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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 19, Absatz 19,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 19, Absatz 19,

Having laid down these things, which I think my author will not deny me, I shall content myself with one only argument rising from thence, sufficient to persuade me that the magistrate may lawfully determine the use of indifferent things relating to religion, viz., because it is lawful for the magistrate to command whatever it is lawful for any subject to do. For, I. whether you suppose him immediately commissioned by God and by him entrusted with the care of the society, it is impossible to set any other bounds to his commands than what God himself by a superior law (to which with other men he owes an equal obedience) hath already prescribed him, all other things having an equal indifference being left to the free determination of his will to be enjoined or forbidden, as he shall think most conducing to the good and peace of his people whereof he alone is the sole judge, else could there be no law made which could not be disputed, and all magistracy would have only an opportunity to persuade, not an authority to command obedience.

Nachdem ich nun diese Zusammenhänge festgelegt habe, von denen ich annehme, mein Autor wird sie nicht bestreiten, gebe ich mich damit zufrieden, mit lediglich einem daraus gewonnenen Argument, welches meiner Überzeugung genügt, die Obrigkeit dürfe rechtmäßig die äußeren religiösen Ausübungsformen unbestimmter Gegebenheiten vorschreiben: Denn für die Obrigkeit ist jede Handlung rechtmäßig, die für jedes Individuum rechtmäßig wäre. Wenn, zum Ersten, Ihr sie als unmittelbar von Gott beauftragt und von jenem mit der Fürsorge um die Gesellschaft betraut betrachtet, dann ist es unmöglich ihren Anordnungen irgendwelche anderen Grenzen zu setzen als Gott selbst durch seine übergeordnete Rechtssetzung (der sie gemeinsam mit anderen Menschen den gleichen Gehorsam schuldet) ihr bereits vorgeschrieben hatte. Alle anderen Angelegenheiten weisen gleichermaßen jene Unbestimmtheit auf, die der freien Bestimmung durch ihren Willen zur Gestattung oder Verbot überlassen sind. Gerade so wie sie es als besten Beitrag für Wohlstand und Frieden ihrer Bevölkerung, deren einziger und eigenständiger Richter sie ist, erkennt. Andernfalls gäbe es keine Gesetzgebung, deren Vorschriften nicht in Frage gestellt und bestritten werden könnten und alle Aktivität der Obrigkeit bestünde in nichts als einer Möglichkeit zu überzeugen und keinerlei Autorität, die Gehorsam einfordern könnte.

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TToG II § 219

John Locke: Two Treatises of Government

§ 219. There is one way more whereby such a government may be dissolved, and that is, when he who has the supreme executive power neglects and abandons that charge, so that the laws already made can no longer be put in execution.

This is demonstratively to reduce all to anarchy, and so effectually to dissolve the government: For laws not being made for themselves, but to be, by their execution, the bonds of the society, to keep every part of the body politic in its due place and function; when that totally ceases, the government visibly ceases, and the people become a confused multitude, without order or connexion.

Where there is no longer the administration of justice, for the securing of men’s rights, nor any remaining power within the community to direct the force, or provide for the necessities of the public, there certainly is no government left. Where the laws cannot be executed, it is all one as if there were no laws; and a government without laws is, I suppose, a mystery in politics, unconceivable to human capacity, and inconsistent with human society.

§ 219. Es gibt noch eine weitere Art, wie eine solche Regierung aufgelöst werden kann: Falls der, welcher die höchste exekutive Macht hat, dieses Amt dermaßen außer Acht lässt und vernachlässigt, dass bereits gegebene Gesetze nicht länger vollzogen werden können. Das bedeutet offenkundig alles in Anarchie zu versetzen und die Regierung womöglich tatsächlich aufzulösen.

Da Gesetze nicht um ihrer selbst Willen erlassen werden, sondern durch ihren Vollzug die Bande der Gesellschaft bilden, um jeden einzelnen Teil des politischen Körpers an seinem rechten Platz und bei seiner Aufgabe zu halten, dann endet, wenn die Exekutive komplett versagt, auch die Regierung offen sichtbar und die Bevölkerung wird zu einer chaotischen, wilden, Menge ohne Ordnung und Zusammenhalt. Wo es weder Verwaltung der Justiz gibt, um die Rechte der Menschen zu sichern, noch irgendeine Macht innerhalb des Gemeinwesens bestehen bleibt, die nackte Gewaltbereitschaft der Bevölkerung zu leiten oder für deren Bedürfnisse zu sorgen, da ist offenbar keine Regierung mehr vorhanden.

Wo Gesetze nicht mehr vollzogen werden können, ist es dasselbe. Als ob es überhaupt keine Gesetze gäbe. Eine Regierung ohne Gesetze ist, ich unterstelle das, ein Mysterium in der Politik, unbegreiflich für den Verstand und unvereinbar mit menschlicher Gesellschaft.

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TToG II § 214

John Locke: Two Treatises of Government

§ 214. First: That when such a single person, or Prince, sets up his own arbitrary will in place of the laws, which are the will of the society, declared by the legislative, then the legislative is changed: For that being in effect the legislative, whose rules and laws are put in execution, and required to be obeyed; when other laws are set up, and other rules pretended, and enforced, than what the legislative constituted by the society have enacted, it is plain that the legislative is changed.

Whoever introduces new laws, not being thereunto authorized by the fundamental appointment of the society, or subverts the old, disowns and overturns the power by which they were made, and so sets up a new legislative.

§ 214. Erstens: Sollte diese einzelne Person oder ein Fürst seinen eigenen willkürlichen Willen an die Stelle der Gesetze setzen, die den durch die Legislative verkündeten Willen der Gesellschaft ausdrücken, dann wurde die Legislative verändert. Schlicht weil die Legislative in der Realität bei dem Organ liegt, dessen Vorschriften und Gesetze zum Vollzug gelangen und deren Befolgung verlangt wird. Sobald andere Gesetze erlassen, Regeln aufgestellt und durchgedrückt werden als die von der durch die Gesellschaft eingesetzten Legislative, gilt die Legislative als geändert. Wer auch immer neue Gesetze einführt, ohne durch fundamentale Vereinbarung der Gesellschaft dazu ermächtigt zu sein, oder wer bestehende untergräbt, enteignet oder stellt die Macht auf den Kopf, die sie erlassen hat und setzt so eine neue Legislative ein.

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TToG II § 213

John Locke: Two Treatises of Government

§ 213. This being usually brought about by such in the commonwealth who misuse the power they have; it is hard to consider it aright, and know at whose door to lay it, without knowing the form of government in which it happens. Let us suppose then the legislative placed in the concurrence of three distinct persons:

1. A single hereditary person, having the constant, supreme, executive power, and with it the power of convoking and dissolving the other two within certain periods of time.
2. An assembly of hereditary nobility.
3. An assembly of representatives chosen, pro tempore, by the people. Such a form of government supposed, it is evident:

§ 213. Da der Fall normalerweise von Seiten solcher Individuen hervorgerufen wird, die alle Macht missbrauchen, die sie in Händen haben, ist es schwierig, es recht zu erwägen und zu erkennen, wem der Mist legitim vor die Tür zu kippen ist, wenn man die Form der Regierung nicht kennt, in der es geschieht. Unterstellen wir also, die Legislative sei auf das Zusammenwirken dreier verschiedener Personen angelegt:

1. Einer einzelner Erbe, der die beständige, oberste, exekutive Macht ausübt und damit auch Macht besitzt, die beiden anderen innerhalb gewisser Zeitabstände zusammenzurufen und aufzulösen.
2. Eine Versammlung adeliger Erben.
3. Eine Versammlung pro tempore (auf Zeit) von der Bevölkerung gewählter Repräsentanten.

Eine solche Regierungsform vorausgesetzt, ist offenbar:

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TToG II § 188

John Locke: Two Treatises of Government

§ 188. But let us suppose, that all the men of that community, being all members of the same body politic, may be taken to have joined in that unjust war wherein they are subdued, and so their lives are at the mercy of the conqueror.

§ 188. Daher wollen einmal annehmen, alle Menschen dieser Gemeinschaft, die allesamt Glieder desselben politischen Körpers sind, könnten als Teilnehmer an diesem unrechtmäßigen Krieg betrachtet werden, in dem sie unterworfen werden und ihr Leben deshalb der Gnade des Eroberers überlassen ist.

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TToG II § 169

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XV

Of Paternal, Political, and Despotical Power,
considered together

§ 169. Though I have had occasion to speak of these separately before, yet the great mistakes of late about government having, as I suppose, arisen from confounding these distinct powers one with another, it may not, perhaps, be amiss to consider them here together.

Kapitel 15

Gesamtschau väterlicher, politischer und despotischer Macht

§ 169. Sicher hatte ich zuvor Gelegenheit diese Arten Gewalten getrennt zu behandeln. Da wie ich sehe, aber in jüngster Zeit fundamentale Irrlehren betreffend Regierungsformen durch Verwechseln dieser verschiedenen Arten Macht entstanden sind, wird es kaum überflüssig sein, sie hier zusammen zu betrachten.

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TToG II § 120

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. To understand this the better, it is fit to consider, that every man, when he at first incorporates himself into any commonwealth, he, by his uniting himself thereunto, annexes also, and submits to the community, those possessions, which he has, or shall acquire, that do not already belong to any other government: For it would be a direct contradiction, for anyone to enter into society with others for the securing and regulating of property; and yet to suppose his land, whose property is to be regulated by the laws of the society, should be exempt from the jurisdiction of that government, to which he himself, the proprietor of the land, is a subject.

By the same act therefore, whereby anyone unites his person, which was before free, to any commonwealth; by the same he unites his possessions, which were before free, to it also; and they become, both of them, person and possession, subject to the government and dominion of that commonwealth, as long as it hath a being. Whoever therefore, from thenceforth, by inheritance, purchase, permission, or other ways, enjoys any part of the land, so annexed to, and under the government of that commonwealth, must take it with the condition it is under; that is, of submitting to the government of the commonwealth, under whose jurisdiction it is, as far forth as any subject of it.

§ 120. Um das gerade besser zu verstehen, passt es an Folgendes zu denken: Jeder Mensch, wenn er erstmals einem Gemeinwesen beitritt, überantwortet und unterstellt dadurch der Gesellschaft auch den Besitz den er schon hat oder später erwirbt, soweit dieser nicht bereits einer anderen Regierung untersteht. Es wäre ein direkter Widerspruch, wenn jemand zur Sicherung und Ordnung von Besitz eine Gemeinschaft mit Anderen eingeht und dennoch davon ausgeht, sein Land, dessen Besitz nach Gesetz der Gemeinschaft zu regeln ist, sei von der Rechtsprechung der Regierung ausgenommen, der sich unterzuordnen er, der Besitzer des Bodens, sich selbst entschieden hat.

Durch ein und dieselbe Handlung also, durch die jemand seine Person, die zuvor frei war, in ein Gemeinwesen einbringt, bringt er seinen Besitz ein, der vorher frei war. Beide, Person und Besitz, werden Regierung und Herrschaftsbereich des Staatswesens untergeordnet, solange es besteht. Wer durch Erbschaft, Kauf, Erlaubnis oder auf andere Art den Ertrag irgendeines Teils des Bodens tritt, der diesem Staatswesen hinzugefügt und seiner Regierung unterstellt wurde, hat ihn mit den ihm anhaftenden Bedingungen zu übernehmen. Das bedeutet es, es der
Regierung des Staatswesens, unter deren Jurisdiktion es steht, genauso weit zu unterstellen wie jeder andere ihrer Angehörigen.

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TToG II § 103

John Locke: Two Treatises of Government

§ 103. And I hope those who went away from Sparta with Palantus50, mentioned by Justin49, Lib.III.C.4., will be allowed to have been freemen independent one of another, and to have set up a government over themselves, by their own consent. Thus I have given several examples out of history, of people free and in the state of nature that being met together incorporated and began a commonwealth. And if the want of such instances be an argument to prove that government were not, nor could not be so begun, I suppose the contenders for paternal empire were better to let it alone, than urge it against natural liberty: For if they can give so many instances, out of history, of governments begun upon paternal right, I think (though at best an argument from what has been, to what should of right be, has no great force) one might, without any great danger, yield them the cause. But if I might advise them in the case, they would do well not to search too much into the original of governments, as they have begun de facto, lest they should find, at the foundation of most of them, something very little favorable to the design they promote, and such a power as they contend for.

§ 103. Ich hoffe, es wird denen die laut Justinus49 Bericht unter des Palantus50 Führung Sparta verließen, zugestanden, sie sind freie, voneinander unabhängige Männer gewesen und haben über sich eine Regierung mittels eigener Übereinkunft eingesetzt. Damit habe ich verschiedene Beispiele der Geschichte für freie, im Naturzustand befindliche Leute angeführt, die sich trafen, sich vereinten und ein Staatswesen begründeten. Wäre das Fehlen solcher Beispiele ein Argument für den Beweis, keine Regierung hätte auf diese Weise begonnen oder könnte je beginnen, dann scheint mir, wären die Verteidiger des väterlichen Imperiums klüger beraten, die Finger davon zu lassen als es gegen die natürliche Freiheit aufzustellen. Wenn sie genauso viele Beispiele der Geschichte für Regierungen vorzulegen hätten, die aus väterlichem Recht hervorgegangen sind, kann man ihnen ohne große Gefahr den Ball überlassen. (Selbst wenn der Rückschluss von Gewesenem auf das, was rechtmäßig sein sollte, bestenfalls keine große Wirkung entfaltet). Wenn ich ihnen also einen Rat geben darf: Sie täten gut daran, dem de facto Ursprung von Regierungen, nicht allzu sehr auf den Grund zu gehen, sonst entdecken sie bei der Begründung der meisten davon etwas, was der Stärkung ihres Modells und für die Art Macht, für die sie eintreten, ein wenig ungünstig wäre.

49Justinus: Ex Trogi Pompeii historiis, libri XXXIX,
49https://en.wikipedia.org/wiki/Justin_(historian)
49https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Iunianus_Iustinus
50A second instance is the company that left Sparta under the conduct of Palantus, whom by a free and equal vote they chose for their leader.

Einen zweiten Umstand bietet die Kompanie, die Sparta unter Führung des Palantus verließ, den sie durch eine Freie und gleiche Wahl zum Anführer bestimmt hatte.

Source: THE SCHOLAR ARMED AGAINST THE ERRORS OF THE TIME; OR, A COLLECTION OF TRACTS ON THE PRINCIPLES AND EVIDENCES OF CHRISTIANITY, THE CONSTITUTION OF THE CHURCH AND THE AUTHORITY OF CIVIL GOVERNMENT, LONDON: MDCCC

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TToG I § 167

John Locke: Two Treatises of Government

§ 167. The issue, says our author, is comprehended sufficiently in the person of the father, although the father only was named in the grant: And yet God, when he gave the land of Canaan to Abraham, Gen.XIII.15., thought fit to put his seed into the grant too: So the priesthood was given to Aaron and his seed; and the crown God gave not only to David, but his seed also:

And however our author assures us that God intends, that the issue should have the benefit of it, when he chooses any person to be King, yet we see that the Kingdom which he gave to Saul, without mentioning his seed after him, never came to any of his issue: And why, when God chose a person to be King, he should intend, that his issue should have the benefit of it, more than when he chose one to be judge in Israel, I would fain know a reason; or why does a grant of fatherly authority to a King more comprehend the issue, than when a like grant is made to a judge? Is paternal authority by right to descend to the issue of one, and not of the other? There will need some reason to be shown of this difference, more than the name, when the thing given is the same fatherly authority, and the manner of giving it, God’s choice of the person, the same too; for I suppose our author, when he says, God raised up judges, will by no means allow, they were chosen by the people.

§ 167. Unser Autor behauptet, die Nachkommen seien ausreichend in die Person des Vaters einbezogen, auch wenn nur der Vater in der Gewähr genannt wurde. Trotzdem hielt Gott es für angebracht, als er in Gen. XIII.15, Abraham das Land Kanaan gewährte dessen Ableger ebenfalls in die Gewähr mit aufzunehmen. So wäre auch die Priesterwürde, Aaron und dessen Ablegern gegeben und die Königskrone gab Gott nicht David allein, sondern auch dessen Ablegern. Wie sehr unser Autor uns auch versichert, Gott beabsichtige, das, wenn er irgend eine besondere Person zum König erhebt, die Nachkommen den Vorteil davon haben, sehen wir daran, wie das Königreich, welches er Saul gab ohne dessen Ableger zu erwähnen, niemals auf einen dessen Nachkommen übergegangen ist.

Ich möchte gern erfahren: Wenn Gott jemanden zum König erhebt er mehr Interesse daran haben sollte, dass dessen Nachkommen in den Genuss des Vorteil davon kämen, als wenn er jemand in Israel zum Richter einsetzt?

Warum bezieht die Gewähr väterlicher Autorität an einen König dessen Nachkommen eher mit in, als die gleiche Verleihung an einen Richter?

Sollte die väterliche Autorität tatsächlich rechtmäßig auf die Nachkommen des Einen übergehen und nicht auf die des Anderen? Hier muss er notwendigerweise einen besseren Grund für den Unterschied liefern, als ihn der bloße Titel darstellt, solange das gewährte Privileg einer zwingend gleichen väterlichen Autorität und die Art der Gewähr durch Gottes Wahl der Person, ebenfalls identisch sind ist.

Bis dahin unterstelle ich unser Autor wolle, wenn er verkündet Gott erhebe Richter, keinesfalls zulassen, dass sie vom Volk gewählt werden.

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