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TToG II § 243

John Locke: Two Treatises of Government

§ 243. To conclude: The power that every individual gave the society, when he entered into it, can never revert to the individuals again as long as the society lasts, but will always remain in the community; because without this there can be no community, no commonwealth, which is contrary to the original agreement:

So also when the society hath placed the legislative in any assembly of men, to continue in them and their successors, with direction and authority for providing such successors, the legislative can never revert to the people whilst that government last; because having provided a legislative with power to continue forever, they have given up their political power to the legislative and cannot resume it.

But if they have set limits to the duration of their legislative, and made this supreme power in any person, or assembly, only temporary; or else, when by the miscarriages of those in authority, it is forfeited; upon the forfeiture, or at the determination of the time set, it reverts to the society and the people have a right to act as supreme and continue the legislative in themselves; or erect a new form, or under the old form place it in new hands, as they think good.

FINIS

§ 243. Um zu schließen: Die Macht, die jedes Individuum der Gesellschaft übertrug, als es ihr beitrat, kann nie an die Individuen zurückfallen, solange die Gesellschaft dauert, sondern sie wird stets in der Gemeinschaft verbleiben. Ohne das kann es keine Gemeinschaft, kein Gemeinwesen geben, da es gegen die ursprüngliche Übereinkunft wäre.

So kann auch wenn die Legislative von der Gesellschaft in eine Versammlung von Menschen gelegt worden ist, in diesen und ihren Nachfolgern fortdauern soll und Anleitung und Autorität besitzt, diese Nachfolger zu bestimmen, die Legislative nie an die Bevölkerung zurückfallen, solange diese Regierung besteht. Da es eine Legislative mit der Macht ewig zu dauern vorgesehen hat, hat es auf seine politische Macht zugunsten der Legislative verzichtet und kann sie nicht wieder zurückfordern.

Wenn die Bevölkerung aber der Dauer seiner Legislative Grenzen gesetzt und diese höchste Macht bei einer Person oder Versammlung nur temporär gewährt hat; oder wenn sie infolge der Verbrechen derjenigen, die die Autorität besitzen, verwirkt ist; dann fällt sie bei Verwirkung oder am Ende der festgesetzten Zeit an die Gesellschaft zurück, das Volk hat ein Recht als Höchste Instanz, als Souverän, zu handeln und die Legislative selbst fortzusetzen oder eine neue Form zu errichten, oder sie unter der alten Form in neue Hände zu legen, so wie sie es für gut halten.

FINIS

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TToG II § 167

John Locke: Two Treatises of Government

§ 167. The power of calling parliaments in England, as to precise time, place, and duration, is certainly a prerogative of the King, but still with this trust, that it shall be made use of for the good of the nation, as the exigencies of the times, and variety of occasions, shall require; for it being impossible to foresee which should always be the fittest place for them to assemble in, and what the best season; the choice of these was left with the executive power, as might be most subservient to the public good, and best suit the ends of parliaments.

§ 167. Die Macht in England Parlamente einzuberufen, ist präzise betreffend Zeit, Ort und Dauer sicherlich eine Prärogative des Königs. Aber stets im Vertrauen, es werde zum Besten der Nation genutzt. Je nachdem wie aktueller Bedarf und Themenvielfalt es erfordern. Da man unmöglich vorhersehen kann, welches stets der geeignetste Versammlungsort und welches die beste Zeit sein dürfte, wurde diese Wahl der Exekutive überlassen. Damit es dem öffentlichen Wohl am dienlichsten sei und den Zwecken der Parlamente am besten entsprechen möge.

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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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TToG II § 98

John Locke: Two Treatises of Government

§ 98. For if the consent of the majority shall not, in reason, be received as the act of the whole, and conclude every individual; nothing but the consent of every individual can make anything to be the act of the whole: But such a consent is next to impossible ever to be had, if we consider the infirmities of health, and avocations of business, which in a number, though much less than that of a commonwealth, will necessarily keep many away from the public assembly. To which if we add the variety of opinions, and contrariety of interests, which unavoidably happen in all collections of men, the coming into society upon such terms would be only like Cato’s46 coming into the theatre, only to go out again. Such a constitution as this would make the mighty Leviathan47 of a shorter duration, than the feeblest creatures, and not let it outlast the day it was born in: Which cannot be supposed, till we can think, that rational creatures should desire and constitute societies only to be dissolved: For where the majority cannot conclude the rest, there they cannot act as one body, and consequently will be immediately dissolved again.

§ 98. Falls nicht vernünftigerweise ein Beschluss der Mehrheit als Beschluss der Gesamtheit angenommen wird und jedes Individuum verpflichten soll, so kann nichts als die Zustimmung jedes einzelnen Individuums etwas zum Beschluss der Gesamtheit machen. Eine solche Zustimmung zu erlangen, ist aber so gut wie unmöglich, wenn wir Krankheit und geschäftliche Hindernisse berücksichtigen, die unter einer Vielzahl, auch wenn sie viel geringer sein sollte als die eines Staatswesens, notwendigerweise viele von öffentlichen Versammlungen fern halten. Wenn wir dabei noch die Verschiedenheit der Meinungen und den Gegensätzlichkeit der Interessen anrechnen, die unvermeidlich in jeder Masse von Menschen vorkommen, wäre unter solchen Umständen das Eintreten in eine Gesellschaft das Gleiche wie der Eintritt Catos46 ins Theater, d. h. nur um wieder hinauszugehen. Eine Verfassung wie diese würde selbst dem mächtigen Leviathan47 eine kürzere Dauer geben als den schwächsten Kreaturen und auch ihn kaum den Tag seiner Geburt überleben lassen.

So etwas kann nicht vorausgesetzt werden, es sei denn wir glauben, vernünftige Wesen würden Gesellschaften begehren und gründen, nur um sie wieder aufzulösen. Denn wo die Mehrheit den Rest nicht verpflichten kann, kann die Gesellschaft nicht als ein einziger Körper handeln und würde folglich sofort wieder aufgelöst werden.

46https://en.wikipedia.org/wiki/Cato_the_Elder
46https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Porcius_Cato_der_%C3%84ltere
47 https://en.wikipedia.org/wiki/Leviathan_(book)
47https://de.wikipedia.org/wiki/Leviathan_(Thomas_Hobbes)

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TToG II § 46

John Locke: Two Treatises of Government

§ 46. The greatest part of things really useful to the life of man, and such as the necessity of subsisting made the first commoners of the world look after, as it doth the Americans now, are generally things of short duration! Such as, if they are not consumed by use, will
decay and perish of themselves: Gold, Silver, and Diamonds, are things that fancy or agreement hath put the value on, more than real use, and the necessary support of life. Now of those good things which nature hath provided in common, everyone had a right (as hath been said) to as much as he could use, and property in all that he could affect with his labour; all that his industry could extend to, to alter from the state nature had put it in, was his.

He that gathered a hundred bushels of acorns or apples, had thereby a property in them, they were his goods as soon as gathered. He was only to look, that he used them before they spoiled, else he took more than his share, and robbed others. And indeed it was a foolish thing, as well as dishonest, to hoard up more than he could make use of. If he gave away a part to anybody else, so that it perished not uselessly in his possession, these he also made use of. And if he also bartered away plums, that would have rotted in a week, for nuts that would last good for his eating a whole year, he did no injury; he wasted not the common stock; destroyed no part of the portion of goods that belonged to others, so long as nothing perished uselessly in his hand.

Again, if he would give his nuts for a piece of metal, pleased with its color; or exchange his sheep for shells, or wool for a sparkling pebble or a diamond, and keep those by him all his life, he invaded not the right of others, he might heap up as much of these durable things as he pleased: The exceeding of the bounds of his just property not lying in the largeness of his possession, but the perishing of anything uselessly in it.

§ 46. Der größte Teil der für das Leben des Menschen wirklich nützlichen Dinge, nach denen schon für den Selbsterhalt, bereits die ersten Gemeinbesitzer der Welt gesucht haben, wie der Amerikaner es heute noch tut, haben in der Regel eine kurze Lebensdauer. Wenn sie nicht verbraucht werden, verderben und vergehen sie von selbst. Gold, Silber und Diamanten dagegen sind Dinge, denen Phantasie und Glauben der Menschen weit mehr an Wert gewähren als tatsächlicher Nutzen und Notwendigkeit zum Lebensunterhalt dies rechtfertigen. Von allen Gütern welche die Natur zum Gemeinbesitz bereit stellt, hat ein jeder wie gesagt auf so viel Anspruch als er nutzen kann und Besitz an allem, was er mit seiner Arbeit zu veredeln vermag. Alles was er durch Aktivität aus dem Naturzustand hervorholen konnte, war das seinige.

Wer hundert Scheffel Eicheln oder Äpfel sammelt, erwirbt dadurch Besitz an ihnen. Sie wurden sein Besitz sobald sie gesammelt waren. Er hat nur darauf zu achten sie zu verbrauchen bevor sie verderben. Sonst nimmt er mehr als seinen rechtmäßigen Anteil und beraubt Andere. Es wäre tatsächlich töricht und unredlich mehr aufzuhäufen, als er nutzen kann. Wenn er einen Teil jemand anderem gibt, damit er nicht nutzlos in seinem Besitz vergehe, macht er ebenfalls davon Gebrauch. Und wenn er Pflaumen, die binnen einer Woche verfault wären, gegen Nüsse eintauscht, die sich gut genug aufbewahren lassen, um ein ganzes Jahr davon zu essen, so begeht er kein Unrecht. Er vergeudet nicht den gemeinsamen Vorrat. Er vernichtet nichts von dem Gemeingut, das allen Anderen gehört, solange in seinen Händen nichts unbenutzt zugrunde geht.

Andererseits: Wenn er seine Nüsse für ein Stück Metall aus Gefallen an der Farbe weggibt oder seine Schafe gegen Muscheln tauscht, oder seine Wolle für einen funkelnden Kiesel oder Diamanten und diese sein ganzes Leben lang aufbewahrt, so greift er damit nicht in das Recht anderer ein. Er darf von diesen lange haltbaren Dingen aufhäufen so viel er will. Eine Überschreitung der Grenzen rechtmäßigen Besitzes liegt nicht in dessen Ausdehnung sondern darin, etwas ohne Gebrauch verkommen zu lassen.

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