung über die eigene Autorität anerkennt. Sie, die in allen anderen Angelegenheiten über ihrer Bevölkerung steht und sie befehligt, steigt bei jenen Gegebenheiten Gottes auf den Rang des Volkes hinab und bekennt sich selbst, zu Gottes Gefolge zu gehören.

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TToG II § 243

John Locke: Two Treatises of Government

§ 243. To conclude: The power that every individual gave the society, when he entered into it, can never revert to the individuals again as long as the society lasts, but will always remain in the community; because without this there can be no community, no commonwealth, which is contrary to the original agreement:

So also when the society hath placed the legislative in any assembly of men, to continue in them and their successors, with direction and authority for providing such successors, the legislative can never revert to the people whilst that government last; because having provided a legislative with power to continue forever, they have given up their political power to the legislative and cannot resume it.

But if they have set limits to the duration of their legislative, and made this supreme power in any person, or assembly, only temporary; or else, when by the miscarriages of those in authority, it is forfeited; upon the forfeiture, or at the determination of the time set, it reverts to the society and the people have a right to act as supreme and continue the legislative in themselves; or erect a new form, or under the old form place it in new hands, as they think good.

FINIS

§ 243. Um zu schließen: Die Macht, die jedes Individuum der Gesellschaft übertrug, als es ihr beitrat, kann nie an die Individuen zurückfallen, solange die Gesellschaft dauert, sondern sie wird stets in der Gemeinschaft verbleiben. Ohne das kann es keine Gemeinschaft, kein Gemeinwesen geben, da es gegen die ursprüngliche Übereinkunft wäre.

So kann auch wenn die Legislative von der Gesellschaft in eine Versammlung von Menschen gelegt worden ist, in diesen und ihren Nachfolgern fortdauern soll und Anleitung und Autorität besitzt, diese Nachfolger zu bestimmen, die Legislative nie an die Bevölkerung zurückfallen, solange diese Regierung besteht. Da es eine Legislative mit der Macht ewig zu dauern vorgesehen hat, hat es auf seine politische Macht zugunsten der Legislative verzichtet und kann sie nicht wieder zurückfordern.

Wenn die Bevölkerung aber der Dauer seiner Legislative Grenzen gesetzt und diese höchste Macht bei einer Person oder Versammlung nur temporär gewährt hat; oder wenn sie infolge der Verbrechen derjenigen, die die Autorität besitzen, verwirkt ist; dann fällt sie bei Verwirkung oder am Ende der festgesetzten Zeit an die Gesellschaft zurück, das Volk hat ein Recht als Höchste Instanz, als Souverän, zu handeln und die Legislative selbst fortzusetzen oder eine neue Form zu errichten, oder sie unter der alten Form in neue Hände zu legen, so wie sie es für gut halten.

FINIS

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TToG II § 237

John Locke: Two Treatises of Government

Which in English runs thus:

§ 237. What then, can there be no case happen wherein the people may of right, and by their own authority, help themselves, take arms and set upon their King, imperiously domineering over them? None at all whilst he remains a King. Honor the King and he that resists the power, resists the ordinance of God; are divine oracles that will never permit it. The people therefore can never come by a power over him, unless he does something that makes him cease to be a King:

For then he divests himself of his crown and dignity and returns to the state of a private man and the people become free and superior, the power which they had in the interregnum, before they crowned him King, devolving to them again. But there are but few miscarriages which bring the matter to this state. After considering it well on all sides, I can find but two. Two cases there are, I say, whereby a King, ipso facto, becomes no King, and lose all power and regal authority over his people; which are also taken notice of by Winzerus75.

The first is: If he endeavor to overturn the government, that is, if he have a purpose and design to ruin the kingdom and commonwealth, as it is recorded of Nero, that he resolved to cut off the senate and people of Rome, lay the city waste with fire and sword and then remove to some other place. And of Caligula, that he openly declared, that he would be no longer a head to the people or senate and that he had it in his thoughts to cut off the worthiest men of both ranks and then retire to Alexandria: And he wished that the people had but one neck, that he might dispatch them all at a blow. Such designs as these, when any King harbors in his thoughts and seriously promotes, he immediately gives up all the care and thought of the commonwealth; and consequently forfeits the power of governing his subjects, as a master does the dominion over his slaves whom he hath abandoned.

Auch das auf Deutsch:

§ 237. Kann also kein Fall eintreten, in dem das Volk rechtmäßig und aus eigener Macht sich selbst helfen, die Waffen ergreifen und seinen tyrannisch über es regierenden König angreifen darf? Keiner solange er ein König bleibt. Ehret den König! Wer sich seiner Gewalt widersetzt, widersetzt sich der Anordnung Gottes! Es handelt sich um göttliche Menetekel, die das niemals erlauben.

Das Volk kann deshalb nie zu einer Macht über ihn gelangen, wenn er nicht etwas tut, wodurch er aufhört, König zu sein. Dann begibt er sich der Würde und kehrt in den Stand eines Privatmanns zurück. Das Volk wird frei und erhält die höchste Macht zurück, die es während des Interregnum hatte, bevor es den König krönte. Es gibt aber nur wenige Vergehen die diesen Zustand hervorbringen. Nachdem ich es nach allen Seiten bedacht habe, kann ich nur zwei finden.

Zwei Fälle, sage ich, gibt es durch die ein König ipso facto (durch eigene Tat) aufhört König zu sein und alle Macht und königliche Autorität über sein Volk verliert. Diese werden auch von Winzerus75 erwähnt.

Der erste: Wenn er die Regierung zu stürzen versucht, also wenn er Vorsatz und Plan entwirft, das Königreich und den Staat zu verderben. So wie von Nero berichtet wird, er habe beschlossen den Senat und das Volk von Rom auszurotten, die Stadt mit Feuer und Schwert zu verwüsten und sich danach an einen anderen Ort zu begeben. Oder von Caligula, der öffentlich erklärte, er wolle nicht länger Bürger Roms oder Fürst des Senats sein, er habe sich vorgenommen, die würdigsten Vertreter beider Gruppen und sich nach Alexandria zurückzuziehen. Er wünschte, das Volk hätte nur einen einziges Genick, um alle insgesamt mit einem Schlag aus der Welt zu schaffen. Mit Absichten wie diesen verwirft ein König, wenn er sie durchdenkt und ernsthaft verfolgt, unmittelbar alle Sorge und jede Sehnsucht zu regieren auf und verwirkt folglich die Macht über seine Untergebenen zu regieren, wie ein Herr die Herrschaft über seine Sklaven verwirkt, wenn er sie vernachlässigt und im Stich lässt.

75hhttps://www.jstor.org/stable/2708004?seq=1#page_scan_tab_contents

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TToG II § 235

John Locke: Two Treatises of Government

§ 235. It is true he has annexed two limitations to it, to no purpose:

First: He says, it must be with reverence. Secondly, it must be without retribution or punishment; and the reason he gives is, because an inferior cannot punish a superior.

First: How to resist force without striking again, or how to strike with reverence, will need some skill to make intelligible. He that shall oppose an assault only with a shield to receive the blows, or in any more respectful posture, without a sword in his hand, to abate the confidence and force of the assailant, will quickly be at an end of his resistance, and will find such a defense serve only to draw on himself the worse usage. This is as ridiculous a way of resisting, as Juvenal74 thought it of fighting:

Ubi tu pulsas, ego vapulo tantum.
Where you hit as much I am hit upon.

And the success of the combat will be unavoidably
the same he there describes it:

Libertas pauperis haec est:
Pulsatus rogat, pugnis concisus adorat, ut liceat paucis cum dentibus inde reverti:

Liberty of the poor is this:
Beaten he enquires, fights ended he pleas, to let him go home with some teeth left.

This will always be the event of such an imaginary resistance where men may not strike again. He therefore who may resist must be allowed to strike. And then let our author or anybody else, join a knock on the head, or a cut on the face, with as much reverence and respect as he thinks fit. He that can reconcile blows and reverence may, for ought I know, desire for his pains, a civil, respectful cudgeling wherever he can meet with it.

Secondly: As to his second, an inferior cannot punish a superior; that is true, generally speaking, whilst he is his superior. But to resist force with force, being the state of war that levels the parties, cancels all former relation of reverence, respect, and superiority: And then the odds that remains, is, that he, who opposes the unjust aggressor, has this superiority over him, that he has a right, when he prevails to punish the offender, both for the breach of the peace, and all the evils that followed upon it. Barclay therefore, in another place, more coherently to himself, denies it to be lawful to resist a King in any case. But he there assigns two cases, whereby a King may un-king himself. His words are:

Quid ergo, nulline casus incidere possunt quibus populo sese erigere atque in regem impotentius dominantem arma capere et invadere jure suo suaque authoritate liceat? Nulli certe quamdiu rex manet. Semper enim ex divinis id obstat, Regem honorificato; et qui potestati resistit, Dei ordinationi resistit: non alias igitur in eum populo potestas est quam si id committat propter quod ipso jure rex esse desinat. Tunc enim se ipse principatu exuit atque in privatis constituit liber: Hoc modo populus et superior efficitur, reverso ad eum sc. jure ilio quod alte regem inauguratum in interregno habuit. At sunt paucorum generum commissa ejusmodi
quae hunc effectum pariunt. At ego cum plurima animo perlustrem, duo tantum invenio, duos, inquam, casus quibus rex ipso facto ex rege non regem se facit et omni honore et dignitate regali atque in subditos potestate destituit; quorum etiam meminit Winzerus75.

Horum unus est, Si regnum disperdat, quemadmodum de Nerone fertur, quod is nempe senatum populumque Romanum, atque adeo urbem ipsam ferro flammaque vastare, ac novas sibi sedes quaerere, decrevisset. Et de Caligula, quod palam denunciarit se neque civem neque principem senatui amplius fore, inque animo habuerit interempto utriusque ordinis electissimo quoque Alexandriam commigrare, ac ut populum uno ictu interimeret, unam ei cervicem optavit. Talia cum rex aliquis meditatur et molitur serio, omnem regnandi curem et animum illico abjicit, ac proinde imperium in subditos amittit, ut dominus servi pro derelicto habiti dominium.

§ 235. Tatsächlich hat er zwei Einschränkungen damit verbunden. Allerdings zwecklos.

Er sagt erstens: Es müsse mit Ehrerbietung geschehen,

Zweitens: Ohne Wiedergutmachung oder Strafe.

Der Grund den er anführt: Ein Niederer kann keinen Höheren bestrafen.

Erstens: Wie physischer Gewalt Widerstand geleistet werden kann, ohne zurückzuschlagen, oder wie mit Ehrerbietung geschlagen werden kann? Es bedarf einiger Kunstgriffe, das verständlich zu machen. Wer sich einem Angriff widersetzt mit nichts als einem Schild, die Schläge aufzufangen oder in einer noch achtungsvolleren Haltung ohne ein Schwert in der Hand, um Zuversicht und nackte Gewalt des Angreifers zunichte zu machen, wird mit seinem Widerstand ziemlich bald am Ende sein und feststellen: Eine derartige Verteidigung bringt nur eine umso schlechtere Behandlung ein. Es handelt sich um eine ebenso lächerliche Art des Widerstandes wie Juvenal74 es vom Kämpfen selbst dachte:

Ubi tu pulsas, ego vapulo tantum.
Sobald Du schlägst bekomme ich so genauso viele Schläge.

Der Erfolg des Kampfes wird zwangsläufig derselbe sein, wie er ihn hier beschreibt:

Libertas pauperis haec est: Pulsatus rogat et pugnis concisus, adorat, ut liceat paucis cum dentibus inde reverti.

Die Freiheit des Armen besteht darin: Geprügelt bittet er und nach beendetem Kampf fleht er, man möge ihm die Rückkehr mit wenigstens ein paar Zähnen gewähren.

Der Ausgang imaginären Widerstands wird stets so aussehen, wenn Menschen nicht zurückschlagen dürfen. Wer sich widersetzen darf, dem muss auch gestattet sein, zu schlagen. Gewähren wir unserem Autor oder sonst jemandem den Genuss eines Schlags auf den Kopf oder eines Hiebs ins Gesicht mit genau so viel Ehrerbietung und Achtung verbunden wie er es für angemessen hält. Wer es fertigbringt, Schläge und Ehrerbietung miteinander zu versöhnen, dürfte, soviel ich weiß, für seine Mühe eine höfliche, achtungsvolle Tracht Prügel verdienen.

Überall, wo er sie zu finden vermag.

Zweitens, was den anderen Punkt betrifft, ein Niederer dürfe keinen Höheren Strafen: Das ist allgemein gesprochen durchaus richtig, eben weil der Zweite dem Ersten übergeordnet ist. Da aber Gewalt mit Gewalt zu widerstehen den Kriegszustand bedeutet, der alle Parteien gleichstellt, hebt er auch alle früheren Beziehungen von Ehrerbietung, Achtung und höherem Rang auf. Der Unterschied, der dann noch bleibt, besteht in nichts als: Wer sich einem unrechtmäßig Angreifenden entgegenstellt, erhält im Fall des Sieges Überlegenheit über ihn, ein Recht den Übeltäter für den Bruch des Friedens und alle sich daraus ergebenden Missstände zu bestrafen. An anderer Stelle verneint deshalb Barclay, in besserer Übereinstimmung mit sich selbst, es wäre erlaubt dem König in irgendeinem Fall rechtmäßig Widerstand zu leisten. Aber er bezeichnet dort zwei Fälle, in denen ein König sich selbst seiner königlichen Würde berauben kann. Er sagt:

Quid ergo, nulline casus indidere possunt quibus populo sese erigere atque in regem impotentius dominantem arma capere et invadere jure suo suaque authoritate liceat? Nulli certe quamdiu rex manet. Semper enim ex divinis id obstat, Regem honorificato; et qui potestati resistit, Dei ordinationi resistit: non alias igitur in eum populo potestas est quam si id committat propter quod ipso jure rex esse desinat. Tunc enim se ipse principatu exuit atque in privatis constituit liber: Hoc modo populus et superior efficitur, reverso ad eum sc. jure ilio quod alte regem inauguratum in interregno habuit. At sunt paucorum generum commissa ejusmodi
quae hunc effectum pariunt. At ego cum plurima animo perlustrem, duo tantum invenio, duos, inquam, casus quibus rex ipso facto ex rege non regem se facit et omni honore et dignitate regali atque in subditos potestate destituit; quorum etiam meminit Winzerus75.

Horum unus est, Si regnum disperdat, quemadmodum de Nerone fertur, quod is nempe senatum populumque Romanum, atque adeo urbem ipsam ferro flammaque vastare, ac novas sibi sedes quaerere, decrevisset. Et de Caligula, quod palam denunciarit se neque civem neque principem senatui amplius fore, inque animo habuerit interempto utriusque ordinis electissimo quoque Alexandriam commigrare, ac ut populum uno ictu interimeret, unam ei cervicem optavit. Talia cum rex aliquis meditatur et molitur serio, omnem regnandi curem et animum illico abjicit, ac proinde imperium in subditos amittit, ut dominus servi pro derelicto habiti dominium.

74hhttps://en.wikipedia.org/wiki/Juvenal
74https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal
75https://www.jstor.org/stable/2708004?seq=1#page_scan_tab_contents

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TToG II § 220

John Locke: Two Treatises of Government

§ 220. In these and the like cases, when the government is dissolved, the people are at liberty to provide for themselves, by erecting a new legislative, differing from the other, by the change of persons, or form, or both, as they shall find it most for their safety and good: For the society can never, by the fault of another, lose the native and original right it has to preserve itself, which can only be done by a settled legislative, and a fair and impartial execution of the laws made by it.

But the state of mankind is not so miserable that they are not capable of using this remedy, till it be too late to look for any. To tell people they may provide for themselves, by erecting a new legislative, when by oppression, artifice, or being delivered over to a foreign power, their old one is gone, is only to tell them, they may expect relief when it is too late, and the evil is past cure.

This is in effect no more than to bid them first be slaves, and then to take care of their liberty; and when their chains are on, tell them, they may act like freemen.

This, if barely so, is rather mockery than relief; and men can never be secure from tyranny, if there be no means to escape it till they are perfectly under it: And therefore it is that they have not only a right to get out of it, but to prevent it.

§ 220. In diesen und ähnlichen Fällen, wenn die Regierung aufgelöst wird, hat die Bevölkerung die Freiheit, für sich selbst zu sorgen, indem es eine neue
Legislative errichtet, die sich von der anderen durch Wechsel der Personen oder Form oder von beidem unterscheidet, wie es für seine Wohlfahrt und seinen Sicherheit am besten gehalten wird.

Die Gesellschaft kann niemals durch Schuld eines anderen ihr angeborenes und ursprüngliches Recht einbüßen, sich selbst zu erhalten, was nur durch eine geordnete Legislative und fairen, unparteiischen Vollzug der von ihr erlassenen Gesetze geschehen kann. Doch der Status der Menschheit ist nicht so minderwertig, dass sie nicht im Stande wäre, dieses Hilfsmittel anzuwenden, ehe es zu spät ist sich nach Hilfe umzusehen.

Einem Volk zu sagen, es dürfe durch Errichtung einer neuen Legislative für sich selbst sorgen, nachdem durch Unterdrückung, List oder Auslieferung an eine fremde Macht seine alte Legislative abhanden gekommen ist, heißt nur ihm zu sagen, es dürfe Hilfe erwarten, wenn es zu spät und das Übel nicht mehr zu heilen ist.

Das wäre in der Tat nichts anderes als anzuordnen, zunächst Sklaven zu werden und dann für die Freiheit zu sorgen und nachdem die Ketten angelegt sind, ihm zu sagen, es dürfe wie freie Menschen handeln.

Verhielte es sich wirklich so, wäre es eher Spott als Hilfe. Menschen könnten nie vor Tyrannei sicher sein, wenn es keine Mittel gibt ihr zu entrinnen, bevor sie völlig unter ihr stehen. Darum haben sie ein Recht, sich nicht nur zu befreien, sondern auch vorzubeugen.

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TToG II § 219

John Locke: Two Treatises of Government

§ 219. There is one way more whereby such a government may be dissolved, and that is, when he who has the supreme executive power neglects and abandons that charge, so that the laws already made can no longer be put in execution.

This is demonstratively to reduce all to anarchy, and so effectually to dissolve the government: For laws not being made for themselves, but to be, by their execution, the bonds of the society, to keep every part of the body politic in its due place and function; when that totally ceases, the government visibly ceases, and the people become a confused multitude, without order or connexion.

Where there is no longer the administration of justice, for the securing of men’s rights, nor any remaining power within the community to direct the force, or provide for the necessities of the public, there certainly is no government left. Where the laws cannot be executed, it is all one as if there were no laws; and a government without laws is, I suppose, a mystery in politics, unconceivable to human capacity, and inconsistent with human society.

§ 219. Es gibt noch eine weitere Art, wie eine solche Regierung aufgelöst werden kann: Falls der, welcher die höchste exekutive Macht hat, dieses Amt dermaßen außer Acht lässt und vernachlässigt, dass bereits gegebene Gesetze nicht länger vollzogen werden können. Das bedeutet offenkundig alles in Anarchie zu versetzen und die Regierung womöglich tatsächlich aufzulösen.

Da Gesetze nicht um ihrer selbst Willen erlassen werden, sondern durch ihren Vollzug die Bande der Gesellschaft bilden, um jeden einzelnen Teil des politischen Körpers an seinem rechten Platz und bei seiner Aufgabe zu halten, dann endet, wenn die Exekutive komplett versagt, auch die Regierung offen sichtbar und die Bevölkerung wird zu einer chaotischen, wilden, Menge ohne Ordnung und Zusammenhalt. Wo es weder Verwaltung der Justiz gibt, um die Rechte der Menschen zu sichern, noch irgendeine Macht innerhalb des Gemeinwesens bestehen bleibt, die nackte Gewaltbereitschaft der Bevölkerung zu leiten oder für deren Bedürfnisse zu sorgen, da ist offenbar keine Regierung mehr vorhanden.

Wo Gesetze nicht mehr vollzogen werden können, ist es dasselbe. Als ob es überhaupt keine Gesetze gäbe. Eine Regierung ohne Gesetze ist, ich unterstelle das, ein Mysterium in der Politik, unbegreiflich für den Verstand und unvereinbar mit menschlicher Gesellschaft.

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TToG II § 174

John Locke: Two Treatises of Government

§ 174. He that shall consider the distinct rise and extent, and the different ends of these several powers, will plainly see, that paternal power comes as far short of that of the magistrate, as despotical exceeds it; and that absolute dominion, however placed, is so far from being one kind of civil society, that it is as inconsistent with it, as slavery is with property39. Paternal power is only where minority makes the child incapable to manage his property39; political, where men have property39 in their own disposal; and despotical, over such as have no property39 at all.

§ 174. Wer die Verschiedenheit von Entstehung, Reichweiten und Zielen dieser Typen Macht erwägt, wird auch klar erkennen:

Väterliche Macht hinkt Regierungsmacht genau so hinterher, wie despotische Macht sie übertrifft. Absolute Herrschaft, wie auch immer genutzt, ist so weit davon entfernt eine Art bürgerlicher Gesellschaft zu sein, dass sie sich mit ihr in etwa so verträgt wie Sklaverei mit Eigentum39.

Väterliche Macht besteht nur da, wo Unmündigkeit das Kind daran hindert sein Eigentum39 zu verwalten.

Politische, wo Menschen über ihr Eigentum39 selbst verfügen dürfen.

Despotische besteht nur über jene, die überhaupt kein Eigentum39 haben.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 173

John Locke: Two Treatises of Government

§ 173. Nature gives the first of these, viz. paternal power to parents for the benefit of their children during their minority, to supply their want of ability, and understanding how to manage their property39. (By property39 I must be understood here, as in other places, to mean that property which men have in their persons as well as goods.) Voluntary agreement gives the second, viz. political power to governors for the benefit of their subjects, to secure them in the possession and use of their properties39. And forfeiture gives the third, despotical power to Lords for their own benefit, over those who are stripped of all property39.

§ 173. Natur verleiht die erste dieser Arten von Macht: Die väterliche Macht der Eltern zum Wohl ihrer Kinder, während deren Unmündigkeit den Mangel an Fähigkeit und Verstand im Umgang mit dem Eigentum39 zu ersetzen (Unter Eigentum39 verstehe ich hier, wie an anderen Stellen, das Eigentum39, das Menschen sowohl an ihren Personen wie an ihren Gütern haben).

Freiwillige Übereinkunft gewährt die zweite, die politische Macht der Regenten zum Wohl der Mitbürger deren Besitz und die Nutzung ihres Eigentums39 zu schützen.

Verwirkung gewährt die dritte, die despotische Macht, den Herren zu ihrem eigenen Nutzen über diejenigen zu verfügen, die blank jeglichen Eigentums39 sind.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 172

John Locke: Two Treatises of Government

§ 172. Thirdly, despotical power is an absolute, arbitrary power one man has over another, to take away his life, whenever he pleases. This is a power, which neither nature gives, for it has made no such distinction between one man and another; nor compact can convey: For man not having such an arbitrary power over his own life, cannot give another man such a power over it; but it is the effect only of forfeiture, which the aggressor makes of his own life, when he puts himself into the state of war with another:

For having quitted reason, which God hath given to be the rule betwixt man and man, and the common bond whereby human kind is united into one fellowship and society; and having renounced the way of peace which that teaches, and made use of the force of war, to compass his unjust ends upon another, where he has no right; and so revolting from his own kind to that of beasts, by making force, which is theirs, to be his rule of right, he renders himself liable to be destroyed by the injured person, and the rest of mankind that will join with him in the execution of justice, as any other wild beast, or noxious brute, with whom mankind can have neither society nor security59.

And thus captives, taken in a just and lawful war, and such only, are subject to a despotical power, which, as it arises not from compact, so neither is it capable of any, but is the state of war continued: For what compact can be made with a man that is not master of his own life? What condition can he perform? And if he be once allowed to be master of his own life, the despotical, arbitrary power of his master ceases. He that is master of himself, and his own life, has a right too to the means of preserving it; so that as soon as compact enters, slavery ceases, and he so far quits his absolute power, and puts an end to the state of war, who enters into conditions with his captive.

§ 172. Zum Dritten: Despotische Macht ist absolute, willkürliche Macht, die ein Mensch über einen anderen hat ihm sein Leben zu nehmen, wenn es ihm beliebt. Diese Macht kann weder das Naturrecht gewähren, weil es keinen entsprechenden Unterschied zwischen dem einem und dem anderen Menschen macht, noch kann sie einen Vertrag übertragen. Da der Mensch keine solche willkürliche Macht über sein eigenes Leben hat, kann er sie auch keinem anderen Menschen einräumen. Sie ist lediglich Folge der Verwirkung des eigenen Lebens, welche ein Angreifer riskiert, wenn er gegen andere den Krieg erklärt.

Denn er legt damit die Vernunft ab, die Gott gewährt hat, um die Angelegenheiten zwischen den Menschen zu regeln und um das gemeinsame Band zu bilden, das Menschengeschlecht zu einer einzigen Gemeinschaft und Gesellschaft zu vereinigen. Er verzichtet auf den Pfad des Friedens, den die Vernunft lehrt, und nutzt die Macht des Kriegs um seine unrechtmäßigen Absichten anderen dort aufzuzwingen, wo er keinerlei Recht hat.

Sobald er rohe Gewalt, das Mittel der Tiere, zu seiner Rechtsregel macht, sich dadurch von seiner eigenen Art zu einer tierischen verwandelt, geht er das Risiko ein, durch den Geschädigten und die übrige Menschheit, die sich mit jenem zum Vollzug des Rechts vereinen wird, vernichtet zu werden. Genau jedes andere wilde Tier oder jede schädliche Bestie, mit dem der Mensch weder in Gemeinschaft noch Sicherheit leben kann59.

Daher sind Gefangene aus einem gerechten und rechtmäßigen Krieg, und nur solche, einer despotischen Macht unterworfen, die, weil sie nicht aus einem Vertrag entsteht, auch kein vertraglich regelbarer sondern fortgesetzter Kriegszustand ist. Welcher Vertrag könnte auch mit einem Menschen geschlossen werden, der nicht Herr seines eigenen Lebens ist? Welche Bedingung könnte er erfüllen? Wird ihm einmal gewährt, Herr seines eigenen Lebens zu sein, hört die despotische, willkürliche Macht seines Herrn auf. Wer Herr seiner selbst und seines eigenen Lebens ist, hat auch ein Recht auf die Mittel es zu erhalten. Sobald ein Vertrag eingegangen wird, hört die Sklaverei auf. Wer Bedingungen mit seinem Gefangenen vereinbart, legt seine absolute Macht nieder und setzt dem Kriegszustand ein Ende.

59Another copy corrected by Mr. Locke, has it thus: Noxious brute that is destructive to their being.

Eine weitere Kopie, korrigiert durch John Locke selbst, drückt es so aus: Schädliche Bestie, die deren Existenz zerstört.

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