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TToG II § 219

John Locke: Two Treatises of Government

§ 219. There is one way more whereby such a government may be dissolved, and that is, when he who has the supreme executive power neglects and abandons that charge, so that the laws already made can no longer be put in execution.

This is demonstratively to reduce all to anarchy, and so effectually to dissolve the government: For laws not being made for themselves, but to be, by their execution, the bonds of the society, to keep every part of the body politic in its due place and function; when that totally ceases, the government visibly ceases, and the people become a confused multitude, without order or connexion.

Where there is no longer the administration of justice, for the securing of men’s rights, nor any remaining power within the community to direct the force, or provide for the necessities of the public, there certainly is no government left. Where the laws cannot be executed, it is all one as if there were no laws; and a government without laws is, I suppose, a mystery in politics, unconceivable to human capacity, and inconsistent with human society.

§ 219. Es gibt noch eine weitere Art, wie eine solche Regierung aufgelöst werden kann: Falls der, welcher die höchste exekutive Macht hat, dieses Amt dermaßen außer Acht lässt und vernachlässigt, dass bereits gegebene Gesetze nicht länger vollzogen werden können. Das bedeutet offenkundig alles in Anarchie zu versetzen und die Regierung womöglich tatsächlich aufzulösen.

Da Gesetze nicht um ihrer selbst Willen erlassen werden, sondern durch ihren Vollzug die Bande der Gesellschaft bilden, um jeden einzelnen Teil des politischen Körpers an seinem rechten Platz und bei seiner Aufgabe zu halten, dann endet, wenn die Exekutive komplett versagt, auch die Regierung offen sichtbar und die Bevölkerung wird zu einer chaotischen, wilden, Menge ohne Ordnung und Zusammenhalt. Wo es weder Verwaltung der Justiz gibt, um die Rechte der Menschen zu sichern, noch irgendeine Macht innerhalb des Gemeinwesens bestehen bleibt, die nackte Gewaltbereitschaft der Bevölkerung zu leiten oder für deren Bedürfnisse zu sorgen, da ist offenbar keine Regierung mehr vorhanden.

Wo Gesetze nicht mehr vollzogen werden können, ist es dasselbe. Als ob es überhaupt keine Gesetze gäbe. Eine Regierung ohne Gesetze ist, ich unterstelle das, ein Mysterium in der Politik, unbegreiflich für den Verstand und unvereinbar mit menschlicher Gesellschaft.

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TToG II § 59

John Locke: Two Treatises of Government

§ 59. This holds in all the laws a man is under, whether natural or civil. Is a man under the law of nature? What made him free of that law? What gave him a free disposing of his property, according to his own will, within the compass of that law? I answer, a state of
maturity wherein he might be supposed capable to know that law, that so he might keep his actions within the bounds of it. When he has acquired that state, he is presumed to know how far that law is to be his guide, and how far he may make use of his freedom, and so comes to have it; till then, somebody else must guide him, who is presumed to know how far the law allows a liberty. If such a state of reason, such an age of discretion made him free, the same shall make his son free too.

Is a man under the law of England? What made him free of that law? That is, to have the liberty to dispose of his actions and possessions according to his own will, within the permission of that law? A capacity of knowing that law; which is supposed by that law, at the age of one-and-twenty years, and in some cases sooner. If this made the father free, it shall make the son free too. Till then we see the law allows the son to have no will, but he is to be guided by the will of his father or guardian, who is to understand for him.

And if the father die, and fail to substitute a deputy in his trust; if he hath not provided a tutor, to govern his son, during his minority, during his want of understanding, the law takes care to do it; some other must govern him, and be a will to him, till he hath attained to a state of freedom, and his understanding be fit to take the government of his will. But after that, the father and son are equally free as much as pupil and tutor after non-age; equally subjects of the same law together, without any dominion left in the father over the life, liberty, or estate of his son, whether they be only in the state and under the law of nature, or under the positive laws of an established government.

§ 59. Bei allen Gesetzen, unter denen der Mensch steht, natürlichen wie bürgerlichen, gilt: Steht der Mensch unter dem Naturrecht? Was an diesem Recht verschafft ihm Freiheit? Was verschafft ihm gemäß den Vorgaben jenes Rechts freie, willkürliche Verfügung über seinen Besitz? Meine Antwort: Ein Grad an Reife, bei dem ihm Fähigkeit unterstellt wird, das Recht zu verstehen und seine Handlungen entlang der Leitlinien des Rechts ausrichten zu können.

Hat er jenen Zustand erreicht, geht man davon aus er wisse, wie weit das Recht als sein Führer vorgesehen ist, wie weit er von seiner Freiheit Gebrauch machen darf und er so überhaupt erst in deren Genuss gelangt. Bis dahin lenkt ihn jemand, von dem angenommen wird, er wisse wie weit das Recht Freiheit gewährt. Wenn einst ein gewisser Grad an Vernunft, eine über die Zeit erreichte Verstandesreife ihn frei machte, so soll Gleiches auch seinen Sohn frei machen.

Steht ein Mensch unter dem Recht Englands? Was an diesem Recht verschafft ihm Freiheit? Ist es, eine Freiheit zu haben, über eigenes Handeln und Besitz gemäß Bedingtheit durch das Recht nach eigenem Willen zu verfügen?

Ist es die Fähigkeit, das Recht zu verstehen, die nach diesem Recht im Alter von einundzwanzig Jahren, in einigen Fällen früher, angenommen wird? Wenn diese dem Vater Freiheit verschaffte, muss sie dem Sohn ebenfalls Freiheit verschaffen. Wie wir sehen, gestattet das Recht bis dahin einem Sohn keinen Willen zu haben. Er ist durch den Willen seines Vaters oder Vormunds zu leiten, welcher für ihn zu Denken hat.

Sollte der Vater sterben und es unterlassen einen Beauftragten seines Vertrauens zu benennen, wenn er keinen Vormund bestellt hat, um seinen Sohn während dessen Minderjährigkeit, während seines Mangels an Verstand, zu lenken, übernimmt es das Recht dafür zu sorgen. Ein anderer muss ihn leiten und ihm einen Willen liefern, bis er einen freiheitstauglichen Zustand erreicht und sein Verstand fähig ist seinen Willen zu regieren.

Danach aber ist die Freiheit von Vater und Sohn gleichwertig, so wie bei und Mündel und Vormund nach der Unmündigkeit. Sie unterstehen gemeinsam demselben Recht. Dem Vater bleibt über Leben, Freiheit und Vermögen des Sohns keine Herrschaft, unabhängig davon ob sie sich im Naturzustand und unter Naturrecht befinden, oder unter den positiven Gesetzen einer festen Regierung.

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