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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 83, Absatz 83,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 83, Absatz 83,

“So that a man who were not a Christian at all would find as good, nay perhaps better usage from the imposer, than he who laboring and endeavoring to live up to other parts of Christian faith, shall yet forbear to practice thou ceremonies: Which is not only harsh and cruel but very incongruous dealing, that a Jew or Mahometan should be better regarded than a weak or scrupulous Christian.”

Whatever other country do, England is clear of this imputation. Yet I shall further add that he who thinks he ought to allow a Turk as well as a Christian the free use of his religion, hath as little reason to force or abridge the one contrary to his Quran as the other contrary to his Gospel, and can as little forbid circumcision to the one as baptism to the other.

But yet nevertheless he retains an absolute authority over all those indifferent actions which the respective law of each hath left undetermined, but the reason why perhaps he determines the indifferent things of his own profession whilst he leaves those which he disregards free is (by the example of the great lawmaker who though he strictly tied up his own people to ceremony in the true worship yet never prescribed a form to the idolaters in their false) lest by enjoining positive ceremonies in their religion he might seem to countenance and command its profession and by taking care for their worship acknowledge something good and right in it; it being irrational that the magistrate should impose (possibly he might forbid) any indifferent actions in that religion wherein he looks on the whole worship as false and idolatrous.

The Christian Prince that in any public calamity should enjoin a fast and command the Christians in their public place of worship to send up their prayers to God and implore his mercy might perhaps at the same time prohibit his subject Turks the ordinary works of their vocations, but would never send them in sackcloth and ashes to their mosques to intercede with Mohamed for a blessing (which he might be well supposed to do were he of their persuasion) and so encourage their Superstition by seeming to expect a blessing from it; this would be to condemn his own prayers, to affront his own religion and to provoke God whom he endeavors to appease, and proclaim his distrust of him whilst he seeks help from another. Though those of different religions have hence small occasion to boast of the advantage of their condition, whatsoever is bated in ceremonies being usually doubled in taxes, and the charge their immunity puts them to in constant tributes will be found far heavier than the occasional penalties of nonconforming offenders.

“Damit wäre möglich, dass ein Mensch, der überhaupt kein Christ ist, vom Verfügenden eine ebenso gute, nein, vielmehr bessere Behandlung erfährt, als der, sich zwar stetig müht und anstrengt, den göttlich bestimmten Bestanteilen des christlichen Glaubens Genüge zu tun, sich aber dennoch wiedersetzt, Eure Zeremonien zu vollziehen: Es wäre nicht nur eine harsche und grausame Behandlung, sondern gar eine sehr unangemessene, wenn ein Jude oder Muslim wohlwohlender betrachtet würde, als ein schwacher oder vom Gewissen geplagter Christ.“

Was auch immer in anderen Ländern vor sich geht, England ist frei von dieser Unterstellung. Dennoch muss ich hier weiter gehend anmerken: Wer denkt, er müsse einem Türken gleichermaßen wie einem Christen zugestehen, den eigenen Glauben vollumfänglich unbeschränkt auszuüben, hat folglich kaum vernünftige Gründe, den einen entgegen dessen Koran zu etwas zu drängen oder ihm etwas zu verbieten, als er diese dem anderen gegenüber entgegen dessen Evangelium hätte. Er könnte deshalb dem einen die Beschneidung ebenso wenig verbieten, wie dem anderen die Taufe.

Nichtsdestotrotz behielte die Obrigkeit dennoch absolute Autorität betreffend alle jene unbestimmten Angelegenheiten und Handlungen, welche das jeweils zugehörige Recht unbestimmt gelassen hat. Der Grund aber, warum sie möglicherweise tatsächlich unbestimmte Gegebenheiten des eigenen Bekenntnisses bestimmt, während sie solche eines anderen Glaubens, welchen sie nicht beachtet, offen lässt, besteht darin (dem Beispiel des großen Gesetzgebers folgend, der, selbst wenn er sein eigenes Volk strikt an Zeremonien zur wahren Huldigung band, dennoch niemals den Götzendienern eine Form für deren Irrglauben vorschrieb) dass sie nicht den Eindruck erwecken will, deren Glauben zu dulden und anzuleiten. Oder gar durch die Sorge um deren Huldigung gar irgendetwas Gutes und Richtiges darin anzuerkennen. Es wäre vollkommen irrational, würde eine Obrigkeit über irgendwelche unbestimmten und unbedeutenden Handlungen bei einer Religion verfügen, deren Huldigungsform sie insgesamt als falsch und götzendienerisch betrachtet.

Ein christlicher Fürst, der anlässlich irgendeines öffentlichen Unglücks ein Fasten anordnet und den Christen aufträgt, sich zur Huldigung an ihren öffentlich dazu vorgesehenen Orten einzufinden, um ihre Gebete zu Gott zu erheben und seine Gnade zu erflehen, vermag womöglich gleichzeitig seinen türkischen Untertanen die reguläre Verrichtung ihrer Berufung zu untersagen, aber er würde sie niemals in Sack und Asche in ihre Moscheen schicken, um sich bei Mohamed für einen Segen einzusetzen (wozu er durchaus berechtigt wäre, wäre er ihrer Überzeugung) und dadurch ihren Aberglauben bestärken, indem er den Eindruck erweckt, er erwarte dadurch eine Segnung. Das wäre eine Verunglimpfung der eigenen Gebete, eine Attacke auf die eigene Religion und eine Provokation Gottes, den er eigentlich zu besänftigen versucht. Es wäre vielmehr sogar eine Proklamation des Misstrauens gegenüber ihm, indem er bei einem anderen Hilfe sucht.

Demzufolge haben die Mitglieder anderer Religionen wenig Gelegenheit mit den Vorteilen ihrer religiösen Situation zu prahlen, denn was man ihnen bei den Zeremonien freistellt, gleichen sie gewöhnlich durch einen doppelten Steuersatz aus, weswegen der Preis für ihre Immunität sie ständig einem höheren Tribut aussetzt, der mit Fug und Recht als deutlich schwerer zu betrachten ist, als die gelegentlichen Strafen für abweichlerische Christen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 54, Absatz 54,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 54, Absatz 54,

“The second argument our Savior uses is that those things did not defile a man, from whence I infer that in the worship of God we are chiefly to look after the substance of things, and as for circumstances they are not worth our notice.”
(Quotation Bagshaw)

Which possibly is true of those that are left by the magistrate to our choice and not those which cannot be disregarded without disobedience to him and affront to his authority.

“They, who press outward conformity in divine worship, endeavor to serve God the wrong way, and often times do only force carnal and hypocritical then to present God a sacrifice which his soul abhors.” (Quotation Bagshaw)

The magistrate’s laws make none carnal and hypocrites but find them so. He hath no commission to examine the hearts, but to take care of the actions of his subjects and though possibly he may increase their sin, whilst he endeavors to amend their lives, (an inconvenience which he must not hope to avoid since Christ’s own sermons and edicts were not exempt from it, which as much increased the damnation of the obstinate made thereby the more odious in the sight of God, as they advanced the happiness and privileges of the obedient)

yet the same God that abhors the sacrifice of the hypocritical compliant, would not approve the magistrate’s neglect of duty, should he by too much forbearance indulge the growth of contention and disorder, where a restraint in things indifferent might prevent it, the consequential miscarriages of others not at all lessening the obligation of his duty which is a care of the public quiet.

“Das zweite Argument, das unser Erlöser nutzt, lautet, dass derlei Gegebenheiten einen Menschen nicht beflecken. Woraus ich schließe, dass wir uns bei der Huldigung Gottes vornehmlich nach der Substanz der Angelegenheiten zu fragen haben und dass die Umstände keine besondere Beachtung verdienen.“ (Zitat Bagshaw)

Was möglicher Weise für alle die Umstände zutrifft, die durch die Obrigkeit unserem Belieben überlassen sind, aber keinesfalls für die, die im Falle des Ignorierens direkt zu Ungehorsam der Obrigkeit gegenüber führen und eine Infragestellung ihrer Autorität bedeuten.

“Jene, die äußerliche Konformität durchdrücken wollen, riskieren Gott in irreführender Weise zu dienen und forcieren sehr oft nur körperliche, oberflächliche, scheinheilige und heuchlerische Huldigung, um ihm ein Opfer darzubringen, welches seine Seele verabscheut.“ (Zitat Bagshaw)

Gesetze der Obrigkeit fordern keine körperlichen, oberflächlichen, scheinheiligen und heuchlerischen Opfer, sondern finden diese Bräuche so vor. Sie hat keinerlei Auftrag, die Seelen ihrer Schutzbefohlenen zu prüfen. Sie hat sich um deren Handlungen zu kümmern und könnte möglicherweise deren Sündhaftigkeit vergrößern, indem sie bemüht ist, deren Lebensstandard zu verbessern. (Eine Unannehmbarkeit, die zu vermeiden sie nicht erwarten darf, wo sie doch laut Jesu Christi eigenen Predigten und Erlassen vor all dem gleichermaßen sicher schützt, was die Verdammung der Starrköpfe umso mehr vergrößert, je hassenswerter deren Verhalten aus Gottes Sicht ist, als sie Glückseligkeit und Bevorzugung der Gehorsamen damit fördert.)

Während doch ein und derselbe Gott, der das Opfer kriecherischer Konformisten verabscheut, niemals eine Pflichtverweigerung der Obrigkeit gutheißen würde, sollte sie durch zu übertriebene Nachsichtigkeit das Anwachsen von Streit und Chaos begünstigen, wo eine klare Reglementierung der unbestimmten Angelegenheiten verhindern könnte, dass das folgenschwere Fehlverhalten anderer in keiner Weise die Verbindlichkeit ihrer Pflichten verringert, die schlicht in der Sorge um Ruhe und Frieden besteht.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 43, Absatz 43,

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Tract I, Section 43, Absatz 43,

I confess they had their original from divine authority, but ‚tis as true that they had their end, too, from the same divine appointment, and it was as sinful to urge them as obliging after God had abolished them, as it was to neglect them whilst he enjoined their observation; they were a law till Christ, not after, types and promises of the Messiah’s coming and kingdom, but not to be rules of obedience under it; those shadows vanished upon the rising of our Sun of Righteousness, and therefore, though their use were indifferent afterwards and lawful and their practice allowed both by the permission of the Apostles and their example too when it would any way advantage the gospel, or be any means of gaining converts or securing the peace of the church, but to allow their imposition and to acknowledge that law still in force which was to be abrogated by the coming of the Messiah was to contradict their own doctrine, and deny that Christ was come which was their great design to establish, so that the things were left but the law that formerly made them necessary removed, and for a man to think himself under the obligation of the ceremonial law and at the same time entertain the doctrine of the Gospel, was as impossible as to be a Jew and a Christian at once which St. Paul, makes inconsistent. So that it is no wonder he should so vigorously oppose the doctrine of subjection to the ceremonial law, which would ruin and undermine the very foundations of that religion he was then building; and so smartly handle St. Peter his fellow Apostle when by his carriage he seemed to confirm it.

Ich will gern zugestehen, dass dies seinen Ursprung in göttlicher Autorität hatte, aber es trifft ebenso zu, dass es auch durch diese göttliche Festlegung beendet wurde. Daher ist es ebenso sündhaft, es als dringend verbindlich zu vertreten, nachdem Gott es beseitigt hatte, als es zu missachten, solange man an Beachtung gebunden war. Es war geltendes Recht bis zu Christus, nicht nach ihm. Es war Vorgabe und Versprechen zum Erscheinen unseres Messias und seines Königreiches, nicht aber Regelwerk des Gehorsams unter ihm. Diese Schatten wurden durch den Aufgang unserer Sonne der Aufrichtigkeit vertrieben und deshalb, da ihr Gebrauch anschließend unbestimmt und rechtmäßig war und ihre Ausübung sowohl durch die Gestattung der Apostel und auch deren Beispiel erlaubt, solange es in irgendeiner Weise das Evangelium förderte, oder ein Mittel zur Gewinnung von Konvertiten war, oder den Frieden der Kirche sicherte. Indessen aber deren Verfügung weiterhin zu gestatten und dieses Recht als nach wie vor in Kraft anzuerkennen, welches durch die Ankunft des Messias außer Kraft gesetzt wurde, bedeutete der eigenen Lehre zu widersprechen und abzuleugnen, Jesus Christus sei gekommen. Und zwar genau das, dessen Etablierung Absicht für sie war. Womit nun die betreffenden Angelegenheiten sich selbst überlassen blieben, während das Recht, welches sie formal gestaltet hatte, notwendigerweise hinfällig wurde. Diese Konstellation, sich selbst als durch das Zeremonialrecht verpflichtet zu sehen und gleichzeitig die Lehre des Evangeliums zu verbreiten, war derart unmöglich, als gleichzeitig Jude und Christ zu sein, was der heilige Paulus als unvereinbar bezeichnet hat. Auf Grund dessen ist es alles andere als ein Wunder, wenn Paulus diese Lehre der Unterordnung unter das zeremonielle Recht so energisch bestreitet, die sämtliche originären Fundamente der Religion, die er dabei war aufzubauen, ruinierte und untergrub und wenn er dabei so gewitzt mit dem heiligen Petrus umging, seinem Mit-Apostel, sobald dieser durch sein Verhalten diese Lehre zu bestätigen schien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

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Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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