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TToG II § 211

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIX

Of the Dissolution of Government

§ 211. He that will with any clearness speak of the dissolution of government, ought in the first place to distinguish between the dissolution of the society and the dissolution of the government. That which makes the community, and brings men out of the loose state of nature, into one politic society, is the agreement which everyone has with the rest to incorporate, and act as one body, and so be one distinct commonwealth.

The usual, and almost only way whereby this union is dissolved, is the inroad of foreign force making a conquest upon them: For in that case, (not being able to maintain and support themselves, as one entire and independent body) the union belonging to that body which consisted therein, must necessarily cease, and so everyone return to the state he was in before, with a liberty to shift for himself, and provide for his own safety, as he thinks fit, in some other society.

Whenever the society is dissolved, it is certain the government of that society cannot remain. Thus conquerors swords often cut up governments by the roots, and mangle societies to pieces, separating the subdued or scattered multitude from the protection of and dependence on that society, which ought to have preserved them from violence.

The world is too well instructed in and too forward to allow of, this way of dissolving of governments, to need any more to be said of it; and there wants not much argument to prove, that where the society is dissolved, the government cannot remain; that being as impossible, as for the frame of an house to subsist when the materials of it are scattered and dissipated by a whirlwind, or jumbled into a confused heap by an earthquake.

Kapitel 19

Auflösung der Regierung

§ 211. Wer einigermaßen klar über die Auflösung der Regierung sprechen will, hat an erster Stelle einen Unterschied zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Auflösung der Regierung klar zu machen.

Was das Gemeinwesen bildet, und Menschen aus dem losen Naturzustand in politische Gesellschaft bringt, ist die Übereinkunft, die jeder einzelne mit allen Übrigen getroffen hat, sich zu einem Körper zu vereinigen, wie ein Körper zu handeln und so ein eigenständiges Gemeinwesen zu bilden.

Der gewöhnliche und fast einzige Weg, wie diese Vereinigung aufgelöst wird, ist der Einmarsch einer fremden Macht, die sie unterwirft. In diesem Fall ist sie nicht im Stande, sich länger als vollständiger und unabhängiger Körper zu behaupten und zu erhalten. Daher endet die zu diesem Körper gehörende Vereinigung notwendigerweise und jeder kehrt in den Zustand zurück, in dem er vorher war: In die Freiheit, sich selbst zu helfen und nach eigenem Dafürhalten für seine Sicherheit in einer anderen Gesellschaft zu sorgen.

Wird die Gesellschaft aufgelöst, kann die Regierung dieser Gesellschaft kaum bestehen bleiben. So schlägt das Schwert des Eroberers häufig die Regierungen an der Wurzel ab und zerstückelt Gesellschaften, indem es die unterworfene und zerstreute Menge vom Schutz und der Abhängigkeit der Gesellschaft trennt, die sie
vor Gewalt schützen sollte. Die Welt ist mit dieser Art Regierungen aufzulösen zu gut vertraut und allzu bereit, sie zuzulassen, als dass mehr darüber gesagt werden müsste. Es bedarf weniger Argumente um zu beweisen, wo eine Gesellschaft aufgelöst ist, kann Regierung nicht weiter bestehen. Das wäre ebenso unmöglich, wie der Rohbau eines Hauses stehen bliebe, wenn die Materialien durch einen Wirbelwind zerstreut, oder durch ein Erdbeben in einen chaotischen Haufen zusammengeworfen werden.

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TToG II § 46

John Locke: Two Treatises of Government

§ 46. The greatest part of things really useful to the life of man, and such as the necessity of subsisting made the first commoners of the world look after, as it doth the Americans now, are generally things of short duration! Such as, if they are not consumed by use, will
decay and perish of themselves: Gold, Silver, and Diamonds, are things that fancy or agreement hath put the value on, more than real use, and the necessary support of life. Now of those good things which nature hath provided in common, everyone had a right (as hath been said) to as much as he could use, and property in all that he could affect with his labour; all that his industry could extend to, to alter from the state nature had put it in, was his.

He that gathered a hundred bushels of acorns or apples, had thereby a property in them, they were his goods as soon as gathered. He was only to look, that he used them before they spoiled, else he took more than his share, and robbed others. And indeed it was a foolish thing, as well as dishonest, to hoard up more than he could make use of. If he gave away a part to anybody else, so that it perished not uselessly in his possession, these he also made use of. And if he also bartered away plums, that would have rotted in a week, for nuts that would last good for his eating a whole year, he did no injury; he wasted not the common stock; destroyed no part of the portion of goods that belonged to others, so long as nothing perished uselessly in his hand.

Again, if he would give his nuts for a piece of metal, pleased with its color; or exchange his sheep for shells, or wool for a sparkling pebble or a diamond, and keep those by him all his life, he invaded not the right of others, he might heap up as much of these durable things as he pleased: The exceeding of the bounds of his just property not lying in the largeness of his possession, but the perishing of anything uselessly in it.

§ 46. Der größte Teil der für das Leben des Menschen wirklich nützlichen Dinge, nach denen schon für den Selbsterhalt, bereits die ersten Gemeinbesitzer der Welt gesucht haben, wie der Amerikaner es heute noch tut, haben in der Regel eine kurze Lebensdauer. Wenn sie nicht verbraucht werden, verderben und vergehen sie von selbst. Gold, Silber und Diamanten dagegen sind Dinge, denen Phantasie und Glauben der Menschen weit mehr an Wert gewähren als tatsächlicher Nutzen und Notwendigkeit zum Lebensunterhalt dies rechtfertigen. Von allen Gütern welche die Natur zum Gemeinbesitz bereit stellt, hat ein jeder wie gesagt auf so viel Anspruch als er nutzen kann und Besitz an allem, was er mit seiner Arbeit zu veredeln vermag. Alles was er durch Aktivität aus dem Naturzustand hervorholen konnte, war das seinige.

Wer hundert Scheffel Eicheln oder Äpfel sammelt, erwirbt dadurch Besitz an ihnen. Sie wurden sein Besitz sobald sie gesammelt waren. Er hat nur darauf zu achten sie zu verbrauchen bevor sie verderben. Sonst nimmt er mehr als seinen rechtmäßigen Anteil und beraubt Andere. Es wäre tatsächlich töricht und unredlich mehr aufzuhäufen, als er nutzen kann. Wenn er einen Teil jemand anderem gibt, damit er nicht nutzlos in seinem Besitz vergehe, macht er ebenfalls davon Gebrauch. Und wenn er Pflaumen, die binnen einer Woche verfault wären, gegen Nüsse eintauscht, die sich gut genug aufbewahren lassen, um ein ganzes Jahr davon zu essen, so begeht er kein Unrecht. Er vergeudet nicht den gemeinsamen Vorrat. Er vernichtet nichts von dem Gemeingut, das allen Anderen gehört, solange in seinen Händen nichts unbenutzt zugrunde geht.

Andererseits: Wenn er seine Nüsse für ein Stück Metall aus Gefallen an der Farbe weggibt oder seine Schafe gegen Muscheln tauscht, oder seine Wolle für einen funkelnden Kiesel oder Diamanten und diese sein ganzes Leben lang aufbewahrt, so greift er damit nicht in das Recht anderer ein. Er darf von diesen lange haltbaren Dingen aufhäufen so viel er will. Eine Überschreitung der Grenzen rechtmäßigen Besitzes liegt nicht in dessen Ausdehnung sondern darin, etwas ohne Gebrauch verkommen zu lassen.

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TToG II § 37

John Locke: Two Treatises of Government

§ 37. This is certain, that in the beginning, before the desire of having more than man needed had altered the intrinsic value of things, which depends only on their usefulness to the life of man: Or had agreed that a little piece of yellow metal, which would keep without wasting or decay, should be worth a great piece of flesh, or a whole heap of corn; though men had a right to appropriate, by their labour, each one to himself, as much of the things of nature, as he could use:

Yet this could not be much, nor to the prejudice of others, where the same plenty was still left to those who would use the same industry. To which let me add, that he, who appropriates land to himself by his labor, does not lessen, but increase the common stock of mankind: For the provisions serving to the support of human life, produced by one acre38 of enclosed and cultivated land, are (to speak much within compass) ten times more than those which are yielded by an acre of land of an equal richness lying waste in common. And therefore he that encloses land, and has a greater plenty of the conveniences of life from ten acres38, than he could have from an hundred left to nature, may truly be said to give ninety acres38 to mankind: For his labor now supplies him with provisions out of ten acres38, which were but the product of an hundred lying in common.

I have here rated the improved land very low, in making its product but as ten to one, when it is much nearer an hundred to one: For I ask, whether in the wild woods and uncultivated waste of America, left to nature, without any improvement, tillage or husbandry, a thousand acres38 yield the needy and wretched inhabitants as many conveniences of life, as ten acres38 of equally fertile land do in Devonshire, where they are well cultivated. Before the appropriation of land, he who gathered as much of the wild fruit, killed, caught, or tamed, as many of the beasts, as he could; he that so employed his pains about any of the spontaneous products of nature, as anyway to alter them from the state which nature put them in, by placing any of his labor on them, did thereby acquire a propriety in them, but if they perished, in his possession, without their due use; if the fruits rotted, or the venison putrefied, before he could spend it, he offended against the common law of nature, and was liable to be punished; he invaded his neighbor’s share; for he had no right farther than his own use called, for any of them, and they might serve to afford him conveniences of life.

§ 37. Es steht fest, am Anfang hatte jeder Mensch ein Recht, durch Arbeit von den Gaben der Natur so viel in Besitz zu nehmen, wie er nutzen konnte. Ehe durch das Verlangen, mehr zu haben als man benötigte, der innere Wert der Dinge, welcher allein von ihrem Gebrauchswert für das Leben des Menschen abhängt, verändert wurde. Man kam überein, ein kleines Stück gelben Metalls, das sich weder abnutzt noch verdirbt, solle den Wert eines großen Stücks Fleisch oder eines ganzen Haufens Getreide haben. Das konnte weder viel noch zum Nachteil Anderer sein, solange derselbe Überfluss allen denjenigen verblieb, die zu gleichem Fleiß bereit waren.

Dem möchte ich hinzufügen: Wer durch seine Arbeit ein Stück Land in Besitz nimmt, verringert das gemeinsame Vermögen der Menschheit nicht, sondern vermehrt es. Die Menge der zum Unterhalt der Menschen dienenden Lebensmittel, die von einem Acre38 eingehegten und bebautem Land erzeugt werden (um in engen Grenzen zu bleiben), beträgt zehnmal mehr als der Ertrag eines Acre38 ebenso reichen Landes, das als Gemeingut brach liegt. Wer Land abgrenzt und auf zehn Acre eine größere Menge Lebensmittel erzeugt als er auf hundert der Natur überlassenen Acre38 erzeugen könnte, darf man daher mit Recht sagen, er schenke der Menschheit neunzig Acre38.

Seine Arbeit liefert ihm jetzt aus zehn Acre38 so viel Lebensmittel, wie dem Ertrag von hundert Acre38 in Gemeinbesitz entsprechen. Ich habe hier das kultivierte Land wenig produktiv eingeschätzt, wenn ich seinen Ertrag auf 10:1 schätze, da 100:1 der Wahrheit viel näher kommt. Ich erlaube mir die Frage, ob in den wilden Wäldern oder unbebauten Einöden Amerikas, die ohne Verbesserung, Bewirtschaftung oder Kultivierung nur der Natur überlassen sind, tausend Acre38 den Armen und Bedürftigen ebenso viele Lebensmittel liefern, wie zehn Acre38 ebenso fruchtbaren Bodens im gut kultivierten Devonshire?

Wer vor der Aneignung von Grund und Boden so viele Früchte sammelte, so viele Tiere erlegte, fing oder zähmte, wie er konnte und so seine Mühe auf die sich von selbst erzeugenden Produkte der Natur verwandte, um sie durch seine Arbeit ihrem natürlichen Zustand zu entziehen, erwarb sich dadurch den Besitz an ihnen.

Wer sie ohne sachgerechte Verwendung in seinem Besitz zugrunde gehen ließ, wer Früchte verfaulen oder Jagdbeute verwesen ließ, bevor er sie verbrauchen konnte, verstieß gegen das gemeinsame Naturrecht und wurde straffällig. Er beeinträchtigte den Anteil seines Nachbarn, denn er hatte kein weiter reichendes Recht an diesen Dingen, als es deren Nutzung erfordert oder als sie für ein möglichst angenehmes Leben dienen können.

38https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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