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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 82, Absatz 82,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 82, Absatz 82,

“The last inconvenience is that by impositions, especially when the penalty is severe, we seem to lay as much weight and stress upon these indifferent things as upon any the most material parts of our religion.”
(Quotation Bagshaw)

If the magistrate employ his power only within those bounds that are set to his authority he doth not thereby slight or undervalue those things that are out of his reach. Were faith and repentance, the substantial parts of religion, entrusted to his jurisdiction and open to his knowledge we might possibly find his penalties severer in those things than in any other.

But God, the judge of hearts, hath reserved both the knowledge and censure of these internal acts to himself, and removed those actions from the judgment of any tribunal but his own. We may well spare the magistrate the exercise of his sovereignty in those things wherein God doth not allow it, and we have as little reason to accuse him of usurpation because he makes use of the authority that is put into his hands as of negligence and lukewarmness because he goes not beyond his commission.

Nor doth human impositions in indifferent things advance them above the more substantial and necessary which stand above them by the appointment of a superior law enjoined by divine authority, and therefore challenges the first and chiefest part of our homage and obedience, so that though he say

“that this rigid irrespective obtruding of small things makes no difference at all between ceremonies and substance”, (Quotation Bagshaw)

‚tis certain it puts as much difference as is acknowledged between an human and a divine law, as between the commands of God and the injunctions of man. The magistrate whilst he reverently forbears to interpose his authority in these things lays a greater stress upon them by acknowledging them to be above his authority, and he that in all other things stands above and commands his people, in these descends to their level and confesses himself their fellow subject.

“Die letze Unannehmbarkeit schließlich besteht darin, dass wir durch Verfügungen, besonders wenn sie mit strengen Strafen verknüpft sind, den Eindruck erwecken als legten wir gleichermaßen viel Gewicht und Nachdruck auf eben jene unbestimmten und eigentlich unbedeutenden Angelegenheiten, als auf irgendeinen substantiellen Bestandteil unserer Religion.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern die Obrigkeit ihre Macht lediglich innerhalb der Grenzen ihrer Autorität ausübt, diskriminiert oder entwertet sie dadurch jene Gegebenheiten nicht, die außerhalb ihrer Reichweite liegen. Wären Glaube und Reue, die wesentlichen Elemente der Religion, ihrer Rechtsprechung überantwortet und stünden ihrer Erkenntnis offen, dann empfänden wir möglicherweise ihre Bestrafungen bei diesen Gegebenheiten als schwerwiegender als bei irgendeiner anderen Angelegenheit.

Indessen aber hat Gott, der Richter aller Herzen, beide, die Erkenntnis und die Beurteilung all jener innerlichen Handlungen sich selbst vorbehalten und sie deshalb dem Urteil irgendeines anderen Tribunals entzogen. Wir dürfen der Obrigkeit getrost die Ausübung ihrer Souveränität bei diesen Angelegenheiten ersparen, bei welchen Gott sie ohnehin nicht erlaubt. Gleichzeitig haben wir genauso wenig Anlass ihn der Usurpation anzuklagen, sobald er Gebrauch von der Autorität macht, die in seinen Händen liegt, als wir hätten, ihn der Vernachlässigung oder Lauheit zu bezichtigen, weil er seinen Handlungsbereich nicht überschreitet.

Ebenso wenig erheben menschliche Verfügungen über unbestimmte Gegebenheiten solche über die essentielleren und notwendigeren, die doch auf Grund Berufung durch ein übergeordnetes Recht durch göttliche Autorität vorgeschrieben sind oder erfordern deshalb höchste und hauptsächlichste Huldigung und Gehorsam, wie es mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht werden soll:

“dass dieses unbeugsame, losgelöste Aufdrängen kleiner Dinge keinerlei Unterschied zwischen Zeremonien und Wesenskern ausmacht.“
(Zitat Bagshaw)

Sicher ist: Es verursacht genauso viel Unterschied, als zwischen einem menschlichen und einem göttlichen Gesetz anerkannt ist, oder zwischen einer Anordnung Gottes und einer Verfügung der Menschen. Indem die Obrigkeit angemessen ehrfürchtig Gottes Autorität über jene Gegebenheiten zu verfügen würdigt, verleiht sie ihnen größeren Nachdruck, da sie damit deren Überordnung über die eigene Autorität anerkennt. Sie, die in allen anderen Angelegenheiten über ihrer Bevölkerung steht und sie befehligt, steigt bei jenen Gegebenheiten Gottes auf den Rang des Volkes hinab und bekennt sich selbst, zu Gottes Gefolge zu gehören.

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TToG II § 115

John Locke: Two Treatises of Government

§ 115. For there are no examples so frequent in history, both sacred and profane, as those of men withdrawing themselves, and their obedience from the jurisdiction they were born under, and the family or community they were bred up in, and setting up new governments in other places; from whence sprang all that number of petty commonwealths in the beginning of ages, and which always multiplied, as long as there was room enough, till the stronger, or more fortunate, swallowed the weaker; and those great ones again breaking to pieces, dissolved into lesser dominions.

All which are so many testimonies against paternal sovereignty, and plainly prove, that it was not the natural right of the father descending to his heirs, that made governments in the beginning, since it was impossible, upon that ground, there should have been so many little Kingdoms; all must have been but only one universal monarchy, if men had not been at liberty to separate themselves from their families, and the government, be it what it will, that was set up in it, and go and make distinct commonwealths and other governments as they thought fit.

§ 115. Keine Beispiele der Geschichte, ob heilig oder profan, treten so häufig auf wie die von Menschen, die sich dem Gehorsam der Gesetzgebung, unter der sie zur Welt kamen oder der Familie und der Gemeinschaft in der sie aufwuchsen, entzogen und neue Regierungen an anderen Stellen errichteten. Daraus entsprang seit Beginn der Zeiten die Unzahl kleiner Staatswesen, die sich ohne Unterlass vervielfältigte, solange genug Platz vorhanden war, bis die Stärkeren oder Glücklicheren die Schwächeren verschluckten. Die entstandenen Großen zerbrachen wieder und lösten sich in kleinere Herrschaftsbereiche auf.

Alles das bietet so viele Beweise gegen väterliche Souveränität und beweist eindeutig klar, es gab kein natürliches auf die Erben übergehendes Recht des Vaters, welches anfangs Regierungen schuf, da es auf dieser Basis unmöglich so viele Königreiche hätten existieren können.

Sofern Menschen keine Freiheit besessen hätten, sich von der Sippe und der Regierung, von welcher Art auch immer, zu trennen und andere ihnen zu Pass kommende Staatswesen, andere Regierungen zu erschaffen, hätten alle zusammen nur eine einzige universale Monarchie gebildet.

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