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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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TToG II § 243

John Locke: Two Treatises of Government

§ 243. To conclude: The power that every individual gave the society, when he entered into it, can never revert to the individuals again as long as the society lasts, but will always remain in the community; because without this there can be no community, no commonwealth, which is contrary to the original agreement:

So also when the society hath placed the legislative in any assembly of men, to continue in them and their successors, with direction and authority for providing such successors, the legislative can never revert to the people whilst that government last; because having provided a legislative with power to continue forever, they have given up their political power to the legislative and cannot resume it.

But if they have set limits to the duration of their legislative, and made this supreme power in any person, or assembly, only temporary; or else, when by the miscarriages of those in authority, it is forfeited; upon the forfeiture, or at the determination of the time set, it reverts to the society and the people have a right to act as supreme and continue the legislative in themselves; or erect a new form, or under the old form place it in new hands, as they think good.

FINIS

§ 243. Um zu schließen: Die Macht, die jedes Individuum der Gesellschaft übertrug, als es ihr beitrat, kann nie an die Individuen zurückfallen, solange die Gesellschaft dauert, sondern sie wird stets in der Gemeinschaft verbleiben. Ohne das kann es keine Gemeinschaft, kein Gemeinwesen geben, da es gegen die ursprüngliche Übereinkunft wäre.

So kann auch wenn die Legislative von der Gesellschaft in eine Versammlung von Menschen gelegt worden ist, in diesen und ihren Nachfolgern fortdauern soll und Anleitung und Autorität besitzt, diese Nachfolger zu bestimmen, die Legislative nie an die Bevölkerung zurückfallen, solange diese Regierung besteht. Da es eine Legislative mit der Macht ewig zu dauern vorgesehen hat, hat es auf seine politische Macht zugunsten der Legislative verzichtet und kann sie nicht wieder zurückfordern.

Wenn die Bevölkerung aber der Dauer seiner Legislative Grenzen gesetzt und diese höchste Macht bei einer Person oder Versammlung nur temporär gewährt hat; oder wenn sie infolge der Verbrechen derjenigen, die die Autorität besitzen, verwirkt ist; dann fällt sie bei Verwirkung oder am Ende der festgesetzten Zeit an die Gesellschaft zurück, das Volk hat ein Recht als Höchste Instanz, als Souverän, zu handeln und die Legislative selbst fortzusetzen oder eine neue Form zu errichten, oder sie unter der alten Form in neue Hände zu legen, so wie sie es für gut halten.

FINIS

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TToG II § 98

John Locke: Two Treatises of Government

§ 98. For if the consent of the majority shall not, in reason, be received as the act of the whole, and conclude every individual; nothing but the consent of every individual can make anything to be the act of the whole: But such a consent is next to impossible ever to be had, if we consider the infirmities of health, and avocations of business, which in a number, though much less than that of a commonwealth, will necessarily keep many away from the public assembly. To which if we add the variety of opinions, and contrariety of interests, which unavoidably happen in all collections of men, the coming into society upon such terms would be only like Cato’s46 coming into the theatre, only to go out again. Such a constitution as this would make the mighty Leviathan47 of a shorter duration, than the feeblest creatures, and not let it outlast the day it was born in: Which cannot be supposed, till we can think, that rational creatures should desire and constitute societies only to be dissolved: For where the majority cannot conclude the rest, there they cannot act as one body, and consequently will be immediately dissolved again.

§ 98. Falls nicht vernünftigerweise ein Beschluss der Mehrheit als Beschluss der Gesamtheit angenommen wird und jedes Individuum verpflichten soll, so kann nichts als die Zustimmung jedes einzelnen Individuums etwas zum Beschluss der Gesamtheit machen. Eine solche Zustimmung zu erlangen, ist aber so gut wie unmöglich, wenn wir Krankheit und geschäftliche Hindernisse berücksichtigen, die unter einer Vielzahl, auch wenn sie viel geringer sein sollte als die eines Staatswesens, notwendigerweise viele von öffentlichen Versammlungen fern halten. Wenn wir dabei noch die Verschiedenheit der Meinungen und den Gegensätzlichkeit der Interessen anrechnen, die unvermeidlich in jeder Masse von Menschen vorkommen, wäre unter solchen Umständen das Eintreten in eine Gesellschaft das Gleiche wie der Eintritt Catos46 ins Theater, d. h. nur um wieder hinauszugehen. Eine Verfassung wie diese würde selbst dem mächtigen Leviathan47 eine kürzere Dauer geben als den schwächsten Kreaturen und auch ihn kaum den Tag seiner Geburt überleben lassen.

So etwas kann nicht vorausgesetzt werden, es sei denn wir glauben, vernünftige Wesen würden Gesellschaften begehren und gründen, nur um sie wieder aufzulösen. Denn wo die Mehrheit den Rest nicht verpflichten kann, kann die Gesellschaft nicht als ein einziger Körper handeln und würde folglich sofort wieder aufgelöst werden.

46https://en.wikipedia.org/wiki/Cato_the_Elder
46https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Porcius_Cato_der_%C3%84ltere
47 https://en.wikipedia.org/wiki/Leviathan_(book)
47https://de.wikipedia.org/wiki/Leviathan_(Thomas_Hobbes)

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TToG II § 86

John Locke: Two Treatises of Government

§ 86. Let us therefore consider a master of a family with all these subordinate relations of wife, children, servants, and slaves, united under the domestic rule of a family; which, what resemblance so ever it may have in its order, offices, and number too, with a little commonwealth, yet is very far from it, both in its constitution, power and end:

Or if it must be thought a monarchy, and the paterfamilias the absolute monarch in it, absolute monarchy will have but a very shattered and short power, when it is plain, by what has been said before, that the master of the family has a very distinct and differently limited power, both as to time and extent, over those several persons that are in it; for excepting the slave (and the family is as much a family, and his power as paterfamilias as great, whether there be any slaves in his family or no) he has no legislative power of life and death over any of them, and none too but what a mistress of a family may have as well as he.

And he certainly can have no absolute power over the whole family, who has but a very limited one over every individual in it. But how a family, or any other society of men, differ from that which is properly political society, we shall best see, by considering wherein political society itself consists.

§ 86. Betrachten wir daher den Herrn einer Familie mit allen diesen untergeordneten Beziehungen von Frau, Kindern, Dienern und Sklaven, alle vereinigt unter den häuslichen Regeln einer Sippe: Wie groß bezüglich Ordnung, Ämter und auch Anzahl ihre Ähnlichkeit mit einem kleinen Staatswesen sein mag, so ist sie doch betreffend Verfassung, Macht und ihren Zweck sehr deutlich verschieden zu einem solchen. Soll sie wie eine Monarchie und der Paterfamilias wie ein absoluter Monarch aufgefasst werden, so wird diese absolute Monarchie nur eine sehr zerbrechliche, geringe Macht haben.

Denn wie aus dem oben Gesagten deutlich wird, besitzt der Herr in der Sippe bezüglich Zeit und Reichweite eine sehr klar und unterschiedlich begrenzte Macht über die einzelnen Personen aus denen die Angehörigen seines Clans. Abgesehen von den Sklaven, (der Clan ist genauso sehr Familie und seine Macht als Paterfamilias gleich groß, egal ob es Sklaven im Verband gibt oder nicht), hat er keine gesetzliche Macht über Leben und Tod auch nur eines einzigen von ihnen, und keine andere als die, welche die Herrin einer Sippe ebenso gut haben kann wie er.

Niemand kann absolute Macht über den gesamten Clan haben, wer nur eine deutlich beschränkte Macht über jedes Individuum in ihr besitzt. Wie aber eine Sippe oder jede andere menschliche Gemeinschaft sich von dem unterscheidet, was wir im eigentlichen Sinn politische Gesellschaft nennen, werden wir am besten sehen, wenn wir betrachten, worin eine politische Gesellschaft selbst besteht.

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